Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7096 19. Wahlperiode 17.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jimmy Schulz, Manuel Höferlin, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6625 – Breitbandbüro des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Breitbandbüro des Bundes hat als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Ziel, „den flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen“ (https://breitbandbuero. de/ueberuns/). Um dies zu erreichen, gehört es zu den Aufgaben des Breitbandbüros , den Kontakt mit den zuständigen Stellen der Länder zu halten, Leitfäden zu aktuellen Themen zu erarbeiten und Dialogveranstaltungen, Workshops und Seminare zu organisieren und zu begleiten. Das Breitbandbüro wird von der Firma atene KOM GmbH betrieben. Diese gibt auf ihrer Webseite an, dies seit 2010 zu tun (https://atenekom.eu/project/bbb/). Im Jahr 2012 wurde das Projekt „Breitbandbüro“ öffentlich ausgeschrieben (https://ausschreibungen-deutschland.de/ 60847_Breitbandbuero_des_Bundes_2012_Bonn) und an die Firma atene KOM GmbH vergeben. In der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung von 2012 ist das Projekt auf zwei Jahre, bis 31. Oktober 2014, angesetzt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate, also bis zum 31. Oktober 2017. Doch das Aufgabenspektrum des Breitbandbüros sollte – auf Wunsch des BMVI – zusätzlich zur Kommunikation und Beratung um die fachliche Prüfung von Förderanträgen erweitert werden: In dem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Berichterstatter, die Mitberichterstatterin und die Mitberichterstatter im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Einzelplan 12 des Bundeshaushalts nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (Ausgestaltung der Zuständigkeit für digitale Infrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) vom 22. Januar 2016 heißt es: „Nach dem Entwurf der Breitbandrichtlinie soll das Breitbandbüro die zusätzliche Aufgabe erhalten, eingehende Förderanträge fachlich zu prüfen. Die fachliche Stellungnahme soll in die Entscheidung einfließen, ob überhaupt und ggf. in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden. Das BMVI stellte fest, dass es nicht über das für die fachliche Bewertung der Förderanträge erforderliche Wissen verfügt. […] Das BMVI beabsichtigt, die mit der beauftragten Agentur zum Betrieb des Breitbandbüros getroffene vertragliche Regelung auszuweiten. Vergaberechtlich ist das Vorhaben noch nicht geprüft“ (Bundesrechnungshof, 22. Januar 2016, S. 12/13). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7096 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In dem Bericht des Bundesrechnungshofes heißt außerdem zu Beginn: „Im Jahr 2010 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine private Agentur, ein Breitbandbüro einzurichten. Das Breitbandbüro sollte die Aufgaben einer zentralen Anlaufstelle für Fragen zum Thema Netzausbau übernehmen . Im Jahr 2012 vergab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie diese Aufgaben an eine andere Agentur.“ Zudem kommt der Bundesrechnungshof in seiner Bewertung zu dem Schluss: „Selbst im Falle einer vergaberechtlich begründbaren Ausweitung des mit der Agentur geschlossenen Vertrages sollte das BMVI eine öffentliche Ausschreibung in Betracht ziehen. Denn es könnte sich durchaus als problematisch erweisen , sich bei Fragen zum Breitbandausbau allein auf einen Anbieter abzustützen. Sollte dieser ausfallen und das Personal des BMVI noch nicht ausreichend geschult sein, so ergäbe sich bei diesem bedeutsamen Themenfeld eine voraussichtlich nur mit erheblichem Aufwand zu schließende Wissenslücke. Das BMVI sollte umgehend die vergaberechtliche Prüfung und sodann die ggf. erforderliche Ausschreibung durchführen. Die für die fachliche Prüfung der Förderanträge zuständige Stelle sollte das BMVI erst benennen, wenn ein konkretes Ergebnis vorliegt“ (Bundesrechnungshof, 22. Januar 2016, S. 13/14). Seit Mai 2016 gibt die Firma atene KOM GmbH auf ihrer Webseite ein erweitertes Aufgabenspektrum an: „Das BMVI hat mit Wirkung zum 17. Mai 2016 die atene KOM GmbH als Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland verpflichtet . In dieser Eigenschaft ist die atene KOM GmbH hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten“ (https:// atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/atenekom -als-beliehener-projekttraeger/). Das BMVI hat also nicht, wie ursprünglich geplant, das Aufgabenspektrum des Breitbandbüros des Bundes erweitert (wie in Absatz 2 beschrieben), sondern dieselbe Firma, die das Breitbandbüro als Projekt des BMVI umsetzt, zum Projektträger des Bundes ernannt, sodass diese Firma nun Förderanträge prüft und auch bewilligt. Die Fachaufsicht wird vom zuständigen Förderreferat des BMVI ausgeübt. Das BMVI erteilt der atene KOM GmbH Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens. Am 17. Juni 2018 erschien zudem in der Zeitung „WELT AM SONNTAG“ ein umfassender Bericht über Verflechtungen der Firma atene KOM GmbH mit Mitarbeitern des BMVI mit dem Titel „Digitaler Geldregen“. Der Artikel enthielt zahlreiche Informationen über personelle Verflechtungen zwischen dem Bundesministerium und dem Unternehmen und die Entstehung des derzeitigen Konstruktes. Hierzu und zu weiteren Ungereimtheiten hat die atene KOM GmbH am 17. Juni 2018 auf ihrer Webseite öffentlich Stellung bezogen (https://atenekom.eu/ stellungnahme-zum-artikel-digitaler-geldregen/). In dieser Stellungnahme bezieht sie sich auch auf den Bericht des Bundesrechnungshofes : „Im ersten Bereich fordert der Rechnungshof, dass die Leistungen im Zuge der Projektträgerschaft ausgeschrieben und nicht automatisch an das Breitbandbüro übertragen werden sollten. Während der Finalisierung des Berichts lief bereits das entsprechende Vergabeverfahren zur Projektträgerschaft (die Leistungsbeschreibung datiert auf den 10. Dezember 2015). Diese angesprochenen Leistungen wurden, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, in einem transparenten Verfahren mit mehreren Bietern ausgeschrieben. Die Vertragsunterzeichnung durch das BMVI erfolgte am 22. April 2016, also bedeutend nach dem Rechnungshofbericht. Diesen Auftrag gewann die atene KOM darüber hinaus nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem Projektträger Jülich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7096 und KPMG, die in dem Auftrag als Subunternehmer agieren. Ein Rechnungshofbericht aus 2017 überprüfte im Übrigen die Vergabe und konnte unseres Wissens nach keinerlei Auffälligkeiten feststellen.“ Die atene KOM GmbH gibt darüber hinaus an, sie hätte „[...] alle Aufträge in einem wettbewerblichen Verfahren gewonnen und uns gegenüber anderen Bietern durchgesetzt. Diese Verfahren können jederzeit eingesehen werden, denn die Aufträge, die die atene KOM gewinnen kann, unterliegen aufgrund unserer Kundenstruktur den einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts. In Bezug auf Aufträge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die atene KOM sich bei drei Aufträgen gegenüber Konkurrenten durchsetzen können“. 1. Wer hat das Breitbandbüro von 2010 bis 2012 betrieben? Auf welcher Basis? Die Serviceplan Marketing GmbH, betrieb das Breitbandbüro des Bundes vom 1. November 2010 bis zum 31. Oktober 2012 unter anderem mit der atene KOM GmbH als Subunternehmer auf vertraglicher Grundlage. 2. Da die maximale Laufzeit des in der Ausschreibung von 2012 vergebenen Betriebs des Breitbandbüros laut Leistungsbeschreibung im Oktober 2017 endete, auf welcher Basis wird das Breitbandbüro derzeit betrieben? Wurde erneut ausgeschrieben? a) Wenn ja, wann? Wurde öffentlich ausgeschrieben? Wo kann die (erneute) Ausschreibung eingesehen werden? b) Wenn nein, warum nicht? Wie sind die weiteren Pläne? Aufgrund von Verzögerungen erfolgt die Ausschreibung im Januar 2019. Zur Überbrückung des Zwischenzeitraums bis zur Neuausschreibung wurde der bestehende Vertrag mit dem Auftragnehmer seit 2017 fortgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 122 des Abgeordneten Jimmy Schulz auf Bundestagsdrucksache 19/2922 verwiesen. 3. Auf welcher Basis und mit welcher Begründung wurde die atene KOM GmbH 2016 beliehener Projektträger, vor dem Hintergrund der folgenden Aussage des BMVI: „In den Jahren von 2014 bis 2016 wurden jeweils einjährige Verlängerungsoptionen für das Breitbandbüro wahrgenommen, die im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens vertraglich vorgesehen waren . Eine Kompetenzausweitung des Breitbandbüros des Bundes im Mai 2016 hat es nicht gegeben“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 122 des Abgeordneten Jimmy Schulz auf Bundestagsdrucksache 19/2922)? Wann wurde dies beschlossen? Es erfolgte eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Projektträgerschaft. Dem Auftragnehmer wurde am 22. April 2016 der Zuschlag erteilt. Die Verlängerung des Vertrages zum Betrieb des Breitbandbüros erfolgte im Mai 2016 unabhängig von der Vergabe der Projektträgerschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7096 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Für welchen Zeitraum wurde die atene KOM GmbH zum Projektträger ernannt ? Mit welchen Verlängerungsoptionen? Werden die Verlängerungen öffentlich ausgeschrieben? Die atene KOM GmbH ist seit dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 Projektträger für das Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau . Grundlage ist die vergaberechtliche Möglichkeit, Verträge zur Erbringung gleichwertiger Leistungen zu verlängern. 5. Stimmt die Bundesregierung zu, dass die atene KOM GmbH durch die Ernennung zum Projektträger eine Kompetenzausweitung zu ihrer bisherigen Tätigkeit für das BMVI erfahren hat? Mit der Projektträgerschaft hat die atene KOM GmbH die Aufgabe der administrativen Durchführung des Breitbandförderprogrammes des Bundes übernommen und die dafür notwendigen Kompetenzen aufgebaut. 6. Wie wird eine Trennung der Tätigkeiten der atene KOM GmbH als Breitbandbüro des Bundes und als beliehener Projektträger garantiert? Sind unterschiedliche Personen mit den Aufgaben betraut? a) Wurde durch das Fachreferat der unabhängige Personaleinsatz des Breitbandbüros gegenüber dem Projektträger Breitbandförderung vor Ort in Augenschein genommen bzw. überprüft? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das? b) Wie viele Mitarbeiter des Projektträgers arbeiten oder arbeiteten zugleich für das Breitbandbüro? c) Kann eine Doppelfinanzierung identischer Inhalte, identischer Veranstaltungen und identischen Personals zweifelsfrei ausgeschlossen werden? Wenn ja, wie stellt das BMVI dies sicher? 7. Sieht die Bundesregierung es als problematisch an, das Breitbandbüro des Bundes auf der einen Seite und die Vergabe von Förderbescheiden als Projektträger auf der anderen Seite in die Hände derselben externen Firma zu legen? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auftrag und Vertragsgestaltung des Breitbandbüros des Bundes und des beliehenen Projektträgers sind voneinander klar abgegrenzt. Die sachgemäße Zuordnung von zu erteilenden Aufträgen wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Auftraggeber sichergestellt. Durch monatlichen Abgleich im Rahmen der Rechnungsprüfung des Auftraggebers wird zudem sichergestellt, dass jeder Personaleinsatz und jede erbrachte Leistung eindeutig zuzuordnen ist und vertragsgemäß abgerechnet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7096 8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass es dem öffentlichen Interesse entgegenstehen würde, sollte der Dienstleister, der sowohl Beratung durchführt, als auch Förderbescheide vergibt, ausfallen? Hat die Bunderegierung eine Strategie, in einem solchen Fall die sich ergebende Wissenslücke schnell zu schließen? 9. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich durch die Verknüpfung von Breitbandbüro und Projektträger wirtschaftliche Nachteile für den Bund oder anderer Akteure ergeben, die im Falle einer Trennung beider Leistungen nicht zu erwarten wären? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Leistungen wurden im Rahmen von transparenten und wettbewerblichen Verfahren beauftragt und sind vertraglich festgehalten. Mangels Verknüpfung der Leistungen sieht die Bundesregierung keine wirtschaftlichen Nachteile. Im Übrigen gibt es keinen ersichtlichen Grund dafür, dass der genannte Dienstleister ausfallen könnte. 10. Welche Unterschiede in der (durch das BMVI finanzierten) Öffentlichkeitsarbeit durch das Breitbandbüro gibt es im Hinblick auf die öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Projektträgers? Öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten von Breitbandbüro und Projektträger unterscheiden sich inhaltlich und hinsichtlich der Zielgruppe. Der Projektträger informiert Zuwendungsempfänger über alle Fragen, die sich auf die praktische Handhabung und Durchführung des Förderprogramms beziehen. Veranstaltungen des Breitbandbüros richten sich an eine breitere Öffentlichkeit und haben eine größere inhaltliche Spannbreite. 11. Wie lautet das Ergebnis der vergaberechtlichen Prüfung hinsichtlich der externen Weiterführung des Breitbandbüros des Bundes? Zu welchem Schluss kam diese? Wurde diesem Ergebnis Folge geleistet? Wenn nein, warum nicht, und mit welcher Begründung? Welche Auswirkungen werden dadurch auf die Beratungsleistungen und Vergabe von Fördermitteln erwartet? 12. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes vom 22. Januar 2016 gezogen? 14. Plant die Bundesregierung, mittel- oder langfristig die Expertise zur Beratung und zur Fördermittelvergabe (Aufgaben des Breitbandbüros und des Projektträgers) inhouse, also innerhalb eines Bundesministeriums oder einer Bundesbehörde, aufzubauen, wie im Bericht des Bundesrechnungshofes 2016 empfohlen? a) Wenn ja, ist die Abteilung „Digitale Infrastruktur“ dafür vorgesehen, oder werden weitere Stellen dafür eingeplant, oder wird eine andere bestehende Abteilung damit betraut? b) Wenn ja, in welchen Zeitraum? Sind weitere Stellen dafür geplant, oder sollen die Aufgaben mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7096 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wenn ja, in welchem Bundesministerium bzw. in welcher Bundesbehörde , und in welcher Abteilung? Die Fragen 11, 12 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMVI prüft eine verstärkte Erledigung der Aufgaben des Breitbandbüros mit eigenem Personal. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung werden bei der Neuausschreibung des Breitbandbüros des Bundes berücksichtigt. Die Entscheidungsfindung , in welchem Rahmen und Umfang ein Stellenaufwuchs im BMVI zur „inhouse“-Erledigung umgesetzt werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 125 der Abgeordneten Margit Stumpp auf Bundestagsdrucksache 19/1634 verwiesen. 13. Befolgt die atene KOM GmbH aus Sicht der Bundesregierung das Wettbewerbsverbot seit Start des Breitbandbüros? Wenn nein, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um das Wettbewerbsverbot wirksam durchzusetzen? Die Einhaltung des Wettbewerbsverbots durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der atene KOM GmbH ist eine zivilrechtliche Frage, welche auf Basis der dort geschlossenen Arbeitsverträge geregelt wird. Die Einhaltung und Durchsetzung des Wettbewerbsverbots obliegt daher der atene KOM GmbH. 15. Um welche drei Aufträge des BMVI handelt sich, welche die atene KOM GmbH in einem wettbewerblichen Verfahren gewonnen hat und die, laut den in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführten Angaben der atene KOM GmbH, jederzeit eingesehen werden können? Wurden diese öffentlich ausgeschrieben? a) Wenn ja, wo können diese eingesehen werden (bitte Weblink angeben)? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet? Es handelt sich bei diesen Aufträgen um das Breitbandbüro des Bundes, den beliehenen Projektträger und Aufgaben im Rahmen des Aktionsprogramms Modellvorhaben der Raumordnung. Die Bekanntmachungen zu dem Vergabeverfahren „Projektträger Breitbandausbau “ ist im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennnummer 2016- 056272 abrufbar. Die Bekanntmachung zur Fortführung der Projektträgerschaft für das Bundesförderprogramm Breitbandausbau ist im Amtsblatt der Europäischen Union in der TED-Datenbank unter der Kennnummer 2018/S 239-546542 abrufbar. Der Auftrag „Breitbandbüro des Bundes“ basiert auf einem Vertrag des BMWi und wurde 2017 verlängert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7096 16. Auf welche weiteren externen Dienstleister im Breitbandbereich greift das BMVI zurück (bitte auflisten, seit wann, im Rahmen welches Auftragsvolumens und für welche Tätigkeiten)? Externer Dienstleister Beauftragungszeitraum Auftragsvolumen (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) Inhalt des Auftrags/ beauftragte Tätigkeiten TÜV Rheinland Consulting 04.03.2010 bis 09.01.2019 591.552,00 Euro (2013 bis 2016, zzgl. Vergütung sonstiger Leistungen wie Sonderauswertungen , jährliche Vertragsverlängerungen für 2016 bis 2018 erfolgten) Breitbandatlas des Bundes Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (FOKUS) 15.04.2016 bis 31.10.2016 154.218,52 Euro Studie „Netzinfrastrukturen für die Gigabitgesellschaft “ Partnerschaft Deutschland GmbH 01.09.2017 bis 31.12.2017 78.064,00 Euro Beratungsleistungen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung möglicher Betriebsoptionen des Breitbandbüro des Bundes Ernst & Young GmbH 22.05.2018 bis 31.12.2020 1.386.533,26 Euro Evaluierung des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau WIK-Consult GmbH 05.04.2018 bis 31.10.2019 249.900,00 Euro Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von VULA-Produkten 17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Mutterfirma des von ihr beauftragten Projektträgers, die ATeNe GmbH, laut eigenen Angaben auf Erfolgsbasis Beratungsleistungen zur Erlangung von Fördergeldern aus öffentlichen Mitteln erbringt (www.atene-gmbh.de/leistungen-foedergelder/#toggle-id-2)? Ja. 18. Wurde das Vergabeverfahren zur beliehenen Projektträgerschaft, das u. a. die atene KOM GmbH gewonnen hat, öffentlich durchgeführt? a) Wenn ja, wo kann die Ausschreibung eingesehen werden? Wie viele Bewerber gab es? b) Wenn nein, mit welcher Begründung? Wie viele Unternehmen wurden an der nichtöffentlichen Ausschreibung beteiligt? c) Wo kann die Leistungsbeschreibung für dieses Vergabeverfahren eingesehen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7096 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Erfolgte die Vergabe nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und des Vergaberechts, und wurden insbesondere Umfang und Ergebnis der Prüfung der Voraussetzungen zur Beleihung aktenkundig gemacht? e) Agieren Projektträger Jülich und KPMG noch als Subunternehmer? Wenn nein, warum nicht? Im Jahr 2015 erfolgte durch das BMVI ein öffentliches Vergabeverfahren, in dem sich zwei Bewerber hervorgetan haben. Die Vergabeunterlagen werden über die e-Vergabe Plattform des Bundes veröffentlicht, sind jedoch nach Abschluss des jeweiligen Vergabeverfahrens nicht mehr abrufbar. KPMG ist weiterhin Unterauftragnehmer. Der Subunternehmervertrag zwischen atene KOM GmbH und Projektträger Jülich war bis 31. Dezember 2018 befristet. Aufgrund Aufbaus eigenen Personals übernahm die atene KOM GmbH die bisher vom Projektträger Jülich geleisteten Aufgaben. 19. Üben neben dem BMVI-Fachreferat DG11 weitere Fachreferate die Fachaufsicht über den Projektträger aus, und wenn ja, welche? a) Wie oft, zu welchen Zeitpunkten, und auf welche Art und Weise hat das Fachreferat DG11 die Fachaufsicht über den Projektträger atene KOM durchgeführt? b) An wie vielen Vorgängen hat das BMVI in diesem Zusammenhang die Aktenführung begutachtet und sich von der Einhaltung der Grundzüge ordnungsgemäßer Aktenführung überzeugt? c) Wurden in diesem Zusammenhang die Revisionssicherheit der geführten Akten überprüft und bestätigt? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das? d) Wurden in diesem Zusammenhang das ordnungsgemäße Verwaltungssystem des Projektträgers (Organigramm, Festlegung und Beschreibung aller Prozesse etc.) überprüft und abgenommen? Wenn ja, wann, und wie erfolgte das? e) Wie viele Mitarbeiter rechnet der Projektträger monatlich bei dem BMVI ab? Auf welche Dienstorte des Projektträgers entfallen die abgerechneten Mitarbeiter und Stunden im Einzelnen? Wurde dies vom BMVI zumindest stichprobenartig überprüft und aktenkundig gemacht? Die Fachaufsicht über den hoheitlich beliehenen Projektträger obliegt dem zuständigen Referat in der Abteilung DG des BMVI. Im Rahmen der Fachaufsicht überwacht das BMVI den Projektträger und prüft stichprobenartig. Außerdem prüft es insbesondere auch das Verwaltungs- und Kontrollsystem in rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht sowie die Checklisten und Prüfvermerke des Projektträgers. Darüber hinaus überprüft es die Auskünfte zu Projekten , überwacht Aufträge sowie die Mittelbuchungen und stimmt sich kontinuierlich mit dem Projektträger ab. Der Projektträger setzt derzeit rd. 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin, Osterholz-Scharmbeck, Wiesbaden, Leipzig, Stuttgart, Schwerin, Bonn, München und Brüssel für die Auftragserfüllung der Projektträgerschaft ein. Eine Prüfung der Leistungsnachweise jedes Mitarbeiters bzw. jeder Mitarbeiterin erfolgt monatlich durch das BMVI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7096 20. Wie viele Mitarbeiter aus dem BMVI oder anderen Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur atene KOM GmbH gewechselt (bitte jeweils nach Bundesministerien, Aufgabenbereich und Jahr aufschlüsseln)? Wie viele dieser Mitarbeiter sind aus einem Beamtenverhältnis heraus gewechselt (bitte jeweils nach Bundesministerien, Aufgabenbereich und Jahr aufschlüsseln)? 21. Wie gewährleistet das BMVI, dass bei einem solchen Arbeitsplatzwechsel (wie in Frage 20 erfragt) keine Interessenkonflikte zu Lasten der öffentlichen Hand auftreten? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern äußert sich das BMVI grundsätzlich nicht. 22. Wie gestaltet sich die zeitliche Abfolge des laufenden Rechtsstreits, in dem die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, wegen der Vergabe „Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung des Breitbandatlas des BMVI“ verklagt wurde, siehe Az.: VK 2 – 34/18 (bitte chronologisch auflisten )? a) Wie groß ist das Risiko des Bundes, wegen Vergabeverstößen haftbar gemacht zu werden? b) Wie hoch ist dabei das finanzielle Risiko für den Steuerzahler? c) Wann erwartet der Bund ein Ende des Rechtsstreits? d) Welche Konsequenzen hat dieser Rechtsstreit für die Erstellung des Breitbandatlasses ? Es wird auf die im Internet öffentlich einsehbare Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes (VK Bund, Beschluss vom 30. April 2018, Vk 2 – 34/18) verwiesen. Im Ergebnis wurde die Vergabeentscheidung des BMVI, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, durch Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. November 2018 vollumfänglich bestätigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333