Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7109 19. Wahlperiode 16.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Helin Evrim Sommer, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6236 – Aufarbeitung, Entschädigung und kulturelle Bildung zur deutschen Kolonialherrschaft und Gewaltverbrechen der Kolonialzeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2018 jährt sich der 100. Jahrestag des Waffenstillstands von Compiègne und damit das Ende der deutschen kolonialen Herrschaft, die mehrere Hunderttausend Menschen in den betroffenen Gebieten das Leben kostete und die Gesellschaften in den später entstandenen Staaten bis heute nachhaltig prägt. Eine Entschädigung der Opfer bzw. betroffenen Gemeinschaften ist bis heute ausgeblieben, geraubtes Kulturgut wurde bislang nicht zurückerstattet. Die kritische Aufarbeitung der Einflüsse des Kolonialismus in der Bundesrepublik Deutschland auf individuelle Denkweisen, gesellschaftliche Strukturen, Sprache bzw. Berichterstattung findet bislang kaum Berücksichtigung in den schulischen Curricula und der kulturellen Bildung. Dabei stellen der Kolonialismus und der Holocaust zwei historische Schlüsselereignisse dar, deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart europäischer Gesellschaften reichen. Kolonialrassistische und antisemitische Denkmuster bilden einen Teil des historischen und kulturellen Erbes der europäischen, insbesondere auch der deutschen Gesellschaft . Die koloniale Vergangenheit und ihre aktuellen Repräsentationen im kulturellen und bildungspolitischen Bereich müssen nach Ansicht der Fragesteller umfassend aufgearbeitet und pädagogisch vermittelt werden. Der europäische Kolonialismus, der durch das damalige Deutsche Reich entscheidend mitgeprägt wurde, führte zur Umsiedlung, Verschleppung und Zwangsarbeit von Millionen von Menschen. Der Aufschwung Europas seit 1492 und spätere Wohlstand ist dabei eng verwoben mit der jahrhundertelangen ökonomischen Ausbeutung und Plünderung der Kolonien. Ganze Regionen und Kontinente wurden in dessen Folge demografisch umgestaltet, Bevölkerungsgruppen von ihren Siedlungsgebieten getrennt. Koloniale Grenzziehungen, die ethnische und sprachliche Gruppen insbesondere des afrikanischen Kontinents ignorierten, tragen bis heute zum Aufflammen von Konflikten und Gewalt bei. Angehörige der Opfer leiden bis heute an der Weitergabe von transgenerationellen Traumata. Dem deutschen Kolonialismus und seinen tiefgreifenden Auswirkungen für die betroffenen Gesellschaften wurde in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Nach Ansicht der Fragestellerinnen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Fragesteller liegen die Gründe dafür unter anderem in der populären Erzählung von der vergleichsweise kurzen Periode des deutschen Kolonialismus (1884 bis 1919), die zugleich die Beteiligung Deutscher am Kolonialismus und Versklavungshandel der Frühen Neuzeit, die Geschichte der deutschen Grenzkolonisation und das Weiterbestehen kolonialrassistischer Anschauungen nach 1919 ausblendet. Die spätere Bundesrepublik Deutschland war in die Phase der Unabhängigkeitsbewegungen und Neugründung postkolonialer Staaten in den 1950er bis 1970er Jahren mittelbar durch Unterstützung verschiedener Regierungen wie Portugal und diktatorischer Parteien von kolonialrassistischen Regimen , wie des rassistischen Apartheid-Regimes in Südafrika, auf vielfältige Weise involviert. Infolge der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1919 musste das Deutsche Reich zwar formal seinen „überseeischen Besitz“ abtreten, doch der deutsche Kolonialismus richtete sich nicht allein gegen indigene Bevölkerungen in Übersee. Dabei wird verkannt, dass das Wesen des Kolonialismus nicht nur in der physischen Herrschaft und Gewalt über Ländereien und Menschen besteht, sondern mit hegemonialen Diskursen und Wissensproduktionen wie dem Rassismus und kulturellen Selbst- und Fremdzuschreibungen einherging . Das Bewusstsein sowohl der Kolonisierenden als auch der Kolonisierten wurden davon nachhaltig geprägt und der Kolonialismus hat tiefe Spuren in kulturellen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen der kolonisierenden Gesellschaft hinterlassen. Es ist nach Ansicht der Fragesteller den vielfältigen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verbänden zu verdanken, dass der Prozess der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in der deutschen Gesellschaft begonnen wurde. Durch beständige Interventionen der schwarzen Community und PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten fand die deutsche Kolonialgeschichte Eingang in den öffentlichen Diskurs. So entstanden zivilgesellschaftliche Bündnisse, die u. a. auf kommunaler Ebene vielfach koloniale Assoziationsketten (vgl. das Engagement von schwarzweiss e. V. bei der Hinterfragung diskriminierender Afrikabilder) oder fragwürdige Ehrungen von Kolonialverbrechern mit Straßennamen sichtbar gemacht haben (vgl. die Resolution an den Deutschen Städtetag von Berlin Postkolonial e. V. und zahlreicher zivilgesellschaftlichen Initiativen) sowie Ausstellungen und Stadtführungen zur postkolonialen Geschichte durchführten. Mit Bündniskampagnen wie „No Humboldt 21!“ wiesen sie schon frühzeitig auf die unrechtmäßig in deutschen Besitz gelangten Kunstobjekte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des „Humboldt Forums“ hin. Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Berlin Postkolonial e. V. beförderten sie damit maßgeblich einen Prozess der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte . Das Engagement von Initiativen wie „Kolonialismus im Kasten?“ bildeten zudem Korrektive zur Darstellung des Kolonialismus, so in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin, was zugleich neue bildungspolitische Perspektiven eröffnete. Seit Jahrhunderten gehören schwarze Menschen und afrikanische Gemeinden zu Deutschland, doch ihrem vielfältigen Beitrag, der die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland bereicherte, wird aus Sicht der Fragesteller bislang keine gesamtgesellschaftliche Anerkennung zuteil. Bemühungen zu einer Hebung des Bewusstseins, wie „Schwarzes Leben“ die Bundesrepublik Deutschland mitgeprägt hat, wird bislang nicht in der kulturellen Bildung berücksichtigt. Häufig prägen immer noch negative Stereotype über Menschen afrikanischer Abstammung den öffentlichen Diskurs. People of Color (PoC) werden auch heute noch regelmäßig beleidigt und diskriminiert, was Sachverständige einer UN-Delegation im Zusammenhang mit der von den Vereinten Nationen ausgerufenen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2015 bis 2024) bestätigten . Kritisiert wurde u. a. die Nichtumsetzung des grundgesetzlich verfassten Gleichheitsgebotes und eine mangelnde Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit , namentlich des Völkermords an den Herero und Nama, sowie fehlende Reparationsleistungen. Afrikanische und schwarze Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland jeden Tag Opfer von rassistischer Diskriminierung, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7109 Afrophobie und Racial Profiling. Doch ihre Situation wird von der Gesellschaft kaum wahrgenommen, was eine Expertengruppe der Vereinten Nationen scharf kritisiert hat (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/ PDF-DateienSonstiges/Statement_UN_Working_Group_African_Descent_270217. pdf). Die antihumanistischen Ideologien des Sozialdarwinismus, der Eugenik oder die verschiedenen Rassentheorien fanden auch nach dem Verlust der deutschen Kolonien und Überseegebiete weite Verbreitung in der Populärliteratur der Weimarer Republik sowie in antisemitischen bzw. völkisch-rassistischen Kreisen . Die Sozialphilosophin Hannah Arendt hat den europäischen Imperialismus dabei als wesentliche Etappe in der Entstehung des Nationalsozialismus begriffen und als eine Vorbedingung der später insbesondere an den europäischen Juden verübten Massenverbrechen betrachtet. Bereits Jahrhunderte vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871 fand eine kontinentale Expansion nach Ost- und Südosteuropa statt, bei der u. a. die Slawen als europäische Bevölkerungsgruppe ausgeschlossen und geografisch verdrängt werden sollten. Die Langzeitwirkungen der vom Deutschen Kaiserreich seit 1871 forcierten Germanisierung, die insbesondere in den durch die vorherigen Teilungen des Königreichs Polens durch Preußen annektierten Gebieten euphemistisch als „Stärkung des Deutschtums“ bezeichnet wurde, treten nach Auffassung der Fragesteller in der Gegenwart erneut als Ressentiment zutage und belegen eindrücklich, dass der Kolonialismus nicht nur die kolonisierten Gesellschaften, sondern auch die kolonisierende Gesellschaft tiefgreifend geprägt hat. Der deutsch-jüdische Politikwissenschaftler Franz Neumann konstatierte in diesem Zusammenhang im Exil, dass die Deutschen im besetzten Polen ab 1939 quasi koloniale Herrschaftsmethoden eingeführt hätten. Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990, des wirtschaftlichen und politischen Bedeutungszuwachses und der Herausbildung eines neuen Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland in der EU, aber auch weltweit, konnte sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Bundesrepublik Deutschland einer Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus nicht mehr verschließen, was in einem selbst gesetzten Rahmen durch die Bundesregierung aufgegriffen wurde. Dieser Prozess ist insofern von Bedeutung, als hier nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Auseinandersetzung mit dem Thema Kolonialismus mit dem neuen Selbstverständnis der „Berliner Republik “ verknüpft ist und einer geschichtspolitischen Selbstentlastung dienen soll. Diese Form der Aufarbeitung findet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht gesamtgesellschaftlich statt und weist kaum Bezugspunkte zu der bisherigen Aufarbeitungsleistung der Zivilgesellschaft auf, wodurch diese bislang nur unzureichend in den staatlichen Prozess der Aufarbeitung eingebunden wird. Umso mehr ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erforderlich, die Qualität und Zielsetzung einer durch die Bundesregierung gerahmten Kolonialismus-Aufarbeitung zu überprüfen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss Vertreterinnen und Vertreter sich organisierender afrodeutscher Akteurinnen und Akteure und Nachkommen von Opfern der deutschen Kolonialherrschaft wie die langjährigen Aufarbeitungsbemühungen antirassistischer Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt rücken. Eine kritische Aufarbeitung des Kolonialismus als einer bestimmten und die öffentliche Wahrnehmung bestimmenden Form der Alltagskultur muss dabei alle staatlichen Institutionen gleichermaßen nach der Hinterlassenschaft des Kolonialismus überprüfen, wie dies bei den NS-Verstrickungen staatlicher Institutionen bereits teilweise erfolgreich praktiziert wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den 100. Jahrestag des Endes der deutschen Kolonialherrschaft und des 134. Jahrestags der sog. Berliner Konferenz (Kongokonferenz) vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885, welche die Grundlage für die Aufteilung Afrikas in Kolonien bildete, angemessen zu würdigen und die in diesem historischen Kontext begangenen kolonialen Gewaltverbrechen und deren Nachwirkungen für die Nachkommen zu berücksichtigen? Bei einer Reihe von Veranstaltungen zum 100. Jahrestag zum Ende des Ersten Weltkriegs – wie beispielsweise bei der interdisziplinären Konferenz „Winning Peace“ am 11./12. Oktober 2018 oder im Rahmen des Geschichtsfestivals „War or Peace – Crossroads of History“ der Bundeszentrale für politische Bildung und des Maxim-Gorki-Theaters – wurden auch das Ende von Kolonialherrschaften und ihre Nachwirkungen thematisiert. 2. Aufgrund welcher historischen Erkenntnisse bzw. sachlichen und politischen Erwägungen wird der deutsche Kolonialismus durch die Bundesregierung , anders als der Nationalsozialismus oder die SED-Herrschaft, nicht ebenso deutlich als Unrechtsregime bezeichnet, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont wird, dass „zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland“ die „Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ sowie der „deutschen Kolonialgeschichte“ zählt (S. 167)? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 formuliert im Unterkapitel „Gedenken und Erinnern“ wie folgt: „Ohne Erinnerung keine Zukunft – zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehören die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED- Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiegeschichte. Deutschland ist aufgrund seiner Geschichte besonders dafür verantwortlich, die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Dies ist Teil unseres nationalen Selbstverständnisses.“ Der vorangestellte Begriff „Aufarbeitung“ bezieht sich ausdrücklich auch auf die „deutsche Kolonialgeschichte“. 3. Welche konkreten wissenschaftlichen Projekte und Maßnahmen in der kulturellen Bildung fördert die Bundesregierung, um die deutsche Kolonialherrschaft , die deutschen Gewaltverbrechen während der Kolonialzeit und deren Auswirkungen auf die betroffenen Gesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten und in der politischen Bildung systematisch zu verankern? a) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen des Völkermords an den indigenen Bevölkerungsgruppen der Herero und Nama bzw. die damalige Ausbeutung , Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Namibia vollumfänglich gewährleistet wird? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7109 b) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Ostafrika“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Vereinigten Republik Tansania, Republik Burundi sowie der Republik Ruanda vollumfänglich gewährleistet wird? c) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Kamerun “ und „Deutsch-Kongo“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Vereinigten Republik Kamerun sowie Republik Kongo (Kongo-Brazzaville), Bundesrepublik Nigeria, Republik Tschad, Zentralafrikanische Republik sowie Gabunische Republik vollumfänglich sichergestellt wird? d) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige „Deutsche Kolonie Togo“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Togo und Republik Ghana vollumfänglich sichergestellt wird? e) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Witu“, (sog. Suaheli-Land) und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung , Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Republik Kenia vollumfänglich sichergestellt wird? f) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Somaliküste“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Bundesrepublik Somalia vollumfänglich sichergestellt wird? g) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Kiautschou“ bzw. „Qingdao“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in der später entstandenen Volksrepublik China vollumfänglich sichergestellt wird? h) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die sog. Boxer-Expedition und die deutschen Aktivitäten in der Interessen-Region Shandong und die gesellschaftlichen , sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung , in der später entstandenen Volksrepublik China vollumfänglich sichergestellt wird? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Neuguinea“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in dem später entstandenen Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea vollumfänglich sichergestellt wird? j) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der kulturellen Bildung, in Bezug auf die ehemalige deutsche Kolonie „Deutsch-Samoa“ und die gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Nachwirkungen der damaligen Ausbeutung, Unterdrückung bzw. Unterwerfung der Bevölkerung, in dem später entstandenen Unabhängigen Staat Samoa vollumfänglich sichergestellt wird? k) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen , dass die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft bzw. Bestrebungen und Unterstützungs-Leistungen des damaligen Deutschen Reiches zur Errichtung solcher in Bezug auf sog. Gebietserwerbungen ohne Reichsschutz, namentlich Santa Lucia Bay, Pondoland im heutigen Südafrika, die Makada- und Mioko-Inseln im Bismarck-Archipel; Noqui (Nokki) in der heutigen Republik Angola oder anderen sog. kolonialen Gebietserwerbungen in der kulturellen Bildung vollumfänglich sichergestellt wird? Die Fragen 3 bis 3k werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Förderprogramme der Bundesregierung zur kulturellen Bildung zielen darauf ab, insbesondere für unterrepräsentierte Zielgruppen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion und sozialer Situation die Teilhabe an Kunst und Kultur sowie die Entfaltung der Persönlichkeit durch künstlerische Mittel zu fördern. Die Vermittlungsprojekte sind nicht inhaltlich definiert, sondern fokussieren auf Zielgruppen und Methoden der Vermittlung. Die Bundesregierung fördert die kulturelle Bildung über verschiedene Träger und Partner. Bereits seit vielen Jahren setzt sich die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) mit den Beziehungen zwischen Afrika, Europa und Deutschland auseinander und verfügt über ein breites Bildungsangebot. Dies geschieht in ihren Produkten , Formaten und der Arbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern. Formate und Inhalte liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Veranstalters. Im Folgenden werden beispielhaft Veranstaltungen aus 2017/2018 und Publikationen aufgeführt, die aktuell online abrufbar und/oder bestellbar sind. Print-Publikationen der BpB: Online-Dossier „Postkolonialismus und Globalgeschichte“ auf www.bpb.de (online abrufbar) „Europa zwischen Kolonialismus und Dekolonisierung“ (Informationen zur politischen Bildung, 2018, online abrufbar) Rebekka Habermas, „Skandal in Togo. Ein Kapitel deutscher Kolonialherrschaft “ (Schriftenreihe, 2017) Zimmerer/Zeller, „Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904-1908) in Namibia und seine Folgen“ (Schriftenreihe, 2016) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7109 Zimmerer (Hg.), „Kein Platz an der Sonne. Erinnerungsorte der deutschen Kolonialgeschichte “ (Schriftenreihe, 2014) APuZ „Kolonialismus“ (2012, online abrufbar) APuZ „Afrika“ (2005, online abrufbar) Veranstaltungen mit finanzieller Unterstützung (Zuwendungen) der BpB: „Koloniales Erbe/Colonial Repercussions“ (Zuwendung 2018) „Überschneidungen – Unterwegs mit einem audiovisuellen Reiseführer zu (post-)kolonialen Orten in Baden-Württemberg“ (Zuwendung, 2018) „BE.BOP 2018. BLACK EUROPE BODY POLITICS. COALITIONS FAC- ING WHITE INNO-CENCE“ (Zuwendung 2017-2018) 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die deutsche Grenzkolonisation im 18. und 19. Jahrhundert in Europa gegenüber der Minderheit der Dänen, der Polen und der Franzosen und die damit verbundenen Verbrechen bzw. Unterdrückungs -Maßnahmen kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen? Die deutsche Kolonialgeschichte in Afrika und die kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa sind zwei historisch getrennt zu betrachtende Sachverhalte. Zu den hier angesprochenen kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa hat die BpB folgende Publikation veröffentlicht: Matthias von Hellfeld, „Das lange 19. Jahrhundert. Zwischen Revolution und Krieg 1776 bis 1914“ (Schriftenreihe, 2017) Online-Dossier „Das Deutsche Kaiserreich“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um anlässlich des 100. Jahrestag der Erlangung der Unabhängigkeit durch die Republik Polen in angemessener Weise auch die nach der Aufteilung Polens vom Königreich Preußen und später vom Deutschen Kaiserreich durchgeführten Germanisierungsbestrebungen (u. a. preußische Ansiedlungsgesetz vom 10. August 1904 und preußisches Enteignungsgesetz vom 3. März 1908) kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen? 6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um anlässlich des 100. Jahrestag der Erlangung der Unabhängigkeit durch die Republik Polen in angemessener Weise auch die historisch beispiellose Radikalisierung der Germanisierungsbestrebungen und Gewaltverbrechen im Rahmen des sog. Generalplans Ost während des Nationalsozialismus kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung zu unterstützen? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Förderprogrammen der Bundesregierung zur kulturellen Bildung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Formate und Inhalte der historischen und kulturellen Vermittlung liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtungen. Die bundesgeförderten Gedenkstätten und Dokumentationszentren befassen sich in ihren Ausstellungen und Veranstaltungen wissenschaftsfundiert mit allen Facetten des Nationalsozialismus, so auch mit dem sogenannten Generalplan Ost. Kooperationen mit Gedenkstätten und Museen in Polen und die Mitgliedschaft polnischer Fachleute in den Beiräten gewährleisten, dass die polnische geschichtswissenschaftliche Perspektive einbezogen und eine transnationale Auseinandersetzung mit der Geschichte befördert wird. Die BpB hat zu diesem Themenkomplex folgende Publikation veröffentlicht: APuZ „Polen“ (2018, online abrufbar) Brigitte Jäger-Dabek, „Polen – Eine Nachbarschaftskunde für Deutsche“ (Schriftenreihe, 2006) Thomas Urban, „Der Verlust. Die Vertreibung der Deutschen und Polen im 20. Jh.“ (Schriftenreihe, 2005) „Kleine Geschichte Polens“ (Schriftenreihe, 2005) Online-Dossier „Polen“ Folgende Publikationen der BpB sind geplant: Wolfgang Templin, „Der Kampf um Polen. Die abenteuerliche Geschichte der Zweiten polnischen Republik 1918 – 1939“ (Arbeitstitel, i. A.) Czachur/ Feindt, Kreisau / Krzyżowa (Arbeitstitel, i. A.). 7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die deutsche Kolonialherrschaft und die deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit in den in Frage 3 genannten Gebieten und deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Nachwirkungen in der Bundesrepublik Deutschland durch entsprechende Maßnahmen in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich aufzuarbeiten? a) Welche Erfahrungen und Erkenntnisse bei gesamtgesellschaftlichen Versuchen , die deutschen NS-Verbrechen aufzuarbeiten, könnten nach Auffassung der Bundesregierung bei der beginnenden Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen im Bereich kulturelle Bildung und politische Bildung durch staatlich geförderte Einrichtungen genutzt bzw. angewendet werden (bitte entsprechende Bereiche und mögliche Maßnahmen auflisten )? b) Welche Rolle kommt nach Auffassung der Bundesregierung bei der Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen Berichten von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen und Nachkommen der damaligen Opfer zu, und wie viele öffentliche Maßnahmen oder Veranstaltungen unter Anwesenheit der Betroffenen aus ehemaligen deutschen Kolonien bzw. ihren Nachkommen hat die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen bislang gefördert (bitte nach Thema, Datum, beteiligten Behörden, Ort und Finanzvolumen auflisten)? Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7109 Die Bundesregierung misst der Bewahrung und der nach wissenschaftlichen Standards organisierten Auswertung von Zeitzeugenberichten aus der deutschen Kolonialzeit eine hohe Bedeutung zu. Der wissenschaftlich fundierte Umgang mit diesen Berichten kann ein Teil der historischen Aufarbeitung sowie der Bildungsund Vermittlungsarbeit sein. Dies gilt in gewissem Rahmen auch für Berichte von Nachkommen von Zeitzeugen. Grundsätzlich weist die Bundesregierung jedoch darauf hin, dass die Förderung der kulturellen und politischen Bildung durch die Bundesregierung keine inhaltlichen Vorgaben enthält. Formate und Inhalte der historischen und kulturellen Vermittlung liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtungen. Im Bereich der politischen Bildung kommen wichtige Impulse von zivilgesellschaftlichen Akteuren. Zivilgesellschaftliche Aufarbeitung und Erinnerung unterstützt und fördert die Pluralisierung von Geschichtsbildern. Gleichzeitig trägt sie zur Ermächtigung und politischen Partizipation von betroffenen Gruppen (oder ihrer Nachfahren) bei. Erfahrungen aus der NS-Aufarbeitung unterstreichen, dass eine plurale zivilgesellschaftliche Aufarbeitung komplementär zu staatlichen Ansätzen eine wichtige Säule der Erinnerungskultur ist. Die deutsche Kolonialzeit wird auch in Ausstellungen und Veranstaltungen bundesgeförderter Museen und weiterer Einrichtungen wie der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Humboldt Forum, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dem Bundesarchiv oder der Akademie der Künste kritisch aufgearbeitet und vermittelt. Die Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus gehört zu den thematischen Schwerpunkten. Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss betrachtet es als wichtige Aufgabe , die deutsche Kolonialgeschichte stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen. Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit ist insbesondere für das Ethnologische Museum, dessen Sammlungen zum Teil aus ehemaligen deutschen Kolonien stammen, ein Thema von hoher Relevanz. Konkret plant das Ethnologische Museum derzeit eine Zusammenarbeit mit Partnern aus Namibia, um die Geschichte der Sammlung aus Namibia aufzuarbeiten. Ein weiteres Projekt des Ethnologischen Museums in Kooperation mit der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss ist das Provenienzforschungsprojekt: „Tansania-Deutschland: Geteilte Objektgeschichten?“ in Kooperation mit der Universität von Dar es Salaam, dem Nationalmuseum Tansania und dem House of Culture, Dar es Salaam, das seit Juli 2016 vom Kuratorium Preußischer Kulturbesitz gefördert wird. Darüber hinaus wird derzeit an einem großen Ausstellungsraum über die Geschichte Kameruns gearbeitet. Hier soll beleuchtet werden, welche Handlungsmacht die unterschiedlichen Akteure in Kamerun während der deutschen Kolonialzeit hatten. Ergänzend dazu ist eine zeitgenössische Perspektive auf das koloniale Erbe im heutigen Kamerun geplant. Das Museum für Asiatische Kunst plant zudem einen Ausstellungsbereich, in dem die problematische Provenienzgeschichte spezifischer Kunstwerke, die im Zuge der chinesischen „Boxerkriege“ nach Berlin kamen, aufzeigt werden soll. Im Rahmen des von der Gerda-Henkel-Stiftung geförderten Projektes des Museums für Vor- und Frühgeschichte zur Herkunftsforschung von Schädeln aus Ruanda aus den ehemaligen anthropologisch-osteologischen Sammlungen der Cha- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rité werden vor Ort durch Fachkollegen aus Ruanda, deren Tätigkeit aus Projektmitteln finanziert wird, Nachkommen zu den oralen Traditionen befragt und diese dokumentiert. Diese Maßnahmen werden ergänzt durch Projektförderungen des Auswärtigen Amts, wie beispielsweise für „SAVVY Contemporary“, um in den Bereichen Kunst und Kultur neue Lösungsansätze für einen neuen Umgang mit den Spätfolgen der Kolonialzeit für die Identität, Lern- und Lebensverhalten davon betroffener Menschen zu entwickeln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 und die beigefügte Anlage zu Frage 7 verwiesen, die eine Auflistung von Aktivitäten vom Bund geförderter Einrichtungen enthält. 8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine Überprüfung aller staatlichen Maßnahmen auf mögliche Hinterlassenschaften der Kolonialzeit einzuleiten, namentlich unabhängige Historikerkommissionen (UHK) zur Erforschung der Rolle der Reichsministerien in der Zeit des Kolonialismus und den Umgang mit dieser Vergangenheit nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 einzurichten (wenn nein, bitte begründen und alle betroffenen Bundesministerien auflisten)? a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundeskanzleramtes auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen? b) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Auswärtigen Amts (AA) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen? c) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen? d) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Partnerinnen und Partnern der Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen und die Aktivitäten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) auf mögliche Disparitäten und asymmetrische Beziehungen zu Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, zu überprüfen? Die Fragen 8 bis 8d werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Eine unabhängige Historikerkommission zur Überprüfung aller staatlichen Maßnahmen auf mögliche Hinterlassenschaften der Kolonialzeit wurde durch die Bundesregierung nicht eingerichtet. Die Bundesregierung stimmt die Maßnahmen, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geplant werden, grundsätzlich eng mit den Regierungen der Partnerländer ab. Zum Abstimmungs-prozess gehören re- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7109 gelmäßig stattfindende Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen , in denen die Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam festgelegt wird. Die Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative (DAJ) und das Entwicklungspolitische Schulaustausch-programm (ENSA) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördern ergänzend auf zivilgesellschaftlicher Ebene einen afrikanisch-deutschen Jugendaustausch. Damit soll historischen und politischen Machtasymmetrien entgegengewirkt werden. Im Rahmen der DAJ wird dieses Anliegen zudem durch eine „Joint Declaration of Intent“ mit der Kommission der Afrikanischen Union (AU) unterstützt. 9. Was unternimmt die Bundesregierung, um im Rahmen ihrer Bemühungen, um Aufarbeitung der Geschichte des deutschen Kolonialismus und der deutschen Kolonialverbrechen bilateral und auf europäischer Ebene die gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den Staaten, die in ehemaligen kolonialen Gebieten entstanden sind, im Hinblick auf die Fortführung bzw. Nachwirkung asymmetrischer Beziehungen zu überprüfen? Die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen für eine faire Gestaltung der internationalen Beziehungen ein. Dies schließt die Wirtschaftsbeziehungen zu den Ländern der ehemaligen deutschen Kolonialgebiete ein. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die Stärkung des multilateralen Welthandelssystems der Welthandelsorganisation oder die Anstrengungen für eine faire Gestaltung der Beziehungen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (sogenannte AKP-Staaten) auch nach Auslaufen des Abkommens von Cotonou im Jahr 2020. Wissenschaft, Forschung und Bildung 10. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern betreffend der Erschließung, Digitalisierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Aktenbestände des Auswärtigen Amtes , des Reichskolonialamtes und anderer einschlägiger Archivsammlungen in Bezug auf die deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit (bitte nach Datum, Themen, Empfänger, Finanzvolumen auflisten)? 11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern betreffend der Erschließung, Digitalisierung und wissenschaftlichen Erforschung der Aktenbestände der Nationalarchive und anderer Archivsammlungen durch Forscherinnen und Forscher in den Staaten , auf deren Gebiet sich einst deutsche Kolonien befanden, um Deutschlands koloniale Unrechtsherrschaft aufzuarbeiten (bitte nach Staaten, Themen und Finanzvolumen auflisten)? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Auswärtigen Amt über die Verwaltung der deutschen Kolonien entstandenen Akten sind im Jahr 1907 bei der Gründung des Reichskolonialamts dieser neuen Behörde vollständig übergeben worden und befinden sich, soweit erhalten, heute im Bundesarchiv (Bestand R 1001) in Berlin. Bereits seit Jahrzehnten engagiert sich das Bundesarchiv, um die dort aufbewahrten Unterlagen mit Bezug zur deutschen Kolonialgeschichte für jedermann zugänglich zu machen. Im Bundesarchiv sind rund 36 000 Akteneinheiten aus den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereichen der zivilen und militärischen deutschen Spezialverwaltung der Kolonien und Schutzgebiete überliefert. Rund 11 100 Akteneinheiten mit mehr als 1,6 Millionen Digitalisaten sind im Rahmen regulärer Digitalisierungsmaßnahmen bereits online zugänglich, vor allem aus dem für die Forschung zur Kolonialgeschichte wichtigen zentralen Bestand ‚Reichskolonialamt (R 1001)‘. Die Digitalisierung und Bereitstellung in Bezug auf die deutsche Kolonialgeschichte der Bestände im Bundesarchiv wird fortgesetzt. Das Bundearchiv stellt seit kurzem speziell zur Kolonialüberlieferung eine eigene Informationsseite (Quellen zur Kolonialgeschichte) zur Verfügung, auf der sich auch mehrere virtuelle Ausstellungen befinden, die auf Basis des Archivguts des Bundes einzelne Aspekte thematisieren (www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Entdecken/Kolonialgeschichte/ kolonialgeschichte.html). Das Bundesarchiv und das Goethe-Institut in Kamerun engagieren sich gemeinsam für die Sicherung und Nutzbarmachung von Akten der deutschen Kolonialverwaltung . Mit den Beständen zu Kamerun wurde die Online-Bereitstellung von Findmitteln und Archivalien regionaler Kolonialbehörden (R 175) beim Bundesarchiv begonnen und sukzessive fortgesetzt. Neben der Möglichkeit des online -Zugriffs werden die erstellten Digitalisate zum Reichskolonialamt und der Lokalverwaltung Kamerun auch dem Nationalarchiv in Kamerun auf Festplatten zur Verfügung stehen. Das Finanzvolumen für die Digitalisierung der Bestände R 1001 Reichskolonialamt und R 175 Gouvernement von Kamerun vom Mikrofilm beliefen sich beim Bundesarchiv auf 26 865,50 Euro. Eine beispielhafte Maßnahme der jüngeren Vergangenheit ist die zweisprachige Wanderausstellung „Was treiben die Deutschen in Afrika?!“, die in der Anlage zu Frage 7 aufgeführt ist. Innerhalb der Bundesregierung fördert das Auswärtige Amt seit 2017 die Entstehung eines datengestützten Archivs zu deutschen Kolonialakten, ein Projekt der Fachhochschule Potsdam. Die Gesamtfördersumme bis 2019 beträgt 269 081,86 Euro. Geplant ist, ein umfassendes Inventar einschlägiger Quellen und Verwahrorte zur deutschen Kolonialzeit zu erstellen. Bisher wurden bereits 342 Verwahrorte identifiziert, davon 314 in Deutschland, die weiteren in Australien , Belgien, Burundi, China, Frankreich, Italien, Kamerun, Marokko, Namibia, Neuseeland, den Niederlanden, Papua-Neuguinea, Polen, Schweiz, Spanien, Südafrika , Tansania, Togo, der Türkei und dem Vereinigten Königreich. Als Begleitmaßnahmen im Rahmen dieses Inventarprojekts fanden außerdem zwei Reisen von führenden Archivarinnen und Archivaren aus Kamerun, Namibia, Ruanda, Tansania und Togo nach Berlin/Potsdam statt. Eine weitere Reise ist für 2019 vorgesehen. 12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit die Geschichte antikolonialer Widerstandsund Befreiungsbewegungen und Kolonialkritik Eingang in die demokratieund friedenstheoretische Erziehung und politische Bildung und kulturelle Bildung findet? Zu den Förderprogrammen und -aktivitäten der Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 7 (samt Anlage 1) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7109 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit die Zeugenberichte einstiger Opfer deutscher Kolonialherrschaft sowie andere Formen der Überlieferungen, darunter orale, systematisch gesichert und erschlossen sowie wissenschaftlich aufgearbeitet werden können? Auf die in der Antwort zu Frage 7 samt Anlage benannten Projekte wird verwiesen , insbesondere auf das Projekt zur Befragung von Nachkommen der Bewohner ehemaliger Kolonialgebiete im heutigen Ruanda sowie auf das geplante Projekt der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur „Kollaborativen Provenienzforschung zu Sammlungen aus Tansania am National Museum and House of Culture in Dar es Salaam und dem Ethnologischen Museum Berlin“ Das Ethnologische Museum, die Humboldt-Universität zu Berlin, die University of Dar es Salaam und das National Museum and House of Culture werden ab April 2019 in einem gemeinsamen Projekt die mündlichen Überlieferungen zu den Objekten (und den damit verbundenen Ereignissen) aus den Sammlungen des National Museum and House of Culture (englische Kolonialzeit) und dem Ethnologischen Museum (deutsche Kolonialzeit) erfassen und die Sammelpolitiken beider Kolonialmächte vergleichen. Berichte von Zeitzeugen aus den ehemaligen deutschen Kolonialgebieten spielen in den Überlieferungen im Bundesarchiv keine signifikante Rolle. 14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Bereich der Linguistik die Rolle der deutschen Sprache während der deutschen Kolonialherrschaft und deren Auswirkungen auf die betroffenen Gesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten, wissenschaftlich zu erforschen und in der politischen Bildung systematisch zu verankern? 15. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Bereich der Geschichtswissenschaft, der Ethnologie und Geographie sowie anderen Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften Nachwirkungen der deutschen Kolonialherrschaft, wie z. B. koloniale Deutungsmuster, wissenschaftlich erforscht und aufgearbeitet werden können und in die Curricula der Hochschulbildung systematisch integriert werden? 16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Verdrängung , Absonderung in „Reservaten“, Zwangsumsiedlungen und Segregation und deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche Nachwirkungen in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten aufzuarbeiten, wissenschaftlich zu erforschen und in der politischen Bildung systematisch zu verankern? Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Kulturhoheit – und damit die Zuständigkeit für Sprache, Schul- und Hochschulwesen – bei den Ländern liegt. Die Bundesregierung unterstützt jedoch aus dem Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der institutionellen Förderung von Einrichtungen der Wissenschafts-gemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) auch Untersuchungen zu kolonialen Kontexten, beispielsweise am Zentrum Moderner Orient, Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um die Rolle der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft u. ä. Verbände, namentlich der Kolonialgesellschaften, Kolonialgenossenschaften und kolonialwirtschaftlichen Unternehmen und Banken, zu erforschen sowie deren gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Nachwirkungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten wissenschaftlich aufzuarbeiten und in der politischen Bildung systematisch zu verankern ? Der Bestand Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft und andere vergleichbare Bestände sind im Bundesarchiv erschlossen und nutzbar. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 14 bis 16 verwiesen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Beteiligung deutscher und hanseatischer Reederer bzw. deutscher Schiffe an dem transatlantischen Sklavenhandel, und was unternahm die Bundesregierung, um diesen Aspekt umfassend wissenschaftlich aufzuarbeiten und in die Ergebnisse in der kulturellen und politischen Bildung zu verankern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Kenntnisse vor. Sie weist im Übrigen darauf hin, dass die Förderung der kulturellen und politischen Bildung durch die Bundesregierung keine inhaltlichen Vorgaben enthält. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen. Wiedergutmachung und Entschädigung 19. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um den Genozid an den Herero und Nama umfassend wissenschaftlich aufzuarbeiten und durch die Bundesregierung gegenüber der Republik Namibia anzuerkennen? Welche Stellen waren an entsprechenden Überlegungen und Gesprächen zu diesem Thema beteiligt, und welche Gutachten oder Stellungnahmen wurden eingeholt bzw. Gespräche durchgeführt, um einen Meinungsbildungsprozess zu ermöglichen? 20. Wann gedenkt die Bundesregierung, sich für den durch Deutsche verübten Genozid an den Herero und Nama förmlich bei den Nachkommen und der Republik Namibia zu entschuldigen? 21. Wie will die Bundesregierung einen Versöhnungsprozess mit den Nachfahren der Opfer des deutschen Kolonialismus, namentlich des Genozid an den Herero und Nama und den Gesellschaften in den Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, in die Wege leiten, wenn sie sich zuvor nicht für die Gewalt und das verübte Unrecht förmlich bei diesen entschuldigt? Die Fragen 19 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Sondergesandten der Bundesregierung und der namibischen Regierung führen seit 2015 Gespräche über die deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung . Ziel dieser Gespräche ist es, eine gemeinsame Basis des Umgangs mit der Vergangenheit und der Gestaltung der Zukunft zu finden. Auf deutscher Seite nehmen Vertreter des Auswärtigen Amts an den Verhandlungen teil. Auf namibischer Seite nehmen Vertreter der besonders betroffenen Volksgruppen als Mitglieder des sogenannten technischen Komitees teil, das den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7109 namibischen Sondergesandten und die namibische Regierung berät. Beide Sondergesandte haben darüber hinaus in Vorbereitung der bisherigen Verhandlungsrunden Gespräche mit weiteren Vertretern von Organisationen der besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen geführt. Die letzte Gesprächsrunde der Sonderbeauftragten fand am 27. und 28. November 2018 in Berlin statt. Weitere Gespräche sind für 2019 geplant. Die Delegationen haben vereinbart, über den Inhalt der Gespräche Vertraulichkeit zu bewahren. 22. Wie steht die Bundesregierung zu der Sammelklage von Herero gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 5. Januar 2017 (Vekuii Rukoro et al. gegen die Bundesrepublik Deutschland) vor dem US District Court, Southern District of New York auf Grundlage des Alien Torts Claim Acts (ATCA) und dem Begehren der Klägerinnen und Kläger nach Schadensersatzzahlungen für die Folgen des Genozids sowie der völkerrechtswidrigen Enteignung der Herero und Nama? 23. Wie steht die Bundesregierung zu der Sammelklage von Herero gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 5. Januar 2017 (Vekuii Rukoro et al. gegen die Bundesrepublik Deutschland) vor dem US District Court, Southern District of New York auf Grundlage des Alien Torts Claim Acts (ATCA) und dem Begehren der Klägerinnen und Kläger, diese als selbstständige Verhandlungspartner nicht weiter von laufenden Verhandlungen zwischen der deutschen und namibischen Regierung auszuschließen, sondern sie in trilaterale Verhandlungen einzubeziehen? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren. 24. In welcher Form gedenkt die Bundesregierung besonders vom Kolonialismus betroffene Gruppen, namentlich Herero und Nama als Opfer des Genozids , an den Debatten und Entscheidungen über Entschädigung, Restitution von Kulturgut sowie angemessenes Gedenken zu beteiligen? a) Aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen verhandelt die Bundesregierung lediglich mit Vertreterinnen und Vertretern der namibischen Regierung, obwohl der Einbezug von selbständigen Vertreterinnen und Vertretern der „most affected communities“ seit Jahren von deren Vertreterinnen und Vertretern wie auch von internationalen und deutschen NGOs explizit eingefordert wird (vgl. Reinhart Kößler: Namibia and Germany : negotiating the past, Münster 2015; https://africasacountry.com/ 2018/09/unfinished-business-doesnt-go-away)? b) Warum werden Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden der Nachkommen von Opfern des deutschen Genozids an den Verhandlungen in Namibia als eigenständige Verhandlungspartei nicht anerkannt? c) Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Interessen der Vertreterinnen und Vertreter der Herero und Nama in den bilateralen Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung gebührend zu berücksichtigen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 21 verwiesen. Die Teilhabe von Herero- und Nama-Vertretern an den Verhandlungen wird über von der demokratisch gewählten Regierung von Namibia eingerichtete Gremien und Verfahren gewährleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Welchen Beitrag gedenkt die Bundesregierung bei der Diskussion um eine Transformation der Landbesitzverhältnisse bzw. zur geregelten und gesteuerten Umverteilung von Land in Namibia an Nachkommen der im Zuge der deutschen Kolonialherrschaft vertriebenen Bevölkerungsgruppen zu leisten, wie sie seit der Unabhängigkeit Namibias im Jahr 1990 immer wieder von verschiedenen namibischen Regierungen in Angriff genommen und von zahlreichen namibischen Akteuren vehement eingefordert werden (vgl. www.thelocal.de/20170721/nambian-tribe-compensation-genocide-herero; www.dandc.eu/en/article/despite-independence-1990-land-ownershipremains -unfairly-distributed-namibia)? Alle Aspekte der „Landfrage“ wurden intensiv und mit sehr umfassender Beteiligung aller interessierten und betroffenen Bevölkerungsgruppen auf der von der Regierung Namibias einberufenen Landkonferenz vom 1. bis 5. Oktober 2018 erörtert . Die Konferenz endete mit der Verabschiedung von vierzig Empfehlungen, die derzeit von der Regierung Namibias im Hinblick auf das weitere Vorgehen beraten werden. Die „Landfrage“ ist einer der sensibelsten und schwierigsten Themenkomplexe der Innenpolitik Namibias. Sollte die Regierung der Republik Namibia um eine Kooperation der Bundesregierung zu einzelnen Aspekten ersuchen, ist die Bundesregierung offen für Gespräche. 26. Sieht die Bundesregierung die geschichtliche Aufarbeitung der Ereignisse im früheren Deutsch-Südwestafrika, die von deutscher Seite im Wesentlichen aus Zugeständnissen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und Verhandlungen zwischen der Regierung Namibias und der Bundesrepublik Deutschland bestand, als ausreichend an, um den Forderungen der Herero und Nama gerecht zu werden? Auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 21 wird verwiesen. 27. Mit welchen konkreten staatlichen Stellen von Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, wird gegenwärtig bezüglich der Entschädigung für koloniale deutsche Gewaltverbrechen oder Restitution von geraubtem Kulturgut verhandelt, und wie ist der aktuelle Stand dieser Verhandlungen (bitte nach Datum der Verhandlungen, beteiligten deutschen Behörden und betroffenen Staaten sowie Inhalten auflisten)? Der Bundesregierung liegt in Bezug auf Kulturgut aus kolonialen Kontexten eine offizielle Rückgabeforderung aus Namibia vor. Sie betrifft die sogenannte Cape- Cross-Säule, die sich im Deutschen Historischen Museum befindet. Die Prüfung der Anfrage dauert an. Über die in der Antwort zu den Fragen 19 bis 21 genannten Gespräche über die deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung hinaus finden derzeit keine weiteren Verhandlungen statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7109 28. Was unternimmt die Bundesregierung, um die deutsche Kolonialzeit und deutsche Kolonialverbrechen umfassend juristisch aufzuarbeiten und neue bzw. alternative Formen der Herstellung des Rechtsfriedens und der Streitschlichtung zu erarbeiten, eingedenk der Tatsache, dass das damalige Unrecht durch die Kolonisatoren moralisch zwar nicht als verwerflich betrachtet wurde, jedoch Raub und Gewalt auch nach damaligen Recht strafbewährt waren, und welche Erfahrungen bzw. Formen der Wiedergutmachung von NS-Unrecht und der Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern könnten ggf. hier zur Anwendung kommen? Die Bundesregierung unterstützt die politische und kulturelle Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit. Die Bundesregierung hat sich insbesondere im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 zum Ziel gesetzt, „die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika [zu] verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch [zu] befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8859 verwiesen . Mit Wiedergutmachung von NS-Unrecht wird üblicherweise die von Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vorgenommene Entschädigung von Opfern des Holocaust und anderen NS-Verfolgten in Form personengebundener Leistungen bezeichnet, die nach Auffassung der Bundesregierung nicht auf andere historische Sachverhalte übertragbar ist. 29. Was unternimmt die Bundesregierung, um ein Ersitzen oder den gutgläubigen Erwerb von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten systematisch zu überprüfen und alternative Formen der Herstellung des Rechtsfriedens bzw. der Streitschlichtung zu entwickeln? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, das Projekte der Provenienzforschung fördert. Diese umfassen die Erforschung der Erwerbsumstände. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38c verwiesen. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse bedarf jeweils einer Prüfung im Einzelfall , einschließlich der Frage, ob Eigentum durch Ersitzung gemäß § 937 Absatz 1 BGB erworben wurde. Die unterschiedlichen historischen Gegebenheiten bedürfen einer Betrachtung im Einzelfall. Die Voraussetzungen für eine Rückgabe richten sich ferner für die jeweiligen Einrichtungen nach dem entsprechenden Bundes-, Landes- und Organisationsrecht , insbesondere den Haushaltsordnungen. Die ganz überwiegende Zahl von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in Deutschland steht in Trägerschaft der Länder und Kommunen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, um angesichts der Tatsache, dass die Täter der deutschen Kolonialverbrechen, namentlich des Genozids an den Herero und Nama, heute nicht mehr leben, jedoch angesichts der organisatorischen Verstrickung und Verantwortung staatlicher Stellen des Deutschen Reiches diese Verbrechen nach Ansicht der Fragesteller nicht auf individuell verübte Straftaten von Einzelpersonen reduziert werden dürfen, sondern dem Deutschen Reich zugerechnet werden müssen, eine besondere Form der Aufarbeitung dieser Verbrechen durch finanzielle und moralische Wiedergutmachung bzw. Würdigung des zugefügten Leids durch die Bundesrepublik Deutschland zu finden, um den Nachkommen Gerechtigkeit wiederfanden zu lassen? Auf die Antwort zu den Fragen 19 bis 21 wird verwiesen. 31. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um eine umfassende Aufarbeitung der massenhaften Zwangsrekrutierungen, des Einsatzes und der gesellschaftlichen Folgen der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges auf die indigene Bevölkerung in den deutschen Kolonien kulturell und politisch aufzuarbeiten und deren wissenschaftliche Erforschung und historische Vermittlung in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich zu gewährleisten? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Förderung der kulturellen und politischen Bildung durch die Bundesregierung keine inhaltlichen Vorgaben enthält . Formate und Inhalte der historischen Vermittlung liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Veranstalters. Beispielshaft können hier genannt werden: Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) hat im Jahr 2011 folgende Studie gefördert: „Die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Koloniale Sicherheitspolitik und transkulturelle Kriegführung 1885 bis 1918“, Tanja Bührer, München 2011. Mitarbeiter des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr ZMSBw haben zur Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Schutztruppe 2018 folgende öffentliche Vorträge gehalten: „Des Kaisers Soldaten in Afrika“ (im Rahmen einer Ausstellung des Bundesarchivs zur deutschen Schutztruppe im Landesarchiv Schleswig); „Fighting for the Kaiser in Africa: The Great War and its Impact upon Africa and its population“ (im Rahmen des Gedenkens an das Ende des Ersten Weltkrieges in Afrika am Ort der Kapitulation der deutschen Schutztruppe in Mbala/Sambia). Darüber hinaus hat das ZMSBw eine Ausstellung (sechs Tafeln) für das Moto- Moto Museum in Mbala zu Thema „Germany and its Colonial Empire in Africa, 1884 – 1918“ vorbereitet. Bereits seit vielen Jahren setzt sich die BpB mit den Beziehungen zwischen Afrika , Europa und Deutschland auseinander und verfügt über ein breites Bildungsangebot . Dies geschieht in ihren Produkten, Formaten und der Arbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern. Beispielhaft sei folgende Publikation genannt: (Hi)stories – „Kolonialsoldaten im Ersten Weltkrieg“ (Schriftenreihe, 2018) Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 33 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7109 a) Wie viele Menschen aus damaligen deutschen Kolonien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Kampfhandlungen oder ähnliche kriegsrelevante Einsätze rekrutiert und eingesetzt (bitte nach Herkunftsorten, Geschlecht, Zweck des Einsatzes und Jahr auflisten) Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen regulären Sold, eine Rente aus dem System der deutschen Rentenversicherung oder andere Leistungen wie Witwenrente für Hinterbliebene bei Todesfällen, Invaliditätsrente und ähnliche Leistungen erhalten? Zu den in der Frage aufgeführten Leistungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 32. In welcher Weise wurden nach Ansicht der Bundesregierung bislang konkrete deutsche Kolonialverbrechen, namentlich der Völkermord an den Herero und Nama, juristisch aufgearbeitet? a) Wie viele Personen wurden für koloniale Gewaltverbrechen vor deutschen oder ausländischen Gerichten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland angezeigt bzw. verurteilt, und in wie vielen Fällen wurde wegen des Verdachtes, solche Verbrechen begangen zu haben, gegen diese ermittelt? b) Welche Wiedergutmachungsleistungen haben die betroffenen Personen oder von Zerstörung betroffene Gemeinden für das erlittene koloniale Unrecht und die erlittene Gewalt von der Bundesrepublik Deutschland bislang erhalten? Wenn nein warum nicht (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen für koloniale Gewaltverbrechen vor deutschen oder ausländischen Gerichten seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland angezeigt oder verurteilt und in wie vielen Fällen wegen des Verdachts, solche Verbrechen begangen zu haben, gegen diese ermittelt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 33. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, damit im Zuge der im Jahr 2016 unter dem Motto „Menschen afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ eröffneten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung die gesellschaftlichen Beiträge von Menschen afrikanischer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt und sichtbar gemacht werden und durch entsprechende Maßnahmen in der kulturellen Bildung sowie der politischen Bildung vollumfänglich integriert werden (bitte nach Finanzvolumen und beteiligte Stellen auflisten)? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Juni 2016 die Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung (2015 bis 2024) in Deutschland gemeinsam mit dem Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde und der Engagement Global gGmbH im Rahmen einer Fachveranstaltung „Menschenrechte in der Praxis: Erfahrungen von Menschen Afrikanischer Abstammung in Deutschland “ eröffnet. Thematisch war die Veranstaltung auf „Racial Profiling“, den Bericht des Europäischen Netzes gegen Rassismus (ENAR) und auf Geschlechtergerechtigkeit („Gender Equality)“ ausgerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat ferner den Staatenbesuch der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen von Expertinnen und Experten für Menschen Afrikanischer Abstammung (WGEPAD) in Deutschland im Februar 2017 unterstützt. Im Jahr 2018 sind darüber hinaus drei Organisationen, die Menschen afrikanischer Abstammung vertreten, Mitglied im Forum gegen Rassismus (FgR) geworden . Das FgR ist eine interne Diskussionsplattform, auf der sich Nichtregierungsorganisationen und die Bundesregierung zu Fragen der Auseinandersetzung mit Rassismus austauschen und gegenseitig informieren. Folgende Organisationen sind neu aufgenommen worden: Bundesnetzwerk The African Network of Germany (TANG), Kaneza Foundation for Dialogue & Empowerment e. V. und Each one Teach one e. V. Die Situation und Perspektiven der Menschen afrikanischer Abstammung werden in unterschiedlichen Formaten der politischen Bildungsarbeit aufgegriffen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Anlage zu Frage 7 verwiesen. 34. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung diesen Maßnahmen ein, um vor dem Hintergrund der ausgerufenen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung in allen staatlichen Institutionen einen Perspektivwechsel herbeizuführen, um die jahrhundertealte Geschichte der Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft auszugleichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher Einrichtungen bewusst zu machen (bitte Maßnahmen und beteiligte Einrichtungen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. Dekolonisierung des öffentlichen Raums 35. Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung bzw. welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang gefördert oder plant sie zu fördern, um durch entsprechende bildungs- und kulturpolitische Projekte die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure, namentlich der afrikanischen Gemeinden , PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten sowie antirassistischen Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft, dazu anzuregen, Straßennamen und Denkmäler, die bis heute koloniale Befehlshaber verherrlichen, durch Ehrungen von antikolonialen Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern zu ersetzen bzw. kritisch zu kontextualisieren? 36. Welche konkreten Überlegungen hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. plant sie zu unternehmen oder zu fördern unter Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure, namentlich der afrikanischen Gemeinden, PoC-Aktivistinnen und PoC-Aktivisten sowie antirassistischen Initiativen der deutschen Zivilgesellschaft, um einen angemessenen öffentlichen Gedenk - und Erinnerungsort für die Opfer der deutschen Kolonialherrschaft und der deutschen Gewaltverbrechen der Kolonialzeit zu schaffen? Die Fragen 35 bis 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die überwiegende Zuständigkeit der Benennung von Straßennamen fällt nicht in die Kompetenz des Bundes. Mögliche Bedarfe werden fallbezogen geprüft. Hinsichtlich der Frage nach einer zentralen öffentlichen Gedenk- und Erinnerungsstätte hat es sich bewährt, wenn derartige Initiativen vom Deutschen Bundestag ausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7109 37. Was unternimmt die Bundesregierung, um diskursive Bilder über Afrika bzw. koloniale Assoziationsketten über Menschen und Gesellschaften, insbesondere aus Staaten, die auf dem Gebiet ehemaliger deutscher Kolonien entstanden sind, in der bundesdeutschen Verwaltung und Öffentlichkeit zu hinterfragen? Welche konkreten Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesdeutscher Behörden wurden bislang angeboten (bitte nach Datum, beteiligter Behörde und wenn möglich Teilnehmerinnenzahl und Teilnehmerzahl auflisten)? Konkrete Schulungsangebote bestehen derzeit nicht. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bietet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung seit 2015 allgemeine Schulungen zur interkulturellen Sensibilisierung an, in denen die eigene kulturelle Gebundenheit, das Verhältnis von kulturellem Selbst- und Fremdbild und der Umgang mit kulturellen Stereotypen und Vorurteilen thematisiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. Restitution von geraubten Kulturgütern 38. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die während der deutschen Kolonialzeit geraubten bzw. sich gegenwärtig in deutschem Besitz oder auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindenden Exponate umfassend inventarisiert wird und ihren rechtmäßigen Besitzern oder Erben zurückgegeben bzw. diese entschädigt werden? a) In welcher Höhe und in welcher Personalstärke werden derzeit von der Bundesregierung Maßnahmen zur Inventarisierung des sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Kulturguts aus kolonialen Kontexten gefördert (bitte nach staatlichen, privaten und exterritorialen Sammlungen aufschlüsseln)? Es wird darauf hingewiesen, dass die überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Die Bundesregierung fördert daher keine bundesweiten Maßnahmen zur Inventarisierung . Hinsichtlich des Umgangs und Verbleibs von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. b) In welcher Höhe und in welcher Personalstärke werden derzeit von der Bundesregierung Maßnahmen zur Provenienzforschung des sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Kulturguts aus kolonialen Kontexten gefördert (bitte nach staatlichen, privaten und exterritorialen Sammlungen aufschlüsseln)? Im Bundeshaushalt 2018 wurden der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die Staatlichen Museen zu Berlin für die Klärung von Provenienzen sechs zusätzliche Stellen mit der Wertigkeit E 13 geschaffen, von denen vier schwerpunktmäßig Provenienzen der ethnologischen Sammlungen erforschen sollen. Im Bereich der SPK und ihrer Sammlungen arbeiten alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler partiell an der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Provenienzen und deren Angaben im Rahmen der Inventarisierung. Die Ermittlung eines anteiligen Stellenumfangs ist der Bundesregierung nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sammlungsgut aus der Kolonialzeit (Zeugnisse von Beschäftigten/Abgesandten des Deutsches Reich oder Handeltreibender in den Kolonien, kein Kulturgut von indigenen Gruppen) im Deutschen Historischen Museum Berlin (DHM) wird fortlaufend inventarisiert, sofern es im laufenden Geschäftsjahr erworben (Schenkungen und Ankäufe) wird. Da die Inventarisierung fortlaufend ist, gibt es keine spezielle Inventarisierung für einen gesonderten Bereich. Die Personalstärke entspricht den dauerhaften Stellen der Sammlungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (Museologen). Dies waren im Haushaltsjahr 2018 sechs Museologinnen und Museologen . Da im DHM kein Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten von indigenen Gruppen gesammelt wird, gibt es keine besondere Maßnahme zur Provenienzforschung in diesem Bereich. Die im Bundesarchiv überlieferten Akten zur deutschen Kolonialgeschichte (vergleiche Antwort zu Fragen 10 und 11) sind nicht durchgehend im Original vorhanden , sondern teilweise nur als Reproduktionen (Mikroformen) verfügbar. Originale können sich vor allem in den Nationalarchiven der Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien und Schutzgebiete befinden. Benutzerinnen und Benutzer werden im Bundesarchiv bei ihrer Recherche auf die entsprechende Überlieferungssituation hingewiesen. Die Provenienz des beim Bundesarchiv überlieferten Archivguts des Bundes ist geklärt. Es sind keine Unterlagen bekannt, die an Nachfolgestaaten ehemaliger deutscher Kolonien und Schutzgebiete zu restituieren wären. Alle Bestände des Bundesarchivs zum Thema Kolonialgeschichte stehen für die Provenienzforschung zur Verfügung. Die weitere Digitalisierung von einschlägigen Beständen wird im Bundesarchiv fortgesetzt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen seiner institutionellen Förderung von Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz (WGL) die Pflege und wissenschaftliche Auswertung von Sammlungen einschließlich Maßnahmen der Provenienzforschung . Darüber hinaus förderte das BMBF das Ende 2018 abgeschlossene Projekt „DiB – Dinosaurier in Berlin“ mit 1 057 000 Euro. Im Rahmen dieses Projekts wurde für die Dinosaurier-Skelette aus der Sammlung des Museums für Naturkunde Berlin gezielt untersucht, inwieweit die entsprechenden Ausgrabungen im heutigen Tansania auf den militärischen und verwaltungstechnischen Strukturen der Kolonialherrschaft beruhten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. c) Welche konkrete Methodologie hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste für die Inventarisierung und spätere Prüfung der Provenienz geraubten Kulturgutes zugrunde gelegt, und wie viele Stellen und wo sollen in diesem Zusammenhang insgesamt in der nächsten Zeit zusätzlich entstehen , um dies umzusetzen? Wie hoch ist das finanzielle Budget hierfür insgesamt? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) wird ab 2019 seine Fördertätigkeit auf Projekte von Museen und Sammlungen in öffentlicher Trägerschaft in Deutschland zur Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deren Beständen sowie auf Grundlagenforschung dazu erweitern . Die Ausgestaltung obliegt dem DZK. Dieses hat eine Förderrichtlinie zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten erarbeitet, die zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Das DZK ist nicht für Inventarisierungsmaßnahmen in deutschen Einrichtungen zuständig. Ferner fördert es die dezentrale Provenienzforschung und führt diese nicht selbst durch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7109 Das DZK hat ferner mit dem Aufbau einer Forschungsdatenbank begonnen. Diese wird unter anderem der recherchierbaren Visualisierung von Ergebnissen der vom DZK geförderten Provenienzforschung dienen. Vorgesehen ist, dass die neue Datenbank ebenfalls Ergebnisse aus den zukünftig vom DZK geförderten Projekten im Bereich „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ aufnimmt. Für die Erweiterung der Fördertätigkeit des DZK auf die Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind bereits im Bundeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 200 000 Euro sowie eine zusätzliche Stelle ausgebracht worden. Im Bundeshaushalt 2019 sind hierfür unter anderem eine weitere Erhöhung der institutionellen Förderung des DZK um rund 1,9 Mio. Euro sowie weitere drei Stellen vorgesehen. 39. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um eine Restitution von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die sich in privatem Besitz bzw. Privatsammlungen befinden, zu identifizieren und an ihre ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümer und andere geeignete Einzelpersonen oder Institutionen zurückzugeben? 40. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bislang angestellt, um eine Identifizierung und Restitution von geraubten Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, die sich in privatem Besitz bzw. Privatsammlungen befinden, durch eine freiwillige internationale Registrierung zu erwirken? 41. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung seit dem sog. Fall Gurlitt angestellt , um neue Formen der verdachtsunabhängigen Überprüfung privater Sammlungen im Hinblick darauf zu ermöglichen, ob sich dort möglicherweise Objekte befinden, die während der Kolonialzeit geraubt oder entzogen wurden? Die Fragen 39 bis 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Erforschung der Provenienz von Sammlungen in privatem Besitz und der Umgang mit diesen Objekten obliegen den jeweiligen privaten Besitzern. 42. Auf welcher rechtlichen Grundlage speichert und nutzt die Bundesregierung gegenwärtig Ton-, Bild- und Videoaufnahmen aus ehemaligen Kolonien, und was unternimmt sie, dass die Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen, z. B. Musikaufnahmen, überprüft und respektiert werden und die Urheber an den Erlösen der Nutzung angemessen beteiligt werden? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Archivgut des Bundes sowohl bei der Sicherung als auch dem Zugang den Kriterien des Bundesarchivgesetzes unterliegt . Den internationalen Vorgaben zum Urheberrecht und Copyright wird gefolgt. Die Metadaten zu historischen und zeitgenössischen Beständen sind über die Datenbanken der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB digital: www.smb-digital.de/ eMuseumPlus) online einsehbar, Hörbeispiele („sound samples“) werden nur bei geklärter Rechtslage in mp3 Qualität online gestellt und auf höchstens 30 Sekunden begrenzt. Die Dokumentation zu den Sammlungen sind bezogen auf das Phonogramm -Archiv vollständig publiziert, im Fall jüngerer Aufnahmen zu einem großen Teil. Werden Aufnahmen genutzt, findet eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (GEMA) statt, sofern ein Urheber bekannt ist. In enger Kooperation mit den Herkunftskulturen werden Audio-CD-Publikationen angefertigt, dabei geht in der Regel mindestens die Hälfte der Auflage an die Herkunftskulturen. Abgesehen von den international gültigen Übereinkünften zum Urheberrecht bezieht die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei Sammlungen mit beispielsweise sakralen Inhalten ethische Aspekte mit ein und veröffentlicht diese nur nach Rücksprache mit den Herkunftskulturen. 43. Was hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bislang unternommen und welche Maßnahmen plant sie zukünftig, um mit der Übergabe von geraubten Kulturobjekten und menschlichen Gebeinen an die Nachfahren der Kolonisierten zu beginnen, nachdem der Stiftungspräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hermann Parzinger am 25. Juni 2018 erstmals anerkannte, dass im Ethnologischen Museum Berlin befindliche Kriegsbeute einem kolonialen Unrechtskontext entstammt (http://isdonline.de/stiftung-preussischer-kulturbesitzerklaert -sich-zur-rueckgabe-von-kolonialer-kriegsbeute-im-ethnologischenmuseum -berlin-bereit/)? Die Bundesregierung weist auf folgende Kooperationen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hin, bei denen es auch um Objekte geht, die möglicherweise für Rückgaben in Frage kommen: Ehemalige deutsche Kolonien in Ost-Afrika In Tansania kooperiert die SPK mit dem Ethnologischen Museum mit dem National Museum of Tanzania und der University of Dar es Salaam (Department of History) unter anderem mit Blick auf die Kriegsbeute aus dem sogenannten Maji- Maji-Krieg. Die bisher erforschten Provenienzen sind den tansanischen Kollegen bekannt. Im weiteren Verlauf der Kooperation kann es auch zu Rückgaben kommen , abhängig von den Wünschen der tansanischen Seite und entsprechenden Beschlüssen des Stiftungsrats der SPK. Bisher liegen keine konkreten Rückgabeforderungen vor. In Hinblick auf menschliche Gebeine aus den ehemaligen anthropologisch-osteologischen Sammlungen der Charité, die vom Museum für Vor- und Frühgeschichte verwahrt werden, wird derzeit versucht, Kooperationspartner in Tansania für die weitere Erforschung und zur Anbahnung von Rückgaben zu finden. In einem konkreten Fall (Chief Mangi Meli) wird mit der Familie zusammengearbeitet , um zu klären, ob sich Gebeine im Museum befinden. In Ruanda kooperiert das Museum für Vor- und Frühgeschichte mit der University of Rwanda und dem National Museum Rwanda zur Herkunftsforschung von menschlichen Gebeinen aus den ehemaligen anthropologisch-osteologischen Sammlungen der Charité, die heute vom Museum für Vor- und Frühgeschichte verwahrt werden. Verhandlungen über die Rückgabe sind im beiderseitigen Einvernehmen nach Abschluss der Herkunftsforschungen geplant. Ehemalige deutsche Kolonien in West-Afrika Das Ethnologische Museum der SPK baut derzeit eine Kooperation mit Partnern in Namibia auf, die auch Rückgaben vorbereiten soll, eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits unterzeichnet. Auch mit Partnern aus Kamerun und Ghana (bezüglich West Togoland, heute Volta-Region in Ghana) finden Gespräche statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7109 44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über menschliche Gebeine aus der Kolonialzeit, welche aus den in Frage 3 genannten Gebieten stammen und die sich in akademischen, musealen Sammlungen in der Bundesrepublik Deutschland befinden, und was unternahm die Bundesregierung bislang, um die sich möglicherweise in solchen Sammlungen befindenden Gebeinen zu identifizieren und mit der Übergabe dieser an die Nachfahren der Kolonisierten zu beginnen? Der Bundesregierung liegen keine quantifizierbaren Daten zu menschlichen Gebeinen in musealen oder wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen in (Mit-)Trägerschaft des Bundes vor. Nachfolgend werden beispielhaft genannt: Menschliche Gebeine sind bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) in erster Linie im Rahmen der ehemaligen anthropologisch-osteologischen Sammlungen der Charité vorhanden, die heute vom Museum für Vor- und Frühgeschichte verwahrt werden. Nach den bei der SPK derzeit laufenden Forschungen zu Ostafrika, die von der Gerda-Henkel-Stiftung gefördert werden, werden solche zu Westafrika und Gesamt-Afrika folgen. Im Weiteren sind Forschungen zum Pazifikraum und den übrigen Weltregionen in der Planung. In den ethnologischen Sammlungen der SPK befinden sich nur vereinzelt menschliche Gebeine, die fast ausschließlich in bearbeiteter Form vorliegen. Bei der konservatorischen Sichtung und Inventarisierung der Sammlungen wird versucht, solche Objekte zu identifizieren. In der Sammlung der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) befinden sich folgende menschliche Gebeine, die jedoch nicht öffentlich präsentiert werden : Ein Schrumpfkopf unbekannter Herkunft aus der Sammlung des Museums für Deutsche Geschichte. Es wird geprüft, ob über eine DNA-Analyse eine ethnische Zugehörigkeit feststellbar ist, um eine eventuelle Rückführung zu ermöglichen . Zwei Zöpfe aus China, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Boxeraufstand stehen. Aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde die Erarbeitung der „Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen“ durch den Deutschen Museumsbund finanziert , welche 2013 veröffentlicht und vom Auswärtigen Amt ins Englische übersetzt wurden. Sie sind online unter www.museumsbund.de/publikationen-suche/ ?fwp_publication_art=leitfaden abrufbar. Die Provenienzforschung in Bezug auf menschliche Gebeine soll ferner ab 2019 über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste gefördert werden (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 29). In den Sammlungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) befinden sich rund 200 menschliche Schädel. Mit einer systematischen Erforschung der Provenienzen wurde begonnen. Namibia und Botswana sind über aus ihren Staatsgebieten stammende menschliche Gebeine in den Sammlungen der SGN in Kenntnis gesetzt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 45. Welche Überlegungen oder Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher angestrengt , um die Herkunftsgesellschaften in den, infolge neuer Grenzziehungen in Afrika, später entstandenen Staaten bei der Herstellung von Bedingungen zu unterstützen, um eine Restitution des geraubten Kulturerbes aus kolonialen Kontexten zu ermöglichen (bitte nach beteiligten Behörden, betroffenen Staaten und aktuellem Stand der Verhandlungen unter konkreter Nennung des Ziels der Maßnahmen nach erfolgter Restitution z. B. bezüglich deren Lagerung oder öffentlichen Ausstellung aufschlüsseln)? Unter Maßgabe des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, „die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika [zu] verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch [zu] befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika“, unterstützt die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt mit seinen Partnern und Mittlern vor Ort in Afrika, den Dialog und den Austausch über den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten mit den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften in Afrika. Im Rahmen der Aufarbeitung der Provenienzen von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wird die mögliche Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus Herkunftsstaaten und -gesellschaften innerhalb der Förderung der Provenienzforschung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste vorgesehen. Die Bundesregierung begrüßt ferner, wenn Kulturgut bewahrende Einrichtungen und deren Träger im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Herkunftsstaaten und -gesellschaften Lösungswege hinsichtlich des weiteren Verbleibs des jeweiligen Sammlungsguts aus kolonialen Kontexten finden. Diese können unterschiedliche Formen wie unter anderem Leihgaben, Bereitstellung von Digitalisaten , Kooperationen, Erstellung von Kopien oder Rückgabe annehmen. Um auf den unterschiedlichen Bedarf eingehen zu können, der aufgrund der verschiedenen historischen und heutigen Gegebenheiten besteht, ist derzeit kein einheitliches Vorgehen vorgesehen. 46. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende rechtliche Lösungen und deren Praxis im Hinblick auf die Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten sowie insbesondere Regelungen zur Rückgabe von menschlichen Gebeinen aus der Kolonialzeit in England, Frankreich, den Niederlanden und Belgien, und in welcher Hinsicht unterscheiden sich diese Regelungen von den geltenden Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland , und inwiefern könnten solche Verfahren ggf. in ähnlicher Form zur Lösung der bestehenden Probleme bei der Restitution von geraubten Kulturgütern und insbesondere von menschlichen Gebeinen oder der Zahlung einer Entschädigung durch die Bundesrepublik Deutschland dienen (bitte erläutern )? Die Bundesregierung steht mit ihren europäischen Partner in engem Austausch über den Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten. So hat Deutschland für die Tagung des Rates der EU (Bildung, Jugend, Kultur, Sport) am 27. November 2018 in Brüssel einen Austausch auf EU-Ebene angeregt. Auch wird sich die Bundesregierung in die von Staatspräsident Emmanuel Macron für Frühjahr 2019 angekündigte afrikanisch-europäische Konferenz in Paris einbringen. Die rechtlichen Besonderheiten variieren jedoch von Staat zu Staat. So schließt zum Beispiel geltendes deutsches Recht – im Gegensatz zum französischen Recht – Rückgaben nicht aus. So wurden unter Mitwirkung der Bundesregierung seit 1990 insgesamt 82 menschliche Gebeine an Namibia zurückgegeben, was auch als Teil des Versöhnungsprozesses zu verstehen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7109 47. Welche Überlegungen oder Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgenommen , um den Herkunftsgesellschaften von geraubtem Kulturgut, namentlich auch Fauna und Flora aus kolonialen Kontexten, bis zur Restitution dieser an der Vermarktung bzw. den Erlösen aus der öffentlichen Ausstellung in Museen, Zoos u. a. Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen? a) Erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung der Herkunftsgesellschaften an den Erlösen aus der Vermarktung von geraubtem Kulturgut aus kolonialen Kontexten in staatlichen Museen? b) Erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung der Herkunftsgesellschaften an den Erlösen aus der Vermarktung von Gegenständen aus der Tierund Pflanzenwelt aus kolonialen Kontexten in Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland? c) Erwägt die Bundesregierung die Einrichtung spezieller Fonds, in welche Erlöse aus der Vermarktung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, bis zur vollständigen Restitution an die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer bzw. an die infolge neuer Grenzziehungen in Afrika später entstandenen Staaten, abgeführt werden könnten, um dadurch z. B. bedrohte Tier- oder Pflanzenarten in den ehemaligen Kolonien zu unterstützen? d) Welche konkreten Möglichkeiten bestehen gegenwärtig, auf Grundlage der aktuellen elektronischen Katalogisierung und Provenienzerfassung in deutschen Museen, potentielle Anfragen von rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern geraubten Kulturguts unbürokratisch und schnell zu bearbeiten, und wie werden diese elektronischen Systeme in der Praxis evaluiert? Die Fragen 47 bis 47d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sämtliche Einnahmen, die vom Bund geförderten Einrichtungen zufließen, von diesen jeweils ordnungsgemäß und im Sinne der rechtlichen Vorgaben zu verwenden sind. Die Einrichtung eines Fonds wird daher nicht erwogen. Die Form der elektronischen Katalogisierung und Bereitstellung von Provenienzen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, da die ganz überwiegende Zahl der Museen in Deutschland in der Trägerschaft und Zuständigkeit der Länder und Kommunen liegt. Eine Erhebung oder Evaluierung dazu ist nicht beabsichtigt. Bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden bei Einzelanfragen zu Kulturgütern heute alle bereits elektronisch erfassten Angaben genutzt und darüber hinaus auch papierbasierte Archivrecherchen betrieben. Alle Materialien – elektronische wie herkömmliche Archivmaterialien in Papierform – werden beigezogen und den Anspruchstellern auch zugänglich gemacht. Im Jahr 2001 wurde ein gemeinsames digitales Museumsdokumentationssystem (MDS) für die fünfzehn Museumssammlungen, die Gipsformerei und die Fotosammlung des Zentralarchivs der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) eingerichtet . Die Objektdaten, die bereits seit den 1980er Jahren in unterschiedlichen Datenbanken in den Sammlungen erfasst wurden, sind sukzessive in das zentrale MDS überführt worden. Seit 2012 veröffentlichen die SMB nach und nach ihre Sammlungsobjekte online auf SMB-digital (www.smb-digital.de/eMuseumPlus). Gleichzeitig erfolgte ein Datenexport auf den Onlineportalen der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Europeana. Die Sammlungsobjekte werden mit den wichtigsten Kurzinformatio- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nen veröffentlicht. Seit 2017 können auf SMB-digital Basisdaten zu den Provenienzen der Objekte veröffentlicht werden. Daneben wird mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft derzeit an der Digitalisierung der Akten des sogenannten historischen Archivs des Ethnologischen Museums gearbeitet. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird auf diese Akten im Volltext und weltweit standortunabhängig zugegriffen werden können. Das Archiv dokumentiert dann die Entstehung und Entwicklung der größten Sammlungen ethnologischer Kunstund Kulturobjekte im deutschsprachigen Raum ab 1830. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7109 Anlage 1 In Ergänzung zur Antwort zu den Fragen 7a und 7b finden sich im Folgenden weitere Angaben zu Aktivitäten von durch den Bund geförderter Einrichtungen. Formate und Inhalte liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Veranstalters: Bundeszentrale für politische Bildung Bereits durchgeführte Maßnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung umfassen : „The Comet – 150 Jahre W.E.B. Du Bois Black Speculative Arts Symposium Berlin 2018“ (Zu-wendung), Finanzvolumen: 36 000 Euro. „Koloniales Erbe/Colonial Repercussions“ (Zuwendung 2018), Finanzvolumen : 49 589,28 Euro. „Rassismus. DIE ERFINDUNG VON MENSCHENRASSEN“ Begleitprogramm zur Ausstellung im Deutschen Hygienemuseum (Kooperation, 2018), Finanzvolumen: 30 000 Euro. „Multiplikatoren PLUS“ (Zuwendung, 2018), Finanzvolumen: 89 688,80 Euro. „BIGSAS Festival afrikanischer und afrikanisch-diasporischer Literaturen 2017“ (Zuwendung, FBF, 2017), Finanzvolumen: 29 999,92 Euro. „Buntes Afrika“ (Zuwendung, 2014 bis 2017), Finanzvolumen 25 000 Euro. „Die Berliner Konferenz/Das Kongo-Tribunal“, (Zuwendung, 2015), Finanzvolumen : 5 000 Euro. Checkpoint bpb – die Montagsgespräche: „Aufbruch oder Ausverkauf?“ Entwicklungspolitik auf dem afrikanischen Kontinent (2015), Finanzvolumen: 12 970,54 Euro. Deutsches Historisches Museum 14. Oktober 2016 – 14. Mai 2017: Ausstellung „Deutscher Kolonialismus – Fragmente seiner Geschichte und Gegenwart“. 9. November 2016: Künstlergespräch im Rahmen der Ausstellung „Kamerun und Kongo. Eine Spurensuche und Phantom Geographie“. 25. – 27. Mai 2016: Konferenz „The Cultural Legacy of German Colonial Rule“. 20. März 2017: Podiumsdiskussion „Entschuldigen? Entschädigen? Gemeinsam erinnern? – Wie die Debatte über den deutschen Kolonialismus weitergehen sollte“. 7. Juni 2018: Symposium „Die Säule von Cape Cross. Koloniale Objekte und historische Gerechtigkeit“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stiftung Preußischer Kulturbesitz Internationales Symposium des Goethe-Instituts und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz „Vertagtes Erbe?“, vom 22. bis 23. November 2018, mit einem Panel zu Namibia. Ethnologisches Museum, Humboldt Lab Tansania, September 2016 bis Juni 2018; das Projekt wurde gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes und das Kuratorium Preußischer Kulturbesitz, Finanzvolumen 75 000 Euro. Podiumsdiskussion im Rahmenprogram der Ausstellung Unvergleichlich mit Prof. Dr. Patrice Nganang aus Kamerun. Akademie der Künste 2016/17 Schwerpunktprogramm „Uncertain States – Künstlerisches Handeln in Ausnahmezuständen“ (Themen: Migrationsgeschichte, Fluchtursachen, Gewalterfahrungen in Krisenregionen und Exil), 2018 drei zweitägige Symposien zu Kolonialismus – Internationale Veranstaltungsreihe „Koloniales Erbe/Colonial Repercussions“: 01/2018 Symposium I „(Post-) Koloniales Unrecht und juristische Interventionen“; 05/2018 Symposium II „Performances of No-thingness“; 06/2018 Symposium III „Koloniales Erbe/Colonial Repercussions“ Bei allen Veranstaltungen waren Nachkommen der Opfer von Kolonialherrschaft beteiligt. „Dienstbare Geister“Hörspiel von Paul Plamper. Hörspiel und Gespräch mit Richard Djif, Paul Plamper, Jelka Plate und Peggy Piesche. Paul Plamper konstruiert , basierend auf Tagebuchaufzeichnungen aus der Kolonialzeit und aktuellen Interviews mit Geflüchteten, Migrationsgeschichten. Bundesarchiv „Was treiben die Deutschen in Afrika?!“, zweisprachige Wanderausstellung seit September 2016 an verschiedenen Orten sowohl in Deutschland (Koblenz, Raststatt, Bayreuth, Schleswig) als auch in Kamerun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/7109 Anlage 2 In Ergänzung zur Antwort zu Frage 33 finden sich im Folgenden Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sowie eine Auswahl von Veranstaltungen und Zuwendungen. Formate und Inhalte liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Veranstalters. Publikationen (abrufbar unter: www.bpb.de/): Themenblätter im Unterricht (Themenblätter im Unterricht, 2017, online abrufbar ): Alltäglicher Rassismus, Finanzvolumen: 86 192,68 Euro. Online-Dossier „(Post-)Kolonialismus und Globalgeschichte“, Finanzvolumen : 31 470,27 Euro. „Europa zwischen Kolonialismus und Dekolonialisierung“ (Informationen zur politischen Bildung, 2018, online abrufbar), Finanzvolumen: 256 405,28 Euro. W. D. Hundt, Wie die Deutschen weiß wurden, (Schriftenreihe 2018), Finanzvolumen : 16 416,23 Euro. T.-N. Coates, We are eight years in power. Eine amerikanische Tragödie, (Schriftenreihe, 2018), Finanzvolumen: 10 299,42 Euro. N. Foroutan/C. Geulen/S. Illmer/K. Vogel/S. Wernsing (Hrsg.): Das Phantom „Rasse“. Zur Geschichte und Wirkungsmacht von Rassismus, (Schriftenreihe, 2018), Finanzvolumen: 6 801,23 Euro. D. Motadel, Für Prophet und Führer. die Islamische Welt und das Dritte Reich, (Schriftenreihe, 2018), Finanzvolumen: 17 325,21 Euro. G. Reckinger, Bittere Orangen. Ein neues Gesicht der Sklaverei in Europa, (Schriftenreihe, 2018), Finanzvolumen: 9 599,83 Euro. Illustrated (Hi)stories – Kolonialsoldaten im Ersten Weltkrieg (Eigenpublikation ), (Schriftenreihe 2018), Finanzvolumen: 17 745,68 Euro. T. Burgis, Der Fluch des Reichtums. Warlords, Konzerne, Schmuggler und die Plünderung Afrikas, (Schriftenreihe, 2017), Finanzvolumen: 11 356,15 Euro. B. Weyhe, Madgermanes, (Schriftenreihe, 2017), Finanzvolumen: 16 882,48 Euro. E. Schmidt-Kallert, Magnet Stadt. Urbanisierung im Globalen Süden, (Schriftenreihe , 2017), Finanzvolumen: 6 978,45 Euro. C. Jakob/S. Schlindwein, Diktatoren als Türsteher Europas. Wie die EU ihre Grenzen nach Afrika verlagert, (Schriftenreihe, 2017), Finanzvolumen: 11 906,05 Euro. A. Mbembe, Kritik der schwarzen Vernunft, (Schriftenreihe, 2017), Finanzvolumen : 26 192,47 Euro. fluter 59 – Afrika, (Jugendmagazin, 2016, online abrufbar), Finanzvolumen: 340 862,20 Euro. Unsere Opfer zählen nicht. Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg, Hrg. von Recherche International e. V., (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen: 26 687,50 Euro. L. van Dijk, Afrika – Geschichte eines bunten Kontinents, (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen: 10 815,05 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7109 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zimmerer/Zeller, Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904 – 1908) in Namibia und seine Folgen, (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen : 16 541,10 Euro. Rawlence, Stadt der Verlorenen. Leben im größten Flüchtlingslager der Welt, (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen: 12 038,18 Euro. W. Gieler (Hrsg.) Staatenlexikon Afrika. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft, (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen: 28 762,83 Euro. Alberto, Ich wollte leben wie die Götter. Was in Deutschland aus meinen afrikanischen Träumen wurde, (Schriftenreihe, 2016), Finanzvolumen: 10 217,47 Euro. M. Smith, Boko Haram. Der Vormarsch des Terror-Kalifats, (Schriftenreihe, 2015), Finanzvolumen: 12 962,08 Euro. Ch. Wiedemann, Mali oder das Ringen um Würde, (Schriftenreihe, 2015), Finanzvolumen : 14 283,40 Euro. M. Diallo (Hg.), Visionäre Afrikas Der Kontinent in ungewöhnlichen Porträts, (Schriftenreihe, 2015), Finanzvolumen: 17 080,08 Euro. M. Engelhardt, Heiliger Krieg. Heiliger Profit, (Schriftenreihe, 2014), Finanzvolumen : 32 316,90 Euro. Veranstaltungen und Zuwendungen: Modellprojekt EOTO e. V. (2017), Finanzvolumen: 15 000 Euro. Black History Week in Erlangen (2016/2017 jeweils ca. 5 000 Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333