Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/715 19. Wahlperiode 12.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Gerald Ullrich, Frank Müller-Rosentritt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/536 – Zertifizierung von Digitalfunkgeräten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Umstellung des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Analogfunk auf Digitalfunk stellt einen wesentlichen Teil des Modernisierungsvorhabens dieser Einrichtungen dar. In diesem Zusammenhang ist gerade der Abhörschutz bei digitalen Funkverbindungen von zentraler Bedeutung. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat auf Grundlage des BDBOS-Gesetzes die Aufgabe, den Digitalfunk BOS aufzubauen, zu betreiben und dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). In den Bundesländern Sachsen und Thüringen wurden Feuerwehren, Polizeiund Rettungskräfte mit neuen Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgerüstet. Durch den Verkauf des britischen Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera wurde der Ankauf nun bis auf weiteres gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten (MDR, 25. August 2017). Die geplante Umrüstung der sächsischen und der Thüringer Behörden bis 2021 wäre durch eine erneute Ausschreibung gefährdet (Leipziger Volkszeitung, 25. September 2017). Planungssicherheit bei der Kommunikation der Sicherheitsbehörden ist dabei für deren Einsatzfähigkeit zwingend erforderlich. Laut Medienberichterstattung konnte sowohl den Sicherheitsbehörden als auch den entsprechenden Vertreibern der Geräte von den verantwortlichen Bundesbehörden keine klare Auskunft über die weitere Entwicklung des Verfahrens gegeben werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gemäß § 15a Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG) dürfen im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/715 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verantwortlich für die Beschaffung der Endgeräte sind die jeweiligen Bedarfsträger bei Bund, Ländern und Kommunen. Die Zertifikate gelten grundsätzlich unbefristet. Es wurde bisher auch kein Zertifikat von der BDBOS aufgehoben. Bereits in der Vergangenheit zertifizierte Endgeräte der Firma Sepura können grundsätzlich weiter verwendet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eröffnete Anfang Mai 2017 auf Bitten des Bundesministeriums des Innern (BMI) ein außenwirtschaftsrechtliches Investitionsprüfungsverfahren auf Grund von Sicherheitsbedenken im Digitalfunk BOS. Derzeit finden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen soll. Die sorgfältige und gewissenhafte Prüfung einzelner technischer und rechtlicher Festlegungen des Vertrages dauern im Lichte der langfristigen, erheblichen Auswirkungen des Erwerbs für den Digitalfunk BOS noch an. Seitens des Bundes wird weiterhin auf einen schnellstmöglichen Vertragsabschluss hingearbeitet. 1. Wann ist mit dem Abschluss eines Zertifizierungsverfahrens von Sepura- Geräten durch die BDBOS zu rechnen? Bisher sind bereits 56 Zertifizierungsverfahren für Endgeräte der Firma Sepura vollständig abgeschlossen worden. Seit Abschluss des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Firma Hytera am 24. Mai 2017 nach britischem Recht wurden nach entsprechendem Antrag weitere drei Zertifikate für drei Sepura -Endgeräte unter der aufschiebenden Bedingung erlassen, dass zur Beendigung des Investitionsprüfungsverfahrens nach §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezüglich des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Hytera Communications Corporation Limited zwischen den Erwerbsparteien einschließlich deren Erwerbszwischengesellschaften und der Bundesrepublik Deutschland ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen werden wird. Diese Bedingung wurde jedoch nicht erfüllt, die Vertragsverhandlungen dauern noch an. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. 2. Welche Sicherheitsrisiken bestehen durch den Verkauf des Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera aus Sicht der Bundesregierung? Die Sicherheitsrisiken werden innerhalb des laufenden außenwirtschaftsrechtlichen Investitionsprüfverfahrens unter Federführung des BMWi evaluiert. Die Prüfung dauert noch an, so dass die Sicherheitsrisiken zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden können. Zur dauerhaften Wahrung der sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland und der Funktionsfähigkeit des Digitalfunks werden die Vertraulichkeit , die Integrität und die Verfügbarkeit der Digitalfunkendgeräte überprüft und der Herstellungsprozess betrachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/715 3. Nach welchen Kriterien werden die Zertifizierungen der Funkgeräte durch die BDBOS neu geprüft? Bei einer erneuten Zertifizierung wird auf die vorhandenen Ergebnisse bereits erfolgter technischer und rechtlicher Prüfungen zurückgegriffen. Der Prüfungsumfang darf auf das Ausräumen der Bedenken hinsichtlich der sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden, wenn der Hersteller Hytera/Sepura auf Grundlage des voraussichtlichen Abschlusses des benannten öffentlich-rechtlichen Vertrages das Wiederaufgreifen des abgelaufenen Zertifizierungsverfahrens gem. § 51 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beantragt. 4. Wird eine Neuausschreibung in Betracht gezogen? Die Beschaffung und der Betrieb der Endgeräte für Digitalfunk erfolgt dezentral durch die jeweiligen Bedarfsträger der Länder, der Kommunen und des Bundes. Zu den Ausschreibungen der Länder und der Kommunen kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Jedoch besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit für eine Neuausschreibung von Digitalfunkendgeräten, wenn diese bereits über ein gültiges Zertifikat verfügen beziehungsweise eine erneute Zertifizierung gemäß der Antwort zu Frage 3 erfolgt. 5. Wie viele der bereits angeschafften Geräte, müssten nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer Neuausschreibung wieder ausgetauscht werden? Keine der vom Bund angeschafften Digitalfunkendgeräte müssen ausgetauscht werden. Hinsichtlich der bei den Ländern und den Kommunen eingesetzten Digitalfunkendgeräte wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Neuausschreibung der digitalen Funkgeräte nach Einschätzung der Bundesregierung für die Länder Thüringen und Sachsen? Auf Grund der dezentralen Zuständigkeit für den Erwerb und Betrieb der Endgeräte kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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