Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7165 19. Wahlperiode 18.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6749 – Aktueller Stand laufender Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ und Aktivitäten bereits verurteilter NSU-Helfer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt , befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchen-live). Eine Initiative fordert zudem, dass das Urteil keinen Schlussstrich darstellen dürfe (vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/kein-schlussstrich-ein-versprechen-f%C3% BCr-die-zukunft). Zwar hat der Generalbundesanwalt seinerseits angekündigt, dass er weiter ermitteln würde. Allerdings sind zum sogenannten Neunerverfahren (vgl. www.mdr.de/investigativ/video-203234.html) und einem „Strukturermittlungsverfahren “ mit laut Medienberichten 58 Ermittlungskomplexen (vgl. https://reportage.mdr.de/das-nsu-unterstuetzernetzwerk#10648), die sich gegen weitere mutmaßliche Unterstützer des NSU richten, bisher keine neuen Ergebnisse bekannt geworden (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/5516, 19/309 und 19/2922, Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Martina Renner ). Opferanwälte haben erst jüngst wieder vor möglichen Verjährungen und Verfahrenseinstellungen gewarnt und monieren, dass die Ermittlungen so „schlicht im Sande verlaufen“ könnten (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/nsunebenklageanwalt -warnt-vor-neuen-taten,R83wJRB). Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7165 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn Morde begehen konnten. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artikel 10257563, www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, https://ze.tt/nsudie -neonazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, www.stern.de/politik/deutschland/ nsu-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-8156252. html, www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html). 1. Gegen wie viele namentlich bekannte Personen führt der Generalbundesanwalt aktuell Ermittlungen im Rahmen des sogenannten Neunerverfahrens, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte unter Angabe der jeweiligen Personenanzahl, des Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und des Straftatbestands beantworten)? 2. In wie vielen Fällen ermittelt der Generalbundesanwalt im Rahmen des „Neunerverfahrens“, des „Strukturermittlungsverfahrens“ oder anderer Verfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU aktuell gegen Unbekannt (bitte unter Angabe der Fallzahl, des Bundeslandes, der Stadt bzw. des Ortes und des Straftatbestands beantworten)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) insgesamt neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Diese Ermittlungsverfahren richten sich gegen jeweils eine Beschuldigte oder einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und möglicher anderer Straftaten. Acht Beschuldigte wohnten bei Verfahrenseinleitung in Sachsen (zwei in Dresden, zwei in Chemnitz sowie je eine(r) in Ehrenfriedersdorf , Johanngeorgenstadt, Schwarzenberg und Zwickau), ein Beschuldigter wohnte in Magdala/Thüringen. Darüber hinaus führt der GBA unter dem Rubrum „Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten gemäß § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuchs (StGB) u. a. („Nationalsozialistischer Untergrund“ – NSU –) ein Ermittlungsverfahren, das sich nicht gegen bestimmte Beschuldigte richtet. 3. Hat der Generalbundesanwalt bisher Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU eingestellt , und wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher Begründung (bitte nach Personenanzahl, Straftatbestand und Monat der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)? 4. Hat der Generalbundesanwalt bisher Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Unterstützungshandlungen für den NSU eingestellt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und mit welcher Begründung (bitte nach Fallzahl, Straftatbestand und Monat der Verfahrenseinstellung aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet . Der GBA hat bisher weder Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte , die der Begehung von Unterstützungshandlungen zugunsten des NSU verdächtig sind, noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7165 5. Bei wie vielen der namentlich bekannten mutmaßlichen Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU ist im Jahr 2020 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung in Bezug auf Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte nach Personenanzahl, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung aufschlüsseln)? 6. In wie vielen Fällen von Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Unterstützungshandlungen für den NSU ist im Jahr 2020 mit einer absoluten Verfolgungsverjährung in Bezug auf Unterstützungshandlungen zu rechnen (bitte nach Fallanzahl, Straftatbestand und Monat der voraussichtlichen absoluten Verfolgungsverjährung aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet . Mit dem Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung von Unterstützungshandlungen im Sinne des § 129a Absatz 3 StGB in den Fassungen vom 10. März 1987, 26. Januar 1998, 13. November 1998, 26. Juni 2002 oder 22. August 2002 und des § 129a Absatz 5 in der Fassung vom 22. Dezember 2003 ist im Jahr 2020 nicht zu rechnen. 7. Wie viele Durchsuchungen fanden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU seit Dezember 2017 statt (bitte nach Bundesländern, Stadt bzw. Ort und Datum auflisten)? Seit Dezember 2017 fanden keine Durchsuchungen im Sinne der Fragestellung statt. 8. Wie viele und welche Ermittlungskomplexe beinhalten die aktuellen Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer des NSU (bitte auflisten)? Der Begriff des Ermittlungskomplexes stellt weder eine rechtliche noch eine kriminalistische Kategorie strafprozessualer Ermittlungen dar. Die Bildung sogenannter Ermittlungskomplexe erfolgt zumeist lediglich als arbeitsorganisatorisches Hilfsmittel bei den Ermittlungen und dient gegebenenfalls der Übersichtlichkeit der Aktenführung. Die neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte sind weder arbeitsorganisatorisch noch hinsichtlich der Aktenführung in Ermittlungskomplexe weiter unterteilt worden. 9. Wann plant die Generalbundesanwaltschaft in welchen Ermittlungsverfahren wegen Unterstützungshandlungen für den NSU, Anklage zu erheben? Über die Erhebung öffentlicher Klage entscheidet der GBA nach Abschluss der andauernden Ermittlungen (§§ 169a, 170 Absatz 1 der Strafprozessordnung [StPO]). Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht absehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7165 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hat das Bundeskriminalamt seit Dezember 2017 Ermittlungen im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten Unterstützern und Unterstützerinnen des NSU geführt (bitte nach Anzahl, Jahr und Ländern aufschlüsseln)? Das Bundeskriminalamt (BKA) führt im Auftrag des GBA keine Ermittlungen im europäischen Ausland im Zusammenhang mit namentlich bekannten Personen , die der Unterstützung des NSU verdächtig sind. Entsprechende Ermittlungsersuchen an andere Staaten, die von den dort jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erledigt worden wären, sind seit Dezember 2017 nicht gestellt worden. 11. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit Dezember 2017 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? Aus Gründen des Quellenschutzes und zum Schutz von Art und Umfang operativer nachrichtendienstlicher Maßnahmen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Fragen nach gegenwärtigen oder ehemaligen V-Personen. Dieser Schutzzweck ist auch durch die zu beantwortende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betroffen. Die Nennung einer Zahl betroffener ehemaliger V-Personen lässt Rückschlüsse auf den Umfang von operativen Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ jedenfalls im Sinne einer Untergrenze zu. Außerdem lässt sich nicht ausschließen, dass die Nennung einer konkreten Anzahl von Personen – auch ohne weitere Aufschlüsselung nach Ländern – unter Umständen unter Hinzuziehung weiterer Informationen deren Enttarnung fördert. Die Enttarnung von V-Personen ist jedoch im Interesse der Betroffenen, aber auch im öffentlichen Interesse an der Gewinnung von V-Personen in der Zukunft, unbedingt zu vermeiden. 12. Wie viele ehemalige neonazistische V-Personen von welchen Landesämtern für Verfassungsschutz (LfVs) wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit Dezember 2017 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wie viele V-Personen-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit Dezember 2017 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen ? V-Personen-Führer des BfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA im NSU-Komplex im genannten Zeitraum nicht als Zeuge bzw. Zeugin vernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7165 14. Wie viele V-Personen-Führer von welchen LfVs wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit Dezember 2017 im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte Anzahl nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Es wurden keine V-Personen-Führer von Landesämtern für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA seit Dezember 2017 im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen. 15. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit Dezember 2017 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen? Aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen des BfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA im NSU-Komplex im genannten Zeitraum nicht als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen. 16. Wie viele aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen von LfVs wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit Dezember 2017 im NSU-Komplex als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Aktuelle und ehemalige Referatsleiter und Referatsleiterinnen der Landesämter für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA im NSU-Komplex im genannten Zeitraum nicht als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen. 17. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten bzw. Präsidentinnen oder Behördenleiter und Behördenleiterinnen von LfVs wurden im Rahmen von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts im NSU-Komplex seit Dezember 2017 als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen (bitte nach Bundesländern bzw. LfVs aufschlüsseln)? Aktuelle und ehemalige Präsidenten bzw. Präsidentinnen oder Behördenleiter oder Behördenleiterinnen von Landesämtern für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA im NSU-Komplex im genannten Zeitraum nicht als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen. 18. Wie viele aktuelle und ehemalige Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts seit Dezember 2017 im NSU-Komplex als Zeugen vernommen ? Aktuelle und ehemalige Präsidenten des BfV wurden im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des GBA im NSU-Komplex im genannten Zeitraum nicht als Zeugen bzw. Zeuginnen vernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7165 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Gegen wie viele Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im NSU-Komplex (bitte ggf. unter Angabe der Tatvorwürfe beantworten)? Im NSU-Verfahrenskomplex sind Ermittlungsverfahren des GBA gegen Beamtinnen oder Beamte des BfV nicht anhängig. Das BKA führt weder im Auftrag des GBA, noch einer anderen Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Beamtinnen oder Beamte des BfV. 20. Ermittelt das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex auch gegen Ralf Marschner, der von 1992 und 2002 als V-Mann für das BfV arbeitete, zum NSU-Umfeld gehörte und sich 2007 in die Schweiz abgesetzt hat (vgl. http://static.woz.ch/1816/eine-nsu-spur-fuehrt-ins-rheintal/ der-mann-ohne-hals)? Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu der Frage, ob bestimmte Personen Beschuldigte in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts sind. Die Erteilung derartiger Positiv- oder Negativauskünfte würde die zweckmäßige Erfüllung der dem GBA und dem BKA gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gefährden. 21. Bei wie vielen der fünf Verurteilten aus dem ersten NSU-Prozess – Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze – laufen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Ermittlungsverfahren wegen weiterer mutmaßlicher Straftaten (bitte nach Anzahl und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung äußert sich aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu der Frage der Anhängigkeit von Ermittlungsverfahren, die möglicherweise in der Zuständigkeit der Länder geführt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 Bezug genommen. 22. In welchen extrem rechten Organisationen ist der verurteilte Neonazi Ralf Wohlleben nach Kenntnis des BfV gegenwärtig aktiv und in welcher Weise? a) Wird Ralf Wohlleben aktuell vom BfV beobachtet? b) An welchen extrem rechten Veranstaltungen hat Ralf Wohlleben teilgenommen (bitte auflisten)? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gefährdung politischer Widersacher oder Migrantinnen und Migranten durch Ralf Wohlleben? 23. In welchen extrem rechten Organisationen ist der verurteilte Neonazi André Eminger nach Kenntnis des BfV gegenwärtig aktiv, und in welcher Weise? a) Wird André Eminger aktuell vom BfV beobachtet? b) An welchen extrem rechten Veranstaltungen hat André Eminger teilgenommen (bitte auflisten)? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die mögliche Gefährdung politischer Widersacher oder Migrantinnen und Migranten durch André Eminger? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 22 und 23 gemeinsam beantwortet . André Eminger und Ralf Wohlleben unterhalten auch nach ihrer Haftentlassung Kontakte zu Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums. Das BfV stuft beide nach wie vor als Rechtsextremisten ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333