Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7166 19. Wahlperiode 18.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Claudia Müller, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6751 – Umgang mit den Akten der Treuhandanstalt, deren Tochtergesellschaften und Nachfolgeorganisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Treuhandanstalt wirkte in den ersten Jahren der deutschen Einheit als zentrales Instrument zur Umgestaltung der DDR-Planwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft. Von Beginn an wurde ihre Arbeit sehr unterschiedlich eingeschätzt und wahrgenommen, einerseits transformierte sie zahlreiche Groß- und Kleinbetriebe in wettbewerbsfähige Unternehmen, andererseits war ihre Arbeit von zahlreichen Skandalen geprägt, von denen einige Gegenstand parlamentarischer Untersuchungsausschüsse wurden. Viele Menschen in den neuen Bundesländern erlebten die Arbeit der Treuhand damals in Form von Betriebsschließungen und Massenentlassungen. Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/ wahrnehmung-bewertung-der-arbeit-der-treuhandanstalt-lang.html) kommt zum Schluss, dass die Treuhandanstalt „die massiven Frustrationen und enttäuschten Erwartungen zahlreicher Ostdeutscher nach 1990 kurz- und mittelfristig auf sich gezogen habe“ und „symbolhaft für eine rigorose ‚Unterwerfung‘ der Ostdeutschen durch eine fremde, anonyme und jedweder Kontrolle enthobene Macht aus dem ‚Westen‘ steht“. Da dies negative Folgen für die für politische Kultur und die generelle Identifikation zahlreicher Menschen in den neuen Ländern mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Werten unseres Landes haben kann, halten die Verfasser der Studie weitere Diskussionen und Untersuchungen für angezeigt. Bisherige Studien und Arbeiten weisen immer wieder darauf hin, dass eine wirklich umfassende Forschung zur Treuhandanstalt und zur gesamten Transformationszeit und nachfolgende politische und gesellschaftliche Aufarbeitung einen Quellenzugang zum Nachlass der Treuhandanstalt erforderlich macht. Zu diesem Zweck wurde ein Projekt beim Bundesarchiv zur Übernahme und Erschließung der Akten gestartet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7166 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Treuhandanstalt ist gemäß § 1 der Verordnung zur Umbenennung der Treuhandanstalt zum 1. Januar 1995 in „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben “ (BvS) umbenannt worden. Von den Tochtergesellschaften der BvS ist alleine die „Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH“ (BVVG) noch werbend tätig. Sie ist als Geschäftsbesorgerin der BvS insbesondere für die Verwertung und Verwaltung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zuständig. Die Aufgaben der „Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH“ (TLG), bis Ende 1994 Tochtergesellschaft der Treuhandanstalt, sind 1995 an den Bund übergegangen. Die später in „TLG Immobilien GmbH“ umbenannte bundeseigene Gesellschaft wurde Ende 2012 privatisiert. Die „Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH“ (GPH) und ihre Tochtergesellschaften wurden bereits 1992 mit der TLG verschmolzen. Die "Alt-Unterlagen" der TLG befinden sich als Behörden- bzw. Gesellschaftsunterlagen überwiegend im Aktenbestand der BvS. Die „Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben “ (GVV) wurde 2014 auf die „Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH“ (LMBV) verschmolzen. Aktenbestand und Lagerung 1. Wie umfangreich ist der hinterlassene Aktenbestand der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ihrer Tochtergesellschaften , insbesondere der Treuhandliegenschaftsgesellschaft, der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der Gesellschaft zur Privatisierung des Handels, der Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (bitte getrennt ausweisen)? Behördenschriftgut der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS): Die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hat nach Angaben des Bundesarchivs ungefähr 45 km Schriftgut produziert, darunter auch Unterlagen einiger Tochtergesellschaften der Treuhandanstalt, TLG und GPH, die bei der Privatisierung der „TLG Immobilien GmbH“ Ende 2012 nicht übernommen worden sind. Von diesen 45 km Behördenschriftgut sind noch rd. 30 km bei der BvS (Stand: 1. Januar 2019). Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG): Der Aktenbestand der BVVG beträgt rd. 11 km (Stand: 1. Januar 2019). Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV): Die 1992 gegründete GVV verfügt über einen Aktenbestand von rd. 2,5 km. Dabei handelt es sich um die für die Wahrnehmung der rechtlichen Verpflichtung des nicht privatisierungsfähigen Teils der im Zuge der Wiedervereinigung stillgelegten Bergbaubetriebe benötigten Unterlagen, insbesondere für die Stilllegungs - und Verwahrungsprozesse dieser Betriebe gemäß Bundesberggesetz. Über weitere Unterlagen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Zudem wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7166 2. In wessen Eigentum sind diese Akten, und in welchem Zustand befinden sie sich? Das Schriftgut der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen und einer archivischen Bewertung Eigentum der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bzw. ihrer Tochter- und Nachfolgegesellschaften bzw. deren Funktionsnachfolgern . Im Falle einer positiven Bewertungsentscheidung wird es zu Archivgut und geht anschließend in den Besitz des Bundesarchivs (Archivgut des Bundes) bzw. der zuständigen Landesarchive über. Nach derzeitigen Erkenntnissen entspricht der Zustand des Schriftguts dem anderer Behörden. 3. Wo werden die Akten gelagert, und wer ist mit der Lagerung beauftragt? Die BvS hat die Verwaltung des Behördenschriftgutes der „Rhenus Archiv Services GmbH“ übertragen. Die Lagerung erfolgt in Berlin. Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG): Vom Gesamtaktenbestand befinden sich ca. 3 km im Zwischenarchiv der Zentrale der BVVG in Berlin, Schönhauser Allee 120. Die übrigen ca. 8 km befinden sich beim Dienstleister „RHENUS Archiv Service GmbH“ in Großbeeren. Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV): Der Aktenbestand der GVV befindet sich seit Verschmelzung von LMBV und GVV im Jahre 2014 im Eigentum der LMBV und wird dort verwaltet. Er wird auch zukünftig für die langfristig erforderliche Tätigkeit des Bereiches Kali-Spat- Erz benötigt und unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vorgehalten . 4. Wie viele und welche Akten werden an das Bundesarchiv überführt? Die BvS hat dem Bundesarchiv sämtliches Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungs -fristen zur Übernahme anzubieten. Das Bundesarchiv geht davon aus, dass es für die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ca. 170 000 Akten (ca. 12 km) übernehmen wird, wovon sich ca. 60 000 Akten bereits im Bundesarchiv befinden. Wie beim Behördenschriftgut der BvS werden die Akten der BVVG als Geschäftsbesorgerin der BvS nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem Bundesarchiv zur Übernahme angeboten. Von der BVVG hat das Bundesarchiv bislang ca. 1 400 Akten (ca. 0,065 km) übernommen. Andere Tochter- und Nachfolgegesellschaften der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben haben bisher keine Unterlagen an das Bundesarchiv abgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7166 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wenn nicht alle Akten an das Bundesarchiv überführt werden, nach welchen Kriterien wird dann ausgewählt, welche Akten überführt werden? Wer entscheidet über diese Kriterien? Die Entscheidung, welche Akten vom Bundesarchiv übernommen werden, trifft das Bundesarchiv gemäß § 3 Absatz 2 i. V. m. § 1 Nummer 10 Bundesarchivgesetz (BArchG) nach den archivwissenschaftlichen Grundsätzen der Überlieferungsbildung . Das Bundesarchiv hat, wie auch bei Unterlagen anderer Behörden und Stellen, für die Unterlagen der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und für die Unterlagen der BVVG Bewertungskataloge erarbeitet . Darin ist festgelegt, welche Akten(-gruppen) vom Bundesarchiv als grundsätzlich archivwürdig eingestuft werden. Sie beruhen auf sorgfältigen, nach archivwissenschaftlichen Standards durchgeführten Analysen des vorhandenen Schriftguts. Einzelbewertungen (Aktenautopsie) bei Zweifelsfällen sind damit nicht ausgeschlossen und neue Erkenntnisse, die sich im Zuge der Bearbeitung der Akten ergeben, werden berücksichtigt. 6. Was passiert mit den verbleibenden Akten? Wenn sie aufbewahrt werden, wer wird mit deren Lagerung beauftragt? Die als Archivgut des Bundes bewerteten Akten verbleiben beim Bundesarchiv. Akten, die als nicht archivwürdig bewertet werden, werden wie bei allen anderen Stellen des Bundes üblich ausgesondert und kassiert. 7. Befinden sich unter den Akten welche, die einer längeren als der üblichen Schutzfrist von 30 Jahren nach Bundesarchivgesetz unterliegen? Wenn ja, welche? Die archivgesetzlichen Schutzfristen gelten für Unterlagen, die infolge einer positiven Bewertungsentscheidung zu Archivgut umgewidmet wurden. Auf Unterlagen , die älter als 30 Jahre alt sind, sich aber noch in der Verfügungsbefugnis der abgebenden Behörde befinden, sind die Zugangsvorschriften des BArchG gemäß § 11 Absatz 6 BArchG analog anzuwenden. Insbesondere das Schriftgut der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben enthält zahlreiche unternehmensbezogene Informationen, bei denen es sich zum Teil noch um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Für die betroffenen Unterlagen gilt nach § 11 Absatz 3 BArchG eine Schutzfrist von 60 Jahren. 8. In wessen Besitz befinden sich die Akten und Archive der ehemaligen DDR- Betriebe, die an die Treuhandanstalt übergeben wurden? Wie umfangreich ist der Aktenbestand dieser ehemaligen Betriebsarchive? Die Akten der „Betriebsarchive“ befanden sich im Besitz der Unternehmen, bei denen sie im Falle der Privatisierung grundsätzlich auch verblieben sind. Die Liquidatoren von Treuhandunternehmen hatten die Unternehmensakten dem Archivdienstleister der Treuhandanstalt zu übergeben und gingen damit in den Besitz der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben über. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7166 Für das Schriftgut der liquidierten Betriebe, das die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Verwahrung genommen hat, sind je nach Art des Betriebes das Bundesarchiv oder die Landesarchive der neuen Länder zuständig. Insgesamt handelt es sich noch um rd. 68 km Unterlagen (Stand: 1. Januar 2019). In die Zuständigkeit des Bundesarchivs fallen ca. 25,5 km Schriftgut aus 95 ehemaligen Betrieben. Das Bundesarchiv hat bereits einen Großteil der als archivwürdig bewerteten Unterlagen von 95 Betrieben übernommen. 9. Ist für diese Akten und Archive eine Übertragung an das Bundesarchiv und archivalische Erschließung geplant? Das Schriftgut der Abwicklungsunternehmen wird auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den betroffenen Ländern und der Treuhandanstalt /Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben den jeweils zuständigen Landesarchiven/Kommunalarchiven zur Übernahme angeboten. Soweit es nicht als „archivwürdig“ eingestuft und übernommen wird, ist es zu kassieren. Die Erschließung der vom Bundesarchiv übernommenen archivwürdigen Unterlagen erfolgt fortlaufend. Erschließung und Zugang 10. Wie und in welchem Umfang werden die an das Bundesarchiv überführten Akten erschlossen und zugänglich gemacht? Die vom Bundesarchiv übernommenen Akten werden kontinuierlich erschlossen. Insgesamt konnten bisher bereits etwa 21 000 Akten abschließend archivisch bearbeitet werden, davon ca. 6 000 Akten aus den übernommen Unterlagen der 95 liquidierten Betriebe. 11. Wird es unterschiedliche Zugänge für verschiedenen Aktenbestände geben? Die Benutzung des Bestands Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben erfolgt im Bundesarchiv ausnahmslos nach den Regelungen des Bundesarchivgesetzes. 12. Ab wann und für wen wird Einsichtnahme in diese Akten möglich sein? Die Akten der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BVVG unterliegen derzeit noch ausnahmslos der 30-Jahres- Schutzfrist nach § 11 Absatz 1 BArchG. Das Bundesarchiv kann diese Schutzfrist auf Antrag verkürzen, sofern dem keine rechtlichen Schranken nach § 13 BArchG entgegenstehen. Grundsätzlich sieht das Bundesarchivgesetz in § 12 Absatz 4 Satz 1 vor, dass das Bundesarchiv bei Archivgut des Bundes, das bei einer öffentlichen Stelle des Bundes entstanden ist, die Einwilligung dieser Stelle zur Verkürzung der 30-Jahres -Schutzfrist einholen muss. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und das Bundesarchiv haben eine Vereinbarung gemäß § 12 Absatz 4 Satz 2 BArchG geschlossen, mit der die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben das Bundesarchiv von dieser Verpflichtung entbunden hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7166 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie wird die Erschließung des Aktenbestandes wissenschaftlich begleitet? Die Akten der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BVVG werden durch Fachpersonal des Bundesarchivs nach archivwissenschaftlichen Standards bearbeitet. Eine zusätzliche wissenschaftliche Begleitung bei der archivischen Erschließung von Akten beim Bundesarchiv ist nicht vorgesehen und auch nicht üblich. 14. Wie lautet der konkrete Auftrag des beim Bundesarchiv angesiedelten Projekts „Aufarbeitung der Überlieferung der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“? Das Projekt besteht aus zwei Teilprojekten. Teilprojekt 1 betrifft die archivische Bearbeitung der Unterlagen der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Teilprojekt 2 betrifft die archivische Bearbeitung der Unterlagen der liquidierten Unternehmen, die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Verwahrung genommen wurden und für die das Bundesarchiv zuständig ist. Die archivische Bearbeitung umfasst die Entscheidung darüber, ob die Akten auf Dauer aufbewahrt werden und die inhaltliche Erfassung der Akten, so dass sie recherchiert werden können. 15. In welchem Umfang und über welchen Zeitraum wird dieses Projekt gefördert ? Das Projekt beim Bundesarchiv wird zusätzlich bundesseitig finanziert (Personalkosten für acht Tarifbeschäftigte; je vier Beschäftigte für jedes Teilprojekt). Es begann im April 2016 und hat eine Laufzeit von acht Jahren. Das Bundesarchiv beabsichtigt darüber hinaus aus eigenen Haushaltsmitteln für das Teilprojekt 1 ab voraussichtlich April 2019 drei weitere Beschäftigte einzusetzen. Forschung 16. Ist die Bundesregierung an der Finanzierung des am Institut für Zeitgeschichte München (IfZ) angesiedelten Forschungsprojekts „Zur Geschichte der Treuhandanstalt 1989/90 bis 1994“ beteiligt? Wenn ja, a) in welchem Umfang und mit welcher Dauer wird das Projekt gefördert, b) wie lautet der konkrete Forschungsauftrag, und c) nach welchen Kriterien wurde das Vorhaben an das IfZ vergeben? Das Forschungsprojekt des Institutes für Zeitgeschichte München-Berlin zur Aufarbeitung der Geschichte der Treuhandanstalt wird durch das Bundesministerium der Finanzen im Wege einer Projektförderung über die konzipierte Laufzeit von 4 Jahren (2017 – 2021) unterstützt. Bei dem Forschungsprojekt handelt es sich um ein eigenes Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte, das dieses Projekt über mehrere Jahre konzeptionell vorbereitet hat. Das vom Bund und den Ländern zu gleichen Teilen institutionell geförderte Institut für Zeitgeschichte verfügt nicht über die Mittel, um das Forschungsprojekt ohne eine zusätzliche Projektförderung durchzuführen. Neben einem Eigenanteil in Höhe von rd. 20 Prozent erfolgt die Finanzierung des Forschungsprojektes in Höhe von 80 Prozent (rd. 2,5 Mio. Euro) durch eine Projektförderung des Bundes im Wege einer Zuwendung. Diese richtet sich nach den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7166 Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung, den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) und insbesondere den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Im Bundeshaushalt 2017, Einzelplan 08 wurde ein neuer Titel „Zuschuss an das Institut für Zeitgeschichte München – Berlin für das Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Geschichte der Treuhandanstalt“ ausgebracht. Das Institut für Zeitgeschichte hat Mitte 2017 sein Forschungsprojekt begonnen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die im Rahmen des Transformationsprozesses von der Treuhandanstalt zu bewältigenden umfangreichen und komplexen Aufgaben bei der Umstrukturierung der gesamten Volkswirtschaft in den neuen Bundesländern sowie ihre Stellung im politischen Kräftefeld der Bundesrepublik Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage aufzuarbeiten und zu bewerten. Im Mittelpunkt stehen sowohl politik- und kulturgeschichtliche als auch wirtschafts - und sozialhistorische Fragestellungen. Das Institut für Zeitgeschichte wird bei diesem Forschungsprojekt seine Untersuchungen auf die Auswertung von Primärquellen stützen, d. h. insbesondere auf das vom Bundesarchiv übernommene Behördenschriftgut der Treuhandanstalt sowie auf das Archivgut der Bundesressorts. 17. Hat die Bundesregierung andere Forschungsaufträge vergeben, um die Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie deren langfristige Folgen zu erforschen? a) Wenn ja, welche, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? b) Wenn nein, warum nicht? 18. Plant die Bundesregierung, weitere Forschungsvorhaben zum Wirken der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie dessen langfristige Folgen in dieser Wahlperiode zu beauftragen oder öffentlich zu fördern? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat keine weiteren Forschungsaufträge zur Arbeit der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen vergeben. Derzeit gibt es keine Planungen zur Beauftragung oder Förderung von weiteren Forschungsvorhaben zum Wirken der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeorganisationen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 2017 die Studie „Wahrnehmung und Bewertung der Arbeit der Treuhandanstalt“ veröffentlicht. Mit dem in der Antwort zu Frage 16 genannten Forschungsprojekt des Institutes für Zeitgeschichte München – Berlin sollen wirtschaftshistorische Aspekte der Treuhandanstalt umfassend beleuchtet werden. Mehrfachforschungen versprechen insoweit keinen nennenswerten öffentlichen Mehrwert. Ob darüber hinaus weiterer Forschungsbedarf besteht ist derzeit nicht absehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333