Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7168 19. Wahlperiode 18.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6758 – Anpassungen der HIV-Hilfegesetz-Leistungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich mehr als 1 500 Bluter in Deutschland über verunreinigte Gerinnungspräparte mit HIV infiziert (www.spiegel.de/panorama/justiz/bluter-skandal-wie-hiv-infizierteabgespeist -wurden-a-930103.html). Mit dem Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz – HIVHG) vom 24. Juli 1995 (BGBl. I S. S. 972; 1995 I S. 979) wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die seither monatliche Zahlungen an HIV-Infizierte und AIDS-Erkrankte oder deren Angehörige zahlt. Mit Artikel 6a des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2757) wurde das HIVHG novelliert und garantiert nunmehr eine dauerhafte Finanzierung des Fonds durch den Bund. Damit werden lebenslange Entschädigungszahlungen an die Betroffenen gesichert. Ab 2019 sollen zudem die Zahlungen an die Inflationsrate angepasst werden. Der Zeitraum von 1995 bis 2019 fand in der Novellierung vom Juni 2017 jedoch keine Berücksichtigung. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierte Studie der Prognos AG aus dem Jahr 2014 über die Situationen der Leistungsempfänger der Stiftung Humanitäre Hilfe empfiehlt basierend auf ihren Ergebnissen, den Inflationsausgleich nachzuholen (Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Studie der Prognos AG abrufbar im Internet unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/ fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Bericht_HIV_zentrale_ Ergebnisse.pdf). Die Studie stellt „erhebliche körperliche wie emotionale Beeinträchtigungen “ der Betroffenen und einen „beständig verschlechternden Gesundheitszustand “ fest (Studie, S. 5). Mit den wachsenden Beeinträchtigungen sind für die Betroffenen nach der Studie ebenfalls „erhebliche finanzielle Mehrbelastungen verbunden“. Gleichzeitig haben die „Zahlungen seit der Stiftungsgründung inflationsbedingt um 23 Prozent an Wert verloren“ (Studie, S. 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7168 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach der Neufassung des HIV-Hilfegesetzes im Jahr 2017 übernimmt der Bund ab 2019 die Finanzierung der HIV-Stiftung alleine. Damit konnten die Leistungen an die Betroffenen für die Zukunft gesichert werden. Weiterhin werden die finanziellen Hilfen der Stiftung ab dem Jahr 2019 in Anpassung an die Rentenentwicklung dynamisiert. Der Bund finanziert die Stiftung aktuell mit 8,7 Mio. Euro. Damit die Betroffenen eine schnelle Hilfe unter Vermeidung eines langwierigen Klageweges erhalten konnten, wurde 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz das Modell einer Stiftung mit der Zahlung einer humanitären Hilfe und nicht das einer Rentenzahlung gewählt. Zur Geltendmachung eines Anspruchs genügte die Möglichkeit einer Infektion durch ein Blutprodukt; ein Beweis der Kausalität oder die Durchsetzung eines Haftungsanspruchs war nicht erforderlich. Seit Bestehen der Stiftung konnten den Betroffenen 265,3 Mio. Euro an Stiftungsmitteln zugewiesen werden. Die Leistungen der Stiftung Humanitäre Hilfe werden zusätzlich zu anderen sozialen Leistungen erbracht. Die Leistungen sind einkommenssteuerfrei, werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die soziale und finanzielle Lage der Betroffenen ? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Aussagen der in der Vorbemerkung der Antragsteller erwähnten Studie der Prognos AG. 2. Werden nach Auffassung der Bundesregierung die Betroffenen ausreichend entschädigt? Finanzielle Leistungen können das erlittene Leid nur mindern, nicht aber vollständig kompensieren. Da die Leistungen der Stiftung einkommenssteuerfrei sind und weder auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet noch bei der Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden, sieht die Bundesregierung die aktuellen Leistungen durch die Stiftung, auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Dynamisierung, als ausreichend an. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der inflationsbedingte Kaufkraftverlust der Entschädigungszahlungen seit Beginn der Zahlungen im Jahr 1995 bis zum 31. Dezember 2018? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Differenzbetrag zwischen den seit 1995 getätigten Entschädigungszahlungen mit und ohne Inflationsausgleich ? Wie hoch ist das Finanzvolumen der seit 1995 versäumten Anpassungszahlungen ? Aufgrund des unterschiedlichen Schweregrades der Erkrankungen und Anspruchsberechtigungen (Infizierte, AIDS-Erkrankte, Ehepartner, Kinder) ist es der Bundesregierung nicht möglich, rückwirkend belastbares Zahlenmaterial zu nennen. Seit Gründung der Stiftung haben nach Aussage des Geschäftsberichts der Stiftung 1563 (Stand: 31. Dezember 2017) Personen auf Dauer oder als Angehörige zeitlich begrenzt Leistungen erhalten. Zum 31. Dezember 2017 haben noch 535 Personen Leistungen erhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7168 4. Plant die Bundesregierung einen rückwirkenden Ausgleich des inflationsbedingten Werteverlustes der Entschädigungszahlungen in Form einer Einmalzahlung ? Aus den in der Vorbemerkung angeführten Gründen erwägt die Bundesregierung keinen rückwirkenden Ausgleich des inflationsbedingen Wertverlustes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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