Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 8. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/717 19. Wahlperiode 12.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/557 – Neubau eines Zwischenlagers für hoch radioaktiven Atommüll bei Lubmin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten (z. B. NDR – www.ndr.de/nachrichten/mecklenburgvorpommern /EWN-Lubmin-kuendigt-terrorsicheren-Umbau-an,lubmin576.html) soll der staatliche Betreiber „EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH“ einen Antrag für den Neubau eines Zwischenlagers für hoch radioaktiven Atommüll vorbereiten. Offenbar ist die erforderliche bauliche und permanente Nachrüstung von Terrorschutzmaßnahmen am bestehenden Lager nicht möglich. Die EWN ist ein 100-prozentiges Unternehmen des Bundes, das Bundesministerium der Finanzen ist der alleinige Gesellschafter. Mit Blick auf die gewachsenen Terrorrisiken laufen an allen Zwischenlagerstandorten Genehmigungsverfahren für entsprechende Nachrüstungen bzw. sind teilweise bereits erteilt (www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/ nukleare-sicherheit/zwischenlagerung/sicherung-der-zwischenlager-und-hintergruendeder -erforderlichen-nachruestung/). Neben den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und bei Lubmin gibt es die sogenannten Standortzwischenlager, die nach Konzepten von WTI Wissenschaftlich -Technische Ingenieurberatung GmbH und STEAG GmbH um die Mitte der 2000er-Jahre genehmigt wurden. In Neckarwestheim lagert der Atommüll per Tunnelkonzept (www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/ bauweise/bauweise.html). Die Anforderungen an die Zwischenlager für hoch radioaktiven Atommüll werden nicht nur wegen der Terrorgefahren, sondern auch mit Blick auf die zu erwartenden Verzögerungen bei der Suche nach einem dauerhaften tiefengeologischen Lager weiter steigen. Schon jetzt ist absehbar, dass alle Zwischenlager entweder neue Genehmigungen brauchen werden oder aber sogar durch Neubauten ersetzt werden müssen. Im Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung ist daher die Rede von einem Eingangslager am zu findenden Endlagerstandort (www.bmub. bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/nationales_ entsorgungsprogramm_bf.pdf). Auch die Endlagerkommission widmet sich in ihrem Abschlussbericht diesem Thema. Unter dem Stichwort „konsolidierte Zwischenlagerung“ bringt sie den Neubau einer gegenüber heute reduzierten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/717 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zahl neuer Zwischenlager an mehreren Standorten in die Diskussion (vgl. S. 249, www.bundestag.de/blob/434430/bb37b21b8e1e7e049ace5db6b2f949b2/ drs_268-data.pdf). In einer Studie des Öko-Instituts e. V. für das Nationale Begleitgremium ist allgemein von Ersatzneubauten die Rede (vgl. www.nationalesbegleitgremium .de/SharedDocs/Downloads/DE/Gutachten-Sicherheitsfragen- Zwischenlagerung.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 12). Das Nationale Begleitgremium setzt sich dafür ein, analog zum Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche aufgrund der Zusammenhänge auch bei der weiteren Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ein Gutachten mit Vorschlägen, wie das aussehen könnte, hat das Nationale Begleitgremium erstellen lassen und auf einer Veranstaltung am 13. Januar 2018 in Karlsruhe zur Diskussion gestellt (siehe hier: www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/ ErgebnisWorkshopZwischenlageer.html?nn=8550660 und hier: www.nationalesbegleitgremium .de/SharedDocs/Downloads/DE/Gutachten-Diskurs-Zwischenlagerung. pdf?__blob=publicationFile&v=3). 1. Welche Gründe machen im Einzelnen den Neubau des Zwischenlagers der EWN bei Lubmin erforderlich? Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) folgt mit dem Ersatzbau für die derzeitige Lagerhalle für Kernbrennstoffe und hochradioaktive Abfälle den behördlichen Vorgaben des Bundes und der Länder, die Zwischenlager in Deutschland langfristig durch bauliche oder sonstige technische Maßnahmen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu sichern. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 8. Dezember 2015 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/6961). 2. Für wie viele Behälter bzw. Mengen von hoch radioaktivem Atommüll soll das neue Zwischenlager genehmigt werden? Im Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN) lagern hochradioaktive Abfälle in Behältern des Typs CASTOR®. Eingelagert sind insgesamt 74 CASTOR®-Behälter mit insgesamt 584,5 Megagramm (Mg) Schwermetall. Nach Angaben der EWN soll das eingelagerte Inventar nicht verändert werden. 3. Bis wann soll die neue Genehmigung für das von EWN geplante Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle befristet sein? Der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), liegt für den geplanten Neubau derzeit kein Genehmigungsantrag vor. Nach Angaben der EWN soll sich die bisherige Aufbewahrungsdauer von 40 Jahren (d. h. bis zum Jahr 2039) nicht verändern. 4. Wann genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Antrag zum Neubau des Zwischenlagers beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eingereicht, und bis wann könnte eine Genehmigung vorliegen ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 vom 21. Dezember 2017 verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/350). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/717 5. Mit welchen Maßnahmen wird in Lubmin bis dahin für den ausreichenden Terrorschutz gesorgt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage vom 8. Dezember 2015 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/6961). 6. Wird das neue Zwischenlager der EWN wie die bisherigen Standortzwischenlager auf Konzepten von WTI oder STEAG basieren? Wenn ja, welche wesentlichen Veränderungen wird es geben? Wenn nein, welche grundsätzlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Zwischenlagerkonzepten sollen bei Lubmin realisiert werden? 7. Welche bautechnisch wesentlichen Merkmale soll das neue Zwischenlager nach den Plänen von EWN kennzeichnen? 8. Welche Firmen sind bzw. werden aufgefordert, Konzepte oder Baupläne zu entwickeln, und bis wann sollen die Ergebnisse vorliegen? 9. Ist für den geplanten Neubau vorgesehen, dass die Castorbehälter unterhalb der Erdoberfläche (oberflächennah) gelagert werden? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? 10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zur Verbunkerung des neuen Zwischenlagers bei Lubmin vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . EWN hat nach eigenen Angaben Ende des vergangenen Jahres mehrere Firmen aufgefordert, Angebote für die Generalplanung einzureichen. Zu weiteren Einzelheiten äußert sich EWN während des laufenden Verfahrens nicht. 11. Welche baulichen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel hinsichtlich des (gezielten ) Absturzes von großen Verkehrsflugzeugen und hinsichtlich des Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage vom 8. Dezember 2015 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/6961). 12. In welcher Weise wird die Bundesregierung bzw. die EWN dafür Sorge tragen , dass eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung über die atomrechtlichen Anforderungen hinaus in der Region Lubmin stattfinden wird? 13. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Genehmigungsverfahren für den Neubau des Zwischenlagers im Rahmen einer atomrechtlichen Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/717 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass analog zum Verfahren bei der Endlagersuche auch für die Zwischenlagerung eine erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll ist? Wenn ja, wie will die Bundesregierung das umsetzen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Unbeschadet des noch nicht vorliegenden Genehmigungsantrages ist nach Einschätzung der Bundesregierung für das Genehmigungsverfahren nach § 6 des Atomgesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333