Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7171 19. Wahlperiode 18.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6834 – Umweltfolgen durch den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr, Haus Essen, plant den Umund Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen. Dies sei nach Angaben von Straßen.NRW notwendig, um eine ausreichende verkehrliche Leistungsfähigkeit und die damit einhergehende Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit baulichen Maßnahmen dieser Größenordnung gehen allerdings immer Beeinträchtigungen von Flora und Fauna und der unmittelbaren urbanen Struktur einher. Die Straßenplanung orientiert sich an den Bedarfsplänen, die der Bund und das Land aufstellen. Durch die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2003 und 2030 mit der Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)“ hat Straßen.NRW den uneingeschränkten Planungsauftrag erhalten. 1. Was für eine Fläche (Angabe in Quadratmeter) nahm das Autobahnkreuz Oberhausen vor dem Beginn des Um- und Ausbaus ein? 2. Was für eine Fläche (Angabe in Quadratmeter) wird das Autobahnkreuz Oberhausen nach dem Abschluss des Um- und Ausbauprojektes voraussichtlich einnehmen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen beträgt die Fläche des Straßenkörpers zwischen der Weseler Straße und der Anschlussstelle Königshardt sowie zwischen dem Autobahnkreuz Oberhausen und der Anschlussstelle Dinslaken-Süd im Bestand ca. 630 000 m². Nach dem Umbau beträgt die Fläche des Straßenkörpers nach aktuellem Planungsstand ca. 670 000 m². Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7171 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welcher Höhe hat nach Kenntnisstand der Bundesregierung das Ausbauprojekt des Autobahnkreuzes Oberhausen bisher zu einem Rückgang von a) landwirtschaftlichen Nutzflächen, b) kommunalen Nutzflächen, etwa Naherholungsgebieten, bzw. c) geschützten Flächen, im Sinne der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie, geführt? Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen werden nach derzeitigem Planungsstand durch die Maßnahme anlagebedingt ca. 5 700 m² landwirtschaftliche Fläche dauerhaft beansprucht. Darüber hinaus werden zur Kompensation der mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zukünftig landwirtschaftliche Flächen in einer Größenordnung von 157 000 m² beansprucht. Durch das Vorhaben werden anlagebedingt kommunale Waldflächen mit Erholungsfunktion in einer Größenordnung von 54 000 m² dauerhaft beansprucht. Im näheren Umfeld des Autobahnkreuzes Oberhausen befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) und nach Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG)). 4. Gab es ein biologisches Gutachten bezüglich Flora und Fauna von dem Standort vor Baubeginn? a) Falls ja, welche Arten wurden gefunden und als geschützt klassifiziert, und wohin wurden sie umgesiedelt? b) Durch welchen rechtlichen Rahmen wurden die Tierarten jeweils geschützt ? c) Durch welchen rechtlichen Rahmen wurden die Pflanzenarten geschützt? d) Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat die Bundesregierung Kenntnis von mittel- oder langfristigen Gefahren durch das Autobahnkreuz Oberhausen für die in diesem Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten? Im Rahmen der für die faunistischen Gutachten durchgeführten Untersuchungen wurden neun Fledermausarten (europäisch streng geschützte Arten gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie) und 87 europäische Vogelarten (besonders geschützt gemäß Vogelschutzrichtlinie) nachgewiesen. Darüber hinaus wurden sechs verbreitete und nach BArtSchV national geschützte Amphibienarten nachgewiesen. Darunter ist keine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie europäisch geschützte Art. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten (faunistische Erhebungen, Daten der Fachinformationssysteme des Landes, Abfragen bei dem amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz) wurde für diese Maßnahme eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung konnte festgestellt werden, dass für die vorkommenden planungsrelevanten Arten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Absatz 1 BNatSchG ausgeschlossen werden können, zum Teil aufgrund von Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmen im Zuge des Baubetriebs) oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten . Ein Ausnahmeverfahren gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG ist daher voraussichtlich nicht erforderlich. Ein Vorkommen eventuell besonders geschützter Pflanzenarten konnte im Rahmen einer durchgeführten Biotoptypenkartierung ausgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7171 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen privates Eigentum aufgekauft oder enteignet wurde? Wenn enteignet, wie viel Eigentum wurde enteignet? Wenn aufgekauft, wie viel Eigentum wurde aufgekauft? Nach Auskunft der Nordrhein-Westfälischen Straßenbauverwaltung wurde bislang weder privates Eigentum aufgekauft noch enteignet. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen urbane, industrielle oder landwirtschaftliche Strukturen verändert, abgerissen oder in ihrem ursprünglichen Zweck (teilweise ) nicht länger nutzbar gemacht wurden? Nach derzeitigem Planungsstand werden durch den geplanten Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes keine urbanen, industriellen oder landwirtschaftlichen Gebäude - und Betriebsstrukturen beeinträchtigt. 7. Ergeben sich aus den Um- und Ausbauarbeiten des Autobahnkreuzes Oberhausen eine Lärmbeeinträchtigung für Siedlungs- oder Arbeitsstätten? Durch den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen wird es zu einer Verbesserung der Lärmsituation kommen, da in Hinblick auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen (lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände) vorgesehen sind. Insgesamt wird nach derzeitigem Planungsstand eine mittlere Pegelminderung von ca. 5 dB(A) erreicht. 8. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Zeitplan für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen eingehalten werden, und falls nicht, wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Es ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr einzuleiten. Der Baubeginn ist abhängig von der Dauer des Verfahrens. 9. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Finanzierungsplan für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen eingehalten werden? 10. Falls nicht, in welcher Höhe wird der Finanzierungsplan unter- oder überschritten ? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Vor Einstellung in den Haushalt wird eine Kostenfortschreibung auf den dann aktuellen Stand durchgeführt, die die allgemeine Baupreissteigerung nach Baupreisindex berücksichtigen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333