Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7181 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6821 – Baulicher Zustand und mögliche Folgekosten von Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerke in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die wechselvolle Geschichte Deutschlands hat auch baulich ihre Spuren hinterlassen . So existierten heute noch über 2 000 (ehemalige) Zivilschutzbauten sowie eine unbekannte Anzahl an Sperrbauwerken, wie z. B. Sprengschächte, Sprengröhren oder Hohlräume in Brücken, die während der Zeit des Kalten Krieges als Vorbereitung eines möglichen Konflikts mit den Staaten des Warschauer Paktes errichtet wurden. Durch eine Veränderung der Bedrohungslage wurden die Zivilschutzbauten seit 2007 aus der Zweckbindungen entlassen und, soweit möglich, ihren Eigentümern zur freien Nutzung übergeben. Doch auch ohne auf eine Nutzung als Zivilschutzanlage vorbereitet zu sein, müssen diese Bauwerke aus Sicherheitsgründen vor einem kompletten Verfall sowie vor Vandalismus geschützt werden. Neben diesen Objekten existieren noch Luftschutzbauten sowie die Überreste unterirdischer Produktionsstätten (U-Verlagerungen ) aus dem Zweiten Weltkrieg, welche durch das höhere Alter der Bausubstanz einer noch höheren Verfallsgefahr unterliegen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nachdem im Jahr 2007 die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Schutzräume nach der zwischen Bund und Ländern einvernehmlich getroffenen Entscheidung zur Aufgabe der Schutzräume eingestellt wurde, werden die öffentlichen Schutzräume sukzessive aus der Zivilschutzbindung entlassen und den Eigentümern die unbeschränkte Nutzung ermöglicht. Bis zur formalen Entlassung aus der Zivilschutzbindung und der Aufhebung des baulichen Veränderungsverbots durch die zuständigen Landesbehörden trägt der Bund noch die notwendigen Bewirtschaftungskosten und erforderlichen Ausgaben für die Verkehrssicherung. Nahezu alle derzeit noch gewidmeten öffentlichen Schutzräume befinden sich im Eigentum von Privaten, Kommunen oder Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7181 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sind die jeweiligen Kommunen die örtlich zuständigen Behörden zur Beurteilung erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen . Sofern dort die Notwendigkeit zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen gesehen wird, trägt der Bund die entstehenden Kosten. 1. Wie viele Zivilschutzbauten befinden sich gegenwärtig noch in der Zweckbindung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Anzahl der öffentlichen Schutzräume mit Zivilschutzbindung im Sinne von § 7 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) aufgeschlüsselt nach Bundesland : Bundesland Anzahl Schleswig-Holstein 18 Hamburg 33 Niedersachsen 145 Bremen 6 Berlin 4 NRW 69 Hessen 17 Rheinland-Pfalz 11 Baden-Württemberg 314 Bayern 271 Saarland 43 Summe 931 2. Wie viele Zivilschutzbauten wurden bis heute aus der Zweckbindung entlassen ? a) Wie viele dieser Bauten wurden an private Träger zur freien Nutzung übergeben? b) Wie viele dieser Bauten konnten an private Träger veräußert werden? c) Wie viele dieser Bauten konnten an öffentliche Träger übertragen werden (bitte nach Träger aufschlüsseln)? Mit Stand Januar 2019 wurden seit dem Jahr 2007 insgesamt 1 035 öffentliche Schutzräume aus der Zivilschutzbindung entlassen. Von diesen befanden sich vor Entlassung aus der Zivilschutzbindung 209 im Bundeseigentum, 472 in kommunalem Eigentum, 42 in Landeseigentum, 275 in privatem Eigentum und 37 in Mischeigentum. Nach Entlassung aus der Zivilschutzbindung unterliegen die Eigentümer keiner Nutzungsbeschränkung mehr. Über die weitere Nutzung bzw. Verwertung der vorher in privater, kommunaler oder Landeshand befindlichen Schutzräume liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die aus der Zivilschutzbindung entlassenen bundeseigenen Schutzräume wurden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7181 Seit 2007 sind von der BImA in 228 Fällen Hochbunker an eine Privatperson bzw. private Gesellschaft verkauft worden. 27 Hochbunker konnte die BImA an die in der folgenden Tabelle genannten öffentlichen Träger übertragen. PLZ Ort Straße Käufer 76189 Karlsruhe Rheinhafenstr. 17 Stadt Karlsruhe 90766 Fürth Friedrich-Ebert-Str. Stadt Fürth 90762 Fürth Kronacherstraße 22 Stadt Fürth 22769 Hamburg Lippmannstr. 60a Freie und Hansestadt Hamburg 22767 Hamburg Holstenstraße 75 Freie und Hansestadt Hamburg 60529 Frankfurt am Main Schwarzbachmühle 20 Stadt Frankfurt am Main 60386 Frankfurt am Main Schäfflerstraße Stadt Frankfurt am Main 60385 Frankfurt am Main Petterweilstraße 68 Stadt Frankfurt am Main 60326 Frankfurt am Main Eppenhainer Str. 8/ Josbacher Str. 13 Stadt Frankfurt am Main 60386 Frankfurt am Main Lassallestraße 2a Stadt Frankfurt am Main 65931 Frankfurt am Main Küferstraße 7 Stadt Frankfurt am Main 60529 Frankfurt am Main Goldsteinstraße 302 Stadt Frankfurt am Main 60314 Frankfurt am Main Fiedberger Anlage 5 – 6 Stadt Frankfurt am Main 26723 Emden Pewesumer Reihe Stadt Emden 26721 Emden Holzsägerstraße Stadtentwicklung Emden 30629 Hannover Emscher Weg Landeshauptstadt Hannover 42489 Wülfrath Goethestrasse GWG Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GmbH Wülfrath 59071 Hamm Großer Sandweg 21 Stadt Hamm 41464 Neuss Berghäuschensweg 34 Stadt Neuss 53111 Bonn Windeckstr. Bundesstadt Bonn 41460 Neuss Adolf-Flecken-Straße NEUSSER BAUVEREIN AG 52064 Aachen Junkerstraße 36 Stadt Aachen 52066 Aachen Goffertstraße 39 Stadt Aachen 57072 Siegen Burgstraße Stadt Siegen 23552 Lübeck An der Obertrave 19/20 Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister 23552 Lübeck Schildstraße 20 Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister 23558 Lübeck Töpferweg Stadtwerke Lübeck GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7181 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele ehemalige Zivilschutzbauten befinden sich im Besitz des Bundes, obwohl diese keine Schutzfunktion mehr erfüllen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Objekte könnten ohne größere Umbauten, lediglich durch eine Neubestückung mit Material sowie eine Wartung der Einbauten wieder für den Zivilschutz genutzt werden? Im Eigentum der BImA befinden sich aktuell 120 Schutzbauten. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Bundesland Anzahl Schutzbauten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig -Holstein 9 Brandenburg 4 Sachsen-Thüringen 2 Bayern 3 Baden.-Württemberg 10 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 10 Nordrhein-Westfalen 54 Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen 28 Bei den Objekten handelt es sich regelmäßig um Hoch- oder Tiefbunker. Die BImA hat hierzu mitgeteilt, dass ihr nicht bekannt sei, ob und inwieweit diese Schutzbauten im Rahmen des flächendeckenden Schutzraumkonzeptes seinerzeit für den Zivilschutz ertüchtigt wurden oder lediglich im Zweiten Weltkrieg als Schutzbauten dienten. Gleichermaßen liegen ihr auch keine Erkenntnisse darüber vor, ob diese Objekte ohne größere Umbauten, lediglich durch eine Neubestückung mit Material, sowie eine Wartung der Einbauten wieder für den Zivilschutz genutzt werden könnten. 4. Welche Sicherungs- und Instandhaltungskosten fallen für Zivilschutzobjekte die nach 1945 errichtet wurden und im Eigentum der öffentlichen Hand sind derzeit jährlich an? Für die derzeit noch vorhandenen 931 öffentlichen Schutzräume mit Zivilschutzbindung entstanden im Jahr 2018 insgesamt ca. 187 000 Euro Bewirtschaftungsausgaben . Diese erfolgten im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach ursprünglichem Entstehungsjahr des jeweiligen Schutzraumes und dessen Eigentümer findet nicht statt. Rund 47 Prozent der öffentlichen Schutzräume befinden sich in öffentlichem Eigentum. Davon sind sieben bundeseigene Schutzräume mit Zivilschutzbindung. Für die Liegenschaften, auf denen sich die 120 Schutzbauten im Eigentum der BImA befinden, sind 2018 rund 479 000 Euro für Instandhaltung/Bauunterhalt angefallen. Die Kosten der Verkehrssicherung sind darin enthalten. Die Kosten wurden für die gesamte Liegenschaft generiert und sind nicht zwingend ausschließlich durch das Schutzbauwerk verursacht. Eine weitere Differenzierung ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7181 5. Wie viele Luftschutzanlagen, U-Verlagerungen und sonstige unterirdische Bauten aus dem Zweiten Weltkrieg sind gegenwärtig im Besitz der öffentlichen Hand (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Sicherungs- und Instandhaltungskosten fallen für Objekte aus diesem Entstehungszeitraum für die öffentliche Hand jährlich an? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung eine Strategie, wie die anfallenden Kosten für diese ungenutzten Objekte, beispielsweise durch Verfüllung, Verkauf, Rückbau oder Umnutzung, verringert werden können? Die im Eigentum der BImA befindlichen Schutzbauwerke werden dem gesetzlichen Auftrag entsprechend veräußert, sofern kein Bundesbedarf besteht. Gegebenenfalls wird auch die Möglichkeit der Vermietung genutzt, um die Leerstandskosten zu senken und Einnahmen zu generieren. Für die Liegenschaften, auf denen sich die genannten 120 Schutzbauten befinden, hat die BImA 2018 rund 2,8 Mio. Euro aus Vermietung/Verpachtung erzielt. Auch die Erlöse wurden wie die Kosten für die gesamte Liegenschaft generiert und nicht zwingend ausschließlich oder teilweise mit der Vermietung des Schutzbauwerkes erzielt. In Einzelfällen wurden Bunkerruinen auch für naturschutzfachliche Zwecke (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) in Planfeststellungsverfahren eingebracht und dementsprechend baufachlich hergerichtet (z. B. als Fledermausquartiere), ohne die ursprüngliche Schutzfunktion wiederherzustellen. In anderen Fällen wurden Bunkerbauten aus Verkehrssicherungsgründen zurückgebaut. Letzteres erfolgt vorwiegend im Rahmen der Nutzung von anrechenbarem Entsiegelungspotenzial für Ausgleichsmaßnahmen oder zur Erzeugung von Ökopunkten. 8. Sind der Bundesregierung Objekte bekannt, die auf Kosten der öffentlichen Hand gesichert oder instandgehalten werden, obwohl die Besitzverhältnisse unklar sind? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wer prüft die im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen ungenutzten unterirdischen Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerk auf ihre Standsicherheit , mögliche Umweltgefährdung und sonstige potenzielle Gefahren? Die im Eigentum der BImA befindlichen Schutzbauwerke werden im Rahmen der Wahrnehmung der BImA als Eigentümerin obliegenden Verkehrssicherungspflichten im erforderlichen Umfang kontrolliert und auch in das Kontaminationsmanagement der BImA einbezogen. 10. Wie viele in öffentlicher Hand befindlichen Objekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in ihrer Standsicherheit gefährdet? Verwaltung und Verwertung der im Eigentum der BImA befindlichen Schutzbauwerke obliegen den regionalen Arbeitseinheiten der BImA. Sofern Gefährdungen der Standsicherheit festgestellt werden, werden diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Liegenschaftsverwaltung regelmäßig in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bauverwaltungen der Länder beseitigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7181 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche anderen potenziellen Gefahren gehen aus Sicht der Bundesregierung von ungenutzten Luft- und Zivilschutzbauten sowie Sperrbauwerken aus? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333