Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7191 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6383 – Kurzfristige Migrationssteuerung versus nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit – Die Finanzierung des EU Emergency Trust Fund for Africa aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Migrationsgipfel in Valletta im November 2015 markierte einen Wendepunkt in der europäischen Entwicklungs- und Migrationspolitik. Unter dem Eindruck immer größer werdender Flüchtlingsströme nach Europa wurden zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern weitgehende Vereinbarungen in Bezug auf die Steuerung der Migration, vor allem nach Europa, vereinbart. So listen die Gipfelbeschlüsse und Vereinbarungen der Mitgliedstaaten unter anderem weitgehende Übereinkünfte für die Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration, Verbesserungen im Bereich der legalen Migration, Mobilität und Rückführungen sowie den Kampf gegen Menschenhandel und Schleuser auf (www.consilium.europa.eu/media/21839/action_plan_en.pdf). Zur besseren und schnelleren Umsetzung dieser Maßnahmen wurde in diesem Zusammenhang auch der sogenannte EU Trust Fund for Africa (EUTF – EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa) eingerichtet. Geographisch ist der Handlungsbereich des EUTF auf die drei Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und das Horn von Afrika begrenzt. Damit umfasst er jene drei Regionen in Afrika , die am stärksten von Bevölkerungswachstum, Mangel an Nahrungsmitteln, extremer Armut, innenpolitischen Spannungen, fehlenden staatlichen Institutionen sowie fehlender sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur betroffen sind. Finanziert wird der EUTF größtenteils aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Dieser speist sich aus Haushaltsmitteln der Mitgliedstaaten und ist nicht Bestandteil des EU-Haushalts (Einzelplan 23, Titel 896 02-023 „Beitrag zu den ‚Europäischen Entwicklungsfonds‘ der Europäischen Union (Abkommen von Lomé und Cotonou)“). Ausweislich des Jahresberichts 2017 standen dem EUTF zum Ende des Jahres 2017 insgesamt mehr als 3,3 Mrd. Euro zu Verfügung. Hierbei beträgt der Anteil, der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird 2,9 Mrd. Euro, also 88 Prozent. Die restlichen rund Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 380 Mio. Euro wurden von den Mitgliedstaaten sowie weiteren Geberländern wie der Schweiz und Norwegen direkt zur Verfügung gestellt (https://ec.europa. eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/2017_tffa_en_web_lowres_final05.pdf). Der Europäische Entwicklungsfonds ist das wichtigste Instrument der EU zur Entwicklungsfinanzierung in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten). Die Einrichtung dieses Fonds selbst basiert jeweils auf den völkerrechtlichen Abkommen (seit 2000 Cotonou-Abkommen) zwischen der EU und den AKP-Staaten (https://ec.europa.eu/europeaid/funding/about-fundingand -procedures/where-does-money-come/european-development-fund_en), die jeweils von den EU-Mitgliedstaaten und den AKP-Staaten ratifiziert werden müssen (vgl. BGBl. 2002 II S. 325, 327). Diese Vereinbarungen betreffen im Kern nicht nur die generellen Finanzierungsmodalitäten durch den EEF, sondern insbesondere auch die Höhe der Finanzierung. So werden die von der EU bereitgestellten Mittel in den entsprechenden Finanzierungsperioden jeweils in den Anhängen des aktuell gültigen Cotonou-Abkommens ausgewiesen (https:// eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02000A1215(01)-2017 0101). Für den Förderungszeitraum 2014 bis 2020 wurden beispielsweise rund 30,5 Mrd. Euro durch die Mitgliedstaaten der EU für den Entwicklungsfonds zur Verfügung gestellt. Grundlegendes Ziel des EEF ist es, entsprechend der Vereinbarungen des Cotonou -Abkommens, in einem partnerschaftlichen Rahmen zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der AKP-Staaten beizutragen. Hierbei gelten die Einhaltung von Menschenrechten, demokratischen Grundprinzipien, des Rechtsstaatsprinzips sowie eine verantwortungsvolle Staatsführung gemäß Artikel 9 des Abkommens als wesentliche Elemente der Zusammenarbeit. Durch verschiedene Partizipations- und Dialogmechanismen wird zudem die gleichberechtigte Beteiligung der AKP-Staaten am Auswahlprozess der zu finanzierenden Maßnahmen sichergestellt. Insgesamt ist der EEF damit ein Instrument mit dem Ziel, mit den AKP-Staaten mittel- und langfristig eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit zu betreiben, die den Menschen in ihren Heimatländern echte Zukunftsperspektiven bietet. Dies steht aus Sicht der Fragesteller offenkundig in diametralem Widerspruch zur Grundlage, auf der der EU Emergency Trust Fund for Africa geschaffen wurde. Unter dem Eindruck der wachsenden Flüchtlingsströme nach Europa ist die Zielsetzung dieses von den Mitgliedstaaten der EU geschaffenen Instruments eindeutig kurzfristiger Natur mit dem Ziel der Eindämmung irregulärer Migration und der Steuerung von Migrationsströmen (https://ec.europa.eu/ trustfundforafrica/sites/euetfa/files/constitutive_agreement_en_plus_signatures_ to_date_1.pdf). Die Bundesregierung ist über eigene Vertreter im „Board“ und den „Operational Committees“ des EUTF nicht nur an der strukturellen Ausrichtung dieses Instruments beteiligt, sondern auch an der operativen Ausgestaltung der Programme (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/about_en). Die daraus resultierenden Zielkonflikte zwischen dem Europäischen Entwicklungsfonds und dem EU Emergency Trust Fund for Africa können nach Ansicht der Fragesteller dazu beitragen, die Effizienz und Nachhaltigkeit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit massiv zu schwächen und sogar die Not in den Empfängerländern zu erhöhen. Zudem muss insbesondere der fehlende Bezug zur Achtung von Menschenrechten sowie demokratischen Standards und Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der EUTF-Maßnahmen kritisch hinterfragt werden , wenn diese sich hauptsächlich aus einem Instrument finanzieren, das mit einem völkerrechtlich wirksamen Vertrag zwischen der EU und den AKP-Staaten an eben jene Kriterien gebunden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7191 So soll die staatseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Medienberichten beispielsweise Grenzschutzmaßnahmen zwischen Eritrea und dem Sudan durchführen (www.euractiv.de/section/ entwicklungspolitik/news/eritrea-eu-gelder-fuer-das-nordkorea-von-afrika/). Mit beiden Staaten gibt es nach Ansicht der Fragesteller aufgrund der menschenverachtenden Regime und von Vorwürfen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die jeweiligen Machthaber aus sehr guten Gründen keine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Eine Durchführung jedweder Maßnahmen in diesen Ländern im Rahmen des EUTF kommt jedoch der Entwicklungszusammenarbeit durch die Hintertür gleich. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Medienbericht von 2016, nach dem die GIZ Grenzschutzmaßnahmen zwischen Eritrea und Sudan durchführt, ist falsch. Maßnahmen in der Grenzregion zu Eritrea im Rahmen des EUTF umfassen vorwiegend Bildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung zu Rechten von Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen sowie Erste Hilfe-Kurse für Grenzbeamte. 1. Wie hoch war das finanzielle Gesamtvolumen des EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung? 2. In welcher Höhe wurden die in Frage 1, jeweils für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018, genannten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt? Wie hoch waren hierbei jeweils jährlich die absoluten Mittel, und wie hoch war der Anteil der Mittel aus dem EEF an den in Frage 1 genannten jährlichen Gesamtvolumina? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Jahr Gesamtvolumen EUTF (in Mrd. Euro) Anteil des EEF am EUTF (in Mrd. Euro) Anteil des EEF am Gesamtvolumen EUTF (in %) 2015 1,88 1,37 73 2016 2,5 1,83 72 2017 3,3 2,13 64 2018 4,2 2,96 70 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welcher Höhe wurden die in Frage 1, jeweils für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018, genannten Mittel durch Beiträge der Mitgliedstaaten (bitte die jeweilige Beitragssumme angeben) bzw. durch weitere Geberländer (bitte das entsprechende Land und die Beitragssumme angeben) nach Kenntnis der Bundesregierung bereitgestellt? Die einzelnen Beiträge der Mitgliedstaaten waren wie folgt (in Euro): 2015: Die einzelnen Beiträge sind in der folgenden Tabelle enthalten. Land Beitrag Belgien 10.000.000 Bulgarien 50.000 Dänemark 6.000.000 Deutschland 3.000.000 Estland 150.000 Finnland 5.000.000 Frankreich 3.000.000 Irland 3.000.000 Italien 10.000.000 Lettland 50.000 Litauen 50.000 Luxemburg 3.100.000 Malta 250.000 Niederlande 15.000.000 Norwegen (weiteres Geberland) 3.000.000 Österreich 3.000.000 Portugal 250.000 Rumänien 100.000 Schweden 3.000.000 Schweiz (weiteres Geberland) 4.100.000 Slowakei 500.000 Slowenien 50.000 Spanien 3.000.000 Land Beitrag Tschechien 600.000 Ungarn 500.000 Vereinigtes Königreich 3.000.000 2016: Die einzelnen Beiträge finden sich unter https://ec.europa.eu/europeaid/ sites/devco/files/eutf_2016_annual_report_final_en.pdf auf Seite 44. 2017: Die einzelnen Beiträge finden sich unter https://ec.europa.eu/trustfund forafrica/sites/euetfa/files/2017_tffa_en_web_lowres_final05.pdf auf Seite 69. 2018: Die einzelnen Beiträge finden sich unter https://ec.europa.eu/trustfund forafrica/content/trust-fund-financials_en. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7191 4. Auf welcher (völker-)rechtlichen Grundlage können nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung des EU Emergency Trust Fund for Africa bereitgestellt werden? Die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds (Verordnung (EU) 2015/323) legt Treuhandfonds der Europäischen Union als zulässige Form der Ausführung der Finanzmittel des 11. EEF fest (Erwägungsgrund 3, Artikel 42). Der EUTF for Africa wurde gemäß Artikel 42 VO 2015/323 eingerichtet. Damit können die Mittel aus dem 11. EEF für den EUTF for Africa verwendet werden. 5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens, die eine Mittelverwendung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds für den EU Emergency Trust Funds regeln? Wenn ja, welche? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht notwendig? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Eine zusätzliche Vereinbarung ist daher nicht erforderlich. 6. Inwiefern steht eine Weitergabe der durch die EU für den EEF bereitgestellten finanziellen Mittel an den EUTF nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit den Regelungen zur finanziellen Zusammenarbeit (Artikel 62 bis 65) des Cotonou-Abkommens und insbesondere mit Artikel 64? Die Übertragung von Mitteln aus dem EEF in den EUTF for Africa steht im Einklang mit den Artikel 62-65 des Cotonou-Abkommens. 7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EUTF in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 mit jeweils welchem finanziellen Volumen durchgeführt? 8. Welche der in Frage 7 genannten Projekte und Maßnahmen wurden durch welche deutsche Durchführungsorganisation durchgeführt? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2015 wurden noch keine Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Für die Jahre 2016 und 2017 sind Projekte und Maßnahmen in den jeweiligen Jahresberichten aufgeführt (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/ eutf_2016_annual_report_final_en-compressed_new.pdf, https://ec.europa.eu/ trustfundforafrica/sites/euetfa/files/2017_tffa_en_web_lowres_final05.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 2018 wurden die nachfolgenden Vorhaben genehmigt. Der Beginn der Durchführung steht noch nicht fest bzw. ist der Bundesregierung noch nicht bekannt , er ist u. a. abhängig von den Vertragsverhandlungen zwischen der EU- Kommission und den jeweiligen Durchführungsorganisationen: Programmtitel Land Deutsche Durchführungsorganisa - tion Volumen des Programms (in Euro) Programme Contrat de réforme sectorielle/Appui à la réforme de l’état civil en Côte d’Ivoire Côte d'Ivoire - 25.000.000 Programme Contrat de réforme sectorielle/Appui à la réforme de l’état civil en Côte d’Ivoire Côte d'Ivoire - 5.000.000 Autonomisation et épanouissement des réfugiés via l'éducation, l'accès aux services de protection sociale et les opportunités économiques Dschibuti - 8.000.000 Decentralisation of Disaster Risk Management in Ethiopia Äthiopien - 33.500.000 Ethiopia Job Compact Sector Reform and Performance Contract Äthiopien - 50.000.000 Sustainable Reintegration support to Ethiopian returnees from Europe Äthiopien - 150.000 Sustainable Reintegration support to Ethiopian returnees from Europe Äthiopien - 15.000.000 Enhancing self-reliance for refugees and host communities in Kenya Kenia - 17.800.000 Piloting Private Sector Solutions for Refugees and Host Communities in North-West Kenya Kenia - 5.000.000 Recovery, Stability and socio-economic development in Libya Libyen - 50.000.000 Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase Libyen - 31.000.000 Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase Libyen - 8.000.000 Support to Integrated border and migration management in Libya – Second phase Libyen - 6.000.000 Programme d'actions à impact rapide pour la stabilisation des régions du Centre Mali Mali - 10.000.000 Projet d’appui à la prévention de la radicalisation violente en république Islamique de Mauritanie Mauretanien - 6.000.000 Strengthening of Migration Policies at Regional Level Marokko - 8.000.000 Support to Integrated Border and Migration Management in Morocco Marokko - 40.000.000 Programme Contrat relatif à la Reconstruction de l'Etat au Niger en complément du SBC II en préparation/Appui à la Justice, Sécurité et à la Gestion des Frontières au Niger Niger - 80.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7191 Programmtitel Land Deutsche Durchführungsorganisa - tion Volumen des Programms (in Euro) Programme Contrat relatif à la Reconstruction de l'Etat au Niger en complément du SBC II en préparation/Appui à la Justice, Sécurité et à la Gestion des Frontières au Niger Niger - 10.000.000 Stabilisation et renforcement socio-économique des populations affectées par la migration irrégulière dans les zones de transit au Niger Niger - 7.600.000 Programme Partenariat Opérationnel Conjoint (POC) de lutte contre l’immigration irrégulière et le trafic de migrants au Sénégal Senegal - 9.000.000 Inclusive Local and Economic Development – ILED Somalia GIZ u. a. internationale Durchführungsorganisationen 83.000.000 Operational Support (Air Transport) Services Somalia - 6.500.000 RESTORE 2 – Building Resilience in Northern Somalia Somalia - 10.000.000 Somalia State Building and Resilience Contract Somalia - 100.000.000 Somalia State and Resilience Building Contract: Top-up to existing action to support Somali currency reform Somalia - 10.000.000 Building Sustainable Peace and Reconciliation in South Sudan Südsudan - 5.000.000 Providing sustainable settlement options and increase self-reliance of South Sudanese refugees in Democratic Republic of Congo (DRC) Südsudan - 5.730.620 South Sudan Rural Development: Strenghtening Smallholders' Resilience SORUDEV SSR Südsudan - 8.000.000 Humanitarian Development Nexus: Simple, Spatial, Survey Method (S3M) for Sudan Sudan - 1.000.000 Integrating refugee children into the Sudanese Education System Sudan - 10.000.000 Humanitarian Development Nexus: Building Resilient Communities in West Kordofan (BRICK) Sudan - 10.000.000 Humanitarian Development Nexus: Joint Nutrition Resilience Programme in Red Sea State (JNRP-RS) Sudan - 15.000.000 Provision of air services to allow access for humanitarian and development actors in Sudan Sudan - 1.500.000 Youth, Employment, Skills (YES) Sudan Sudan GIZ 15.000.000 Security, Protection and Economic Empowerment in Uganda Uganda - 18.000.000 Research and Evidence Facility for the Sahel and Lake Chad Region and the North of Africa mehrere Länder - 19.000.000 Technical Cooperation Facility (TCF) mehrere Länder - 14.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programmtitel Land Deutsche Durchführungsorganisa - tion Volumen des Programms (in Euro) Additional funding for the HOA Research and Evidence Facility mehrere Länder - 6.600.000 CRRF: Inclusive Urban Development and Mobility mehrere Länder - 8.200.000 Disrupting criminal trafficking and smuggling networks through increased anti-money laundering and financial investigation capacity in the Greater Horn of Africa mehrere Länder - 5.000.000 Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in support of the Khartoum Process (Somalia, Sudan, South Sudan, Kenya, Eritrea, Ethiopia, Djibouti) mehrere Länder - 20.000.000 Monitoring and Learning System for the EUTF Horn of Africa mehrere Länder - 2.000.000 Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa mehrere Länder - 15.000.000 Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa mehrere Länder GIZ 5.000.000 ARCHIPELAGO: an African-European TVET initiative mehrere Länder SEQUA 15.000.000 Modernizing and strengthening secure identity chains and documental security (GESTDOC) mehrere Länder - 5.000.000 Protection and sustainable solutions for migrants and refugees along the Central Mediterranean route mehrere Länder - 70.000.000 Management Programme for the Maghreb region mehrere Länder - 55.000.000 Assistance aux personnes migrantes en situation de vulnérabilité mehrere Länder - 6.500.000 Integrated approach to protection and emergency assistance to vulnerable and stranded migrants in Libya Libyen - 29.000.000 Skills Development for Youth Employment – SKYE Nigeria GIZ 50.000.000 Let’s make it in The Gambia – Social and Economic Development Programme for Rural Gambia Gambia GIZ International Services und andere internationale Durchführungsorganisationen 23.000.000 «Erasmus+ in West Africa and the Horn of Africa» mehrere Länder - Appui à la protection des migrants les plus vulnérables en Afrique de l'Ouest mehrere Länder - 20.000.000 Protection and sustainable solution for migrants and refugees along the Central mehrere Länder - 122.000.000 Programme d'urgence pour la stabilisation des espaces frontaliers du G5 Sahel mehrere Länder GIZ International Services 5.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7191 9. Wie viele Mitarbeiter bzw. Angestellte bzw. beauftragte Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Durchführung von EUTF-Projekten von welcher deutschen Durchführungsorganisation in welches Land jeweils 2015, 2016, 2017 und 2018 entsandt (bitte konkret benennen , wie viele Personen für welches konkrete Projekt bzw. welche konkrete Maßnahme in den entsprechenden Empfänger- bzw. Partnerländern und welcher Durchführungsorganisation eingesetzt wurden)? 10. Welche Kosten sind für den in Frage 9 genannten Personaleinsatz jeweils für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte nach den Einsatzländern, Projekten und Maßnahmen sowie der jeweiligen Durchführungsorganisation aufschlüsseln ) entstanden? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2015 wurden noch keine Projekte durchgeführt. Erläuterungen zu der folgenden Tabelle: Abkürzungen: LZF: Langzeitfachkraft, KZF: Kurzzeitfachkraft, VZÄ: Vollzeitäquivalent, FKT: Fachkraft, AMA: Auslandsmitarbeiter, NFK: Nationale Fachkraft Bemerkungen: *a: Das EUTF-kofinanzierte Projekt bildet eine Komponente innerhalb eines BMZ-finanzierten Vorhabens. Die Mitarbeiter verwenden bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit für die EUTF-finanzierte Projektkomponente. Die Kosten beziehen sich auf die Summe der anteilig von dem EUTF/BMZ-finanzierten AMA-Gehälter. Der Wert für 2018 beinhaltet nur die Personalkosten von Januar 2018 bis Juni 2018. Die Abrechnung für die Gehälter von Juli 2018 bis Dezember 2018 liegt noch nicht vor. *b: Kosten sind in Zeile 4 „Djibouti“ enthalten. *c: In der Tabelle sind mehr Personen als Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. Grund: Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für 2018 arbeiteten nur anteilig für das EUTF-Vorhaben bzw. die KoFi. Daher 3,2 VZÄ. *d: Es wurden nur Kosten für die EUTF-Joint action angegeben (Internationale Gutachter). Die bilateralen Leistungspakete des Vorhabens sind in der Antwort nicht einbezogen. Stellenkapazität entspricht ca. 23 Prozent, genaue Anzahl der Tage 2018 ist noch nicht bekannt. 2016 2017 2018 Projekt Partnerland Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazit ät Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro RISE Resilienz für aufnehmende Gemeinden Uganda 1 1,00 12.000,00 Stärkung der Kapazitäten von IGAD zur Erhöhung der Dürreresilienz (IDDRSI) Dschibuti/ Überregional 0 0,00 0,00 3 (25%) 0,75 114.503,41 4 (25%) 1,00 77.307,02 (*a) Kenia/ Überregional 0 0,00 0,00 1 (25%) 0,25 0,00 1 (25%) 0,25 0 (*b) Äthiopien/ Überregional 0 0,00 0,00 1 (25%) 0,25 0,00 1 (25%) 0,25 0 (*b) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2016 2017 2018 Projekt Partnerland Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazit ät Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro RDPP Berufsbildung und Ernährungssicherhe it im Ostsudan für Flüchtlinge und Aufnahmegemeind en (VTFS)/IGAD Sudan 0 0,00 0,00 2 2,00 64.547,03 2 2,00 72.576,39 ProGEM Management der Migrationsherausfo rderungen Niger 3 (2 LZF,1 KZF) 3,00 40.878,20 12 (6 LZF, 6 KZF) 12,00 837.608,59 11 (6 LZF, 5 KZF) 11,00 993.664,82 Konfliktprävention, Frieden und wirtschaftliche Chancen für Jugendliche (E4D) Kenia 1 (100%) 1,00 21.180,06 1 (100%) 1,00 103.105,83 1 (100%) 1,00 103.105,83 Kenia 1 (15%) 0,15 0,00 1 (15%) 0,15 17.840,24 1 (15%) 0,15 24.217,77 RISE Resilienz für aufnehmende Gemeinden Uganda 1 1,00 12.000,00 Let’s make it in The Gambia – Social and Economic Development Programme for Rural Gambia Gambia 0 0,00 0,00 3 3,00 50.000,00 PROGEF Integriertes Management von Grenzräumen Burkina Faso 0 0,00 0,00 4 4,00 422.599,76 4 4,00 650.000,00 Burkina Faso 0 0,00 0,00 0 0,00 1 (Baugutachter) 0,25 50.000,00 Municipal and Local Development in Context of Mixed Migration Libyen 0 0,00 0,00 4 (entsprich t 0,23 VZÄ) 4,00 23.230,00 6 (entspricht 3,2 VZÄ) 6,00 407.697,00 (*c) Libyen 0 0,00 0,00 151 FKT 0,42 58.308,29 383 FKT 1,07 118.289,71 Cross-Border Collaboration Programme in Western Ethiopia and Eastern Sudan Äthiopien 0 0,00 0,00 0 0,00 5 5,00 373.542,89 Sudan 0 0,00 0,00 0 0,00 4 4,00 188.972,31 Äthiopien, Sudan 0 0,00 0,00 0 0,00 1 1,00 20.873,00 Sudan 0 0,00 0,00 0 0,00 1 1,00 35.000,00 Äthiopien, Sudan 0 0,00 0,00 0 0,00 1 1,00 7.900,00 PRCPT Stärkung der Resilienzfähigkeit Tschad 1 1,00 225.000,00 5 5,00 859.449,00 4 4,00 767.380,00 Tschad 0,00 2 2,00 51.834,00 6 6,00 190.138,00 PARSEC Sicherheit in Grenzregionen Mali 1 1,00 36.671,34 2 2,00 145.231,19 2 2,00 136.560,21 PROJES Soziale Grunddienste Mali 0,00 6 6,00 167.521,74 RISE Resilienz für aufnehmende Gemeinden Uganda 1 1,00 12.000,00 Unterstützung der regionalen Kooperation der Länder des G5 Sahel und des Collège Sahélien de Sécurité (G5 Sahel) Mali, Niger, Mauretanien , Burkina Faso, Tschad 1 1,00 36.671,34 2 2,00 151.951,19 2 2,00 144.960,21 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7191 2016 2017 2018 Projekt Partnerland Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazit ät Kosten Euro Anzahl Personen Stellenkapazität Kosten Euro PROMO-PECHE Jugendbeschäftigun gsförderung Mauretanien 0 0,00 0,00 0 0,00 3 (1 AMA (50%); 1 NFK (100%); 1 NFK (50%)) 3,00 74.768,52 Beschäftigungsförd erung und Steigerung der Widerstandfähigkei t (Resilienz) im Norden Kameruns Kamerun 2 2,00 45.000,00 3 3,00 375.000,00 4 4,00 424.000,00 Innovation, Beschäftigung und regionale Entwicklung (IDEE) Tunesien 0 0,00 0,00 0 0,00 1 (Vertrag insg. 117 Tage in 2 Jahren 2018/19) 0,23 119.050,00 (*d) BMM (Better Migration Management) Äthiopien 1 1,00 12.900,00 2 2,00 138.000,00 2 2,00 219.000,00 Dschibuti 0 0,00 0,00 0 0,00 1 1,00 56.600,00 Sudan 1 1,00 14.000,00 2 2,00 146.000,00 2 2,00 212.000,00 Kenia 1 1,00 9.000,00 2 2,00 95.714,00 2 2,00 147.143,00 Uganda 0 0,00 0,00 0 0,00 1 1,00 38.400,00 (Belgien) 4 4,00 105.900,00 5 5,00 384.600,00 5 5,00 519.000,00 SUMME 16,15 547.200,94 50,00 3.989.522,53 84,72 5.797.614,40 11. Werden die von deutschen Durchführungsorganisationen durchgeführten Projekte und Maßnahmen im Rahmen des EUTF evaluiert? a) Wenn ja, mit jeweils welchen konkreten, jeweils einzelnen Ergebnissen entsprechend der in Frage 7 genannten Projekte und Maßnahmen? Für alle Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Auswärtigen Amts, die mit EUTF-Mitteln kofinanziert und von der GIZ umgesetzt werden, gelten die gleichen Verfahren zur Evaluierung wie bei allen anderen BMZ geförderten Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), bzw. wie bei im AA geförderten außenpolitischen Maßnahmen. Zusätzlich verpflichten sich die Durchführungsorganisationen im Rahmen von EU-Kofinanzierungen vertraglich, von der EU initiierte Evaluierungen zuzulassen (Mid Term Reviews, EU-ROM (results-oriented monitoring ), Ex-post-Evaluierungen, Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Folgenden sind die bereits durchgeführten Evaluierungen (inklusive Ergebnisse ) aufgeführt. Vorhaben Bereits durchgeführte Evaluierungen des Vorhabens (Kofinanzierung) Periode/ Datum Ergebnisse Niger ProGEM Management der Migrationsherausforderungen EU-ROM EU-Audit (Europäischer Rechnungshof) 09/2018 02/2018 Im Rahmen des ROM-Reviews kam der Prüfer zu folgenden (vorläufigen) Ergebnissen: - Die Qualität der bisher erzielten Ergebnisse („Produkte “) ist sehr gut. Insbesondere hebt der Prüfer den Ansatz zum Kapazitätsaufbau des Vorhabens und die bereits beobachtbaren Kapazitätssteigerungen der begleiteten Gemeinden und Regionen hervor. - Das Vorhaben ist sehr gut auf die aktuellen Bedarfe der Zielgruppen und Begünstigten zugeschnitten (Gebietskörperschaften , Lokalbevölkerung, Migrantinnen und Migranten) - Die Umsetzung und das Management des Vorhabens werden als professionell und vorbildlich beschrieben. Die GIZ-Prozeduren sind zuverlässig und robust. - Die planerische Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen ist ebenfalls vorbildlich. - Das Vorhaben ist komplementär zu anderen EUTF-finanzierten Vorhaben sowie insb. anderen Vorhaben der deutschen EZ. - Die Umsetzung des Vorhabens liegt im vereinbarten Zeitplan. - Der Prüfer empfiehlt den weiteren Ausbau der Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung von Gemeinden und Regionen entlang der Migrationsrouten. Die Prüfung des EU Rechnungshofes betraf die Kommission und nicht die GIZ als Durchführer, aber ProGEM war hier auch Teil der besuchten Vorhaben in Niger. Ergebnis : Keine Beanstandungen. Kenia E4D Konfliktprävention , Frieden und wirtschaftliche Chancen für Jugendliche EU-ROM 03-04/2018 Positive Bewertung und Rückmeldung zur Umsetzung des Projektes in Kenia im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Relevanz, Effektivität und Effizienz. Die gewählten Interventionen und der Stand der Implementierung durch die GIZ stehen im Einklang mit den vereinbarten Zielen und Zielzahlen. Sämtliche Ziele werden mit aller Voraussicht nach zum Projektende 09/2019 erreicht. Tschad PRCPT Stärkung der Resilienzfähigkeit EU-ROM Mid-Term-Review (EU) 01/2018 07/2018 Das Vorhaben ist laut Evaluierung sehr relevant, effektiv und effizient. Aufgrund seiner kurzen Laufzeit ist laut ROM die Frage der Nachhaltigkeit in der verbleibenden Restlaufzeit noch stärker zu beachten. Gute bis sehr gute Evaluierungsergebnisse hinsichtlich der Maßnahmen in den Bereichen Resilienzstärkung, Ernährungssicherheit und Friedensförderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7191 Vorhaben Bereits durchgeführte Evaluierungen des Vorhabens (Kofinanzierung) Periode/ Datum Ergebnisse Kamerun PARSE Beschäftigungsförderung und Steigerung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz) im Norden Kameruns Zwischenevaluierung (GIZ) 10/2018 – 11/2018 Der Zwischenevaluierung zufolge ist das Projekt relevant und steht in Einklang mit den Zielen und Prioritäten der kamerunischen Regierung. Es wurden bereits gute bis sehr gute Fortschritte hinsichtlich der Effektivität („Erreichen wir die Ziele der Entwicklungsmaßnahme?“) erreicht . Aussagen zu langfristigen Wirkungen und Nachhaltigkeit lassen sich derzeit noch nicht treffen, voraussichtlich werden aber alle Indikatoren erfüllt. Bezüglich der Effizienz („Werden die Ziele durch die Entwicklungsmaßnahme wirtschaftlich erreicht?“) wurde angemerkt, dass das bereits im Auftrag festgelegte Instrument der Grant Agreements nicht immer zu effizienten Ergebnissen führt. Libyen Unterstützung von Kommunen EU Audit (Europäischer Rechnungshof) 06/2018 Keine Beanstandungen b) Wenn nein, wieso nicht? Entfällt. 12. In welcher Form werden die jeweiligen Empfänger- bzw. Partnerländer an der Auswahl der Projekte und Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt? Die Auswahl und Konzeption der Projekte und Maßnahmen orientiert sich zunächst an den Erfordernissen der jeweiligen Partnerländer. Diese werden durch gemeinsame breite Konsultationen der EU-Delegationen vor Ort und/oder über die jeweiligen Botschaften in Brüssel sowohl an der Auswahl als auch in der Planungsphase von Projekten und Maßnahmen beteiligt. Das genaue Vorgehen ist hier beschrieben: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/ content/how-does-it-work_en. Weiterhin können die Partnerländer jederzeit an den Sitzungen des Exekutivausschusses teilnehmen und dort ihre Position einbringen. 13. Weicht die Form der Beteiligung der jeweiligen Empfänger- bzw. Partnerländer von jener ab, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens (insbesondere durch die in den Artikeln 14 bis 17 niedergelegten institutionellen Bestimmungen ) festgelegt ist? Wenn ja, wieso? Die lokale Teilhabe ist im EUTF ein wichtiger Grundsatz, wie in der Antwort zu Frage 12 dargelegt. Der EUTF for Africa kann und wird in den gemeinsamen Organen des Cotonou-Abkommens ebenso diskutiert wie andere die EU-AKP Beziehungen betreffende Themen. Insgesamt sind die Mitwirkungsprinzipien im EUTF im Vergleich zum EEF an den höheren Bedarf an Schnelligkeit und Flexibilität angepasst. Eine dementsprechende Beteiligung ist sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Besteht für Maßnahmen, die im Rahmen des EUTF durchgeführt werden sollen und die Interessen der AKP-Staaten betreffen, die Möglichkeit zu Konsultationsverfahren zwischen den Partnern, um etwaige Besorgnisse hinsichtlich der Auswirkungen dieser Projekte bzw. Maßnahmen auszuräumen , wie es in Artikel 12 sowie Artikel 96 bis 98 des Cotonou-Abkommens vorgesehen ist? Wenn nein, warum nicht? Ja, vergleiche die Antwort zu Frage 12. b) Gelten die im Cotonou-Abkommen festgelegten Regelungen zu geeigneten Maßnahmen in Bezug auf Korruption sowie zur Streitbeilegung (insbesondere Artikel 97 und 98) auch für die Kooperation im Rahmen des EUTF? Ja. 14. In welcher Form spielt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der Projekte und Maßnahmen zur Förderung bzw. Durchführung im Rahmen des EUTF die Achtung von Menschenrechten, demokratischen Standards , Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Staatsführung, die zur Durchführung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen des Cotonou-Abkommens und damit des EEF verpflichtend sind, durch die jeweiligen Empfänger - bzw. Partnerländer eine Rolle? Die Achtung von Menschenrechten, demokratischen Standards, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Staatsführung gehören zu den Auswahlkriterien. Wichtig ist insbesondere die Anwendung menschenrechtlicher Ansätze sowie des Do-no-Harm-Prinzips in der Gestaltung und Umsetzung der Projekte und Maßnahmen . Sofern diese grundsätzlichen Prinzipien aus Sicht der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt erscheinen, wird ihre Beachtung bei den Sitzungen des Exekutivausschusses eingefordert. 15. Werden bei der Auswahl der Projekte, die im Rahmen des EUTF gefördert werden sollen, ähnliche oder die gleichen Standards angesetzt, wie für Projekte , die im Rahmen des EEF gefördert werden sollen? Wenn ja, welches sind diese Standards, und wie wird die Einhaltung dieser Standards im Rahmen der Projektauswahl des EUTF überprüft? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich werden bei der Projektauswahl im Rahmen des EUTF und EEF gleiche Standards angesetzt. Hierzu zählen die Beachtung der Agenda 2030, die Beteiligung des Partnerlandes bzw. seiner Bevölkerung, die Abstimmung mit anderen Gebern und die Sicherstellung von Subsidiarität, Komplementarität und Sichtbarkeit. In der Natur der Sache eines Nothilfetreuhandfonds für Migration liegt, dass beim EUTF zusätzlich die Aspekte Flexibilität und Geschwindigkeit sowie der Bezug zum Thema Migration bei der Projektauswahl relevant sind. Artikel 3.5 der konstitutiven Vereinbarung des EUTF legt fest, dass die Beiträge der Europäischen Union zum Trust Fund aus anderen europäischen Finanzierungsinstrumenten nur im Einklang mit den Vorschriften dieser Instrumente verwendet werden dürfen. Die Einhaltung wird durch den Exekutivausschuss des EUTF sowie unabhängige Überprüfungen durch den europäischen Rechnungshof überprüft . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7191 16. Inwiefern hält die Bundesregierung eine Verwendung von Mitteln aus dem EEF für Projekte des EUTF in Staaten, die sich entgegen der aus dem Cotonou -Abkommen hervorgehenden fundamentalen Elemente (Artikel 9) nicht an die Einhaltung von Menschenrechten, demokratischen Grundprinzipien, das Rechtsstaatsprinzip und eine verantwortungsvolle Staatsführung halten, für zulässig? Auf welche (völker-)rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Auffassung? Artikel 9 Cotonou-Abkommen drückt ein Bekenntnis der Vertragsparteien zur Einhaltung der Menschenrechte, demokratischer Grundprinzipien, dem Rechtsstaatsprinzip und einer verantwortungsvollen Staatsführung aus. Die Bundesregierung unterstützt den in Artikel 9 Absatz 4 beschriebenen Ansatz der Förderung der Menschenrechte, der Demokratisierung, der Festigung des Rechtsstaats und der verantwortungsvollen Staatsführung durch die finanzielle Unterstützung dieser Bereiche und einen verstärkten politischen Dialog. Auch der EUTF ist der Förderung der genannten Grundsätze verpflichtet. 17. Mit welchen Ländern, die im Rahmen des EUTF Empfänger- bzw. Partnerländer sind und in denen im Rahmen des EUTF Projekte und Maßnahmen durchgeführt werden, wurden seit 2015 entweder bilaterale oder europäische Vereinbarungen zur a) Identifikation von entsprechenden Staatsangehörigen, b) Ausstellung von (Ausweis-)Dokumenten für entsprechende Staatsangehörige bzw. c) Rückübernahmen von den entsprechenden Staatsangehörigen getroffen? Mit den Ländern Gambia (seit 2018), Nigeria (seit 2011), Ghana (seit 2018), Guinea (in Anwendung seit 2018), Marokko (seit 1998), Algerien (in Anwendung seit 1999), Tunesien (seit 2017) und Ägypten (seit 2018) bestehen bilaterale Vereinbarungen oder praktische Absprachen, die die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen betreffen und die die Verfahren zur Identifizierung von Staatsangehörigen und die Ausstellung von Dokumenten regeln. Mit den Ländern Gambia (seit 2017), Côte d’Ivoire (seit 2018), Guinea (seit 2017) und Äthiopien (seit 2018) bestehen von der EU getroffene Verfahrensabsprachen , die die genannten Aspekte regeln. Zwischen der EU und Marokko, Tunesien und Nigeria bestehen zudem laufende Verhandlungen über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen. 18. Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit den in Frage 17 genannten Ländern zu den in den Fragen 17a bis 17c genannten Punkten getroffen? Die von Deutschland abgeschlossenen bilateralen Rückübernahmeabkommen sind im Bundesgesetzblatt und die Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Fundstellen der Abkommen können den Übersichten aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5671 entnommen werden. Die jeweiligen Inhalte der Abkommen sind aus den Fundstellen ersichtlich. Das bilaterale Migrationsabkommen mit Guinea wird Anfang 2019 in Kraft treten und zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Zu den Absprachen unterhalb der völkerrechtlich verbindlichen Schwelle können folgende Angaben gemacht werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7191 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit Gambia gibt es eine Absprache, die die Identifizierung von gambischen Staatsangehörigen durch Beamte des zuständigen gambischen Immigrationsservice zum Gegenstand hat. Die Ausstellung von Dokumenten erfolgt unmittelbar nach Vorlage eines entsprechenden Antrages. Die zwischen der Côte d'Ivoire und der EU vereinbarte Verfahrensabsprache ermöglicht ein verbessertes und beschleunigtes Verfahren zur Identifizierung von ivorischen Staatsangehörigen durch die diplomatische und konsularische Vertretung der Côte d'Ivoire in Deutschland. Die Ausstellung von Dokumenten erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Ersuchens. Mit Nigeria ist ein Identifizierungsverfahren vereinbart, das durch die Mitarbeiter der nigerianischen Botschaft durchgeführt wird. Die Ausstellung von Dokumenten erfolgt unmittelbar auf Antragstellung. Mit Ghana ist ein Identifizierungsverfahren vereinbart, das durch die Mitarbeiter der ghanaischen Botschaft durchgeführt wird. Die Ausstellung von Dokumenten erfolgt unmittelbar auf Antragstellung. Mit Tunesien besteht ein Rückübernahmeprotokoll vom Februar 2017, das die Praxis der Identifizierung, Ausstellung der Reisedokumente und Rückkehr regelt. Tunesien erkennt die Pflicht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, darin ausdrücklich an. Die Identitätsfeststellung erfolgt primär über Fingerabdrücke. Passersatzdokumente werden auf Antrag erstellt. Mit Ägypten ist ein schriftliches Identifizierungsverfahren vereinbart, das durch die zuständigen Behörden in Ägypten durchgeführt wird. Die Ausstellung von Dokumenten erfolgt auf Antragstellung nach einem persönlichen Interview mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung. Mit Äthiopien ist ein schriftliches Identifizierungsverfahren vereinbart, das durch die zuständigen Behörden in Äthiopien durchgeführt wird. Nach erfolgter schriftlicher Identifizierung erfolgt die Ausstellung von Dokumenten unmittelbar auf Antragstellung. 19. Wird das Vereinigte Königreich nach Kenntnis der Bundesregierung trotz des voraussichtlichen Austritts aus der Europäischen Union weiterhin an den Verhandlungen zu einem Post-Cotonou-Abkommen beteiligt? a) Wenn ja, in welcher Form, und ist zu erwarten, dass das Vereinigte Königreich auch im Rahmen eines Post-Cotonou-Abkommens Vertragspartei sein wird? b) Wenn nein, welchen Einfluss hat dies auf die Ausgestaltung der künftigen EU-AKP-Beziehungen, insbesondere im Hinblick auf die enge Verbindung des Vereinigten Königreichs mit seinen ehemaligen Kolonien? Die Verhandlungen des Post-Cotonou- Abkommens finden zwischen der Europäischen Union und der AKP-Staatengruppe statt. Eine Beteiligung von Drittstaaten an den Verhandlungen ist nicht vorgesehen. Nach dem Austritt aus der EU wird das Vereinigte Königreich ein Drittstaat. Die EU und Deutschland streben eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich an. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Ob das Post- Cotonou Abkommen grundsätzlich für die Beteiligung von Drittstaaten bzw. des Vereinigten Königreichs offen sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7191 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der künftigen finanziellen Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Europäischen Entwicklungsfonds ? Der Entwurf des Austrittsabkommens sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis zum Abschluss des 11. EEF und der vorherigen EEFs Vertragspartei des EEF bleibt. Damit ist das Vereinigte Königreich auch an die sich aus dem „Internen Abkommen“ ergebenden finanziellen Verpflichtungen gebunden. Über die Zeit nach dem Abschluss des 11. EEF lässt sich vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zum zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen keine Aussage treffen. 21. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Vereinigte Königreich auch künftig Vertragspartei eines Post-Cotonou-Abkommens bleibt und damit die Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds auch durch einen Beitrag des Vereinigten Königreichs gedeckt wird? Wenn ja, in welcher Form tut die Bundesregierung dies? Wenn nein, wie soll die dann fehlende finanzielle Beteiligung des Vereinigten Königreichs am Europäischen Entwicklungsfonds ausgeglichen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333