Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/720 19. Wahlperiode 12.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/537 – Beschäftigte im Winterdienst auf Bundesstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Straßenwärterinnen und Straßenwärter haben einen harten, aber unerlässlichen Job. Sie kontrollieren Verkehrswege auf Schäden, warten sie und halten sie instand . Sie beseitigen Verschmutzungen, reparieren Fahrbahndecken, pflegen Grünflächen, reinigen und warten Entwässerungseinrichtungen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und stellen Verkehrsschilder auf. Im Winter übernehmen sie außerdem den Räum- und Streudienst. Laut Leistungsheft für den Betriebsdienst an Bundesfernstraßen müssen Bundesautobahnen bei Schneefall oder Glätte 24 Stunden täglich jede zweite Stunde gestreut und jede dritte Stunde geräumt werden. Diese Aufgabe wird auf das 12 800 Kilometer lange Autobahnnetz und das 40 600 Kilometer lange Bundesstraßennetz , die in Bundeseigentum sind, von den Straßenbauverwaltungen der Länder entweder selbst ausgeführt oder an Dritte vergeben. Die Arbeitsbedingungen sind oft sehr belastend. Weil jederzeit Probleme auftreten können, arbeiten die Beschäftigten im Schichtdienst und haben oft unregelmäßige Arbeitszeiten (www.derwesten.de/wochenende/warum-strassenwaerterauf -autobahnen-ein-eisenharter-job-ist-id11990077.html). Bei winterlichen Bedingungen wie Schneefall oder Glatteis beginnt der Arbeitstag für Straßenwärterinnen und Straßenwärter schon sehr früh. Sie rüsten und beladen die Räumfahrzeuge und Streuautomaten oder bereiten Kleingeräte wie Schneefräsen für den Einsatz vor. Bei jedem Schritt oder Fahrmanöver müssen sie besonders vorsichtig sein, um Unfälle zu vermeiden. Denn laut dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen haben Straßenwärterinnen und Straßenwärter in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel „ein 13 Mal höheres Risiko bei der Arbeit tödlich zu verunglücken als Mitarbeiter in anderen Wirtschaftszweigen“ (https://www1.wdr.de/nachrichten/ unfaelle-strassenwaerter-auf-vorjahresniveau-100.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/720 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchen Bundesländern führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesstraßenbauverwaltungen den Winterdienst auf Bundesstraßen selbst aus, und in welchen Bundesländern haben sie Dritte mit dem Winterdienst auf Bundesstraßen beauftragt (bei Fremdvergabe bitte das Datum der Fremdvergabe und die Firmennamen nennen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Winterdienst auf Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Thüringen nicht von den Landesstraßenbauverwaltungen selbst durchgeführt. Alle anderen Länder führen den Winterdienst überwiegend selbst aus, vergeben jedoch etwa ein Fünftel der Leistungen an Dritte. Angaben zu einzelnen Fremdvergaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Welche Behörden bzw. Dienstleister führen den Winterdienst auf den folgenden , als Projekte der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) finanzierten Bundesfernstraßenabschnitten aus: A 8 Augsburg–München; A 4 Landesgrenze Thüringen/Hessen–Gotha (sog. Umfahrung Hörselberge); A 5 Malsch–Offenburg; A 1 Bremen–Hamburg, A 8 Ulm/Elchingen–Augsburg West; A 9 Lederhose–Landesgrenze Thüringen/Bayern; A 94 Forstinning– Marktl (bei Fremdvergabe bitte das Datum der Fremdvergabe und die Firmennamen vermerken)? Der Winterdienst auf den genannten ÖPP-Projekten wird wie folgt durchgeführt: A 8, München – Augsburg: Autobahnplus Services GmbH, Nachunternehmen der autobahnplus A8 GmbH Konzessionsbeginn: 1. Mai 2007 A 4, Landesgrenze Thüringen/Hessen – Gotha: Via Solutions Thüringen GmbH & Co. KG Konzessionsbeginn: 16. Oktober 2007 A 5, Malsch – Offenburg: Via Solutions Südwest GmbH & Co. KG Konzessionsbeginn: 1. April 2009 A 1, Bremen – Hamburg: A-mobil Services GmbH, Nachunternehmen der A 1 mobil GmbH & Co. KG Konzessionsbeginn: 4. August 2008 A 8, Ulm – Augsburg: PANSUEVIA Service GmbH & Co. KG, Nachunternehmen der PANSUEVIA GmbH & Co. KG Konzessionsbeginn: 1. Juni 2011 A 9, Lederhose – Landesgrenze Thüringen/Bayern: Via Gateway Thüringen GmbH & Co. Vertragsbeginn: 1. Oktober 2011 A 94, Forstinning – Marktl: Autobahnmeisterei Hohenbrunn für den Streckenabschnitt Forstinning – Pastetten und Straßenmeisterei Neuötting für den Straßenabschnitt Heldenstein – Marktl Der Streckenabschnitt dazwischen befindet sich noch im Bau. Die vorgenannte Zuständigkeitsregelung gilt bis zur Übernahme des Betriebsdienstes am 1. November 2019 durch die Isentalautobahn Services GmbH & Co. KG, Nachunternehmen der Isentalautobahn GmbH & Co, KG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/720 3. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten für den Winterdienst auf Bundesstraßen von 2000 bis 2017 (bitte nach Bundesland, absoluten Kosten und Kosten pro Straßenkilometer aufschlüsseln )? Die der Bundesregierung vorliegenden Kosten für den Winterdienst auf Bundesstraßen der Jahre 2008 bis 2016 sind in nachstehenden Tabellen zusammengestellt : Tabelle 1: Jährliche absolute Kosten für den Winterdienst auf Bundesstraßen je Bundesland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/720 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2: Jährliche Kosten pro Straßenkilometer für den Winterdienst auf Bundesstraßen je Bundesland 4. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für den Winterdienst auf den bei Frage 2 angegebenen Bundesfernstraßenabschnitten (bitte nach absoluten Kosten und Kosten pro Straßenkilometer aufschlüsseln )? Der Betriebsdienst ist Teil des gesamten Leistungsumfangs von ÖPP-Projekten und wird nicht gesondert vergütet. Insoweit hat die Bundesregierung keine Kenntnisse für die Kosten des Winterdienstes beim privaten ÖPP-Vertragspartner. 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund einer Erkrankung bei den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern der jeweiligen Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern zwischen 2000 und 2017 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigtenzahl bei den Straßenbauverwaltungen und deren untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern zwischen 2000 und 2017 (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Bundesländern)? 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsverhältnisse bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern zwischen 2000 und 2017 (bitte nach Beschäftigungstyp und Bundesländern aufschlüsseln )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/720 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeitsverhältnisse über und unter 20 Wochenstunden bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern zwischen 2000 und 2017 (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sonstiger atypischer Arbeitsverhältnisse bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern zwischen 2000 und 2017 (bitte nach befristeten Arbeitsverhältnissen, geringfügiger Beschäftigung und Leiharbeit sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie viele Beschäftigte der Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleister erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle (bitte nach Beschäftigungstyp Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung über und unter 20 Wochenstunden, befristete Arbeitsverhältnisse , geringfügige Beschäftigung und Leiharbeit sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Straßenwärterinnen und Straßenwärtern in den Jahren von 2000 bis 2017 (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln )? 12. Wie viele altersbedingte Abgänge haben in den Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern stattgefunden, und wie viele sind in den Jahren von 2018 bis 2022 zu erwarten (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 13. Wie viele offene Stellen sind in den Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern unbesetzt geblieben (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 14. Wie viele Ausbildungsverhältnisse gab es in den Jahren von 2000 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? 15. An wie vielen Tagen zwischen 2000 und 2017 verblieben Beschäftigte der Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleistern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in Rufbereitschaft (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? 16. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die meldepflichtigen Unfälle bei den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern der jeweiligen Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder der beauftragten Dienstleister im Winterdienst auf Bundesstraßen zwischen 2000 und 2017 (bitte nach Bundesländern und nach Unfällen pro 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)? 17. Wie viele tödliche Unfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Winterdienst auf Bundesstraßen bei den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern der jeweiligen Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder der beauftragten Dienstleister zwischen 2000 und 2017 (bitte nach Bundesländern und nach Unfällen pro 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/720 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger aufgrund von Arbeitsunfällen im Winterdienst auf Bundesstraßen bei den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern der Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleister im Zeitraum zwischen 2000 und 2017? Die Fragen 5 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine Personalstatistiken der Straßenbauverwaltungen und untergeordneten Behörden oder beauftragten Dienstleister vor. Für die Organisation und Durchführung des Straßenbetriebsdienstes einschließlich des Winterdienstes auf Bundesstraßen in der Baulast des Bundes sind die Straßenbauverwaltungen der Länder zuständig, die gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333