Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7210 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6766 – Ausbau von Europol zur Bekämpfung der „Migrantenschleusung“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Basis von auf Ratsschlussfolgerungen vom 18. Oktober 2018 schlägt der österreichische Ratsvorsitz der Europäischen Union ein „umfassendes und operatives Maßnahmenpaket“ zum „verstärkten Vorgehen gegen Schleusernetze“ vor (Ratsdokument 14576/1/18 REV 1). In einer an den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) gerichteten Version ist von einem „verschärften Vorgehen“ die Rede (Ratsdokument 13861/1/18). Beide Dokumente enthalten eine Reihe von operativen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf Ermittlungen und Strafverfolgung von Aktivitäten auf nationaler wie auch auf EU-Ebene. Die Vorschläge wurden auf dem Rat der Innen- und Justizminister am 6. Dezember 2018 angenommen (Ratsdokument 15250/18). Vorhandene „operative“ Instrumente sollen nun ausgebaut und „Synergien“ zwischen ihnen gestärkt werden. Schließlich sollen EU-Delegationen , GSVP-Missionen bzw. -Operationen (GSVP = Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik) für eine stärkere Zusammenarbeit mit prioritären Drittländern genutzt werden. Die Maßnahmen basieren auf dem „EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015-2020)“ (Ratsdokument 9345/15). Im Mittelpunkt steht das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC), das seit 2016 bei Europol angesiedelt ist und die Mitgliedstaaten bei Ermittlungen gegen Migrantenschleusung unterstützen soll (Bundestagsdrucksache 19/5792). Die „operativen und analytischen“ Fähigkeiten des EMSC sollen erweitert werden. Die Bundesregierung hatte hingegen kürzlich erklärt, das EMSC sei ausreichend ausgestattet, eine Erweiterung von Aufgaben brauche es nicht (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4). Am 11. September 2017 wurde beim EMSC eine „Zentralstelle für Informationen über Migrantenschleusung“ („Information Clearing House“; ICH) eingerichtet (Bundestagsdrucksache 19/647). Sie dient der Verarbeitung von Daten aus militärischen Quellen, derzeitige Partner sind die Mitgliedstaaten, die Militärmission EUNAVFOR MED, Interpol, Frontex und der Gendarmerietruppe EURO-GENDFOR. Den neuen Vorschlägen zufolge soll das ICH ausgebaut und um weitere „relevante Akteure“ erweitert werden. Als Teilnehmer genannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7210 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Internationale Strafgerichtshof, des EU Satellitenzentrum (Satcen), die Internationale Organisation für Migration (IOM), der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), die Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust). Auch der „Fluss strategischer Informationen aus Drittländern“ soll gesteigert werden. Das EMSC soll hierfür eine „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung “ einrichten, die aus einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Partnern besteht. Hierzu könnte das EMSC verstärkt auf Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen (ILO), Verbindungsbeamte für Rechtsdurchsetzung oder Verbindungsrichter und -staatsanwälte nutzen. Das EMSC soll sich „proaktiv“ mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung setzen und auf „verfügbare operative Unterstützung aufmerksam“ machen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, sich aktiv und systematisch „an der Speisung der Datenbanken von Europol“ zu beteiligen. Schließlich sollen verstärkt Inhalte und Accounts von „Migrantenschleusernetzen“ im Internet entfernt und die Kommunikation der Beteiligten „gestört“ werden. Hierzu werden die Kapazitäten der EU-Meldestelle für Internetinhalte (EU-IRU) bei Europol erweitert und die Zahl der Meldungen an die Internetanbieter erhöht. Neben Unternehmen der sozialen Medien sollen „alle Arten von Hostdiensteanbietern“ eingebunden werden. Ähnlich wie zu Terrorismus könnte Europol „Aktionstage “ zur Entfernung von Internetinhalten zu „Migrantenschleusung“ durchführen . Postings in sozialen Medien werden jedoch von Geflüchteten benötigt, um einen Kontakt für Überfahrten über das Mittelmeer zu organisieren. Ihre Entfernung führt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu noch gefährlicheren Fluchtrouten mit noch mehr Toten. 1. Welche Prioritäten hat die Bundesregierung in der vorläufigen Planung der Agenturen des Bereichs Justiz und Inneres mitgeteilt (Ratsdokument 14608/18), und in welchen Bereichen könnte aus ihrer Sicht eine Neubestimmung der Prioritäten oder eine Anpassung des Zeitplans erforderlich sein? Als Teil ihres Vorschlages für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum von 2021 bis 2027 hat die Europäische Kommission Mitte 2018 auch Vorschläge für Programme und Agenturen der Bereiche Justiz und Inneres (JI) vorgelegt. Diese werden derzeit in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates inhaltlich beraten . Mit Bezugsdokument hatte die AUT Ratspräsidentschaft eine Diskussion zu einer möglichen Re-Priorisierung der Finanzplanung der JI-Agenturen im Kontext der laufenden Verhandlungen sowohl zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 als auch zu den sektoralen Rechtsaktentwürfen im JI-Bereich angestoßen . Damit soll die Finanzierung der JI-Fonds bei zeitlicher Verzögerung der laufenden , politisch schwierigen Rechtssetzungsprozesse bei einigen JI-Agenturen (EASO und Frontex) und der MFR-Verhandlungen sichergestellt werden. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass über den nächsten 7-Jahres- Zeitraum auch in den Zuständigkeitsbereichen der für die Bereiche Justiz und Inneres vorgeschlagenen Programme unerwartete Herausforderungen auftreten können, welche auch die Verschiebung finanzieller Ressourcen erfordern könnten . Die Bundesregierung setzt sich daher für höhere Flexibilität innerhalb der Obergrenzen des künftigen MFR, insbesondere innerhalb und, wenn notwendig, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7210 zwischen einzelnen Rubriken ein. Allerdings sieht die Bundesregierung eine Diskussion über eine Re-Priorisierung der Zielsetzungen der JI-Agenturen und der sektoralen Rechtsaktentwürfe im JI-Bereich derzeit nicht als vorrangig an. In den derzeit laufenden Verhandlungen setzt sich die Bundesregierung vielmehr für den rechtzeitigen Beginn aller neuen Förderprogramme nach Ablauf des derzeitigen MFR (2014 bis 2020) ein. Durch ein rechtzeitiges Anlaufen sollte gewährleistet werden, dass neue Programme und auch Agenturen ihre Ziele und Förderzwecke rechtzeitig erreichen können. 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung – da das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) zur Unterstützung der Verhütung und Bekämpfung der Schleusungskriminalität aus Sicht der Bundesregierung „gut aufgestellt“ ist (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4) –, zur dennoch vom Ratsvorsitz anvisierten Stärkung der „operativen und analytischen Kapazitäten“ des EMSC bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen gegen „Migrantenschleusung“ (Ratsdokument 15250/18)? Die Bundesregierung trägt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018, die Bekämpfung von Schleusernetzen zu intensivieren, und das zu diesem Zweck durch den Rat mit Unterstützung der Europäischen Kommission erarbeitete und im Dezember 2018 verabschiedete Maßnahmenpaket, mit. a) In welchen Bereichen könnten auch Bundesbehörden vom „Ausbau der operativen und analytischen Fähigkeiten des EMSC“ profitieren, und in welchen Bereichen ist eine solche Unterstützung nicht notwendig? Bundesbehörden könnten im Bereich der Bekämpfung der Schleusungskriminalität vom Ausbau der Fähigkeiten des EMSC profitieren. b) In welchen Fällen sollte sich das EMSC aus Sicht der Bundesregierung „proaktiv mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung setzen “, um seine Unterstützung anzubieten? Vorgesehen ist, dass das EMSC sich allgemein proaktiv mit den zuständigen nationalen Behörden in Verbindung setzt, um sowohl auf die verfügbare operative Unterstützung durch das EMSC aufmerksam zu machen, als auch konkrete Informationen darüber einzuholen, welche Art von Unterstützung am meisten gebraucht wird. Ein solcher nicht fallbezogener Austausch über Fähigkeiten von Europol und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. 3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung, die keinen konkreten Bedarf an der Einrichtung von weiteren Arbeitsgruppen bei Europol sieht (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 2), zur geforderten Einrichtung einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“, die aus einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Partnern bestehen soll (Ratsdokument 15250/18)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7210 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche „Task Forces“ der Europäischen Union sind der Bundesregierung zur Bekämpfung von irregulärer Migration bekannt, und wer leitet diese? In der EU Priorität zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität hat die Task Force Western Balkan im Jahr 2018 ihre Tätigkeit im Rahmen von EMPACT (European Multidisciplinary Platform against Criminal Acts) aufgenommen. Die Task Force steht unter Leitung Österreichs. Darüber hinaus hat die EU in den Jahren 2015/2016 zwei Regional Task Forces in Piräus und Catania zur Unterstützung der griechischen und italienischen Behörden bei der Bekämpfung der irregulären Migration und Schleusungskriminalität eingerichtet. An der unter Federführung der EU Kommission betriebenen Plattformen beteiligen sich die EU Agenturen Europol, FRONTEX, EASO und Eurojust. b) Was ist der Bundesregierung über konkrete Planungen zur Ausgestaltung einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ bekannt? Über die im Ratsdokument 15250/18 genannten Informationen hinaus sind der Bundesregierung keine konkreten Planungen zur Ausgestaltung bekannt. c) Welche Bundesbehörden sollen sich an einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ bzw. einem ständigen operativen Team von Verbindungsbeamten beteiligen? Über eine Beteiligung von Bundesbehörden ist derzeit noch nicht entschieden. Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. d) Welche „Nicht-EU-Partner“ sollten aus Sicht der Bundesregierung unbedingt an einer zukünftigen „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung “ teilnehmen? Aus Sicht der Bundesregierung kommt insbesondere eine Teilnahme von Staaten des Westbalkan in Betracht. 4. Welche Datenbanken führt Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekämpfung von irregulärer Migration, Fluchthilfe, Schleusung und Menschenhandel ? Europol betreibt das Europol Informationssystem (EIS) und die Analyseprojekte „AP Migrant smuggling“ (Schleusungsdelikte) und „AP Phoenix“ (Menschenhandel ). a) Auf welche dieser Datenbanken haben nicht zu Europol gehörende Strafverfolgungsbeamte nach Kenntnis der Bundesregierung lesenden oder schreibenden Zugriff? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht ein Zugriff im Sinne der Fragestellung für das EIS. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7210 b) Auf welche weiteren Datenbanken bzw. Beamte soll dieser Zugang aus Sicht der Bundesregierung wie von Europol gefordert ausgeweitet werden , um im Einklang mit der Europol-Verordnung vor Ort einen direkten Abgleich in Echtzeit vornehmen zu können? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist keine Ausweitung des Zugangs auf weitere Datenbanken geplant, sondern ein verbesserter Zugang zum EIS vor Ort, z. B. durch die verstärkte Nutzung von sog. mobilen Büros. c) Welche Rolle soll das unter der Führung von Europol durchgeführte Projekt „Abfrage von Europol-Systemen“ (Querying Europol Systems – QUEST) wie vom Rat gefordert in diesem Zusammenhang übernehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei QUEST um die technische Schnittstelle bei Europol zwischen einer anfragenden Behörde/Dienststelle und Europol, die die Anfrageinformationen an das Europol Informationssystem (EIS) weiterleitet. Im Zusammenhang mit illegaler Migration wird QUEST einen Mehrwert für Deutschland und andere EU Mitgliedstaaten bieten, weil damit die im EIS eingestellten Informationen nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen einfacher, rascher, und optional automatisiert in Arbeitsprozesse integriert, abgerufen werden können. d) Auf welche Weise wird das vom Bundeskriminalamt geführte Projekt „UMF 3 +“ (UMF = Universal Message Format) zur Neustrukturierung der EU-Informationsarchitektur im JI-Bereich durch ein einheitliches Datenformat (Bundestagsdrucksachen 19/3404 und 18/8323) von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen weiterverfolgt, und welche Rolle spielt die Agentur bei der künftigen Weiterentwicklung einschließlich der Governance von UMF? Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) ist als einer der Projektpartner im Projekt „UMF3plus“ eingebunden. Hinsichtlich der künftigen Weiterentwicklung, einschließlich der Governance von UMF, wird auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen der Verordnungsentwürfe zu „Interoperabilität “ verwiesen. 5. Auf welche Weise sollte Frontex das „PeDRA“-Projekt („Processing of Personal Data for Risk Analysis“ – „Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Risikoanalyse“) aus Sicht der Bundesregierung ausweiten (Ratsdokument 15250/18)? a) Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass PeDRA „als Standardpraxis Bestandteil aller gemeinsamen Operationen“ geworden ist und dadurch eine engere Zusammenarbeit mit Europol und den Sicherheits - und Strafverfolgungsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten ermöglicht ? b) Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung von Plänen bekannt, PeDRA nicht nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei Verhören mit neu in Italien angekommenen Migranten erhoben werden, zu nutzen, sondern das Projekt auf die operativen Tätigkeiten von Frontex in Spanien und Griechenland auszuweiten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7210 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie könnte eine vom Rat für PeDRA geforderte „proaktive, strukturierte Rückmeldung“ an Frontex aussehen? Die Fragen 5 bis 5c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet : Nach Informationen der Bundesregierung wird die Anwendung PeDRA in allen Frontex Einsatzmaßnahmen genutzt. Die durch die standardisierte Nutzung von PeDRA unterstützte Auswertung auch personenbezogener Daten, die im Rahmen von durch Frontex koordinierten Operationen erhoben werden, lassen sich die Ergebnisse besser kanalisieren und können den jeweiligen Bedarfsträgern zielgerichteter zur Verfügung gestellt werden. 6. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung, da sich das bestehende Konzept des Joint Operational Office against Human Smuggling Networks (JOO) Wien aus Sicht der Bundesregierung als Kooperations- und Unterstützungsplattform zur Schleusungsbekämpfung für Transit- und Zielstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) und Drittstaaten bewährt hat und keine Notwendigkeit eines Ausbaus in anderen Ländern besteht, der im Ratsdokument 14576/1/18 REV 1 geforderten Schaffung von ähnlichen Einrichtungen an anderen Orten zugestimmt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Was ist der Bundesregierung über konkrete Vorschläge oder Planungen für die Schaffung von Einrichtungen wie dem gemeinsamen Einsatzbüro in Wien oder ähnlichen Einrichtungen an anderen Orten bekannt? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. 8. Welche weiteren Akteure sollten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zentralstelle für Informationen im EMSC (ICH) vernetzt werden? Es sollte eine Vernetzung unter anderem mit EASO, EMSA, und SatCen erfolgen, die Europol zu den prioritären Partnern für den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung zählt. 9. Welchen sachdienlichen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von der geforderten Einbindung der EMSA und des SatCen in das ICH, und welche konkreten operativen Informationen sollten diese einspeisen (Ratsdokument 15250/18)? Nach der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 gehört es zu den Aufgaben der EMSA, für andere EU-Agenturen und Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von deren Mandaten auf Ersuchen für ein besseres maritimes Lagebild relevante Schiffsortungs- und Erdbeobachtungsdaten zur Verfügung zu stellen. In Anlehnung an Verwaltungsvereinbarungen mit anderen einschlägigen Einrichtungen der Union wird auch die erwartete Hauptaktivität der Zusammenarbeit mit Europol der Austausch maritimer Informationen über einen integrierten Seeverkehrsdienst , den sog. Integrated Maritime Service (IMS), sein. Eine solche Zusammenarbeit der Agenturen ist aus Sicht der Bundesregierung im Sinne eines kohärenten , kosteneffizientes Vorgehen im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zu unterstützen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7210 10. In welche Länder bzw. Missionen hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen (ILO), Verbindungsbeamten für Rechtsdurchsetzung sowie Verbindungsrichter und -staatsanwälte abgeordnet? Die Agentur Frontex setzt aktuell jeweils einen Verbindungsbeamten im Niger, in Serbien (mit Nebenakkreditierung für die weiteren Westbalkanstaaten) und in der Türkei ein. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über weitere Verbindungsbeamte im Sinne der Fragestellung vor. a) Hat sich das Konzept der „rotierenden Unterstützung“ von Europol für GSVP-Missionen bzw. -Operationen durch Verbindungsbeamte aus Sicht der Bundesregierung bewährt bzw. sollte es aus ihrer Sicht fortgesetzt werden (bitte begründen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 und 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5792 wird verwiesen. b) Welche „Optionen für kurz- und mittelfristige Einsätze“ der mobilen Ermittlungsunterstützungsteams von Analysten und Spezialisten von Europol (EMAST/EMIST) könnten aus Sicht der Bundesregierung an „Migrationsknotenpunkten “ entwickelt werden, und wie sollten diese an die Befragungen durch Frontex anknüpfen? Aus Sicht der Bundesregierung sollten zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität , insbesondere an Migrationsknotenpunkten, die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sein und entsprechende Informationen der zuständigen EU-Agenturen sowie der Mitgliedstaaten auf der Basis der rechtlichen Möglichkeiten ausgetauscht werden. EMAST/EMIST kommen entweder während internationaler gemeinsamer Einsätze auf der Basis von bereits erfolgten Risikoanalysen oder auf Anforderung einzelner EU-Mitgliedstaaten in konkreten Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Eine gesonderte Bestimmung von Migrationsknotenpunkten ist nicht erforderlich . 11. Welche Rolle spielt Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit dem EMSC hinsichtlich der Bekämpfung von „Migrantenschleusung “ (etwa Teilnahme an der „Kriminalitätsinformationszelle“, Mitarbeit in der „Zentralstelle für Informationen über Migrantenschleusung “), und welche neuen Verabredungen wurden bei dem Treffen hochrangiger EU- und Interpol-Vertreter am 10. und 11. Dezember 2018 getroffen? Zwischen Interpol und Europol besteht eine langjährige operative Zusammenarbeit einschließlich eines Datenaustauschs. Interpol ist unter anderem Mitglied der Analyseprojekte „AP Migrant Smuggling“ (Schleusungsdelikte) und „AP Phoenix “ (Menschenhandel). Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit neue Verabredungen bei dem Treffen hochrangiger EU- und Interpol -Vertreter am 10. und 11. Dezember 2018 getroffen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7210 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Auf welche Weise sollte die zivil-militärische Zusammenarbeit zwischen GSVP-Missionen und JI-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung „einschließlich des Informationsaustauschs“ ausgebaut werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 wird verwiesen. Ein Ausbau der Zusammenarbeit kann immer nur im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Auf die Antworten zu den Fragen 12a und 12b wird verwiesen. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, die ursprünglich als Pilotprojekt bei der EU-Militärmission EUNAVFOR MED eingerichtete „Kriminalitätsinformationszelle“ in eine permanente Einrichtung zu überführen? Die Bundesregierung hat am 18. Dezember 2018 einer Fortsetzung der „Kriminalitätsinformationszelle “ im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zugestimmt. b) Über welche neuen Wege könnten Europol und Frontex aus Sicht der Bundesregierung wie vom Rat gefordert Informationen über Straftaten wie „Schleuserkriminalität“ von der EU-Militärmission „Atalanta“ erhalten ? Mit Beschluss GASP/2018/2007 des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2018 wurde der Operation Atalanta gestattet, Informationen, die bei routinemäßig durchgeführten Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei über andere illegale Tätigkeiten als die Seeräuberei gesammelt werden, an Interpol und Europol im Rahmen der geltenden Regelungen weiterzugeben. Eine Ausweitung des Mandats der Operation oder die Einführung „neuer Wege“ zur Informationsweitergabe sind derzeit nicht vorgesehen. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/4385 angesprochene Finanzierungslücke des Afrika-Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration weiterhin besteht, und wie hoch ist diese? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen zur Höhe einer etwaigen Finanzierungslücke vor. 14. Wird sich die Bundesregierung an der „Arbeitsgruppe interessierter Mitgliedstaaten “ beteiligen, die mit dem Auswärtigen Dienst, der EU-Kommission und EU-Agenturen zusammenarbeitet, um ihre Kontakte mit prioritären Drittländern zu nutzen, damit mit diesen „gemeinsame operative Partnerschaften “ geschlossen werden können (Ratsdokument 15250/18)? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die konkrete Beteiligung noch nicht fest, daher auch nicht ob, und inwieweit es zu Partnerschaften im Ergebnis kommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7210 a) Mit welchen Drittländern sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung vorrangig „gemeinsame operative Partnerschaften“ entwickeln, und welche Aktivitäten sind ihr hierzu bekannt? Über die im Ratsdokument 15250/18 genannten Informationen hinaus sind der Bundesregierung keine Aktivitäten zu „gemeinsamen operativen Partnerschaften “ mit Europol bekannt. b) Auf welche Weise könnte die Zusammenarbeit von Europol mit dem afrikanischen Polizeinetzwerk AFRIPOL erweitert werden? Europol könnte eine Arbeitsvereinbarung nach Artikel 23 Absatz 4 der Europol- Verordnung (EU) 2016/794 mit AFRIPOL schließen. c) Welche Zentren für die polizeiliche Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten sind der Bundesregierung bekannt, und wo befinden sich diese? Der Bundesregierung ist jeweils ein Zentrum in Spanien/Algeciras und Marokko /Tanger für den polizeilichen Informationsaustausch und zur Unterstützung der Polizeibehörden in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bekannt. d) Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, auch mit Libyen, Algerien , Tunesien, Ägypten oder der Türkei solche Zentren zu errichten? Aus Sicht der Bundesregierung ist in erster Linie von den benachbarten Staaten Libyens, Algeriens, Tunesiens, Ägyptens oder der Türkei zu beurteilen, ob sich hierdurch eine Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit ergäbe. 15. Was versteht die Bundesregierung unter der von ihr mit beschlossenen Maßnahme „Erfassung und Störung der von Schleusernetzen genutzten technischen Infrastruktur“ (Ratsdokument 15250/18; bitte die in Rede stehende Infrastruktur und mögliche Maßnahmen erläutern)? Nach dem Verständnis der Bundesregierung umfasst dies, wie im Ratsdokument 15250/18 ausgeführt, die verstärkte Zusammenarbeit der EU-IRU nicht nur mit Unternehmen der sozialen Medien, sondern mit Anbietern von Onlinediensten (sodass alle Arten von Hostdiensteanbietern einbezogen werden). 16. Welche EU-Mitgliedstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung testweise an die Datenbank „Internet Referral Management“ (IRMa) angeschlossen werden, bzw. inwiefern ist dies mittlerweile erfolgt (www.europol. europa.eu/sites/default/files/documents/consolidated_annual_activity_report_ 2017.pdf)? Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden Frankreich, die Niederlande sowie Belgien im März 2018 an die IRMa angeschlossen. Deutschland wird planmäßig im Januar 2019 an die Anwendung angeschlossen werden. a) Welche Hard- und Software sowie Lizenzen hat die EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol hierzu beschafft? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Hard- und Software sowie Lizenzen die EU-Meldestelle für Internetinhalte hierzu beschafft hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7210 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung über eine „Internet Facing Operational Environment “ bei der EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol bekannt , deren Einrichtung sich laut dem Europol-Jahresbericht für 2017 verspätet haben soll? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich um eine Komponente zu Absicherung der Netzwerkelemente bei Europol, welche Verbindungen zum Internet aufweisen, darunter IRMa. 17. Wie soll die vom Rat geforderte Stärkung der Kapazität der EU-Meldestelle für Internetinhalte bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfung von „Migrantenschleusung“ konkret umgesetzt werden , und welche Beiträge werden Bundesbehörden dafür erbringen (Ratsdokument 15250/18)? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die konkrete Umsetzung noch nicht fest, daher auch nicht ob und inwieweit Bundesbehörden Beiträge dafür erbringen . a) Welche zusätzlichen Ressourcen soll Europol zur Steigerung der Anzahl von Meldungen zur Entfernung von Internetinhalten erhalten? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht noch nicht fest, welche zusätzlichen Ressourcen Europol hierfür erhält. b) Mit welchen technischen Mitteln soll Europol die „Erfassung und Störung der von Schleusernetzen genutzten technischen Infrastruktur“ besorgen? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Was ist aus Sicht der Bundesregierung mit der „Unterbrechung der Kommunikation von Schleusernetzen“ gemeint, und inwiefern sollte die Meldestelle bei Europol aus ihrer Sicht auch Chatgruppen stilllegen können? Eine konkrete Definition zur Unterbrechung der Kommunikation von Schleusernetzen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Aus polizeilicher Sicht ist davon auszugehen, dass die beabsichtigten Maßnahmen u. a. zur Löschung eines entsprechenden Accounts auf einer Social Media Plattform führen würden. Erkenntnisse , inwiefern auch eine Stilllegung von Chatgruppen beabsichtigt ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, zukünftig „Aktionstage “ zur Entfernung von Internetinhalten zur Bekämpfung von Fluchthilfe bzw. „Migrantenschleusung“ bei Europol abzuhalten? Soziale Netzwerke stellen ein wesentliches Anbahnungsinstrument für kriminelle , ausschließlich auf die Erzielung von Profit, ausgerichtete Leistungen von Schleusernetzwerken dar. Die Bundesregierung befürwortet daher gemeinsame Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. e) Wie will die Bundesregierung die Forderung umsetzen, hinsichtlich der Meldestelle „auch aufseiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten für angemessene Kapazitäten“ zur digitalen Bekämpfung von Fluchthilfe bzw. „Migrantenschleusung“ zu sorgen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333