Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7211 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Jörn König, Andreas Mrosek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6807 – Sexualisierte Gewalt im Sport V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren berichten Medien immer wieder von (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten (www.deutschlandfunk.de/sexualisiertegewalt -im-fussball-potentielle-raeume-fuer.1346.de.html?dram:article_id=434175, www.deutschlandfunk.de/sexueller-missbrauch-im-turnen-schwer-darueber-zusprechen .1346.de.html?dram:article_id=423018). In dem Bericht der Studie „Safe Sport“ der Deutschen Sportjugend (dsj) ist zu lesen, dass rund 37 Prozent der Befragten aus 128 Sportarten und 57 Sportverbänden Opfer solcher Übergriffe geworden sind (www.dsj.de/fileadmin/ user_upload/Handlungsfelder/Praevention_Intervention/sexualisierte_Gewalt/ SafeSport-Ergebnisbericht_23.11.2016-Final.pdf). Auffallend ist, dass bereits in der 2010 abgegebenen „Münchner Erklärung“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) diese Missstände angesprochen wurden. 1. Nach Kenntnis der Bundesregierung, wie viele Straftaten von (sexualisierter) Gewalt mit Bezug „Sport“ wurden in den letzten zehn Jahren registriert (bitte nach Jahr, Bundesland, Art der Straftat, Alter der Opfer, Geschlecht der Opfer , Alter der Täter, Geschlecht der Täter, Sportart bzw. -bereich aufschlüsseln )? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird (sexualisierte) Gewalt mit Bezug „Sport“ nicht explizit erfasst. Aussagen zur Anzahl der Straftaten in diesem Kontext sind daher nicht möglich. 2. Wie hoch wird die Dunkelziffer dabei geschätzt? Der Bundesregierung sind keine Dunkelfeldstudien bekannt, aus denen belastbare Aussagen abgeleitet werden können. Eine Schätzung der Dunkelziffer ist daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7211 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Instrumente, Gesetze, Initiativen und Projekte brachte die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auf den Weg, um (sexualisierter) Gewalt im Sport vorzubeugen bzw. diese zu bekämpfen (bitte nach Name der Initiative , Partnerorganisationen, Beginn- und Auslaufdatum der Initiative bzw. des Projekts, Haushaltstitel, Gesamtfördermenge aufschlüsseln)? 4. Welche Wirkungen erzielten die Maßnahmen aus Frage 2? Wie wurde die Nachhaltigkeit und Durchsetzung der einzelnen Maßnahmen kontrolliert und evaluiert? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2017 das Forschungsprojekt „Schutz von Kindern und Jugendlichen im deutschen organisierten Sport – Analyse von Ursachen, Präventions - und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt (Safe Sport)“ mit insgesamt 741 465,60 Euro aus dem Titel 3002 685 41 gefördert. Zuwendungsempfänger waren die Deutsche Sporthochschule Köln und die Universität Ulm. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) bilden die Forschungsergebnisse eine Grundlage für die Stärkung der Prävention sexualisierter Gewalt in Sportorganisationen. Im Rahmen der Infrastrukturförderung in der Jugendverbandsarbeit erhält die Deutsche Sportjugend (dsj) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich Haushaltsmittel auf der Basis einer Rahmenvereinbarung . In diesem Rahmen wird das dsj-Handlungsfeld „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ (PSG) mit Personalkosten und diversen Aktivitäten unterstützt, u. a. auch im Rahmen von Erasmus, Tagungen und Broschüren wie z. B. Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Gegen sexualisierte Gewalt im Sport, Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Gegen sexualisierte Gewalt im Sport, Safe Sport – Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland, Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport – entwickelt durch den Forschungsverbund Safe Sport, Orientierungsrahmen – Sportinternate im Nachwuchsleistungssport in Deutschland – zum pädagogischen Handlungsverständnis. Darüber hinaus implementiert die Deutsche Sportjugend (dsj) dieses Thema in ihren Strukturen durch verbandsinterne Regelungen wie z. B. den Ehrenkodex und dem Stufenmodell „Prävention Sexueller Gewalt“. Zudem hat das BMFSFJ in den Jahren 2014 bis 2017 mit jeweils 10 000 Euro das Preisgeld für den Wettbewerb „Starke Netze gegen Gewalt“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) finanziert. Mit dem Wettbewerb soll die beste Vernetzung vor Ort zwischen Sportverein und Aktionspartner/in belohnt werden. Im Rahmen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit wird über die Ursachen von Gewalt an Frauen informiert und auf notwendige Hilfe- und Präventionsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Der DOSB ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Partner sowohl durch dessen Engagement bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7211 Frauen sowie bei der Bewerbung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, welches am 6. März 2013 beim Bundesamt und Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet wurde. Das Hilfetelefon ist ein qualifiziertes entgeltfreies anonymes und mehrsprachiges telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen selbst, ihr soziales Umfeld sowie Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind. Es ist täglich rund um die Uhr erreichbar. Das Hilfetelefon ist ein besonders niedrigschwelliges Angebot, das auch bei sexualisierter Gewalt, die bei den Betroffenen besonders schambehaftet ist, eine erste Anlaufstation sein kann. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend im DOSB (dsj) am 15. März 2016 eine Vereinbarung geschlossen , mit der sich DOSB und dsj verpflichten, bis Ende 2018 die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten in den Olympiastützpunkten und Eliteschulen des Sports stärker voranzutreiben sowie die Unterstützung für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt im Breitensport (Vereinbarung des DOSB/dsj mit dem UBSKM 2012 bis 2015) zu intensivieren. Gemeinsam sind im Rahmen der UBSKM-Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ bzw. mit Unterstützung des UBSKM seitens der dsj Infobroschüren und Handreichungen für Vereine und deren haupt- und ehrenamtlichen Akteure erarbeitet worden. Die dsj hat sich am Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt (2012/13 sowie 2015 bis 2018) beteiligt. Mit dem bundesweiten Monitoring erhebt der UBSKM den Stand der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt in Einrichtungen und Organisationen. Der Abschlussbericht wird 2019 vorgelegt. Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung das Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beschlossen, und damit das Amt einer bzw. eines Unabhängigen Beauftragten einschließlich der wertvollen Arbeit des dort angesiedelten Betroffenenrates dauerhaft eingerichtet. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sind und waren bisher keine entsprechenden Initiativen oder Projekte erforderlich, denn alle sportlichen Wettkampf- und Trainingsmaßnahmen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unterliegen dem fachlichen Direktionsrecht der Spitzenverbände und befinden sich damit außerhalb der direkten Verantwortung der militärischen Vorgesetzten und der Bundeswehr. Die Dienstaufsichtspflicht der militärischen Vorgesetzten gegenüber den Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, auch während des Trainings und der Wettkämpfe , bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich können diese, bei Bedarf im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund bzw. seinen Spitzenverbänden , bei entsprechenden Vorkommnissen handeln. Zudem werden die Initiativen und Projekte des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Spitzenverbände bezüglich sexualisierter Gewalt im Sport seitens der Bundeswehr gestützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7211 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Anzeige- bzw. Meldemöglichkeiten gibt es für diesen Bereich außer denen von Polizei und Staatsanwaltschaften? Bei (sexualisierter) Gewalt gegen minderjährige Sportler und Athleten handelt es sich in aller Regel um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger , die durch das Strafgesetzbuch (StGB) sanktioniert sind (§§ 174 bis 184j StGB). Strafanzeigen werden von allen Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten entgegengenommen. Sofern Anzeige durch Privatpersonen oder von Amts wegen erstattet wird, trifft die Strafverfolgungsbehörde nach dem Legalitätsprinzip die Verpflichtung, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Wenden sich Betroffene hingegen an eine Opfer-, Hilfs- oder spezialisierte Fachberatungsstelle , bleibt es den Beteiligten überlassen, einen Fall zur Anzeige zu bringen, da keine generelle Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch besteht. Den Opfern soll es auf diese Weise weiterhin möglich sein, sich jemandem anzuvertrauen , ohne dass zwangsläufig Anzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet wird. 6. Gab es Projekte oder Maßnahmen, die aufgrund schlechter Umsetzung, Mittelveruntreuung oder anderer Vergehen eingestellt werden mussten oder deren Förderung zurückgefordert wurde? Wenn ja, welche? Wie hoch war die Summe der Rückforderungen? Wurden zusätzlich weitere Verfahren gegen Einzelpersonen bzw. Organisationen diesbezüglich eröffnet? Nein. 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung nach den Erklärungen der Sportminister des Europarates in Tiflis vom 15. Oktober 2018 und dem Beschluss des DOSB vom 1. Dezember 2018 im weiteren Vorgehen gegen (sexualisierte ) Gewalt im Sport? Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die Entwicklungen und analysiert die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sexualisierter Gewalt im Sport. Für die Sportförderung des Bundes fordert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von allen Antragstellern auf Sportfördermittel eine Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Präventionskonzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, die Erstellung von Verhaltensregeln, Interventionsplänen sowie die Einführung von Regelungen zur Sanktionierung nach Vorfällen sexualisierter Gewalt. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung des BMI. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333