Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7213 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6853 – Stand der Regelfinanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der nationale Krebsplan (NKP) ist das zentrale Koordinierungs- und Kooperationsprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Früherkennung von Krebs sowie der Versorgung von krebskranken Menschen in Deutschland. Für die Fragesteller sind insbesondere die Handlungsfelder 2 (Ziel 9) und 4 (Ziel 11a und 11b) von Interesse. Ziel 9 des NKP fordert: „Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung“. Die Ziele 11a und 11b geben vor: „Es liegen für alle Krebspatienten und ihre Angehörigen niederschwellige, zielgruppengerechte und qualitätsgesicherte Informationsangebote (Ziel 11a) und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote (Ziel 11b) vor“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/ nationaler-krebsplan/handlungsfelder/ziele-des-nationalen-krebsplans.html). Die derzeitige Finanzierungssystematik psychosozialer Krebsberatungsstellen wird diesen Ansprüchen und Zielen noch nicht gerecht. Dies wurde auch durch die Zusage des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe verdeutlicht , der bereits 2017 eine gesetzliche Regelung zur Sicherung einer Regelfinanzierung für psychosoziale Krebsberatungsstellen ausgesprochen hat (www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/barnstorf-ort49824/2019-soll-schlusssein -unsicherheit-8580628.html). Den Fragestellern ist aus mehreren Besuchen vor Ort bekannt, dass die ungesicherte Finanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen zu einem Klima der Verunsicherung führt, besonders bei dem Personal, das aufgrund unklarer Folgefinanzierung nur mit Jahresverträgen angestellt wird. Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat ihre Zwischenfinanzierung der von ihr geförderten Krebsberatungsstellen an die Voraussetzung geknüpft, dass das Gesetzgebungsverfahren für eine Regelfinanzierung im Jahr 2019 eingeleitet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7213 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g An Krebs erkrankte Menschen benötigen vielfach Hilfe, die über die körperliche Behandlung ihrer Erkrankung hinausgeht. So weisen rund die Hälfte der Betroffenen und ihrer Angehörigen erhebliche psychosoziale Belastungen auf, die unter Umständen eine entsprechende psychosoziale Krebsberatung erforderlich machen . Diese kann helfen, die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Krebserkrankung zu mindern und die Lebensqualität zu verbessern. Der Umstand, dass in Deutschland rund eine halbe Million Menschen im Jahr neu an Krebs erkranken und rund 4 Millionen Menschen nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts aktuell oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens an Krebs erkrankt waren, verdeutlicht die sozialmedizinische Dimension dieses Themas. Das Ziel 91 des Nationalen Krebsplans (NKP), der 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren initiiert wurde, sieht daher vor, dass alle Krebskranken und ihre Angehörigen bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung erhalten. Dies beinhaltet zum einen die Verbesserung der Erkennung eines psychosozialen Unterstützungsbedarfs sowie behandlungsbedürftiger psychischer Störungen bei Krebskranken und ihren Angehörigen. Zum anderen geht es um die Sicherstellung der notwendigen psychoonkologischen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich. Ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen bieten den Betroffenen eine niedrigschwellige psychosoziale Versorgung an und erfüllen auch eine Lotsenfunktion bei der Vermittlung und Erschließung weiterführender Leistungsangebote . Ihre Beratungsleistungen beziehen sich auf soziale, sozialrechtliche und psychologische Probleme, die im Rahmen einer Krebserkrankung auftreten. Aufgrund ihrer psychosozialen Zielsetzung gehört die ambulante psychosoziale Beratung bislang grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung . Die Finanzierung der bundesweit ca. 150 vorhandenen regionalen Krebsberatungsstellen erfolgt derzeit heterogen und ist in vielen Fällen nicht nachhaltig gesichert. Häufig sind die Beratungsstellen auf Spenden oder sonstige Fördergelder angewiesen, z. B. der Deutschen Krebshilfe, die in einem eigenen Förderschwerpunkt seit 2008 derzeit 18 Krebsberatungsstellen bundesweit fördert . Die Situation der psychoonkologischen Versorgung in Deutschland stellt sich aus Sicht der im NKP mitwirkenden Experten, Organisationen und Institutionen bisher als unübersichtlich dar, da bestimmte Komponenten bzw. Leistungsanteile von psychoonkologischer und psychosozialer Versorgung in unterschiedlichen Sektoren (ambulant, stationär), in unterschiedlichen Formen, von unterschiedlichen Leistungserbringern und auch regional variierend erbracht werden. Es fehlte bislang an einer belastbaren empirischen Entscheidungsgrundlage, wie fachliche und ggf. regulatorische Maßnahmen zur Sicherung einer bedarfsgerechten , qualitätsgesicherten und nachhaltig finanzierten psychoonkologischen Versorgung ausgestaltet werden sollten. Daher wurde im NKP die Notwendigkeit der Ermittlung der aktuellen Versorgungssituation gesehen und mit Förderung des BMG eine bundesweite Bestandsaufnahme der ambulanten und stationären psychoonkologischen Versorgungsangebote durchgeführt. 1 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan/was-haben-wir-bisher-erreicht/ziel-9.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7213 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über eine Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen? 2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über Maßnahmen zur Erreichung von Ziel 9 des NKP? 4. Welche Beratungsschritte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits stattgefunden in Bezug auf a) die Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen, b) die Erreichung von Ziel 9 des NKP bzw. 5. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem Ergebnis der in Frage 4 aufgeführten Beratungen zu rechnen? Die Fragen 1, 2, 4a, 4b und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erarbeitung einer bundesweiten Empfehlung für eine gesicherte nachhaltige Finanzierung von ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen (KBS) wird von der Bundesregierung im Rahmen des NKP vorangetrieben: Das BMG hatte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Rahmen des NKP im August 2016 mit der Erstellung eines Gutachtens2 mit einer empirisch belastbaren Bestandsaufnahme der ambulanten und stationären psychoonkologischen Versorgungsangebote im Hinblick auf Angebote, Strukturen, Finanzierung und Qualität beauftragt. Die Bestandsaufnahme sollte bundesweit erfolgen und regional/geographisch differenziert werden. Im Rahmen des Gutachtens sollte neben einer möglichst umfassenden Bestandsaufnahme und Beschreibung des psychoonkologischen Versorgungsangebots eine bedarfsbezogene Analyse der Versorgungsdichte – bundesweit und regional differenziert – erfolgen. Das fachlich anspruchsvolle Vorhaben wurde durch einen vom BMG moderierten Fachbeirat mit der Vertretung der Länder und Sachverständigen, insbesondere aus dem NKP, begleitet . Die Ergebnisse des o. g. Gutachtens wurden dem BMG vorgelegt sowie dem projektbegleitenden Fachbeirat präsentiert und mit diesem erörtert. Der finalisierte Abschlussbericht wurde im Dezember 2018 dem BMG übermittelt. Es ist vorgesehen , die Abschluss- und Kurzberichte des Gutachtens zeitnah auf den Internetseiten des BMG zu veröffentlichen. Parallel zur Bestandsaufnahme erarbeitet derzeit eine vom BMG moderierte Arbeitsgruppe des NKP (AG KBS) – unter Beteiligung insbesondere von Vertretern der Länder Empfehlungen zum Leistungsspektrum sowie zur Qualitätssicherung und Finanzierung der KBS. Die AG KBS hat bisher sieben Mal getagt (2017: 7. April, 3. Juli, 9. November; 2018: 16. Februar, 5. Juni, 17. Juli, 19. November), zusätzlich wurden zwei eigenständige Unterarbeitsgruppen (zum Leistungsspektrum und Qualitätskriterien sowie zu möglichen Finanzierungsmodellen für ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen) eingerichtet. Der Entwurf eines Empfehlungspapiers zum Leistungsspektrum und zur Qualitätssicherung von ambulanten psychosozialen KBS liegt vor und wurde mit den Beteiligten im NKP abgestimmt und soll in Kürze auf den Internetseiten des BMG veröffentlicht werden. Aktuell werden mögliche Finanzierungsmodelle in der o. g. Unterarbeitsgruppe beraten. 2 „Psychoonkologische Versorgung in Deutschland: Bundesweite Bestandsaufnahme und Analyse“ (PsoViD) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7213 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über Maßnahmen zur Erreichung der Ziele 11a und 11b des NKP? 4. Welche Beratungsschritte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits stattgefunden in Bezug auf c) die Erreichung der Ziele 11a und 11b des NKP (bitte mit Datum und Beteiligten angeben)? 5. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem Ergebnis der in Frage 4 aufgeführten Beratungen zu rechnen? Die Fragen 3, 4c, 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ein wichtiges Ziel im NKP besteht darin, allen Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu zielgruppengerechten und qualitätsgesicherten Informations-, Beratungs- und Hilfsangeboten zu ermöglichen. Den Themenbereichen „Qualität von Krebs- und Gesundheitsinformationen“ und „Informierte Entscheidung“ wurde bereits teilweise mit dem am 9. April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz sowie im Rahmen des Förderschwerpunktes des BMG zum NKP Rechnung getragen. Zu den Zielen 11a und Ziel 11b des NKP wurden Arbeitspapiere erstellt und Projekte durchgeführt, die auf den Internet-Seiten des BMG zugänglich sind3,4. Allerdings ist das Thema komplex und berührt weitere Ziele und Handlungsfelder des NKP. Daher wurde 2018 im NKP eine neue Querschnitts-Arbeitsgruppe „Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung in der Onkologie“ (Q-AG Gesundheitskompetenz ) eingerichtet mit dem Ziel, die bislang zu diesem Themenfeld erarbeiteten Ergebnisse und Empfehlungen zu den Zielen 1, 11a, 11b, 12a, 12b und 13 des NKP auf ihre praktische Umsetzbarkeit zu prüfen und konkrete Umsetzungsschritte zu entwickeln. Die Q-AG Gesundheitskompetenz hat im Jahre 2018 zweimal getagt (8. März 2018 und 3. Juli 2018) und verschiedene Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die ihre Arbeit aufgenommen haben. Die Beratungen werden auch in diesem Jahr fortgesetzt – die kommende Sitzung ist für den 20. März 2019 vorgesehen. 6. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Voraussetzungen der Zwischenfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen durch die DKH realistisch, dass ein Gesetzgebungsverfahren zur Festschreibung der Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen im Jahr 2019 eingeleitet werden kann, sodass eine Regelfinanzierung ab 2020 sichergestellt ist (bitte begründen)? 7. Gibt es seitens der Bundesregierung ein bevorzugtes Modell zur Ausgestaltung einer Regelfinanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen (bitte erläutern )? 3 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan/was-haben-wir-bisher-erreicht/ziel-11a.html 4 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationaler-krebsplan/was-haben-wir-bisher-erreicht/ziel-11b.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7213 8. Welche grundlegenden Voraussetzungen muss die Ausgestaltung einer Regelfinanzierung nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllen (bitte Voraussetzungen mit Begründung aufzählen)? 9. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, psychosoziale Krebsberatungsstellen als niederschwelliges Angebot allen Patientinnen und Patienten mit Beratungsbedarf zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 6, 7, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sobald die o. g. Beratungsergebnisse (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 5) vorliegen , wird die Bundesregierung diese auswerten und Regelungsvorschläge zur Finanzierung der psychoonkologischen Versorgung erarbeiten. Ziel ist und bleibt die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und nachhaltig finanzierten ambulanten psychosozialen Krebsberatung und die Erhaltung bewährter Strukturen und Angebote. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die gemeinsame Antwort zu den Fragen 1, 2, 4 a und 4b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333