Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7214 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6818 – Jugendämter in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1581) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1581 lagen die Zahlen der Inobhutnahme von 2017 noch nicht vor. Darüber hinaus möchten wir weitere Informationen einholen. 1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der Inobhutnahmen in 2017 (bitte nach Mädchen und Jungen aufschlüsseln)? Gemäß der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik führten die kommunalen Jugendämter im Jahr 2017 insgesamt 50 282 Inobhutnahmen gemäß § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII) durch. Davon betrafen 28 882 männliche und 21 400 weibliche Kinder und Jugendliche. Hinzu kamen insgesamt 11 101 vorläufige Inobhutnahmen gemäß § 42a SGB VIII, von denen 9 798 männliche und 1 303 weibliche Minderjährige betrafen . Kinder und Jugendliche mit der Signierung des Geschlechts „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ werden in den Standardtabellen des Statistischen Bundesamtes nicht gesondert ausgewiesen, sondern dem männlichen Geschlecht zugeordnet . Ab dem Berichtsjahr 2017 wurde die Erhebungsmethodik der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen verändert. Zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß § 42 SGB VIII werden seitdem auch die vorläufigen Inobhutnahmen gemäß § 42a SGB VIII statistisch erfasst. Da auf eine vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42a SGB VIII in der Regel direkt eine Maßnahme gemäß § 42 SGB VIII folgt, werden die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen typischerweise doppelt gezählt . Die Gesamtergebnisse der Statistik sind daher ab 2017 nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7214 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Ist die Anzahl der Kinder identisch mit der Zahl der Inobhutnahmen? Wenn nein, wie viele Kinder wurden in 2017 Obhut genommen? Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst die Zahl der durchgeführten Schutzmaßnahmen der kommunalen Jugendämter und Merkmale der davon betroffenen Kinder und Jugendlichen. Wenn Minderjährige innerhalb eines Jahres mehrfach in Obhut genommen werden, werden diese entsprechend mehrfach gezählt . Die Anzahl der Inobhutnahmen ist daher nicht identisch mit der Zahl der betroffenen Individuen. Die genaue Zahl der Kinder und Jugendlichen, die im Laufe eines Jahres in Obhut genommen wurden, wird nicht erfasst. 3. Wie viele Kinder leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Kinderheimen und wie viele bei Pflegeeltern (bitte über den Zeitraum von 2013 bis 2017 aufschlüsseln)? Sofern sich die Frage auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen während der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII bezieht, sind die entsprechenden Jahressummen der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Anzahl der Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII nach Unterbringungsform während der Maßnahme (Deutschland; 2013 bis 2017; Angaben absolut) Unterbringung während der Maßnahme… 2013 2014 2015 2016 2017 … bei einer geeigneten Person 3.208 7.460 13.034 15.205 8.724 … in einer Einrichtung 17.876 37.446 55.316 60.600 38.215 … in einer sonstigen betreuten Wohnform 1.104 3.153 9.295 8.425 3.343 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Der Großteil der Unterbringungen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen sowie Pflegefamilien erfolgt jedoch nicht im Kontext von Inobhutnahmen , sondern im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII. Hinzu kommen stationäre Unterbringungen aufgrund einer (drohenden ) seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII. Die entsprechenden Stichtagswerte vom 31. Dezember des jeweiligen Jahres sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die aufgeführten stationären Unterbringungen der Kinderund Jugendhilfe erfolgen in unterschiedlichen Wohnformen, -gruppen und Settings . Tabelle 2: Am 31. Dezember laufende Hilfen nach ausgewählten Hilfearten (Deutschland; 2013 bis 2017; Angaben absolut) Hilfeart 2013 2014 2015 2016 2017 Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII (einschl. Hilfen für j. Vollj.); Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII bei einer Pflegeperson 68.482 70.599 72.345 74.984 75.871 Stationäre Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 Absatz 2, 34, 35 SGB VIII (einschl. Hilfen für j. Vollj.); Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in einer Einrichtung 85.286 88.877 98.691 113.618 114.135 Gesamt 153.098 158.700 170.192 187.738 190.006 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7214 4. Wie hoch ist der Anteil der Kinder, bei denen die Inobhutnahmen vor dem Erwachsenenalter enden (bitte für den Zeitraum von 2013 bis 2017 und nach Mädchen und Jungen aufschlüsseln)? Inobhutnahmen sind gemäß § 42 SGB VIII ausschließlich für Minderjährige zulässig . Entsprechend sind sämtliche dieser Maßnahmen vor dem Erreichen der Volljährigkeit zu beenden. 5. Wie hoch war der Anteil von Mädchen und Jungen bei der Inobhutnahme? Wie waren deren späteren beruflichen Qualifikationen (bitte über den Zeitraum von 2013 bis 2017 aufschlüsseln)? Bezüglich der Geschlechterverteilung im Jahr 2017 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die entsprechenden Angaben der Jahre 2013 bis 2016 sind der nachfolgenden Tabelle 3 zu entnehmen. Tabelle 3: Anzahl der Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII nach Geschlecht der Minderjährigen (Deutschland; 2013 bis 2016; Angaben absolut) 2013 2014 2015 2016 Männlich 22.188 27.375 55.114 60.359 Weiblich 19.935 20.684 22.531 23.871 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Vorläufige Schutzmaßnahmen ; versch. Jahrgänge; Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Zur späteren beruflichen Qualifikation der betroffenen jungen Menschen liegen keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333