Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7219 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6488 – Einreiseverbote und Einreisegenehmigungen durch die ukrainische Regierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die ukrainischen Behörden verweigern zahlreichen Personen die Einreise in das Land, darunter auch Abgeordneten, Politikern und Journalisten. Aus Sicht der Fragestellenden ist das Verfahren juristisch weitgehend intransparent. Bereits im September 2015 berichteten Medien über eine Liste von 388 internationalen Personen, denen ukrainische Behörden die Einreise verwehrten, darunter der deutsche Journalist Michael Rutz, gegen den die Einreiseverweigerung erst nach internationalen Protesten zurückgezogen wurde (u. a. Dokument der Dummheit, ZEIT ONLINE, 17. September 2015). Nach Auskunft von Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, war der Bundesregierung bereits im Mai 2016 bekannt, dass bei ukrainischen Grenzkontrollen Personendaten abgeglichen werden anhand von „nationalen ukrainischen Listen von Personen, denen die Einreise in die Ukraine verweigert werden soll“. Über die Kriterien für die Listung lagen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor. Demnach erhält die Bundesregierung bei deutschen Staatsangehörigen und konkretem Einreiseversuch Kenntnis einer etwaigen Listung und Einreiseverweigerung durch die ukrainischen Behörden. Damals bewertete die Bundesregierung die Praxis ukrainischer Behörden, auch Journalisten die Einreise zu verweigern, als möglichen Verstoß der Ukraine gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit (Plenarprotokoll 18/169, S. 16647D – 16648C, Antwort auf die Mündliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko). Nach Kenntnis der Fragestellenden hat sich an dieser Praxis der ukrainischen Behörden bis heute nichts geändert. Zuletzt berichteten Medien, dass auch der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder auf einer öffentlichen Liste von angeblichen Feinden der Ukraine geführt wird (Gerhard Schröder wird als Feind der Ukraine gelistet, TELEPOLIS, 10. November 2018). Gleichzeitig häufen sich Presseberichte, dass vermehrt organisierte Rechtsextremisten und Neonazis aus Deutschland in die Ukraine reisen, um dort an politischen Aktivitäten teilzunehmen (Tausende Nationalisten marschieren durch Kiew, SPIEGEL ON- LINE, 14. Oktober 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7219 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie vielen deutschen Staatbürgern verweigerten die ukrainischen Behörden seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Einreise in die Ukraine (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen betraf die Einreiseverweigerung Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder der Landesparlamente? b) Wie vielen Journalistinnen und Journalisten mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde seitdem die Einreise in die Ukraine verweigert? c) In wie vielen Fällen hinderten die ukrainischen Behörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder NGOen an der Einreise ? 2. Auf welchen Rechtsgrundlagen verweigerten oder verweigern die ukrainischen Behörden deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die Ukraine? a) In wie vielen Fällen liegen dazu Entscheidungen ordentlicher Gerichte vor? b) In wie vielen Fällen informierten die ukrainischen Behörden die Betroffenen schriftlich über die Gründe der erfolgten Einreiseverweigerung? c) Welche rechtsstaatlichen Einspruchsmöglichkeiten konnten Betroffene nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen? d) In welchen Fällen hatten rechtsstaatliche Einspruchsmöglichkeiten gegen die Einreiseverweigerung in die Ukraine Erfolg? 3. Wie vielen EU-Bürgern verweigerten die ukrainischen Behörden seit März 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die Ukraine (bitte nach Staatsangehörigkeit und Jahren aufstellen)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die ukrainischen Behörden beschränken die Einreise ausländischer Staatsangehöriger auf Grundlage des Gesetzes „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser“ (http://zakon.rada.gov.ua/laws/show/3773-17) insbesondere nach dessen Artikel 13. Nach Auskunft der ukrainischen Behörden bestanden am 19. März 2018 gegen 206 Deutsche Einreiseverbote in die Ukraine. Eine Aufschlüsselung nach Arten der Berufstätigkeit erfolgt nicht. Nach Auskunft des staatlichen Grenzdiensts der Ukraine erfolgen Zurückweisungen von Personen stets unter Übergabe einer schriftlichen Begründung, die gerichtlich angefochten werden kann. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie reagierten die ukrainischen Behörden auf das Auskunftsersuchen der Deutsche Botschaft Kiew am 6. Mai 2016 zur Begründung der Einreiseverweigerung gegenüber den beiden deutschen Journalisten Saadi Isakov und Ulrich Heyden, und können Saadi Isakov und Ulrich Heyden inzwischen in die Ukraine einreisen? Die Bundesregierung nimmt zur Wahrung von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten keine Stellung zu Einzelfällen, die mit ukrainischen Behörden aufgenommen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7219 5. Inwieweit verstößt die ukrainische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung mit den Einreiseverboten gegen Journalistinnen und Journalisten gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit? 6. Inwiefern steht die Praxis der Einreiseverbote gegen Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit von der Ukraine unterzeichneten Verträgen, etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention , der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine völkerrechtliche Bewertung ist immer einzelfallabhängig, eine pauschale Beurteilung der Vorgänge ist deswegen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 7. Führt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Listen über Personen, denen die Einreise zu verweigern ist (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)? a) Wie viele Personen sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf diesen Listen geführt? b) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um vonseiten der ukrainischen Behörden Auskunft über die Listen und die gelisteten Personen zu bekommen? Ukrainische Behörden führen zentrale Datenbanken über Personen, denen aufgrund der Verstöße gegen ukrainische Rechtsvorschriften, vergleichbar etwa dem Ausländerzentralregister, die Einreise zu verweigern ist. Personenbezogene Auskünfte aus diesen Datenbanken sind, auch aus Datenschutzgründen, nur im Einzelfall und nur mit Zustimmung des Betroffenen zu erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 8. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Einreiseverboten und der auf der Internetseite Mirotworez veröffentlichten Liste von Personen (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Zusammenhang zwischen Einreiseverboten und der auf der genannten Internetseite veröffentlichten Liste von Personen vor. a) Sind der Bundesregierung Personen bekannt, die nach ihrer Listung durch Mirotworez in die Ukraine einreisen konnten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Seit wann befindet sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dieser Liste? Die Bundesregierung wurde am 14. November 2018 durch Medienberichte darauf aufmerksam. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wann der Eintrag erfolgt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7219 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele Bürger Deutschlands und der EU sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig auf der Mirotworez-Liste geführt? Auf die Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 wird verwiesen. d) Über welche Informationen den mutmaßlichen Gründer und Direktor von Mirotworez, Roman Sajtsew, betreffend verfügt die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die genannte Person vor. e) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Listung auf Mirotworez und die Veröffentlichung persönlicher Daten für die dort gelisteten Personen negative Konsequenzen hatte (Drohungen, Übergriffe etc.)? Ob im Einzelfall ein Zusammenhang zwischen „negativen Konsequenzen“ im Sinne der Anfrage und der Listung durch Mirotworez besteht, ist für die Bundesregierung nicht feststellbar. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung von Namen und persönlichen Daten durch die Seite Mirotworez rechtlich? a) Welche konkreten Gesetze verletzt die Tätigkeit der Organisation nach Einschätzung der Bundesregierung? b) Sieht die Bundesregierung für die auf der Internetseite gelisteten deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten eine Gefahr? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Veröffentlichung persönlicher Daten von Ukrainern mit ungarischer Staatsbürgerschaft auf der Internetseite Mirotworez (u. a.: Ein Streit über Sprachen und Doppelpässe eskaliert, FAZ, 17. Oktober 2018)? Die Fragen 9 bis 9c werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung bewertet die Veröffentlichung persönlicher Daten als einen Verstoß gegen internationale Standards des Datenschutzes. Sie kann die Tätigkeit der betroffenen Personen beeinträchtigen und in bestimmten Fällen konkret gefährden . Dies hat die Bundesregierung auch gegenüber der ukrainischen Regierung thematisiert. 10. Was hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko (Plenarprotokoll 18/227, S. 22817C bis 22818D) gegenüber ukrainischen Institutionen hinsichtlich der Veröffentlichung persönlicher Daten von Mirotworez unternommen? a) Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung den Fall gegenüber ukrainischen Stellen thematisiert? b) Welche nachgeordneten Bundesbehörden bzw. Stellen hat die Bundesregierung beauftragt, zu prüfen, ob die Internetseite von Mirotworez gelöscht bzw. gesperrt werden kann, wann, und mit welchem Ergebnis (bitte die Behörde bzw. Stelle und das Datum angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7219 c) Welche nachgeordneten Bundesbehörden bzw. Stellen hat die Bundesregierung beauftragt, zu erfahren, wo sich der Standort des Servers befindet, wann, und mit welchem Ergebnis (bitte die Behörde bzw. Stelle und das Datum angeben)? d) Haben die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Fall irgendwelche Resultate gezeitigt, etwa die Löschung von persönlichen Daten? Die Bundesregierung hat diese Liste in aller Deutlichkeit verurteilt. Gegenüber der ukrainischen Regierung hat sie sich für die Löschung dieser Webseite eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Die Bundesregierung hat bisher keine Kenntnis von der Löschung der Seite oder von persönlichen Daten einzelner Personen . Es wurden keine nachgeordneten Behörden der Bundesregierung mit diesem Fall befasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine offiziell vom ukrainischen Kulturministerium im Jahr 2015 veröffentlichte Liste mit Einreiseverboten für internationale Künstler (mittlerweile unter dieser Adresse nicht mehr online http://mincult.kmu.gov.ua/mincult/uk/publish/article/428379)? Der Bundesregierung ist eine Liste von Personen, die nach Einschätzung des Sicherheitsdiensts der Ukraine eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der Ukraine darstellen, bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich auf dieser Liste keine deutschen Staatsangehörigen. 12. Welche Art des polizeilichen und geheimdienstlichen Informationsaustauschs besteht zwischen deutschen und EU-Behörden einerseits und ukrainischen Behörden andererseits? Der polizeiliche Informationsaustausch zwischen deutschen und ukrainischen Behörden findet vor allem auf dem Interpol-Kanal und über polizeiliche Verbindungsbeamte statt. Der Informationsaustausch zwischen Europol und der Ukraine ist auf der Grundlage des im Jahr 2017 geschlossenen Kooperationsabkommens möglich. Die Europäische Union arbeitet auch im Rahmen der internationalen Polizeimissionen European Union Advisory Mission (EUAM) und European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM) unter anderem mit ukrainischen Behörden zusammen. Die Bundespolizei und der ukrainische Grenzschutz erstellen in regelmäßigen Abständen ein gemeinsames Kriminalitätslagebild . Ein nachrichtendienstlicher Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und ukrainischen Behörden besteht anlassbezogen in elektronischer oder schriftlicher Form. Die weitergehende Beantwortung dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da sie Auskünfte enthält, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Art oder Inhalt des Informationsaustausches mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7219 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung der entsprechenden Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb ist die Antwort zu der genannten Frage teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.* 13. Haben die Bundesregierung oder die EU-Kommission die Einreiseverbote für EU-Bürger in die Ukraine gegenüber der ukrainischen Regierung thematisiert , als im Mai 2017 von der EU die Visafreiheit für die Ukraine beschlossen wurde? Die Bundesregierung hat Einreiseverbote für EU-Bürger in die Ukraine anlässlich des EU-Beschlusses über die Visafreiheit für die Ukraine nicht thematisiert. Zu einer möglichen Thematisierung durch die Europäische Kommission kann die Bundesregierung keine Aussage treffen. 14. Wie viele deutsche Rechtsextremisten ließen die ukrainischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2014 in die Ukraine einreisen, die sich dort an politischen und/oder militärischen Aktivitäten der aktuellen Regierung wie etwa dem Marsch zum „Tag der Vaterlandsverteidiger“ beteiligten (bitte auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse angeben)? a) Beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Rechtsextremisten an den vom UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, festgestellten andauernden und landesweit verbreiteten Menschenrechtsverbrechen , die durch ukrainische Behörden und rechtsradikale Milizen begangen werden (u. a. illegale Inhaftierung, Folter; siehe OHCHR: UN expert says persistent claims of torture and impunity in Ukraine , 11 June 2018)? b) Wie viele deutsche Rechtsextremisten beteiligten sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit März 2014 an militärischen Aktivitäten von rechtsradikalen Milizen wie dem Regiment Asow oder anderen von der Regierung unterhaltenen paramilitärischen „Freiwilligenbataillonen“? Nach Kenntnis der Bundesregierung pflegen deutsche Rechtsextremisten internationale Kontakte auch in die Ukraine. Abschließende Erkenntnisse über die genaue Anzahl von Ausreisen in die Ukraine liegen ihr nicht vor. Aktivisten aus dem parteigebundenen Spektrum haben vereinzelt an rechtsextremistischen Szeneveranstaltungen in der Ukraine teilgenommen und hierüber auch offen im Internet berichtet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333