Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7227 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6699 – Neue Fähigkeiten zur Entschlüsselung bei Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Polizeiagentur Europol hat 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte erhalten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/4734). Die Gelder erhält die „Entschlüsselungsplattform “, die in der Abteilung „Operations Department“ beim European Cybercrime Center (EC3) bei Europol angesiedelt ist und dienen der Ausstattung des dortigen forensischen Bereichs mit „neuen Software- und Hardwareprodukten zur Verbesserung der Sicherung von Datenträgern, der Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung sowie der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b). Auch sollen damit Aus- und Fortbildungsangebote für Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten gefördert werden. Die Bundesregierung hält außerdem die Suche nach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ sowie die Ausnutzung möglicher Fehler in Soft- und Hardwareprodukten unter Umständen für „erforderlich, damit Strafverfolgungsbehörden auch in Anbetracht verschlüsselter Beweismittel ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 8). Auch der Der Rat der Europäischen Union, in dem sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenschließen, fordert, die Behörden der Mitgliedstaaten sollen „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ untersuchen , um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17). Europol soll hierzu mit Firmen kooperieren, die „spezielle Hard- und Software mit angemessener Rechenleistung“ bereitstellen könnten, um durch „intelligentere Analysen“ Passwörter zu knacken. Die Behörden sollen in Ermittlungsverfahren Hinweise zu „Passphrasen, Phrasensegmente[n], Zeichensatz , Passwortlänge“ sammeln. Zukünftige Beratungen des Themas auf EU-Ebene sollen im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) erfolgen (Antwort auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4734). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7227 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchen Sitzungen des Koordinierungsausschusses für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) wurde das Thema „Entschlüsselungskapazitäten bei Europol“ im Rahmen der Strafverfolgung nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt? Im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) wurde am 21. November 2018 das Thema „Entschlüsselungskapazitäten bei Europol im Rahmen der Strafverfolgung “ erstmalig behandelt. a) An welchen dieser Sitzungen nahm die Bundesregierung aktiv teil und hat sich in Debatten hierzu geäußert? Die Bundesregierung hat an dieser Sitzung aktiv teilgenommen. b) Auf welche Einschränkungen hat die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission gedrungen? Für die Bundesregierung ist eine sichere, vertrauliche und nicht manipulierbare elektronische Kommunikation ein grundlegendes Anliegen. Dieses Anliegen muss mit Sicherheitsinteressen in Ausgleich gebracht werden, die gegenläufig dahin gehen können, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen , wenn dies zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Auch für die Erarbeitung von alternativen Herangehensweisen muss eine ausgewogene – und keinesfalls einseitige – Strategie entwickelt werden, die dem Anliegen der IT-Sicherheit genauso Rechnung trägt wie andererseits den Erfordernissen der Strafverfolgungs - und Sicherheitsbehörden. Ebenso muss die Einhaltung der geltenden rechtsstaatlichen Grenzen insbesondere im Hinblick auf verdeckte Tätigkeiten gewährleistet werden. 2. Welche Gelder hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte insgesamt erhalten? 3. Welche weiteren Gelder oder Ausstattungshilfen soll Europol nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, und wofür werden diese aufgewendet? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zum Ausbau von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/4734 verwiesen. Die dort beschriebene Aufstockung von Mitteln zur Stärkung der „Entschlüsselungsfähigkeiten“ bei Europol betrifft nach Kenntnis der Bundesregierung nur die forensische Entschlüsselung von sichergestellten elektronischen Beweismitteln. 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern der Ausbau von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol im Rahmen der Strafverfolgung vom Mandat der Agentur gedeckt ist, und welche Vorgaben beachtet werden müssen? Vordringliches Ziel von Europol ist nach Artikel 3 Absatz 1 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 die Unterstützung und das Verstärken der Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenar- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7227 beit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist. Um dies zu verwirklichen gehören zu den Aufgaben von Europol nach der Verordnung unter anderem die Organisation und Durchführung von Ermittlungs- und operativen Maßnahmen, um die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu stärken (Artikel 4 Buchstabe c), Entwicklung, Weitergabe und Förderung von Fachwissen über kriminaltechnische Methoden sowie Beratung der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Buchstabe g), Unterstützung von grenzüberschreitenden Ermittlungen der Mitgliedstaaten, auch in operativer und technischer Hinsicht (Artikel 4 Buchstabe h). Aus Sicht der Bundesregierung ist Europol zu diesen Zwecken grundsätzlich auch befugt, technische Mittel und Methoden zur Unterstützung der Entschlüsselung im Rahmen der Vorgaben der Europol Verordnung zu entwickeln. 5. Welche eigenen Aktivitäten könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Entschlüsselung von Inhalten entfalten, ohne hierzu von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angefragt worden zu sein? Ohne konkrete Anfrage eines Mitgliedstaates kann Europol fallunabhängig technische Methoden und Mittel entwickeln, um Mitgliedstaaten unter Zugrundelegung der rechtlichen Voraussetzungen und des Europol-Mandats technische Unterstützung zu leisten. Diese Mittel können dann bei entsprechender Beauftragung durch einen Mitgliedstaat unter Beachtung der dort geltenden Rechtslage zum Einsatz kommen. Insoweit gehören die Entwicklung, Weitergabe und Förderung von Fachwissen über (kriminal-)technische Methoden sowie die Beratung der Mitgliedstaaten, zu seinen Aufgaben. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch Europol vermehrt „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ suchen sollte, um mögliche „Fehler“ ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17), oder stattdessen die Priorität darin liegen sollte, vor diesen Sicherheitslücken öffentlich zu warnen? Wie in der Antwort zu Frage 4 bereits ausgeführt, ist Europol grundsätzlich befugt , technische Mittel und Methoden zur Unterstützung der Entschlüsselung im Rahmen der Vorgaben des europäischen Rechts zu entwickeln. Dies kann auch die Frage umfassen, ob aus technischen Gründen die Notwendigkeit besteht, Schwachstellen sowie Fehler bei Algorithmen und Implementierungen bei der Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikationsinhalte einzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7227 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern sollte eine solche Suche nach „Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen“ sowie die Ausnutzung möglicher Fehler bei Europol aus Sicht der Bundesregierung auf bestimmte Kriminalitätsbereiche beschränkt bleiben (etwa Terrorismusbekämpfung) oder für sämtliche Zuständigkeiten von Europol genutzt werden? Der Einsatz des von Europol entwickelten Fachwissens über kriminaltechnische Methoden ist von vornherein beschränkt auf die Liste der Kriminalitätsformen im Anhang I zu Artikel 3 Absatz 1 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 und damit im Zusammenhang stehenden Straftaten (vgl. Artikel 3 Absatz 2 Europol- VO). 6. Welche konkreten Maßnahmen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung zur Entschlüsselung von Inhalten Unterstützung im Rahmen der Strafverfolgung durchführen dürfen, und welche sollen den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. a) Welche dieser Maßnahmen wären nach deutschem Recht nicht möglich? Die Bundesregierung erachtet nur solche Unterstützungsleistungen durch Europol als möglich, die auch nach nationalem Recht zulässig sind. b) Inwiefern betrifft die Unterstützung „von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ aus Sicht der Bundesregierung auch den Einsatz von Schadprogrammen („Trojaner“)? Welche Mittel und Methoden Europol entwickeln wird, ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang noch nicht entschieden. 7. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise Europol an Geräte zur Entschlüsselung gelangen sollte, und auf welche Weise die entschlüsselten Daten an die auftraggebende Behörde übermittelt werden sollten? Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. 8. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob auch das Bundeskriminalamt die anvisierten Entschlüsselungskapazitäten bei Europol in Anspruch nehmen muss, oder ob diese nach gegenwärtigen Planungen hinter den eigenen Fähigkeiten zurückbleiben? Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. 9. In welchen „herausragenden Fällen“ hat das Bundeskriminalamt (BKA) Europols Rechenkapazitäten zur Entschlüsselung von Inhalten „für die Fallbearbeitung […] in Anspruch genommen“ (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 6c)? a) Um welche Ermittlungen ging es dabei? b) Sofern diese Unterstützung nicht vom BKA veranlasst wurde, aus welchen Gründen erfolgten diese Berechnungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch Europol und nicht durch das BKA? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7227 Das Bundeskriminalamt hat das Entschlüsselungsangebot von Europol bislang dreimal in Anspruch genommen. Die Maßnahmen umfassten Ermittlungsverfahren im Bereich Islamistischer Terrorismus und Computerkriminalität. 10. Welche technischen Möglichkeiten schlagen die Europäische Kommission und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Forderungen des Rates im Ratsdokument 12711/17 vor? a) Welche Details kann die Bundesregierung außerdem zur Ausstattung Europols „zur Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung “ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b)? b) Wann soll diese Ausstattung erfolgen, und welche technischen Anforderungen sollen diese Geräte in Bezug auf die Rechenleistung erfüllen? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1435 hinausgehenden Informationen vor. 11. Auf welche Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung die EU- Mitgliedstaaten „bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung“ verstärkt unterstützen, und welche Aufgaben würden durch die Agentur übernommen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 12. Was ist der Bundesregierung nunmehr über Planungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation und Geräten bekannt , und welche Mitgliedstaaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein solches Zentrum (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 1)? Der Bundesregierung sind keine Planungen von Mitgliedstaaten der EU in Hinblick auf nationale Kompetenzzentren zur polizeilichen Entschlüsselung von Telekommunikation bekannt. Auf die bereits 2012 erfolgte Einrichtung des „Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung“ (CC-ITUE) im BKA und die diesbezügliche regelmäßige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sowie die erfolgte Einrichtung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wird hingewiesen. 13. Wo könnte ein solches Zentrum bei deutschen Polizeibehörden angesiedelt sein, bzw. inwiefern wird dies durch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) übernommen? Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) hat die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf die Weiterentwicklung informationstechnischer Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten . Hierzu gehören vor allem Entwicklung und Forschung, sowie Unterstützungs - und Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen der Telekommunikationsüberwachung , Digitalen Forensik, Kryptoanalyse und Big-Data Analyse . Die ZITiS trägt daher als nationales Kompetenzzentrum für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, Methodenentwicklung, Forschung und Beratung entscheidend zur Wahrung der digitalen Souveränität Deutschlands bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7227 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die ZITiS etabliert und unterhält Verbindungen zu Forschungseinrichtungen, Behörden und Einrichtungen mit Sicherheitsaufgaben des In- und Auslandes. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben ist die Kooperation mit Behörden im EU-Ausland notwendig, um ressourcenschonend und zielorientiert den Bedarf der Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben decken und beratend unterstützen zu können. a) Auf welche Weise hat die Bundesregierung Europol in politischen, rechtlichen oder technischen Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus von „Entschlüsselungskapazitäten“ unterstützt, und inwiefern wird diese Kooperation nunmehr durch die ZITiS durchgeführt? Die ZITiS hat Europol bisher nicht in politischen, rechtlichen oder technischen Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus von „Entschlüsselungskapazitäten“ unterstützt . Die Bundesregierung hat Europol fachlich durch Teilnahme an einer Workshopreihe von Europol zum Themenkreis der Problematik von Verschlüsselung bei polizeilichen Ermittlungen unterstützt. b) Um welche technischen Fragen ging es bei dieser Kooperation, und was hat die Bundesregierung hierzu beigesteuert? Gegenstand der Erörterungen waren polizeifachliche Fragestellungen zur Problematik verschlüsselter Telekommunikation und etwaiger polizeilicher Maßnahmen zur Gewinnung unverschlüsselter Inhaltsdaten. 14. Welche der „im Oktober 2018 präsentierten Maßnahmen“ zur Entschlüsselung von Telekommunikation durch Europol wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 8. und 9. November 2018 in Washington der US-Heimatschutzministerin präsentiert (Ratsdokument 12894/18)? In der Ratsarbeitsgruppe JAIEX haben die österreichische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission entlang des Ratsdokuments 12894/18 über den EU-US Dialog informiert. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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