Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7228 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6732 – Ausländische Streitkräfte auf deutschem Boden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte wurden seit dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ signifikant reduziert. Gleichwohl sind die Truppenstärken insbesondere der US-Amerikaner und der Briten nach Ansicht der Fragesteller immer noch signifikant in Deutschland präsent. 1. Wie viele Soldaten ausländischer Armeen sind dauerhaft bzw. vorübergehend in Deutschland stationiert? Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Aufenthaltsvertrag) wurde die Grundlage zu einem dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Im Jahr 2018 waren in der Bundesrepublik Deutschland rund 37 300 Soldaten der Vertragspartner des Aufenthaltsvertrages stationiert. Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, wird von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst. 2. Wie hat sich die in Frage 1 genannte Zahl seit 1990 verändert? 3. Wie gliedern sich die genannten Zahlen nach entsendenden Staaten? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Für das Jahr 1990 wird die Zahl ausländischer Soldatinnen und Soldaten auf etwa 400 000 geschätzt. Für den Zeitraum 2006 bis 2018 liegen der Bundesregierung die in der beigefügten Anlage genannten Zahlen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7228 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die versiegelte Fläche, die von ausländischen Streitkräften in Deutschland genutzt wird? Um welche Nutzungen handelt es sich (militärische Flächen, Wohnungen, sonstiges)? Den ausländischen Streitkräften sind zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten auf der Grundlage der einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen derzeit Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 62 000 Hektar sowie 17 000 Wohnungen zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Diese Liegenschaften werden im Wesentlichen als Kasernen, Camps, Truppenund Standortübungsplätze, Flugplätze, Schießstände, Munitionsdepots und Wohnsiedlungen sowie als Versorgungseinrichtungen für die Soldatinnen und Soldaten und deren Angehörige wie etwa Einkaufseinrichtungen, Schulen und Sportanlagen genutzt. Angaben zur Größe der versiegelten Flächen liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die versiegelte Fläche für ehemals von ausländischen Streitkräften genutzten und heute leerstehenden Flächen (z. B. aufgegebene Kasernen, Wohnviertel)? Angaben zur Größe der versiegelten Flächen der ehemals von den ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Welche Kosten entstehen durch die Stationierung der ausländischen Streitkräfte auf deutschem Boden? Welcher Anteil davon wird aus den Haushalten der öffentlichen Hand getragen ? Nach den völkerrechtlichen Verträgen, die im Einzelnen die Aufenthaltsbedingungen sowie die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien regeln (insb. Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1954 und das Zusatzabkommen vom 3. August 1959), tragen die ausländischen Streitkräfte die Kosten für die Stationierung ihrer Truppen in Deutschland grundsätzlich selbst. Hierzu gehören nicht nur Sold und Bezüge für die Soldatinnen und Soldaten sowie das „zivile Gefolge“ (gemäß Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1954), sondern grundsätzlich auch die Kosten für deren Unterbringung und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen, für den Betrieb und die Unterhaltung der von ihnen genutzten Liegenschaften und Löhne/Gehälter der zivilen Arbeitskräfte. Die Höhe der den ausländischen Streitkräften hierdurch entstehenden Kosten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt – wie die anderen NATO-Staaten, in denen fremde Streitkräfte stationiert sind – lediglich bestimmte Verteidigungsfolgekosten , die nach Ausgabetiteln differenziert im Bundeshaushalt grundsätzlich in Kapitel 08 02 „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ ausgewiesen sind. Drucksache 19/7228 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7228 2006 2009 2014 2016 2018 USA 72.416 56.680 42.450 35.800 33.250 Großbritannien 20.039 18.602 13.400 3.671 3.336 Frankreich 3.708 3.582 1.623 594 -* Niederlande 2.173 610 477 443 494 Belgien 284 221 105 148 83 Kanada 0 0 140 107 112 Gesamt: 98.620 79.695 58.195 40.763 37.275 *Daten für 2018 liegen noch nicht vor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7228 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2006 2009 2014 2016 2018 USA 72.416 56.680 42.450 35.800 33.250 Großbritannien 20.039 18.602 13.400 3.671 3.336 Frankreich 3.708 3.582 1.623 594 -* Niederlande 2.173 610 477 443 494 Belgien 284 221 105 148 83 Kanada 0 0 140 107 112 Gesamt: 98.620 79.695 58.195 40.763 37.275 *Daten für 2018 liegen noch nicht vor Drucksache 19/7228 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333