Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7232 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6835 – Nachhaltigkeit der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihren Zielen für die 19. Legislaturperiode Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle zugewiesen. Dabei setzt die Strategie auf „Perspektiven für Deutschland“ und unter anderem auf eine nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages. Jedoch muss Nachhaltigkeit bereits in der Bundesregierung , die Nachhaltigkeit in ihrem Programm hat, nicht nur geplant, sondern umgesetzt werden. Es stellt sich damit die Frage, wie weit die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangeht und ihr Handeln, ihre Arbeit und ihren Ressourcenverbrauch im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeit gestaltet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Fragen wurden für die Antwort je nach Sachzusammenhang zusammengefasst . 2. Unter Bundesregierung i. S. der Anfrage werden das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte für Kultur und Medien sowie das Presseund Informationsamt der Bundesregierung ohne ihren Geschäftsbereich (außer bei Fragen 3 und 8) verstanden. 3. Unter untergeordneten Behörden i. S. der Anfrage (Fragen 3 und 8) werden die Geschäftsbereiche der Ressorts verstanden, d. h. diesen nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. 4. Bei dem im Rahmen des Monitorings zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit erhobenen und vom Statistischen Bundesamt (StBA) ausgewerteten Gesamtpapierverbrauch für die Jahre 2015 bis 2017 wurde die Art des Papiers nicht konkret definiert. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich beim Gesamtpapierverbrauch zum Großteil um das Standardpapier in der Größe DIN A4 handelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7232 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung sind im Indikatorenbericht 2018 des StBA zu finden (www. destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltoekonomischeGesamt rechnungen/Umweltindikatoren/DeutscheNachhaltigkeitsstrategie.html, auch Zahlen zu den Jahren 2015 und 2016; die Erhebung der Zahlen für das Jahr 2018 ist in Vorbereitung). 1. Welchen Anteil nimmt die analoge (papierbasierte) Arbeit im allgemeinen Arbeitsverkehr der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien im Vergleich zur digitalisierten (rein elektronischen) Arbeit ein? 4. Plant die Bundesregierung, langfristig papierfrei oder papierarm zu arbeiten? a) Wie viel Papier plant die Bundesregierung, innerhalb der 19. Wahlperiode einzusparen? b) Bis wann plant die Bundesregierung, papierfrei oder papierarm zu arbeiten ? 5. Wie viel Papier wird benötigt, um zwischen den einzelnen Behörden zu kommunizieren ? a) Wie viel davon ließe sich einsparen? b) Wie viel davon plant die Bundesregierung einzusparen? 6. Wie viel Papier wird benötigt, um Dokumente in Papierform zu verteilen, die auch elektronisch verteilt werden? Die Fragen 1, 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ aus der 18. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Grundlagen für die Gestaltung des digitalen Wandels erarbeitet. Am 1. August 2013 ist das E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) in Kraft getreten. Es ist der rechtliche Rahmen, der die Bundesverwaltung in die Digitalisierung führt. Der Gesetzgeber hat hierin Fristen für die Anpassung elektronischer Zugänge für Bürger und Unternehmen aber auch für die Arbeitsform in der Verwaltung vorgesehen. Anhand dieser wird die Bundesverwaltung die sukzessive Umsetzung gestalten. Ein wesentlicher Schritt ist dabei der konsequente Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur E-Akte. Die internen Prozesse der Verwaltung sollen durchgängig digitalisiert, vernetzt und medienbruchfrei gestaltet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelprojekte wie beispielsweise die durchgehende Digitalisierung des Beschaffungsvorgangs oder die elektronische Rechnung, die papierloses Arbeiten ermöglichen. In dieser Legislaturperiode geht es vor allem um die gemeinsame strategische Umsetzung der digitalpolitischen Maßnahmen, hierzu hat die Bundesregierung aktuell die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ erarbeitet. Um den digitalen Staat und die moderne Verwaltung in Bund und Ländern auszubauen wird derzeit u. a. die umfassende und sichere Digitalisierung von rd. 575 Verwaltungsleistungen im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung wird es der Bundesregierung möglich, weitgehend elektronisch und damit papierarm zu arbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7232 2. Wie viel Papier verbrauchen die Bundesministerien jährlich? Die Bundesministerien haben im Jahr 2017 rund 148 Millionen Blatt Papier verbraucht . 3. Wie viel Papier wurde im Jahr 2017 insgesamt in der Bundesregierung und den untergeordneten Behörden verwendet? Die Bundesregierung und diesen nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung haben im Jahr 2017 rund 1 255 Millionen Blatt Papier verbraucht . 7. Wie weit ist der Ausbau von Intranetsystemen innerhalb der Bundesministerien vorangeschritten? a) Plant die Bundesregierung einen Ausbau? b) Bis wann plant die Bundesregierung diesen Ausbau? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Alle Bundesministerien verfügen über Intranetsysteme. Im Rahmen der Dienstekonsolidierung (Teilprojekt der IT-Konsolidierung Bund) existiert derzeit keine IT-Maßnahme zur Konsolidierung der Intranetlösungen der Bundesbehörden. Derzeit laufen Vorbereitungsaktivitäten zu einer möglichen IT- Maßnahme zur Konsolidierung der Intranetlösungen der Behörden. 8. Inwieweit bestehen Intranetsysteme zur Kommunikation zwischen verschiedenen Bundesministerien und untergeordneten Behörden? a) Plant die Bundesregierung einen Ausbau? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Ja; im Rahmen der Dienstekonsolidierung wird die IT-Maßnahme Social Intranet des Bundes (SiB) durchgeführt. Ziel des SiB ist eine zentrale behörden- und ressortübergreifende Kollaborations- und Austauschplattform für die Bundesverwaltung . Das Social Intranet des Bundes kann derzeit durch alle im Regierungsnetz verbundenen Behörden als Pilotsystem genutzt werden. b) Bis wann plant die Bundesregierung diesen Ausbau? Der Wirkbetrieb einer Basisversion wird nach derzeitiger Planung für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. Kollaborationsumgebungen unterliegen schnell veränderlichen Anforderungen, weshalb eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Basisversion vorgesehen ist. 9. Achtet die Bundesregierung bei ihren Werbemitteln auf deren Umweltbilanz ? a) Wie hoch ist die Quote an biologisch abbaubaren Materialien innerhalb der Werbemittel der Bundesregierung? b) Wie viele Werbemittel der Bundesregierung haben eine biologische Abbaubarkeit von mehr als vier Jahren? c) Wie viele Werbemittel der Bundesregierung haben eine biologische Abbaubarkeit von mehr als zehn Jahren? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7232 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wie viele Werbemittel der Bundesregierung haben eine biologische Abbaubarkeit von mehr als 100 Jahren? e) Wie viel CO2 wird bei der Produktion der Werbemittel der Bundesregierung jährlich emittiert? f) Wie viel Energie wird für die Produktion der Werbemittel der Bundesregierung jährlich benötigt? g) Wie viel Kilo Kunststoff wird für die Produktion der Werbemittel der Bundesregierung jährlich benötigt? Die Fragen 9 bis 9g werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung berücksichtigt auch beim Einkauf von Werbemitteln im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere Lebenszykluskosten, Energieeffizienz gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVVEnEff) sowie das Umweltzeichen „Blauer Engel“ und andere vergleichbare Standards. Um den größten Bedarf an Werbemitteln für die Bundesverwaltung abzudecken, enthält das Kaufhaus des Bundes eine Rahmenvereinbarung zu bedruckbaren Werbemitteln. Darin wird eine Vielzahl von Werbemittel angeboten, die unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten produziert wurden. Zum Beispiel gibt es Kugelschreiber, deren Gehäuse Anteile von Recyclingkunststoff enthalten sowie T-Shirts und Stofftaschen, die GOTS (Gobal Organic Textile Standard) zertifiziert sind. Für Werbemittel, deren Grundstoffe Holz bzw. Papier enthalten, werden Gütezeichen zur Berücksichtigung der nachhaltigen Waldwirtschaft, wie z. B. FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) genutzt. Auch bei der gerade laufenden Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung bekommt die Nachhaltigkeit eine wesentliche Bedeutung. Dies spiegelt sich zum Beispiel im Artikelsortiment, in der Leistungsbeschreibung und den geforderten Nachhaltigkeitsstandards pro Werbeartikel wider. Es werden Zertifizierungserfordernisse verlangt, die artikelbezogen eine hohe Qualität, eine lange Haltbarkeit sowie ökologische Standards garantieren sollen. Ebenso sind Mindestanforderungen bei der Verwendung recyclingfähiger Materialen festgelegt. Ausdrücklich werden alle potenziellen Bieter zudem auf das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zum Thema Nachhaltigkeit hingewiesen . Jedes Bundesministerium entscheidet dabei selbst über die grundsätzliche Notwendigkeit von Werbemitteln und darüber, welche Werbeartikel aus dem Artikelsortiment beschafft werden. Darüber hinaus bietet die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern sowie Beschaffenden Unterstützung bei der Auswahl nachhaltiger Produkte auch außerhalb der genannten Rahmenvereinbarung aus allen Produktgruppen an. Zu den Fragen 9a bis 9g liegen der Bundesregierung keine Erhebungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7232 10. Welchen Einfluss haben Ökobilanzen generell auf die Informationsverarbeitung und -organisation sowie die damit verbundenen Beschaffungsentscheidungen der Bundesregierung? Anspruchsvolle Ökobilanzen, welche den Normen zur Ökobilanzierung entsprechen (z. B. www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/ oekobilanz), werden bei den Beratungen der KNB zugrunde gelegt. Die KNB berät und schult Beschafferinnen und Beschaffer auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen zum Thema nachhaltige Beschaffung. Dadurch werden Beschafferinnen und Beschaffer befähigt, Ökobilanzen in Beschaffungsentscheidungen mit einzubeziehen. Für den Bereich des Bundesbaus fließen mit der Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen des Bundes auch Ökobilanzen in die Entscheidungsprozesse, etwa bei der Auswahl der Baustoffe, ein. Angesichts der Vielzahl verschiedener Beschaffungsstellen und der Unterschiedlichkeit der Beschaffungen verfügt die Bundesregierung noch nicht über systematische Erkenntnisse, ob Ökobilanzen generell auf die Informationsverarbeitung und -organisation Einfluss haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333