Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7237 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6852 – Planungen zur Demokratieförderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements ist für unsere Demokratie zentral. Deshalb ist ein roter Faden in der politischen Rahmensetzung für die Demokratieförderung wichtig. Nach zahlreichen fremdenfeindlichen Demonstrationen hat nun die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend , Dr. Franziska Giffey, in einem Interview mit „DER WELT“ am 5. September 2018 ein Gesetz zur Förderung der Demokratie angeregt (www.welt.de/ regionales/sachsen/article181423966/Giffey-regt-Gesetz-zur-Foerderung-der- Demokratie-an.html). In diesem Zusammenhang bewertet die Bundesministerin das Programm „Demokratie leben!“ zwar als hilfreich, aber aus ihrer Sicht löst das Programm nicht alle Probleme der Demokratieförderung. Das Programm fördert vor allem Projekte und stellt so keine strukturelle Förderung dar. Nun wird mit Entfristung des Programms „Demokratie leben!“ die Projektförderung verstetigt. 1. Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Demokratie? Wenn ja, welche Inhalte wird das Gesetz umfassen, und wie verhält sich das Gesetz zu bestehenden Programmen und Förderungen? Wenn nein, warum wird das Vorhaben nicht verfolgt? Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nicht vor. Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die qualitativ guten Bundesprogramme im Bereich Extremismusprävention und Demokratieförderung sollen nachhaltig abgesichert und ausgebaut werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7237 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie bewertet die Bundesregierung die von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey attestierte „Entpolitisierung der Gesellschaft“, und wie möchte die Bundesregierung einer Entpolitisierung konkret entgegenwirken? Einer „Entpolitisierung der Gesellschaft“ kann vor allem durch demokratische Bildung auf allen Ebenen entgegengewirkt werden. Deshalb hat Frau Bundesministerin Dr. Giffey dies auch im zitierten Interview als staatliche Aufgabe bezeichnet . Die Sicherung der Maßnahmen der Bundesregierung für politische Bildung und zur Demokratieförderung ist ein großes Anliegen und im aktuellen Bundeshaushalt an vielen Stellen hinterlegt. 3. Wie erfolgt die Abstimmung der Demokratieförderung mit anderen Ressorts wie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat? Seit Beginn der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Bündelung der Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention vorangetrieben . Der verstärkte Austausch zwischen den beiden Bundesprogrammen „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend wird im Rahmen der von der Bundesregierung im Juli 2016 beschlossenen „Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung “ weiter intensiviert. Darüber hinaus tagt seit der letzten Legislaturperiode die interministerielle Arbeitsgruppe „Extremismusprävention und Demokratieförderung“ regelmäßig und stellt damit den ressortübergreifenden Austausch sicher. 4. Wie will die Bundesregierung das Programm „Demokratie leben!“ durch klarere Strukturen und einen Abbau der Bürokratie vereinfachen und neu ausrichten (bitte nach den drei Kernzielen erläutern, die die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey am 6. November 2018 auf der Programmkonferenz „Demokratie leben!“ formuliert hat: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten , (3) Extremismus vorbeugen)? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. Die drei Kernziele von „Demokratie leben!“ ab 2020 lauten: „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten . Extremismus vorbeugen.“ Die bestehenden Handlungsfelder des Programms „Demokratieförderung“ und „Extremismusprävention“ werden ausdifferenziert und um das neue Handlungsfeld „Vielfaltsgestaltung“ ergänzt, um die Bedeutung von demokratischem Handeln für das friedliche Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft zu verdeutlichen . Dies wurde auch von der Gesamtevaluation des Deutschen Jugendinstituts empfohlen. Die neue, zweite Förderperiode ab 2020 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen, um das Bundesprogramm stärker zu fokussieren und durch weniger Bürokratie zu vereinfachen. Neue Förderaufrufe mit entsprechenden Informationen zu Förderhöhen oder den sonstigen Rahmenbedingungen sowie zum Ablauf des Verfahrens werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht . Zu den Details kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7237 5. Nach welchen Kriterien wurde vor der Entscheidung der Entfristung des Programms „Demokratie leben!“ die Förderung durch das Deutsche Jugendinstitut oder andere Akteure evaluiert, und inwiefern fließen diese Erkenntnisse in eine Weiterentwicklung ein? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit dem Beginn der Förderung im Januar 2015 stetig durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) evaluiert. Es untersucht die Umsetzung und die Effektivität der Programmaktivitäten, ordnet sie fachlich ein und bewertet sie. Die Erkenntnisse dieser Evaluierung fließen stets in die Programmentwicklung mit ein. 6. Beim Programm „Demokratie leben!“ arbeitet die Bundesregierung mit Projektpartnern zusammen, wie werden sowohl die einzelnen Projekte als auch die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern evaluiert, und durch welche Kriterien findet eine Erfolgskontrolle statt? Neben der Evaluierung des Bundesprogramms übernimmt das DJI, gemeinsam mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. und Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH die wissenschaftliche Begleitung der Programmbereiche. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung für die einzelnen Programmbereiche des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden regelmäßig u. a. auf der Internetseite des Programms veröffentlicht (www.demokratie-leben.de). Die Erfolgskontrolle ist ein systematisches Prüfungsverfahren (vgl. § 7 der Bundeshaushaltsordnung ). Sie dient dazu, während der Durchführung (begleitende Erfolgskontrolle) und nach Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) einer Maßnahme ausgehend von der Planung festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele erreicht wurden, ob die Maßnahme ursächlich für die Zielerreichung war und ob die Maßnahme wirtschaftlich war. Die Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich folgende Untersuchungen: Zielerreichungskontrolle, Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle. 7. Wie werden die Projektpartner in diesen Prozess der Weiterentwicklung als auch einer Evaluation eingebunden? Zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 fanden zwischen Mai und September 2018 eine Reihe von Dialogveranstaltungen statt. Dadurch sind Impulse von den Ländern, von Projektträgern aus dem Programm , aus der Zivilgesellschaft, aus der Fachpraxis und aus der Wissenschaft sowie Erkenntnisse und Empfehlungen der Programmevaluation und der wissenschaftlichen Begleitungen eingeflossen. 8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die geforderten „nachhaltigen Strukturen“ nachhaltig sind, und was versteht die Bundesregierung unter Nachhaltigkeit in der Demokratieförderung? 9. Wenn „Demokratie leben!“ nach Aussage von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey vor allem keine strukturelle Förderung darstellt, inwiefern trägt das Programm zu nachhaltigen Strukturen bei? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat für „Nachhaltigkeit“ im Bereich der Demokratieförderung keine von der Regel abweichende Definition. Die Nachhaltigkeit der Demo- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7237 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kratieförderung wird im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Bundesprogramme ausgehend von verschiedenen Indikatoren reflektiert und die Ergebnisse fließen in die Programmentwicklung ein. Die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ und die „Landes-Demokratiezentren “ bleiben auch in der zweiten Förderperiode ab 2020 die zentralen, nachhaltigen Strukturelemente des Bundesprogramms. Im Rahmen von „Demokratie leben !“ werden nachhaltig wirkende Strukturen im Rahmen von Projekten gefördert , eine Strukturförderung im Sinne einer institutionellen Förderung findet hingegen nicht statt. 10. Welche weiteren Maßnahmen existieren zusätzlich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Demokratieförderung, und wie sind diese Programme mit der Zielsetzung des Programms „Demokratie leben !“ gekoppelt? Neben dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ existieren im BMFSFJ keine weiteren Programme, die explizit Maßnahmen zur Demokratieförderung zur Aufgabe haben. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. die politische Jugendbildung über die bundeszentralen Träger mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Ihr Ziel, demokratisches Bewusstsein und politische Teilhabe von jungen Menschen zu fördern und sie zu befähigen, einen Beitrag zur Weiterentwicklung der demokratischen Kultur zu leisten, ist im KJP verankert. Demokratieförderung ist somit Teil einer politischen Jugendbildung, die übergreifend moderierte Räume eröffnet, in denen junge Menschen sich über gesellschaftliche Fragen zu positionieren und diskutieren lernen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333