Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7238 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6854 – Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum – Maßnahmen der Bundesregierung zur Verkehrssicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens mit dem Schuleintritt betreten Kinder neues Terrain: Sie verlassen die schützende Umgebung des Elternhauses, um sich selbstständig auf den Weg in die Schule zu machen. Als Verkehrsteilnehmer sind Kinder, aber auch Jugendliche , hier eine besonders gefährdete Gruppe. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV – in allen Bereichen sind Herausforderungen zu meistern. Zum einen können technische Lösungen an Fahrzeugen (wie zum Beispiel Bremsassistenten) zu einer Verbesserung der Sicherheitssituation von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr beitragen. Zum anderen helfen Verkehrserziehung , Informationskampagnen und Aktionstage dabei, Kinder und Jugendliche für ihre eigene Rolle und Verantwortlichkeit als Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Durch den Ausbau der frühkindlichen Bildung rückt die Verkehrssicherheit der Jüngsten nochmals weiter in den Fokus. Insbesondere auch vor dem Hintergrund einer sich verändernden Mobilitätswelt (zum Beispiel geräuschlose E-Fahrzeuge) verändert sich das Aufgabenspektrum der Verkehrserziehung. Aus Sicht der Fragesteller besteht daher Informationsbedarf über bestehende Maßnahmen sowie die Bestrebungen des Bundes, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitstrainings in Bildungseinrichtungen an diese veränderten Gegebenheiten anzupassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7238 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen führt die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchem Budget durch, um die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen? 2. An welche Adressatenkreise richteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen der 19. Wahlperiode , um die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen (bitte nach den Adressatenkreisen Kinder bzw. Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrerinnen und Lehrer aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Folgende Angebote haben das Ziel, die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Ein Teil der Maßnahmen wird durch das BMVI umgesetzt , weitere Maßnahmen erfolgen beispielsweise über die Verbände Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Deutsche Verkehrswacht (DVW) im Rahmen von Zuwendungen. Angebot Zielgruppe Adressaten Budget jährlich in Euro Kind und Verkehr (DVR) In Kindertageseinrichtungen werden Eltern über alle Fragen der Verkehrssicherheit der Kinder informiert. Erzieher/innen erhalten Anregungen zur Umsetzung von Verkehrserziehungs- (VE)-Maßnahmen. 2 bis 6-Jährige Eltern/Erziehungsberechtigte Erzieher/innen 430.000 Kinder im Straßenverkehr (DVW) Erzieher/innen erhalten Anregungen zur Umsetzung von VE-Maßnahmen. Umsetzung von Aktionstagen in den Einrichtungen für Eltern und Kinder. 2 bis 6-Jährige Erzieher/innen Eltern/ Erziehungsberechtigte Kinder 1.100.000 Käpt’n Blaubär (BMVI) Erstellung und Verteilung von Broschüren zu Themen der Verkehrssicherheit für Kindergartenkinder und Grundschüler an die entsprechenden Einrichtungen. 3 bis 10-Jährige Kinder Erzieher/innen Lehrer/innen 1.420.000 Aktion junge Fahrer (DVW) Aktionstage zur VS junger Fahrer mit diversen Schwerpunktthemen auf öffentlichen Plätzen und in Schulen. 13 bis 23-Jährige Jugendliche und junge Erwachsene Eltern/ Erziehungsberechtigte 950.000 Das Gesetz der Straße (BMVI) Bereitstellung von VS-Filmen mit Ralph Caspers und Unterrichtsmaterial zu 4 Themen mit hoher Unfallrelevanz auf Lehrer-Online. 2019 werden zwei weitere Themen produziert. 13 bis 23-Jährige Lehrer/innen an weiterführenden Schulen Multiplikatoren der Verkehrssicherheit Ca. 200.000 Landesfilmdienste (KDL) Bereitstellung und Versand von VE-Filmen an Schulen. Schüler aller Altersgruppen Lehrer/innen 35.000 BF17 – Begleitetes Fahren (DVR) Bereitstellung von Informationen zur Umsetzung des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren online und über soziale Netzwerke. 15 bis 17-Jährige Jugendliche und junge Erwachsene Eltern/ Erziehungsberechtigte 291.000 Darüber hinaus werden in weiteren Verkehrssicherheitsangeboten und -programmen Verkehrsteilnehmer aller Altersgruppen adressiert, ohne dass der monetäre Umfang abgeschätzt werden kann, der auf Kinder und Jugendliche entfällt. Zum Beispiel in den Programmen „Fahr Rad… aber sicher“ (Aktionstage der DVW), einer Kampagne gegen Dooringunfälle (DVR), der BMVI-Kampagne „Runter vom Gas“ oder dem Angebot der Online-Kampagne „Motorrad aber sicher“ (IVM). 3. Welche Regelverstöße wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils im Radverkehr , im Fußverkehr, im Bereich des Pkw-Verkehrs und des Lkw-Verkehrs durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfasst (bitte tabellarisch nach Jahr und Art der Verkehrsbeteiligung auflisten)? Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Drucksache 19/7238 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7238 4. Wie hat sich die Zahl der tödlich verunglückten, der schwer und leicht verletzten Fahrradfahrer sowie Fußgänger im Zeitraum von 2015 bis 2017 entwickelt ? Welchen Anteil daran hatten jeweils Kinder und Jugendliche, und welchen Anteil hatten Senioren (über 65 Jahre; bitte tabellarisch nach Unfallarten und Jahren darstellen)? Tabelle 1: Verunglückte Fahrrad Fahrende und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Senioren daran in den Jahren 2015 bis 2017 GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. Unfall anderer Art 66 4.520 13.874 18.460 0,5 2,1 2,5 2,4 0,0 0,9 1,0 1,0 9,9 8,9 4,2 5,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 7 606 4.303 4.916 0,0 0,3 0,8 0,7 0,0 0,2 0,4 0,4 1,0 0,9 0,9 0,9 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 25 431 2.001 2.457 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,1 0,2 0,2 2,1 0,7 0,4 0,5 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 52 903 4.891 5.846 0,8 0,4 0,8 0,7 0,3 0,2 0,4 0,4 6,5 1,9 1,1 1,3 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 23 1.039 4.798 5.860 0,3 0,6 0,9 0,9 0,0 0,4 0,5 0,4 2,1 1,5 1,0 1,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 182 5.617 30.494 36.293 2,6 4,2 6,7 6,2 1,6 2,2 3,4 3,2 26,9 11,1 6,9 7,7 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 1 214 1.444 1.659 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 3 166 523 692 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 15 500 888 1.403 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 1,8 0,7 0,3 0,4 Abkommen von der Fahrbahn nach links 9 234 347 590 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,1 Gesamt 383 14.230 63.563 78.176 4,4 8,2 12,4 11,6 2,1 4,3 6,1 5,8 51,7 26,8 15,2 17,5 Unfall anderer Art 79 4.628 14.747 19.454 0,3 2,0 2,5 2,4 0,0 1,0 1,0 1,0 13,7 8,7 4,3 5,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 7 602 4.538 5.147 0,0 0,3 0,9 0,8 0,0 0,2 0,4 0,4 0,8 0,9 0,8 0,8 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 35 480 2.171 2.686 0,0 0,2 0,4 0,3 0,3 0,1 0,2 0,2 2,8 0,9 0,4 0,5 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 40 919 5.283 6.242 0,5 0,5 0,7 0,7 0,0 0,3 0,5 0,4 5,6 2,0 1,1 1,3 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 21 1.005 4.990 6.016 0,0 0,5 0,9 0,8 0,3 0,4 0,5 0,4 2,3 1,5 1,0 1,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 178 5.681 31.234 37.093 0,3 4,0 6,5 6,0 1,3 1,9 3,3 3,1 30,5 10,9 6,6 7,5 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 5 229 1.523 1.757 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,8 0,4 0,3 0,3 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 1 181 518 700 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 13 538 1.025 1.576 0,3 0,2 0,1 0,2 0,0 0,2 0,1 0,1 0,5 0,7 0,3 0,4 Abkommen von der Fahrbahn nach links 14 222 367 603 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 1,8 0,3 0,1 0,2 Gesamt 393 14.485 66.396 81.274 1,3 7,9 12,2 11,4 1,8 4,2 6,1 5,7 59,0 26,7 15,1 17,4 Unfall anderer Art 91 4.726 14.741 19.558 0,0 2,3 2,8 2,7 0,0 1,0 0,9 0,9 18,1 9,5 4,4 5,3 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 8 579 4.461 5.048 0,0 0,3 0,9 0,8 0,0 0,2 0,4 0,4 1,3 0,8 0,8 0,8 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 31 492 2.128 2.651 0,0 0,2 0,4 0,4 0,5 0,1 0,2 0,2 3,4 1,0 0,4 0,5 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 39 927 5.172 6.138 0,0 0,5 0,8 0,7 0,3 0,2 0,4 0,4 3,9 1,9 1,1 1,3 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 19 938 4.887 5.844 0,0 0,6 1,0 0,9 0,0 0,3 0,5 0,4 2,9 1,5 0,9 1,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 169 5.281 30.517 35.967 3,9 3,8 7,0 6,5 1,3 1,9 3,3 3,0 26,4 10,2 6,5 7,2 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 1 248 1.416 1.665 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 4 222 549 775 0,0 0,1 0,1 0,1 0,3 0,0 0,0 0,0 0,5 0,4 0,2 0,2 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 10 504 970 1.484 0,0 0,2 0,2 0,2 0,0 0,2 0,1 0,1 1,0 0,9 0,3 0,4 Abkommen von der Fahrbahn nach links 10 207 381 598 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,2 Gesamt 382 14.124 65.222 79.728 3,9 8,0 13,4 12,4 2,4 4,1 5,9 5,5 58,6 26,9 15,0 17,3 BASt U2n-02/2019 Jugendliche 15 bis unter 18 Jahre Senioren 65 Jahre und älter in Prozent in Prozent Kinder unter 15 Jahre in ProzentGetötete (GT) Schwerverletzte (SV) 2015 Jahr Unfallart Leichtverletzte (LV) Gesamt Verunglückte Fahrrad Fahrende insgesamt 2016 2017 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7238 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7238 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 2: Verunglückte zu Fuß Gehende und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Senioren daran in den Jahren 2015 bis 2017 GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. Unfall anderer Art 13 281 1.419 1.713 0,7 0,7 1,1 1,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,6 1,4 1,3 1,3 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 3 39 206 248 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,2 0,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 2 8 57 67 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 1 11 31 43 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 0 13 48 61 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 6 66 225 297 0,0 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 0,2 0,1 0,1 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 502 7.296 21.125 28.923 4,3 20,6 19,0 19,1 1,9 3,9 4,9 4,6 49,7 29,9 16,3 20,2 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 3 18 43 64 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 6 43 84 133 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,0 0,1 Abkommen von der Fahrbahn nach links 1 17 43 61 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 537 7.792 23.281 31.610 5,0 21,8 20,8 20,8 2,0 4,1 5,4 5,0 52,3 31,8 18,1 22,0 Unfall anderer Art 11 291 1.421 1.723 0,0 0,4 1,1 0,9 0,0 0,1 0,2 0,2 1,4 1,6 1,3 1,4 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 1 40 198 239 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,1 0,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 1 12 47 60 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 0 7 35 42 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 1 4 64 69 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 5 52 238 295 0,2 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,1 0,1 0,6 0,1 0,1 0,1 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 458 7.092 21.549 29.099 5,1 21,0 19,0 19,2 1,4 4,2 4,4 4,3 54,1 29,8 17,1 20,8 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 8 24 55 87 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,1 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 3 42 83 128 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,1 Abkommen von der Fahrbahn nach links 2 14 35 51 0,2 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 Gesamt 490 7.578 23.725 31.793 5,5 21,9 20,7 20,8 1,6 4,3 4,8 4,6 56,7 32,0 18,8 22,6 Unfall anderer Art 9 306 1.408 1.723 0,0 0,8 1,0 1,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,8 1,8 1,4 1,5 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht 3 43 222 268 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,2 0,1 0,1 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet 4 14 60 78 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleiche Richtung fährt 0 5 38 43 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt 0 12 63 75 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt 3 69 241 313 0,0 0,5 0,4 0,4 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußgänger 449 6.880 20.923 28.252 3,7 20,9 19,2 19,3 0,8 3,9 4,4 4,2 48,2 29,2 16,4 20,0 Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 6 24 58 88 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 1 42 84 127 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0 Abkommen von der Fahrbahn nach links 8 23 49 80 0,2 0,1 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,0 0,0 Gesamt 483 7.418 23.146 31.047 3,9 22,4 21,0 21,0 1,2 4,2 4,8 4,6 50,7 31,6 18,2 21,9 BASt U2n-02/2019 2015 2016 2017 Jugendliche 15 bis unter 18 Jahre Senioren 65 Jahre und älter Getötete (GT) Schwerverletzte (SV) Leichtverletzte (LV) Gesamt in Prozent in Prozent in Prozent Verunglückte zu Fuß Gehende insgesamt UnfallartJahr Kinder unter 15 Jahre Drucksache 19/7238 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7238 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Höhe der Dunkelziffer bei den polizeilich nicht erfassten Verkehrsunfällen von Fußgängern und/oder Radfahrern? Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer bei Verkehrsunfällen von Fußgängern und Fahrradfahrern aus. Insbesondere bei Alleinunfällen sowie Unfällen mit geringer Verletzungsschwere ist eine hohe Nichterfassung zu erwarten. 6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand auf nationaler und europäischer Ebene zur verbindlichen Einführung von Fahrerassistenz- und Schutzsystemen, die zur Lebensrettung ungeschützter Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel Abbiegeassistenten, Totwinkelwarner, Kreuzungsassistenten, Türöffnerwarnsysteme und Außenairbags) beitragen können? a) Wie ist der Stand im Bereich des Pkw-Verkehrs? b) Wie ist der Stand im Bereich des Lkw-Verkehrs? Aufbauend auf bereits existierenden technischen Anforderungen an Fahrerassistenz - und Schutzsysteme werden die einschlägigen Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene im Hinblick auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer weiterentwickelt. Für die meisten Fahrzeugklassen sind die fahrzeugsicherheitstechnischen Anforderungen auf europäischer Ebene harmonisiert. Maßgebliche Typgenehmigungsvorschriften sind in Richtlinie 2007/46/EG – zukünftig Verordnung (EU) 2018/858 – geregelt. Diese Vorschriften schaffen einen Rahmen für die Genehmigung aller in ihren Geltungsbereich fallenden Neufahrzeuge und der zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten. Eine neugefasste Verordnung über die allgemeine Sicherheit und den Schutz von Fahrzeuginsassen und schwächeren Verkehrsteilnehmenden, welche unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 661/2009 ablösen soll, sieht Abbiegeassistenzsysteme für Lkw und Notbremsassistenzsysteme für Pkw ab ca. 2022 (Abbiegeassistenzsysteme ) bzw. 2024 (Notbremsassistenzsysteme) für neue Fahrzeugtypen vor. Anforderungen für die Typgenehmigung von Pkw zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern sind in den Verordnungen (EG) Nr. 78/2009 und (EG) Nr. 631/2009 sowie der UN-Regelung Nr. 127 geregelt. Dort sind Prüfverfahren festgelegt, mit denen im Wesentlichen das Schutzpotential des Fahrzeugfrontbereichs (Stoßfänger, Motorhaube) im Falle eines Fußgängeranpralls durch Prüfkörper (z. B. Kopf- und Beinprüfkörper) getestet wird. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmtragequote von Radfahrern im Innerortsverkehr im Zeitraum von 2012 bis 2017 entwickelt, und welche Entwicklungen und Potenziale der Fahrradhelmnutzung sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (bitte die Helmtragequoten nach Altersgruppen aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Helmtragequoten zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Helmnutzung. Da durch das Tragen von Fahrradhelmen gefährliche Kopfverletzungen verhindert oder abgemildert werden können, unterstützt und fördert die Bundesregierung entsprechende Aufklärungsmaßnahmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7238 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7238 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nachfolgende Tabelle enthält den Anteil der Fahrradfahrer mit Schutzhelm im Innerortsverkehr im Zeitraum von 2012 bis 2017, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen sowie die Gesamtquote über alle Altersgruppen. Alter Bis 5 Jahre 6-10 Jahre 11-16 Jahre 17-21 Jahre 22-30 Jahre 31-40 Jahre 41-60 Jahre Ab 61 Jahre Gesamt Jahr 2012 % 75 66 29 4 5 11 13 12 13 2013 % 76 75 28 6 7 14 15 16 15 2014 % 82 69 31 7 7 16 16 16 17 2015 % 84 76 29 6 8 14 20 18 18 2016 % 70 76 29 6 8 14 20 18 18 2017 % 62 72 31 8 10 18 23 27 19 8. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung zur der Bewertung von Notbremsassistenten zur Vermeidung und Milderung von Unfällen von Pkw mit querenden Fußgängern im Euro NCAP vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Bewertungen aus Euro NCAP von Notbremsassistenzsystemen, deren Ziel die Vermeidung oder Unfallfolgenminderung bei Unfällen mit querenden Fußgängerinnen oder Fußgängern ist, verwiesen. 9. Hat die Einführung von Notbremsassistenten zur Vermeidung und Milderung von Unfällen von Pkw mit querenden Fußgängern nach Kenntnis der Bundesregierung zu positiven Effekten geführt (bitte begründen)? Notbremsassistenzsysteme mit dem Ziel, Unfälle zwischen Pkw und querenden Fußgängerinnen und Fußgängern zu verhindern oder deren Unfallfolgen zu mindern , werden seit 2016 im Rahmen von Euro NCAP nach allgemein anerkannten Prüfkriterien beurteilt. Sie sind derzeit in der Fahrzeugflotte noch zu selten vorhanden , um einen Einfluss dieser Systeme auf die Unfallzahlen nachzuweisen. Drucksache 19/7238 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Art der Zuwiderhandlung Straftat 168 14 X X und zwar Unfallflucht 31 3 X X Alkohol 65 2 X X Illegale Drogen 2 0 X X Fahren ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots 73 9 X X Fahren mit falschem Kennzeichen 3 - X X Körperverletzung, Tötung 6 0 X X Ordnungswidrigkeit 4.001 298 X X und zwar im Bereich Alkohol 33 1 X X Illegale Drogen 36 1 X X Vorfahrt, Vorrang 359 18 X X darunter Rotlichtverstöße 266 14 X X Abbiegen, An-, Ein-, Ausfahren, Wenden, Rückwärtsfahren 53 4 X X Überholen, Begegnen, Vorbeifahren 55 29 X X Geschwindigkeit 2.884 121 X X Sicherheitsabstand 172 37 X X Ladung 4 28 X X technischer Zustand des Fahrzeugs 17 10 X X Halterpflichten 29 2 X X Insgesamt 4.168 313 45 1 -: nichts vorhanden oder keine Veränderung © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg Anlage 1: Eintragungen von Verkehrsverstößen im Jahr 2016 nach Art der Zuwiderhandlung und ausgewählten Arten des benutzten Verkehrsmittels in 1.000 Personenkraftwagen Lastkraftwagen/ Kraftomnibus Fahrrad Fußgänger Mehrfachangaben bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (auf einer Meldung): Auf einer im Fahreignungsregister (FAER) gespeicherten Meldung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können bis zu 10 verwirklichte Tatbestände angegeben werden. Diese Tatbestände werden einzeln X: Aussage nicht sinnvoll oder Werte nicht vergleichbar Auf die differenzierte Darstellung nach der Art der Zuwiderhandlung bei Fußgängern oder Radfahrern wird verzichtet, weil die Rundung auf 1.000 Fälle in diesen beiden Kategorien dazu führt, dass fast ausschließlich die Ziffer „0“ ausgewiesen würde. Die entsprechenden Tabellenfelder werden gesperrt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7238 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Art der Zuwiderhandlung Straftat 193 18 X X und zwar Unfallflucht 31 3 X X Alkohol 64 2 X X Illegale Drogen 3 0 X X Fahren ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots 101 12 X X Fahren mit falschem Kennzeichen 0 0 X X Körperverletzung, Tötung 6 0 X X Ordnungswidrigkeit 3.906 313 X X und zwar im Bereich Alkohol 31 1 X X Illegale Drogen 31 1 X X Vorfahrt, Vorrang 355 18 X X darunter Rotlichtverstöße 267 14 X X Abbiegen, An-, Ein-, Ausfahren, Wenden, Rückwärtsfahren 50 4 X X Überholen, Begegnen, Vorbeifahren 50 32 X X Geschwindigkeit 2.791 127 X X Sicherheitsabstand 179 39 X X Ladung 3 30 X X technischer Zustand des Fahrzeugs 17 10 X X Halterpflichten 38 3 X X Insgesamt 4.099 331 43 1 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg Fahrrad Fußgänger Anlage 2: Eintragungen von Verkehrsverstößen im Jahr 2017 nach Art der Zuwiderhandlung und ausgewählten Arten des benutzten Verkehrsmittels in 1.000 Personenkraftwagen Lastkraftwagen/ Kraftomnibus Mehrfachangaben bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (auf einer Meldung): Auf einer im Fahreignungsregister (FAER) gespeicherten Meldung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können bis zu 10 verwirklichte Tatbestände angegeben werden. Diese Tatbestände werden einzeln ausgezählt. X: Aussage nicht sinnvoll oder Werte nicht vergleichbar Auf die differenzierte Darstellung nach der Art der Zuwiderhandlung bei Fußgängern oder Radfahrern wird verzichtet, weil die Rundung auf 1.000 Fälle in diesen beiden Kategorien dazu führt, dass fast ausschließlich die Ziffer „0“ ausgewiesen würde. Die entsprechenden Tabellenfelder werden gesperrt. Drucksache 19/7238 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333