Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/725 19. Wahlperiode 13.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/458 – Frauenanteil in der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Frauen sind in Organen der sozialen Selbstverwaltung noch immer unterrepräsentiert . Eine Auswertung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Sozialwahlen von 2011 hat beispielsweise ergeben, dass der Frauenanteil in den Gremien der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) je nach Kassenart lediglich zwischen 11 und 27 Prozent beträgt (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/ DE/PDF-Meldungen/2016/frauen-und-die-selbstverwaltung-faq.pdf?__blob= publicationFile&v=2; abgerufen am 4. Januar 2018). Auch in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sind Frauen unterrepräsentiert (vgl. Ärzte Zeitung vom 11. Juli 2016). Dies steht im Gegensatz zur Geschlechterverteilung unter den Versicherten und Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen sowie unter den im Gesundheitswesen Beschäftigten, die einen hohen Frauenanteil aufweist. Die meisten Organisationen der sozialen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung . Sie erfüllen gesamtstaatliche und gemeinnützige Aufgaben der sozialen Sicherung und Daseinsvorsorge und unterliegen, soweit sie bundesunmittelbar agieren, der Aufsicht der Bundesregierung bzw. einer obersten Bundesbehörde . Um die Partizipation von Frauen in den Organen zu erhöhen, hatte die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD daher 2013 in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode beschlossen: „Durch geeignete Maßnahmen wollen wir erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird“ (vgl. „Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD“, www.bundesregierung.de/ Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob= publicationFile; abgerufen am 4. Januar 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nachfolgenden Antworten basieren auf Daten, die dem Bundesministerium für Gesundheit vom Bundesversicherungsamt, vom GKV-Spitzenverband, von der Bundesärztekammer, von der Bundeszahnärztekammer, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und von den Landesaufsichtsbehörden übermittelt wurden. Gesetzliche Krankenkassen 1. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil unter den gesetzlich Versicherten ? Der prozentuale Frauenanteil liegt bei 48,01 Prozent (Stand: Dezember 2017). 2. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten gesetzlicher Krankenkassen und ihrer Verbände? Der prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen liegt bei 70,1 Prozent. Beim Verband der Ersatzkassen beträgt der Frauenanteil bei den Beschäftigten 58,15 Prozent, beim IKK-Bundesverband 71 Prozent, beim AOK-Bundesverband 55,7 Prozent und beim BKK-Dachverband 60 Prozent. 3. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen: a) bei den allgemeinen Ortskrankenkassen, die mit 26,3 Millionen Menschen rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung versichern, b) bei den Ersatzkassen, c) bei den Betriebskrankenkassen, d) bei den Innungskrankenkassen? Prozentual (in Prozent) Frauenanteil in den Vorständen AOKen 11,1 Prozent Ersatzkassen 7,7 Prozent BKKen 20,9 Prozent IKKen 0 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/725 4. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der gesetzlichen Krankenkassen: a) bei den allgemeinen Ortskrankenkassen, b) bei den Ersatzkassen, c) bei den Betriebskrankenkassen, d) bei den Innungskrankenkassen? Prozentual (in Prozent) Frauenanteil in der ersten Führungsebene AOKen 25,2 Prozent Ersatzkassen 17,2 Prozent BKKen 29,2 Prozent IKKen 23,7 Prozent 5. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen: a) bei den allgemeinen Ortskrankenkassen, b) bei den Ersatzkassen, c) bei den Betriebskrankenkassen, d) bei den Innungskrankenkassen? Prozentual (in Prozent) Frauenanteil AOKen 23,2 Prozent Ersatzkassen 36,6 Prozent BKKen 19,5 Prozent IKKen 10,1 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenverbände auf Bundesebene: a) im Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes (AOK – Allgemeine Ortskrankenkasse), b) im Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen, c) im Vorstand des BKK-Dachverbandes (BKK – Betriebskrankenkasse), d) im Vorstand des IKK-Bundesverbandes (IKK – Innungskrankenkasse)? Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Erweiterter Vorstand des AOK- Bundesverbandes 13/1 7,7 Prozent Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen 1/1 100 Prozent Vorstand des BKK Dachverbandes 1/0 0 Vorstand des IKK-Bundesverbandes 2/0 0 7. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Kassenverbände auf Bundesebene : a) beim AOK-Bundesverband, b) beim Verband der Ersatzkassen, c) beim BKK Dachverband, d) beim IKK-Bundesverband? Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil AOK-Bundesverband 15/3 20 Prozent Verband der Ersatzkassen 24/6 25 Prozent BKK Dachverband 8/4 50 Prozent IKK-Bundesverband 1/0 0 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/725 8. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf Bundesebene: a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen, c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes, d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes? Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent ) Frauenanteil Aufsichtsrat des AOK-Bundesverband 22/6 27,3 Prozent Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen 36/13 36,11 Prozent Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes 20/3 15 Prozent Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes 18/0 0 Prozent 9. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes? Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Hierunter befindet sich eine Frau als Vorstandsvorsitzende, was einem prozentualen Frauenanteil von 33,33 Prozent entspricht. 10. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband? Der ersten Führungsebene beim GKV-Spitzenverband unterhalb des Vorstandes gehören 14 Personen an. Davon sind drei Personen weiblich, was einem prozentualen Frauenanteil von 21,43 Prozent entspricht. 11. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes? Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes besteht aus 52 Mitgliedern. Acht Mitglieder sind weiblich, was einem prozentualen Frauenanteil von 15,4 Prozent entspricht. Ärztekammern 12. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil unter den berufstätigen Ärztinnen und Ärzten in Deutschland? Im Jahr 2016 betrug der Frauenanteil unter den berufstätigen Ärztinnen und Ärzten 46 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ärztekammern (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)? Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Landesärztekammer Baden-Württemberg 11/1 9 Prozent Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 8/1 13 Prozent Bezirksärztekammer Nordbaden 14/6 43 Prozent Bezirksärztekammer Südbaden 11/4 36 Prozent Bezirksärztekammer Südwürttemberg 8/1 13 Prozent Bayerische Landesärztekammer 15/3 20 Prozent Ärztekammer Berlin 10/2 20 Prozent Landesärztekammer Brandenburg 8/1 13 Prozent Ärztekammer Bremen 5/3 60 Prozent Ärztekammer Hamburg 7/2 29 Prozent Landesärztekammer Hessen 11/2 18 Prozent Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 10/3 30 Prozent Ärztekammer Niedersachsen 7/2 29 Prozent Ärztekammer Nordrhein 18/5 28 Prozent Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 15/2 13 Prozent Bezirksärztekammer Koblenz 6/2 33 Prozent Bezirksärztekammer Pfalz 20/5 25 Prozent Bezirksärztekammer Rheinhessen 11/2 18 Prozent Bezirksärztekammer Trier 7/1 14 Prozent Ärztekammer des Saarlandes 6/1 17 Prozent Sächsische Landesärztekammer 11/3 27 Prozent Ärztekammer Sachsen-Anhalt 9/1 11 Prozent Ärztekammer Schleswig-Holstein 7/2 29 Prozent Landesärztekammer Thüringen 7/2 29 Prozent Ärztekammer Westfalen-Lippe 11/2 18 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/725 14. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Ärztekammern unterhalb des Vorstandes (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)? Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Landesärztekammer Baden-Württemberg 2/1 50 Prozent Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 1/0 0 Prozent Bezirksärztekammer Nordbaden 1/0 0 Prozent Bezirksärztekammer Südbaden 1/0 0 Prozent Bezirksärztekammer Südwürttemberg 1/1 100 Prozent Bayerische Landesärztekammer 1/0 0 Prozent Ärztekammer Berlin 1/0 0 Prozent Landesärztekammer Brandenburg 2/0 0 Prozent Ärztekammer Bremen 3/3 100 Prozent Ärztekammer Hamburg 2/0 0 Prozent Landesärztekammer Hessen 3/0 0 Prozent Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 2/1 50 Prozent Ärztekammer Niedersachsen 3/0 0 Prozent Ärztekammer Nordrhein 4/2 50 Prozent Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 1/0 0 Prozent Bezirksärztekammer Koblenz 2/0 0 Prozent Bezirksärztekammer Pfalz 2/1 50 Prozent Bezirksärztekammer Rheinhessen 2/1 50 Prozent Bezirksärztekammer Trier 1/0 0 Prozent Ärztekammer des Saarlandes 1/0 0 Prozent Sächsische Landesärztekammer 3/2 66 Prozent Ärztekammer Sachsen-Anhalt 2/1 50 Prozent Ärztekammer Schleswig-Holstein 2/0 0 Prozent Landesärztekammer Thüringen 3/2 66 Prozent Ärztekammer Westfalen-Lippe 2/0 0 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Ärztekammern (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)? Absolut (gesamt/Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Landesärztekammer Baden-Württemberg 96/24 25 Prozent Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 106/26 25 Prozent Bezirksärztekammer Nordbaden 97/22 23 Prozent Bezirksärztekammer Südbaden 77/22 29 Prozent Bezirksärztekammer Südwürttemberg 67/15 22 Prozent Bayerische Landesärztekammer 182/37 20 Prozent Ärztekammer Berlin 46/12 26 Prozent Landesärztekammer Brandenburg 92/19 21 Prozent Ärztekammer Bremen 30/8 27 Prozent Ärztekammer Hamburg 57/19 33 Prozent Landesärztekammer Hessen 80/23 29 Prozent Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 75/24 32 Prozent Ärztekammer Niedersachsen 60/13 22 Prozent Ärztekammer Nordrhein 121/21 17 Prozent Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 80/16 20 Prozent Bezirksärztekammer Koblenz 35/6 17 Prozent Bezirksärztekammer Pfalz 50/11 22 Prozent Bezirksärztekammer Rheinhessen 45/11 24 Prozent Bezirksärztekammer Trier 30/7 23 Prozent Ärztekammer des Saarlandes 76/18 24 Prozent Sächsische Landesärztekammer 103/28 27 Prozent Ärztekammer Sachsen-Anhalt 37/8 22 Prozent Ärztekammer Schleswig-Holstein 69/28 41 Prozent Landesärztekammer Thüringen 43/12 28 Prozent Ärztekammer Westfalen-Lippe 121/16 13 Prozent 16. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesärztekammer? Der Vorstand der Bundesärztekammer besteht aus 19 Mitgliedern. Hierunter befinden sich fünf Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 26 Prozent entspricht. 17. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesärztekammer unterhalb des Vorstandes? Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes, die Hauptgeschäftsführung, besteht aus einem Hauptgeschäftsführer, einer Stellvertreterin und einem Stellvertreter , was einem prozentualen Frauenanteil von 33 Prozent entspricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/725 18. Wie hoch ist derzeit der prozentuale Frauenanteil unter den berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland? Der prozentuale Frauenanteil unter den berufstätigen Zahnärztinnen und -ärzten liegt bei 44,6 Prozent. 19. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Zahnärztekammern (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln )? Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Baden-Württemberg 9/0 0,0 Prozent Bayern 15/1 6,7 Prozent Berlin 7/2 28,6 Prozent Brandenburg 6/1 16,7 Prozent Bramen 4/1 25,0 Prozent Hamburg 5/1 20,0 Prozent Hessen 9/2 22,2 Prozent Niedersachsen 7/2 28,6 Prozent Nordrhein 11/1 9,1 Prozent Westfalen-Lippe 8/1 12,5 Prozent Rheinland-Pfalz 10/2 20,0 Prozent Saarland 5/1 20,0 Prozent Sachsen 9/1 11, 1 Prozent Sachsen-Anhalt 7/1 14,3 Prozent Schleswig-Holstein 6/1 16,7 Prozent Thüringen 7/1 14,3 Prozent Summe 125/19 15,2 Prozent 20. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Zahnärztekammern unterhalb des Vorstandes (bitte jeweils nach Ärztekammer aufschlüsseln)? Der derzeit absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes (Landesgeschäftsführung) beträgt 17,6 Prozent (14 Männer , drei Frauen). Die Landeszahnärztekammern Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben Geschäftsführerinnen. 21. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Zahnärztekammern (bitte jeweils nach Zahnärztekammer aufschlüsseln)? Nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer wird die Zusammensetzung der Kammerversammlungen der Landeszahnärztekammern nicht systematisch erfasst . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundeszahnärztekammer? Der derzeit absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundeszahnärztekammer liegt bei null. 23. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundeszahnärztekammer unterhalb des Vorstandes? Der derzeit absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundeszahnärztekammer unter dem Vorstand (Hauptgeschäftsführer und stellvertretende Hauptgeschäftsführer) liegt bei null. Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen 24. Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil unter den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten in Deutschland? Zum 31. Dezember 2016 waren im Bundesarztregister insgesamt 169 866 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Summe aus Vertragsärztinnen und -ärzten , Angestellten und Ermächtigten) verzeichnet. Der Frauenanteil daran lag bei 45 Prozent. Unter den niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten lag der Frauenanteil bei 44 Prozent. 25. Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil an den Ärztinnen und Ärzten, die als Angestellte in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind? Zum 31. Dezember 2016 waren im Bundesarztregister insgesamt 29 967 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verzeichnet. Der Frauenanteil daran lag bei 55 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/725 26. a) Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen (bitte jeweils nach Kassenärztlicher Vereinigung aufschlüsseln)? b) In welchen Kassenärztlichen Vereinigungen ist gar keine Frau Mitglied des Vorstandes? Kassenärztliche Vereinigung Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Schleswig-Holstein 2/1 50 Prozent Hamburg 2/1 50 Prozent Bremen 2/0 0 Prozent Niedersachsen 2/0 0 Prozent Westfalen-Lippe 3/0 0 Prozent Nordrhein 2/0 0 Prozent Hessen 2/0 0 Prozent Rheinland-Pfalz 3/0 0 Prozent Baden-Württemberg 2/0 0 Prozent Bayern 3/1 33 Prozent Berlin 3/1 33 Prozent Saarland 2/0 0 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 3/2 67 Prozent Brandenburg 3/0 0 Prozent Sachsen-Anhalt 3/0 0 Prozent Sachsen 2/1 50 Prozent Thüringen 2/1 50 Prozent 27. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen Vereinigungen unterhalb des Vorstandes (bitte jeweils nach Kassenärztlicher Vereinigung aufschlüsseln)? Die unten angegebenen Daten sind vor dem Hintergrund der sehr heterogenen Organisationsstrukturen der KVen zu sehen, da teilweise die erste Führungsebene nur aus einem Geschäftsführer/in, Verwaltungsdirektor/in o. Ä. besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kassenärztliche Vereinigung (Mitarbeiter Führungsebene) Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Schleswig-Holstein 14/5 36 Prozent Hamburg* - - Bremen 8/4 50 Prozent Niedersachsen 1/0 0 Prozent Westfalen-Lippe 23/7 30 Prozent Nordrhein 7/1 14 Prozent Hessen 1/0 0 Prozent Rheinland-Pfalz 22/4 18 Prozent Baden-Württemberg 2/1 50 Prozent Bayern 2/0 0 Prozent Berlin 8/1 13 Prozent Saarland 1/0 0 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 9/4 44 Prozent Brandenburg 8/4 50 Prozent Sachsen-Anhalt 12/7 58 Prozent Sachsen 5/2 40 Prozent Thüringen 7/3 43 Prozent * Daten wurden nicht übermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/725 28. Wie hoch ist der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (bitte jeweils nach Kassenärztlicher Vereinigung aufschlüsseln)? Kassenärztliche Vereinigung (Vertreterversammlung) Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Schleswig-Holstein 40/8 20 Prozent Hamburg 30/9 30 Prozent Bremen 20/6 30 Prozent Niedersachsen 50/4 8 Prozent Westfalen-Lippe 50/10 20 Prozent Nordrhein 49/8 16 Prozent Hessen 50/12 24 Prozent Rheinland-Pfalz 40/6 15 Prozent Baden-Württemberg 50/11 22 Prozent Bayern 50/14 28 Prozent Berlin 40/11 28 Prozent Saarland 30/5 17 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 25/6 24 Prozent Brandenburg 30/10 33 Prozent Sachsen-Anhalt 30/10 33 Prozent Sachsen 40/8 20 Prozent Thüringen 30/12 40 Prozent 29. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung? Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der 15. Wahlperiode hat derzeit drei Mitglieder, darunter ist keine Frau (0 Prozent). 30. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhalb des Vorstandes ? Die erste Führungsebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besteht aus 16 Personen. Hierunter befinden sich drei Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 19 Prozent entspricht. 31. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung? Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besteht aus 60 Mitgliedern. 11 Mitglieder sind weiblich, was einem prozentualen Frauenanteil von 18 Prozent entspricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil unter den Vertragszahnärztinnen und Vertragsärzten in Deutschland? Der Frauenanteil unter allen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten in Deutschland liegt bei 38,3 Prozent (Quelle: Bundeszahnarztregister). 33. a) Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (bitte jeweils nach Kassenzahnärztlicher Vereinigung aufschlüsseln)? b) In welchen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ist gar keine Frau Mitglied des Vorstandes? Kassenzahnärztliche Vereinigung Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Baden-Württemberg 3/1 33 Prozent Bayern 3/0 0 Prozent Berlin 3/0 0 Prozent Brandenburg 3/1 33,33 Prozent Bremen 2/0 0 Prozent Hamburg 3/0 0 Prozent Hessen 3/0 0 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 2/0 0 Prozent Niedersachsen 3/0 0 Prozent Nordrhein 3/0 0 Prozent Rheinland-Pfalz 3/0 0 Prozent Saarland 2/0 0 Prozent Sachsen 2/1 50 Prozent Sachsen-Anhalt 1/0 0 Prozent Schleswig-Holstein 3/0 0 Prozent Thüringen 3/0 0 Prozent Westfalen-Lippe 2/0 0 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/725 34. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterhalb des Vorstandes (bitte jeweils nach Kassenzahnärztlicher Vereinigung aufschlüsseln )? Kassenzahnärztliche Vereinigung 1. Führungsebene Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Baden-Württemberg 5/2 40 Prozent Bayern 2/0 0 Prozent Berlin 1/0 0 Prozent Brandenburg 10/5 50 Prozent Bremen 7/5 71,43 Prozent Hamburg 8/4 50 Prozent Hessen 2/0 0 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 10/9 90 Prozent Niedersachsen 14/7 50 Prozent Nordrhein 17/8 47,06 Prozent Rheinland-Pfalz 5/3 60 Prozent Saarland 1/0 0 Prozent Sachsen 6/4 66,66 Prozent Sachsen-Anhalt 6/3 50 Prozent Schleswig-Holstein 6/3 50 Prozent Thüringen 6/4 66,66 Prozent Westfalen-Lippe 21/12 57,14 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Wie hoch ist der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vertreterversammlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (bitte jeweils nach Kassenärztlicher Vereinigung aufschlüsseln)? Kassenzahnärztliche Vereinigung Vertreterversammlung Absolut (gesamt/ Frauenanteil) Prozentual (in Prozent) Frauenanteil Baden-Württemberg 50/13 26 Prozent Bayern 27/3 11,11 Prozent Berlin 40/6 15 Prozent Brandenburg 30/7 23,33 Prozent Bremen 18/3 16,66 Prozent Hamburg 23/5 21,74 Prozent Hessen 40/5 12,5 Prozent Mecklenburg-Vorpommern 30/3 10 Prozent Niedersachsen 50/8 16 Prozent Nordrhein 50/5 10 Prozent Rheinland-Pfalz 40/8 20 Prozent Saarland 21/6 28,57 Prozent Sachsen 40/6 15 Prozent Sachsen-Anhalt 29/5 17,24 Prozent Schleswig-Holstein 30/6 20 Prozent Thüringen 30/2 6,66 Prozent Westfalen-Lippe 50/7 14 Prozent 36. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung? Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der absolute und prozentuale Frauenanteil liegt bei null. 37. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung? Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung besteht aus 60 Mitgliedern. Drei Mitglieder sind weiblich, was einem prozentualen Frauenanteil von 5 Prozent entspricht. 38. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unterhalb des Vorstandes? Die erste Führungsebene der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung besteht aus 17 Personen. Hierunter befinden sich vier Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 23,53 Prozent entspricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/725 Gemeinsamer Bundesausschuss 39. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses? Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum) besteht entsprechend den Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aus 13 Mitgliedern. Hierunter befinden sich zwei Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 15,38 Prozent entspricht. 40. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den stellvertretenden Mitgliedern des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses ? Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum) besteht entsprechend den Vorgaben des SGB V aus 36 stellvertretenden Mitgliedern. Hierunter befinden sich elf Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 30,55 Prozent entspricht. 41. Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Geschäftsführung des Gemeinsamen Bundesausschusses und in der ersten Führungsebene des Gemeinsamen Bundesausschusses unterhalb der Geschäftsführung ? Die Geschäftsführung des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht aus einer Person. (Der stellvertretende Geschäftsführer ist gleichzeitig Abteilungsleiter und unter der Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mitgezählt.) Hierunter befindet sich eine Frau, was einem prozentualem Frauenanteil von 100 Prozent entspricht. Die Führungsebene (Abteilungsleitungen und stellvertretende Abteilungsleitungen , ohne die Geschäftsführerin) des Gemeinsamen Bundesausschusses besteht aus derzeit 13 Personen. Hierunter befinden sich acht Frauen, was einem prozentualen Frauenanteil von 61,28 Prozent entspricht. Maßnahmen der Bundesregierung 42. a) Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für ausreichend? Falls ja, warum? Falls nicht, warum nicht? b) Falls die Bundesregierung den Frauenanteil nicht für ausreichend hält, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf? 43. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es derzeit, die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in den Organen der Körperschaften der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen sollen? Die Fragen 42 und 43 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu steigern, ist für eine Erhöhung der Repräsentativität ein wichtiges Ziel. Gesetzliche Vorgaben zur Herstellung einer angemessenen Repräsentanz in diesen Gremien gibt es hierzu bisher nicht. Auf die Antwort zu Frage 49 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/725 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 44. Welche Arten von Berufungsverfahren haben sich in den letzten Jahren als besonders ungünstig für die Berufung von Frauen in Gremien der Selbstverwaltung erwiesen? Im Bereich der Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen werden keine Berufungsverfahren, also Besetzungen von Ämtern, die nicht durch Wahl, sondern durch administrative Akte erfolgen, durchgeführt. Die Besetzung der Ämter erfolgt ausschließlich durch Wahlen. Auf die Antwort zu den Fragen 45a und b wird verwiesen. 45. a) Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Praxis der sogenannten Friedenswahlen für geeignet, den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen? b) Falls sie die Praxis nicht für geeignet hält, was plant sie zu deren Änderung vorzuschlagen? Die Fragen 45a und 45b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Mitglieder der Vertreterversammlungen bzw. der Verwaltungsräte werden durch Wahlen auf Grund von Vorschlagslisten ermittelt. Wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wurde oder wenn auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Bewerber benannt wurden, als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Dieses Verfahren wird vielfach auch als „Friedenswahl“ bezeichnet. Bei der Listenaufstellung bestehen keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Geschlechts der Bewerber. Sowohl bei den Urwahlen als auch bei den Friedenswahlen liegt es daher in der Hand derjenigen, die die Vorschlagslisten einreichen, durch die Listenbesetzung den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung zu erhöhen. 46. a) Was hat die Bundesregierung in den letzten Jahren getan, um den Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen ? b) Was waren konkret die „geeigneten Maßnahmen“, die die Bundesregierung ergreifen wollte, damit dass „Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert“ wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 18/3025)? Die Fragen 46a und b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Als einen der Schwerpunkte zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sah der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vor, dass „durch geeignete Maßnahmen (…) das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird“. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages – insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Zahl der Direktwahlen und der Förderung von Frauen – sehr unterschiedliche Wege der Umsetzung eröffnen, ist es in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr zu gesetzgeberischen Maßnahmen gekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/725 47. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung in der GKV (GKV-SVSG, Bundestagsdrucksache 18/10605) Regelungen vorzuschlagen, die eine stärkere Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen? Ziel des GKV-SVSG war es, die interne und externe Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene (Spitzenverbände) zu stärken und weiterzuentwickeln . Strukturelle Vorgaben für alle Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen waren nicht Gegenstand des Gesetzgebungsvorhabens. Regelungen zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen können nur einheitlich für alle Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen auf Bundes- und Landesebene erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 48. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, im Entwurf des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG, Bundestagsdrucksache 18/3784) Regelungen vorzuschlagen, die eine stärkere Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sicherstellen? Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf an den politischen Vorgaben (des Abschnitts „Frauenquote/Gleichstellung im Erwerbsleben“) des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode ausgerichtet. 49. Welche weiteren Maßnahmen und Gesetzesinitiativen will die Bundesregierung ergreifen, um die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen? Die Bundesregierung wird ihre Maßnahmen und Gesetzesinitiativen an den politischen Vorgaben eines Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode ausrichten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333