Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7252 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6410 – Finanzierung des Strukturwandels in den Kohleregionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich zur finanziellen Unterstützung der infolge der veränderten Klimapolitik vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen bekannt. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Ansätze für eine finanzielle Unterstützung ins Spiel gebracht, u. a. forderten die Ministerpräsidenten der betroffenen Neuen Bundesländer Soforthilfen im dreistelligen Millionenbereich sowie Strukturhilfen im Umfang von 60 Mrd. Euro, verteilt auf 30 Jahre. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist ein Ansatz von 1,5 Mrd. Euro finanzieller Unterstützung der betroffenen Reviere für die laufende Legislaturperiode zu finden. Durch das Einsetzen der Sicherheitsbereitschaft zum 1. Oktober 2018 sind z. B. in der Lausitz bereits geschätzt 1 500 Industriearbeitsplätze verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern folgende Fragen. 1. Welches ist die Berechnungsgrundlage für die 1,5 Mrd. Euro, und aus welchen Einzelposten setzt sich diese Summe zusammen? 2. In welcher Höhe sind aus den 1,5 Mrd. Euro bereits Mittel abgerufen worden (bitte nach Regionen staffeln)? 3. Welche finanziellen Leistungen für die betroffenen Regionen sind bereits jetzt für die Jahre 2018 bzw. 2019 im Bundeshaushalt eingestellt? 5. In welchem zeitlichen Rahmen werden die 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt , und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Reviere? 6. Wer ist zum Abruf berechtigt? 7. Wie können Mittel aus den zur Verfügung gestellten 1,5 Mrd. Euro abgerufen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7252 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der jährlich durch die Regionen abzurufenden Mittel? 9. Gibt es Vereinfachungen zur Beschleunigung des Mittelabrufes für die betroffenen Regionen, und wie können diese ggf. Anwendung finden? Die Fragen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das Jahr 2019 sind im Einzelplan 60 des BMF (Allgemeine Finanzverwaltung ) vorsorglich 500 Mio. Euro als Verstärkungsmittel veranschlagt und für die verbleibenden Beträge Vorsorge getroffen. Sie beruhen auf den Entschließungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 und sind als Vorsorge für den laufenden politischen Prozess zu verstehen. Die Ausgaben sind in den jeweiligen Einzelplänen zu buchen. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ plant ihre Ergebnisse bis zum 1. Februar 2019 vorzulegen. Danach werden dann die Entscheidungen zur weiteren Ausgestaltung des Prozesses, zur Mittelverwendung und künftigen Veranschlagung in den jeweiligen Einzelplänen getroffen werden. Mittelabflüsse sind dementsprechend noch nicht erfolgt. Über den genannten Betrag hinaus stellt der Bund aus dem Energie- und Klimafonds im Titel 686 12 auf Grundlage eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Mittel zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohleregionen bereit. Hierzu wurde das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ konzipiert, über das die vier Braunkohleregionen eigenständig Ideen- und Projektwettbewerbe ausrichten können. Entscheidungs- und Handlungsgrundlage zur Förderung von Projekten sind die Förderrichtlinie „Unternehmen Revier“ vom 1. November 2017 (BAnz AT 03. November 2017 B1, S.1-7) sowie die Regionalen Investitionskonzepte der vier Braunkohleregionen. Das Mittelvolumen in Höhe von 4 Mio. Euro jährlich wird im Jahr 2019 auf 8 Mio. Euro erhöht. 4. Gibt es außer den von der Bundesregierung bezifferten 1,5 Mrd. Euro bereits finanzielle Mittel, die für die betroffenen Reviere im Zusammenhang mit dem Strukturwandel fest eingeplant sind und zur Verfügung stehen? Falls ja, in welchem Haushaltsplan sind diese eingestellt? Der Deutsche Bundestag hat für den Haushalt 2019 beschlossen, im Einzelplan 30 den geplanten Aufbau eines neuen Fraunhofer-Instituts für Energieinfrastruktur und Geothermie an zwei Standorten mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Bundes in Höhe von 5 Mio. Euro auszustatten. Diese Mittel im Einzelplan 30 bleiben gesperrt, bis ein finalisiertes Konzept der Fraunhofer-Gesellschaft zum Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie vorliegt und bis zur Zusage über die hälftige Finanzierung der Bau- und Investitionsmittel durch die jeweiligen Sitzländer. Ferner hat der Deutsche Bundestag im Einzelplan 09 für den Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro für den Aufbau eines neuen DLR-Institutes für CO2- arme Industrieprozesse an den beiden Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz bewilligt ; die Mittel sind bis zur Zusage der Ko- und Aufbaufinanzierung durch die Länder Brandenburg und Sachsen gesperrt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert ab 2019 „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“. Mit der Förderung sollen Kommu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7252 nen, Landkreise und kommunale Verbünde insbesondere in den Braunkohlefolgeregionen dabei unterstützt werden, nachhaltige und langfristig tragfähige Entwicklungspfade zu gehen. Für die Umsetzung des Programms stehen im Haushalt 2019 im Einzelplan 16 Ausgaben in Höhe von 2,5 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 47,5 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im Einzelplan 16 in 2019 ca. 2 Mio. Euro für den Aufbau eines Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) bereit. Das KEI soll u. a. in engem Austausch mit Forschungseinrichtungen, der Industrie und internationalen Institutionen die Dekarbonisierung energieintensiver Prozesse voranbringen . Das KEI soll in der Lausitz als ein Beitrag zur Strukturentwicklung der Energieregion angesiedelt werden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde zum 1. Oktober 2018 das Fernstraßen-Bundesamt mit Hauptsitz in Leipzig angesiedelt. Für das Jahr 2019 sind hierfür 7,24 Mio. Euro veranschlagt. 10. Auf welcher Bewertungs- bzw. Entscheidungsgrundlage sind nunmehr auch die vom Steinkohlebergbau betroffenen Regionen in der Kommission vertreten ? Der vom Bundeskabinett am 6. Juni 2018 getroffene Beschluss zur Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ benennt die Mitglieder der Kommission. Darin ist auch festgelegt, welche Länder an Sitzungen der Kommission teilnehmen. Zu diesen gehört auch das Saarland, das derzeit den Vorsitz in der Wirtschaftsministerkonferenz inne hat. 11. Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Ausweitung des Betroffenenkreises auf die für den Strukturwandel zur Verfügung stehende Summe? Eine „Ausweitung des Betroffenenkreises“ hätte keine Auswirkung auf die Höhe der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 vorgesehenen prioritären Mittel für „Regionale Strukturpolitik / Strukturwandel Kohlepolitik“ für den Zeitraum von 2018 bis 2021. 12. Warum werden Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, die in von der Strukturentwicklung betroffenen Regionen liegen (konkret die Elektrifizierung der Strecke Cottbus–Görlitz sowie der Gleisausbau zwischen Cottbus und Lübbenau), nicht schon jetzt im Vordringlichen Bedarf aufgenommen (siehe Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI am 6. November 2018)? 13. Aus welchem Grund hat das BMVI die entsprechenden Forderungen der Kommission nicht in seinen Planungen berücksichtigt? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für eine Aufnahme eines Verkehrsinfrastrukturprojekts in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans muss die Wirtschaftlichkeit des Projekts (Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1) nachgewiesen sein. Die folgenden in den betroffenen Regionen liegenden Projekte, die bis zum 6. November 2018 Teil des Potentiellen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 waren, haben sich als wirtschaftlich herausgestellt und wurden am 6. November 2018 in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7252 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen ABS Weimar–Gera–Gößnitz ABS Lehrte/Hameln–Braunschweig–Magdeburg–Roßlau ABS Leipzig–Chemnitz Alle anderen in den betreffenden Regionen liegenden Projekte, die Teil des Potentiellen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 waren, sind nach der Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung nicht wirtschaftlich und wurden daher nicht in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen. Für manche der betroffenen Projekte (u. a. ABS Cottbus–Görlitz) ist zu prüfen, ob eine Umsetzung im Kontext des neuen Elektrifizierungsprogramms des Bundes möglich wird. Ein zweigleisiger Ausbau der Strecke Cottbus – Lübbenau ist bereits bei der Erstbewertung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 ausgeschieden. Die Einrichtung von Kreuzungsgleisen mit 740 m in den Bahnhöfen Raddusch und Kunersdorf war Teil des Projekts „ABS Cottbus–Görlitz“ und ist als solches nicht in den Vordringlichen Bedarf aufgestiegen. 14. Wann besteht die nächste Möglichkeit, die beiden in Frage 12 genannten Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan auszuweisen? Sofern die beiden o. g. Projekte nicht im Rahmen eines anderen Programms (Elektrifizierungsprogramm) realisiert werden, könnten sie im Zuge einer der kommenden Bedarfsplanüberprüfungen aufgenommen oder für den nächsten Bundesverkehrswegeplan erneut angemeldet werden. Nach Anmeldung durchlaufen die Projekte erneut die Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung. Nur wenn die Projekte positiv bewertet werden (Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1) können sie in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden. 15. Welche Informationen zu den zu erwartenden Gewerbesteuerausfällen für Kommunen in den betroffenen Regionen liegen der Bundesregierung vor (bitte differenziert nach Revieren angeben)? Zum zukünftigen Gewerbesteueraufkommen in den Kohleregionen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf Bitte der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat die Bundesregierung das RWI – Leibniz- Institut für Wirtschaftsforschung beauftragt, seine Studie „Erarbeitung vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“ u. a. um eine Abschätzung des Beitrags des Braunkohlesektors zum Gewerbesteueraufkommen zu ergänzen . Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/ strukturdaten-der-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.html). 16. Welche Informationen zu über die Gewerbesteuer hinausgehenden Zahlungen (Sponsoring etc.) der Energieunternehmen liegen der Bundesregierung für die einzelnen betroffenen Regionen vor? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7252 17. Inwiefern ist geplant, die betroffenen Regionen finanziell bei der Bewältigung dieses finanziellen Strukturwandels zu unterstützen? Über die Form der Unterstützung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen wird die Bundesregierung nach Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ entscheiden. 18. Wie hoch sind die aktuellen Beteiligungen deutscher Kommunen am Energieversorgungskonzern RWE nach Kenntnis der Bundesregierung? 19. Welche Kommunen haben in welchem Umfang nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Anteile am Energieversorgungskonzern RWE veräußert bzw. beabsichtigen, dies zu tun? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Informationen zur Aktionärsstruktur werden von der RWE AG veröffentlicht (www.group.rwe/investor-relations/die-rwe-aktien/aktionaersstruktur). Demnach halten Kommunen über die RW Holding AG und die KEB Holding AG rund zehn Prozent der Anteile am gezeichneten Kapital. Der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre veröffentlicht eine Mitgliederliste, die an der RWE beteiligte Kommunen aufführt (www.vka-rwe.de). Über den Ver- und Ankauf von Anteilen an der RWE AG durch Kommunen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. In welchem Umfang tragen nach Kenntnis der Bundesregierung Dividenden aus den RWE-Beteiligungen zu den Einnahmen deutscher Kommunen bei? 21. Welche Vermögensverluste erwartet die Bundesregierung bei den betroffenen Kommunen durch einen Ausstieg aus der Erzeugung von Energie aus Braunkohle? 22. In welchem Umfang plant die Bundesregierung gesonderte Entschädigungen für Kommunen, die an RWE beteiligt sind, um einen eventuell entstehenden Vermögensverlust durch den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zu kompensieren? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Es ist eine unternehmerische Entscheidung, ob und in welchem Umfang Gewinne ausgeschüttet werden. Für diese Entscheidung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Reduzierung der Braunkohleverstromung ist darüber hinaus – neben Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels – Gegenstand der Beratungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Diese Kommission wird demnächst ihre Ergebnisse vor liegen. Dem möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird sich die Bundesregierung mit ihnen auseinandersetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333