Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7256 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6691 – Stand des angekündigten gesamtdeutschen Fördersystems V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen angekündigt (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, Zeile 2714 – 2743). Dort bezieht sich der Koalitionsvertrag auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). 1. Welche Schritte hat die Bundesregierung neben der Einrichtung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Rahmen der angekündigten Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen bisher unternommen? Im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde die AG „Wirtschaft und Innovation“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingerichtet. Gemeinsam mit allen Ländern, verschiedenen Bundesressorts und den drei kommunalen Spitzenverbänden soll darin ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen erarbeitet werden. Die AG legt dabei einen Fokus auf wirtschaftliche Strukturschwäche. Eine Grundlage sind die in der letzten Legislaturperiode erarbeiteten „Eckpunkte des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020“ vom Mai 2015. Bislang hat die AG viermal getagt und erste Beschlüsse gefasst. Ein Gesamtergebnis soll zum 2. Mai 2019 an die Vorsitzenden der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ übermittelt werden. 2. Welche existierenden Förderprogramme soll das angekündigte gesamtdeutsche Fördersystem umfassen (bitte Programme nach Bundesministerium aufschlüsseln und zugewiesene Mittel und Haushaltstitel angeben)? Diese Thematik wird zurzeit im Rahmen der Arbeit der AG „Wirtschaft und Innovation “ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erörtert. Die Vorschläge der AG befinden sich noch in der Erarbeitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7256 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Förderprogramme betreibt die Bundesregierung neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), um ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes beziehungsweise der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse nachzukommen (bitte Programme nach Bundesministerium aufschlüsseln und zugewiesene Mittel und Haushaltstitel angeben )? Die Bundesregierung setzt sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß Artikel 72 Grundgesetz für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie mit den Gemeinschaftsaufgaben gemäß Artikel 91a Grundgesetz und weiteren Förderprogrammen für die Verbesserung der Lebensverhältnisse in Deutschland ein. Die Wirkweise der Einzelprogramme kann dabei aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen auch sehr unterschiedlich sein. Auch Programme, deren primärer Förderzweck nicht auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ausgerichtet ist, können eine positive Wirkung auf ebendiese ausüben. Eine vollständige Auflistung aller Förderprogramme gemäß der Fragestellung gibt es daher nicht. Exemplarisch kann auf die Gemeinschaftsaufgaben und Bundesprogramme verwiesen werden, die in den „Eckpunkten des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020“ für eine Teilnahme am gesamtdeutschen Fördersystem vorgeschlagen werden: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Kapitel 0902, Titel 88201, Mittelansatz Soll 2019: 600 000 T Euro) „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (Kapitel 0901, Titel 68301, Mittelansatz Soll 2019: 558 700 T Euro) FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen („INNO-KOM“, Kapitel 0901, Titel 68601, Unterteil 2, Mittelansatz Soll 2019 des gesamten Titels: 245 430 T Euro, vorgesehenes Soll 2019 für Unterteil 2 laut Erläuterungen: 76 430 T Euro) Bundesministerium für Bildung und Forschung: „Innovationsförderung in den neuen Ländern und regionaler Strukturwandel“ (Kapitel 3004, Titel 68510, Mittelansatz Soll 2019: 183 000 T Euro) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Zuweisungen zur Förderung des Städtebaus / Städtebauförderung (Kapitel 0604, Titel 88211, Mittelansatz Soll 2019: 790 000 T Euro) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (Kapitel 1003, Mittelansatz Soll 2019: 900 000 T Euro) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Kapitel 1204, Titel 89401, Mittelansatz Soll 2019: 643 000 T Euro; sowie Kapitel 6097, Titel 89411, Mittelansatz Soll 2019: Barmittel 74 656 T Euro zzgl. ungesperrter Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 1 303 344 T Euro) Die Vorschläge der AG „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ für Programme, die in das gesamtdeutsche Fördersystem einbezogen werden sollen, werden derzeit erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7256 4. Plant die Bundesregierung, Aufgaben im Rahmen der GRW noch vor Ende der aktuellen Förderperiode in ein gesamtdeutsches Fördersystem zu integrieren , und falls nicht, warum nicht? Diese Thematik wird zurzeit im Rahmen der Arbeit der AG „Wirtschaft und Innovation “ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erörtert und ist noch nicht abschließend geklärt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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