Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7258 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6734 – Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat sich am 15. November 2018 zu einer Sonderklausurtagung getroffen, auf der unter anderem die sogenannte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ beraten und beschlossen wurde. Das als „Strategie“ deklarierte Papier scheint tatsächlich eine nicht abschließende Bestandsaufnahme insbesondere bestehender und zu einem kleinen Teil geplanter Einzelmaßnahmen in Form einer 156-seitigen Zusammenstellung einzelner Vorhaben mit Digitalbezug der verschiedenen Bundesministerien zu sein. Diese sind in folgende fünf „Handlungsfelder“ kategorisiert, die aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD abgeleitet wurden: „Digitale Kompetenz“, „Infrastruktur und Ausstattung“, „Innovation und digitale Transformation“, „Gesellschaft im digitalen Wandel“, „Moderner Staat“. Eine darüber hinausgehende Ordnung im Sinne eines inneren Zusammenhangs ist nicht erkennbar. Zudem scheinen die Einzelmaßnahmen in Umfang, Gewichtung oder zeitlicher Einordnung willkürlich. Zudem sind einige der darin enthaltenen Maßnahmen mit konkreten zeitlich definierten Meilensteinen hinterlegt , andere nicht. 1. In welchem Zeitraum wurde die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten “ entwickelt, welches Bundesministerium ist federführend und welche Bundesministerien wurden an ihrer Konzeptionierung wann und wie beteiligt ? Der Kabinettausschuss Digitalisierung (sog. Digitalkabinett) verabredete am 27. Juni 2018 die Erstellung einer gemeinsamen Umsetzungsstrategie unter Federführung des Bundeskanzleramtes. Nach einer Konzeptionsphase wurde die Strategie von allen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt gemeinsam mit Hilfe einer strategisch-kooperativen Methodik in mehreren Workshops von September bis Anfang Oktober 2018 erarbeitet. Das Ergebnis wurde einer weiteren formalen Ressortabstimmung zugeführt, bevor die Strategie am 15. November 2018 im Rahmen der Kabinettklausur beschlossen wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7258 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Rolle spielten bei der Konzeptionierung und Koordinierung das Bundeskanzleramt und Staatsministerin Dorothee Bär? Das Bundeskanzleramt ist federführend für die Koordinierung der Umsetzungsstrategie zuständig. Staatsministerin Bär hat im Rahmen ihrer Aufgaben als Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung die politische Koordinierung für die Konzeption wahrgenommen und koordiniert auch die Umsetzung. 3. Wann fand die Abfrage der einzelnen Maßnahmen über alle Bundesministerien im Rahmen dieses Strategiepapiers statt, und wie lange hatten die Bundesministerien für die Aufstellung Zeit? Eine erstmalige Abfrage von Schwerpunktmaßnahmen der Ressorts fand von Mitte Mai bis Mitte Juni 2018 zur Vorbereitung des Kabinettsausschusses Digitalisierung statt. Auf dieser Basis wurde eine erste Clusterung der Themen in Handlungsfelder vorgenommen. Die gemeldeten prioritären Maßnahmen konnten im Sinne einer agilen Vorgehensweise auf Basis der Ergebnisse der Workshops vom September und Oktober 2018 bis zur finalen Ressortabstimmung noch geändert, ergänzt oder ausgetauscht werden. 4. Hat die Bundesregierung einen über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Kategorisierung hinausgehenden inneren Zusammenhang einzelner in der „Strategie“ aufgeführten Maßnahmen hergestellt, und welche konkreten Kooperations- oder Koordinationsnotwendigkeiten leitet die Bundesregierung zwischen den einzelnen aufgeführten Maßnahmen ggf. jeweils daraus ab? Für die Erarbeitung der Umsetzungsstrategie ging die Bundesregierung neue Wege. Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt haben sie mit einer strategisch-kooperativen Methodik in mehreren Workshops gemeinsam mit dem Ziel entwickelt, die Maßnahmen stärker als bisher an den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern auszurichten – zum Beispiel an unterschiedlichen Bürgerinnen und Bürgern mit ihren individuellen Lebenswelten, an Unternehmen unterschiedlicher Größe, an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen oder an Vereinen und Verbänden. Dafür wurden alle Maßnahmen an unterschiedlichen Personas so gespiegelt, dass Synergieeffekte erkannt und weiße Flecken identifiziert werden können. Die weitere Identifikation solcher potentieller Synergien und ihre Hebung ist Teil der Weiterentwicklung der Strategie, die deshalb dezidiert als agiler Prozess angelegt ist. 5. Welche konkreten Koordinierungsrunden sind im Rahmen der Erstellung der Umsetzungsstrategie ggf. bereits erwachsen? 6. Welche Strukturen will die Bundesregierung schaffen, um mögliche Sachzusammenhänge zu erkennen und weiterführende Kooperationen zu befördern ? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die gemeinsamen ressortübergreifenden Workshops zur Erarbeitung der Strategie haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Es geht dabei nicht um die Schaffung neuer Strukturen, sondern um die Implementierung neuer, ressortübergreifender agiler Prozesse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7258 7. Hat die Bundesregierung eine Priorisierung einzelner Maßnahmen durchgeführt , und hat sie daraus ggf. prioritäre Mittelzuweisungen abgeleitet? Die Umsetzungsstrategie enthält die von den Ressorts auf Basis der gemeinsamen Workshops priorisierten Maßnahmen. Zugleich wurden jedem Handlungsfeld gemeinsame strategische Aussagen vorangestellt, die eine weitere Priorisierung innerhalb der Maßnahmen darstellen. Über die Zuweisung von Haushaltsmitteln entscheidet der Bundestag. 8. Welche aufgeführten Maßnahmen stehen ggf. unter Finanzierungsvorbehalt? Zahlreiche der aufgeführten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung und sind in ihren finanziellen Auswirkungen im geltenden Finanzplan abgebildet. Für die Finanzierung weiterer Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie gelten die haushaltspolitischen Regelungen des Koalitionsvertrages. 9. Welche Maßnahmen mit Digitalbezug der einzelnen Bundesministerien wurden in die Umsetzungsstrategie nicht aufgenommen, und warum jeweils nicht? In die Umsetzungsstrategie wurden diejenigen Maßnahmen aufgenommen, die die Ressorts nach Abschluss der gemeinsamen Workshops als prioritär erachtet haben. Da die Umsetzungsstrategie ein lebendes Dokument ist, kann es hier im weiteren Prozess auch zu Änderungen kommen. Eine Aufzählung aller Maßnahmen „mit Digitalbezug“, die nicht oder noch nicht Teil der Umsetzungsstrategie sind, lässt sich mangels Abgrenzbarkeit nicht vornehmen. Ein großer Teil jeglicher politischer Maßnahmen hat heute auch einen Digitalbezug. 10. Warum konnten bei den aufgeführten Maßnahmen, bei denen keine konkreten , zeitlich definierten Meilensteine aufgeführt sind, diese jeweils (noch) nicht abgebildet werden? In der Umsetzungsstrategie sind zu jeder Maßnahme Umsetzungsschritte benannt . Diese sind zum Teil mit konkreten zeitlichen Angaben hinterlegt, zum Teil, insbesondere bei stetigen Vorhaben oder bei Voraussetzungen ohne Meilensteincharakter , nicht. Die Erörterung der Frage, inwieweit hier eine weitere Vereinheitlichung sinnvoll und möglich ist, ist Teil der Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategie . 11. In welchen Abständen plant die Bundesregierung Updates der Umsetzungsstrategie ? 12. Plant die Bundesregierung, auf der Seite „digital-made-in.de“ eine transparente Übersicht über den aktuellen Stand aller in der Strategie aufgeführten Projekte und die Erfüllung der dargestellten Meilensteine abzubilden, und wenn ja, ab wann? 13. Welche weiteren Funktionen sollen auf der Seite „digital-made-in.de“ wann implementiert werden? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Internetseite digital-made-in.de wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und liefert eine transparente Übersicht der Vorhaben. Auch die Möglichkeiten zur Auswertung und Nachvollziehbarkeit weiter zu verbessern, ist das Ziel der ständigen Weiterentwicklung. Welche weiteren Funktionen dabei in welchem Release implementiert werden sollen, steht derzeit noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7258 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Liegt die übergreifende Federführung für den gesamten Bereich „Building Information Modelling“ tatsächlich, wie auf S. 152 in der Strategie aufgeführt , beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) oder ist sie nach Hoch- und Infrastrukturbau zwischen dem BMVI und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgeteilt? Im Kapitel „Moderner Staat“ der Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung sind mehrere Maßnahmen der einzelnen Ressorts zur Digitalisierung der Verwaltung genannt. Darunter befindet sich auch das Vorhaben des BMVI „breite Anwendung von BIM zur Beschleunigung der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens“. Für die dort konkret genannten Ziele, z. B. die Anwendung von BIM ab Ende 2020 bei allen Bauprojekten im Bereich Verkehr (Infrastruktur und Hochbau) liegt die Federführung bei BMVI. Außerdem richtet das BMVI derzeit das nationale BIM-Kompetenzzentrum ein, an dem sich auch das BMI für den übrigen Hochbaubereich beteiligt. Im Interministeriellen Arbeitskreis (IMA) zu BIM findet seit Anfang 2017 der themenbezogene Austausch mit Vertretern aus den folgenden Ressorts statt: BMVI, BMI, BMWi, BMBF, BMVg und BMF (BImA). Dort werden die jeweiligen Maßnahmen vorgestellt und abgestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333