Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7261 19. Wahlperiode 21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6855 – Erkenntnisse der Bundesregierung über die Qualifikation und Aufgaben von Schulhelferinnen und Schulhelfern im Bereich inklusiver Bildung und Kindertagesbetreuung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die inklusive Bildung in Deutschland in den Vordergrund gestellt worden. Schulhelferinnen und Schulhelfer leisten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen von Inklusion in der Schulbildung. Sie sind nicht nur für die auf sie angewiesenen Schüler eine große Hilfe, sondern sie unterstützen und entlasten auch die Lehrkräfte bei der Gestaltung und Durchführung inklusiven Unterrichts. Während der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (NAP 2.0) im Handlungsfeld „Bildung“ einen Maßnahmenfokus auf Forschungsvorhaben zur Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften legt, ist die Datenlage zu der Situation von Schulhelferinnen und Schulhelfern aus Sicht der Fragesteller unbefriedigend. Auch die Bundesregierung sieht „[…] Wissenslücken und Forschungsdesiderate hinsichtlich inklusiver Bildung […]“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2685). Inwieweit hier die zentrale Rolle von Schulhelferinnen und Schulhelfern berücksichtigt wird, ist aus Sicht der Fragesteller unklar. Die Schülerinnen und Schüler sind auf die Schulhelferinnen und Schulhelfer angewiesen, was deren Aufgabe besonders verantwortungsvoll macht. Deshalb ist der Grad der Qualifizierung und die Art der Ausbildung von Schulhelfern von besonderem Interesse. Auch die unterstützende Wirkung von Schulhelferinnen und Schulhelfern für die Lehrkräfte vor Ort macht einen Blick auch auf die pädagogischen Qualifikationen von Schulhelferinnen und Schulhelfern zu einem wichtigen Fokus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7261 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie stellt sich der finanzielle Umfang der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben , die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, für das Jahr 2019 dar, und wie hat sich der Finanzierungsansatz im Vergleich zu den Jahren 2017 und 2018 verändert (bitte absolut und in Prozent angeben)? Damit inklusive Bildung in der Praxis erfolgreich sein kann, erfolgt die bundesseitige Förderung von Forschungsvorhaben im Themenfeld inklusive Bildung u. a. im Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“. Für die dort verankerte Richtlinie zur Förderung der Forschung zur „Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29. März 2016 liegt der geplante finanzielle Umfang der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben, die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, für das Jahr 2019 bei 7 978.718 Euro. In den Jahren 2017 und 2018 lag die Förderung bei 312 569 Euro bzw. 7 619 770 Euro (geleistete Zahlungen ). Im Vergleich zum Jahr 2017 entspricht der Ansatz für das Jahr 2019 einem Plus von 96 Prozent, im Vergleich zum Jahr 2018 einem Plus von vier Prozent. 2. Wird die korrekte Mittelverwendung der Förderung des Bundes für Forschungsvorhaben , die sich mit der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert und überprüft (wenn ja, auf welcher Grundlage, und wenn nein, bitte begründen)? Die korrekte Mittelverwendung wird bezogen auf die in der Antwort zu Frage 1 genannte Richtlinie des BMBF durch standardisierte und nach DIN EN ISO 9001 zertifizierte Prozesse gewährleistet. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz und die Aufgabenfelder von Schulhelferinnen und Schulhelfern an Regelschulen? Falls der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern eine strukturelle Datenerhebung sowie eine Evaluation (bitte begründen)? 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Aufgabenbereich und das Aufgabenspektrum von Schulhelferinnen und Schulhelfern im Vergleich zu den Anforderungen an pädagogische Fachkräfte im Zusammenhang inklusiver Schulbildung (bitte erläutern)? 5. Ist im Zusammenhang mit Schulhelferinnen und Schulhelfern eine ähnliche Initiative wie die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ geplant (wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, bitte begründen)? Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Entsprechend der föderalen Grundordnung sind allein die Länder für Fragen der Organisation schulischer Bildung einschließlich des Personaleinsatzes an Schulen zuständig. Ihnen obliegt ebenso die konkrete Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Bezeichnung Schulhelferin/Schulhelfer ist weder ein geschützter Begriff, noch ist mit ihm ein einziges klar umrissenes Ausbildungs- oder Berufsbild verbunden . Sogenannte Schulhelferinnen und Schulhelfer können und müssen in Abhängigkeit ihres konkreten Einsatzes fall- und bedarfsweise unterschiedlich ausgebildet und mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7261 Zwei Vorhaben der Förderrichtlinie „Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung“ des BMBF beschäftigen sich explizit mit der Rolle von Schulbegleitungen in der inklusiven (Berufs-) Schulentwicklung und der Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Fachkräften und Regelschullehrkräften. Es handelt sich zum einen um das Vorhaben „Professionalisierung durch Fallarbeit für die inklusive Schule“ (ProFiS), zum anderen um das Verbundvorhaben „Schule tatsächlich inklusiv“ (StiEL). Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung “ geförderte Projekte beschäftigen sich damit, wie der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gelingen kann. 6. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit Anspruch auf die Bereitstellung von Schulhelfern besteht (bitte erläutern)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Sind einheitliche Kriterien für die Inanspruchnahme von Schulhelferinnen und Schulhelfern in den Bundesländern aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll , um im ganzen Bundesgebiet einen einheitlich geregelten und gleichwertigen Zugang im Sinne von Artikel 24 der UN-BRK sicherzustellen? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung , um solche Standards in Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten (wenn nein, bitte begründen)? Entsprechend der föderalen Grundordnung sind allein die Länder für Fragen der Organisation schulischer Bildung einschließlich des Personaleinsatzes an Schulen zuständig. Ihnen obliegt ebenso die konkrete Umsetzung des Artikels 24 der UN-BRK. 8. Spricht aus Sicht der Bundesregierung inhaltlich etwas dagegen, mit den Ländern gemeinsam einheitliche Bildungsstandards zur inklusiven Bildung zu entwickeln (bitte begründen)? Die Entwicklung von Bildungsstandards obliegt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung den Ländern. 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern in anderen Mitgliedstaaten der EU vor? Erkenntnisse zum Einsatz von Assistenzkräften in anderen EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Sind Informationen über das Zusammenwirken von Lehrkräften und Schulhelfern Teil des im NAP 2.0 im Handlungsfeld „Bildung“ als Maßnahme aufgeführten „zwischenstaatlichen Austauschs von Wissen und Erfahrungen […] mit dem Ziel kontinuierlicher Qualitätsverbesserungen sonderpädagogischer Förderung […]“ im Rahmen der von der Bundesregierung geförderten „European Agency für Special Needs and Inclusive Education“? Im Rahmen der Arbeit der „European Agency für Special Needs and Inclusive Education“ wird der Austausch über Fragen der praktischen Umsetzung inklusiver Bildung gepflegt. Der Bundesregierung ist kein speziell auf Fragen der Assistenzkräfte fokussiertes Projekt bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7261 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Plant die Bundesregierung im Rahmen des NAP 2.0 die Förderung von Forschungsvorhaben zu Schulhelferinnen und Schulhelfern (wenn ja, welche, und wenn nein, bitte begründen)? Das Thema wird in einzelnen Forschungsvorhaben behandelt (siehe Antwort zu den Fragen 3 bis 5). Eine eigene Förderrichtlinie ist im NAP 2.0 nicht vorgesehen. 12. Plant die Bundesregierung, die Bezeichnung „Schulhelfer/-in“ als Begriff zu schützen und mit ihm ein klar umrissenes Ausbildungs- oder Berufsbild zu verbinden? Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung (wenn nein, bitte begründen)? 13. Welche Qualifizierungsschnittstellen für Schulhelfer sieht die Bundesregierung im Vergleich zu den Qualifikationsanforderungen an sonderpädagogische Fachkräfte im Schulbereich und in der frühkindlichen Bildung? Falls der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine entsprechende Datenlage herzustellen? Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Kindertagesbetreuung seit Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Jahren und Altersgruppen aufschlüsseln)? Der Anteil der Kinder, die eine Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege erhalten, bezogen auf die altersentsprechende Bevölkerung 1, hat sich laut dem Bildungsbericht 2018 seit Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 wie folgt entwickelt: Altersgruppen 2009 2010 2011 2012 2 20133 2014 20154 2016 2017 in Prozent Unter 3-Jährige 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 3-Jährige 1,2 1,3 1,3 1,8 1,5 1,5 1,5 1,4 1,4 4-Jährige 2,2 2,3 2,6 3,2 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 5-Jährige 2,9 3,0 3,3 4,2 3,6 3,5 3,5 3,5 3,5 Quelle: Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2018): Bildung in Deutschland 2018. Ein Indikatoren gestützter Bericht mit einer Analyse zu Wirkungen und Erträgen von Bildung. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag. 1 Nicht enthalten sind Kinder in schulischen Fördereinrichtungen, da diese nicht nach Altersjahren ausgewiesen werden können. Vgl. Bildungsbericht 2016, Tab. C3-11web. 2 Ab 2012 werden die drei Ausprägungen: „körperliche“, „geistige“ und „seelische“ Behinderung erhoben. Bis 2011 wurden nur zwei Ausprägungen abgefragt: Eingliederungshilfe wegen „körperlicher/geistiger Behinderung“ und wegen „seelischer Behinderung“. Vgl. Bildungsbericht 2018, Tab. C3-16web. 3 Ab 2013 neue Erfassung: Die Kinder werden nicht mehr nur nach den einzelnen Behinderungsarten ausgewiesen, es wird auch das zusätzliche Merkmal „Kind hat mindestens eine Eingliederungshilfe“ erhoben. Vgl. Bildungsbericht 2018, Tab. C3-16web. 4 Ab 2015 wird nicht mehr die Fortschreibung der Bevölkerungszählung von 1987 verwendet, sondern erstmals die Fortschreibung des Zensus 2011. Vgl. Bildungsbericht 2018, Tab. C3-16web. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7261 15. Ist im Rahmen der Verleihung des „Jakob Muth-Preises“ nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation über die Gründe und Rahmenbedingungen guten Gelingens von inklusiver Bildung am Beispiel der Preisträger vorgenommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte begründen)? Der Jakob Muth-Preis für inklusive Schule wird seit 2009 an Schulen verliehen, die Angebote inklusiver Bildung in vorbildlicher Weise realisieren. Projektträger sind die Bertelsmann-Stiftung, die Deutsche UNESCO-Kommission und der/die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen . Ziel ist das Aufzeigen und Wertschätzen verschiedener praktischer Möglichkeiten der Umsetzung schulischer Inklusion und deren Gelingensfaktoren. Im Sinne einer Evaluation wurde durch die Bertelsmann-Stiftung in Kooperation mit dem Bereich Sonderpädagogik der Universität Hannover u. a. auch die Praxis der Bewerberschulen betrachtet, um Merkmale zu identifizieren, die eine schulische Inklusion und damit eine hochwertige Bildung für alle Kinder fördern. Die Forschungsergebnisse wurden in der Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) „Inklusion kann gelingen. Forschungsergebnisse und Beispiele guter schulischer Praxis“ dargestellt Eine Zusammenfassung dieser identifizierten Merkmale findet sich auch in der Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) „Sieben Merkmale guter inklusiver Schule“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333