Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7268 19. Wahlperiode 23.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6729 – Teilnahme deutscher Geheimdienste an europäischen „Gruppen“ und „Clubs“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutschen Geheimdienste organisieren sich in zahlreichen Formaten auch auf europäischer Ebene (Bundestagsdrucksache 18/11261). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nimmt mit den Inlandsgeheimdiensten aller anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz am sogenannten Berner Club teil. In 2001 gründete der Club eine „Counter Terrorism Group“ (CTG), in der sich die Mitglieder regelmäßig über Vorkommnisse austauschen und Reaktionen beraten (Bundestagsdrucksachen 19/2374, 19/489, 18/11361, 18/10641, 18/10457, 18/8016, 18/9222, 18/9836, 18/7930, 18/7773 und 18/4917). Seit dem 1. Juli 2016 betreiben der „Berner Club“ und seine CTG eine „operative Plattform “ in Den Haag. Details zu einer dort geführten gemeinsamen Datei und einem Echtzeit-Informationssystem sind geheim. Seit 2013 trafen sich Innenminister und Innenministerinnen aus Belgien, Dänemark , Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Spanien im Format „EU 9-Gruppe“ zur Thematik der sogenannten ausländischen Kämpfer (Antwort der Europäischen Kommission, E-005638/2014, Bundestagsdrucksachen 18/4017 und 18/10113). Mittlerweile nehmen Österreich , Polen und Italien sowie der EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat , an der Gruppe teil. Deshalb firmiert der Zusammenschluss inzwischen als „Gruppe 13+“ (G 13+). Treffen finden auf Einladung Belgiens im Vorfeld oder am Rande der EU-Justiz- und Innenräte statt. Dort werden Maßnahmen beraten, „durch die sich die kollektive Fähigkeit zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf europäischer Ebene verbessern lässt“. Seit 2016 organisieren sich Geheimdienstkoordinatoren einiger europäischer Staaten in der „Paris-Gruppe“ (Bundestagsdrucksachen 19/489, 18/11261, 18/10641 und 18/10113). Die Treffen seien „in Reaktion auf die Terroranschläge auf europäischem Boden“ eingerichtet worden und dienten „einem offenen und vertrauensvollen Austausch über verschiedene Sicherheitsthemen von nachrichtendienstlicher Relevanz“. Auch andere europäische Institutionen und multilaterale Foren werden eingeladen. Als sogenannte SIGINT Seniors treffen sich Angehörige internationaler Geheimdienste , die für die Beschaffung von Signals Intelligence (SIGINT) zuständig sind (http://gleft.de/2zM). Im Mittelpunkt steht angeblich die Kooperation Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7268 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hinsichtlich neuer Überwachungstechniken. Die Gruppe wird vom US-Geheimdienst NSA angeführt und besteht aus den Abteilungen „SIGINT Seniors Europe “ (SSEUR) und „SIGINT Seniors Pacific“. SIGINT Seniors Europe wurde dem zitierten Bericht zufolge 1982 eingerichtet, um Informationen über das sowjetische Militär auszutauschen. Inzwischen soll der Fokus auf Terrorismusbekämpfung gewechselt und die Gruppe von neun auf neu 14 Mitglieder aufgestockt worden sein (USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland sowie Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Spanien und Schweden; siehe http://gleft.de/2zN). Ohne über Geheimdienstkompetenz zu verfügen, betreibt die Europäische Union ein ziviles, geheimdienstliches Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel, an das die In- und Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten Analysen schicken können (Bundestagsdrucksachen 19/489, 18/9974). Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wird eine ähnliche militärische Struktur betrieben, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ bezeichnet wird (Bundestagsdrucksachen 19/489 und 18/146). Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt an der europäischen „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) teil, die 1979 von ihm selbst gegründet wurde (Bundestagsdrucksachen 18/11261 und 17/13440). Aus Ländern wie Österreich und Schweden machen auch Inlandsgeheimdienste bei der PWGT mit. Seit 2000 soll die PWGT auch helfen, „politische gewalttätige Aktivitäten“ zu verhindern (Bundestagsdrucksache 18/3766). Seit Januar 2016 betreibt Europol ein „Europäisches Zentrum für Terrorismusbekämpfung “ (ECTC) in Den Haag, das auch für „Extremismus“ und „Radikalisierung “ zuständig ist (Bundestagsdrucksachen 18/11577, 18/5048). Zu den Aufgaben gehört außerdem die „intensivere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden“. Im ECTC organisieren sich Kriminalpolizeibehörden , jedoch übernehmen diese wie bei der PWGT in manchen Ländern auch Funktionen der Inlandsgeheimdienste. Das ECTC soll nun verstärkt mit der geheimdienstlichen CTG kooperieren. Letztere steht CTG laut dem Bundesinnenministerium „mit relevanten Akteuren“ in Kontakt, um „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren“ (Bundestagsdrucksache 18/7930). V o r b e m e r k u n g 1 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der in diesem Fall widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 1f, 9a, 9b und 9c in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zur Arbeitsweise und Organisation von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit . Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde daher zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7268 dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst erhebliche Nachteile zur Folge haben und kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* V o r b e m e r k u n g 2 Gegenstand der Fragen 9 und 9d bis 9f sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der in diesem Fall widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass die Frage selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten insbesondere zur Arbeitsweise und zu dem damit einhergehenden Informationsaustausch bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung sowie zur Methodik und Organisation von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheim -schutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschrei- * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7268 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes so detailliert , dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, sodass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. V o r b e m e r k u n g 3 Soweit mit den Fragen 1 bis 1f Details erbeten werden, die über die gegebene eingestufte Antwort hinausgehen, kann die Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, denn in Bezug darauf überwiegt das Geheimschutzinteresse des Staates das parlamentarische Informationsinteresse. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit ausländischen öffentlichen Dienststellen und insbesondere mit Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten anderer Staaten unterliegen nicht seiner Verfügungsberechtigung . Diese Zusammenarbeit setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2016, Az. 2 BvE 2/15, Rz. 128, zur sog. „Third Party Rule“). Hierbei handelt es sich um eine allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich (vgl. BVerfG, a.a.O., Rz. 165). Die Herausgabe von Informationen entgegen einer Vertraulichkeitszusage und ohne Einverständnis der oder des Kooperationspartner/s würde die Funktions- und Kooperationsfähigkeit des BfV und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., Rz. 159). Der oder die herausgebende/n Staaten bleiben „Herren der Information“ und behalten über die von ihnen herausgegebenen Informationen die Verfügungsbefugnis . In Bezug auf die erfragten Einzelheiten liegt eine Freigabe der Informationen nicht vor. Daher würde die Beantwortung der Frage im Detail eine Verletzung der „Third Party Rule“ darstellen, da eine Weitergabe an Dritte nicht ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten erfolgen darf. Dies würde die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit die Aufgabenerfüllung des BfV erschweren und eine erhebliche Gefährdung des Staatswohls wäre zu besorgen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7268 1. Welche Treffen des „Berner Clubs“ haben im Jahr 2018 stattgefunden und welche weiteren sind geplant? a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? b) Welche deutschen Geheimdienste oder Bundesministerien nahmen daran teil? c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? e) Wie viele weitere Länder organisieren sich im „Berner Club“, und um welche handelt es sich dabei? f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von dem Club behandelt? Die Fragen 1 bis 1f werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkungen 1 und 3 wird verwiesen. 2. Welche Treffen der „Counter Terrorism Group“ haben im Jahr 2018 stattgefunden , und welche weiteren sind geplant? Die Gesamtzahl der Treffen der Counter Terrorism Group (CTG) ist der Bundesregierung nicht bekannt, denn Zusammenkünfte im Rahmen der CTG können beispielsweise auch per sicherer Videotelefonkonferenz und alleinig unter Beteiligung einzelner CTG-Dienste erfolgen. a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? Die Möglichkeit, zu Treffen einzuladen, steht allen Mitgliedern grundsätzlich frei. Die Vorbereitung erfolgt in der Regel durch den Einladenden. b) Welche deutschen Geheimdienste oder Bundesministerien nahmen daran teil? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Inlandsnachrichtendienst des Bundes nahm an Treffen der CTG teil. c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? An ausgewählten Treffen der CTG nahmen Vertreter der EU-Kommission, des EU-Intelligence and Situation Centres (IntCen), von Europol und der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung teil. d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? Es handelte sich jeweils um Aspekte des Phänomenbereichs islamistischer Terrorismus . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7268 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Wie viele weitere Länder organisieren sich in der „Counter Terrorism Group“, und um welche handelt es sich dabei? Bei der CTG handelt es sich um einen informellen Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichtendiensten. Vertreten sind Inlandsdienste aller EU-Staaten sowie von Norwegen und der Schweiz. f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von der Gruppe behandelt? Die CTG arbeitet im Bereich des islamistischen Terrorismus. Zu den Aufgaben der CTG zählen die Intensivierung der Zusammenarbeit der EU-Inlandsdienste, die Verbesserung des Informationsaustauschs, das Aufzeigen von Gegenmaßnahmen und die Stärkung der Kooperation mit den EU-Institutionen sowie außereuropäischen Diensten. 3. Was ergaben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit zwei Jahren laufenden „Sondierungen“, wonach die CTG enger mit Europol kooperieren könnte (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 9 und Bundestagsdrucksache 18/7930, Antwort zu Frage 19)? a) Welche Treffen haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 zwischen der CTG und Europol stattgefunden? b) Sofern die Sondierungen ergaben, dass eine engere Zusammenarbeit von Polizeibehörden mit der geheimdienstlichen CTG nur auf bilateraler Ebene intensiviert werden soll, welche Mitglieder der CTG beteiligen sich daran? c) Welche Kooperationen einzelner Länder existieren zur polizeilichen Kooperation mit der CTG, und inwiefern ist die Bundesregierung daran beteiligt ? Die Fragen 3 bis 3c werden im Sachzusammenhang beantwortet. Es haben mehrere Treffen stattgefunden, die dem Zweck dienten, Kooperationsmöglichkeiten zwischen den CTG-Diensten und Europol auszuloten. Eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedsdiensten der CTG und Europol kann nur im Rahmen der jeweiligen Mandate und der rechtlichen Möglichkeiten erfolgen. Jeder Mitgliedstaat muss dabei eigenständig entscheiden, inwiefern eine verstärkte Kooperation auf der Grundlage der jeweils geltenden nationalen Rahmenbedingungen möglich ist. Der Sachstand anderer Mitgliedsstaaten ist nicht bekannt. Weiter gehende technische oder organisatorische Formen der Zusammenarbeit zwischen der CTG und Europol sind nicht geplant. Eine polizeiliche Kooperation Deutschlands mit der CTG existiert nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7268 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob das Zentrum für Terrorismusbekämpfung (ECTC) bei Europol oder die Staatsschutzabteilungen einzelner Mitgliedstaaten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte zur CTG entsenden könnten, und inwiefern wurde dieses Thema bei den „Sondierungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung behandelt? Die CTG ist ein informeller Zusammenschluss und daher kann eine formale Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und -beamten „zur CTG“ als solcher nicht stattfinden. Jeder Mitgliedstaat muss eigenständig entscheiden, inwiefern eine verstärkte Kooperation auf der Grundlage der jeweils geltenden nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist. 5. In welchen Kriminalitätsbereichen hat das Bundeskriminalamt (BKA) seine Kooperation mit der CTG seit 2017 verstärkt, und welche Informationen werden weitergegeben? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Berichte und Analysen hat die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) in diesem Jahr vorgetragen? Vertreter von Nachrichtendiensten der CTG nahmen jeweils einmal im ersten und zweiten Halbjahr 2018 an Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) teil. Dabei wurde über die vom islamistischen Terrorismus stammende Bedrohung im Allgemeinen sowie die Rolle und Situation von Frauen und Minderjährigen im Besonderen informiert . Ferner wurde die Zusammenarbeit zwischen den in der CTG organisierten Nachrichtendienste dargestellt und über die existierende Kooperation und den stetigen Austausch der CTG-Dienste mit der Europäischen Union informiert. 7. Welche Treffen der „EU 9-Gruppe“ bzw. „Gruppe 13+“ haben im Jahr 2018 stattgefunden, und welche weiteren sind geplant? Bei der derzeit „G16“ genannten Gruppe handelt es sich um eine Reihe von informellen Treffen der Innenminister der am meisten vom Phänomen der sogenannten ausländischen Kämpfer betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Abhängig von der Teilnehmerzahl wurde die Gruppe zeitweise als „G9“ bzw. „G13“ bezeichnet. Im Jahr 2018 haben die Ministertreffen im März, Juni, Juli, Oktober und Dezember stattgefunden. Die Treffen finden auf Einladung Belgiens statt. Termine für die nächsten Treffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (Stand: 10. Januar 2019) nicht bekannt gegeben. In der Regel finden die Ministertreffen vor oder am Rande des J/I-Rats statt. a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? Die Treffen fanden auf Einladung Belgiens statt, das die Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung auch vorbereitet hat. b) Welche deutschen Geheimdienste oder Bundesministerien nahmen daran teil? An den informellen G16-Ministertreffen nimmt für Deutschland der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat oder – soweit dieser verhindert ist – sein Vertreter im Amt teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7268 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 wird verwiesen. d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? Im Jahr 2018 standen die Themen „Terrorismusbekämpfung“, „PNR“, „G16 Prioritäten unter österreichischem Ratsvorsitz“, „SOTEU2018“ sowie „Sonstiges“ auf der Tagesordnung. Außerhalb einer Tagesordnung wurde zudem über salafistische Bestrebungen in Europa gesprochen. e) Wie viele weitere Länder organisieren sich in der „EU 9-Gruppe“ bzw. „Gruppe 13+“, und um welche handelt es sich dabei? An den informellen Treffen der derzeit „G16“ genannten Gruppe nehmen 16 Länder teil. Es handelt sich um die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Deutschland , Finnland Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande , Österreich, Polen, Schweden, Spanien sowie die assoziierten Staaten Norwegen und die Schweiz. Die Teilnahme an der Gruppe steht grundsätzlich allen Mitgliedstaaten der EU offen. f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von der Gruppe behandelt? Auf den ersten Satz der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10113 wird verwiesen . 8. Welche Treffen der „Paris-Gruppe“ haben im Jahr 2018 stattgefunden, und welche weiteren sind geplant? a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? b) Welche deutschen Geheimdienste oder Bundesministerien nahmen daran teil? c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? e) Wie viele weitere Länder organisieren sich in der „Paris-Gruppe“, und um welche handelt es sich dabei? f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von der Gruppe behandelt? Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2018 haben zwei Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden. Für die Bundesrepublik Deutschland nahm der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Staatssekretär Johannes Geismann, an den Treffen teil. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10641 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7268 9. Welche Treffen der „SIGINT Seniors Europe“ haben im Jahr 2018 stattgefunden , und welche weiteren sind geplant? d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? e) Wie viele weitere Länder organisieren sich in der „SIGINT Seniors Europe “, und um welche handelt es sich dabei? f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von der Gruppe behandelt? Die Fragen 9, 9d bis 9f werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung 2 wird verwiesen. a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? b) Welche deutschen Geheimdienste oder Bundesministerien nahmen daran teil? c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung 1 wird verwiesen. 10. Welche Treffen der „Police Working Group on Terrorism“ haben im Jahr 2018 stattgefunden, und welche weiteren sind geplant? Im Jahr 2018 haben Treffen am 5./6. Juni 2018 in Reykjavik, Island, sowie am 28./29. November 2018 in Ljubljana, Slowenien stattgefunden. Das nächste Treffen ist für 15./16. Mai 2019 geplant. a) Wer lud zu den Treffen ein, und wer bereitete diese vor? Einladende Behörden und verantwortlich für die Vorbereitung der Treffen sind die für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zuständigen Dienststellen der Ausrichterstaaten. b) Welche deutschen Behörden nahmen daran teil? Deutschland wurde bei den Treffen vom Bundeskriminalamt vertreten. c) Welche weiteren Teilnehmenden, etwa die die Europäische Kommission oder der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, wurden zu den Treffen eingeladen? Neben den Mitgliedern der Police Working Group on Terrorism (PWGT) wird zu den Treffen regelmäßig EUROPOL – mit Beobachter-/Gaststatus – eingeladen. Das Treffen in Slowenien wurde zudem von FRONTEX mit einem Vortrag unterstützt . d) Welche Themen standen dabei auf der Tagesordnung? Neben dem Austausch zur allgemeinen Gefährdungslage findet bei den Treffen regelmäßig ein Austausch zu operativen Vorgängen/Ermittlungssachverhalten in verschiedenen Mitgliedstaaten statt, die durch die jeweiligen Vertreter präsentiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7268 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Wie viele weitere Länder organisieren sich in der „Police Working Group on Terrorism“, und um welche handelt es sich dabei? Der PWGT gehören insgesamt 31 Staaten an: die EU-Mitgliedstaaten sowie die assoziierten Staaten Island, Norwegen und die Schweiz. f) Welche Aufgabenfelder und Kriminalitätsphänomene werden derzeit von der Gruppe behandelt? Derzeit stehen Themen aus dem Phänomenbereich des internationalen Terrorismus /Extremismus sowie die Erneuerung/Beschaffung des kryptierten Kommunikationssystems im PWGT-Verbund, das ergänzend zum Europolkanal SIENA genutzt wird, im Fokus der PWGT. 11. Inwiefern trifft es zu, dass „auf deutsche Initiative“ beim ECTC eine Steuerungsgruppe nationaler Antiterrorismusbehörden eingerichtet wurde, die grenzüberschreitende Ermittlungen und die Informationsverarbeitung verbessern soll („Die nachrichtendienstlichen Schnittstellen der EU-Sicherheitspolitik “, SWP-Aktuell 2018/A 66, November 2018), und welche Details kann die Bundesregierung zur Arbeitsweise und zu Ergebnissen dieser Kooperation mitteilen? Auf gemeinsame Einladung von Europol und dem Bundeskriminalamt (BKA) haben die Polizeichefs der EU-Mitgliedstaaten am 7./8. Februar 2017 in Berlin beschlossen, beim ECTC ein Counter Terrorism Programme Board (CTPB) einzurichten . Das CTPB ist besetzt mit Leitern der Terrorismusabwehrabteilungen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Staaten, die ein Interesse an der Teilnahme signalisiert haben. Das CTPB soll die Arbeit des ECTC gemäß fachlichem Bedarf strategisch ausgestalten und koordinieren und tagt zweimal im Jahr. Deutschland hat sich unter anderem in den Arbeitsstrang „Information Exchange“ eingebracht, bei dem unter anderem eine Übersicht über die Erreichbarkeiten der für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Stellen in den europäischen Mitgliedstaaten erstellt wurde. Darüber hinaus wird auf die Pressemitteilung des BKA (www.bka.de/DE/Presse/ Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170209_TEKonferenz.html) und von Europol (www.europol.europa.eu/newsroom/news/fighting-terrorismin -europe) verwiesen. 12. Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung zur Teilnahme an einem „Europäischen Sicherheitsrat“ an („Ein Europäischer Sicherheitsrat, Mehrwert für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU?“, SWP-Aktuell 2018/A 65, November 2018), und inwiefern sollte dieser aus ihrer Sicht auch den Austausch geheimdienstlicher Rohdaten oder Analysen beinhalten? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die europäische Handlungsfähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik langfristig zu stärken und zu erhöhen. Dabei gilt es auch, die Entscheidungswege zu überdenken und verstärkt dort auf Einstimmigkeit zu setzen, wo immer es möglich ist. In diesem Zusammenhang hat die Bundeskanzlerin in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament im November 2018 die Einrichtung eines Europäischen Sicherheitsrates mit wechselnder Besetzung von EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen , in dem wichtige Beschlüsse schneller vorbereitet werden könnten. Den anstehenden Beratungen mit unseren europäischen Partnern zu diesen Themen im Sinne der Fragestellung kann insoweit nicht vorgegriffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7268 13. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die „Ständige Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) im Rahmen dort abgestimmter gemeinsamer Projekte den Austausch geheimdienstlicher Rohdaten oder Analysen stärken oder vereinfachen? Gemäß EU-Vertrag (Artikel 46) bietet die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit “ (PESCO) einer Gruppe von Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bei kooperativer Bereitstellung militärischer Fähigkeiten für Missionen und Operationen im europäischen Rahmen voranzugehen. Die PESCO ist somit auf militärische Fähigkeiten beschränkt, wodurch diese als Kooperationsformat für eine Stärkung und/oder Vereinfachung eines etwaigen Ressort- bzw. Nachrichtendienste übergreifenden Austausches von Daten und Informationen absehbar nicht geeignet ist. 14. Was ist der Bundesregierung über die Weiterverfolgung einer europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte bekannt, die der französische Staatspräsident in einer Rede am 26. September 2017 als „europäische Nachrichtendienstakademie “ vorgeschlagen hat (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 11)? Die insbesondere in der Frage erwähnten Rede des französischen Staatspräsidenten zum Ausdruck kommende Initiative zur Harmonisierung unterschiedlicher kultureller Verständnisse unter den Mitgliedstaaten der EU erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. In diesem Zusammenhang soll ein Netzwerk für einen gemeinsamen Austausch geschaffen werden. Ein erstes Treffen ist für Frühjahr 2019 in Paris geplant. Die Bundesregierung unterstützt diese Initiative und wird eine Delegation zu der vorgenannten Veranstaltung entsenden. 15. Was ist der Bundesregierung über die Weiterverfolgung einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“) bekannt, die der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 in seiner Europa-Rede vorgeschlagen hat (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 1)? Hierzu liegen keine über die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/489 hinausgehenden Erkenntnisse vor. 16. Sofern diese nicht weiterverfolgt wurde, wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung dem Wunsch des Präsidenten Jean-Claude Juncker, den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zu verbessern, auf andere Weise entsprochen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333