Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7274 19. Wahlperiode 23.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6881 – Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Reform des Kinderund Jugendhilfegesetzes (SGB VIII – SGB = Sozialgesetzbuch) verankert. Diese soll auf Basis des in der Fachwelt hoch umstrittenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erfolgen, dass durch die Nichtbefassung des Bundesrates bislang nicht in Kraft getreten ist. Die Entstehung des Gesetzentwurfs, der in seinem Ursprung die Ausgestaltung einer so genannten inklusiven Lösung zum Ziel haben sollte, umfasste mehrere Referentenentwürfe mit bis zu 80 Einzeländerungen im SGB VIII, die von der Fachwelt wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern massiv kritisiert wurden, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfassend umgebaut und nach Ansicht von Expertinnen und Experten sowie der Fragestellerinnen und Fragesteller die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien massiv geschwächt hätten. Auch der Bundesrat hatte in seiner ersten Befassung des Gesetzentwurfs umfangreichen Änderungsbedarf angezeigt . Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant nun eine Neuauflage einer SGB- VIII-Reform unter dem Arbeitsbegriff Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe . Schwerpunkte sollen laut Koalitionsvertrag u. a. die Stärkung des Kinderschutzes , der Hilfssysteme, der Elternarbeit bei fremduntergebrachten Kindern sowie die Ausgestaltung von präventiv ausgerichteten Sozialraumangeboten sein. All diese Themengebiete waren bereits Gegenstand im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz . Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll hier eine aus guten Gründen gescheiterte Reform neu aufgelegt werden. Stark in der Kritik stand in der letzten Wahlperiode auch die Entstehung des so genannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Fehlende Transparenz und mangelnde Fachlichkeit standen ebenso im Fokus der Kritik wie mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung und Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens . Auf diese Kritik wurde im Koalitionsvertrag reagiert und ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Ländern und Kommunen im Vorfeld einer Gesetzesinitiative angekündigt. Dabei sollen auch die Erfahrungen von Betroffenen berücksichtigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit einer Auftaktkonferenz startete am 6. November 2018 ein so genannter Dialogprozess mit dem Titel „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“, mit dem die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Beteiligung umgesetzt werden sollen. Die Durchführung des Dialogverfahrens selbst wurde im Anschluss eines Ausschreibungsverfahrens an drei externe Institute bzw. Einrichtungen vergeben (zebralog, IJOS Perspektiven für Dienstleister, IKJ – Institut für Kinder- und Jugendhilfe). An der Auftaktveranstaltung nahmen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller über 200 Interessierte teil. Um Transparenz für den Prozess zu gewährleisten , wurde ein Webauftritt freigeschaltet (www.mitreden-mitgestalten. de), über den auch ein Newsletter abonniert und unter der Rubrik „Bibliothek“ Materialien zum Prozess gesichtet werden können. Gleichzeitig sollen verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten z. B. Online-Konsultationen mit der Fachöffentlichkeit geschaffen werden. Bereits in die Kritik geraten ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die geplante AG mit ca. 50 Mitgliedern (AG der 50), in der die eigentlichen Beratungen stattfinden, konkrete Vorschläge formuliert und Empfehlungen ausgesprochen werden sollen. Den Vorsitz der AG soll die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks übernehmen. Von den 50 zu vergebenen Plätzen soll nur ein geringer Anteil an Vertreterinnen und Vertreter und Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe gehen. Die Zusammensetzung der AG soll auf sechs Säulen basieren: I Bund/Länder/Kommunen, II Bereichsübergreifende Dachverbände, III Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, IV Verbände der Behindertenhilfe, V Verbände der Gesundheitshilfe, VI Institute . Damit wird die originäre Kinder- und Jugendhilfe mit ihren dutzenden Unterstützungsangeboten und Leistungen sowie ihren hunderten Interessensvertretungs - und Fachorganisationen im Beteiligungsverfahren in ihrer Vielfalt nicht adäquat widergespiegelt. Gleichzeitig werden in größerem Rahmen Expertinnen und Experten aus anderen Bereichen hinzugezogen, die durchaus im Sinne der gebotenen Multiprofessionalität einer modernen Jungendhilfe in einem solchen Gestaltungsprozess eingebunden werden sollten. Auf Grund der Tatsache, dass sie teilweise nur punktuell bzw. nur an einzelne Bestandteile des breiten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe angebunden sind, wird das Verhältnis zu den verschiedenen Vertretungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als nicht angemessen wahrgenommen und zum Teil vehement kritisiert. Diese AG soll nach einer konstituierenden Sitzung am 21. Januar 2019 jeweils einmal zu den vier Themenschwerpunkten beraten und Berichte erstellen (12. Februar 2019 Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation , 4. April 2019 Wirksame Hilfesysteme/Weniger Schnittstelle/Mehr Inklusion , 11. Juni 2019 Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken und 17. September 2019 Prävention im Sozialraum stärken). Dabei sollen jeweils die Ergebnisse aus den Online-Konsultationen wie auch die Ergebnisse aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe, der AG Kinder psychisch kranker Eltern, des Dialogforums Zukunft der Kinder und Jugendhilfe , des Dialogforums Bund trifft kommunale Praxis sowie „relevante“ Forschungsarbeiten miteinfließen. Wie die Ergebnisse aus dem Dialogforum in den anschließenden Prozess der Gesetzesentwicklung miteinfließen, ist derzeit nicht bekannt (vgl. Präsentation der Auftaktkonferenz unter www.mitredenmitgestalten .de/sites/default/files/downloads/praesentation_auftaktkonferenz_- _mitreden_-_mitgestalten.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7274 1. Nach welchen Kriterien wurden die ausführenden Institute bzw. Einrichtungen zebralog, IJOS, IKJ ausgewählt (bitte ausführen und detailliert begründen )? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Auftrag „Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Konzeption und Begleitung eines Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe sowie wissenschaftliche Begleitung“ im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Vergabebekanntmachung gemäß § 119 GWB i. V. m. § 14 Absatz 3 Nummer 3 VgV vergeben. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen wurden am 25. April 2018 veröffentlicht bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb wurden die geeigneten Bewerber zum Angebot aufgefordert. Die Angebotswertung erfolgte anhand folgender Wertungskriterien: Inhaltliche Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes hinsichtlich Realisierbarkeit Qualität der Umsetzungsvorschläge für die einzelnen Beteiligungsprozesse Qualität des Konzeptes zur wissenschaftlichen Begleitung Plausibilität der Personal- und Zeitplanung Präsentation des Konzeptes Gesamtpreis (ohne optionale Leistungen) Detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Bewertungen können aus vergaberechtlichen Gründen nicht gemacht werden (§ 5 VgV Wahrung der Vertraulichkeit). 2. Auf welche Expertise können die drei Institute bzw. Einrichtungen zurückgreifen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)? Das BMFSFJ wird bei der Organisation des Dialogprozesses unterstützt durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren Zebralog GmbH & Co KG (Zebralog) sowie dem Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement GmbH (IJOS) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ). Diese drei Partner haben langjährige Erfahrung in ihren Tätigkeitsfeldern und arbeiten jeweils multidisziplinär. Die Agentur Zebralog bringt ihre Kompetenzen zur Gestaltung, zur Moderation und zum Management partizipativer Prozesse für den Aufbau und Betrieb der Geschäftsstelle ein. Sie ist eine Agentur und ein Beratungsunternehmen im Bereich crossmedialer Beteiligungsverfahren auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene. Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Kommunen und Kreisen, Stiftungen und zivilgesellschaftlichen Verbänden, Mitgliedsorganisationen und Unternehmen hat Zebralog mehr als 300 partizipative Dialogverfahren erfolgreich realisiert. IJOS unterstützt den Prozess im Hinblick auf die hierfür erforderliche fachlichjuristische Expertise. IJOS ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft und seit dem Jahre 2005 als multiprofessioneller Dienstleister für gemeinnützige und öffentliche Träger, Initiativen und Verbände sowie privatwirtschaftliche Unternehmen vorwiegend im sozialwirtschaftlichen Bereich tätig. IJOS verfügt in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (SGB XII) über eine langjährige und umfassende Expertise. Herr Prof. Dr. Florian Gerlach (Gesellschafter IJOS GmbH) ist seit 1998 Professor für das Lehrgebiet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Recht der Sozialen Arbeit“ mit dem Schwerpunkt Familienrecht (Kindschaftsrecht ), Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Rheinland -Westfalen-Lippe in Bochum. Die Ergebnisse seiner bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit sind wesentlich durch seine reichhaltigen Veröffentlichungen und Rechtsgutachten ausgewiesen. IKJ begleitet den Prozess wissenschaftlich. Das 1995 gegründete IKJ ist eine außeruniversitäre , sozialwissenschaftliche Praxisforschungseinrichtung. Das im Spannungsfeld von Praxis, Wissenschaft und Politik angesiedelte Institut kommt dabei einer doppelten Funktion nach: Wissenstransfer in die Praxis und Politik einerseits, Rückkopplung von Praxiserfahrungen in den Forschungsprozess andererseits . Geschäftsführender Direktor ist seit 2001 Herr Prof. Dr. Michael Macsenaere. Der Diplom-Psychologe unterrichtet an der Johannes Gutenberg Universität Mainz, der Universität zu Köln und der Hochschule Niederrhein. Unter seiner Leitung wurden vom IKJ über 100 Projekte in der Sozialwirtschaft durchgeführt bzw. wissenschaftlich geleitet, darunter ca. 50 wirkungsorientierte Evaluationen. 3. Welche Kosten fallen voraussichtlich für die Bundesregierung an bzw. welcher Kostenumfang im Rahmen der Ausschreibung und Erteilung der Zuschläge wurde veranschlagt und an finanziellen Mitteln bereitgestellt für die Durchführung des Dialogprozesses? Wie verteilen sie sich auf die drei Institute bzw. Einrichtungen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)? Für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einrichtung und Betreuung einer Geschäftsstelle zur Konzeption und Begleitung eines Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Umsetzung eines Beteiligungsprozesses mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe, den Ländern und Kommunen sowie einer wissenschaftlichen Begleitung in Form einer systematischen Auswertung der Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit erhält Zebralog vom BMFSFJ eine Vergütung in Höhe von 1.497.983,90 Euro. Hierin ist die von der Auftragnehmerin abzuführende Mehrwertsteuer enthalten. Dieser Betrag deckt Fremd- und Unteraufträge, insbesondere auch mit IJOS und IKJ, mit ab. Demzufolge umfasst diese Vergütung Folgendes: Für die Leistungsbausteine „Fachlich-juristische Begleitung des Prozesses“ wurden für IJOS 268 356,90 Euro (brutto) kalkuliert. Für die Leistungsbausteine „Wissenschaftliche Begleitung des Prozesses“ wurden für IKJ 357 595 Euro (brutto) kalkuliert. Zur Umsetzung der weiteren Leistungsbausteine (Prozesskonzeption und Beratung , Prozesssteuerung – Geschäftsstelle, Umsetzung des Beteiligungsprozesses von Betroffenen und Beteiligten, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Externe Kosten: Gutachter-, Sach- und Reisekosten) wurden 872 032 Euro (brutto) für Zebralog kalkuliert. 4. Welche Befugnisse haben die drei Institute bzw. Einrichtungen im Rahmen des Dialogprozesses (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)? Die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt auf Basis eines breiten Beteiligungsprozesseses mit Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe , der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe aus Fachverbänden, Praxis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7274 und Wissenschaft sowie aus Ländern und Kommunen. Darüber hinaus werden Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet. Bei der Organisation und Umsetzung des diesbezüglichen Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wird das BMFSFJ durch Zebralog, IJOS und IKJ unterstützt. Befugnisse der drei Partner gehen damit nicht einher. 5. Welche Funktion hat das BMFSFJ im Rahmen des Dialogprozesses (bitte detailliert ausführen)? Als oberste Bundesbehörde nimmt das BMFSFJ seine Aufgaben im Dialogprozess wie in jedem anderen Prozess, der in seinem Verantwortungsbereich liegt, eigenständig wahr. Insbesondere leitet und gestaltet es den gesamten Prozess – wie auch die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ (AG). 6. Ist das BMFSFJ personell bzw. strukturell in den Prozess eingebunden und wenn ja, wie, und durch wen, bzw. welche Abteilungen bzw. Referate? In Umsetzung des Koalitionsvertrags führt das zuständige BMFSFJ den Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe durch. Eingebunden im BMFSFJ sind, entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und auch der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMFSFJ, diejenigen, deren Verantwortungsbereiche betroffen sind. Die maßgeblich zuständige Abteilung ist die Abteilung 5 „Kinder- und Jugend“. 7. Wo ist die Geschäftsstelle angesiedelt, und wie ist die Geschäftsstelle personell ausgestattet? Die Geschäftsstelle für den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ (Geschäftsstelle) handelt im Auftrag des BMFSFJ. Sie wird geleitet von Zebralog. Der Umfang der Geschäftsstellentätigkeit beträgt umgerechnet 2,5 Vollzeitstellen. 8. Wie ist die Geschäftsstelle für die Fachorganisationen, Verbände etc. erreichbar ? Die Geschäftsstelle organsiert vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten für Verbände , Institutionen und Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und Gesundheitshilfe (Konferenzen, Arbeitsgruppensitzungen , Anhörungen, Online-Dialoge). Die Geschäftsstelle ist auf elektronischem und auf postalischem Wege erreichbar unter folgenden Kontaktdaten: Geschäftsstelle für den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ c/o Zebralog GmbH & Co. KG Chausseestraße 8 10115 Berlin geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de www.mitreden-mitgestalten.de Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Aus welchen Gründen wurde abweichend vom Koalitionsvertrag entschieden , Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitshilfe mit in den Dialogprozess aufzunehmen und mit einer eigenen Säule abzubilden (bitte detailliert ausführen)? In Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag sind alle maßgeblich betroffenen Akteure in den Modernisierungsprozess mit einzubinden. Für eine tragfähige und gelingende Weiterentwicklung und Stärkung von systemübergreifenden Kooperationen ist die Gesundheitshilfe ein sehr wichtiger Partner der Kinderund Jugendhilfe und spielt somit eine wichtige Rolle in dem Modernisierungsprozess . 10. Wie wird die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen im Dialogprozess gewahrt (bitte detailliert ausführen )? Die Sicherstellung der Berücksichtigung der Perspektive von Betroffenen erfolgt u. a. über die Durchführung von Interviews mit Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Careleavern, Eltern und Pflegeeltern zu ihren Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Bei der Auswahl der Interviewpartnerinnen und -partner wurde darauf geachtet, auch junge Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen einzubeziehen, um ihre Bedarfe und Erwartungen hinsichtlich der Ausgestaltung einer modernisierten, inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erheben. Komplementär zur Durchführung der Interviews wird Betroffenen in einer Befragung die Möglichkeit gegeben, die erhobenen Erfahrungen, Bedarfe, Erwartungen und Wünsche vor ihrem individuellen Erfahrungshintergrund zu bewerten und zu gewichten. Die Berichterstattung zu den Ergebnissen der Betroffenenbeteiligung ist ein regelhafter Tagesordnungspunkt in allen AG-Sitzungen des Dialogprozesses. Darüber hinaus werden die Ergebnisse zeitnah auf der Homepage des Dialogprozesses www.mitredenmitgestalten .de veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 11. Auf welche Expertise wird bezüglich der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen zurückgegriffen (bitte detailliert ausführen)? Die Expertise zur Betroffenenbeteiligung wird im Rahmen des Dialogprozesses durch das IKJ eingebracht. Das Institut verfügt über eine jahrzehntelange Expertise in der Evaluation von Leistungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe. Ein besonderer Stellenwert kommt hier der Perspektive von jungen Menschen und Eltern auf das Hilfesystem und die erbrachten Hilfeleistungen zu. Die Erfassung der Betroffenenperspektive wird mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden gewährleistet und die Ergebnisse werden oft für das Erreichen einer größeren Verständnistiefe miteinander in Bezug gesetzt, so auch im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Dialogprozesses. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7274 12. Wer entscheidet bzw. hat über die Berufung und Besetzung der Mitglieder in der AG der 50 entschieden? 13. Auf welcher Basis erfolgte bzw. erfolgt eine zahlenmäßige Bemessung der Mitglieder in den einzelnen Säulen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen )? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die hochrangige AG wird von sechs Säulen getragen: Bund/Länder/Kommunen, bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, Verbände der „Behindertenhilfe“, Verbände der „Gesundheitshilfe“ sowie Sonstige . Alle einschlägig verantwortlichen Akteure sind damit in der AG vertreten. Die Säulen hat das für den Prozess federführend zuständige BMFSFJ formuliert – sie bilden das gesamte Spektrum der beteiligten Akteure ab: So sind in der AG diejenigen repräsentiert, die sich in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der Behindertenhilfe und im Gesundheitswesen, auf kommunaler, Landes- und Bundesebene , als öffentliche oder freie Träger, in Praxis oder Wissenschaft mit Familien und ihren Bedürfnissen befassen und Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen. Die Säulen dienen lediglich der Veranschaulichung , dass die AG tatsächlich sämtliche einschlägige Bereiche abdeckt, für die Frage der Sitzverteilung hatten sie keinerlei Relevanz. Über die Berufung und Besetzung der AG entscheiden die Dachverbände und -organisationen selbst.Die zahlenmäßige Begrenzung von rund 50 Personen als Zielgröße ist der Arbeitsfähigkeit der AG geschuldet; einzelne Fachexpertinnen und -experten können aber themenbezogen hinzugezogen werden. Im Übrigen spiegelt die Sitzverteilung die Arbeitsschwerpunkte des Prozesses wider. Ein wichtiges Anliegen war zudem die Sicherstellung der Beteiligung von Betroffenenvertretungen. Neben privaten und öffentlichen Akteuren auf kommunaler , Landes- und Bundesebene sind für die Begleitung des Prozesses natürlich auch die Einbindung von Wissenschaft und Forschung sowie die Einbeziehung bereichsübergreifender Expertise zu Diskussionsstand und Meinungsbildern in den relevanten Strukturen notwendig. 14. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die erste Säule Bund/Länder/Kommunen insgesamt vorgesehen? a) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an den Bund bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, Institutionen bzw. Organe? b) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die kinder- und jugendpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen ist jeweils ein Sitz vorgesehen. Die zuständigen Bundesressorts haben einen Gaststatus . Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und Kultusministerkonferenz (KMK) erhalten je einen Sitz. Wegen der besonderen Relevanz der Thematik für die Jugend- und Familienressorts der Länder steht diesen eine Teilnahme frei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist mit drei Sitzen vertreten und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger mit einem Sitz. d) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze jeweils entschieden ? e) Welche Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes wurden bei der Auswahl berücksichtigt? f) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes? Die Fragen 14d bis 14f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. g) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele und welche davon wurden nicht berücksichtigt? h) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes vor? Wenn ja, wie viele? i) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes? Die Fragen 14g bis 14i werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es liegen keine Bitten oder Beschwerden der Bundesressorts vor. j) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages in die AG berufen? Befinden sich hierunter Vertreterinnen und Vertreter der parlamentarischen Opposition, und wenn ja, welche Oppositionsfraktionen wurden aus welchen Gründen berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht? In der AG sind die kinder- und jugendpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7274 k) Welche Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt? l) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? m) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? n) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele? o) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Ländern bzw. Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? Die Fragen 14k bis 14o werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 14b verwiesen. p) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von Landesparlamenten in die AG berufen? Die Berufung bzw. Besetzung der AG durch die Länder erfolgt vermittels der zuständigen Fachministerkonferenzen bzw. der betreffenden Länderfachressorts. q) Welche Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt? r) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? Die Fragen 14q bis 14r werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der AG sind drei Vertreterinnen und Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter obliegt der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. s) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? Konkrete Bitten auf Aufnahme in die AG seitens einer Kommune oder ihrer Vertretung /Institutionen liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode t) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele? Beschwerden über die Besetzung der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen liegen nicht vor. Allerdings wurde vereinzelt durch Vertreterinnen bzw. Vertreter örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Sorge um eine ausreichende Repräsentanz der kommunalen Seite in der AG Ausdruck verliehen. u) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Kommunen bzw. Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen? Nein. v) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von Kommunal- bzw. Kreisparlamenten in die AG berufen? Nein. 15. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die zweite Säule Bereichsübergreifende Dachverbände insgesamt vorgesehen? Für die bereichsübergreifenden Dachverbände sind insgesamt vier Sitze vorgesehen . a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden? b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? c) Welche bereichsübergreifenden Dachverbände wurden bei der Auswahl berücksichtigt? d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bereichsübergreifenden Dachverbände? Die Fragen 15a bis 15d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Als bereichsübergreifender Dachverband erhält die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), als Plattform der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und damit als bundesweite Vertretung einer Vielzahl von Diensten und Einrichtungen im gesamten sozialen Bereich und im Gesundheitswesen in freier Trägerschaft, zwei Sitze. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der gemeinsam mit dem BMFSFJ von März bis Dezember 2017 das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt hat, ist mit einem Sitz in der AG vertreten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund als Vertretung der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der sozialen Arbeit erhält ebenfalls einen Sitz in der AG. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7274 e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele? g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter bereichsübergreifender Dachverbände vor? Wenn ja, wie viele und von welchen bereichsübergreifenden Dachverbänden ? Die Fragen 15e bis 15g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen einige Anfragen von bereichsübergreifenden Dachverbänden vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu beteiligen , informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online-Beteiligung auf der Seite www.mitreden-mitgestalten.de. 16. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die dritte Säule Verbände der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt vorgesehen? Für die Verbände der Kinder- und Jugendhilfe sind insgesamt 16 Sitze vorgesehen . a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden? b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? c) Welche Verbände der Kinder- und Jugendhilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt? d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Kinderund Jugendhilfe? Die Fragen 16a bis 16d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat 15 Sitze, der Careleaver e. V. hat einen Sitz erhalten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele? g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Kinder- und Jugendhilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe ? Die Fragen 16e bis 16g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen Anfragen von einzelnen Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu beteiligen , informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online-Beteiligung auf der Seite www.mitreden-mitgestalten.de. Der Bundesregierung liegen keine Beschwerden über die Besetzung vor. 17. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die vierte Säule Verbände der Behindertenhilfe insgesamt vorgesehen? Für Verbände der „Behindertenhilfe“ sind insgesamt acht Sitze vorgesehen. a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden? b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? c) Welche Verbände der Behindertenhilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt ? d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Behindertenhilfe ? Die Fragen 17a bis 17d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Behindertenrat ist mit 5 Sitzen vertreten, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit 2 Sitzen, zur Vertretung auf kommunaler Seite, siehe die Antwort zu Frage 14c. e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele? g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Behindertenhilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Behindertenhilfe? Die Fragen 17e bis 17g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen seitens der Verbände der Behindertenhilfe keine Bitten auf Aufnahme in die AG oder Beschwerden über die Besetzung vor. 18. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die fünften Säule Verbände der Gesundheitshilfe insgesamt vorgesehen? Für Verbände der Gesundheitshilfe sind insgesamt sechs Sitze vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7274 a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden? b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? c) Welche Verbände der Gesundheitshilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt ? d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Gesundheitshilfe ? Die Fragen 18a bis 18d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V., die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V., die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V, der GKV-Spitzenverband, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Aktion Psychisch Kranke e. V. sind jeweils mit einem Sitz in der AG vertreten. Im Übrigen wird die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele? g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Gesundheitshilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Gesundheitshilfe? Die Fragen 18e bis 18g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen Anfragen von einzelnen Verbänden der Gesundheitshilfe vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu beteiligen, informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online Beteiligung auf der Seite www.mitreden-mitgestalten.de. 19. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die sechste Säule Institute insgesamt vorgesehen? a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden? b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? c) Welche Institute wurden bei der Auswahl berücksichtigt? d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institute? Die Fragen 19 bis 19d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Säulendarstellung lassen sich unter „Sonstige“ das Bundesjugendkuratorium und das Deutsche Institut für Urbanistik verorten; sie erhalten jeweils einen Sitz in der AG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 83 Absatz 2 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag die Bundesregierung in grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. Die Ergebnisse und Erkenntnisse des beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelten Dialogforums„ – ,Bund trifft kommunale Praxis‘ – Inklusive Kinderund Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten“ finden auch auf diese Weise Eingang in den Prozess. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? Keine aus diesem Bereich. f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele? Nein. g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Institute vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Instituten? Nein. 20. Gibt es bei der Besetzung der AG der 50 Stellvertreterinnenpositionen und Stellvertreterpositionen? Wenn ja, ist es Stellvertreterinnen und Stellvertretern generell gestattet, an den Sitzungen der AG teilzunehmen? Jedes Mitglied der AG hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die oder der im Falle der Verhinderung des AG-Mitglieds an der jeweiligen Sitzung teilnehmen kann. 21. Ist es mit der Struktur der sechs Säulen möglich, dass bspw. bereichsübergreifende Dachverbände (Säule II) oder Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Länder oder Kommunen (Säule I) über eine andere Säule wie z. B. die dritte Säule Verbände der Kinder- und Jugendhilfe in die AG der 50 einziehen ? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt im Allgemeinen sowie im Konkreten, würde damit doch eine Stärkung einzelner Säulen zu Lasten anderer Säulen erfolgen? Die Bildung von Säulen dient lediglich der Veranschaulichung und nicht der Operationalisierung des laufenden Prozesses. (s. hierzu auch die Antwort zu Frage 13). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7274 22. Sind in der AG der 50 Vertreterinnen und Vertreter aus allen gesetzlich definierten Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe vertreten? Wenn nein, welche Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht vertreten ? Als „Arbeitsfeld“ ist kein Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich definiert . Verantwortliche für den gesamten Bereich der Leistungen nach §§ 11 bis 41 SGB VIII sowie für den Bereich der sog. anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (§ 2 Absatz 3 SGB VIII) sind in der AG vertreten. 23. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass für die Arbeit in der Kinder - und Jugendhilfe die Beziehungsarbeit mit den Adressatinnen und Adressaten eine bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit darstellt (bitte detailliert ausführen)? 24. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Kinder- und Jugendhilfe der Faktor Zeit in der Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten eine bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit darstellt (bitte detailliert ausführen)? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der AG sind ausgewiesene Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe vertreten, denen die fachlichen Standards der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Rahmenbedingung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe bekannt sind. Auch verfügt die Bundesregierung über eine umfangreiche Expertise hierzu. 25. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Arbeit in der Kinderund Jugendhilfe die Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten ein Prozess darstellt, deren Ausgang nicht planbar und offen ist (bitte detailliert ausführen )? Auch um das Prozesshafte der sozialen Arbeit und insbesondere der Hilfeprozesse wissen die Bundesregierung und die Expertinnen und Experten (s. auch die Antworten zu den Fragen 23 und 24). Um den verschiedenen (wechselnden) Bedarfslagen von Empfängerinnen und Empfängern sozialer Leistungen gerecht zu werden, operieren Gesetze zur Leistungsgewährung insbesondere mit unbestimmten Rechtsbegriffen. 26. Wie begründet die Bundesregierung die starke Vertretung von Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitshilfe in der AG der 50, die nur punktuell bzw. mit nur geringen Teilbereichen des breiten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe kooperieren? Die Bundesregierung setzt mit dem Dialogprozess auf einen ganz grundsätzlich inklusiven Ansatz: Ziel des Vorhabens ist es, die Kooperation aller Arbeitsfelder, die soziale Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche erbringen, zu stärken und zu verbessern sowie Schnittstellen zu bereinigen. Gelingensbedingung hierfür ist die Beteiligung aller einschlägig verantwortlichen Akteure. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Einrichtungen der Forschung und Wissenschaft insbesondere der Universitäten und Hochschulen eingebunden? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hier aus dem Einspruch der Kinder- und Jugendhilfeforschung im März 2017 (www.dgsa.de/ fileadmin/user_upload/Einspruch_der_Kinder-_und_Jugendhilfeforschung_ zum_KJSG-Gesetzgebungsverfahren.pdf)? Zum einen wird für den Dialogprozess die Unterarbeitsgruppe „Quantifizierung und Statistik“ (UAG) eingerichtet. Sie wertet themenspezifisch relevante Daten in Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzung der Arbeitsgruppe aus. Die UAG soll die fachliche Diskussion in der AG entlasten. Zum anderen sind auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler AG-Mitglieder. So erfolgt die Einspeisung relevanter Daten bzw. Forschungsbefunde fortlaufend in allen themenbezogenen AG-Sitzungen. Der zitierte Link bezieht sich auf Fristsetzungen im formalen Gesetzgebungsverfahren. Der Dialogprozess ist Teil der Beteiligungsphase zur Vorbereitung des sich erst nach dessen Abschluss anschließenden Gesetzgebungsprozesses . 28. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Kinder- und Jugendringe eingebunden? Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist mit einem Sitz vertreten. 29. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Jugendhilfeausschüsse eingebunden? Die Jugendhilfeausschüsse werden durch die Vertretung der Kommunen eingebunden (siehe dazu die Antwort zu Frage 14c). 30. Wie sichert die Bundesregierung im Dialogprozess eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nach Artikel 12 Absatz 1 der UN- Kinderrechtskonvention? Die Beteiligung von Betroffenen ist der Bundesregierung ein ganz zentrales Anliegen des Dialogprozesses. Ein breites Spektrum von Instrumenten und Maßnahmen soll dies umsetzen: Ganz grundsätzlich einmal durch die Besetzung in der AG (die Careleaver erhalten hier einen eigenen Sitz wie auch der DBJR); des Weiteren sichert die Durchführung von Interviews mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zu ihren Erfahrungen in der Kinder- und Jugendund Eingliederungshilfe und den regelhaften Einbezug der Ergebnisse in die AG- Sitzungen des Dialogprozesses die maßgebliche Berücksichtigung der Betroffenenperspektive ab. Darüber hinaus erhalten in einem zusätzlich geplanten Forschungsvorhaben „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: den Betroffenen eine Stimme geben “ Eltern, Kinder und Jugendliche durch die multiperspektivische Analyse und Rekonstruktion von Fallverläufen auf der Basis von Interviews die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit dem Jugendhilfesystem und der Familiengerichtsbarkeit umfassend darzulegen, mit dem Ziel, auch und gerade aus dem Erfahrungswissen der Betroffenen in kritischen Situationen strukturelle Veränderungsbedarfe des Jugendhilfesystems abzuleiten. Die Ergebnisse dieser Fallanalysen werden ebenfalls in den Dialogprozess einbezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7274 Im Übrigen wird auch auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Das Verfahren trägt auch den Anforderungen des Artikels 12 Absatz 1 der VN-Kinderrechtskonvention umfassend Rechnung. 31. Wie viele, und wo werden Fokusgruppen im Rahmen des Dialogprozesses eingerichtet (bitte detailliert ausführen)? Es gibt acht regionale Fokusgruppen an den Standorten: Elmshorn Berlin Köln Münster Magdeburg München Stuttgart Mainz. 32. Wie ist die Arbeitsweise der Fokusgruppen strukturiert? Werden die Fokusgruppen analog der Schwerpunkte in der AG der 50 wiederholt und schwerpunktbezogen tagen? Die Fokusgruppen werden als qualitative Erhebungsmethode im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung eingesetzt und ein Mal pro Region durchgeführt, um die Veränderungsbedarfe zur Erreichung einer modernisierten, inklusiven Kinder - und Jugendhilfe aus Sicht der Akteure im Hilfesystem zu erheben. Neben einer strukturieren Diskussion zu den Schwerpunktthemen des Dialogprozesses werden dabei insbesondere auch offene Diskussionen mit freier Themensetzung geführt. 33. Wie erfolgte die Bewerbung der Fokusgruppen in der Fachwelt? Trifft es zu, dass die Bewerbung äußerst kurzfristig erfolgte und lediglich wenige Tage Reaktionszeit nach Veröffentlichung im Internet verblieben (vgl. www.ikj-mainz.de/index.php/Newsreader/items/informationen-zuden -beteiligungsmoeglichkeiten-an-der-wissenschaftlichen-begleitung-desdialogprozesses -mitreden-mitgestalten-d.html) (bitte detailliert ausführen)? Es trifft nicht zu, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit zur Rückmeldung nur wenige Tage bestand. Auf Grundlage einer Stakeholderanalyse wurden am 2. Oktober 2018 Informationen zur Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitung des Dialogprozesses an etwas über 200 Multiplikatoren (Verbände, berufsständische Vereinigungen, Betroffenenorganisationen, Hochschulen etc.) postalisch verschickt, mit der Bitte, diese ihren assoziierten Einrichtungen und Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Somit gab es einen Zeitraum von 2 ½ Wochen zur erwünschten Rückmeldung. Darüber hinaus wurde sowohl in individuellen Anfragen, als auch in den eingestellten Informationen auf der IKJ-Homepage explizit betont, dass es sich bei der genannten Rückmeldefrist nicht um eine Ausschlussfrist handelt, sondern Interessenbekundungen im Verlauf möglich und erwünscht sind. Diese Möglichkeit wird bis in den Januar 2019 genutzt. Der am 16. Oktober 2018 eingestellte Link auf der Institutshomepage soll in erster Linie zur Beantwortung häufig auftauchender Fragen zum Verfahren beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Wie viele Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitglieder haben die Fokusgruppen jeweils (bitte detailliert und nach Standorten ausführen )? Für jeden der acht Standorte wurden im Schnitt 20 Teilnehmende eingeladen, so dass insgesamt 160 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Institutionen berücksichtigt werden können. Bei Absagen eingeladener Personen greift ein Nachrückverfahren , um eine Auslastung des Beteiligungsformates zu gewährleisten. a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)? Die Zusammenstellung der Fokusgruppen erfolgte nach wissenschaftlichen Kriterien auf der Grundlage eines Samplingprozesses. Um die Ausgewogenheit der vertretenen Perspektiven zu gewährleisten, wurden die in der Antwort zu Frage 34c aufgeführten Kriterien beachtet. b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? Erfolgt bei der Aufteilung eine Orientierung an den sechs Säulen in der AG der 50 (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)? Wie bereits ausgeführt, haben die Säulen keinerlei praktische Relevanz (vgl. auch die Antworten auf die Fragen 12, 13 und 21). Die Auswahl erfolgte nach den in der Antwort zu Frage 34c dargelegten wissenschaftlich bedingten Kriterien. c) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitglieder (bitte detailliert und nach Standorten ausführen )? Die Kriterien für die Auswahl waren eine ausgewogene Beteiligung nach 1. regionaler Zugehörigkeit 2. Trägerschaft 3. weiteren strukturellen Merkmalen wie a) Arbeitsfeld (Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie angrenzende Arbeitsfelder wie bspw. Sozialpädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie , Suchthilfe u. v. a. m.) b) Größe der Institution c) Funktion im Hilfesystem (leistungserbringend/-gewährend, koordinierend etc.) Bei mehreren passenden Teilnehmenden wurde eine Zufallsauswahl getroffen. d) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in Fokusgruppen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium bzw. den Verantwortlichen für die Organisation der Fokusgruppen vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt? Es gab zum Zeitpunkt des Samplingprozesses 420 Interessensbekundungen von Vertreterinnen und Vertretern der Stakeholder für die Beteiligung an den Fokusgruppen , wobei darin auch Beteiligungswünsche von mehreren Zugehörigen einer Institution enthalten waren. Daraus ergibt sich, dass insgesamt etwa 260 In- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7274 teressentinnen und Interessenten nicht für die Fokusgruppen berücksichtigt/eingeladen werden konnten. Diese wurden jedoch explizit eingeladen, sich an den anderen Erhebungsformaten der wissenschaftlichen Begleitung zu beteiligen, um ihre Expertise in den Dialogprozess einfließen zu lassen. e) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)? f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Interessierten vor? Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)? Die Fragen 34e und 34f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Beim IKJ sind sehr vereinzelt Nachfragen und Bedauernsbekundungen darüber, nicht an der regionalen Fokusgruppe teilnehmen zu können, eingegangen. Diese Einsender sind explizit eingeladen, sich an den anderen Erhebungsformaten der wissenschaftlichen Begleitung zu beteiligen, um ihre Expertise in den Dialogprozess einfließen zu lassen. g) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zu missverständlichen Einladungen gekommen ist und so eingeladene Mitglieder bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder ausgeladen werden mussten (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)? Im Zuge der Einladungen für die Region Ost kam es zu einem fehlerhaften E-Mail-Versand an 40 Personen für die Fokusgruppe in Magdeburg. Auslöser hierfür war ein fehlerhafter Feldbefehl bei der Serienmailerstellung. Dieser Fehler wurde unmittelbar durch eine weitere E-Mail korrigiert, in welcher der Fehler transparent gemacht und um Entschuldigung gebeten wurde. 35. Wie werden die Ergebnisse der Fokusgruppen in die AG der 50 einfließen (bitte detailliert ausführen)? Die Berichterstattung über die Ergebnisse der Fokusgruppen erfolgt formativ in allen themenbezogenen AG-Sitzungen. 36. Wann werden die Berichte des Dialogforums an die Bundesregierung übergeben ? Die Ergebnisse und Diskussionen der Dialogforen „Bund trifft kommunale Praxis “ und „Pflegekinderhilfe“ fließen kontinuierlich in den Dialogprozess ein. Die Ergebnisse des Dialogforums „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“, das im Dezember 2017 beendet wurde, liegen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7274 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Wie finden die Berichte Eingang in den Referentenentwurf? Ist geplant, den Beteiligten im Dialogprozess darzulegen und ggf. zu begründen , welche Ergebnisse aus dem Dialogverfahren im Referentenentwurf berücksichtigt wurden und welche nicht berücksichtigt wurden (bitte detailliert ausführen)? Der Referentenentwurf wird unter Berücksichtigung der in der AG gewonnenen Erkenntnisse gefasst. Welche Überlegungen oder Forderungen allerdings in einen konkreten Gesetzestext münden, hängt neben deren Tragfähigkeit natürlich auch von ihrer Realisierbarkeit bzw. Umsetzbarkeit ab. Dies gilt es, nach Abschluss des Dialogprozesses insbesondere anhand der dabei identifizierten Handlungsbedarfe , Lösungsoptionen und Meinungsbilder zu bewerten. 38. Wann wird die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren einen Referentenentwurf zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen? Die Bundesregierung plant die Vorlage eines Referentenentwurfs in 2020. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333