Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7292 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Müller, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6830 – Offensichtliche Überregulierung im Bauwesen durch DIN-Normen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Normierung ist ein wichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen Fortschritts, erleichtert wirtschaftliche Zusammenarbeit und die einfache Einhaltung von Mindest- und Sicherheitsstandards. Durch die Normierung entsteht in Deutschland ein geschätzter gesamtwirtschaftlicher Nutzen von 17 Mrd. Euro jährlich (DIN 2010). Die Normierung wird in Deutschland durch den Vertrag zwischen der BRD (vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. von 1975 ausgestaltet. Daher koordiniert der DIN e. V. die Normierung in Deutschland. Der DIN e. V. finanziert sich zu 75 Prozent aus dem Verkauf von Normen und Mitgliedsbeiträgen. Im Bauwesen existieren jedoch einige Probleme im Zusammenhang mit der Normierung. Übermäßige Normierung und Standardisierung treibt Baukosten in die Höhe. Das hat das im Jahr 2014 federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ins Leben gerufene „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ bereits festgestellt. Im Bericht aus dem Jahr 2015 der Arbeitsgruppe „Baukostensenkungskommission“ des „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ heißt es: „In Anbetracht der aktuellen wohnungsbaupolitischen Debatte sind die Wirkungen von Standards hinsichtlich Qualität und Kosten im Bauwesen sowie Sozialverträglichkeit für die Bauschaffenden und Nutzerinnen und Nutzer ein nicht zu unterschätzendes Kriterium“. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus deutlich, Kostenaspekte bei der Normung stärker zu berücksichtigen. Der Normierungsprozess sollte sich außerdem nicht von der Praxis entfernen, die er vereinfachen soll. Elemente wie die Kosten-Nutzen-Analyse und die Kostenfolgenabschätzung müssen daher im Normierungsprozess Geltung finden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7292 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Normenausschuss Bauwesen ist die Wirtschaft mit 55 Prozent beteiligt, die öffentliche Hand mit 10 Prozent und der Verbraucherschutz mit 1 Prozent. Die personelle Zusammensetzung ist im Einzelnen nicht erkennbar (die Überprüfung der ausgewogenen Zusammensetzung gemäß DIN 820 – Normengrundsätze – ist damit nicht möglich). 1. Welche konkreten Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden unternommen, um die Einhaltung des Vertrages zwischen der BRD und dem DIN e. V. von 1975 zu gewährleisten? Die Einhaltung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN e. V. von 1975 wird durch zahlreiche konkrete Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gewährleistet. Gemäß dieses Vertrages berücksichtigt die privatwirtschaftlich organisierte Normung mit DIN e. V. als anerkannter nationaler Normungsorganisation auch im Bereich des Bauwesens öffentliche Interessen. Eine hohe Transparenz im Zuge des Normungsprozesses wird gewährleistet. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag werden beiderseitig wahrgenommen. Das BMWi ist neben anderen Bundesministerien im Präsidium von DIN vertreten , welches die Grundsätze der Geschäfts- und Finanzpolitik von DIN festlegt und ihre Durchführung und Einhaltung kontrolliert. Weiterhin ist das BMWi sowohl im Finanzausschuss von DIN als auch in verschiedenen Lenkungsgremien aktiv. Vertreter der Bundesregierung sind in Beiräten der Normenausschüsse bis hin zu einzelnen Arbeitsausschüssen aktiv. Ein Austausch zwischen den für Normung zuständigen Stellen des BMWi und dem DIN findet auf verschiedenen Ebenen regelmäßig statt. Im Lenkungsausschuss der DKE, dem externen Normenausschuss bei DIN und VDE, sind drei Mitglieder aus den Bundesministerien vertreten, die für die Belange Wirtschaft, Arbeit sowie Telekommunikation zuständig sind (vorgeschlagen von den betreffenden Bundesministerien – im Benehmen mit allen interessierten Bundesministerien). Weiterhin sind die Bundesministerien auch in den Technischen Beiräten Technischer Beirat Internationale und Nationale Koordinierung , Technischer Beirat Konformitätsbewertung und Technischer Beirat ETSI vertreten. Im frei zugänglichen Norm-Entwurfs-Portal werden alle Normentwürfe kostenfrei und digital im Rahmen der öffentlichen Konsultation bereitgestellt, um der Fachöffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Ergebnisse der Normungsarbeit vor deren Veröffentlichung zu kommentieren und zu beeinflussen. Das BMWi koordiniert darüber hinaus die nationalen und europäischen Normungsinteressen der Bundesressorts mit dem Kreis der Normungskoordinatoren und im Normungsausschuss der EU. DIN wird durch das BMWi auf Basis des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN e. V. von 1975 nach Fördergrundsätzen projektbezogen und hinsichtlich der Mitgliedsbeiträge bei den relevanten internationalen Normungsorganisationen gefördert. 2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammensetzung des Normenausschusses Bau ausgewogen gemäß DIN 820 ist? Gemäß DIN 820 entscheiden alle Normungsgremien (Arbeitsausschüsse) selbst über ihre Zusammensetzung. Grundsätzlich steht die Mitarbeit allen interessierten Kreisen offen. Bei der Auswahl der Gremienmitglieder haben die Ausschüsse Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7292 insbesondere zu berücksichtigen, dass ihre Zusammensetzung den Besonderheiten des Arbeitsgebietes angemessen ist, die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und der jeweilige Stand der Technik in die Normungsarbeit eingebracht werden und die Kontinuität der Arbeit sichergestellt ist. Entsprechend DIN 820-1 ist bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. In Streitfällen kann das Lenkungsgremium des zuständigen Normenausschusses (NABau Beirat), danach die Geschäftsleitung des DIN und letztlich das Präsidium des DIN angerufen werden. Die Vorgaben sind auch für die Zusammensetzung des Normenausschusses Bau (NABau) und seiner Gremien maßgeblich. Die Bundesregierung ist im Lenkungsgremium des NABau, dem NABau Beirat und im Präsidium des DIN vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen. 3. Plant die Bundesregierung, den Anteil der öffentlichen Hand im Normenausschuss Bau zu erhöhen? Bund, Länder und Kommunen planen die Beteiligung im Normenausschuss Bau in eigener Zuständigkeit. Die Bauministerkonferenz hat ein höheres Engagement in den Gremien des Normenausschusses Bau beschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwieweit wurden bereits Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards im Bauwesen“ an den DIN e. V. umgesetzt? Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards im Bauwesen“ sind im DIN- Sonderpräsidialausschuss Bauwerke aufgegriffen worden. In diesem Ausschuss sind Vertreter der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen) sowie Vertreter der Wirtschaft (verschiedene Verbände) und Gesellschaft (z. B. Verbraucherrat ) aktiv. Als wesentliches Ergebnis der Beratungen wurde die „Normungsroadmap Bauwerke“ veröffentlicht. Diese unter Beteiligung der breiten Fachöffentlichkeit erarbeitete Roadmap beinhaltet die abgestimmte Sichtweise zu zentralen Themen der Baunormung. Die Aktivitäten zur Implementierung einer Folgekostenabschätzung in den Normungsprozess sind dabei neben anderen Maßnahmen ein wesentlicher Punkt zur Umsetzung der Forderungen der Baukostensenkungskommission . 5. Wirkt die Bundesregierung darauf hin, Kosten-Nutzen-Analyse und Kostenfolgenabschätzung in den Normungsprozess zu implementieren? Standards und Normen können ebenso wie gesetzliche Regelungen im Baubereich zu Kostenfolgen führen. Nach Auffassung der Bundesregierung darf dies nicht dazu führen, dass Bauen und damit auch Wohnen unerschwinglich wird. Deshalb hat sich die Bundesregierung für eine institutionalisierte Einrichtung einer Kostenfolgenabschätzung ausgesprochen. In der Arbeitsgruppe „Standards im Bauwesen“ und im DIN-Sonderpräsidialausschuss Bauwerke wurden entsprechende Vorschläge zur Umsetzung gefasst. Aktuell wirkt die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen in einer temporären Expertengruppe darauf hin, dass eine systematische Kosten- Nutzen-Analyse und Kostenfolgenabschätzung in die Normungsprozesse implementiert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7292 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weiterhin ist es Aufgabe der DIN-Normungsgremien, Wirtschaftlichkeitsaspekte in den Normungsprozessen zu beachten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 6 und 7 verwiesen. 6. Wie setzt sich die temporäre Expertengruppe zusammen, die die Bundesregierung bei der Prüfung der Möglichkeiten, die Kostenrelevanz neuer Standards und Normen bereits zu Beginn der Normierung zu bewerten und eine transparente Darstellung der Verhältnismäßigkeit neuer Standards und Normen zu erreichen, unterstützt (s. Bundestagsdrucksache 19/5142, Antwort zu den Fragen 8 und 9)? Die temporäre Expertengruppe tagt unter gemeinsamer Leitung von Bund und Ländern. Ihr gehören das BMWi, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die Bauministerkonferenz, DIN e. V., der Deutsche Städtetag sowie der Nationale Normenkontrollrat an. 7. Welche Möglichkeiten hat diese Expertengruppe bereits erarbeitet? Die Ergebnisse der temporären Expertengruppe werden derzeit zusammengefasst und abgestimmt. Anschließend ist beabsichtigt, diese den interessierten Kreisen und Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft vorzustellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie schätzt die Bundesregierung Möglichkeiten zur digitalen Partizipation an der Normentwicklung ein? Der Normungsprozess wird bei DIN und DKE bereits regelmäßig der technischen Entwicklung angepasst. Insbesondere werden im frei zugänglichen Norm-Entwurfs -Portal alle Normentwürfe kostenfrei und digital im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bereitgestellt. DIN einschließlich der DKE hat (für die im Normenvertrag geregelte Vertretung der nationalen Interessen in der europäischen und internationalen Normung) außerdem entsprechende Aktivitäten zur digitalen Partizipation auf CEN/CENELEC- und ISO/IEC-Ebene mit initiiert und treibt diese voran. 9. Wirkt die Bundesregierung weiter darauf hin, einen ständigen Bund-Länder- Kontrollausschuss für den gesamten Bereich der bautechnischen Regelung einzusetzen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Welche nicht der Finanzierung des Normierungsprozesses dienenden Zuwendungen seitens Unternehmen hat der DIN e. V. und die damit verbundenen Organe DKE, VDE usw. in den Jahren 2000 bis 2017 erhalten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass DIN e. V. Zuwendungen erhalten hat, die nicht der Finanzierung des Normungsprozesses dienen . DIN ist ein privatwirtschaftlich organisierter Verein. Alle Erträge des Vereins dienen den gemeinnützigen Satzungszwecken und werden entsprechend verwendet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7292 Die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE ist ein externer Normenausschuss bei DIN. Auch hier liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass nicht sämtliche Finanzierungselemente für den von DIN und VDE getragenen Normenausschuss DKE der Finanzierung der Normungsarbeit dienen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Welche Gewinne bzw. Umsätze wurden in den Jahren 2 000 bis 2017 durch den Beuth-Verlag mit dem Verkauf der DIN-, DIN-VDE- und sonstigen Normen erzielt? Die Jahresabschlüsse der Beuth Verlag GmbH sind im Bundesanzeiger öffentlich zugänglich. 12. Warum wird die (personelle bzw. institutionelle) Zusammensetzung der jeweiligen Normenausschüsse des DIN e. V. sowie der Arbeitskreise bei der DKE nicht veröffentlicht? Die Zusammensetzung der Normenausschüsse auf Basis der interessierten Kreise wird der Öffentlichkeit auf den Webseiten der Normenausschüsse bereitgestellt. Die Normungs- und deren Lenkungsgremien haben die Aufgabe, die ausgewogene Besetzung der einzelnen Gremien zu überprüfen. Eine Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung der Normungsgremien ist nach DIN-Regularien nicht vorgesehen, u. a. um zu vermeiden, dass Versuche unternommen werden, Experten bei der Meinungsbildung unsachlich zu beeinflussen. Unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist eine Veröffentlichung personenbezogener Daten ohnehin nicht ohne Weiteres möglich. Im Übrigen wird auch in Bezug auf die Fragen 12a und 12b auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. a) Wie ist die personelle bzw. institutionelle Zusammensetzung des Normenausschusses Bau? Die institutionelle Zusammensetzung der DIN-Normenausschüsse ist auf der jeweiligen Homepage dargestellt. Dies gilt auch für den NABau. Weiterhin wird auf die Inhalte der öffentlich zugänglichen Jahresberichte des NABau verwiesen (Organigramm des Normenausschusses Bauwesen und Berichte der untergeordneten Gremien, ebenfalls auf der Webseite). b) Wie waren die personellen bzw. institutionellen Zusammensetzungen der Arbeitskreise der DKE in den Jahren 2000 bis 2017? Die Zusammensetzung der DKE Gremien ist sehr unterschiedlich. Derzeit existieren 953 Gremien (darunter 668 Arbeitskreise bzw. Gemeinschaftsarbeitskreise mit DIN). Eine Gesamtübersicht zur Zusammensetzung der Gremien ist derzeit nicht verfügbar. Einzelübersichten können auf Anfrage durch die DKE bereitgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7292 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wurde der Sonder-Präsidialausschuss beim DIN e. V. mit Ausrichtung „Kosten- und Praxisaspekt/Normung“ als Ergebnis der Baukostensenkungskommission (im Jahr 2015) eingesetzt, und welche konkreten Ergebnisse liegen hier vor? a) Welche Ergebnisse hat der Sonder-Präsidialausschuss „Bauwerke“ beim DIN e. V. hinsichtlich der Möglichkeiten der Baukostensenkung im Bereich der Normung bereits erzielt? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Der DIN-Sonderpräsidialausschuss Bauwerke wurde auf Basis eines Beschlusses des DIN-Präsidiums eingerichtet. Die Bundesregierung ist sowohl im DIN-Präsidium als auch im DIN-Sonderpräsidialausschuss Bauwerke vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 14. Wurden bereits Normen im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung wegen eines nicht tragbaren Verhältnisses aus wirtschaftlichem Nutzen der Norm und durch die Norm entstehenden Kosten zurückgezogen? Bereits im DIN-Normungsverfahren sind Kostenaspekte zu berücksichtigen und bei Bedarf in die Diskussion im Rahmen des öffentlichen Einspruchsverfahrens mit einzubeziehen. Im Rahmen der bauaufsichtlichen Einführung von Normen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, sind u. a. die Bauwerkssicherheit, der Gesundheits- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeitsaspekte Gegenstand der Prüfung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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