Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7293 19. Wahlperiode 22.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dieter Janecek, Markus Kurth, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6844 – Social Entrepreneurs als Akteure der ökologischen und sozialen Modernisierung der Wirtschaft stärken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Social Entrepreneurs sind wichtige Antreiber der ökologischen und sozialen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit neuen, am Gemeinwohl orientierten Geschäftsmodellen und Projekten helfen sie, eine Vielzahl Herausforderungen zu bewältigen. Sie sind kreativ, gehen neue Wege und nutzen dabei auch digitale Technologien. Laut Europäischer Kommission steckt hinter jeder vierten Gründung in Europa ein Sozialunternehmen. Aus der Sicht einer ökologisch und sozial orientierten Politik ist das erfreulich. Social Entrepreneurs alleine können zwar nicht die Klimakrise aufhalten oder die Agrarwende umsetzen. Sie können aber entscheidende Akteure sein, um diese Aufgaben zu meistern. Sie zeigen, dass soziale oder ökologische Herausforderungen auch unternehmerisch bearbeitet werden können. Große Unternehmen, die sich strukturell erneuern oder neue, nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln wollen, können von der Innovationskraft von Social Entrepreneurs lernen. Die Rahmenbedingungen für Social Entrepreneurs sind in Deutschland nicht optimal. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird eine stärkere Förderung für Social Start-ups angekündigt. Damit stehen Social Entrepreneurs erstmals ausdrücklich in einem Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Dieser Absichtserklärung sind bislang aber noch keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Andere europäische Länder sind bei der Unterstützung von Social Entrepreneurs weiter. In Großbritannien existieren beispielsweise steuerliche Vorteile für sie. Eine finanzkräftige Stiftung wie die Nesta Foundation arbeitet dort mit Social Entrepreneurs in Partnerschaft daran, technische Innovationen für das Gemeinwohl und eine nachhaltige Zukunft nutzbar zu machen. In Frankreich wurde zu Beginn des Jahres ein Fonds in Höhe von 1 Mrd. Euro für fünf Jahre zur Förderung sozialer Innovationen aufgesetzt. Deutschland hat hingegen als eines der wenigen Länder in der EU noch nicht einmal eine offizielle Definition für Social Entrepreneurship Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7293 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart Ziel, Social Entrepreneurs stärker zu unterstützen und zu fördern, umsetzen, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür für das Jahr 2019 geplant? Zur Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, Social Entrepreneurship stärker zu unterstützen und zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen zur Verfügung gestellter finanzieller Mittel bereits verschiedene Maßnahmen durch Initiativen und Programme ergriffen und angestoßen. So wurde das Thema Social Entrepreneurship beispielsweise als ein eigenständiges Handlungsfeld in der im November 2018 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestarteten Gründungsoffensive verankert. Dort ist vorgesehen , die Onlineportale www.existenzgruender.de und www.gruenderplattform.de zielgruppenspezifisch weiterzuentwickeln. Ferner werden die Informations-, Beratungs - und Förderangebote im Hinblick auf die Nutzung für Social Entrepreneurs überprüft, weiterentwickelt und sichtbarer kommuniziert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Projekt „Soziale Innovationen in der Wohlfahrtspflege“ (2018 bis 2020), mit dem u. a. der wechselseitige Austausch zwischen Sozialunternehmen (Social Startups ) und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege initiiert werden soll, sowie das Projekt „Selbst ist die Frau“ (Laufzeit 2019 bis 2020), bei dem ehrenamtlich tätige Ansprechpartnerinnen für gründungswillige Frauen geschult und Netzwerke für Gründerinnen im ländlichen Raum etabliert werden sollen. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass bereits jetzt Sozialunternehmen in vielen Förder - und Beratungsangeboten der Bundesregierung implizit adressiert werden. Dies sind beispielsweise im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Kredit-, Beteiligungsund Mezzaninförderungen (z. B. ERP-Gründerkredit – StartGeld, EXIST, Mikromezzaninfonds , ERP-VC-Fondsinvestments), das KfW-Programm „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ sowie das Projekt „Generationsbrücke Deutschland“ (2014 bis 2019), bei dem aktuell über 200 Kooperationspartner (Altenpflegeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen) beteiligt sind. Weitere Maßnahmen sind in den Antworten zu den Fragen 9 und 15 dargestellt. 2. Mit welcher Definition von Social Entrepreneurship arbeitet die Bundesregierung dabei? Die Bundesregierung rechnet zu Sozialunternehmertum alle Unternehmen, wirtschaftliche Vereine und Stiftungen, deren Geschäftsmodell auf die Lösung von sozialen/gesellschaftlichen Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln gerichtet ist. Aus Sicht der Bundesregierung wird das damit einhergehende weite Spektrum der Heterogenität von Social Entrepreneurship angemessen gerecht. 3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Social Entrepreneurs grundsätzlich bei der Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft bei? Nach Auffassung der Bundesregierung leisten Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft , indem sie gesellschaftliche Fragen mit oftmals innovativen unternehmerischen Lösungen angehen. Indem sie unternehmerisches Denken mit einem sozialen Mehrwert verbinden, kommt ihnen zugleich eine wichtige Brückenfunktion für die Integration von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7293 4. Plant die Bundesregierung die Erstellung einer Strategie zu Social Entrepreneurship bzw. zu sozialen Innovationen, wie sie bereits in verschiedenen EU- Staaten bestehen (vgl. EU-Bericht „A map of social enterprise and their ecosystems in Europe – Synthesis report (2014)“, der bereits sieben nationale Strategien auflistet, https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId =89&newsId=2149)? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, wieso ist dies aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig? Die Bundesregierung unterstützt Social Entrepreneurship sowie soziale Innovationen im wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkontext mit vielfältigen Maßnahmen und Initiativen (zur Förderung von Social Entrepreneurship siehe auch die Antwort zu Frage 1). Auch zur Förderung von sozialen Innovationen führt die Bundesregierung derzeit vielfältige Maßnahmen durch. So umfasst die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung auch strategische Ziele für die Entwicklung von sozialen Innovationen . Soziale Innovationen werden zudem in unterschiedlichen Fachprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung adressiert, beispielsweise im Rahmen der Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“, der Richtlinie zur Förderung von Forschung an Fachhochschulen zur Verbesserung der Lebensqualität in Stadt und Land durch Soziale Innovationen (FH-Sozial), im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen" oder der Bund-Länder -Initiative „Innovative Hochschule“. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie „The best Country to be a Social Entrepreneur“ (siehe www.send-ev.de/2018-07-02_ social-entrepreneurship-und-politik-ein-r%C3%BCckblick-auf-110-tage-groko/) und insbesondere die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland unter den 45 wirtschaftlich stärksten Nationen in der Kategorie „Unterstützung durch die Politik“ lediglich Rang 34 erreicht? Internationale Vergleiche weisen häufig Vergleichbarkeitsprobleme auf. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung auch bei dieser Studie der Fall. Die international unterschiedlichen Abgrenzungen von Social Entrepreneurship, verbunden mit unterschiedlichen staatlichen Rahmenbedingungen (etwa bei der Daseinsvorsorge), führen dazu, dass ein großer Spielraum bei der individuellen Einschätzung durch die Befragten besteht. 6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Koordination sozialer Innovation zwischen den Bundesministerien zu verbessern bzw. so zu ordnen, dass eine für Social Entrepreneurs und ihre Verbände eindeutige Anlaufstelle existiert? Wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7293 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Übertragung einer expliziten Verantwortlichkeit für soziale Innovationen bzw. social Entrepreneurs in das Portfolio eines Staatssekretärs bzw. einer Staatssekretärin ein geeignetes Instrument sein könnte, Social Entrepreneurs tatsächlich stärker zu fördern? Falls nein, wieso nicht (bitte in diesem Fall begründen, worin aus Sicht der Bundesregierung die Vorteile einer auf mehrere Ressorts verteilten Zuständigkeit liegt)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderung der Zuständigkeiten. Die Koordination zwischen den Ressorts erfolgt im Rahmen der üblichen Beteiligungs - und Abstimmungsverfahren. Die Behandlung von Social Entrepreneurship in den verschiedenen Ressorts ermöglicht es, den heterogenen Fragestellungen – zum Beispiel ökologischen, sozialen, innovativen Aspekten – von Social Entrepreneurship gerecht zu werden. 8. Sind der Bundesregierung Best-Practice-Beispiele zur Förderung von Social Entrepreneurs durch die jeweiligen nationalen Regierungen anderer, mit Deutschland vergleichbarer Staaten (beispielsweise Frankreich, Großbritannien ) bekannt, und falls ja, was sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jeweiligen Erfolgsfaktoren? Die Ausgangsbedingungen für Social Entrepreneurship sind nach Ansicht der Bundesregierung in den einzelnen Staaten unterschiedlich. Die in anderen Ländern gewählten Ansätze und die jeweiligen Erfolgsfaktoren sind deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt übertragbar. Die Bundesregierung beobachtet jedoch aufmerksam die Entwicklung von Social Entrepreneurship in anderen Ländern. 9. Wie plant die Bundesregierung, den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten für Social Entrepreneurs konkret zu verbessern, und welcher Zeitplan existiert für die Umsetzung? Im Rahmen der Gründungsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden die Informations-, Beratungs- und Förderangebote im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme durch Social Entrepreneurs überprüft, weiterentwickelt und sichtbarer kommuniziert. Bei einzelnen Fördermaßnahmen wie etwa bei den Angeboten der ERP-Kreditprogramme „ERP-Gründerkredit – Start- Geld“, „ERP-Gründerkredit – Universell“, sowie „ERP-Kapital für Gründung“ wurde die Sichtbarkeit bereits erhöht. Die KfW weist seit Ende 2018 in den entsprechenden Merkblättern explizit auf die mögliche Inanspruchnahme durch gewerbliche Sozialunternehmen hin. Zudem startet das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte RKW Kompetenzzentrum im ersten Quartal 2019 eine Videoreihe, mit der die Öffentlichkeit und interessierte angehende Gründerinnen und Gründer zu Social Entrepreneurship und zu Fördermöglichkeiten sensibilisiert werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7293 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entscheidung des Landes Berlins, die Förderprogramme der landeseigenen Förderbank (Investitionsbank Berlin) auf Sozialunternehmen zu erweitern (siehe Presseerklärung der IBB vom 12. Oktober 2018, www.ibb.de/de/ueber-die-ibb/aktuelles/presse/ pressemitteilungen/erweiterung-der-ibb-f%C3%B6rderprogramme-aufsozialunternehmen .html), geeignet ist, die Finanzierungsmöglichkeiten für Social Entrepreneurs zu verbessern, und ist die Bundesregierung der Auffassung , dass dies ein Vorbild für die Förderpolitik des Bundes sein kann? Falls nein, wieso nicht? Den Ländern steht es frei, ihre eigenen Förderprogramme, die aus landeseigenen Fördermitteln finanziert werden, auszugestalten. Die Bundesregierung bewertet die Ausgestaltung der Landeswirtschaftsförderung grundsätzlich nicht. 11. Plant die Bundesregierung die Ausweitung bzw. die Anpassung der Förderkriterien bestehender Förderprogramme (KfW-Startgeld, EXIST, Hightech- Gründerfonds, INVEST u. Ä.), um diese für Social Entrepreneurs besser zugänglich zu machen? Falls ja, bis wann? Falls nein, wieso nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines speziellen Fonds für soziale Innovationen, wie ihn beispielsweise Frankreich mit einer Höhe von 1 Mrd. Euro für die nächsten fünf Jahre beschlossen hat (siehe „French Impact : innover au service de l’intérêt général“, www.ecologique-solidaire.gouv.fr/ french-impact-innover-au-service-linteret-general, 18. Januar 2018) für geeignet , um Social Entrepreneurs zu stärken, und hält die Bundesregierung eine Fonds-Lösung nach französischem Vorbild auf Deutschland übertragbar ? Falls nein, wieso nicht? Die Ende 2018 neu gegründete KfW Capital beteiligt sich an kommerziellen Wagniskapitalfonds. Beihilferechtlich zulässig ist auch, dass sich die KfW Capital an Wagniskapitalfonds beteiligt, die sich ihrerseits an gewinnmaximierenden Sozialunternehmen beteiligen und zu mindestens 80 Prozent von anderen Investoren als der KfW Capital bzw. zu mindestens 30 Prozent von privaten Investoren finanziert werden. Die Bundesregierung wird darüber hinaus prüfen, ob und inwieweit die französische Fondslösung Anregungen für die Weiterentwicklung der bestehenden Fondslösungen bieten kann. 13. Bis wann soll die zielgruppenspezifisch auf Social Entrepreneurs zugeschnittene Weiterentwicklung der Onlineportale www.existenzgruender.de und www.gruenderplattform.de (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage „Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Start-up- und Gründungsfinanzierungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/4439) umgesetzt sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7293 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Schaffung einer neuen Rechtsform oder die Reform bestehender Rechtsformen sinnvoll bzw. zielführend ist, um Social Entrepreneurs zu stärken? Wenn ja, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung diese neue bzw. reformierte Rechtsform bzw. diese neuen bzw. reformierten Rechtsformen aussehen ? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die vorhandenen Rechtsformen für die Gründung von Sozialunternehmen nicht geeignet oder nicht ausreichend sind. Das bestehende Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, um am Gemeinwohl orientierte Geschäftsmodelle zu realisieren. Insbesondere die Rechtsformen der GmbH, der Stiftung oder der Genossenschaft können sich anbieten, zumal bereits mit der Reform des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 die Rechtsform der Genossenschaft ausdrücklich auch für soziale Zwecke geöffnet wurde. Bei künftigen Reformen im Bereich der vorhandenen Rechtsformen wird die Bundesregierung wie bisher auch die Belange der Social Entrepreneurs berücksichtigen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegebene Studie „Herausforderungen bei der Gründung und Skalierung von Sozialunternehmen . Welche Rahmenbedingungen benötigen Social Entrepreneurs ?“ kommt auf Basis von Befragungen von Experten und Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit einer spezifischen Rechtsform mehrheitlich nicht gesehen wird. 15. Hält die Bundesregierung es für wichtig, das Thema Social Entrepreneurship in Beratung, Lehre und Forschung zu stärken? Wenn ja, wie? Wissenschaft und Forschung sind wichtige Impulsgeber für technologische und nichttechnologische Innovationen sowie für Unternehmertum. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, auch das Thema Social Entrepreneurship in die Ausbildungs- und Forschungsleistungen zu integrieren, um die Potenziale von Social Entrepreneurship für die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft aufzuzeigen. Ein umfassendes Innovationsverständnis trägt dazu bei, auch Innovationen im sozialunternehmerischen Bereich zu fördern. Daher werden in den Förderangeboten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, beispielsweise der 2015 gestarteten Fördermaßnahme „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“, auch soziale Innovationen adressiert. Mit der verwertungsoffenen Maßnahme können grundsätzlich auch Vorhaben gefördert werden, die anschließend zur Gründung von Sozialunternehmen führen. Ein weiteres Beispiel ist das im Jahr 2018 gestartete Projekt „Young Entrepreneurs in Science“. Das dreijährige Pilotvorhaben soll Forschende und Studierende aus allen Bereichen frühzeitig für eine Unternehmensgründung als Option für die Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse sensibilisieren . Auch die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ von Bund und Ländern fördert unter anderem den forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfer zu sozialen Innovationen. In dieser Initiative erhalten Hochschulen die Möglichkeit, auch Sozialunternehmen als Partner mit einzubinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7293 Zudem können im Rahmen des neuen Programms EXIST-Potentiale des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie insbesondere Hochschulen mit geisteswissenschaftlichem , sozialem und kreativem Profil erreicht werden, für die Förderprogramme mit einer branchen- und technologiespezifischen Ausrichtung bislang nicht in Betracht kamen. 16. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie deren Kooperation mit sozialen Unternehmen bei, und was plant die Bundesregierung, um diese zu unterstützen? Die Bundesregierung misst Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich einen hohen Stellenwert bei. Ausgründungen stellen einen wichtigen Weg dar, neue technologische und gesellschaftliche Innovationen, also neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder auch soziale Praktiken in die Märkte zu bringen; sie sind Treiber für Innovationen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Ausgründungen aus der Wissenschaft werden beispielsweise im Programm „EXIST Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt. Ab dem Haushaltsjahr 2019 hat die Bundesregierung die Mittel für dieses Programm um 40 Mio. Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Der Bereich Soziales Unternehmertum besitzt bereits jetzt mit knapp 12 Prozent der geförderten Vorhaben einen signifikanten Stellenwert im EXIST-Programm. Ob und inwieweit Kooperationen mit Sozialunternehmen für den Erfolg der Ausgründungen wichtig sind, kann seitens der Bundesregierung nicht beurteilt werden . Die Entscheidung obliegt letztlich den Unternehmen selbst. Kooperationen können im Rahmen der Innovationsförderung der Bundesregierung gegebenenfalls unterstützt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333