Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigem Amts vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7308 19. Wahlperiode 24.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Brigitte Freihold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6348 – Aktueller Stand der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie sich aus den Reden und Erklärungen der Bundesregierung ableiten lässt, legt diese viel Wert auf die Kontinuität und den Ausbau der deutsch-russischen zivilgesellschaftlichen Beziehungen. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betonte am 18. August 2018, dass eines der Themen für die Gespräche mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Schloss Meseberg der zivilgesellschaftliche Aspekt sei (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Mitschrift/ Pressekonferenzen/2018/08/2018-08-18-statements-merkel-putin.html): „Wir werden auch über unsere bilateralen Beziehungen sprechen. Wir haben die Themenjahre . Jetzt ist das Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften. Das ist sicherlich eine gute Möglichkeit, sich auch in der breiten Fläche besser kennenzulernen. Im Oktober wird es einen Petersburger Dialog geben, bei dem hoffentlich auch ein guter Austausch zwischen unseren Zivilgesellschaften möglich ist.“ Die Reise des Staatsministers für Europa, Michael Roth, am 21. und 22. Juni 2018 nach Moskau stand unter dem Titel „Den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Russland ausbauen“. In dem entsprechenden Bericht des Auswärtigen Amtes über Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft, Parlament und Regierung wird der Staatsminister wie folgt zitiert (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russische foederation-node/roth-moskau/2111010): „Uns fehlt im Zentrum Berlins ein angemessener Ort für die etwa 27 Millionen Opfer des nationalsozialistischen Terrors in Belarus, der Ukraine, Russland und weiteren ehemaligen Sowjetrepubliken “. Am 14. September 2018 wurde im Auswärtigen Amt in Berlin im Beisein der Außenminister Deutschlands und Russlands das Deutsch-Russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 abgeschlossen. Dabei wurden deutsche und russische Städte sowie Initiativen für ihre herausragende Partnerschaftsarbeit ausgezeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Obwohl die Eröffnung und der Abschluss des Themenjahres von dem deutschen und dem russischen Außenminister persönlich hoch gewürdigt wurden und die Bedeutung von mehr als 100 deutsch-russischen Städtepartnerschaften für die bilateralen Beziehungen seitens der Bundesregierung mehrmals ausdrücklich betont wurde, bleibt das finanzielle Engagement der Bundesregierung für die deutsch-russischen kommunalen Beziehungen im Vergleich zu den deutsch-ukrainischen bisher gering. Während die kommunale Zusammenarbeit mit der Ukraine im Jahre 2018 aus den Mitteln des Bundes in Höhe von 1 135 197 Euro gefördert wurde, wurde die kommunale Kooperation mit Russland in demselben Jahr mit nur 72 000 Euro unterstützt (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/1556). Dieses Missverhältnis ist umso bemerkenswerter, da 2018 das Deutsch-Russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften durchgeführt wurde. Zudem existiert eine höhere Zahl von Städtepartnerschaften zwischen deutschen und russischen Städten als mit ukrainischen Gemeinden. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das Potenzial der zivilgesellschaftlichen Kooperation für die Verbesserung der deutsch-russischen Verhältnisse insbesondere im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit bei weitem nicht ausgeschöpft . Das neue Themenjahr zwischen Deutschland und Russland wird der Hochschulkooperation gewidmet sein. Vor diesem Hintergrund kommt dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen mit dem wissenschaftlichen Austausch befassten Organisationen und Stiftungen eine noch größere Bedeutung zu als zuvor. Die Rolle der deutschen und der russischen Sprache als Kommunikationsmittel in der Zusammenarbeit ist dabei nicht zu unterschätzen . Über einen möglichen Beitrag Deutschlands in dieser Hinsicht äußerte sich der Bundesaußenminister a. D., Sigmar Gabriel (www.tagesspiegel.de/ politik/russland-und-der-westen-was-wir-von-egon-bahr-lernen-koennen/2280 2250.html):„Und die Verdoppelung der deutschen Goethe-Institute und der deutschen Schulen in Russland wäre vermutlich die beste Investition, die wir für unsere Interessen in Russland vornehmen könnten.“ 1. Wie evaluiert die Bundesregierung das Deutsch-Russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018? Das deutsch-russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 war kein einmaliges Projekt, sondern Teil kontinuierlicher Bemühungen um Annäherung auf zivilgesellschaftlicher Ebene durch die Städte und Kommunen , Länder und Gemeinden sowie durch den Bund. Langjährige Initiativen wie die deutsch-russischen Städtepartnerkonferenzen konnten auf diese Weise breiter bekannt gemacht und in einen größeren Kontext eingebettet werden. Ferner wurden zahlreiche neue Kontakte auf kommunaler Ebene geknüpft. Für den besonderen Erfolg dieses Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften stehen 30 herausragende Projekte der deutsch-russischen regionalen Zusammenarbeit . Mit dem Jahr konnten Anreize gesetzt werden für eine Vielzahl von Initiativen , Projekten und Veranstaltungen, von denen viele auf der Internetseite: „www.russlandpartner.de“ aufgeführt sind. Das große Interesse der lokalen und regionalen Träger-Organisationen auf deutscher und russischer Seite schlug sich auch in der Abschlussveranstaltung des Themenjahres am 14. September 2018 im Auswärtigen Amt mit über 900 Teilnehmern nieder, als in Anwesenheit beider Außenminister drei neue kommunale Partnerschaften abgeschlossen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7308 2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen aus der gemeinsamen Abschlusserklärung des Deutsch-Russischen Forums, des Bundesverbands Deutscher West-Ost-Gesellschaften, der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch und der Stiftung West-Östliche Begegnungen anlässlich der Abschlussveranstaltung des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 (siehe www.deutschrussisches -forum.de/portal/wp-content/uploads/2018/09/DEU-Abschlusserklrung -Kommunaljahr-END.pdf)? a) Ist es angedacht, einzelne Punkte aufzugreifen? b) Wenn ja, welche? Die Bundesregierung teilt die in der gemeinsamen Erklärung vorgenommene Bewertung , dass die kommunalen und regionalen Partnerschaften zu den tragenden Säulen stabiler und facettenreicher Beziehungen zwischen Deutschland und Russland gehören. Sie wird die einzelnen Vorschläge aus der Erklärung insbesondere im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit und den Umsetzungsbedarf prüfen. 3. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 gelungen, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aktiv einzubeziehen und die Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in beiden Staaten zu thematisieren? Im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 wurden Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aktiv einbezogen und Fragen der Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention thematisiert. So war die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Sozialer Zusammenhalt und Teilhabe in Städtepartnerschaften verankern. Empowerment jetzt! – Menschen mit Behinderungen aktiv in gesellschaftlichen Prozessen?!“ sowie der Podiumsdiskussion „Welchen Beitrag können Partnerstädte und zivilgesellschaftliche Akteure zum Abbau der Spannungen in den Beziehungen zu Russland leisten ?“ Thema der Konferenz zum Themenjahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften, die am 12. und 13. September 2018 in Berlin stattfand und den Titel hatte: „Auf dem Weg von Krasnodar 2017 nach Düren 2019. Bilanz – Impulse – Ausblick. Treffen deutscher und russischer Städtepartner“. 4. In welchem Umfang werden deutsch-russische kommunale und regionale Partnerschaften nach Abschluss des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 im nächsten und den darauf folgenden Jahren durch die Bundesregierung gefördert? Der Umfang der Förderung der Bundesregierung für deutsch-russische kommunale und regionale Partnerschaften wird von der Förderungsfähigkeit einzelner Projekte und der für diesen Zweck bereitgestellten Projektmittel abhängen. 5. Wie viele Städtepartnerschaften bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit Frankreich, Russland und der Ukraine? Informationen zu bestehenden Städtepartnerschaften bietet die Webseite des Rates der Gemeinden und Regionen Europas www.rgre.de/partnerschaften0.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie erklärt die Bundesregierung den unterschiedlichen Umfang der Förderung der kommunalen Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine (vgl. 72 000 Euro für die kommunale Zusammenarbeit mit Russland gegenüber 1 135 197 Euro für die kommunale Zusammenarbeit mit der Ukraine im Jahre 2018, siehe Bundestagsdrucksache 19/1556) vor dem Hintergrund der Durchführung des Deutsch-Russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 und einer höheren Zahl von Städtepartnerschaften mit Russland als mit der Ukraine? Die Bundesregierung erklärt den unterschiedlichen Umfang der Förderung der kommunalen Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine dadurch, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und ukrainischen Kommunen zusätzlich im Rahmen der Entwicklungspolitik der Bundesregierung unterstützt wird. Russland ist kein Partnerland der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Informationsangebot über Initiativen, Akteurinnen und Akteure im Bereich der deutsch-russischen Städtepartnerschaften sowie der kommunalen und regionalen Kooperation www.russland partner.de über das Themenjahr hinaus weiter zu fördern? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird über einen Antrag zur weiteren Förderung des Informationsangebots über Initiativen, Akteurinnen und Akteure im Bereich der deutsch-russischen Städtepartnerschaften sowie der kommunalen und regionalen Kooperation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Projektmittel entscheiden. 8. Plant die Bundesregierung eine Förderung der XV. Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz vom 25. bis zum 28. Juni 2019 im Kreis Düren? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Die Bundesregierung wird einen im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ gestellten Antrag auf Förderung der XV. Deutsch-Russischen Städtepartnerschaftskonferenz im Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen) prüfen . 9. Wie sieht das Konzept für die Förderung internationaler Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und kommunaler Einrichtungen im Rahmen von Städtepartnerschaften mit Russland konkret aus, welche finanzielle Förderung ist für das Konzept vorgesehen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/13698; falls das Konzept noch in der Erarbeitungsphase ist, bitte die Frist zur Fertigstellung angeben)? Die Bundesregierung hat ihre Überlegungen zur Schaffung eines Programms zur Förderung von internationalen Austausch- und Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von kommunalen und regionalen Partnerschaften aufgrund der langfristig nicht gesicherten Finanzierung und notwendiger Einsparungen zurückgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7308 10. Welche konkreten Projekte im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit mit Russland wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Deutschen Städtetag seit 2005 unterstützt (bitte Form, Umfang und Zeitraum der Unterstützung angeben)? 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung der Deutsche Städtetag, um den Aufbau neuer kommunaler Partnerschaften mit Russland zu fördern? Die Fragen 10 und 11 werden zusammengefasst beantwortet. Über die Förderung konkreter Projekte im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit mit Russland durch den Deutschen Städtetag seit 2005 hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 12. Welche Projektidee zur Zusammenarbeit zwischen den Städten Dresden und St. Petersburg im Bereich nachhaltiger Städteentwicklung hat sich aus der XIV. Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz in Krasnodar ergeben (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13698; bitte den Zeitraum und die von der Bundesregierung geplanten Zuwendungen angeben)? Im Nachgang zur 14. Deutsch-Russischen Städtepartnerschaftskonferenz in Krasnodar fördern die Bundesregierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. in Dresden und die Landeshauptstadt Dresden zwei Vorhaben zur „Transformation zu einem emissionsfreien Stadtverkehr in Dresden und St. Petersburg“ im Zeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020 bzw. 1. November 2018 bis 31. Oktober 2020. Die Gesamtfördersumme beträgt 347 194 Euro. 13. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Anbahnung von Städtepartnerschaften mit Stawropol und Nowosibirsk bisher unternommen? Die Anbahnung von Städtepartnerschaften fällt in den Aufgabenbereich der betroffenen Kommunen. Die Bundesregierung unterstützt dadurch, dass sie das ihr gegenüber geäußerte Interesse einzelner deutscher oder russischer Städte an die russische Seite beziehungsweise an die jeweils betroffene deutsche Stadt weitergibt . 14. Welche konkrete Planung und welchen Stand der Umsetzung gibt es hinsichtlich eines „deutsch-russischen Instituts für Frieden und Völkerverständigung “ in St. Petersburg (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/13698)? In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung des Instituts? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13698 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche konkrete Planung und welchen Stand der Umsetzung gibt es hinsichtlich einer Begegnungsstätte in St. Petersburg für Überlebende der deutschen Blockade Leningrads von 1941 bis 1944 (siehe dazu die Rede des deutschen Bundesaußenministers Heiko Maas www.youtube.com/watch?v= RIJWK4ZR52A)? In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung der Begegnungsstätte? 16. Welche konkrete Planung und welchen Stand der Umsetzung gibt es hinsichtlich eines klinischen Zentrums in St. Petersburg (ebenda, siehe Frage 13)? In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung des klinischen Zentrums? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung plant in Absprache mit der Regierung der Russischen Föderation und der Stadt St. Petersburg die finanzielle Unterstützung eines Krankenhauses für Blockadeopfer in St. Petersburg sowie den Aufbau eines Zentrums für Begegnungen zwischen noch lebenden Blockadeopfern und Deutschen. Für 2019 hat der Deutsche Bundestag hierfür im Haushalt des Auswärtigen Amts unter Kapitel 0502 Titel 68713 Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro bereitgestellt und für die Jahre 2020 bis 2024 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro (2020: 4 Mio. Euro; 2021: 3 Mio. Euro, 2022: 1 Mio. Euro, 2023: 1 Mio. Euro, 2024: 1 Mio. Euro) eingerichtet. 17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate der ersten Reise des Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, nach Moskau am 21. und 22. Juni 2018? Bei der Reise des Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, am 21. und 22. Juni 2018 nach Moskau wurden wichtige internationale Themen wie der Syrien-Konflikt, der Ukraine-Konflikt, die NATO-Russland-Beziehungen und die Mitgliedschaft Russlands im Europarat behandelt. Daneben hat Staatsminister Roth seine Gespräche genutzt, um zentrale Themen der bilateralen deutsch-russischen Beziehungen sowie Menschenrechtsfragen zu besprechen. 18. Welche konkrete Planung gibt es hinsichtlich der Pflege der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer des deutschen Vernichtungsfeldzugs in der Sowjetunion in der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland (siehe Worte des Staatsministers bezüglich eines möglichen neuen Gedenkortes in Berlin in der Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungsfeldzugs in der Sowjetunion werden anlässlich von Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen an den zahlreichen sowjetischen Ehren- und Denkmälern in Deutschland sowie an der Neuen Wache in Berlin regelmäßig gepflegt. Zudem vermittelt das Deutsch-Russische Museum Berlin-Karlshorst, das vollständig aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert wird, am historischen Ort der Vollziehung der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 in umfassender Weise Wissen zum deutschen Vernichtungskrieg im Osten. Für 2020 plant das Museum aus Anlass des 75. Jahrestages des Kriegsendes 1945 eine Sonderausstellung zu den Verbrechen der Wehrmacht im Zuge des Vernichtungskrieges im Osten. Die Ausstellung soll durch eine Veranstaltung zum Jahrestag, zahlreiche weitere Veranstaltungen und einen Katalog in deutscher, russischer und englischer Sprache begleitet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7308 Dieses umfassende Projekt wird – wie die gesamte Museumsarbeit – in Zusammenarbeit mit der russischen, ukrainischen und weißrussischen Seite und in intensiver Begleitung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Deutsch-Russischen Museums Berlin-Karlshorst umgesetzt. 19. Über welche Informationen zu den deutsch-russischen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, die mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 zusammenhängen , verfügt die Bundesregierung? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 zum Anlass genommen, für den deutsch-russischen Jugendaustausch zu werben sowie ein Fachkräfteprogramm unter dem Titel „Fußball verbindet“ durchgeführt. Zudem hat die Stiftung den bestehenden deutsch-polnischen Sprachführer zum Thema Fußball um die russische Sprache zu einem trilateralen Sprachführer erweitert . Die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) hat mit der Russischen Studentensportunion am Rande der Fußball- Weltmeisterschaft eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in deren Folge sich die Zahl der Anträge für Begegnungsmaßnahmen aus dem Bereich des Sports für das Jahr 2019 fast verdoppelt hat. Zudem hat die Brandenburgische Sportjugend mit einer Förderung durch das Auswärtige Amt das Projekt „Deutsch-Russische Fußballbrücken“ erfolgreich durchgeführt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf den Deutschen Fußballbund, bei dem die deutsch-russischen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2018 zusammenliefen. 20. Welchen Stand der Umsetzung gibt es hinsichtlich des Projekts „Deutsch- Russische Fußballbrücken“ (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/13698)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Hält die Bundesregierung eine zusätzliche Mittelausstattung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch angesichts der Tatsache, dass die Förderquote im Jahre 2017 zwischen 65 und 70 Prozent lag und ein Drittel der Projektanträge nicht gefördert werden konnte, künftig für möglich (siehe Zeitung Petersburger Dialog, November 2017/ Nr. 3, S.16)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5368 verwiesen. 22. Betrachtet die Bundesregierung im Rahmen des deutsch-russischen Jugendaustauschs manche sozialen Gruppen als unterrepräsentiert? Wenn ja, welche? Der von der Bundesregierung geförderte außerschulische Jugendaustausch ist gemäß Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe offen für alle Kinder und Jugendlichen. Die Bundesregierung erhebt keine statistischen Daten über die Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen der am außerschulischen Austausch teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um möglichst viele gesellschaftliche Gruppen in Deutschland und Russland in den deutschrussischen Jugendaustausch einzubeziehen? Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII Kinder- und Jugendhilfe werden die über die Stiftung DRJA geförderten Begegnungen im deutsch-russischen Jugendaustausch von verschiedenen Trägern angeboten. Über diese vielfältigen Angebote werden Interessierte vor Ort regelmäßig durch die Stiftung DRJA und andere Austauschorganisationen in regionalen Informations- und Beratungstagen informiert. 24. Mit welchen nicht finanziellen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die öffentliche Wahrnehmbarkeit des deutsch-russischen Jugendaustauschs? Die Bundesregierung unterstützt die Wahrnehmbarkeit des deutsch-russischen Jugendaustausches vorrangig dadurch, dass sie als Gesellschafter der Stiftung DRJA deren Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Stiftung DRJA ist das deutsche nationale Koordinierungsbüro für den deutsch-russischen Jugendaustausch gemäß Regierungsabkommen über jugendpolitische Zusammenarbeit vom 21. Dezember 2004. Die Bundesregierung lädt die Stiftung DRJA und andere Einrichtungen des internationalen Jugendaustausches regelmäßig ein, sich und den Austausch auf zentralen Fachveranstaltungen, etwa beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag , zu präsentieren. 25. Haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. fachkundige Bedienstete über die Projektideen für den Jugendaustausch informiert , die auf dem im Juni 2017 in Krasnodar erstmals stattgefundenen Jugendforum der Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz entwickelt wurden ? Wenn ja, über welche? Welche können von der Bundesregierung künftig unterstützt werden? Die Bundesregierung hat sich mit den Projektideen für den Jugendaustausch, die auf dem im Juni 2017 in Krasnodar erstmals stattgefundenen Jugendforum der Deutsch-Russischen Städtepartnerschaftskonferenz entwickelt wurden, auseinandergesetzt . Einzelne der daraus entstandenen Austauschmaßnahmen können nach Antragstellung über die Stiftung DRJA aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert werden. 26. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung des Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Dirk Wiese, dass junge Menschen aus Russland im Alter bis zu 25 Jahren von der Visapflicht für den Schengen- Raum befreit werden sollten (siehe www.saarbruecker-zeitung.de/politik/ themen/russlandbeauftragter-wiese-kritisiert-cyberspionage_aid-33562795)? Die Gesetzgebungskompetenz für die Visumpolitik im Bereich der Kurzaufenthalte liegt bei der Europäischen Union. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 wird die Visumpflicht grundsätzlich an die Staatsangehörigkeit geknüpft. Die Bundesregierung setzt sich für den zivilgesellschaftlichen Austausch mit Russland, insbesondere für den Jugendaustausch ein, und verfolgt das Ziel, hierfür günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7308 27. Über welche Informationen zu den Zahlen der vom russischen nationalen Koordinierungsbüro für den Jugendaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2016 bis 2018 geförderten deutschen und russischen Bürgerinnen und Bürgern verfügt die Bundesregierung (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen der vom russischen nationalen Koordinierungsbüro für den Jugendaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2016 bis 2018 geförderten deutschen und russischen Bürgerinnen und Bürgern vor. 28. Wie viele Schulpartnerschaften existieren nach Kenntnis der Bundesregierung momentan zwischen deutschen Schulen und Schulen in den USA, Frankreich, Israel und Russland? Für die Beantwortung dieser Frage verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder. 29. In welchem finanziellen Umfang werden die Schulpartnerschaften bzw. der Schüleraustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, Frankreich, Israel und Russland durch den Bund seit 2015 gefördert (bitte nach Jahren und Staaten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung stellt, ebenso wie die französische Regierung, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk Mittel für dessen Aufgaben zur Verfügung. Es fördert damit auch Maßnahmen des deutsch-französischen Schüleraustauschs. Jahr Förderung von Maßnahmen i. R. des Schüleraustauschs in Euro 2015 3.151.752 2016 3.169.078 2017 3.048.895 2018 Es werden vergleichbare Zahlen erwartet Förderung des “German American Partnership Program” (GAPP) durch das Auswärtige Amt (Stand: 18. Dezember 2018) Jahr Förderung in Euro 2015 1.025.303,80 2016 1.012.255,90 2017 999.007,03 2018 1.013.640,99 Förderung von Schulpartnerschaften mit Israel durch das Auswärtige Amt (Stand: 18. Dezember 2018) Jahr gezahlte Zuschüsse (Austauschmaßnahmen und Projekte) in Euro 2015 115.810,26 2016 125.117,74 2017 135.478,34 2018 139.037,34 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Förderung des deutsch-russischen außerschulischen Austausches durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5368 verwiesen. Existierende Austauschprogramme der Bundesländer liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung und werden daher hier nicht aufgeführt. 30. Wie viele deutsche Schülerinnen und Schüler reisten im Verlauf des Jahres des deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 im Rahmen einer Schülerreise bzw. eines Schulaustauschs nach Russland, und wie viele russische Schülerinnen und Schüler reisten im Verlaufe dieses Jahres nach Deutschland? Nach Kenntnis der Bundesregierung reisten im Verlauf des Jahres des deutschrussischen Jugendaustausches 2016/2017 im Rahmen von durch die Stiftung DRJA geförderter schulischer Austauschmaßnahmen im Jahr 2016 1 651 und im Jahr 2017 1 322 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland nach Russland sowie im Jahr 2016 1 242 und im Jahr 2017 807 Schülerinnen und Schüler aus Russland nach Deutschland (www.stiftung-drja.de/de/service/presse/zahlen-unddaten .html) Im Übrigen wird auf die Statistik der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (www.stiftung-drja.de) verwiesen. Außerdem wird für Austauschprogramme der Bundesländer auf deren Zuständigkeit verwiesen. 31. Wie viele deutsche Schülerinnen und Schüler reisten im Verlauf des Jahres des deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 (bzw. der gesamten Jahre 2016 und 2017) im Rahmen einer Schülerreise oder eines Schulaustauschs nach Frankreich, Israel und in die USA? An Maßnahmen des vom Deutsch-Französischen Jugendwerk geförderten Schüleraustauschs nahmen in den Jahren 2016 und 2017 jeweils insgesamt rund 30 000 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland teil. Zur Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des deutsch-israelischen Jugendaustauschs nach Israel reisten, liegen der Bundesregierung für die Jahre 2016 und 2017 lediglich Schätzwerte vor (jeweils etwa 1 000) An Maßnahmen des durch den Bund geförderten deutsch-amerikanischen Jugendaustauschs unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern nahmen im Jahr 2016 4 859 und im Jahr 2017 3 863 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland teil. Außerdem wird für Austauschprogramme der Bundesländer auf deren Zuständigkeit verwiesen. 32. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung im Rahmen des Schulaustauschs bzw. der Schülerreisen nach Russland dem Besuch wichtiger Stätten des nazistischen Vernichtungsfeldzugs im Osten bei, wie z. B. dem Besuch der Gedenkstätte für die Opfer des Zweiten Weltkriegs in Wolgograd? Die Bundesregierung misst Besuchen von Gedenkorten und Gedenkstätten im Rahmen von Austauschmaßnahmen eine hohe Bedeutung zu. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7308 33. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 für Russisch als Fremdsprache entschieden (siehe auch die Antworten der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/5975 sowie zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/9241), und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Fremdsprachen dar? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu Schülerzahlen im Sinne der Fragestellung. Hierzu können die Länder, in deren Zuständigkeit Schulfragen fallen, Auskunft erteilen. Im Übrigen wird auf die jährlich herausgegebene Fachserie 11, Reihe 1 des Statistischen Bundesamtes, Punkt 3.6.1, verwiesen (/www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschung Kultur/Schulen/AllgemeinbildendeSchulen.html). 34. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für die Umorientierung des Lektorenprogramms der Robert Bosch Stiftung GmbH für Osteuropa im Jahr 2017 auf die Staaten Asiens (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/13698)? 35. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für die Einstellung des Programms der Robert Bosch Stiftung „Kulturmanager in der Russischen Föderation“? Die Fragen 34 und 35 werden zusammen beantwortet. Die unabhängigen Entscheidungen der Robert Bosch Stiftung werden von der Bundesregierung nicht kommentiert. 36. Über welche Erkenntnisse über die finanzielle und personelle Ausstattung der DAAD-Außenstelle in Moskau sowie die der Informationszentren in Kasan, Nowosibirsk und St. Petersburg verfügt die Bundesregierung? Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 37. Welche DAAD-Lektorate in Russland werden bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 mit welcher Begründung geschlossen, und welche werden aufrechterhalten? Im Rahmen der Lektoratsplanung des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) mit dem Auswärtigen Amt wurde zum Studienjahr 2018/2019 der Lektoratsstandort Omsk geschlossen. Vorübergehend nicht besetzt wurden das Lektorat an der Polytechnischen Universität St. Petersburg sowie der Standort Samara. Alle Standorte sind jedoch mittelfristig vom DAAD für eine Wiederbesetzung vorgesehen, sofern von Partnerseite Interesse besteht und hierfür Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. 38. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle finanzielle Lage des DAAD- Lektorenprogramms (weltweit), und besteht die Absicht, die Mittel für dieses Programm zu erhöhen? Dem DAAD standen im Haushaltsjahr 2017 über 22 Mio. Euro im Lektorenprogramm zur Verfügung, mit denen Lektoren auf 436 Lektoratsstandorten weltweit gefördert werden konnten. Die Bundesregierung strebt weiterhin eine Finanzierung des DAAD-Lektorenprogramms an, die es auch in Zukunft ermöglicht, dessen wichtige Programmziele im Bereich der Deutschen Sprache/Germanistik, der Wissenschaftskooperation und der kulturellen Zusammenarbeit zu erfüllen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine erhöhte Mittelausstattung des DAAD auch die von einer Schließung betroffenen Lektorate in Russland künftig wieder neu zu besetzen? Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen. 40. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Bewerbungen pro Stelle für das DAAD-Lektorenprogramm in Russland in den Jahren 2003, 2010 und 2017? Im Jahr 2017 haben sich auf 12 DAAD-Lektoratsausschreibungen für Russland insgesamt 45 Personen beworben (3,75 Bewerbungen auf ein Lektorat). Im Jahr 2010 kamen 48 Bewerbungen auf elf Lektorate (4,3 Bewerbungen auf ein Lektorat ). Im Jahr 2003 gab es zwölf Endauswahlgespräche auf vier Lektorate (3 Bewerbungen auf ein Lektorat). 41. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Bewerbungen pro Stelle für das Sprachassistentenprogramm des Goethe-Instituts in Russland in den Jahren 2003, 2010 und 2017? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es in den Jahren 2003, 2010 und 2017 jeweils durchschnittlich zwischen drei und vier Bewerbungen pro Stelle für das Sprachassistenten-Programm des Goethe-Instituts. Eine Differenzierung nach Ländern wird statistisch nicht erfasst. 42. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für den auffälligen Rückgang der Anzahl von DAAD-Individualstipendien für Russland (vgl. 532 Stipendien im Studienjahr 2016/2017 gegenüber 747 Stipendien im Studienjahr 2003/2004, siehe www.daad.ru/ru/o-nas/stipendien-statistik/)? Individualstipendien stellen neben der Projektförderung eine Sparte der Förderinstrumente des DAAD dar. Ein vollständiges Bild der DAAD-Förderung gibt die Gesamtzahl der Geförderten aus der Russischen Föderation. Die Anzahl der Personen , die über strukturierte Hochschulkooperationen und -projekte (Projektförderung ) gefördert werden, steigt über alle Regionen hinweg und so auch in der Kooperation mit Russland. Die Gesamtzahl der geförderten Personen aus Russland lag im Jahr 2017 bei 3 854 Geförderten gegenüber 2 904 Geförderten im Jahr 2004. 43. Wie viele russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Behinderung haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung um die Förderung bzw. Stipendien des DAAD, des Goethe-Instituts und anderer vom Bund geförderter Institutionen und Stiftungen in den Jahren 2014 bis 2018 beworben? Wie viele davon haben Förderung bzw. Stipendien bekommen (bitte nach Jahren sowie Förderungsart aufschlüsseln – Individualstipendien und Personenförderung im Rahmen der Projektförderung)? Die Bundesregierung erhebt keine Daten über mögliche Behinderungen von Stipendiaten des DAAD, des Goethe-Instituts und anderer vom Bund geförderter Institutionen. In den Stipendienprogrammen des DAAD für die russische Föderation werden immer wieder auch Menschen mit Behinderungen gefördert. Eine Statistik über die Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Geförderten mit Behinderungen wird nicht erstellt. Die Bundesregierung kann keine Aussage zur Zahl der Bewerbungen von russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7308 mit Behinderung für Sprachkursstipendien des Goethe-Instituts treffen, da im zentralen Bewerbungsformular des Goethe-Instituts für die Stipendien Daten über den Behinderungsgrad von Bewerberinnen und Bewerbern nicht erfasst werden. 44. Dürfen sich nach Ansicht der Bundesregierung an den russischen Hochschulen und Universitäten studierende Flüchtlinge aus den Konfliktregionen der Ostukraine um Förderung bzw. Stipendien des DAAD und des Goethe-Instituts bei den Moskauer Stellen dieser Organisationen bewerben? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die in der russischen Föderation durchgeführten Stipendienprogramme des DAAD oder des Goethe Instituts richten sich an Bewerber unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Flüchtlingsstatus. Spezifische Migrationshintergründe der bewerbungsberechtigten Personen sind nicht auswahlrelevant und werden nicht statistisch ausgewertet. 45. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung daran gearbeitet, Russland als vollwertiges Programmland in das Programm Erasmus+ (http://ec.europa.eu/ programmes/erasmus-plus/about/who-can-take-part_de) aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Aufnahme als Programmland Erasmus + erfordert die Umsetzung verschiedener europäischer Regelungen. Dazu gehört unter anderem die Freizügigkeit, die derzeit mit der Russischen Föderation nicht gegeben ist. Russland ist Partnerland im Erasmus-Programm. 46. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zu dem Projekt des Goethe-Instituts in Moskau „Public Diplomacy. EU and Russia“ (bitte den Umfang der Finanzierung sowie den geplanten Zeitraum des Projekts angeben )? „Public Diplomacy. EU and Russia“ ist ein aus EU-Mitteln finanziertes Projekt des Goethe-Instituts, das laut Fördervertrag offiziell unter dem Titel „EU Policy and Outreach Partnership – Russian Federation“ läuft. Das Projekt begann am 28. September 2016 für einen Förderzeitraum von zwei Jahren und wurde am 28. September 2018 für weitere zwei Monate und am 27. November 2018 für weitere 22 Monate verlängert. Das Gesamtbudget für 48 Monate des Projekts beträgt 4 086 000,00 Euro. Das Projekt wird am 27. September 2020 enden. Es ist Ausdruck europäischer Bemühungen um den Austausch mit russischem Publikum und ergänzt damit andere Kooperationsprojekte der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Russland. 47. Inwiefern begrüßt die Bundesregierung die Idee des ehemaligen Bundesaußenministers Sigmar Gabriel, die Anzahl der deutschen Goethe-Institute und der deutschen Schulen in Russland zu verdoppeln, und inwieweit ist die Bundesregierung bereit, dieser Idee zu folgen (Quelle: www.tagesspiegel.de/ politik/russland-und-der-westen-was-wir-von-egon-bahr-lernen-koennen/ 22802250.html)? Die Bundesregierung erwägt derzeit nicht, weitere Goethe-Institute in Russland zu eröffnen. Gründungen etwaiger, später als deutsche Auslandsschulen anerkannte Einrichtungen benötigen eine lokale Initiative. Eine solche ist in Russland neben den bestehenden beiden Schulstandorten in Moskau und St. Petersburg nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Gewährt die Bundesregierung Unterstützung für das Zentrum Liberale Moderne (siehe https://libmod.de/)? Wenn ja, mit welchen Mitteln, in welchem Umfang, und für welche Projekte (bitte nach Jahren auflisten)? Die Unterstützung der Bundesregierung für das Zentrum Liberale Moderne bis Ende 2018 ergibt sich aus folgender stehender Tabelle: Jahr Haushaltstitel Grund der Förderung Zuweisende Stelle Summe in Euro 2018 0504 687 13 Ukraine in Europa: Wissen vermitteln, Verständnis fördern, Netzwerke aufbauen AA 90.000 2018 0502 687 15 Gedenken an die Opfer des Massakers 1941 AA 10.000 2018 1702 684 04 Förderung des Projektes „Die liberale Demokratie und ihre Gegner“ BMFSFJ 148.283 49. Zu welchen „Nachteilen“ kann nach Ansicht der Bundesregierung die Nennung von Projekttiteln sowie Projektträgern und Zuwendungsempfängern im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ führen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13698)? 50. Haben alle Zuwendungsempfänger des oben genannten Programms gegenüber der Bundesregierung einen expliziten Wunsch geäußert, anonym zu bleiben? Kann diese Anonymität nach Ansicht der Bundesregierung das Misstrauen von Behörden in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland gegenüber den NGOs (Nichtregierungsorganisationen) in ihren Staaten wecken und damit bilaterale Beziehungen zwischen Deutschland und den genannten Staaten belasten? Die Fragen 49 und 50 werden wie folgt gemeinsam beantwortet. Aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger des Programms zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ ist der Wunsch geäußert worden, dass zur Vermeidung von Nachteilen für ihre Projektpartner in den genannten Ländern die Nennung der Projekttitel, Projektträger und Zuwendungsempfänger unterbleiben möge. Die Bundesregierung hat entschieden, diesem Wunsch zu entsprechen. Sie sieht hierin kein Potential für eine Belastung der bilateralen Beziehungen zu den betroffenen Ländern. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten unterliegt im Übrigen dem deutschen Datenschutzrecht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7308 51. Unter welchen Bedingungen und wann können aus Sicht der Bundesregierung die Verhandlungen über die Aufhebung der Visapflicht für russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wiederaufgenommen werden (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/13698)? Die Gesetzgebungskompetenz für die Visafragen im Bereich der Kurzaufenthalte und somit auch für eine Aufhebung der Visumpflicht Drittstaatsangehöriger bei Einreise und Kurzaufenthalt im Schengen-Raum, liegt bei der Europäischen Union. Sämtliche Verhandlungen mit der Russischen Föderation im Visabereich wurden als Reaktion auf die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine durch die Russische Föderation durch einen Beschluss des Europäischen Rates vom 17. März 2014 ausgesetzt. 52. Welche Bundesministerien bzw. Stellen übernehmen die Schirmherrschaft für ein weiteres Themenjahr der Hochschulkooperation zwischen Deutschland und Russland? Der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, und der Außenminister der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, haben die gemeinsame Schirmherrschaft für das deutsch-russische Themenjahr Hochschulkooperation und Wissenschaft übernommen. 53. In welchem Umfang und über welche Ressorts beziehungsweise Organisationen wird 2018 bis 2020 das weitere Themenjahr der Hochschulkooperation zwischen Deutschland und Russland vom Bund finanziell unterstützt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Durchführungspartner des Themenjahrs auf deutscher Seite ist der DAAD und das vom DAAD operativ geleitete Deutsche Wissenschafts- und Innovationshaus in Moskau, die vom Auswärtigen Amt institutionell gefördert werden. 54. In welchem Umfang und über welche Ressorts beziehungsweise Organisationen wird das Deutschlandjahr in den USA 2018 bis 2019 vom Bund finanziell unterstützt? Das Deutschlandjahr in den USA wird aus öffentlichen und teilweise privaten Mitteln finanziert. Im Haushalt des Auswärtigen Amtes (HH-Titel: 0504-68715 EN 6) sind dafür insgesamt Mittel in Höhe von 15,8 Mio. Euro (2018: 7,7 Mio. Euro und 2019: 8,1 Mio. Euro) ausgewiesen. Das Goethe-Institut stellt aus seiner institutionellen Förderung, die es aus Mitteln des Auswärtigen Amtes erhält, 2019 zusätzlich 5,3 Mio. Euro für das Gesamtvorhaben bereit. Darüber hinaus werden aus anderen Haushaltstiteln finanzierte Projekte des Auswärtigen Amtes und anderer Ressorts unter den kommunikativen Schirm des Deutschlandjahres gestellt. Die deutsche Wirtschaft beteiligt sich über den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ebenfalls am Deutschlandjahr. 55. Welche konkreten zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure plant die Bundesregierung in die Aktivitäten im Rahmen des deutsch-russischen Themenjahres der Hochschulkooperation einzubeziehen? Der DAAD wird im Rahmen des deutsch-russischen Themenjahres der Hochschulkooperation und Wissenschaft in seine Aktivitäten solche zivilgesellschaftliche Akteure einbeziehen, die sich für Hochschulkooperation und den wissenschaftlichen Dialog mit Deutschland engagieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 56. Über welche Informationen zu den „russischen Saisons in Deutschland“ verfügt die Bundesregierung (siehe die Rede und Antworten des russischen Außenministers Sergej Lawrow bei der gemeinsamen Pressekonferenz nach den Verhandlungen mit dem Bundesaußenminister Heiko Maas am 10. Mai 2018 in Moskau, www.mid.ru/de/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cK NonkJE02Bw/content/id/3213546)? Wann und wo sollen diese stattfinden, und in welchem Format? Das russische Kulturprojekt „Russische Saisons“ ist eine in Deutschland durchgeführte unilaterale kulturelle Veranstaltungsreihe der Russischen Föderation. Die Eröffnungsveranstaltung fand am 7. Januar in der Berliner Philharmonie statt. Nach Informationen der Bundesregierung soll im Laufe des Jahres 2019 eine Vielzahl an Kulturveranstaltungen in verschiedenen deutschen Städten durchgeführt werden. 57. Wie evaluiert die Bundesregierung die Tagung des „Petersburger Dialogs“ in Berlin am 23. und 24. November 2017? 58. Wie evaluiert die Bundesregierung die Tagung des „Petersburger Dialogs“ in Moskau am 7. und 8. Oktober 2018? Die Fragen 57 und 58 werden zusammen beantwortet. Der „Petersburger Dialog“ ist ein wichtiges deutsch-russisches Diskussionsforum zur besseren Verständigung zwischen den Zivilgesellschaften beider Länder. Die jährlichen Tagungen des „Petersburger Dialogs“ – im November 2017 in Berlin und im Oktober 2018 in Moskau – betrachtet die Bundesregierung als Beleg für die intensive deutsch-russische Zusammenarbeit im zivilgesellschaftlichen Bereich . Vertreter der Bundesregierung haben an beiden Sitzungen teilgenommen. 59. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des „Petersburger Dialogs“ plant die Bundesregierung, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode , S. 150, Zeilen 7099-7101)? Die Bundesregierung unterstützt den „Petersburger Dialog“ im Wege der Projektfinanzierung , zuletzt im Jahr 2018 in Höhe von 28 000 Euro. Über die Weiterentwicklung und Stärkung des „Petersburger Dialogs“ sowie künftige finanzielle Unterstützung steht die Bundesregierung in regelmäßigem Kontakt mit dem deutschen Kapitel des „Petersburger Dialogs“. 60. Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, dem Positionspapier der SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag zur Russlandpolitik vom 9. Oktober 2018 zu folgen (siehe www.spdfraktion.de/themen/vertrauen-zwischen-westenrussland -aufbauen; bitte konkrete Punkte nennen)? Die Bundesregierung kommentiert Positionspapiere politischer Parteien grundsätzlich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7308 61. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des deutschen Botschafters in Russland Rüdiger von Fritsch, der Nullpunkt bei Aktion und Reaktion in den deutsch-russischen Beziehungen sei der 8. Mai 1945 (siehe www. freitag.de/autoren/ulrich-heyden/diplomat-oder-zuspitzer?fbclid=IwAR0Y 6O-cwVcl8gDNt8cV5pKgwUiqZCIALOH_hHNHGSEe_h9APRTdhs8Qiqo und https://deutsch.rt.com/inland/77789-passfalscher-und-kalter-kriegerdeutscher -botschafter-moskau/)? Die Bundesregierung hat hierzu bereits in der Regierungspressekonferenz am 17. Oktober 2018 Stellung bezogen (www.bundesregierung.de/breg.de/aktuelles/ pressekonferenzen/regierungs-pressekonferenz-vom-17-oktober-2018-1539578). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7308 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 36 Ausgaben nach Stand Haushaltsabschluss 2017 für die Außenstelle und die Informationszentren des DAAD Ort Ausgabenart Mittelherkunft Betrag in Tausend Euro Stellenausstattung Außenstelle Moskau (inkl. DWIH Moskau) Personal- und Sachmittel Kap. 0504, Titel 687 48 559 Entsandter Leiter und 14 Ortskräfte Programm Kap. 0504, Titel 687 48 Kap. 3002, Titel 681 01 und weitere 445 Informationszentren (IC) St. Petersburg, Nowosibirsk, Kasan IC-Lektoren Kap. 0504, Titel 687 48 224 Personal- und Sachmittel Kap. 3002, Titel 681 01 128 5 Ortskräfte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333