Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7309 19. Wahlperiode 24.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6494 – Personelle Verflechtungen zwischen den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterhält in seinem Geschäftsbereich eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften. Diese verfügen jeweils über ihrer jeweiligen Rechtsform entsprechende Leitungs- und Kontrollgremien . Dabei bestehen zwischen diesen Gremien teilweise personelle Identitäten , das heißt bestimmte Personen nehmen leitende und/oder kontrollierende Funktionen in mehreren Beteiligungsgesellschaften wahr. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beteiligungsgesellschaften des Bundes im Ressort des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) haben sämtlich die Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dementsprechend beziehen sich die Antworten im Fall von Leitungsgremien und -funktionen auf die Geschäftsführung und im Fall von Kontrollgremien und -funktionen auf den Aufsichtsrat. 1. Wie viele Personen nehmen derzeit mehr als eine leitende oder kontrollierende Funktion in Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg wahr (bitte einzeln auflisten)? Derzeit nehmen zwei Personen mehr als eine leitende oder kontrollierende Funktion in Beteiligungsgesellschaften wahr: Stephan Minz ist Geschäftsführer der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH und Vorsitzender des Aufsichtsrates der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Philip von Haehling ist Geschäftsführer der BwConsulting GmbH und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bw Bekleidungsmanagement GmbH. 2. Wie viele dieser Personen mit Mehrfachfunktionen haben unmittelbar vor ihrer Tätigkeit für die Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg für eine Unternehmensberatungsgesellschaft gearbeitet (bitte einzeln auflisten)? Philip von Haehling war vor seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der BwConsulting GmbH bis zum Jahr 2016 bei der Unternehmensberatungsgesellschaft Accenture tätig. 3. Worin bestehen für die Bundesregierung die Gründe, einzelnen Personen Funktionen in mehreren Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (bitte erläutern )? Das Übertragen von Funktionen in mehreren Beteiligungsgesellschaften an dieselbe Person erfolgt sowohl zur Sicherstellung des gemäß § 65 der Bundeshaushaltsordnung geforderten Einflusses des Bundes als auch im Rahmen der Professionalisierung des Beteiligungsmanagements und der Geschäftsführungen. 4. Bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung tatsächliche oder potentielle Interessenkollisionen bei Mehrfachfunktionsträgern (bitte erläutern)? Entsprechend der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes werden sowohl bei Aufsichtsratsmitgliedern als auch bei Geschäftsführern mögliche Interessenkonflikte, die aus anderen Tätigkeiten resultieren können, geprüft (Teil A Nr. 4.4 und 5.2.1 sowie Teil B Nr. 5.4). Für die Besetzung von Aufsichtsratspositionen geben die dort kodifizierten Berufungsrichtlinien (Teil C Ziffer II) hierzu einen Prüfkatalog vor. Ebenso werden Geschäftsführer durch ihren Anstellungsvertrag u. a. auf den Unternehmenszweck sowie die Beachtung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung verpflichtet , die jeweils Regelungen zu Interessenkonflikten beinhalten. Dementsprechend wurden auch im Fall der in der Antwort zu Frage 1 genannten Mehrfachfunktionsträger mögliche Interessenkonflikte überprüft. Im Fall von Philip von Haehling sind Interessenkonflikte mangels Geschäftskontakten zwischen der BwConsulting GmbH und der Bw Bekleidungsmanagement GmbH auszuschließen. Im Fall von Stephan Minz beschränken sich die möglichen Leistungsbeziehungen zwischen den drei genannten Inhousegesellschaften auf die wirtschaftlich und strategisch untergeordneten Geschäftsfelder Firmen-Kraftfahrzeuge und Dienstbekleidung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7309 5. Anhand welcher Kriterien und rechtlicher Vorgaben erfolgt die Besetzung leitender und kontrollierender Funktionen in den Beteiligungsgesellschaften (bitte erläutern)? Sowohl die Geschäftsführer als auch die Aufsichtsratsmitglieder werden anhand des jeweils gesuchten Fähigkeits- und Erfahrungsprofils ausgewählt. Neben den positionsindividuellen fachlichen Anforderungen bestehen im Wesentlichen folgende generelle Vorgaben: Für die Auswahl der Mitglieder eines Aufsichtsrats bzw. eines sonstigen Überwachungsorgans und die Besetzung der Mandate des Bundes bei Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, gelten Teil B (Hinweise für die gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen) und Teil C (Berufungsrichtlinien) der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes. Die Ziffer 68 der Hinweise für die gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen empfiehlt, dass bei der Berufung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in erster Linie Beamtinnen bzw. Beamte des Bundes als Mitglieder von Überwachungsorganen vorgesehen werden sollen, die mit der Beteiligungsführung des Bundes beauftragt sind. Eine Besetzung des Überwachungsorgans kann auch durch Beamtinnen bzw. Beamte des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften oder sonstige Personen erfolgen, die auf den für die Gesellschaft wichtigen Gebieten besondere Kenntnisse haben und von denen anzunehmen ist, dass sie die Bundesinteressen angemessen vertreten. Die Berufungsrichtlinien sehen in Abschnitt I Ziffer 2 vor, dass der Aufsichtsrat mit Personen besetzt werden soll, die hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Erfahrungen geeignet sind. Die Mitglieder im Aufsichtsrat, die den Gesellschafter Bund vertreten, werden nach deren Eignung und Befähigung ausgewählt. Wesentliches Kriterium für die Besetzung ist dabei eine möglichst große Bandbreite an Fachkompetenzen. Diese ergibt sich aus Kenntnissen des operativen Geschäfts, der Kundenbelange oder auch daraus, dass bei der Person Finanzkenntnisse, juristische und/oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kenntnisse/Erfahrungen in der Personalarbeit vorhanden sind. a) Welche Verfahrensschritte werden bei der Besetzung leitender und kontrollierender Funktionen in den Beteiligungsgesellschaften eingehalten (bitte erläutern)? Sofern die Besetzung der Geschäftsführerposition gemäß Unternehmenssatzung dem Aufsichtsrat vorbehalten ist, entscheidet dieser in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Unternehmensinteresses über die Verfahrensweise. Regelmäßig wird in diesem Fall eine Personalagentur mit der Identifizierung potentieller geeigneter Kandidaten beauftragt. Im Fall der Besetzung eines Geschäftsführers durch das Beteiligungsmanagement trifft dieses zunächst eine Entscheidung, ob die zu besetzende Position aufgrund des mit ihr verbundenen Aufgabenbereiches durch eine ressortinterne Person zu besetzen ist oder extern besetzt werden soll. Im Fall einer internen Besetzung werden geeignete potentielle Bewerber durch das Beteiligungsmanagement identifiziert. Im Rahmen eines Besetzungsverfahrens wird die beste Kandidatin bzw. der beste Kandidat ausgewählt. Im Fall einer externen Besetzung wird regelmäßig eine Personalagentur mit der Identifizierung potentieller geeigneter Kandidaten beauftragt. Ebenso wie im Fall intern besetzter Geschäftsführerpositionen wird anschließend ein Auswahlverfahren durchgeführt . Die vom Anteilseigner zu besetzenden Aufsichtsratspositionen werden in der Regel ressortintern besetzt, um der Vorgabe zu entsprechen, den Einfluss des Bundes auf die Gesellschaft sicherzustellen. Geeignete Bewerber werden durch das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beteiligungsmanagement identifiziert. Die Auswahl hieraus erfolgt wiederum auf der Grundlage der einzureichenden Unterlagen und von Bewerbungsgesprächen. Die ausgewählten Kandidaten werden durch die Bundesregierung bestätigt. b) Werden oder wurden einzelne potentielle Bewerber für die Besetzung leitender oder kontrollierender Funktionen direkt oder indirekt durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des BMVg angesprochen und zur Bewerbung ermuntert (bitte erläutern und ggf. einzeln auflisten)? Die Identifizierung und Gewinnung geeigneter Bewerber für Geschäftsführerund Aufsichtsratspositionen ist Aufgabe der Beteiligungsführungen des Bundes. Insbesondere bei Aufsichtsratspositionen, bei denen Ausschreibungen in der Regel nicht geeignet sind, sind Ansprachen geeigneter Kandidaten durch die Beteiligungsführung erforderlich. Bei Geschäftsführerpositionen, die extern besetzt werden, werden zur Identifizierung geeigneter Kandidaten regelmäßig Personalagenturen hinzugezogen. Folglich ist im Regelfall von einer Ansprache durch Beschäftigte des BMVg oder einer vom BMVg beauftragten Personalagentur auszugehen . Eine Auflistung erübrigt sich daher. c) Findet in den Besetzungsverfahren Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes („Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“) analoge Anwendung (bitte erläutern)? Weder die Geschäftsführer noch die Aufsichtsratsposition ist ein öffentliches Amt im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 GG. Auch eine analoge Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden Regelungen verbietet sich aufgrund der Zielsetzung und der besonderen Anforderungen an die Funktion. Unabhängig davon erfolgt die Auswahl ausschließlich nach den in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Vorgaben und Kriterien. d) Werden oder wurden weitere Kriterien als Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bei Besetzungsverfahren berücksichtigt (bitte erläutern)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. e) Wenn nicht, sind der Bundesregierung Einzelfälle bekannt, in denen in der Vergangenheit gleichwohl bei Besetzungsverfahren faktisch weitere Kriterien Eingang gefunden haben (beispielsweise gute persönliche Kontakte aus einer vorigen beruflichen oder privaten Tätigkeit)? Hinsichtlich der Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 6. Welche Personen haben während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg übernommen (bitte einzeln auflisten)? a) Welche dieser Personen haben unmittelbar zuvor bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet (bitte einzeln auflisten und erläutern)? b) Welche dieser Personen haben unmittelbar zuvor bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet, die seither einen Beratungsauftrag aus dem Geschäftsbereich des BMVg erhalten hat (bitte einzeln auflisten und erläutern)? Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7309 Die Angaben können nachfolgender Auflistung entnommen werden: Personen, die während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen übernommen haben Tätigkeit für eine Unternehmensberatung oder Rechtsanwaltskanzlei Beratungsaufträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Stephan Minz nein nein Matthias Damm nein nein Corinna Münster nein nein Petra Ferber nein nein Wolfgang Gäbelein nein nein Claudia Rottmann nein nein Dr. Gabriel Kühne nein nein Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Norbert Dippel keine Angaben (k. A). k. A. Jörg Sicius k. A. k. A. Geschäftsführung Walter Ludwig nein nein Sascha Franz nein nein Gerd Kaptein nein nein Bw Bekleidungsmanagement GmbH, vormals LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH* Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Philip von Haehling ja (BwConsulting GmbH) ja (BwConsulting GmbH) Kathrin van Well nein nein Nicolas Keller nein nein Dr. Tanja Burckardt nein nein Alexander Holzapfel nein nein Stefan Knoth nein nein Marco Lassalle nein nein Dr. Bernhard Liermann nein nein Corinna Münster nein nein Anna Wanjek nein nein Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Detlev Haverbeck nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen, die während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen übernommen haben Tätigkeit für eine Unternehmensberatung oder Rechtsanwaltskanzlei Beratungsaufträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg Geschäftsführung Stephan Minz nein nein Uwe Schmack nein nein Christian Kappler nein nein *) Berücksichtigung, seitdem das Unternehmen Inhousegesellschaft des Bundes geworden ist (28.07.2015) BwConsulting GmbH, vormals Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) Aufsichtsrat (bis zum Jahr 2017) Beirat (seit dem Jahr 2017) Simone Menne nein nein Prof. Dr. Isabell Welpe nein nein Thomas Heilmann nein nein Dr. Levin Holle nein nein Armin Schmidt-Franke nein nein Geschäftsführung Michael Rogasch nein nein Philip von Haehling ja (Accenture) nein BWI Informationstechnik GmbH* Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Prof. Dr. Gabi Dreo Rodosek nein nein Prof. Dr. Claudia Eckert nein nein Ludwig Leinhos nein nein Peter Batt nein nein Horst Flätgen nein nein Klaus-Hardy Mühleck nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7309 Personen, die während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen übernommen haben Tätigkeit für eine Unternehmensberatung oder Rechtsanwaltskanzlei Beratungsaufträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Bruno Scherzl nein nein Michael Bolte nein nein Manuela Frank nein nein Reinhard Lößner nein nein Karl-Heinz Mentel nein nein Michael Peters nein nein Geschäftsführung Dr. Jürgen Bischoff nein nein Ulrich Meister ja, WIPRO Technologies Ltd (IT-Dienstleister) nein Katharina Hollender nein nein **) Berücksichtigung, seitdem das Unternehmen Inhousegesellschaft des Bundes geworden ist (28.12.2016) BwFuhrparkService GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Corinna Münster nein nein Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Holger Weidhaas nein nein Geschäftsführung Gösta Krieg ja (BwConsulting GmbH) ja (BwConsulting GmbH) Dr. Georg Wilmers ja, Rechtsanwalt nein Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH Aufsichtsrat Wolf Till Deinhard nein nein Alexander Holzapfel nein nein Berthold Schlotmann nein nein Christina Fleckenstein nein nein Geschäftsführung Frank Lorkowski nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen, die während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen übernommen haben Tätigkeit für eine Unternehmensberatung oder Rechtsanwaltskanzlei Beratungsaufträge aus dem Geschäftsbereich des BMVg Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Imke von Bornstaedt-Küpper nein nein Jens Moir nein nein René Janenz nein nein Dr. Markus Weinitschke nein nein Lutz Szibor nein nein Geschäftsführung 7. Welche Personen haben während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg abgegeben (bitte einzeln auflisten)? HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Armin Schmidt-Franke Matthias Damm Sabine Grohmann Alfred Hummel Harry Richter Wolfgang Suhr Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Norbert Dippel Heinz Matthes Michael Peters Geschäftsführung Bettina Knappke Jürgen Simon Winfried Zimmer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7309 Bw Bekleidungsmanagement GmbH, vormals LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH* Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Gösta Krieg Alexander Holzapfel Stefan Knoth Marco Lassalle Dr. Bernhard Liermann Corinna Münster Anke Rinken Anna Wanjek Karl Engelhard Steve Schwarz Bruno Bröking Manfred Engelhardt Klaus-Günther Biederbick Carsten Fuhlendorf Alfred Hummel Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Detlev Haverbeck Geschäftsführung Christian Kappler Matthias Magnor Stefan Ulrich *) Berücksichtigung, seitdem das Unternehmen Inhousegesellschaft des Bundes geworden ist (28.07.2015) BwConsulting GmbH, vormals Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) Aufsichtsrat (bis zum Jahr 2017) Prof. Dr. Hans-Heinrich Driftmann Rüdiger Wolf Dr. Peter Eikenboom Joachim Rühle Beirat (seit dem Jahr 2017) - Geschäftsführung Gösta Krieg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BWI Informationstechnik GmbH** Aufsichtsrat Anteilseignervertreter - Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter - Geschäftsführung - **) Berücksichtigung, seitdem das Unternehmen Inhousegesellschaft des Bundes geworden ist (28.12.2016) BwFuhrparkService GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Nicolas Keller Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Torsten Schmidt Geschäftsführung Detlef Selhausen Dietmar Zimmer Rolf Lübke Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH Aufsichtsrat Thomas Fischer Wolf Till Deinhard Dr. Christian Widmaier Adolf Köthe Geschäftsführung Dr. Jan Gerhard Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Jens Moir Lutz Szibor Andreas Ostendorf Armin Schmidt-Franke Udo Rottmann Geschäftsführung - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7309 8. Werden die Personen, die mehr als eine Funktion in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg ausüben, mehrfach bezahlt? a) Wenn ja, wie viele Personen betrifft dies? b) Wenn ja, welche Funktionen in welchen Beteiligungsgesellschaften betrifft dies? c) Wenn ja, gibt es Anrechnungsregeln, die bei der Gewährung mehrerer Entgelte zur Anwendung gelangen (bitte erläutern)? Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet. Nein, die Personen, die mehr als eine Funktion in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg ausüben, werden grundsätzlich nicht mehrfach bezahlt. Die Aufsichtsratstätigkeit wird nicht vergütet. 9. Kann es nach Einschätzung der Bundesregierung bei den Mehrfachfunktionsträgern aufgrund ihrer Tätigkeit zu Interessenkonflikten kommen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. a) Wenn ja, worin bestehen diese? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. b) Wenn ja, verfolgt die Bundesregierung Pläne, mit denen diese Interessenkonflikte eingedämmt werden sollen? Die Vermeidung von Interessenkonflikten ist essentieller Bestandteil der Aufgaben der Beteiligungsführungen im Ressort des BMVg. Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 dargestellt, werden potenzielle Interessenkonflikte bereits bei der Auswahl der Funktionsträger entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung systematisch geprüft und bewertet. Das öffentliche Vergabewesen, das Geschäftsgegenstand der größeren Beteiligungsgesellschaften im Ressort des BMVg ist, unterliegt darüber hinaus strengen Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Auftragsvergaben. So dürfen u. a. gemäß § 6 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Personen , bei denen bestimmte Interessenkonflikte potenziell beispielsweise aufgrund beruflicher Tätigkeit oder aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen zu vermuten sind, nicht bei öffentlichen Vergaben mitwirken. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung leitende oder kontrollierende Beschäftigte der Beteiligungsgesellschaften, die zeitlich parallel als Unternehmensberater oder Rechtsanwalt tätig sind (wenn ja, bitte einzeln auflisten )? Philip von Haehling ist Geschäftsführer der BwConsulting GmbH und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bw Bekleidungsmanagement GmbH. Dr. Georg Wilmers ist Geschäftsführer der BwFuhrparkService GmbH und Rechtsanwalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele leitende oder kontrollierende Beschäftigte der Beteiligungsgesellschaften sind aktive oder beurlaubte Beamte oder Soldaten beziehungsweise angestellte Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des BMVg (bitte einzeln auflisten)? Beamter Soldat Angestellter HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Stephan Minz x Petra Ferber x Wolfgang Gäbelein x Claudia Rottmann x Kornelia-Annette Lehnigk-Emden x Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Matthias Moseler x Horst-Detlef Pahl x Geschäftsführung Walter Ludwig x Gerd Kaptein x Bw Bekleidungsmanagement GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Kathrin van Well x Nicolas Keller x Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Stephan Schmidt x Genia Wollmann x Geschäftsführung Stephan Minz x BwConsulting GmbH Beirat Dr. Levin Holle x Armin Schmidt-Franke x Geschäftsführung Michael Rogasch x Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7309 Beamter Soldat Angestellter BWI Informationstechnik GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Dr. Lutz Wenzel x Ludwig Leinhos x Peter Batt x Horst Flätgen x Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter - Geschäftsführung Frank Leidenberger x BwFuhrparkService GmbH Aufsichtsrat Anteilseignervertreter Stephan Minz x Corinna Münster x Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter Michael Hubert x Geschäftsführung Dr. Georg Wilmers x Thomas Fischer x Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH Aufsichtsrat Dr. Lutz Wenzel x Tanja Überall x Geschäftsführung Frank Lorkowski x Dr. Andreas Krüger x Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Imke von Bornstaedt-Küpper x Sylvia Papenheim x René Janenz x Dr. Markus Weinitschke x Geschäftsführung Horst Saal x Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7309 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie werden Beurlaubungsanträge von Beamten oder Soldaten beziehungsweise angestellten Beschäftigten mit dem Zweck der Tätigkeit für eine Beteiligungsgesellschaft im Geschäftsbereich des BMVg üblicherweise beschieden (bitte erläutern)? Soweit sie positiv beschieden werden, worin sieht die Bundesregierung das dienstliche Interesse (bitte erläutern)? Beurlaubungen sind generell Einzelfallentscheidungen, bei denen das Interesse des Dienstherrn angemessen berücksichtigt werden muss. Während die Beurlaubung für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandates in der Regel nicht notwendig ist, kann dies bei der Übernahme einer Geschäftsführertätigkeit in einer Beteiligungsgesellschaft im Geschäftsbereich des BMVg von dienstlichem Interesse sein, um den Einfluss des Bundes auf das Unternehmen sicherzustellen. Für eine sonstige Beschäftigung in den Beteiligungsgesellschaften, die im Interesse des Bundes steht, werden Beamte, Soldaten und Angestellte in der Regel nicht beurlaubt , sondern zugewiesen, gestellt oder beigestellt, d. h. ihr Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis beim Bund bleibt bestehen. Das Bundesinteresse kann hier z. B. im Qualifikationsaufbau begründet sein. Der Umfang dieser Personengruppe ist dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht des Bundes zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333