Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 23. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7317 19. Wahlperiode 24.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6944 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7317 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundeskanzleramt oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? Expertengremien für das Bundeskanzleramt im Sinne der Fragestellung sind der Digitalrat, der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und der Innovationsdialog zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft, da diesen Gremien teilweise Hochschullehrer angehören . Den Räten gehören keine hauptberuflichen Berater oder Personen an, die „haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten“. Das beratende Gremium nach § 6b des Bundesministergesetzes (sog. Karenzzeit- Gremium) ist kein Expertengremium im Sinne der Fragestellung, da ihm keine Hochschullehrer, Berater oder Vertreter von Verbänden etc. angehören. 2. Gibt es bei dem Bundeskanzleramt oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder zur Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Gibt es bei dem Bundeskanzleramt oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit dem Verbraucherschutz befassen, und wenn ja, welche? Nein. 4. Gibt es bei dem Bundeskanzleramt oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7317 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? Der Digitalrat wurde durch Erlass vom 7. August 2018 eingerichtet. Der NKR wurde durch das Gesetz zur Einsetzung des NKR (NKRG) vom 14. August 2006 eingerichtet. Der RNE wurde durch Beschlüsse der Bundesregierung vom 26. Juli 2000 und 4. April 2007 eingesetzt. Der Innovationsdialog wurde zur 19. Legislaturperiode neu konstituiert. 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? Der Digitalrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung zu beraten (§ 2 Absatz 1 des Erlasses über die Einrichtung eines Digitalrates vom 7. August 2018, im Folgenden: Digitalratserlass). Der NKR unterstützt die Bundesregierung auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung (§ 1 Absatz 2 NKRG). Nach § 1 Absatz 3 NKRG prüft er insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwands neuer Regelungen. Die Aufgaben des NKR sind in § 4 NKRG geregelt. Aufgaben des RNE sind die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie die Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen. In diesen Bereichen agiert der RNE selbständig in der Öffentlichkeit und berät die Bundesregierung. Der Innovationsdialog dient der Bundesregierung als unabhängige Fachberatung zu allen Aspekten des Innovationsgeschehens und der Innovationspolitik. 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Die Mitglieder des Digitalrates sind für die laufende Legislaturperiode berufen. Die Amtszeit der Mitglieder des NKR beträgt fünf Jahre (§ 3 Absatz 1 NKRG). Die Berufungsperiode für die Mitglieder des RNE beträgt drei Jahre. Der Innovationsdialog ist für die Dauer der laufenden Legislaturperiode angelegt. Die Mitglieder werden zunächst für zwei Jahre berufen. 8. Plant das Bundeskanzleramt in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 sieht vor, dass eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden soll, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Die Berufung dieser Kommission unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration befindet sich gegenwärtig in Vorbereitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7317 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? Die zehn Mitglieder des Digitalrates werden auf der Webseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/die-gesichter-des-digitalrates- 1504586), die zehn Mitglieder des NKR auf dessen Webseite (www.normen kontrollrat.bund.de/nkr-de/ueber-uns/nkr-mitglieder), die 14 Mitglieder des RNE auf dessen Webseite (www.nachhaltigkeitsrat.de/ueber-den-rat/mitglieder/) und die 17 Mitglieder des Steuerkreises des Innovationsdialoges auf der Seite der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (www.acatech.de/Projekt/ innovationsdialog-zwischen-bundesregierung-wirtschaft-und-wissenschaft/) namentlich und mit weiteren Angaben zur Person vorgestellt. Hierauf wird Bezug genommen. 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Der Digitalrat ist interdisziplinär besetzt. Die Mitglieder sollen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung verfügen (§ 3 Absatz 2 Digitalratserlass). Die Mitglieder des NKR sollen gemäß § 3 Absatz 2 NKRG Erfahrungen in legislativen Angelegenheiten innerhalb staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen gesammelt haben und über Kenntnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügen. Die Mitglieder des RNE stehen mit ihrem fachlichen und persönlichen Hintergrund für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte nachhaltiger Entwicklung in ihrer nationalen und internationalen Dimension. Die Mitglieder des Innovationsdialogs wurden aufgrund ihrer Expertise aus allen Bereichen des Innovationssystems ausgewählt. 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Räte sind in ihrer Arbeitsweise grundsätzlich frei und bestehen nicht aus Vertretern von Interessenverbänden. Sie können für ihre Stellungnahmen externe Expertise hinzuziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7317 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundeskanzleramt und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundeskanzleramt und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundeskanzleramt und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Politikfelder Digitalisierung, Verbraucherschutz und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind Querschnittsthemen, so dass deren Aspekte bzw. für KMU relevante Themen zum einen in den zuständigen Fachreferaten, darüber hinaus aber querschnittlich von allen bzw. nahezu allen Fachreferaten des Bundeskanzleramtes bearbeitet werden. Eine Zahl der mit diesen Aspekten bzw. Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lässt sich daher nicht bestimmen. 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann? 17. Wie bemisst das Bundeskanzleramt den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (s. Antwort zu den Fragen 21 f.) und deren Veranschlagung im Bundeshaushalt werden die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 BHO) unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gremien, die zum Teil gesetzlich oder durch Erlass geregelt ist, beachtet. Die Gremien berichten dem Bundeskanzleramt und der Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit . Der Erfolg des Digitalrates wird sich nach den Auswirkungen seiner Stellungnahmen auf politische Maßnahmen bemessen. Die Tätigkeit des NKR hat große Bedeutung für die Qualität der Regelungsinitiativen der Bundesregierung und ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Besseren Rechtsetzung und des Bürokratieabbaus. Der RNE trägt mit seinen gesellschaftlichen Dialogen und seinen Förderprogrammen maßgeblich zur Bewusstseinsbildung, zu nachhaltigem Wirtschaften und zu nachhaltigen Lebensstilen bei. Der 2010 eingeführte Innovationsdialog bietet ein wichtiges Forum zur Beratung der Bundesregierung zu Fragen der Innovations- und Forschungspolitik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7317 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Macht das Bundeskanzleramt die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Sitzungen des Digitalrates sind nach § 3 Absatz 5 Satz 1 Digitalratserlass vertraulich . Beschlüsse und Stellungnahmen können in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt veröffentlicht werden (§ 2 Absatz 3 Satz 2 Digitalratserlass). Dies würde auf den Internetseiten der Bundesregierung erfolgen. Die Stellungnahmen des NKR zu Gesetzentwürfen werden gemäß § 6 Absatz 1 NKRG bei der Einbringung in den Bundestag bzw. bei der Zuleitung an den Bundesrat beigefügt. Die Jahresberichte des NKR werden unter www.nkr.bund.de veröffentlicht. Veröffentlichungen, die im Namen des RNE erfolgen oder wesentliche Ergebnisse der Ratstätigkeit enthalten, veröffentlicht der RNE in eigener Zuständigkeit in der Regel auf seiner Webseite www.nachhaltigkeitsrat.de oder als Publikation. Der RNE nimmt zusätzlich zu Fragen Stellung, die ihm der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung vorlegt. Über die Veröffentlichung dieser Stellungnahmen entscheidet das Bundeskanzleramt. Der Innovationsdialog informiert über die bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften angesiedelte Geschäftsstelle über seine Beratungen. 19. Hält das Bundeskanzleramt es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Im Bundeskanzleramt werden grundsätzlich keine Referentenentwürfe erstellt. Ausnahme bildete in den vergangenen Jahren das BND-Gesetz. Hierzu leisteten die genannten Gremien keine Beiträge. 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundeskanzleramt, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Stellungnahmen und Empfehlungen der Gremien werden durch das Bundeskanzleramt bewertet und fließen auf unterschiedliche Weise in die Regierungsarbeit ein. Sie werden z. B. in den Ressortkreis eingebracht (Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau oder die Nachhaltigkeitsgremien der Bundesregierung) oder mit den betroffenen Bundesministerien oder im Bundeskabinett beraten. Allgemeine Kriterien lassen sich hierfür nicht aufstellen. Daneben findet im Zuge der Vorbereitung von Regelungsinitiativen der Bundesregierung regelmäßig ein enger Austausch zwischen dem NKR und dem jeweils federführenden Ressort statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7317 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundeskanzleramt und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Für die Arbeit der Räte sind im Etat des Bundeskanzleramtes jährlich Mittel veranschlagt . Für 2019 sind dies: Digitalrat: 90 T Euro, NKR 440 T Euro und RNE 7 959 T Euro. Die Geschäftsstelle des Innovationsdialogs zwischen Bundesregierung , Wirtschaft und Wissenschaft wird aus dem Etat des BMBF mit 853 T Euro (2019) bzw. 2 963 T Euro (gesamte Legislaturperiode) gefördert. Für die Arbeit der künftigen Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit (s. Frage 8) sind im laufenden Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2 000 T Euro eingeplant . 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundeskanzleramt und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Der RNE sieht für Öffentlichkeitsarbeit 2019 70 T Euro vor. Darüber hinaus verfügt das Bundeskanzleramt über keine Mittel für Öffentlichkeitsarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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