Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7342 19. Wahlperiode 24.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Götz Frömming, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6913 – Verschleppung des deutschen Kriegsreporters Billy Six durch den venezolanischen Geheimdienst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Dezember 2018 wurde der deutsche Staatsbürger und Kriegsreporters Billy Six in Venezuela laut einer Pressemeldung der Wochenzeitung „JUNGE FREIHEIT“ (https://jungefreiheit.de/pressemitteilung/2018/venezuelageheimdienst -verschleppt-deutschen-kriegsreporter-billy-six/) in das Hauptquartier des Bolivarischen Nationalen Nachrichtendienstes SEBIN verschleppt. Laut den Basisinformationen des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/venezuela-node/-/224986) wird die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit trotz der schwierigen Lage vor Ort unter einer sozialistischen Diktatur weitergeführt. Die deutschen Ausfuhren nach Venezuela beliefen sich im Jahr 2016 auf 251 Mio. Euro. Die Einfuhren aus Venezuela nach Deutschland sind seit 2011 (749 Mio. Euro) stark rückläufig und betrugen 2016 nur noch 143 Mio. Euro. Deutschland importiert aus Venezuela Erdöl, Eisen und Stahl sowie Erdölnebenerzeugnisse. 1. Mit welcher Begründung wird Billy Six nach Kenntnis der Bundesregierung festgehalten? Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Billy Six kann die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilen. 2. Sind weitere deutsche Staatsbürger in der Gewalt von Venezolanischen Institutionen ? Wenn ja, wie viele, wo, und seit wann? Die Bundesregierung hat derzeit Kenntnis von zwei weiteren deutschen Staatsangehörigen , die als Haftfälle in Venezuela konsularisch betreut werden. Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte können keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7342 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Kann die Bundesregierung garantieren, dass dem deutschen Staatsbürger Billy Six und eventuell anderen physisch und psychisch kein Leid zugefügt wird? Im Rahmen der konsularischen Betreuung setzt sich die Botschaft für Haftbesuche ein und führt solche durch. Sollten Verletzungen international garantierter Rechte festgestellt werden, nimmt die Auslandsvertretung dies mit den zuständigen örtlichen Behörden auf und setzt sich für die Einhaltung der Rechte des Betroffenen ein. 4. Hält die Bundesregierung die Regierung von Venezuela für demokratisch legitimiert? Am 10. Januar 2019 erklärte die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten , Federica Mogherini, zum neuen Mandat von Präsident Maduro, dass „die Präsidentschaftswahlen vom vergangenen Mai in Venezuela weder frei noch fair“ waren. Der „Wahl und ihrem Ergebnis mangelte es an Glaubwürdigkeit, da der Wahlprozess nicht die nötigen Garantien für inklusive und demokratische Wahlen gewährleistete“ (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/ 2019/01/10/declaration-by-the-high-representative-on-behalf-of-the-eu-on-thenew -mandate-of-president-maduro/). Aus diesem Grund nahm die Bundesregierung (wie die Regierungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union) nicht an der Amtseinführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro am 10. Januar 2019 in Caracas teil. 5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Einsatz von Folter in Venezuela? Die Bundesregierung verweist auf den Bericht der Organisation Amerikanischer Staaten vom 29. Mai 2018 „Report of the General Secretariat of the Organization of American States and the Panel of Independent International Experts on the Possible Commission of Crimes Against Humanity in Venezuela” (www.oas.org/ documents/eng/press/Informe-Panel-Independiente-Venezuela-EN.pdf). In diesem Bericht dokumentieren die Autoren zahlreiche Fälle von Folter in Venezuela. 6. Hält die Bundesregierung es für notwendig, Sanktionen gegen Venezuela zu veranlassen, sollte Billy Six nicht freikommen? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union dafür eingesetzt , gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela zu beschließen. Im November 2017 beschloss die EU sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die EU restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat. Die EU stellt dabei auch explizit einen Zusammenhang zur rechtsstaatlichen Entwicklung in Venezuela her, etwa im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen vom 28. Mai 2018: „Die jüngsten Entwicklungen in Venezuela haben die Möglichkeit einer verfassungsgemäßen Verhandlungslösung, die die Achtung der Demokratie , der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte gewährleistet, weiter in die Ferne gerückt“ (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/05/28/ venezuela-council-adopts-conclusions/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7342 Das Sanktionsregime der EU zielt auf eine Verhaltensänderung der venezolanischen Regierungsführung und wird regelmäßig überprüft. Abhängig von den weiteren politischen Entwicklungen in Venezuela besteht die Möglichkeit, die bestehenden Sanktionen aufzuheben oder weitere Sanktionen zu verhängen. 7. Hatten die deutschen Nachrichtendienste Hinweise auf die bevorstehende Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Billy Six, und wenn ja, welche, wann, und durch wen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland erhielt als erste Informationen zur erfolgten Verschleppung von Billy Six? Die Deutsche Botschaft Caracas wurde am Montag, den 19. November 2018 informiert , dass der deutsche Staatsangehörige Billy Six am Samstagnachmittag, den 17. November 2018 festgenommen worden sei. 9. War den deutschen Sicherheitsbehörden eine Gefährdung der Sicherheit des Billy Six bekannt? a) Wenn ja, welchen Behörden, und seit wann? b) Was haben welche deutschen Sicherheitsbehörden und Organe des Auswärtigen Amtes wann getan, um dieser Gefährdung zu begegnen, und warum wurden Gegenmaßnahmen ggf. unterlassen? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Aktivitäten unternahm das Auswärtige Amt seit dem 6. Dezember 2018 zur Aufklärung des Falles? Die Deutsche Botschaft Caracas hat sich seit Bekanntwerden des Haftfalls umgehend und mit Nachdruck um konsularischen Zugang zu Herrn Six bemüht, ebenso um die Klärung der tatsächlichen Hintergründe seiner Festnahme. Die Botschaft steht hierzu seit Bekanntwerden des Falles im ständigen, hochrangigen Kontakt mit dem venezolanischen Außenministerium. Am 9. Januar 2019 erfolgte ein erster konsularischer Haftbesuch durch die Botschaft . Im Rahmen der konsularischen Betreuung unterstützt die Botschaft bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt und setzt sich für ein rechtstaatliches Verfahren ein. 11. Wie, wann und welchen Inhalts tauschen das Auswärtige Amt, der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt ihre jeweiligen Erkenntnisse über diesen Fall aus? Die befassten Regierungsstellen tauschen regelmäßig ihre jeweiligen Erkenntnisse über diesen Fall aus. 12. Welche Bestrebungen Venezuelas, Billy Six in das Hauptquartier des SEBIN zu verbringen, waren dem BND oder dem Auswärtigen Amt vor dem 6. Dezember 2018 bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7342 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den deutschen Staatsbürger Billy Six wohlbehalten nach Deutschland zurückzuholen? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 10 wird verwiesen. 14. Welche Überlegungen spielen die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Venezuela und der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen über die Freilassung von Billy Six? Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Venezuela und der Bundesrepublik Deutschland spielen im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Billy Six keine Rolle. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber Venezuela für ein rechtstaatliches Verfahren ein, zudem betreut die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Caracas Billy Six konsularisch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333