Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 22. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7344 19. Wahlperiode 23.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6910 – Aufhebung der zeitlich befristeten Förderung von Daueraufgaben des Akademienprogramms V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das vom Bund mitfinanzierte Akademienprogramm zur Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung des deutschen Kulturerbes fördert Forschungsprojekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, die regelmäßig durch externe Dritte evaluiert werden (www.akademienunion.de/forschung/akademien programm/). Bei Daueraufgaben, zu denen aufwändige Editionen wie z. B. die Editierung der griechischen Übersetzung des hebräischen Alten Testaments gehören , an der das Septuaginta-Unternehmen in Göttingen arbeitet, beträgt die Höchstförderdauer des Akademienprogramms 25 Jahre (www.akademienunion. de/fileadmin/redaktion/user_upload/Publikationen/AU_Wissensspeicher_ web.pdf). Eine Verlängerung dieses Förderzeitraumes ist zuwendungsrechtlich ausgeschlossen. Diese zeitliche Begrenzung offenbart ein strukturelles Problem, haben sich doch 25 Jahre bei komplexen Daueraufgaben als unzureichend erwiesen . Im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 erscheint es daher aus Sicht der Fragesteller angezeigt, diesen strukturellen Mangel dahingehend zu beheben , dass Daueraufgaben künftig keiner Förderungsbefristung mehr unterliegen. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Projekte, die derzeit im Rahmen des Akademienprogramms gefördert werden, zu den Daueraufgaben gezählt werden? Falls ja, um welche Projekte genau handelt es sich hier? Beim Akademienprogramm handelt es sich um ein bundesweit einzigartiges Förderangebot der Länder (federführend) und des Bundes (hälftige Ko-Finanzierung) für geistes- und sozialwissenschaftliche Langzeitforschung. Es steht zwischen einer auf Dauer angelegten institutionell geförderten Forschung, wie sie z. B. auch bei den Wissenschaftsakademien und den Forschungsorganisationen im deutschen Wissenschaftssystem verankert ist, und der Projektförderung, die in der Regel auf maximal 12 Jahre begrenzt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7344 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Wissenschaftsrat hat in seiner Evaluierung des Akademienprogramms 2009 empfohlen, die sogenannten Daueraufgaben bis 2012 aus dem Programm herauszunehmen . Die Länder und der Bund haben sich die Empfehlung zu eigen gemacht , sodass in der Folge sukzessive – in Einzelfällen zunächst vorläufige – Enddaten für alle Projekte definiert und Vorhaben geordnet beendet oder in andere Finanzierungsformen übergeben wurden. 2. Was sind im Einzelnen die Gründe dafür, die Förderungshöchstdauer für Daueraufgaben auf 25 Jahre zu begrenzen? Für Neuanträge ist eine Höchstdauer von 25 Jahren vorgegeben. Auf Antrag und in Abhängigkeit des Ergebnisses wissenschaftlicher Zwischenevaluierungen kann die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) jedoch über Verlängerungen entscheiden. Es darf sich dabei nicht um Daueraufgaben handeln, vielmehr muss der Aufgabenkanon feststehen und in kalkulierbarer Zeit bearbeitbar sein. Für eine Begrenzung der Projekte auf im Regelfall 25 Jahre spricht insbesondere, dass jede Wissenschaftlergeneration die Möglichkeit haben soll, selbst ihre Langzeitvorhaben auszuwählen und zu bearbeiten. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Projekte bisher aufgrund des Auslaufens der Förderungshöchstdauer von 25 Jahren abgebrochen werden mussten? a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung ggf. aus diesem Abbruch von langfristigen Förderprojekten gezogen? b) Falls die Bundesregierung hieraus keine Schlussfolgerungen gezogen hat, was waren die Gründe hierfür? Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 25 Jahre, insofern ist ein Auslaufen zu diesem Zeitpunkt kein Abbruch, sondern der Regelfall. Verlängerungen über 25 Jahre hinaus sind auf Antrag möglich. Im Durchschnitt laufen im Akademienprogramm jährlich ca. sechs Projekte aus, deren Mittelansätze dann wieder für neue Langzeitvorhaben im Folgejahr zur Verfügung stehen. 4. Inwieweit plant die Bundesregierung, im Rahmen der bevorstehenden Evaluation des Akademienprogramms durch den Wissenschaftsrat im Jahre 2019 das strukturelle Problem der Daueraufgaben, deren Förderungshöchstdauer auf 25 Jahre begrenzt ist (darunter fallen z. B. aufwändige Editionen), einer Lösung zuzuführen? a) Falls ja, welche zuwendungsrechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Fördermodalitäten? b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf ? 5. Inwieweit gibt es im Hinblick auf die anstehende Evaluation des Akademienprogramms seitens der Bundesregierung Überlegungen, zusätzliche Förderformen zu schaffen, die zum Beispiel auf die besonderen Herausforderungen ausgerichtet sein könnten, die Daueraufgaben mit sich bringen? a) Falls ja, welcher Art sind diese Überlegungen? b) Falls nein, warum ist die Bundesregierung der Meinung, dass die derzeitigen Förderinstrumente des Akademienprogramms ausreichend sind? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7344 Die Akademienunion hat das Programm seit 2016 in strategischen Feldern fortentwickelt (Digitalisierung, Internationalisierung, Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses, stärkere Teilhabe von Wissenschaftlerinnen) und hierfür zusätzliche Mittel von den Ländern und dem Bund erhalten. Vor der Entscheidung über eine Weiterentwicklung des Programms nach 2020 soll auf Wunsch der Zuwendungsgeber zunächst eine erneute Evaluierung durch den Wissenschaftsrat stehen. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern nach Vorlage des Evaluationsberichtes beraten, ob, und wenn ja, welche förderpolitischen Maßnahmen zu treffen sind. 6. Gibt es seitens der Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehende Evaluation des Akademienprogramms Überlegungen, bei Langzeitprojekten die zuwendungsrechtlich begrenzte Höchstförderungsdauer von 25 Jahren bei Daueraufgaben zugunsten einer unbefristeten Förderung aufzuheben? a) Falls ja, welche geförderten Daueraufgaben würden aktuell hiervon erfasst ? b) Falls nein, warum stellt die Bundesregierung diese Überlegung nicht an? In Abgrenzung zur institutionellen Förderung, mit der die Einrichtung als solche gefördert wird, dient die Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben. Eine unbefristete Projektförderung ist somit haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333