Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7345 19. Wahlperiode 23.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6876 – Sachstand Entwicklungsinvestitionsgesetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Der Einsatz staatlicher Mittel zur Mobilisierung und Absicherung privaten Kapitals “ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, www.bundesregierung. de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018- 03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Zeile 7709) ist eines der Kernanliegen der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (Bundestagsdrucksache 19/4098, Antwort zu den Fragen 1 bis 4). Bereits heute sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Marshallplan mit Afrika (www.bmz.de/de/laender_regionen/ marshallplan_mit_afrika/index.jsp), das Bundesministerium der Finanzen mit dem Compact with Africa (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Compact-with-Africa/2017-06-29-G20- cwa.html) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der Initiative „Pro! Afrika“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/ initiative-pro-afrika.html) in diesem Bereich aktiv. „Für die Förderung von nachhaltigen privaten Investitionen des Mittelstandes“ haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag zudem die Prüfung der Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetztes „mit enger parlamentarischer Begleitung“ festgelegt (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, www.bundesregierung. de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03- 14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 Zeilen 7711-7714). In einem „Handelsblatt “-Interview am 8. Juli 2018 hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, hierzu einen Gesetzesvorschlag angekündigt, wonach künftig Verluste deutscher Unternehmen aus Betriebstätten in Entwicklungsländern steuerlich verrechnet werden können sowie Rücklagen für Investitionen in Afrika steuerlich begünstigt werden sollen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gerd-mueller-im-interview-derentwicklungsminister -will-afrika-als-chancenkontinent-sehen/22775636.html). Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Entwicklungsinvestitionsgesetz “ der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4098 erklärt die Bundesregierung, dass die Federführung für die Erstellung eines solchen Entwicklungsinvestitionsgesetzes im Rahmen des Prüfungsprozesses zu klären sei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7345 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und kündigt äquivalent zum Koalitionsvertrag nochmals eine enge parlamentarische Begleitung bei der Erarbeitung dieser Initiative an. Statt einer parlamentarischen Begleitung gab es jedoch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 30. Oktober 2018 auf der G20-Investitionskonferenz die Ankündigung, eine Milliarde Euro zur Unterstützung des privatwirtschaftlichen Engagements kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung zu stellen (www.spiegel.de/ wirtschaft/unternehmen/afrika-merkel-kuendigt-fonds-ueber-eine-milliarde-euroan -a-1235965.html). Mit dieser Milliarde Euro soll bei der DEG ein neuer Investitionsfonds gegründet werden, neues Kapital für die DEG bereitgestellt werden , damit diese sich an KMU in Afrika beteiligen kann und ein neues Beratungsnetzwerk , das sogenannte Wirtschaftsnetzwerk Afrika aufgebaut werden. 1. Hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart und von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Juli 2018 erneut angekündigt, mit der Prüfung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes begonnen? 2. Wenn ja: a) Zu welchen bisherigen Ergebnissen ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gekommen? b) Welches Ressort soll entsprechend der bisherigen Prüfung die Federführung bei der Erstellung des Entwicklungsinvestitionsgesetzes übernehmen ? c) Wann plant die Bundesregierung, die von ihr angekündigte „enge parlamentarische Begleitung“ in welchem Rahmen durchzuführen? d) In welchem Rahmen werden Unternehmen in die Ausgestaltung des Entwicklungsinvestitionsgesetztes konkret einbezogen? e) Welche Entlastung in welcher Form erwartet die Bundesregierung für Unternehmen durch das von ihr in Vorbereitung befindliche Entwicklungsinvestitionsgesetz konkret? f) In welcher Höhe sollen Investitionen von Unternehmen durch das Entwicklungsinvestitionsgesetz nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung generiert werden? g) Kann die Bundesregierung im Zuge ihrer Planungen bereits beziffern, in welcher Höhe die für Unternehmen vorgesehenen Entlastungen haushaltswirksam sein werden? 3. Wenn nein: a) Warum hat die Bundesregierung noch nicht mit der Prüfung begonnen? b) Wann und in welchem Rahmen plant die Bundesregierung, mit dieser Prüfung zu beginnen? c) In welchem Rahmen plant die Bundesregierung, die von ihr angekündigte „enge parlamentarische Begleitung“ durchzuführen? d) In welchem Rahmen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung Unternehmen in die Vorbereitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes einbezogen werden? e) In welcher Höhe sollen Investitionen von Unternehmen durch das Entwicklungsinvestitionsgesetz nach den Vorstellungen der Bundesregierung generiert werden? f) In welcher Höhe könnten diese Entlastungen von Unternehmen nach den Vorstellungen der Bundesregierung haushaltswirksam sein? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenfassend beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7345 Nach Regierungsbildung wurde die Möglichkeit eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes sowie weiterer Maßnahmen zur verstärkten Mobilisierung privater Investitionen in Entwicklungsländern innerhalb der Bundesregierung erörtert. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen. 4. Inwiefern stehen das von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Entwicklungsinvestitionsgesetz und die Ankündigungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der G20-Investorenkonferenz eine Mrd. Euro zur Unterstützung des privatwirtschaftlichen Engagements kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verfügung zu stellen im Zusammenhang ? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen . 5. Plant die Bundesregierung, das Parlament über die konkrete Ausgestaltung dieser von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigten Investitionsoffensive zu unterrichten? Wenn ja, wann, und in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu den Fragen auf Bundestagsdrucksache 19/6701 die Pläne zur Ausgestaltung des Entwicklungsinvestitionsfonds ausführlich skizziert. Die Bundesregierung wird fortlaufend über die weitere Ausgestaltung und Umsetzung des Entwicklungsinvestitionsfonds informieren. 6. Welche konkreten Maßnahmen sollen in welcher Höhe durch diese, von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigte, Milliarde finanziert werden ? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 8 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen. 7. Wann sollen die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigten Mittel aus welchen konkreten Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt werden ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber im Plenarprotokoll 19/67 verwiesen. 8. Wie und in welchem Rahmen sollen Unternehmen diese Mittel nach dem bisherigen Planungsstand der Bundesregierung abrufen bzw. beantragen können, und über welche Institution soll die Abwicklung der Anträge sichergestellt werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7345 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Inwiefern sollen die von der Bundeskanzlerin angekündigten Mittel welche bisherigen konkreten Instrumente zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Entwicklungsländern ergänzen? Auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 wird verwiesen. 10. Inwiefern sollen die von der Bundeskanzlerin angekündigten Mittel zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Entwicklungsländern Investitionen von deutschen KMU in Entwicklungsländern verbessern bzw. erleichtern? Für deutsche Unternehmen ist ein nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in afrikanischen Ländern ein wichtiges Entscheidungskriterium für ein verstärktes Engagement in diesen Märkten. Entsprechend sind die beiden Elemente des Entwicklungsinvestitionsfonds – AfricaConnect und AfricaGrow – komplementär auf dieses Ziel ausgerichtet. Ziel von AfricaGrow ist eine Verbesserung des Zugangs zu bedarfsgerechtem Wachstums- und Risikokapital für wachstumsorientierte KMU und junge innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial („Start Ups“) in Afrika. Dadurch soll ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum geleistet werden. Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika, dem dritten Element des Entwicklungsinvestitionsfonds , verfolgt die Bundesregierung das Ziel, deutschen Unternehmen über Beratung und Begleitung die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in ausgewählte afrikanische Wachstumsmärkte zu erleichtern. 11. In welcher Höhe sollen nach bisherigem Kenntnisstand der Bundesregierung Investitionen von KMU durch die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigten Investitionsfonds generiert werden? Die Bundesregierung ist bereit, bis zum Jahr 2021 bis zu 1 Mrd. Euro für den Entwicklungsinvestitionsfonds bereitzustellen. Die tatsächliche Mittelhöhe orientiert sich dabei an der Nachfrage durch die Unternehmen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen. 12. Was ist die genaue Rolle des „Wirtschaftsnetzwerks Afrika“, und wie soll dieses Netzwerk konkret aufgebaut werden? Auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 wird verwiesen. 13. Ist es vorgesehen, dass nur deutsche Unternehmen sich auf Mittel aus der Initiative bewerben können, oder haben Unternehmen aus anderen Ländern, inklusive afrikanischer Länder, auch Zugang zur Förderung? Es wird auf die Antwort zur Frage 6 der Bundestagsdrucksache 19/6701 verwiesen . 14. Nach welchen Kriterien werden die Mittel aus der Initiative an Unternehmen vergeben? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/6701 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7345 15. Wie sieht die Risikoabsicherung der geförderten Investitionen aus? Bei AfricaConnect soll eine Risikoübernahme durch nachrangige Forderungsansprüche der DEG gegenüber dem Eigenkapital des Unternehmens kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in den Markt einzutreten. AfricaGrow soll als strukturierter Fonds mit einer FZR Investition in die First Loss Tranche ausgestaltet werden. Die DEG und voraussichtlich auch der IFC werden über Eigenmittel in ähnlicher Größenordnung in eine „mezzanine Tranche “ investieren und so die eingesetzte Treuhandbeteiligung hebeln. Zudem wird angestrebt, weitere Investoren, zunächst aus dem Segment der Entwicklungsbanken und -finanzierer, aber auch private Investoren, zu gewinnen. Über die Ausgestaltung als strukturierter Fonds soll AfricaGrow auch in solche in Afrika tätige Eigenkapitalfonds investieren können, die für einen ungesicherten Einsatz von Marktmitteln (z. B. seitens DEG) aufgrund fehlender Größe bisher nicht in Betracht kamen. In Begleitung des Wirtschaftsnetzwerks Afrika prüft die Bundesregierung darüber hinaus weitere möglichen der Risikoabsicherung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333