Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7363 19. Wahlperiode 25.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6703 – Flächenabhängige Agrarzahlungen, Greening und Auswirkungen auf die Agrarstruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der starke Rückgang der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe seit Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 ist vielfach dokumentiert. Der Rückgang setzte sich auch in den letzten Jahren fort; so sank die Zahl der Betriebe von 2010 bis 2013 um 5 Prozent, von 2013 bis 2016 um 3 Prozent. Dieser als Strukturwandel bezeichnete Rückgang muss im Zusammenhang mit der Subventionspolitik der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gesehen werden, die schon 2016 und 2017 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfragt wurde (Bundestagsdrucksachen 18/13062 und 18/9165). Die Auswertung der Anfrage ergab, dass das nach Größe der Betriebe oberste Perzentil („das oberste 1 Prozent der Betriebe“) 22 Prozent der Zahlungen aus der ersten Säule erhielt, das oberste Dezil („Die größten 10 Prozent der Betriebe“) 55 Prozent und die kleinere Hälfte der Betriebe , also die unteren 50 Prozent, die eine Unterstützung besonders nötig hätten , nur 7 Prozent der ca. 3 Mrd. Euro, die auf diesem Weg bezahlt wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die aktuellen Zahlen für 2017 erfragt werden, die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13062 noch nicht enthalten sein konnten. Mit ihrer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3943 „Höfesterben “ verändert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fragestellung nach der exakten Verteilung der Direktzahlungen auf die Größenklassen der Betriebe, dies erschwert nach Ansicht der Fragesteller die Vergleichbarkeit mit den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 18/13062 und 18/9165, deshalb hier die Anfrage mit der exakten Wiederholung der Fragestellungen aus den früheren Jahren für das Jahr 2017 zur Fortschreibung. Die Thematik Greening wurde auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1265 beantwortet . Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die detaillierten Zahlen dazu aus der Datenbank InVeKoS erfragt werden. Ein Maßstab dafür, ob die Maßnahme Greening tatsächlich zu Veränderungen im Anbau führt, wäre das Ausmaß von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kürzungen. Bei einer entsprechenden Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg (Landtagsdrucksache 16/2653 vom 18. September 2017) ergab sich, dass nur 1,5 bzw. 1,7 Prozent der Betriebe einen Abzug erhielten und nur vier bzw. zwei Betrieben die Greening-Prämie i. H. v. ca. 80 Euro pro Hektar ganz gestrichen wurde. Die aktuellen Kriterien für Greening belohnen also den Status Quo selbst der Betriebe mit sehr einseitigen Fruchtfolgen (Biogasbetriebe) und extremen Anbaumaßnahmen jeglicher Art. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Zahlen bundesweit erfragt werden. Laut der Internetseite agrar-fischerei-zahlungen.de (dort Rubrik EU-Agrarfonds /Suche, dann ohne Namen und Ort Gesamtbetrag Begünstigter ≥ 1 000 000) haben 2017 125 begünstigte Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro erhalten, darunter sind unter anderem große Lebensmittelkonzerne, mittelständische Lebensmittelverarbeiter, Erzeugergemeinschaften, Bundesländer, Landesämter , Landesbetriebe, Ministerien, Stiftungen und mindestens eine Bürgschaftsbank , in den vergangenen Jahren waren auch Kirchen und Kirchengemeinden Empfänger von großen Agrarzahlungen. Die Zustimmung zu Agrarzahlungen vieler Steuerzahler hängt nach Ansicht der Fragesteller sicher davon ab, ob dadurch tatsächlich Landwirte unterstützt werden oder im Gegensatz dazu eher Geschäftsmodelle von außerlandwirtschaftlichen Investoren – die gesellschaftliche Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wird durch das Ausmaß, in dem die ursprünglichen Ziele, das schöne Narrativ der Römischen Verträge, erfüllt oder eher konterkariert werden. Gleichzeitig wird aus den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe Landwirtschaft 2016/2017 deutlich, dass vor allem in den neuen Bundesländern ein deutlicher Unterschied in der Gewinnsituation pro Hektar der Betriebe zwischen allen Betrieben und den Betrieben in Form der juristischen Personen besteht (siehe www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/monatsberichte/BFT-112 2001-2017.pdf S. 66 und www.bmel-statistik.de/fileadmin/user_upload/ monatsberichte/BFT-1410001-2017.pdf S. 169). So erzielten im Wirtschaftsjahr 2016/2017 alle landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe in den fünf neuen Bundesländern Gewinne von 78 Euro/Hektar (Mecklenburg-Vorpommern ) bis 350 Euro/Hektar, während die entsprechenden Zahlen nur für die juristischen Personen von -85 Euro/Hektar (also ein Verlust von 85 Euro/Hektar) in Mecklenburg-Vorpommern bis 141 Euro/Hektar Gewinn in Thüringen mit einem Durchschnittswert über alle fünf neuen Länder von 50 Euro/Hektar betrugen . 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Preise für landwirtschaftliche Flächen (Pacht- und Kaufpreise) in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt (bitte soweit möglich nach Jahr, Bund und Bundesländer und Ostund Westvergleich aufschlüsseln)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Die erbetenen Daten zur Entwicklung der Preise für landwirtschaftliche Flächen können den folgenden Übersichten entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7363 Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke nach Bundesländern Bundesland Kaufwert1) je ha FdlN2) (Euro) Jährliche Änderung (%) Jährliche Änderung (Euro) 2015 2016 2017 2016 zu 2015 2017 zu 2016 2016 zu 2015 2017 zu 2016 Baden-Württemberg 24 698 24 330 26 821 -1,5 10,2 - 368 2 491 Bayern 48 835 51 945 60 864 6,4 17,2 3 110 8 919 Brandenburg 12 458 10 446 11 372 -16,2 8,9 -2 012 926 Hessen 14 326 14 271 15 330 -0,4 7,4 - 55 1 059 Mecklenburg-Vorpommern 20 107 19 607 21 822 -2,5 11,3 - 500 2 215 Niedersachsen 30 713 32 012 33 497 4,2 4,6 1 299 1 485 Nordrhein-Westfalen 38 720 44 531 48 085 15,0 8,0 5 811 3 554 Rheinland-Pfalz 12 786 13 266 13 504 3,8 1,8 480 238 Saarland 9 972 9 401 9 676 -5,7 2,9 - 571 275 Sachsen 10 871 11 911 11 742 9,6 -1,4 1 040 - 169 Sachsen-Anhalt 15 283 15 680 17 903 2,6 14,2 397 2 223 Schleswig-Holstein 26 494 27 101 26 875 2,3 -0,8 607 - 226 Thüringen 10 450 9 684 10 552 -7,3 9,0 - 766 868 Früheres Bundesgebiet 30 073 32 503 35 394 8,1 8,9 2 430 2 891 Neue Länder 14 197 13 811 15 626 -2,7 13,1 - 386 1 815 Deutschland 19 614 22 310 24 064 13,7 7,9 2 696 1 754 1) Verkäufe zum Verkehrswert ohne Gebäude und ohne Inventar. – 2) Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung. Quelle: Statistisches Bundesamt, BMEL (723) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Pachtpreise landwirtschaftlicher Grundstücke nach Bundesländern Bundesland Pachtentgelte je ha LF (Euro) 2016 Änderung gegenüber 2013 Neupachten1) Pachten2) insgesamt Ackerland insgesamt in % in Euro je ha LF Baden-Württemberg 342 378 237 9,7 21 Bayern 456 524 338 16,6 48 Brandenburg 185 194 145 19,8 24 Hessen 248 303 176 15,0 23 Mecklenburg-Vorpommern 278 302 245 21,3 43 Niedersachsen 594 674 460 22,3 84 Nordrhein-Westfalen 601 692 452 17,4 67 Rheinland-Pfalz 314 316 233 8,9 19 Saarland 85 104 92 3,4 3 Sachsen 185 213 173 18,5 27 Sachsen-Anhalt 345 376 278 20,3 47 Schleswig-Holstein 509 591 428 17,9 65 Thüringen 218 239 166 15,3 22 Früheres Bundesgebiet 493 568 346 17,7 52 Neue Länder 242 266 203 19,5 33 Deutschland3) 385 430 288 18,5 45 Anmerkung: Ergebnisse der Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016. Ohne Pachtungen von Eltern, Ehegatten und sonstigen Verwandten und Verschwägerten des Betriebsinhabers. 1) In den jeweils letzten 2 Jahren erstmalig gepachtete Flächen oder Flächen, für die sich der Pachtpreis in dieser Zeit änderte. – 2) Jahrespachtentgelt für LF insgesamt. – 3) Einschließl. Stadtstaaten. Quelle: Statistisches Bundesamt, BMEL (723) Der Anstieg der Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist einerseits Ausdruck innerlandwirtschaftlicher Konkurrenz. Der Anstieg der Kaufpreise wird aber verstärkt durch ein erhebliches Interesse nichtlandwirtschaftlicher Investoren infolge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Ein weiterer Faktor ist der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen zugunsten anderweitiger Nutzungen. Die Bundesregierung betrachtet die Preisentwicklung an den landwirtschaftlichen Bodenmärkten mit Sorge, denn sie stellt insbesondere aktive Landwirte vor erhebliche Probleme. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7363 2. Wie hoch war der Anteil am gesamten Markt für landwirtschaftliche Nutzflächen , der im Zuge des Eigentumsübergangs von Mehrheiten an Körperschaften (Genossenschaften, GmbHs, AGs, KGs und andere juristische Personen ) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Besitzer wechselte (bitte soweit möglich nach Fläche in Hektar, Jahr, Bund und Bundesländer aufschlüsseln )? Eigentumsübergänge von Agrarflächen sind bislang nach dem Grundstückverkehrsgesetz nicht genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung ist der Auffassung , dass diese Regulierungslücke durch die für das landwirtschaftliche Bodenrecht zuständigen Länder geschlossen werden sollte. Der Koalitionsvertrag enthält dazu den Auftrag, die Länder bei der entsprechenden Novellierung des Bodenrechts zu unterstützen. Gegenwärtig erhalten deshalb Behörden über diese Transfers keine regelmäßigen Informationen, und es fallen keine Daten dazu an. Insofern liegen keine statistischen Angaben vor. 3. Wie groß sind die Flächen, die im Zuge eines sog. Share-Deals von mindestens 50 aber höchstens 95 Prozent, also Eigentumsübergangs von Anteilen an juristischen Personen (GmbHs, AGs, KGs und andere juristische Personen ), in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Hauptanteilseigner wechselten, ohne dass dabei Grundsteuer anfiel (bitte nach Hektar, Jahr und Bundesländer aufschlüsseln)? Wie hoch war dabei die entgangene Grunderwerbsteuer, wenn diese Eigentumsübertragungen schon ab 50,1 Prozent grunderwerbsteuerpflichtig gewesen wären? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie groß die Flächen sind, die im Zuge eines sog. share-deals von mindestens 50, aber höchstens 95 Prozent, also Eigentumsübergangs von Anteilen an juristischen Personen (GmbHs, AGs, KGs und andere juristische Personen) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 den Hauptanteilseigner wechselten, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfiel, und wie hoch dabei die entgangene Grunderwerbsteuer war, wenn diese Eigentumsübertragungen schon ab 50,1 Prozent grunderwerbsteuerpflichtig gewesen wären. Die Ertrags- und Verwaltungskompetenz bezüglich der Grunderwerbsteuer obliegt den Ländern. 4. Wie groß waren die Flächen, die im Zuge von Anteilsverkäufen bzw. Gesellschafterwechseln bei landwirtschaftlichen Betrieben in Form von juristischen Personen in den Jahren 2000 bis 2017 den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten (zum Begriff „wirtschaftlicher Berechtigter“ siehe Bundestagsdrucksache 12/2704 und Bundesratsdrucksache 182/17) bzw. De-facto-Eigentümer gewechselt haben, im Vergleich zu den Flächen, die den Eigentümer unter natürlichen Personen wechselten (bitte nach Hektar, Jahren, Bundesländern und Rechtsformen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Statistik der Kaufwerte für Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung umfasst lediglich Veräußerungen von Flächen (mit und ohne Inventar), nicht jedoch den Übergang von Flächen an andere wirtschaftliche Berechtigte im Zuge von Anteilsverkäufen bzw. Gesellschafterwechseln . Zudem wird innerhalb der Kaufwertestatistik nicht nach der Rechtspersönlichkeit der Vertragspartner unterschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Um die bereits in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Informationslücken zu schließen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Ressortforschung gebeten, Analysen zum Umfang von Anteilskäufen mit Eigentum an landwirtschaftlichen Nutzflächen durchzuführen. Dazu hat das Thünen-Institut in 10 Landkreisen in den ostdeutschen Ländern über 11 Jahre hinweg alle Anteilskäufe von juristischen Personen ausgewertet. Die Analyse kann eine amtliche Statistik nicht ersetzen, sie ergibt aber aufgrund des langen Untersuchungszeitraums , aufgrund der regionalen Verteilung der Landkreise und des mit 709 000 ha großen Umfangs der einbezogenen Flächen ein realistisches Bild der Entwicklung in Ostdeutschland bis zum Jahr 2017. Für einzelne Jahre schätzt das Thünen- Institut den Anteil von Flächenübertragungen im Vergleich zu den amtlich erfassten Einzelflächenverkäufen wie folgt ein: 2009: 8 Prozent; 2011: 24 Prozent; 2015: 8 Prozent; 2016: 51 Prozent. Im Durchschnitt der Jahre hat das Thünen- Institut einen Anteil von 18 Prozent ermittelt. Das Thünen-Institut geht aber davon aus, dass dieser Wert in Zukunft deutlich zunehmen wird. Ausführliche Ergebnisse dazu finden sich im Thünen-Report 52, „Überregional aktive Kapitaleigentümer in ostdeutschen Agrarunternehmen: Entwicklungen bis 2017“, A. Tietz, Braunschweig, 2017, S. 44 f. Für westdeutsche Länder liegen weder Statistiken noch Fallstudien vor. 5. In welchen Fällen und wie viele Hektare pro Jahr und Bundesland betreffend kam dabei das Grundstücksverkehrsgesetz zur Geltung und bei welchen Fällen und wie viele Hektaren pro Jahr und Bundesland nicht? Bei keinem der Fälle von Anteilsverkäufen bzw. Gesellschafterwechseln bei landwirtschaftlichen Betrieben in Form von juristischen Personen kam aufgrund der in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Regulierungslücke bislang das Grundstückverkehrsgesetz zur Geltung. Das Eigentum an den Eigentumsflächen der jeweiligen juristischen Personen wechselt mit dem Wechsel der die juristische Person beherrschenden Mehrheiten, ohne dass dies den Behörden bekannt wird. Deshalb können in derartigen Fällen die agrarstrukturellen Ziele des landwirtschaftlichen Bodenrechts (z. B. Vorrang für Landwirte; Verhinderung von Preismissbrauch ) weder geprüft noch durchgesetzt werden. Die Schließung dieser Regulierungslücke durch die dafür zuständigen Länder ist deshalb wünschenswert. 6. Wie viele Betriebe (absolut und prozentual) wären im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Kappung der flächengebundenen Zahlungen betroffen gewesen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln, nach Zahl der Betriebe, dem Kürzungsvolumen bei einer Kappung ab 60 000 Euro und ab 150 000 Euro)? Das EU-Recht sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Basisprämie – nicht jedoch bei den übrigen Direktzahlungen wie Greeningprämie, Junglandwirteprämie und Umverteilungsprämie – die Teilbeträge der einem Betriebsinhaber ansonsten zustehenden Zahlungen oberhalb von 150 000 Euro um mindestens 5 Prozent kürzen , sofern sie nicht eine Umverteilungsprämie in Höhe von mehr als 5 Prozent der nationalen Obergrenze gewähren. Sie können auch höhere Kürzungssätze bis zu 100 Prozent (Kappung) festlegen, gestaffelte Kürzungssätze in Abhängigkeit vom Prämienvolumen festlegen sowie die im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit gezahlten Löhne berücksichtigen. Im Folgenden werden die Kürzungsbeträge für die EU-rechtlich zulässige Variante 100 Prozent Kürzung oberhalb von 150 000 Euro ausgewiesen. Für die EU-rechtlich nicht zuläs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7363 sige Variante 100 Prozent Kürzung oberhalb von 60 000 Euro liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Hilfsweise werden dafür die Kürzungsbeträge für die Variante 100 Prozent Kürzung oberhalb von 50 000 Euro ausgewiesen. 2017 Region Betroffene Betriebsinhaber (mehr als 50.000 Euro Basisprämie) Anteil an den Betrieben insgesamt in Prozent Kürzungsvolumen in Euro bei einer Kappung oberhalb von 50.000 Euro Basisprämie Baden Württemberg 92 0,24 7.782.534,91 Bayern 292 0,31 21.717.240,96 Brandenburg/Berlin 1.165 22,02 171.395.582,32 Hessen 112 0,60 7.666.198,93 Mecklenburg-Vorpommern 1.370 30,42 191.105.163,63 Niedersachen/Bremen 967 2,22 74.967.215,28 Nordrhein-Westfalen 190 0,49 15.441.046,84 Rheinland-Pfalz 102 0,69 6.905.839,09 Saarland 13 1,03 782.390,34 Sachsen 712 11,47 118.271.609,29 Sachsen-Anhalt 1.199 29,39 170.683.368,58 Schleswig Holstein/Hamburg 476 3,44 39.556.303,02 Thüringen 625 16,04 111.766.320,07 Deutschland insgesamt 7.315 2,56 938.040.813,26 2017 Region Betroffene Betriebsinhaber (mehr als 150.000 Euro Basisprämie) Anteil an den Betrieben insgesamt in Prozent Kürzungsvolumen in Euro bei einer Kappung oberhalb von 150.000 Euro Basisprämie Baden Württemberg 7 0,02 2.240.495,62 Bayern 14 0,01 3.035.117,32 Brandenburg/Berlin 410 7,75 104.167.477,47 Hessen 1 0,01 167.584,53 Mecklenburg-Vorpommern 463 10,28 110.400.766,84 Niedersachen/Bremen 34 0,08 8.393.998,95 Nordrhein-Westfalen 13 0,03 2.705.595,85 Rheinland-Pfalz 2 0,01 375.175,19 Saarland 0 0,00 0,00 Sachsen 301 4,85 81.793.921,07 Sachsen-Anhalt 360 8,82 97.120.036,45 Schleswig Holstein/Hamburg 32 0,23 6.429.696,55 Thüringen 286 7,34 81.588.237,59 Deutschland insgesamt 1.923 0,67 498.418.103,43 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Hat die Bundesregierung durch Auswertungen der Finanzverwaltung, aus Testbetriebsbuchführungen, Untersuchungen bundeseigener Institute wie Johann Heinrich von Thünen-Institut etc. Informationen darüber, wie die Jahresergebnisse dieser von einer Kappung ab 150 000 Euro betroffenen Betriebe beeinflusst worden wären, vor allem, wie viele dieser Betriebe dadurch handelsrechtlich und/oder steuerrechtlich in die Verlustzone geraten wären, die ohne Kappung Gewinne erzielt haben? Der Bundesregierung liegt eine Analyse des Thünen-Instituts vor, in der die Auswirkungen einer Kappung der Direktzahlungen im Jahr 2015 (nur Basisprämie) über 150 000 Euro auf den Gewinn auf der Grundlage von Daten des Testbetriebsnetzes berechnet wurden. Als Gewinn wurde dabei der Gewinn plus Personalaufwand identischer Betriebe im Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 2012/2013 bis 2014/2015 zugrunde gelegt. Hierdurch ist ein Vergleich von Betrieben mit unterschiedlicher Rechtsform und damit unterschiedlichen Anteilen an nicht entlohnten Arbeitskräften möglich. Nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen . Identische Testbetriebe1) Fläche WJ 2014/15 Direktzahlungen2) Gewinn plus Personalaufwand 2015 (Referenz) Veränderung zu Referenz Durchschnitt (Referenz)3) Veränderung zu Referenz Anzahl ha/Betrieb Euro/Betrieb Euro/Betrieb % Euro/AK Euro/AK % < 30 ha 1.985 17 5.430 0 0,0 22.012 0 0,0 30 bis < 60 ha 2.433 43 13.469 0 0,0 25.025 0 0,0 60 bis < 100 ha 1.985 76 22.586 0 0,0 33.938 0 0,0 100 bis < 150 ha 1.116 120 34.134 0 0,0 37.993 0 0,0 150 bis < 300 ha 925 200 55.399 0 0,0 46.009 0 0,0 300 bis < 500 ha 262 381 103.424 0 0,0 52.051 0 0,0 500 bis < 800 ha 139 607 162.732 0 0,0 51.924 0 0,0 >= 800 ha 380 1.584 420.734 -130.737 -31,1 40.959 -4.587 -11,2 1) Identische Betriebe in den Wirtschaftsjahren 2012/2013 bis 2014/2015. 2) Direktzahlungen: Basis-, Greening- und Umverteilungsprämie sowie ggf. Zuschläge bzgl. Vieheinheiten und Dauergrünland. 3) Durchschnitt über die Wirtschaftsjahre 2012/2013 bis 2014/2015. Quelle: Testbetriebsnetz, Thünen-Institut Bei der Interpretation der Tabelle ist zu beachten, dass die Auswirkungen einer Kappung der Basisprämie auf die Direktzahlungen insgesamt dargestellt werden. Die Betriebe erzielen vor und nach einer Kappung der Basisprämie im Durchschnitt positive Werte für die Kenngröße „Gewinn plus Personalaufwand“, wobei die Werte einzelner Betriebe vom Durchschnitt abweichen können. Aussagen über einzelbetriebliche Änderungen des Gewinns können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7363 8. In welcher Höhe wären durch Kappungen ab 60 000 Euro und 150 000 Euro finanzielle Mittel dadurch freigesetzt worden, und wie hätten diese Mittel nach EU-Recht verwendet werden können? Die durch Kappungen ab 60 000 Euro und 150 000 Euro theoretisch freigesetzten finanziellen Mittel können der Antwort zu Frage 6 entnommen werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sieht vor, dass das durch eine Kürzung der Direktzahlungen gemäß Artikel 11 (Kürzung bzw. Kappung von Direktzahlungen über 150 000 Euro) geschätzte Aufkommen als Unionsförderung für Maßnahmen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt wird. 9. Welcher Gesamtwert an Zahlungsansprüchen aus der sogenannten ersten Säule entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 auf 0,1, 0,2, 0,5, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 und 100 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe (absteigend mit den 0,1 größten Prozent beginnend ), und wie viele Betriebe waren jeweils betroffen (bitte getrennt auflisten nach Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening-Prämie und Junglandwirte -Prämie)? Auf der Grundlage von Auswertungen der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) ergibt sich folgende Verteilung für das Jahre 2017: 2017 Prozent der Betriebe Anzahl Betriebe (kumuliert) Gesamtwert der Zahlungsansprüche in Euro (kumuliert) 0,1 316 153.788.002 0,2 633 251.950.426 0,5 1.584 454.510.282 1 3.168 667.132.028 2 6.337 906.267.432 5 15.842 1.285.672.271 10 31.685 1.668.253.694 20 63.370 2.151.222.890 25 79.213 2.320.243.247 30 95.055 2.457.904.441 40 126.740 2.661.699.593 50 158.426 2.792.908.204 60 190.111 2.881.589.421 70 221.796 2.938.304.616 75 237.639 2.958.075.654 80 253.481 2.973.445.128 90 285.166 2.994.025.748 100 316.852 3.003.592.554 Der Wert eines Zahlungsanspruches bezieht sich ausschließlich auf die Basisprämie . Angaben für die Umverteilungsprämie, die Greening-Prämie und die Junglandwirteprämie sind auf der Grundlage von Zahlungsansprüchen daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Betriebe (absolut und in Prozent) in den jeweiligen Größenklassen erhielten Abzüge, weil sie die Vorgaben des „Greening“ nicht einhielten? 11. Wie viele Betriebe (absolut und in Prozent) in den jeweiligen Größenklassen erhielten den maximalen Abzug von der Greening-Zahlung aus der ersten Säule? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Jahr 2017 erfolgten bei den Greening-Zahlungen bundesweit Kürzungen in Höhe von 3 756 870,37 Euro. Der Betrag an verhängten Sanktionen betrug 1 758 695,48 Euro. Bundesweite Daten darüber, wie viele Betriebe (absolut und in Prozent) in den jeweiligen Größenklassen Abzüge bzw. den maximalen Abzug erhielten, liegen nicht vor. 12. In welcher Höhe haben Industrieunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Agrarzahlungen aus allen Programmen der ersten und zweiten Säule erhalten (bitte die 25 Unternehmen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie )? 13. Wie viele landwirtschaftliche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro erhalten (bitte die 25 Unternehmen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung , Direktzahlung bzw. Greeningprämie)? 14. Wie viele von diesen landwirtschaftlichen Unternehmen mit Agrarzahlungen von über 1 Mio. Euro im Jahr waren mehrheitlich in der Hand von außerlandwirtschaftlichen oder überregionalen Inverstoren, bei denen der Haupteigentümer nicht in unmittelbarer Nähe des landwirtschaftlichen Unternehmens seinen Wohnort oder Hauptsitz hat (bitte getrennt nach Jahren auflisten )? 15. In welcher Höhe haben öffentliche Institutionen wie Ministerien, Regierungspräsidien , Zweckverbände, Landesbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Bürgschaftsbanken, Kommunen und Eigenbetriebe von Kommunen und anderen öffentlichen Trägern nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015, 2016 und 2017 insgesamt Agrarzahlungen erhalten, und welche waren die die 25 Empfänger mit den höchsten Zahlungen (bitte nach erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7363 16. In welcher Höhe haben Kirchen, Kirchengemeinden, kirchliche Stiftungen und kirchliche Wohlfahrtsunternehmen wie Diakonie und Caritas jeglicher Rechtsform nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2015, 2016 und 2017 insgesamt Agrarzahlungen erhalten (bitte pro Jahr die 25 Einrichtungen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Greeningprämie )? Die Fragen 12 bis 16 werden zusammen beantwortet. Grund hierfür ist, dass die im Unionsrecht vorgeschriebene Veröffentlichungsplattform nur die Begünstigten von EU-Agrarzahlungen aufführt. Eine Unterscheidung der Begünstigten danach, ob es sich um Industrieunternehmen oder landwirtschaftliche Unternehmen handelt, erfolgt nicht. Deshalb können daraus auch nicht die in den Fragen 14 bis 16 erbetenen Informationen entnommen werden . Die EU-rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Begünstigten von EU-Agrarzahlungen (Artikel 111 und 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 – 62 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) und die zur Umsetzung der EU-Verordnungen erforderlichen nationalen gesetzlichen Regelungen (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz – AFIG, Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung – AFIV) sehen die Angabe entsprechender Kriterien im Rahmen der Veröffentlichung nicht vor. In den nachfolgenden Tabellen sind daher die 25 größten Begünstigten der Antragsjahre 2015 und 2016 (= EU-Haushaltsjahre 2016 und 2017) mit den erbetenen Zahlungen aufgeführt, ohne dass weitere Unterscheidungen gemacht wurden. Da die veröffentlichten Daten vom Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung an EU-rechtlich jeweils nur zwei Jahre lang zugänglich bleiben dürfen, können für das Antragsjahr 2014 (= EU-Haushaltsjahr 2015) keine Daten geliefert werden . EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Zeven Beihilfen für die private Lagerhaltung 538.939,73 Öffentliche Intervention 21.101.402,21 Gesamt: 21.640.341,94 Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz, Husum, Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 16.968.105,98 Molkerei Ammerland eG, Wiefelstede Beihilfen für die private Lagerhaltung 34.917,42 Öffentliche Intervention 13.350.430,76 Gesamt: 13.385.348,18 Landesbetr. f. Hochwasserschutz u. Wasserwirtschaft (LHW), Magdeburg Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 1.282.584,36 Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2007-2013) 11.910.473,33 Gesamt: 13.193.057,69 Sondervermögen „Betrieb für Bau und Liegenschaften M – V“, Rostock Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 10.834.246,99 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Interfood B.V., Bladel Beihilfen für die private Lagerhaltung 21.210,90 Öffentliche Intervention 9.418.353,62 Gesamt: 9.439.564,52 Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG, Hamburg Beihilfen für die private Lagerhaltung 81.243,78 Öffentliche Intervention 6.261.806,27 Gesamt: 6.343.050,05 EXIMO Agro-Marketing Aktiengesellschaft, Hamburg Beihilfen für die private Lagerhaltung 176.964,03 Öffentliche Intervention 6.018.440,75 Gesamt: 6.195.404,78 Ostmilch Handels GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe Öffentliche Intervention 5.985.683,05 Schulmilchprogramm 49.660,10 Gesamt: 6.035.343,15 Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau Beihilfen für die private Lagerhaltung 189.127,15 Öffentliche Intervention 5.490.698,43 Gesamt: 5.679.825,58 Land Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft, Schwerin Basisdienstleistungen und Dorferneuerung 1.019.918,02 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 1.070.281,59 Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 541.745,16 Technische Hilfe 2.642.789,51 Gesamt: 5.274.734,28 Landgard Obst + Gemüse GmbH + Co. KG, Straelen, Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 4.901.959,19 EO Spargel &Beerenfrüchte GmbH, Kloster Lehnin Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 4.892.273,94 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt Infrastruktur in Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums 748.855,47 Investitionen in materielle Vermögenswerte 1.912.934,79 Technische Hilfe 2.044.813,73 Gesamt: 4.706.603,99 Landkreis Harz, Halberstadt Dienstleistungseinrichtungen 4.304.957,42 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 96.488,62 Lokale Aktionsgruppen (LEADER) 66.106,75 Gesamt: 4.467.552,79 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7363 EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Hochwald Foods GmbH, Thalfang Öffentliche Intervention 4.440.559,79 Uelzena eG, Uelzen Beihilfen für die private Lagerhaltung 78.750,42 Öffentliche Intervention 4.307.150,34 Gesamt: 4.385.900,76 Omira Oberland-Milchverwertung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ravensburg Beihilfen für die private Lagerhaltung 56.029,15 Öffentliche Intervention 3.965.840,72 Gesamt: 4.021.869,87 Landesbetrieb Gewässer beim RP, Stuttgart Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 3.393.002,48 Melkweg Holland B.V., Ede Öffentliche Intervention 3.252.928,95 Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Dessau-Roßlau Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 3.201.665,16 Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, Blankenburg (Harz) Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2007-2013) 3.096.944,90 Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V., Hollern- Twielenfleth Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 3.011.304,04 Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, Wismar Erhöhung der Wertschöpfung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse 1.091.999,99 Investitionen in materielle Vermögenswerte 1.879.883,45 Gesamt: 2.971.883,44 Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Molfsee Basisprämie 311.741,04 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 426.375,82 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 6.383,56 Greening-Prämie 152.184,68 Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder 800,00 Investitionen in materielle Vermögenswerte 2.052.449,75 Natur- und Gewässerschutz 1.040,00 Umverteilungsprämie 1.938,29 Gesamt: 2.952.913,14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Landesamt für Umwelt (LfU), Potsdam Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 13.253.199,28 Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz, Husum Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 12.523.774,35 Land Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Landwirtschaft, Schwerin Basisdienstleistungen und Dorferneuerung 2.176.949,69 Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 2.282.658,23 Technische Hilfe 4.663.212,74 Gesamt: 9.122.820,66 Landesbetr. f. Hochwasserschutz u. Wasserwirtsch. (LHW), Magdeburg Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 6.752.253,99 Landgard Obst + Gemüse GmbH + Co. KG, Straelen Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 5.636.800,02 Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, Blankenburg (Harz) Küsten- und Hochwasserschutz (Förderperiode 2014-2020) 5.628.882,37 Pfalzmarkt für Obst- und Gemüse eG, Mutterstadt Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 4.736.199,48 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt Investitionen in materielle Vermögenswerte 2.632.047,21 Technische Hilfe 1.851.065,56 Gesamt: 4.483.112,77 SMUL, Dresden Technische Hilfe 4.094.107,45 Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse, Schwerin Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 3.807.932,88 Ministerium f. Ernährung u. Ländl. Raum, Stuttgart, Technische Hilfe 3.623.939,55 Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Molfsee Basisprämie 290.683,06 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 6.042,10 Greening-Prämie 136.099,85 Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder 800,00 Investitionen in materielle Vermögenswerte 2.777.472,51 Natur- und Gewässerschutz 4.319,50 Umverteilungsprämie 1.958,59 Gesamt: 3.217.375,61 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7363 EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG, Vechta Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 3.104.940,58 Arla Foods amba, VIBY J Öffentliche Intervention 3.091.267,75 Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V., Hollern- Twielenfleth Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 3.056.772,63 Gartenbauzentrale Papenburg eG, Papenburg Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 2.604.792,31 NLWKN, Norden Basisprämie 9.559,16 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 210,73 Greening-Prämie 4.624,94 Umverteilungsprämie 1.958,60 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen 2.570.451,03 Gesamt: 2.586.804,46 Agrargenossenschaft „Rhönperle“ eG Bremen, Geisa Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 541.480,85 Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete 509.102,06 Basisprämie 921.484,48 Direktzahlungen 10.524,37 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 19.367,24 Greening-Prämie 446.426,79 Milchsonderbeihilfe 66.165,93 Umverteilungsprämie 1.939,01 Gesamt: 2.516.490,73 Bürgschaftsbank Mecklenburg- Vorpommern GmbH, Schwerin Investitionen in materielle Vermögenswerte 2.500.000,00 HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e.G., Wolnzach Beihilfe im Hopfensektor 2.228.349,16 Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen 131.742,77 Gesamt: 2.360.091,93 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Bispingen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 945.553,19 Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete 3.300,00 Basisprämie 846.201,08 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 17.467,50 Greening-Prämie 387.661,26 Investitionen in materielle Vermögenswerte 30.895,92 Ökologischer Landbau 100.415,11 Umverteilungsprämie 1.958,60 Gesamt: 2.333.452,66 Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, Stuttgart Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder 2.160.415,41 Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Kiel Investitionen in materielle Vermögenswerte 849.217,19 Technische Hilfe 1.274.007,13 Gesamt: 2.123.224,32 Agrargen. Radensdorf eG, Lübben (Spreewald) Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 40.072,60 Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete 99.947,82 Basisprämie 657.025,22 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 14.421,50 Greening-Prämie 361.619,87 Investitionen in materielle Vermögenswerte 19.186,03 Milchsonderbeihilfe 22.783,35 Natur- und Gewässerschutz 3.930,18 Ökologischer Landbau 862.477,22 Umverteilungsprämie 1.958,59 Gesamt: 2.083.422,38 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7363 EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Agrargenossenschaft Heidefarm Sdier eG vertreten durch den Vorstand, Großdubrau Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 438.789,21 Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete 146.545,17 Basisprämie 808.794,52 Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve 16.859,62 Greening-Prämie 378.077,24 Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder 965,00 Investitionen in materielle Vermögenswerte 207.832,49 Junglandwirteprämie 3.930,36 Milchsonderbeihilfe 54.516,59 Umverteilungsprämie 1.958,60 Gesamt: 2.058.268,80 Ergänzend wird zu Frage 13 mitgeteilt, dass im EU-Haushaltsjahr 2016 insgesamt 152 Begünstigte Zahlungen über 1 Mio. Euro erhalten haben, im EU-Haushaltsjahr 2017 waren dies 125 Begünstigte. Darüber hinaus wird ergänzend zu den Fragen 13 und 14 mitgeteilt, dass die Gesamtzahlungen an Unternehmen mit Tochtergesellschaften derzeit nicht erfasst werden und deshalb in dieser Tabelle nicht dargestellt werden können. Auf Bitte des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages wird geprüft, wie eine Zusammenführung der bereits vorhandenen Daten zur EU- Agrarförderung (Direktzahlungen) von Tochtergesellschaften eines Konzerns umgesetzt werden kann, um die Transparenz zu verbessern. 17. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Betriebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern im Durchschnitt deutlich schlechtere Gewinne pro Hektar Nutzfläche erzielen als der Durchschnitt aller Betriebe im jeweiligen Bundesland (über die Entlohnung von Geschäftsführern und Vorständen der juristischen Personen hinaus), und welche Daten aus Wissenschaft, Testbetrieb-Auswertungen und der Steuerverwaltung stehen der Bundesregierung zur Aufklärung dieses Phänomens zur Verfügung? Ein Vergleich der Wirtschaftsergebnisse von Unternehmen verschiedener Rechtsformen an Hand der Erfolgsgröße „Gewinn je Hektar Nutzfläche“ ist nicht sachgerecht. Zum einen sind bei juristischen Personen bereits Steuern vom Einkommen und Ertrag entrichtet worden, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel nicht anfallen. Daher wird als Erfolgsgröße juristischer Personen in den Auswertungen von Buchführungsergebnissen für den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung die Kenngröße „Jahresüberschuss vor Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Steuern vom Einkommen und Ertrag“ verwendet. Außerdem ist bei einem Vergleich der Wirtschaftsergebnisse von Unternehmen verschiedener Rechtsformen deren unterschiedliche Arbeitsverfassung zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden bei juristischen Personen alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte entlohnt. Der Gewinn der Einzelunternehmen und Personengesellschaften umfasst hingegen auch das Entgelt für die im Unternehmen geleistete, aber nicht entlohnte Arbeit der landwirtschaftlichen Unternehmer sowie deren mitarbeitende, nicht entlohnte Familienangehörige . Deren Arbeitsleistung macht nach wie vor einen erheblichen Teil der gesamten im Betrieb geleisteten Arbeit aus. Aus diesen Gründen wird in den Auswertungen von Buchführungsergebnissen für den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung eine Einkommensgröße verwendet, die den unterschiedlichen Personalaufwand der Rechtsformen berücksichtigt . Verwendet man diesen Einkommensmaßstab, so zeigen sich keine größeren Unterschiede zwischen landwirtschaftlichen Betrieben verschiedener Rechtsformen. 18. Wie hoch sind die Steuererträge aus Ertrags- und anderen Steuern der Betriebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern pro Betrieb und pro Hektar im Vergleich mit den Steuererträgen der Familienbetriebe in diesen Ländern (bitte tabellarisch für die letzten drei verfügbaren Veranlagungszeiträume nach Rechtsformen und Bundesländern auflisten)? Umfassende Daten zu den Steuererträgen aus landwirtschaftlichen Betrieben in Form von juristischen Personen und Familienbetrieben liegen nicht vor. Lediglich zu den Ertragsteuern können sehr grobe Angaben unter vereinfachenden Annahmen gemacht werden. Zur Ermittlung der Ertragsteuerbelastung von Familienunternehmen wurde vereinfachend unterstellt, dass die Einkommensteuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Familienunternehmer im Sinne der Fragestellung sind. Unschärfen ergeben sich, da ein Steuerpflichtiger nicht gleichbedeutend mit einem Betrieb sein muss. Beispielsweise bei Personengesellschaften mit mehreren Beteiligten handelt es sich zwar nur um einen Betrieb, die einzelnen Beteiligten sind jedoch jeweils gesondert enthalten, so dass die Anzahl der Steuerpflichtigen insoweit höher als die Anzahl der Betriebe ist. Bei den einkommensteuerlichen Einkünften kann zudem nicht zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterschieden werden. Die Einkünfte aus Forstwirtschaft sind daher enthalten. Die Ergebnisse der entsprechenden Auswertungen aus den Einkommensteuerstatistiken der Jahre 2011 – 2013 und eigenen Berechnungen sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Für die Ertragsteuerbelastung von juristischen Personen wurden entsprechende Auswertungen der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerstatistiken der Jahre 2011 bis 2013 vorgenommen. Die Ergebnisse der Auswertungen und eigener Berechnungen sind ebenfalls tabellarisch dargestellt. Bei der Ertragsteuerbelastung der juristischen Personen ist zu beachten, dass diese im Vergleich zur Belastung der Einkommensteuerpflichtigen unterzeichnet ist. Körperschaften können ihren Gewinn um die an Gesellschafter gezahlten Gehälter mindern. Insoweit mindert sich zwar die Unternehmenssteuerbelastung. Das Gehalt unterliegt beim Gesellschafter (wie der Gewinn des Personenunternehmers ) aber dessen persönlicher Einkommensbesteuerung. Hierzu liegen keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7363 Zudem bildet die Einkommensteuer in der Regel bereits die vollständige Belastung des Gewinns ab. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer stellen hingegen nur die Steuerbelastung auf Unternehmensebene dar. Die Ausschüttung an die Anteilseigner ist aber ebenfalls steuerpflichtig und erhöht die Gesamtsteuerbelastung des Gewinns (hierzu liegen keine statistischen Daten vor). Personenunternehmen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft1 Jahr Bundesland Anzahl ESt-Pflichtige Festzusetzende ESt inkl. SolZ2 Steuer je Stpfl. (Sp. 4 / Sp. 3) Mio. Euro Tsd. Euro 1 2 3 4 5 2011 Berlin 122 1 11 Brandenburg 2.175 23 10 Mecklenburg-Vorpommern 2.076 47 23 Sachsen 2.694 27 10 Sachsen-Anhalt 2.261 55 24 Thüringen 1.437 14 10 neue Bundesländer insgesamt 10.765 166 15 2012 Berlin 115 1 12 Brandenburg 2.173 27 13 Mecklenburg-Vorpommern 2.035 61 30 Sachsen 2.734 35 13 Sachsen-Anhalt 2.297 79 34 Thüringen 1.399 19 14 neue Bundesländer insgesamt 10.753 223 21 2013 Berlin 121 2 20 Brandenburg 2.200 37 17 Mecklenburg-Vorpommern 2.094 87 41 Sachsen 2.702 34 13 Sachsen-Anhalt 2.329 88 38 Thüringen 1.382 20 15 neue Bundesländer insgesamt 10.828 268 25 1 Daten der Einkommensteuerstatistiken; die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen weitere vorhandene einzelne Einkunftsarten 2 Daten der Einkommensteuerstatistiken und eigene Berechnungen; die Gesamtsteuer wurde im Verhältnis der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zur Summe der Einkünfte aufgeteilt und zugeordnet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7363 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Körperschaften der Wirtschaftsabschnitte A + B (Land- und Forstwirtschaft) Jahr Bundesland Anzahl KSt-Pflichtige1 Festgesetzte KSt, SolZ und GewSt2 Steuer je Stpfl. (Sp. 4 / Sp. 3) Mio. Euro Tsd. Euro 1 2 3 4 5 2011 Berlin 45 0 2 Brandenburg 1.153 20 17 Mecklenburg-Vorpommern 856 21 25 Sachsen 739 25 34 Sachsen-Anhalt 790 23 29 Thüringen 622 19 31 neue Bundesländer insgesamt 4.205 109 26 2012 Berlin 48 0 1 Brandenburg 1.140 23 21 Mecklenburg-Vorpommern 844 26 30 Sachsen 736 30 41 Sachsen-Anhalt 776 32 41 Thüringen 615 26 41 neue Bundesländer insgesamt 4.159 137 33 2013 Berlin 52 0 1 Brandenburg 1.154 31 27 Mecklenburg-Vorpommern 851 36 42 Sachsen 725 33 46 Sachsen-Anhalt 755 45 60 Thüringen 620 30 48 neue Bundesländer insgesamt 4.157 175 42 1 Daten der Körperschaftsteuerstatistiken 2 Daten der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerstatistiken und eigene Berechnungen; die Steuerbelastung bildet nur die Unternehmensebene ab und ist damit im Vergleich zur Belastung der Personenunternehmer unterzeichnet. Angaben zu der Ertragsteuerbelastung pro Hektar können nicht gemacht werden. Zwar liegen Daten der dreijährlichen Agrarstrukturerhebungen über die landwirtschaftlich genutzten Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer Rechtsform auf Ebene der Bundesländer in der Fachserie 3 Reihe 2.1.5 „Sozialökonomische Verhältnisse“ des Statistischen Bundesamtes vor, jedoch ist eine Verknüpfung mit den steuerlichen Daten aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Bei den Daten der Agrarstrukturerhebungen handelt es sich um Ergebnisse ausschließlich für landwirtschaftliche Betriebe. Entsprechende Ergebnisse für Forstbetriebe und über die Waldflächen landwirtschaftlicher Betriebe liegen nicht vor. Zudem können Wohnsitz des Steuerpflichtigen (Zuordnung laut Einkommensteuerstatistik ) und Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs laut Agrarstrukturerhebung auseinanderfallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333