Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7365 19. Wahlperiode 25.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6879 – Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 waren mehr als 76 Millionen Personen und Sachen im Schengener Informationssystem (SIS), der größten europäischen Polizeidatenbank, zur Fahndung ausgeschrieben (Bundestagsdrucksache 19/3487). Vor fünf Jahren waren dort noch 45 Millionen Menschen gespeichert (Ratsdokument 7389/13). Am SIS nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Über die Hälfte der fast 900 000 Personenausschreibungen (501 996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses , wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129 983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/3487). Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Der aktuelle Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer (Ratsdokument 8279/18). 1. Wie viele Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2018 in das AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems (VIS) und bei Europol gespeichert? Mit Stichtag 31. Dezember 2018 waren 235 821 Fingerabdruckdaten im SIS II AFIS (Schengener Informationssystem – Deutsche Fingerabdruck-Datenbank) und 5 356 102 Fingerabdruckdaten in Eurodac gespeichert. Weder im SIS II AFIS noch in EURODAC sind Handflächenabdruckdaten gespeichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7365 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Auskunft der EU-IT-Agentur eu-LISA waren zum 1. Januar 2018 44 803 587 Fingerabdrucksätze im VIS gespeichert (Anteil Deutschland: 6 201 209). Die entsprechenden Informationen zum 1. Januar 2019 bzw. 31. Dezember 2018 liegen noch nicht vor. Zum Datenbestand der Europol Datenbank liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 2. Welche Soft‐ und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac (European Dactloscopy), im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich nach Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3487 ergeben ? Ergänzend zu den Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3487 wird nach Auskunft der EU-IT-Agentur eu-LISA im VIS und im AFIS des VIS (Biometric Matching System – BMS) folgende Software eingesetzt. VIS: ORACLE 11.2, WebLogic 11g – Oracle VIS 3.0 – Accenture (Bridge3-Konsortium) Linux 6.7 – Open Source HPUX B.11.31 – Hewlett Packard Windows Server 2012 R2 – Microsoft BMS: ORACLE 11.2, Java SE 1.8 – Oracle Linux 6.7 – Open Source Windows Server 2012 R2 – Microsoft Rabbit MQ 3.6.6 – Open Source Morpho Biometric Search Services 5.2.6 – Idemia Morpho Service Bus 5.12 – Idemia Open JDK 1.7 – Open Source Nach Auskunft der EU-IT-Agentur eu-LISA wird im VIS und im BMS folgende Hardware eingesetzt: HP Gen 8, HP Gen 9, HP Itanium Server – Hewlett Packard Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Änderungen bekannt. 3. Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol, und wie viele davon stammten aus Deutschland? Im Jahr 2018 wurden seitens Deutschlands nach Abfragen im SIS II AFIS 2 395 Treffer mit ausländischen Schengen Ausschreibungen erzielt. Im EURODAC wurden 2018 insgesamt 585 713 Treffer erzielt. Seitens Deutschlands konnten im Jahr 2018 nach Abfrage des EURODAC Systems 129 079 Treffer erzielt werden. Die Anzahl der Treffer mit deutschen Datensätzen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7365 Im VIS wurden im Jahr 2018 seitens Deutschlands 51 246 Treffer erzielt. Zahlen zu Suchanfragen und Treffern anderer am VIS teilnehmender Staaten liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Anzahl bzw. Herkunft der Treffer bei Europol liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol, und wie viele davon stammten aus Deutschland? Nach Abfragen seitens Deutschlands im Jahr 2018 an das zentrale SIS II-AFIS wurden bisher fünf technische Treffermeldungen des SIS II-AFIS falsifiziert. Betreffend das EURODAC System wurden 2018 insgesamt elf „False Hits“, davon vier von Deutschland, gemeldet. Zur Anzahl möglicher falscher Treffer nach Abfrage der Europol-Datenbanken sowie des VIS liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Was ist der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018) über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 2)? Auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3487 sowie auf die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 5a bis 5c wird verwiesen. a) Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren , bzw. welche Änderungen haben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3487 ergeben? Auf die Ausführungen der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3487 wird verwiesen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Änderungen bekannt. b) Wann sollen die Ergebnisse der nun „ausgerollten“ ersten Stufe feststehen , damit nach der erfolgten Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen weitere Länder Fingerabdruckrecherchen im SIS-AFIS durchführen , und welche Schengen-Mitgliedstaaten haben dies bereits angekündigt ? Bisher liegt der Bundesregierung kein entsprechender Ergebnisbericht von eu- LISA vor. Die drei neuen EU-Verordnungen für die Bereiche „Rückkehr“, „Grenzkontrollen “ und „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ zum Schengener Informationssystem (SIS), welche die bisherigen Rechtsakte (SIS II-Ratsbeschluss und SIS II-Ratsverordnung) zum SIS II sukzessive ersetzen werden, wurden am 7. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7365 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Inkrafttreten am 27. Dezember 2018 gelten sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten , wobei für die obligatorische SIS II-AFIS Abfrage ein Umsetzungszeitraum von zwei Jahren vorgesehen ist. Hinsichtlich der Planungen anderer Schengen-Mitgliedstaaten zur Implementierung der Fingerabdruckrecherche wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3487 verwiesen. c) Wann sollen die Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS-II- AFIS und die „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen “ nach gegenwärtigem Stand festgelegt werden, bzw. welche Berichte oder Studien werden hierfür abgewartet? Die Fertigstellung des entsprechenden Anforderungsdokumentes zur Weiterentwicklung des SIS II-AFIS ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung bis Ende des ersten Quartals 2019 zu erwarten. 6. Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS II Ratsbeschlusses sind der Bundesregierung für 2018 (Stichtag: 31. Dezember ) bekannt? Die Frage 6 wird in den Antworten zu den Fragen 6a bis 6d beantwortet. a) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Ausschreibungen von Personen sowie Sachen nach Artikel 36 Absatz 2 SIS II Ratsbeschluss (Stand: Dezember 2018): Personenausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Personenausschreibungen zur Gezielten Kontrolle Sachausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Sachausschreibungen zur Gezielten Kontrolle SIS II gesamt: 80.176 davon deutsche Ausschreibungen: 2.488 SIS II gesamt: 61.346 davon deutsche Ausschreibungen: 194 SIS II gesamt: 29.042 davon deutsche Ausschreibungen: 500 SIS II gesamt: 15.767 davon deutsche Ausschreibungen: 67 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7365 b) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Ausschreibungen zur unverzüglichen Meldung von Personen sowie Sachen nach Artikel 36 Absatz 2 SIS II Ratsbeschluss (Stand: Dezember 2018): Personenausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Personenausschreibungen zur Gezielten Kontrolle Sachausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Sachausschreibungen zur Gezielten Kontrolle SIS II gesamt: 667 davon deutsche Ausschreibungen: 453 SIS II gesamt: 194 davon deutsche Ausschreibungen: 11 SIS II gesamt: 131 davon deutsche Ausschreibungen: 96 SIS II gesamt: 39 davon deutsche Ausschreibungen: 2 c) Wie viele Personen sowie Sachen waren in nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Ausschreibungen von Personen sowie Sachen nach Artikel 36 Absatz 3 SIS II Ratsbeschluss (Stand: Dezember 2018): Personenausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Personenausschreibung en zur Gezielten Kontrolle Sachausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Sachausschreibungen zur Gezielten Kontrolle SIS II gesamt: 9.251 davon deutsche Ausschreibungen: 1.547 SIS II gesamt: 5.137 davon deutsche Ausschreibungen: 0 SIS II gesamt: 108 davon deutsche Ausschreibungen: 3 SIS II gesamt: 167 davon deutsche Ausschreibungen: 0 d) Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Ausschreibungen zur unverzüglichen Meldung von Personen sowie Sachen nach Artikel 36 Absatz 3 SIS II Ratsbeschluss (Stand: Dezember 2018): Personenausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Personenausschreibungen zur Gezielten Kontrolle Sachausschreibungen zur Verdeckten Kontrolle Sachausschreibungen zur Gezielten Kontrolle SIS II gesamt: 1.868 davon deutsche Ausschreibungen: 438 SIS II gesamt: 4.112 davon deutsche Ausschreibungen: 0 SIS II gesamt: 50 davon deutsche Ausschreibungen: 1 SIS II gesamt: 150 davon deutsche Ausschreibungen: 0 7. Wie hat sich die Anzahl der zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses im Jahr 2018 entwickelt? Die Gesamtzahl der Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II Ratsbeschluss hat sich von 174 837 im Dezember 2017 auf 200 994 mit Stand vom Dezember 2018 erhöht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7365 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Liegen der Bundesregierung neuere Zahlen vor, aus denen hervorgeht, welche Schengen-Staaten Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in welchem unterschiedlichem Ausmaß nutzen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 10 darstellen und nach Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses sowie der Kategorie „unverzügliche Meldung“ ausweisen)? Nachfolgend die Darstellung der aktuellen Ausschreibungszahlen: Staat (Stand 01.01.2019) Artikel 36 Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss davon mit Zusatz „unverzüglich SIRENE-Büro kontaktieren“ Artikel 36 Absatz 3 SIS II-Ratsbeschluss davon mit Zusatz „unverzüglich SIRENE-Büro kontaktieren“ 0001 Österreich 688 6 194 0 0002 Belgien 1808 200 144 1 0003 Island 17 7 0 0 0004 Deutschland 2717 470 1532 433 0005 Spanien 14335 4 195 21 0006 Frankreich 91296 0 4894 1200 0007 Griechenland 0 0 49 45 0008 Italien 3605 0 3988 3084 0009 Dänemark 384 1 155 133 0010 Luxemburg 11 0 24 2 0011 Niederlande 919 51 514 314 0012 Norwegen 41 23 38 22 0013 Portugal 59 15 82 42 0014 Schweden 891 3 589 481 0015 Finnland 190 33 111 60 0016 Tschechische Republik 1139 4 119 19 0017 Estland 5 3 15 15 0019 Lettland 11 0 21 0 0020 Litauen 309 1 11 0 0021 Ungarn 600 0 21 0 0022 Malta 29 1 4 1 0023 Polen 2422 1 100 30 0024 Slowenien 28 0 0 0 0025 Slowakei 210 39 30 1 0027 Vereinigtes Königreich 17214 4 1412 31 0028 Schweiz 111 0 103 0 0031 Bulgarien 302 4 49 18 0032 Rumänien 2703 0 0 0 0033 Liechtenstein 1 0 0 0 0034 Kroatien 1 0 0 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7365 9. Wie viele der nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses Ausgeschriebenen sind mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“? Zum 1. Januar 2019 bestanden 10 909 SIS-Personenfahndungen mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“. 10. Inwiefern verfügt die Bundesregierung nunmehr über Erkenntnisse zu dem hierfür in Deutschland erforderlichen technischen und personellen Anpassungsbedarf für den in der neuen Rechtsverordnung zum SIS vorgesehenen Zugriff Europols (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 13)? Die fachlichen und technischen Auswirkungen der neuen Verordnungen auf das Schengener Informationssystem befinden sich derzeit in der Analyse. Nach derzeitigem Stand wird jedoch für den Zugriff von Europol kein technischer und personeller Anpassungsbedarf in Deutschland gesehen, da die Anbindung Europols an das Zentralsystem des SIS durch die EU-Behörde eu-LISA erfolgt. 11. Wie will die Bundesregierung den „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements“ umsetzen, wonach „ein kohärenter dreistufiger Ansatz für den Informationsaustausch über ausländische terroristische Kämpfer durch optimale und kohärente Nutzung des SIS und von Europol-Daten, die Europol für den Datenabgleich [...] und für Analysen in den einschlägigen Analyseprojekten verarbeitet“, werden soll (Ratsdokumente 12223/3/17 REV 3 und 14750/17)? Grundsätzlich stehen durch Europol und das SIS die erforderlichen und geeigneten Instrumente zum Austausch von personen- und fallbezogenen Daten zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung und Verhütung von Terrorismus zur Verfügung. In den letzten Jahren wurde durch Europol, Deutschland und weitere Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die Nutzung dieser Instrumente im Rahmen des geltenden Rechts weiter zu verbessern. Überdies ist Europol bestrebt die Informationsverarbeitung bzw. des Informationsaustausches zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Hinblick auf IT-Anwendungen/-Systemen zu verbessern. So wurde zum Beispiel im EIS die Möglichkeit geschaffen, Gefährder und Relevante Personen abzubilden. Zudem wurde das SIS ertüchtigt, um bei Ausschreibungen die Art der Straftat „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ für die Nutzerinnen und Nutzer deutlicher darzustellen und dadurch effektiveres Handeln zu ermöglichen. Darüber hinaus wird auf die Erläuterungen der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3487 verwiesen . 12. Welches Verfahren hält die Bundesregierung für Treffer zu Personen, die an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind und eine „unverzügliche Meldung“ erfordern, für geeignet? Das Bundeskriminalamt sowie die Polizeien der Länder tauschen national und international Informationen zu entsprechenden Personen gemäß den regulären Meldewegen unter Nutzung bestehender nationaler und internationaler Kommunikationskanäle bzw. bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7365 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für deutsche Behörden durch die Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ nach Artikel 36 („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018)? Die neue Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ eröffnet künftig die Möglichkeit, ein gezieltes Informationsbedürfnis einer gesuchten Person zuzuordnen . Die Ermittlungsanfrage umfasst gemäß Artikel 37 Absatz 4 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) eine Befragung der Person im Einklang mit dem nationalen Recht des vollziehenden Mitgliedstaats, um die Ergebnisse anschließend dem ausschreibenden Mitgliedstaat mitzuteilen. a) Nach welcher Maßgabe dürfen auch in Deutschland Personen auf der Grundlage von Informationen oder spezifischen Fragen, die der ausschreibende Mitgliedstaat in die Ausschreibung aufgenommen hat, eingehend befragt werden? Gemäß Artikel 37 Absatz 4 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit “ (2018/1862) umfasst die Ermittlungsanfrage die Befragung einer Person, auch auf der Grundlage von Informationen oder spezifischen Fragen, die der ausschreibende Mitgliedstaat in die Ausschreibung aufgenommen hat. Die Befragung erfolgt im Einklang mit dem nationalen Recht des vollziehenden Mitgliedstaats . In Deutschland können derartige Befragungen als polizeirechtliche Maßnahme nach Maßgabe der in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes enthaltenen Befugnisse zur Befragung grundsätzlich erfolgen. In Erwägungsgrund Nr. 37 der EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) ist zudem dargelegt, dass „bestehende Rechtshilfeverfahren davon unberührt“ bleiben sollen und „die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten (...) gewahrt werden sollten, einschließlich ihres Rechts auf Rechtsbeistand“. b) Sofern dies in Deutschland nicht möglich sein soll, wie werden dann ausländische „Ermittlungsanfragen“ in Deutschland gehandhabt? Gemäß Artikel 36 Absatz 1 i. V. m. Artikel 37 Absatz 4 und Artikel 37 Absatz 6 Satz 2 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) ist als Alternativmaßnahme zu einer Ermittlungsanfrage eine verdeckte Kontrolle vorgesehen : „Wenn nach dem nationalen Recht des vollziehenden Mitgliedstaats Ermittlungsanfragen nicht zulässig sind, erfolgt für den betreffenden Mitgliedstaat stattdessen automatisch eine verdeckte Kontrolle.“ 14. Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen sowie Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018)? Die fachlichen und technischen Auswirkungen der neuen Verordnungen zu dem Schengener Informationssystem befinden sich derzeit in der Analyse. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine nähere Aussage zu möglichen Anpassungen in Deutschland diesbezüglich gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7365 15. Welches Verfahren ist für die Weiterleitung und Verarbeitung von SIRENE- Trefferberichten, (SIRENE = Nationale Kontaktstellen für den Austausch zusätzlicher Informationen) an Europol und dort enthaltene Informationen über Personen, die an Terrorismus oder an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind, vorgesehen? Gemäß Artikel 48 Absatz1 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ (2018/1862) wird Europol an den Informationsverbund des Schengener Informationssystems (SIS) angeschlossen. Damit erhält Europol die Möglichkeit, auf den Fahndungsbestand des SIS zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung des Mandates notwendig ist. Darüber hinaus wird Europol an das Netzwerk zum Austausch von Zusatzinformationen zum SIS angeschlossen. Über dieses Netzwerk können alle Zentraldienststellen (SIRENE-Büros) der Mitgliedstaaten Zusatzinformationen zu Fahndungen des SIS austauschen. Hierdurch wird es Europol künftig möglich sein, im Rahmen des Mandats, Informationen zu Fahndungen im Allgemeinen sowie im Speziellen zu Fahndungen mit Terrorismusbezug zu erlangen. Vor einer Weiterverarbeitung durch Europol unterliegen die in diesem Zuge übermittelten Informationen gemäß Artikel 48 Absatz 4 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit “ (2018/1862) der Zustimmungspflicht des ausschreibenden Mitgliedstaates . Gemäß Artikel 48 Absatz 8 EU-VO „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit “ (2018/1862) besteht für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, Europol bei Ausschreibungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten zu informieren . 16. Welche Mittel will die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen aus dem „Innere Sicherheitsfonds“ der Europäischen Union (ISF) beantragen? Um die Umsetzung der neuen Verordnung zu realisieren, wird in Betracht gezogen , Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Fonds für die Innere Sicherheit zu beantragen . Dies befindet sich derzeit noch in fachlicher Prüfung. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen ein neuer Komitologieausschuss eingesetzt werden soll, welchen Auftrag hat dieser, und wer gehört diesem an? Die Europäische Kommission hat auf Ratsarbeitsgruppenebene im Dezember 2018 darüber informiert, dass im Rahmen der Umsetzung der SIS-Verordnungen in Hinblick auf die vorgesehenen Durchführungsrechtsakte ein neuer Komitoligieausschuss eingesetzt wird. Nach Auskunft der Europäischen Kommission sollen in diesem Ausschuss die gleichen Vertreter der Mitgliedstaaten vertreten sein, die im bisherigen SIS-VIS-Ausschuss vertreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7365 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Empfehlungen der Studie des LIBE-Komitees (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten und Inneres) zum Vergleich von DNA-Daten im Prüm- Verfahren (http://gleft.de/2iT, Seite 42), bzw. welche der dort aufgeworfenen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten wurden in der jährlichen DNA-Anwender-Tagung mit dem Bundeskriminalamt erörtert (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 17)? Die Inhalte der genannten Studie wurden bei der DNA-Anwender-Tagung 2018 nicht erörtert, da auf der jährlich stattfindenden Tagung unter Beteiligung von Fachvertretern der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes fachliche Defizite und Optimierungsmöglichkeiten beim Betrieb der DNA-Datenbank vor allem auf nationaler Ebene erörtert werden. Die in der LIBE-Studie gelisteten Empfehlungen mit den Zielen u. a. zur Modernisierung, zum Datenschutz und zur Transparenzsteigerung des Prüm-(DNA) Datenaustausches können überwiegend nur durch Verfahrensänderungen auf internationaler Ebene durch einstimmigen Beschluss aller EU-Prüm-Staaten beschlossen werden. 19. Welche Datenbanken des Zolls sowie des Justiz- und Innenbereichs könnten aus Sicht der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union zusammengelegt oder vernetzt werden, und wann wollen die Europäische Kommission bzw. die Sachverständigengruppe zur Interoperabilität von IT-Systemen aus dem Zoll- sowie Justiz bzw. Innenbereich hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bericht oder eine Machbarkeitsstudie vorlegen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU-Kommission im vierten Quartal 2018 zu einem „practitioners meeting“ eingeladen, in dem die Frage der möglichen Vernetzung von Datenbanken aus dem Justiz- und Innenbereich sowie aus dem Zollbereich beraten werden sollte. Der Bundesregierung, die an dem Termin nicht teilgenommen hat, ist kein Sachstand und auch kein Zeitplan einer vom Fragesteller in Bezug genommenen Sachverständigengruppe bekannt, und daher auch nicht, wann sie ggf. einen Abschlussbericht vorlegen wird. Der Bundesregierung ist weiterhin nicht bekannt, dass zu dieser Thematik bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt wäre. 20. Wie viele Europäische Ermittlungsanordnungen wurden im Jahr 2018 von welchen Bundes- oder Landesbehörden über das Bundeskriminalamt an welche Vollstreckungsstaaten gesteuert, und in welchen Fällen erfolgte dies über Eurojust? a) Wie viele der Anträge wurden ausgeführt, und wie viele wurden abgelehnt , und welche Gründe waren für die Ablehnung maßgeblich? Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet. Bundesweite Statistiken zu eingehenden oder ausgehenden Europäischen Ermittlungsanordnungen existieren nicht. Innerhalb der Europäischen Union verläuft die grenzüberschreitende strafrechtliche Zusammenarbeit unmittelbar zwischen den zuständigen justiziellen Stellen in den Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind damit vor allem die Staatsanwaltschaften und Gerichte in den Ländern für die Anordnung oder die Erledigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung zuständig. Der Bundesregierung liegen insoweit auch keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Ermittlungsanordnungen deutscher Stellen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anerkannt und vollstreckt wurden, oder in wie vielen Fällen umgekehrt eingehende Europäische Ermittlungsanordnungen von den zuständigen deutschen Stellen erledigt oder zurückgewiesen wurden und aus welchen Gründen eine Ablehnung gegebenenfalls erfolgte. Auch das deutsche Büro von Eurojust erfasst statistisch nicht, in wie vielen Fällen seiner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7365 Tätigkeit eine eingehende oder ausgehende Europäische Ermittlungsanordnung zu Grunde liegt. Für das Jahr 2018 hat das deutsche Büro von Eurojust zwar insgesamt 59 Sachverhalte verzeichnet, bei denen eine Europäische Ermittlungsanordnung bereits bei Eröffnung eines Eurojust-Falles vorlag. Diese Zahl sagt aber nichts darüber aus, ob und in wie vielen Fällen im Laufe eines bereits eröffneten Eurojust-Falles noch Europäische Ermittlungsanordnungen erlassen werden; diese werden dann vom deutschen Eurojust-Büro nicht gesondert erfasst. b) Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ein Portal für die zuständigen Behörden in der EU für die Zwecke der Europäischen Ermittlungsanordnung, der gegenseitigen Rechtshilfe und anderer Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen errichten bzw. fertigstellen, um dort auch die Zahlen zu Europäischen Ermittlungsanordnungen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Frage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Cornelia Ernst vom 11. Dezember 2018, DE E-004970/2018)? Gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 16 und 17 auf Bundestagsdrucksache 19/1493 ist der Sachstand im Wesentlichen unverändert. 21. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol -Analyseprojekt „Travellers“ als „ausländische Kämpfer“ gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 22. Welche Zahl zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2018 bis zum Stichtag 31. Dezember zu den verschiedenen Interpol- Datenbanken bekannt? Der Bundesregierung sind die Statistiken des Generalsekretariats von Interpol bekannt , wonach 208 388 internationale Personenfahndungen der weltweit 194 Mitgliedstaaten erfasst sind (Stichtag: 31. Oktober 2018). Die Zahlen zum 31. Dezember 2018 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333