Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7366 19. Wahlperiode 25.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6953 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7366 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterhält den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Zudem hat es die Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und – in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – die Datenethikkommission eingesetzt. Die Behörden im Geschäftsbereich des BMJV unterhalten keine Expertengremien. 2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen und Einzelaspekten der Digitalisierung mit verbraucherpolitischer Bedeutung. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission hat den Auftrag, den Reformbedarf im Personengesellschaftsrecht zu ermitteln und Vorschläge für Änderungen zu entwickeln, mit denen es an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens angepasst werden kann. Dies kann Fragen der Digitalisierung umfassen. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Datenethikkommission beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen und Einzelaspekten der Digitalisierung. Sie soll binnen eines Jahres ethische Maßstäbe und Leitlinien für den Umgang mit Daten und Algorithmen sowie künstlicher Intelligenz erarbeiten und konkrete Handlungsoptionen entwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7366 3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat befasst sich primär mit Fragen des Verbraucherschutzes. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission befasst sich nicht mit Fragen des Verbraucherschutzes. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Datenethikkommission der Bundesregierung beschäftigt sich auch mit Fragen des Verbraucherschutzes. 4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen befasst sich auch mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission befasst sich auch mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Datenethikkommission befasst sich auch mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat wurde durch Erlass des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2014 über die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Verbraucherfragen bei dem BMJV eingerichtet (im Folgenden „Einrichtungserlass“). Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Einsetzung der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erfolgte durch Bestellungsschreiben der Staatssekretärin des BMJV vom 23. Juli 2018. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Datenethikkommission ist mit Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eingesetzt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7366 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das BMJV bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen. Einzelheiten hierzu sind § 2 des Einrichtungserlasses festgelegt. Dieser ist im Internet unter www.svr-verbraucherfragen.de abrufbar . Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission hat den Auftrag, den Reformbedarf im Personengesellschaftsrecht zu analysieren und gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform des Rechts der Personengesellschaften zu erarbeiten. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Bundesregierung hat der Datenethikkommission für ihre Arbeit Leitfragen an die Hand gegeben, die im Internet unter www.bmjv.de abrufbar sind. 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat ist ohne Befristung eingerichtet worden. Nach § 4 Absatz 1 Einrichtungserlass beruft das BMJV die Mitglieder des Rats vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel jeweils für die Dauer von vier Jahren. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission ist ohne Befristung berufen worden. Aus der Formulierung des Auftrags im Koalitionsvertrag folgt, dass ein Abschluss der Arbeiten der Kommission bis Ende der laufenden Legislaturperiode angestrebt ist. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Datenethikkommission hat ihre Arbeit im September 2018 aufgenommen und wird voraussichtlich im Herbst 2019 ihre abschließenden Empfehlungen vorlegen. 8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Das BMJV wird, gemeinsam mit dem BMI, voraussichtlich eine Expertenkommission einsetzen, die laut Koalitionsvertrag Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden. Nähere Einzelheiten zur der Ausgestaltung und dem Auftrag der Kommission stehen noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7366 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat besteht aus folgenden Mitgliedern: Prof. Dr. Nina Baur, Soziologin, Professorin für Methoden der empirischen Sozialforschung am Institut für Soziologie, Technische Universität Berlin Susanne Dehmel, Juristin, Mitglied der Geschäftsleitung, Bitkom e. V., dort Leitung des Geschäftsbereichs Recht & Sicherheit, Prof. Dr. Veronika Grimm, Ökonomin, Inhaberin des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre , insb. Wirtschaftstheorie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg, Dr. Nicola Jentzsch, Ökonomin, Projektleiterin Datenökonomie, Stiftung Neue Verantwortung, Prof. Dr. Peter Kenning, Betriebswirt, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre , insbesondere Marketing, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz, Rechtswissenschaftler, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht am Europäischen Hochschulinstitut Florenz, Sven Scharioth, Politikwissenschaftler, Verbraucherzentrale Bundesverband, dort Projektleiter Marktwächter Digitale Welt, Prof. Dr. Louisa Specht, Rechtswissenschaftlerin, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht, Rheinische Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn, Prof. Dr. Gert G. Wagner, Ökonom, Research Associate beim Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft Berlin, Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (MPIB) Berlin, Senior Research Fellow bei der Längsschnittstudie Soziooekonomisches Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Kommission besteht aus folgenden externen Expertinnen und Experten des Personengesellschaftsrechts : Vorsitzender Richter am BGH a. D. Prof. Dr. Alfred Bergmann, Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität Köln, Notar Dr. Marc Hermanns, Köln, Rechtsanwalt Dr. Thomas Liebscher, Mannheim, Rechtsanwältin Dr. Gabriele Roßkopf, Stuttgart, Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim, Prof. Dr. Frauke Wedemann, Universität Münster und Prof. Dr. Johannes Wertenbruch, Universität Marburg. Den Vorsitz in der Kommission führt das BMJV. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7366 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datenethikkommission der Bundesregierung Die Kommission besteht aus folgenden Expertinnen und Experten bzw. Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen: Prof. Dr. Johanna Haberer, Leitung der Professur für Christliche Publizistik und Geschäftsführerin des Instituts für Praktische Theologie an der Friedrich- Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen, Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Prof. Dr. Dirk Heckmann, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof , Prof. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., Honorarprofessor an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg , Prof. Dr. Mario Martini, Leiter des Programmbereichs „Transformation des Staates durch Digitalisierung“ und Stellvertretender Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer, Lehrstuhlinhaber an der DUV Speyer, Paul Nemitz, Hauptberater in der EU Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Sabine Sachweh, Professorin für Angewandte Softwaretechnik an der Fachhochschule Dortmund und Sprecherin und Vorstandsmitglied des Instituts für die Digitalisierung von Arbeits- und Lebenswelten (IDiAL) der Fachhochschule Dortmund, Christin Schäfer, Gründerin und Geschäftsführerin des Unternehmens acs plus, einer Boutique für Data Science, Aufsichtsrätin bei GRIPS Energy, Beirätin der Forschungsgruppe Big Data Analytics des IW Köln, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht und Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Technischen Hochschule Köln, Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V., Prof. Dr. Judith Simon, Professorin für Ethik in der Informationstechnik an der Universität Hamburg, Prof. Dr. Wolfgang Wahlster, Professor für Informatik an der Universität des Saarlandes, Geschäftsführer und technisch-wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz in Saarbrücken, Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien, Präsidentin des European Law Institute (ELI), Prof. Dr. Thomas Wischmeyer, Juniorprofessor (Tenure Track) für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin an der Universität zu Köln, Vorsitzende des Europäischen Ethikrates der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7366 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Die Auswahl der Mitglieder des Sachverständigenrats folgt den in § 3 Absatz 1 Einrichtungserlass festgelegten Kriterien. Danach soll der Rat interdisziplinär besetzt sein, und seine Mitglieder sollen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Verbraucherfragen, insbesondere in der Verbraucherwissenschaft, der Verbraucherpolitik und im Verbraucherschutz, verfügen. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Mitglieder der Kommission sind anhand ihrer praktischen und wissenschaftlichen Arbeit und Expertise auf dem Gebiet des Rechts der Personengesellschaften ausgewählt worden. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Bundesregierung hat eine fachkundige, interdisziplinäre und paritätische Besetzung der Datenethikkommission vorgenommen. Die ausgewählten 16 Mitglieder sind in ihrem jeweiligen Fachgebiet herausragende Persönlichkeiten oder repräsentieren gesellschaftlich relevante Institutionen. 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Die Interessen der Verbraucher werden im Sachverständigenrat zum einen durch den spezifisch an den Interessen der Verbraucher orientierten Auftrag aus § 2 Einrichtungserlass, zum anderen durch die Besetzung mit Experten, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Verbraucherfragen verfügen, gewährleistet . Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird alle maßgeblichen Interessen berücksichtigen, hierzu zählen auch die berührten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Datenethikkommission der Bundesregierung Unter anderem ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Mitglied der Datenethikkommission und hat daher Gelegenheit, seine besondere Expertise im Bereich Verbraucherpolitik in die Kommissionsarbeit einzubringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7366 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat hat nach § 9 Einrichtungserlass die Möglichkeit, Dritten Gelegenheit zu geben, zu wesentlichen, sich aus seinem Auftrag ergebenden Fragen Stellung zu nehmen. Dies schließt auch die Anhörung von Vertretern kleiner und mittelständischer Unternehmen ein. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften wird Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personengesellschaften haben. Mittelständische, insbesondere kleine Unternehmen, sind häufig in der Rechtsform einer Personengesellschaft verfasst. Wie bei jedem Gesetzesvorhaben sind die Interessen der betroffenen Gruppen, hier die der Gesellschafter und der Gesellschaft, sowie von Gläubigern und Belange des Rechtsverkehrs in Ausgleich zu bringen, mithin auch Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Datenethikkommission der Bundesregierung Unter anderem ist der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Mitglied der Datenethikkommission und hat daher Gelegenheit, seine besondere Expertise im Bereich Wirtschaftspolitik in die Kommissionsarbeit einzubringen. Überdies ist die Geschäftsführerin eines KMU Mitglied der Datenethikkommission. 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet. Das BMJV ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die „klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels - und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte. Das BMJV verantwortet zudem innerhalb der Bundesregierung seit Beginn der 18. Legislaturperiode auch den Bereich der Verbraucherpolitik. Nicht zuletzt aufgrund dieser großen Bandbreite an Aufgaben im Rahmen der Gesetzgebung und des rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sind alle Abteilungen des BMJV in verschiedenen Zusammenhängen auch immer wieder mit Aspekten der Digitalisierung befasst. Denn die Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, welches alle Bereiche der Gesellschaft, der Wirtschaft und auch der Verwaltung erfasst. Ähnlich verhält es sich mit Fragen des Verbraucherschutzes sowie solchen, die für kleine und mittlere Unternehmen relevant sind: Auch hier handelt es sich um übergreifende Themen, mit denen alle Fachabteilungen in unterschiedlichem Umfang befasst sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7366 Daher lässt sich die Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMJV, die mit Aspekten der Digitalisierung und des Verbraucherschutzes sowie mit für kleine und mittlere Unternehmen relevanten Themen befasst sind, nicht konkret beziffern. Auch soweit sich die Fragen auf die nachgeordneten Behörden des BMJV, d. h. auf das Bundesamt der Justiz, das Deutsche Patent- und Markenamt und den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beziehen, ist eine solche Bezifferung mit Blick auf die querschnittartige Relevanz der genannten Themen nicht möglich. 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Sachverständigenrat ist in seiner Arbeit unabhängig. Die vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen werden durch die Fachabteilungen des BMJV ausgewertet . Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Das BMJV beabsichtigt, nach Abschluss der Arbeiten der Expertenkommission einen Referentenentwurf zur Reform des Personengesellschaftsrechts vorzulegen. Im Zuge der Entwurfserstellung wird geprüft, inwieweit auch die Arbeitsergebnisse der Kommission in dem Modernisierungsgesetz aufgegriffen werden können . Datenethikkommission der Bundesregierung Eine Evaluation der laufenden Arbeit der Datenethikkommission der Bundesregierung findet nicht statt, da es sich um eine unabhängig arbeitende Expertenkommission handelt. Die Bundesregierung wird jedoch die abschließenden Empfehlungen der Datenethikkommission auswerten und ggf. bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. 17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Der Erfolg des Sachverständigenrats bemisst sich an der Erfüllung des in § 2 Einrichtungserlass festgelegten Auftrags und der in § 8 des Erlasses festgelegten Aufgaben . Durch seine Gutachten, Expertisen und Stellungnahmen trägt der Rat zu einer Verbreiterung der verbraucherbezogenen Wissensbasis und zu einer auf Evidenz basierenden Verbraucherpolitik bei. Darüber hinaus leistet er wertvolle Impulse und Beiträge zu verbraucherpolitische Debatten in Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Bundesregierung hat mit der Datenethikkommission ein fachkundig besetztes Expertengremium berufen, mit dessen abschließenden Empfehlungen im Herbst 2019 gerechnet wird. Die Empfehlungen werden von der Bundesregierung ausgewertet und können in der weiteren Arbeit aufgegriffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7366 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Die Beiträge des Sachverständigenrats werden im Internet unter www.svrverbraucherfragen .de veröffentlicht. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Es ist vorgesehen, die in der Expertenkommission erarbeiteten Gesetzesvorschläge zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird insbesondere über die Website des BMJV erfolgen sowie über das Bundespresseamt. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Bundesregierung plant, die Abschlussempfehlungen der Datenethikkommission zu veröffentlichen. Die laufende Kommissionsarbeit dokumentiert die Bundesregierung überdies, indem sie beispielsweise die Tagesordnungen der Sitzungen im Internet unter www.bmjv.de bereitstellt. Dort finden sich auch die Empfehlungen der Datenethikkommission für die Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung und für eine partizipative Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). 19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das BMJV veröffentlicht die in seiner Federführung erarbeiteten Entwürfe für Gesetze im Rahmen seines Internetauftritts unter www.bmjv.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. Soweit bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen einzelne Studien o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regelmäßig in der Begründung erwähnt. Je nach Auftrag und Mandat wirken Expertengremien nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern kann auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung deren Arbeitsergebnisse in Richtung eines „legislativen Fußabdrucks“ im Sinne des Fragestellers nicht pauschal beurteilt werden. Speziell für die hier genannten Expertengremien des BMJV kann ergänzend auf Folgendes hingewiesen werden: Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Eine unmittelbare Beteiligung des Sachverständigenrates an der Formulierung von Referentenentwürfen ist nicht vorgesehen. Der Rat ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Durch die vorgesehene Veröffentlichung der Vorschläge der Expertenkommission wird transparent gemacht, welche Teile eines späteren Referentenentwurfs von der Kommission erarbeitet wurden. Datenethikkommission der Bundesregierung Eine unmittelbare Beteiligung der Datenethikkommission an der Formulierung von Referentenentwürfen ist nicht vor-gesehen. Die Kommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7366 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Grundsätzlich finden die Empfehlungen des Sachverständigenrats Eingang in die verbraucherpolitischen Diskurse in den verschiedenen Arbeitsbereichen des BMJV. Es ist dabei im Einzelfall zu beurteilen, welche Empfehlungen aufgegriffen werden. Wesentliche Kriterien sind die herausgehobene verbraucherpolitische Bedeutung der Empfehlung sowie die rechtliche und haushälterische Umsetzbarkeit. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Die Vorschläge der Expertenkommission werden aufgegriffen, wenn sie geeignet sind, zu dem vorgesehenen Ziel beizutragen, das Personengesellschaftsrecht zu reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anzupassen. Datenethikkommission der Bundesregierung Die Bundesregierung wird die Abschlussempfehlungen der Datenethikkommission abwarten, mit denen im Herbst 2019 gerechnet wird. Die Frage, welche Empfehlungen der Datenethikkommission aufgegriffen werden, wird im Rahmen der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien niedergelegten Verfahren entschieden. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Die Fragen 21 und 22 werden zusammen beantwortet. Sachverständigenrat für Verbraucherfragen Für die Arbeit des Sachverständigenrats sind im Bundeshaushalt 2019 in Kapitel 0711 Kapitel 526 02 480.000 Euro veranschlagt. Mittel für Öffentlichkeitsarbeit sind darin enthalten. Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Im Bundeshaushalt 2019 sind keine Mittel für die Arbeit und die Öffentlichkeitsarbeit der Expertenkommission bereitgestellt. Es gibt insoweit auch noch keine Planung für diese Legislaturperiode. Datenethikkommission der Bundesregierung Für die Datenethikkommission werden in der 19. Legislaturperiode voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 380.000 Euro bereitgestellt, wovon im Jahr 2019 voraussichtlich 300.000 Euro bereitgestellt werden. Darin enthalten sind unter anderem auch Mittel für zwei öffentliche Diskussionsveranstaltungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333