Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7372 19. Wahlperiode 25.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6726 – Inhaltliche Positionen der Bundesregierung bei Verhandlungen um den globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie „DER TAGESSPIEGEL“ in seiner Onlineausgabe vom 12. November 2018 berichtete, hält das Auswärtige Amt Informationen über den Verhandlungsverlauf bei den insgesamt sechs Verhandlungsrunden zum Migrationspakt zurück und will insbesondere nicht darauf eingehen, welche inhaltlichen Zugeständnisse die Bundesregierung im Verlauf der Erarbeitung des finalen Entwurfes gemacht hat. (www.tagesspiegel.de/politik/auswaertiges-amt-sperrt-sichregierung -verschweigt-zugestaendnisse-beim-migrationspakt/23619872.html). Allerdings besteht bei solch weitreichenden multinationalen Verträgen ein besonderes Informationsbegehren der Bevölkerung, dem eine transparente Demokratie und die Regierung als Vertretung des Volkes nach Auffassung der Fragesteller Rechnung tragen muss. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt die in der Vorbemerkung der Fragesteller zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration am 19. Dezember 2018 bei lediglich fünf Gegenstimmen von Israel, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn und den USA mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich und transparent gemacht. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6050 verwiesen. Drucksache 19/7372 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Des Weiteren wiederholt die Bundesregierung, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6515 wird verwiesen. 1. Wie lauteten die ursprünglichen Verhandlungspositionen der Bundesregierung bezüglich der Inhalte des globalen Migrationspaktes der Vereinten Nationen (VN)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. 2. Welche Elemente des Migrationspakts sind im deutschen Interesse verfasst worden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. 3. Welche Verhandlungspositionen musste die Bundesregierung im Zuge der Verhandlungen aufgeben? 4. Hat die Bundesregierung konkrete Zugeständnisse zum Zustandekommen des Migrationspaktes gemacht? Wenn ja, welche? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. 5. Existieren auf Seiten der Bundesregierung inhaltliche Bedenken bei Einzelmaßnahmen des Migrationspakts? Welche Punkte werden konkret kritisiert? Die Bundesregierung hat keine inhaltlichen Bedenken zu den im Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration genannten Zielen. Sie ist mit dem Verlauf der Verhandlungen zum Globalen Pakt und mit dem erzielten Endergebnis zufrieden und sieht ihre Kerninteressen im Text des Globalen Paktes vollumfänglich enthalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7372 6. Plant die Bundesregierung, die einzelnen im Migrationspakt definierten Forderungen in deutsches Recht ganz oder teilweise zu übernehmen? Der Globale Pakt ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik der Bundesregierung . So sieht auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine verbesserte Steuerung von Zuwanderung vor. Die nationale Umsetzung des Globalen Paktes ist freiwillig und steht im souveränen Ermessen der Mitgliedstaaten. Die Fortschritte sollen dabei im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemeinsam vereinbarten Ansatzes regelmäßig und freiwillig nachgehalten werden. 7. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Union plant, den Migrationspakt oder Teile davon in europäisches Recht zu überführen? Der Bundesregierung ist ein solches Vorhaben nicht bekannt. 8. Besteht aus juristischer Perspektive die Möglichkeit, dass Inhalte des Migrationspaktes automatisch Teil des Völkergewohnheitsrechtes werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/5815 verwiesen. Diese Aussagen stehen auch im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2018 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2018 – 2 BvQ 105/18 – Rn. (1-23)). 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, dass der Migrationspakt geeignet sei, die Souveränität Österreichs zu gefährden? Die Bundesregierung stellt fest, dass Österreich bei der Abstimmung über den Globalen Pakt in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2018 nicht mit „Nein“ gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten hat. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6050 verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auf welcher Grundlage der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz zu diesem Ergebnis kommt? Die Bundesregierung kommentiert und interpretiert grundsätzlich nicht die Entscheidungsfindung anderer Regierungen. 11. Ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht, dass der Migrationspakt geeignet sei, die Souveränität Deutschlands zu beschneiden? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6050 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6515 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333