Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 25. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7383 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6801 – Fortbestand Stationierungskonzept V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Struktur der Bundeswehr wird durch das Weißbuch, die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil für die Zukunft verändert. Der Bedarf der Bundeswehr an Unterkünften und anderer Infrastruktur wie Lager- und Instandhaltungseinrichtungen verändert sich erheblich. Die Reorganisation und insbesondere der Ausbau bisher abgebauter Bestände und abgebauten Personals, zum Beispiel im Beschluss des Leitungsboards Personal vom November 2018, lässt den Bedarf anwachsen. Das bisherige Stationierungskonzept der Bundeswehr von 2011 spiegelt daher nicht die Bedürfnisse wider, die durch das Weißbuch, die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil definiert wurden. Entscheidungen darüber, wo und in welcher Form die Bundeswehr zukünftig stationiert sein wird, haben Auswirkungen auf Länder und Kommunen, und nicht zuletzt auf Soldatinnen und Soldaten und zivile Beschäftigte der Bundeswehr. Darüber hinaus ist eine breite Verteilung der Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wichtig für eine Verwurzelung der Bundeswehr in der Gesellschaft . Daher hat die Frage nach der zukünftigen Stationierung, auch in Hinblick auf die Verwerfungen durch das Stationierungskonzept 2011, besonderes Gewicht. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD spricht von einer Prüfung des zukünftigen Bedarfs, die auch bereits abgegebene Liegenschaften umfassen solle. Eine Umsetzung dieser Forderung lässt allerdings bisher auf sich warten. 1. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts? Wenn ja, wann wird sie ein neues Stationierungskonzept vorlegen? Eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts ist nicht geplant. Drucksache 19/7383 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Grundprinzipien beziehungsweise Entscheidungsfaktoren wird die Bundesregierung bei der Neufassung des Stationierungskonzepts den Entscheidungen zugrunde legen? 3. Wird die Bundesregierung eine Gewichtung dieser Entscheidungsfaktoren vornehmen, und wenn ja, wie wird diese ausgestaltet? 4. Werden Kommunen in den Prozess der Erstellung einbezogen, und wenn ja, wie? 5. Wie sieht die Bundesregierung vor, zukünftig auf die besonderen Interessen der Kommunen bei der Frage der Schließung oder Veränderung von Standorten einzugehen? 6. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der weiteren Planung eines Stationierungskonzepts die von Vertretern der Städte und Kommunen geäußerten Wünsche bezüglich des Verbleibs oder des Abzugs der Bundeswehr? 7. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Umsetzung vor, falls sie ein neues Stationierungskonzept plant? 8. Sind die zur Umsetzung benötigten einzelnen Maßnahmen ausreichend haushalterisch hinterlegt? 9. Wie hoch sind diese jeweiligen Haushaltsmittel, auf die sich Frage 7 bezieht, in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt? 10. Wie werden Öffentlichkeit und betroffene Kommunen über die Entscheidungen über Stationierungen informiert werden? Werden die Betroffenen, wie bei der letzten Veröffentlichung eines Stationierungskonzeptes , durch eine „Stationierungsbroschüre“ informiert? Die Fragen 2 bis 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung, in Hinblick auf die neu erstellte Konzeption der Bundeswehr und dem sich daraus ergebenden Fähigkeitsprofil eine Abweichung vom Stationierungskonzept, ohne dieses neu zu überarbeiten? a) Welche Standorte sind betroffen? b) Welche Veränderungen werden vorgenommen? Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet. Die sicherheitspolitische Entwicklung der letzten Jahre verlangt eine neue Schwerpunktbildung im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung. Dazu wurde ein neues Fähigkeitsprofil beschlossen. Die Ausrichtung der Bundeswehr an diesem neuen Fähigkeitsprofil kann zum Teil auch strukturelle Entscheidungen nach sich ziehen. Die Planungsvorgabe hierzu sieht im Wesentlichen moderate Anpassungen der Struktur der Bundeswehr vor. Das bedeutet, dass die Realisierung des neuen Fähigkeitsprofils der Bundeswehr nach derzeitigem Erkenntnisstand überwiegend auf derzeit vorhandenen Strukturen und Stationierungen aufbauen wird. Die Planungen hierzu dauern an. Bezüglich zusätzlich erforderlicher Lagerkapazitäten wurde die Wiederinbetriebnahme von fünf Materiallagern entschieden und am 14./15. Januar 2019 kommuniziert (Materiallager Hardheim (Baden-Württemberg), Materiallager Huchenfeld (Baden- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7383 Württemberg; Pforzheim), Materiallager Königswinter (Nordrhein-Westfalen), Materiallager Bargum (Schleswig-Holstein), Materiallager Ladelund (Schleswig- Holstein)). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung eine Evaluierung des Stationierungskonzeptes 2011 durchgeführt? 13. Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Evaluierung aufgezeigt? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Frage 12 ist Grundlage für die aufbauende Frage 13. Das Stationierungskonzept obliegt grundsätzlich einer ständigen Überprüfung hinsichtlich sicherheitspolitischer Veränderungen, der Weiterentwicklung oder Änderungen von Fähigkeiten sowie der hieraus abzuleitenden Anpassungen an Strukturen oder Material. Hieraus gegebenenfalls resultierender Anpassungsbedarf orientiert sich unverändert an den Grundprinzipien Funktionalität, Wirtschaftlichkeit , Attraktivität und Präsenz in der Fläche. 14. Welche Vereinbarungen sind innerhalb der Bundesregierung zu bestehenden Standorten getroffen, welche zu derzeit in der Schließung befindliche, und welche zu bereits abgegebenen? Mit Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde vereinbart: „Vor einer endgültigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden jeweils noch einmal den zukünftigen Bedarf prüfen . Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prüfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist.“ 15. Welche Liegenschaften sind vom Verkaufsmoratorium, welches die Bundesregierung für bisherige Standorte und Liegenschaften, die zum Verkauf anstehen ausgesprochen hat, betroffen (bitte auflisten)? Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit ein Verkaufsmoratorium ausgesprochen. 16. Bei welchen bereits abgegebenen Liegenschaften wird eine Rückübernahme, zum Beispiel nach der Rückgabe der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), durch die Bundeswehr geprüft? Sich aus dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr ergebende Veränderungen werden hinsichtlich eines ggf. hieraus resultierenden geänderten Bedarfs an Infrastruktur untersucht. Kann dieser nicht aus dem Bestand der in der Bundeswehr verfügbaren Infrastruktur gedeckt werden, wird sie an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Deckung eines spezifischen Bedarfs herantreten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 22 (Munitionslager Kriegsfeld (Rheinland-Pfalz)) verwiesen. Drucksache 19/7383 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Veränderungen in der Struktur innerhalb der Standorte werden derzeit geplant oder sind vorgesehen, beispielsweise in Bezug auf die Versorgung mit Mannschaftsheimen und Kantinen oder anderen sozialen Einrichtungen ? Die bewirtschaftete Betreuung im Betrieb Inland ist in ihren heutigen Strukturen mittel- bis langfristig wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Zudem wird sie dem neu formulierten Bedarf der Streitkräfte nicht gerecht. Das Bundesministerium der Verteidigung hat daher eine Evaluierung zum Prozess der Neuausrichtung der bewirtschafteten Betreuung durchgeführt und in intensiver Abstimmung mit den militärischen Organisationsbereichen ein Entwicklungskonzept für die bewirtschaftete Betreuung erstellt. Ziel ist es, die bewirtschaftete Betreuung, ausgerichtet an den Bedarfen der Streitkräfte , nachhaltig und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie an den Standorten , wo sie bereits jetzt nur noch eingeschränkt vorhanden ist, wieder auszubauen. 18. Welche Veränderungen in der Struktur innerhalb der Standorte werden derzeit aufgrund des erhöhten Bedarfs an Lagerräumen für Waffen oder Munition geplant? 19. Sind die für diese Veränderungen vorgesehenen Finanzmittel bereits mit Haushaltsmitteln hinterlegt? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Frage 18 ist Grundlage für die aufbauende Frage 19. Bislang wurde ein erhöhter Bedarf an Lagerräumen für Waffen oder Munition innerhalb der Standorte noch nicht spezifiziert. Sofern die vorhandenen Lagerkapazitäten an betroffenen Standorten nicht ausreichen sollten, werden ggf. entsprechende Infrastrukturmaßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Planung für bestehende Standorte und Liegenschaften? Da derzeit noch keine Infrastrukturbedarfe formuliert wurden, kann noch nicht bewertet werden, wie sich dies auf die Standorte und Liegenschaften auswirken wird. 21. Plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Unterkunftspflicht? Wenn nein, warum nicht? Eine Kaserne oder Truppenunterkunft dient der Landesverteidigung im Frieden, in der Krise und im Krieg. Die Unterkunftspflicht dient dem gleichen Zweck. Sie ist im § 18 des Soldatengesetzes geregelt. Auf Anordnung ist jeder Soldat verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Dies ist bei Ausbildung, Übung und Einsatz ebenso möglich, wie auch im Falle von Alarmierung und in Krisensituationen, wie Hochwasser etc. Dieses Erfordernis besitzt unverändert Gültigkeit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7383 22. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen beim Munitionskonzept auf die Liegenschaften und die Stationierungen in Deutschland? Sich aus dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr sowie den eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen ergebende Veränderungen werden hinsichtlich eines ggf. geänderten Bedarfs an Infrastruktur untersucht. Dies schließt die Ermittlung eines möglichen Mehrbedarfs der Bundeswehr an logistisch genutzten Liegenschaften und die Analyse der diesbezüglichen Bedarfsdeckung ein. Um das Logistische System der Bundeswehr im Bereich der Munitionsversorgung zu stärken, hat Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen am 11. Januar 2019 die Wiederinbetriebnahme der Munitionslager Altheim (Baden-Württemberg ), Lorup (Niedersachsen) und Kriegsfeld (Rheinland-Pfalz) entschieden. 23. Gibt es ausreichend geeignete Liegenschaften, um die Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten im Rahmen des Host Nation Supports bei einem längeren Transit durch Deutschland unterzubringen? Auf Grundlage der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und nationalen Prioritäten leistet Deutschland Host Nation Support (HNS) im größtmöglichen Umfang. Innerhalb der Bundeswehr wird HNS aus den vorhandenen Strukturen heraus und bundeswehr-gemeinsam geleistet. Für den HNS werden keine originären Ressourcen vorgehalten. Im Übrigen sind HNS-Leistungen durch Inanspruchnahme anderer Behörden oder auch zivil-gewerblicher Ressourcenträger zu erbringen. 24. Berücksichtigt die Bundesregierung die im Zuge des Host Nation Supports entstehende Bedarfe an Liegenschaften bei einer Anpassung oder Neufassung des Stationierungskonzepts? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Welchen Sollwert des Personalbestands berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung des zukünftigen Stationierungskonzepts? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333