Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7384 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6654 – Schusswaffen- und Wehrsporttrainings deutscher Rechtsextremisten im In- und Ausland seit Ende 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im März und April 2018 wurden zwei Mitglieder der militanten Neonazi-Organisation „Combat 18“ (C18) zu Bewährungs- bzw. Geldstrafen verurteilt. Darunter Stanley R., ein mutmaßlicher Anführer der Organisation in Deutschland. C18 heißt übersetzt „Kampfgruppe Adolf Hitler“ und gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“. Die Verurteilten hatten illegal Munition in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt , als sie am 24. September 2017 mit anderen C18-Mitgliedern von einem Schießtraining im tschechischen Odrava kamen. Die Anti-Terroreinheit GSG 9 hatte die Gruppe an der Grenze festgesetzt. Bis heute ist nicht klar, wofür die Munition bestimmt war (vgl. https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/ combat106_page-1.html, https://exif-recherche.org/?p=4399). Auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 19/72 gab die Bundesregierung danach bekannt, dass es zwischen dem 1. Januar 2016 und 8. November 2017 insgesamt mindestens 14 Schießübungen deutscher Neonazis im In- und Ausland gab; zwischen dem 1. Januar 2010 und 7. Dezember 2015 waren es 39 Fälle (vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7052). In Bayern trafen sich laut Medienberichterstattung Neonazis in Wäldern zu Wehrsportübungen, um Angriffe auf politische Widersacher und die Polizei zu trainieren. Außerdem werden die bundesweit ausgetragenen rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen „Kampf der Nibelungen“ von Experten als indirekte Wehrsporttrainings bewertet, mit denen sich diese für den Straßenkampf vorbereiten (vgl. www.br.de/nachricht/neonazis-kampfsport-gegen-das-system- 100.html, www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/rechter-kampfsport-100. html). Die extrem rechte „Identitäre Bewegung“ hat indes mehrfach Aufnahmen von sogenannten Sommerlagern bzw. Sommerunis mit mehreren hundert Teilnehmern veröffentlicht, die auch paramilitärisch organisierte Wehrsporttrainings zeigen. Ein anderes Propagandavideo trägt den Titel „Kriegserklärung“ (vgl. https://jungle.world/artikel/2016/16/angriff-der-identitaeren, www.doew.at/ erkennen/rechtsextremismus/neues-von-ganz-rechts/archiv/mai-2014/rechts extreme-demonstrieren-in-wien-identitaere-bewegung-oesterreich#sommerlager). Drucksache 19/7384 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 9. November 2017 in Deutschland, und wo fanden diese Trainings zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Jahr, Ort, Bundesland, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings aufschlüsseln)? 2. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung den Sicherheitsbehörden des Bundes für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis 8. November 2017 nachgemeldet, und wo fanden diese Trainings zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Jahr, Ort, Bundesland, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings aufschlüsseln)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung wegen bekannt gewordenen Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten seit dem 8. Dezember 2015 in Deutschland eingeleitet (bitte einzeln nach Jahr, ermittelnder Behörde, Tatvorwurf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens auflisten)? 4. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2015 im europäischen Ausland, und wo fanden diese zu welchem Zeitpunkt statt (bitte einzeln nach Jahr, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den Zeitraum seit dem 9. November 2017 sind der Bundesregierung insgesamt fünf Fallkomplexe bekannt geworden, in denen Rechtsextremisten in Deutschland entsprechende Trainings durchgeführt haben. Nachmeldungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis 8. November 2017 liegen nicht vor. Seit dem 8. Dezember 2015 sind der Bundesregierung insgesamt zwölf Fallkomplexe bekannt geworden, in denen Rechtsextremisten im europäischen Ausland entsprechende Trainings durchgeführt haben. Die ganz überwiegende Anzahl der bekannt gewordenen Schusswaffentrainings (Schießübungen bzw. Unterweisungen im Umgang mit Schusswaffen) von Rechtsextremisten wurde auf legalem Wege an kommerziell betriebenen, öffentlich zugänglichen Schießanlagen in Deutschland und im umliegenden europäischen Ausland, z. B. in der Tschechischen Republik oder Bulgarien, durchgeführt . Deutsche Rechtsextremisten unterhalten seit vielen Jahren einen engen Austausch mit Rechtsextremisten im Ausland. Die im Ausland durchgeführten Schießtrainings werden oftmals von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in sozialen Netzwerken öffentlich gemacht und entsprechend kommentiert. Die zuständigen deutschen Behörden sind infolge der Waffenaffinität von Rechtsextremisten sensibilisiert und tauschen Erkenntnisse mit den Nachrichtendiensten oder Polizeibehörden der entsprechenden Länder aus. Die übermittelten nachrichtendienstlichen Erkenntnisse unterliegen der Restriktionsklausel der Partnerdienste und können somit nicht öffentlich gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 19/72 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7384 Sonstige Waffentrainings (Trainings mit Hieb-, Stichwaffen, Reizgasen etc.) und Wehrsporttrainings, insbesondere das Training von Kampfsport bzw. waffenlosem Nahkampf, gehören für einen Teil der gewaltbereiten rechtsextremistischen Klientel zum Selbstverständnis angesichts absehbarer körperlicher Auseinandersetzungen mit dem „politischen Gegner“. Eine weitergehende Aufschlüsselung der der Bundesregierung bekannten Sachverhalte in der durch die Fragesteller gewünschten Form ist nicht möglich, da es sich um Fälle evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit handelt, die Informationen weiterhin Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste unterliegen und eine Gefährdung laufender Maßnahmen zu befürchten wäre. Die Offenlegung weiterer Erkenntnisse – auch eine Offenlegung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre – würde ein nicht hinnehmbares Risiko für die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste bedeuten. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Die Bundesregierung hält diese Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Zudem stehen Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste, die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, die über entsprechende Schießübungen berichtet haben, durch gewaltbereite Rechtsextremisten, die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Diese Interessen könnten auch nicht dadurch gewahrt werden, dass den Mitgliedern des Bundestages die Information unter Beibehaltung ihrer VS-Einstufung in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt würde. Die Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste verbieten jede Weitergabe an andere Stellen, einschließlich des Bundestages. Des Weiteren erfordert ein effektiver Quellenschutz die strikte Begrenzung des Kreises der Geheimnisträger . Mit Blick auf Leib und Leben der Quellen kann selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens ihrer Identität nicht hingenommen werden. Mit jeder Erweiterung des Kreises der Geheimnisträger würde dieses Risiko aber steigen. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde seit dem 8. Dezember 2015 in keinem Fall mit einem Ermittlungsverfahren beauftragt, welches wegen bekannt gewordener Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten eingeleitet wurde. Zu etwaig in den Ländern geführten Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung nicht. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung wegen bekannt gewordenen Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten seit dem 8. Dezember 2015 im europäischen Ausland eingeleitet (bitte einzeln nach Jahr, ermittelnder Behörde , Tatvorwurf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens auflisten)? Über die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen bekannt gewordenen Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten seit dem 8. Dezember 2015 im europäischen Ausland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/7384 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2015 im außereuropäischen Ausland, und wo fanden diese Trainings zu welchem Zeitpunkt statt (bitte einzeln nach Jahr, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)? 7. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung wegen bekannt gewordenen Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Rechtsextremisten seit dem 8. Dezember 2015 im außereuropäischen Ausland eingeleitet (bitte einzeln nach Jahr, ermittelnder Behörde, Tatvorwurf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens auflisten)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele deutsche Rechtsextremisten haben nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2015 insgesamt an Schusswaffen-, Waffenund sonstigen Wahrsporttrainings im In- und Ausland teilgenommen? Der Bundesregierung liegen belastbare Zahlen zu der Fragestellung nicht vor. 9. In wie vielen und welchen Fällen seit 2012 richteten sich Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Rechtsextremisten bzw. extrem rechte Gruppierungen, die an Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings beteiligt waren (bitte einzeln nach Jahr des Ermittlungsbeginns und -anlasses aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2012 richten sich keine Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) gegen Rechtsextremisten bzw. extrem rechte Gruppierungen, die an Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings beteiligt waren. 10. Welche Erkenntnisse zur Zugehörigkeit in rechtsextremen Parteien und Gruppierungen liegen der Bundesregierung in Bezug auf Rechtsextremisten vor, die an Schusswaffen- und sonstigen Waffen- und Wehrsporttrainings teilgenommen haben? Rechtsextremisten nehmen mit unterschiedlicher Organisationszugehörigkeit an Aktivitäten im Sinne der Anfrage teil. Eine weitergehende Darstellung der hier bekannten Sachverhalte kann nicht erfolgen. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten, die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 11. Lassen sich regionale und/oder gruppenbezogene Schwerpunkte bei den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an solchen Trainings ausmachen , und wie sehen diese gegebenenfalls aus? Der Bundesregierung sind vereinzelt regionale bzw. gruppenbezogene Schwerpunkte bei den rechtsextremistischen Teilnehmern an Schusswaffen-, Waffenund Wehrsporttrainings bekannt. Ursächlich für solche Schwerpunkte bezogen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7384 auf Schusswaffentrainings bzw. Schießübungen ist nach Einschätzung der Bundesregierung in erster Linie eine räumliche Nähe der Wohnorte deutscher Teilnehmer zu entsprechender ausländischer Infrastruktur mit einer anderen Rechtslage als in Deutschland (etwa Schießanlagen im osteuropäischen Ausland); bezogen auf Wehrsporttrainings wiederum das individuelle Engagement einzelner lokaler Rechtsextremisten, die ihr extremistisches Personenumfeld für solche Aktivitäten interessieren können und dann entsprechend unterweisen. Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten , die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 12. Welche näheren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Schusswaffen -, Waffen- und sonstigen Wehrsporttrainings in Deutschland vor? a) Mit welchen Schusswaffen wurden die Schusswaffentrainings durchgeführt ? Genutzt werden auf kommerziell betriebenen Schießanlagen beispielsweise Pistolen , Revolver, Schrotflinten und Gewehre. Für sonstige Wehrsporttrainings werden auch frei verkäufliche, nicht-tödliche Schusswaffen, wie sogenannte Paintball- und Softair-Waffen, genutzt. b) Welche Erkenntnisse gibt es zur Herkunft dieser Schusswaffen? Soweit es sich um Trainings mit potenziell tödlichen Schusswaffen handelt, so werden diese in nahezu allen Fällen von den Betreibern der Schießanlagen zur Verfügung gestellt oder aber von den Rechtsextremisten legal erworben, falls diese über entsprechende waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. c) Mit welchen sonstigen Waffen wurden die Waffentrainings durchgeführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. d) Haben deutsche Rechtsextremisten die jeweiligen Waffen selbst zu den Trainings mitgebracht? Bezogen auf Schusswaffentrainings wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen . e) Finden derartige Waffentrainings auch in Kampfsportschulen statt, und wenn ja, an welchen Orten? f) Finden derartige Waffentrainings auch in Schützenvereinen statt, und wenn ja, an welchen Orten? Die Fragen 12e und 12f werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/7384 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Zu welchen Gruppierungen im Ausland haben deutsche Rechtsextremisten über solche Schusswaffen und sonstige Waffen- und Wehrsporttrainings Kontakte? 14. Gibt es Hinweise auf Kontakte deutscher Rechtsextremisten zu ausländischen rechtsterroristischen Strukturen im Rahmen solcher Trainings? 15. Handelt es sich bei den Kontakten deutscher Rechtsextremisten zu ausländischen Neonazigruppen im Rahmen solcher Waffentrainings um längerfristige Kontakte, und finden solche Trainings einzelner Gruppen regelmäßig statt? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 13 bis 15 gemeinsam beantwortet . Deutsche Rechtsextremisten pflegen vereinzelt Kontakte zu neonazistisch geprägten Gruppierungen vor allem im europäischen Ausland, auch in Staaten mit vergleichsweise liberalen Waffengesetzen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung steht die Bundesregierung mit den zuständigen in- und ausländischen Behörden in Kontakt. Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen . Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste, die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten , die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 16. In welchem Rhythmus treffen sich deutsche Rechtsextremisten seit 2016 regelmäßig an welchen Orten zu Waffentrainings im In- und Ausland? Ein Rhythmus ist bei den hier bekannten Aktivitäten bislang nicht ersichtlich. Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste, die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten , die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 17. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit 2012 mit Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings deutscher Rechtsextremisten befasst, und wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Da rein mündlich vorgetragene Inhalte im Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) nicht im Sinne eines Wortprotokolls vermerkt werden, kann die nachfolgende Aussage zu Thematisierungen im Sinne der Kleinen Anfrage keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Das GETZ-R hat sich vom 21. Dezember 2016 bis 21. Dezember 2017 insgesamt 27 Mal mit Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings deutscher Rechtsextremisten befasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7384 18. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2015 Informationen über Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings mit Beteiligung deutscher Rechtsextremisten an ausländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt? a) Wenn ja, in welchen Jahren und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche ausländischen Stellen übermittelt? b) Wurden diesbezüglich seit 2015 Amtshilfeersuchen von ausländischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt? Deutsche Sicherheitsbehörden tauschen mit den zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörden anlassbezogen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung Informationen aus. Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht erfolgen. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten , die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 19. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2015 Informationen über Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings mit Beteiligung deutscher Rechtsextremisten von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten? Deutsche Sicherheitsbehörden tauschen mit den zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörden anlassbezogen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung Informationen aus. Eine weitere Beantwortung der Frage im Hinblick auf den nachrichtendienstlichen Informationsaustausch kann nicht erfolgen. Durch eine Offenlegung bestünde nicht nur die abstrakte Gefahr, dass die rechtsextremistische Szene Rückschlüsse auf Zugangslage und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste ziehen könnte. Zudem stehen Restriktionsklauseln ausländischer Nachrichtendienste, die Gefährdung laufender operativer Maßnahmen und Gefahren für Leib und Leben von Quellen, durch gewaltbereite Rechtsextremisten, die Zugang zu Schusswaffen haben, entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen . a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche bundesdeutschen Stellen übermittelt? Im Nachgang zu einer Besprechung zwischen den tschechischen Behörden, bayrischen Polizeibehörden und dem BKA am 16. Januar 2018 wurde dem BKA seitens der tschechischen Behörden im Juni 2018 eine Auflistung über Aufenthalte deutscher Staatsangehöriger in der Tschechischen Republik übermittelt. Zu den aufgeführten Personen wurden Gästebucheinträge verschiedener Schießplätze benannt und diese kurz dargestellt. b) Wurden diesbezüglich seit 2015 Amtshilfeersuchen von deutschen an ausländische Sicherheitsbehörden gestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu gestellten Amtshilfeersuchen deutscher Behörden an ausländische Sicherheitsbehörden vor. Drucksache 19/7384 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 Meldungen von (menschlichen) Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und/oder des Bundesnachrichtendienstes (BND) über Schusswaffen-, Waffen - und Wehrsporttrainings mit Beteiligung deutscher Rechtsextremisten im In- und Ausland (bitte nach Jahr, Bundesbehörde und Anzahl der Quellenmeldungen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung macht keine Angaben zu konkreten VP-Einsätzen im Sinne einer „Positiv- oder Negativauskunft“, da dies Rückschlüsse auf den Einsatz und die Arbeitsweise von V-Personen zulassen könnte und die Gefahr besteht, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen bekannt werden, mit dem Ergebnis der nachhaltigen Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit und Gefährdung. Daher muss eine Aufschlüsselung der hier bekannten Sachverhalte in der durch die Fragesteller gewünschten Form unterbleiben. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential durch Schusswaffen -, Waffen- und Wehrsporttrainings deutscher Rechtsextremisten? Aus Sicht der Bundesregierung kann eine abstrakte Gefährdung durch entsprechende Trainings festgestellt werden. Grundsätzlich geht von solchen Trainings ein erhöhtes Gefährdungspotential insofern aus, als diese dazu führen können, eine mögliche Gewaltorientierung bei Rechtsextremisten noch zu verstärken und diesen Personen Übung im Gebrauch mit Waffen zu vermitteln. Eine valide Aussage zum Gefährdungspotenzial ist ohne detaillierte Hintergrundinformationen zur Intention des jeweiligen Teilnehmers nicht möglich. Insofern ist eine Einzelfallprüfung für jeden Teilnehmer erforderlich. 22. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ergreifen die Sicherheitsbehörden des Bundes im Zusammenhang mit Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings deutscher Rechtsextremisten im In- und Ausland? Für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Bezug auf Schusswaffen -, Waffen- und Wehrsporttrainings sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das Bundeskriminalamt unterstützt als Zentralstelle die Landespolizeibehörden bei der Verhütung und Verfolgung von entsprechenden Straftaten mit länderübergreifender, erheblicher oder internationaler Bedeutung und übernimmt in eigener Zuständigkeit den nationalen und internationalen Informationsaustausch . Sofern Rechtsextremisten über Waffenerlaubnisse verfügen, arbeiten die zuständigen Länderbehörden mit großem Aufwand daran, diese durch Darlegung der mangelnden Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes zu entziehen und – wenn möglich – bereits im Vorfeld die Erteilung solcher waffenrechtlichen Erlaubnisse zu verhindern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7384 23. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder bzw. Sympathisanten der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) oder andere deutsche Rechtsextremisten in der Vergangenheit an sogenannten Sommerlagern bzw. Sommerunis der „Identitären Bewegung“ (IB) in Frankreich, Deutschland oder anderen Ländern teilgenommen (bitte nach Jahren und Personenanzahl aufschlüsseln)? Das französische Pendant zur „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD), die „Génération Identitaire“ (GI), organisiert seit mehreren Jahren etwa einwöchige Treffen mit Teilnehmenden aus ganz Europa, genannt „Université d’été“ („Sommeruniversität “), welche im Jahr 2018 nach Angaben der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) bereits zum 16. Mal stattgefunden haben sollen. In den Jahren 2014 bis 2018 nahmen jeweils auch Mitglieder der IBD an dieser Veranstaltung teil. Über die genaue Anzahl deutscher Teilnehmer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential der sogenannten IB-Sommerlager vor dem Hintergrund der dort mutmaßlich durchgeführten Wehrsporttrainings? Im Rahmen der sogenannten Sommeruniversitäten in Frankreich werden nach Eigenangaben der IBD auch sportliche Übungseinheiten absolviert; dies wird zudem durch das veröffentlichte Bild- und Videomaterial belegt, welches allgemeine Lauf- und Fitness-Übungen bis hin zu Boxtrainings zeigt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse in Bezug auf die konkrete Durchführung und Intention der im Rahmen der sogenannte Sommeruniversitäten durchgeführten sportlichen Aktivitäten vor. Insofern kann auch das von dieser Veranstaltung möglicherweise ausgehende Gefährdungspotential insgesamt nicht valide beurteilt werden. Darüber hinaus wird auf die Bewertung zur IBD in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3913 verwiesen. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefährdungspotential der sogenannten rechtsextremen „Kampf der Nibelungen“-Veranstaltungen vor dem Hintergrund , dass Experten diese als indirekte Wehrsportübungen bewerten und Neonazis und Hooligans auf diesen den Straßenkampf trainieren? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Teilnahme an rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltungen zur Radikalisierung von Einzelpersonen innerhalb der rechtsextremistischen Szene beiträgt und dass zudem die Vernetzung deutscher Rechtsextremisten ins Ausland vorangetrieben werden kann. Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der aktiven Teilnehmer an der Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ eher gering ist und diese zum Teil aus dem Ausland anreisen, ist aktuell kein gesteigertes Gefährdungspotenzial erkennbar . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 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