Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7390 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6948 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7390 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Folgenden werden im Sinne der Fragestellung Expertengremien aufgeführt, deren Angehörige nicht ausschließlich folgenden Personengruppen angehören: Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden. Hauptberufliche Hochschullehrer oder Berater, die haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern , Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? Das Auswärtige Amt unterhält im Sinne der Fragestellung den VN-politischen Beirat, den wissenschaftlichen Beirat des Projektes „PREVIEW – Informationsmanagement in der Krisenfrüherkennung“ (kurz: Beirat PREVIEW) sowie das unabhängige Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt hat zudem im Namen aller Ressorts den Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung berufen, koordiniert die Zusammenarbeit der Ressorts mit dem Beirat und finanziert derzeit die Kosten des Beirats (vgl. Frage 21). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7390 2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Der Beirat PREVIEW befasst sich mit Einzelaspekten der Bereitstellung und Auswertung von öffentlich zugänglichen Daten sowie Datenmodellen zur Prognoseerstellung im Bereich Krisenfrüherkennung. 3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? 4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Das Auswärtige Amt unterhält keine Gremien, die sich mit Fragen des Verbraucherschutzes oder den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen . 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? Der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung wurde gemäß den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ vom 14. Juni 2017 einberufen. Der VN-politische Beirat wurde durch sein Statut vom 1. Januar 2006 einberufen. Der Beirat PREVIEW wurde aufgrund des vom Auswärtigen Amt festgestellten Bedarfs einberufen. Das unabhängige Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts wurde durch sein Statut vom November 2016 einberufen. 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? Der Auftrag an den Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung umfasst gemäß den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ die Beratung der Ressorts, die Entwicklung eigener konzeptioneller Beiträge sowie die Förderung des Austauschs mit der Fachöffentlichkeit . Der VN-politische Beirat dient laut Statut als institutioneller Rahmen dem laufenden Austausch fachlicher Erkenntnisse und Erfahrungen zwischen Wissenschaft und Praxis auf dem Gebiet der Vereinten Nationen in seinen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Der Auftrag an den Beirat PREVIEW umfasst die inhaltliche Begleitung, Entwicklung und Beratung des Projektes sowie die Förderung des Austausches mit der Fachöffentlichkeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7390 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Auftrag an das unabhängige Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts umfasst insbesondere Beratung des Auswärtigen Amts bei strategischen Evaluierungsvorhaben und bei der Fortentwicklung der Evaluierungsstrukturen einschließlich der fachlichen Begleitung dieser Vorhaben. 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Beim Beirat für Zivile Krisenprävention und Friedensförderung beträgt die Mandatsdauer vier Jahre, mit der Möglichkeit einer erneuten Berufung. Die Mitglieder des VN-politischen Beirats werden für einen Zeitraum von sechs Jahren berufen mit der Möglichkeit einer erneuten Berufung für weitere sechs Jahre. Die Mitglieder des Beirats PREVIEW werden ohne feste Mandatsdauer berufen. Beim unabhängigen Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts beträgt die Mandatsdauer zwei Jahre. 8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien ist derzeit nicht geplant. 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? Im Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung sind 20 Beirätinnen und Beiräte tätig: Kira Vinke, Projektleiterin beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Ko-Vorsitzende des Beirats; Bodo von Borries, Referent VENRO (NRO-Dachverband), Ko-Vorsitzender des Beirats; Prof. Dr. Harry Harun Behr, Erziehungswissenschaftler, Schwerpunkt Islam, Goethe-Universität Frankfurt; Dr. Melanie Coni-Zimmer, Senior Research Fellow der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung; Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Geschäftsführer der Berghof Foundation ; Generalleutnant a. D. Rainer Glatz, Senior Distinguished Fellow in der Stiftung Wissenschaft und Politik; Dr. Jörn Grävingholt, Senior Researcher Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE); Melanie Hauenstein, Stv. Abteilungsleiterin Naher Osten bei UNDP; Prof. Dr. Andreas Heinemann-Grüder, Senior Researcher Bonn International Center of Conversion (BICC), Mitherausgeber des „Friedensgutachtens“; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7390 Christiane Kesper, Leiterin der Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit bei der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) (Hinweis: Die politischen Stiftungen haben sich darauf verständigt, dass die FES in diesem Gremium die Stiftungen vertritt); Dr. Jörg Lüer, Geschäftsführer der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung ; Dr. Claudia Major, Senior Associate Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungsgruppe Sicherheitspolitik; Pfarrer Dr. Jochen Motte, Vorstandsmitglied Forum Menschenrechte; Nora Müller, Leitung des Hauptstadtbüros der Körber-Stiftung sowie des Bereichs Internationale Politik; Winfried Nachtwei, MdB a. D., Experte zu Krisenprävention und Friedensförderung , Mitinitiator des „Aktionsplans zivile Krisenprävention“ von 2004; Sonja Schiffers, Co-Präsidentin/Co-Leiterin Programmbereich Gender und Internationale Politik Polis180 e. V.; Ginger Schmitz, Geschäftsführerin Plattform Zivile Konfliktbearbeitung; Martin Vehrenberg, Co-Sprecher des Konsortiums Ziviler Friedensdienst (ZfD); Lars Wagner, Leitender Kriminaldirektor, Leiter Internationale Polizeiliche Beziehungen, Deutsche Hochschule der Polizei, von der Institution als Vertreter benannt; Natascha Zupan, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt). Im VN-politischer Beirat sind derzeit acht Beirätinnen und Beiräte tätig: Prof. Dr. Tobias Debiel, Leiter des Instituts für Entwicklung und Frieden (INEF), Universität Duisburg-Essen; Prof. Dr. Thilo Marauhn, Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Justus-Liebig-Universität Gießen; Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte; Prof. Dr. Johannes Varwick, Professur für Internationale Beziehungen und europäische Politik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Dr. Marianne Beisheim, Forschungsgruppe „Globale Fragen“ SWP Stiftung Wissenschaft und Politik; Dr. Wibke Hansen, Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF); Prof. Dr. Manuel Fröhlich, Inhaber des Lehrstuhls für internationale Beziehungen und Außenpolitik der Universität Trier; Sebastian von Einsiedel, Vize-Rektor UN University, Bonn. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7390 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Beirat PREVIEW sind fünf Beirätinnen und Beiräte tätig: Prof. Dr. Michael Brzoska, Senior Research Fellow, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH); Prof. Dr. Anita Gohdes, Professor of International and Cyber Security, Hertie School of Governance (ab Februar 2019); Prof. Dr. Corinna Jentzsch, Assistant Professor of International Relations, Institute of Political Science, Universität Leiden/Niederlande; Prof. Dr. Nils Weidmann, Professor of Politics and Public Administration and Head of the „Communication, Networks and Contention” Research Group, Universität Konstanz; Prof. Dr. Julian Wucherpfennig, Professor of International Affairs and Security , Hertie School of Governance. Im unabhängigen Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts sind drei Beirätinnen und Beiräte tätig: Prof. Dr. Rafael Biermann, Professor für Internationale Beziehungen, Universität Jena; Dr. h. c. Edelgard Bulmahn, Bundesministerin a. D., Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages a. D.; Philipp Rotmann, Associate Director des Global Public Policy Institute (GPPi). 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Die Fachexpertise und Erfahrung der Beirätinnen und Beiräte im Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung spiegelt weitgehend die verschiedenen Themenbereiche der Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wider. In den VN-politischen Beirat wurden Mitglieder berufen, die fachlich auf dem Gebiet der Vereinten Nationen besonders hervorgetreten sind. Der Beirat PREVIEW setzt sich zusammen aus Forscherinnen und Forschern mit Methodenkompetenzen im Bereich Statistik, die dem Projekt „PREVIEW – Informationsmanagement in der Krisenfrüherkennung“ fachlich am nächsten stehen , sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Kompetenzen im Bereich der qualitativen Methoden der empirischen Sozialforschung. Mitglieder des unabhängigen Evaluierungspanels des Auswärtigen Amtes sind Einzelpersonen, die aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen für ihre Mitgliedschaft im Evaluierungspanel befähigt sind. Zudem wurde bei allen vier Expertengremien auf ein ausgewogenes Verhältnis weiblicher und männlicher Mitglieder geachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7390 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, das alle Bereiche der Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung erfasst. Daher wird der Begriff „Digitalisierung“ im weiteren Sinne als „Digitalisierung der jeweiligen Fachaufgabe“ verstanden. Die Bearbeitung erfolgt im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts und an den 228 Auslandsvertretungen des Bundes teilweise gebündelt, teilweise dezentral im Rahmen einer Vielzahl von projektbezogenen Aufgaben. Eine statistische Aufbereitung der mit Aspekten der Digitalisierung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird aus arbeitsökonomischen Gründen nicht erstellt bzw. geführt. 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Fragen des Verbraucherschutzes in Deutschland fallen nicht in den originären Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts. Die Auslandsvertretungen übernehmen in Einzelfällen die Beantwortung von Anfragen aus dem Ausland zum Verbraucherschutz in Deutschland oder leiten diese an das federführende Ressort im Inland weiter. 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Im Rahmen der Außenhandelsförderung wirkt das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen auf eine Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen hin. Daran arbeiten insbesondere die Wirtschaftsabteilung und die politischen Abteilungen des Auswärtigen Amts sowie die Auslandsvertretungen in den jeweiligen Gastländern in durch die jeweiligen Gegebenheiten wechselnden Anteilen mit. Eine statistische Aufbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen befasst sind, wird nicht geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7390 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann? Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sehen nach vier Jahren die Vorlage eines Berichts der Bundesregierung zur Umsetzung der Leitlinien vor. Darin wird auch auf die Arbeit des Beirats für Zivile Krisenprävention und Friedensförderung eingegangen werden. Der VN-politische Beirat wird nicht extern evaluiert. Die Mitglieder des Beirates verpflichten sich dazu, über Gegenstand und Verlauf der Sitzungen Verschwiegenheit zu wahren und vertreten in diesen Sitzungen ihre persönliche Meinung in voller Unabhängigkeit. Die Arbeit des Beirats PREVIEW wird im Rahmen der Projektentwicklung evaluiert . Beim unabhängigen Evaluierungspanel des Auswärtigen Amts werden Stellungnahmen bzw. Empfehlungen von Mitgliedern des Panels im Rahmen von Evaluierungsvorhaben von den externen Evaluatoren geprüft und fließen in die betreffende laufende Evaluation mit ein. 17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? Die Bundesregierung erwartet im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ eine Stärkung des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung und damit einen intensiveren Austausch zu Themen der Krisenprävention, der Konfliktbewältigung und der Friedensförderung . Allein die Anzahl gemeinsamer Arbeitssitzungen, von Stellungnahmen und Gutachten des Beirats sollte sich messbar erhöhen. Der VN-politische Beirat bringt wissenschaftliche Expertise ebenso wie praxisrelevantes Fachwissen zur Arbeit der Vereinten Nationen in die fachliche Diskussion der Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle des Auswärtigen Amtes ein. Zudem werden durch den laufenden Austausch fachliche Erkenntnisse und Erfahrungen zwischen Wissenschaft und Praxis vertieft. Der Beirat PREVIEW hat sich in der bisherigen Praxis als produktiv und essenziell für die Anbindung des technisch orientierten Datenprojektes an die wissenschaftliche Politikforschung auf dem Gebiet der Krisenfrüherkennung erwiesen. Bedarf und Nutzen wird das Auswärtige Amt im Rahmen der künftigen Projektetappen regelmäßig überprüfen. Die Stellungnahmen bzw. Empfehlungen der Mitglieder des unabhängigen Evaluierungspanels des Auswärtigen Amts fließen – je nach Sachverhalt – in die Arbeit des Auswärtigen Amts oder der externen Evaluatoren ein. So konnte in der ersten Mandatsphase des Panels (Januar 2017 bis Januar 2019) die erste strategische Evaluierung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auch dank der fachlichen Begleitung durch das Panel erfolgreich durchgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7390 18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Gutachten des Beirats für Zivile Krisenprävention und Friedensförderung sind mit Ausnahme von vertraulichen Stellungnahmen grundsätzlich öffentlich. Der Beirat gestaltet eine Rubrik des „PeaceLab“-Blogs, einer Debattenseite der Bundesregierung , und wird seine Beiträge und Meinungen unter anderem auch dort veröffentlichen. Gegenstand und Verlauf der Sitzungen des VN-politischen Beirats sind grundsätzlich vertraulich. Die Beiträge des Beirats PREVIEW dienen der internen Qualitätssicherung des Projektes. Stellungnahmen bzw. Empfehlungen der Mitglieder des unabhängigen Evaluierungspanels sind grundsätzlich vertraulich. 19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Die Bundesregierung tritt für ein offenes und transparentes Regierungshandeln ein. Unter anderem hat das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetz- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus veröffentlichen die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts. Links dazu befinden sich auf der bereits bestehenden Unterseite „Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ auf www. bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen . Im Übrigen wirken die aufgeführten Expertengremien im Auswärtigen Amt nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern kann auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung ihrer Arbeitsergebnisse in Richtung eines „legislativen Fußabdrucks“ im Sinne des Fragestellers nicht pauschal beurteilt werden . Nach Abschluss des Willensbildungsprozesses innerhalb der Bundesregierung ist der Gesetzgebungsprozess zudem nicht mehr alleinige Zuständigkeit der Exekutive. 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Das Auswärtige Amt entscheidet im Einklang mit Vorgaben des Bundestages und internationaler Verpflichtungen sowie je nach Praxistauglichkeit und politischer Angemessenheit, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Den Mitgliedern der Expertengremien steht auf Antrag die Erstattung entstandener Reisekosten zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7390 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit beziehen sich auf alle Maßnahmen des Auswärtigen Amts. Anteilige Kosten etwa für einzelne Blog-Artikel des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung lassen sich nicht herausrechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333