Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7391 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Armin-Paulus Hampel, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6407 – Situation der Buren in Südafrika und Status der Landreform V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Sicht der Fragesteller geben Berichte über Gewalttaten und Morde in Südafrika seit einigen Monaten Anlass zur Beunruhigung. Im Fokus der Gewalt scheinen besonders die sogenannten Buren und Afrikaaner zu stehen, die als Nachfahren europäischer Auswanderer in Südafrika leben und arbeiten. In den Medien beziehen sich die Berichte besonders auf sogenannte Farmmorde, bei denen Südafrikaner weißer Hautfarbe auf ihren Höfen Opfer gewaltsamer Übergriffe werden (vgl. www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/ weltspiegel/suedafrika-weisse-Farmer-100.html; www.zeit.de/2012/07/DOS- Farmermorde/seite-2; www.stern.de/politik/ausland/kriminalitaet-in-suedafrika--- weisse-farmer-im--feindesland--7617322.html). Der Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Obmann für die Fraktion der AfD im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron, verschaffte sich Ende August durch eine mehrtägige Reise einen eigenen Eindruck von der Situation vor Ort. In Johannesburg und Kapstadt traf er Politiker, Beamte, Mitarbeiter deutscher Auslandsorganisationen, Aktivisten von Nichtregierungsorganisationen, Geschäftsleute , Prominente und Hinterbliebene von gewalttätigen Übergriffen. Die vor Ort geführten Gespräche haben den Eindruck bestätigt, dass es sich bei den sogenannten Farmmorden um ein reales, signifikantes Problem handelt. Diese Kleine Anfrage soll bei der Aufklärung der Vorgänge in Südafrika helfen, ohne aber voreilige Schlüsse zu ziehen oder Vorverurteilungen auszusprechen (vgl. www.epochtimes.de/politik/welt/suedafrika-ehefrau-eines-ermordeten-weissenfarmers -packt-aus-a2629339.html; www.bayern-depesche.de/politik/petr-bystronafd -besucht-s%C3%BCdafrika.html; www.journalistenwatch.com/2018/09/06/ exklusiv-suedafrika-sie/). Aus Sicht der Fragesteller besteht ein legitimes außenpolitisches Interesse an den Entwicklungen in Südafrika und insbesondere an der Situation europäischer Auswanderer (darunter auch Deutsche), die in Südafrika zum Teil seit Generationen in der Landwirtschaft tätig sind. Außerdem haben die seit Amtsantritt des neuen, südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa geführten Debatten über eine mögliche Landreform und Enteignungen von Südafrikanern ohne Entschädigung die Aufmerksamkeit der Fragesteller geweckt. Die Fragesteller sind des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weiteren der Auffassung, dass die bisher erhaltenen Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion zu diesem Thema unbefriedigend waren. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/1759) erklärt die Bundesregierung, dass sie „Kenntnis von Berichten über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika“ hat. Sie erklärt dazu weiter: „Die Fragen der Menschenrechte und einer möglichen Landreform sind zuletzt im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und der Regierung Südafrikas am 27. März 2018 thematisiert worden, an dem auch ein Vertreter der deutschen Botschaft Pretoria teilnahm (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1759). Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/4139) geht hervor, dass die Bundesregierung die Bemühungen der südafrikanischen Regierung um eine Landreform als Weg versteht, „die sozialen Ungerechtigkeiten und die daraus folgende ungleiche Verteilung von Land“ zu beheben. Ausdrücklich erkennt die Bundesregierung „die Notwendigkeit der Transformation Südafrikas an“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4139). Aus derselben Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass ihr – gefragt nach sogenannten Farmmorden – „keine eigenen Erkenntnisse zu Mordstraftaten auf landwirtschaftlichen Betrieben“ vorliegen würden. Aus Sicht der Fragesteller widerspricht diese Aussage der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1759, in der erklärt wird, dass die Bundesregierung „Kenntnis von Berichten über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika“ hat. In derselben Antwort der Bundesregierung wird auf die Frage nach konkreten Zahlen zu möglichen Übergriffen auf Landwirte in Südafrika erklärt, dass „eine regelmäßige Veröffentlichung dieser Zahlen durch die südafrikanische Regierung […] derzeit nicht [erfolgt].“ Die sogenannten Farmmorde erscheinen laut Antwort der Bundesregierung „in der Kriminalstatistik gemeinsam mit Mordstraftaten an anderen Tatorten“, was die genaue Bezifferung solcher Farmmorde deutlich erschwert. Gefragt nach Kenntnis von sogenannten burenfeindlichen Aussagen führender Politiker der Parteien African National Congress (ANC) und Economic Freedom Fighters (EFF), erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass ihr aus „bilateralen Gesprächen“ solche Äußerungen „nicht bekannt“ seien (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4139). Aus der Antwort des Staatssekretärs Walter J. Lindner vom 7. Dezember 2017 auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Siegbert Droese (Bundestagsdrucksache 19/189) geht hervor, dass der Bundesregierung „keine eigenen Erkenntnisse darüber vor[liegen], dass es eine systematische Gewalt gegen Landwirte weißer Hautfarbe gibt“. Weiter erklärt die Bundesregierung, dass Landwirte und Landarbeiter „unabhängig von ihrer Ethnie häufig Opfer von Gewalttaten “ werden. Der Bundesregierung liegt nach eigenem Bekunden viel daran, „die Ursachen für die Gewaltkriminalität zu bekämpfen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/189). Aus der Antwort des Staatssekretärs Walter J. Lindner vom 9. März 2018 auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Markus Frohnmaier (Bundestagsdrucksache 19/1241) geht hervor, dass Gespräche mit Vertretern der Regierung Südafrikas zuletzt am 20. und 21. Februar 2018 im Rahmen des Besuchs des Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amtes stattfanden. Aus der Antwort wird außerdem ersichtlich, dass die durch die Regierung Südafrikas eingerichtete Kommission zur Beratung der Landreform zum 30. August 2018 „dem Parlament die Ergebnisse vorgelegt“ haben wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1241). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7391 Eine Vielzahl von Medienberichten hat sich mit den vor rund 18 Jahren in Simbabwe durchgesetzten Maßnahmen einer Landreform unter Präsident Robert Mugabe beschäftigt. Die überwiegende Mehrheit von Experten und Berichten kommt zu dem Schluss, dass die in Simbabwe umgesetzte Landreform im Schnellverfahren vor allem Nachteile mit sich brachte und enormen wirtschaftlichen Schaden anrichtete. Die einstige „Kornkammer Afrikas“ wurde sogar zeitweise von Nahrungsmittelimporten aus dem Ausland abhängig. Die ökonomische Erholung des Landes setzte erst mit der Rückgabe beschlagnahmter Grundstücke und Höfe an ihre ehemaligen Besitzer wieder ein (www.stuttgarterzeitung .de/inhalt.nach-den-landreformen-in-simbabwe-die-rueckkehr-derweissen -farmer.9e99772b-ea27-44ca-a912-ca676866031d.html; https://kurier.at/ chronik/weltchronik/wie-das-mugabe-regime-das-land-herunterwirtschaftete/298. 299.874; vgl. auch Artikel „Der Boden unter ihren Füßen“, Frankfurter Rundschau , 12. Oktober 2018, S. 18). Laut der Nichtregierungsorganisation International Crisis Group haben in der Debatte um Südafrikas Landreform „hochrangige Politiker öffentliche Aussagen gemacht, die den Eindruck vermitteln, dass Enteignungen rassistisch motiviert sein und wenn nötig mittels Gewalt umgesetzt werden“ könnten (www. crisisgroup.org/africa/southern-africa/south-africa/land-reform-south-africa-factand -fiction). In der Berichterstattung der „ARD“ wurden Anfang April 2018 die „Landfrage und die Ängste der weißen Farmer“ thematisiert. Dort schildert eine Hinterbliebene eines tödlichen Farmangriffs: „Es gibt hier in Südafrika genug politische Extremisten, die sagen: ‚Tötet die Weißen, macht mit ihnen was ihr wollt, schneidet ihnen den Hals ab, verbrennt sie‘. Ich glaube, dass diese Überfälle auch eine politische Ursache haben.“ Die „ARD“ selbst kommentiert: „Fest steht: Politische Extremisten nutzen tatsächlich das Feindbild des weißen Farmers – die links-extreme Oppositionspartei Economic Freedom Fighters (EFF) etwa.“ (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/ suedafrika-weisse-Farmer-100.html). In einem Bericht des „STERN“ zum Thema Farmmorde heißt es: „Farmer, haben Kriminalisten berechnet, ist mittlerweile einer der gefährlichsten Berufe in Südafrika. Statistisch betrachtet wird jeden sechsten Tag einer ermordet.“ Dem Bericht des Mediums zufolge existiert eine Sicherheitsfirma namens „Heritage Protection Group“, die sich mit der „Aufklärung von Farmmorden“ befasst und zu diesem Zweck Daten und Fakten sammelt. Die Polizei Südafrikas arbeite, so der Stern, „eng mit ‚Heritage‘ zusammen, da ihr selbst die Ressourcen fehlen (www.stern.de/politik/ausland/kriminalitaet-in-suedafrika---weisse-farmer-im-- feindesland--7617322.html). In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 29. August 2018) wird gewarnt vor den möglichen Folgen einer „Diskussion über entschädigungslose Enteignung (wie in Zimbabwe?)“. Eine solche Diskussion sei, so der Autor, „natürlich Gift für das Werben um Investoren“ (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. August 2018, S. 15). In Südafrika gibt es erheblichen politischen Widerstand gegen die Enteignungsgedankenspiele des ANC. Der ehemalige Verteidigungsminister und Präsident des ANC-Ablegers Congress of the People (CoPe), Mosiuosa Lekota erklärt dazu in einem Artikel der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom 25. Oktober 2018 (S. 5): „Das gefährdet die Nahrungsmittelversorgung“. Weiter sagt er: „die Verfassung erlaubt Enteignungen, aber nur mit Kompensation. Wenn man das ohne Entschädigung macht, wiederholt man nur die Verbrechen der Apartheid.“ (vgl. Neue Zürcher Zeitung, 25. Oktober 2018, S. 5). Ende Oktober 2018 kamen auf Einladung der Bundesregierung zwölf Staatsund Regierungschefs zum Afrikagipfel in Berlin zusammen. Unter den Teilnehmern der Konferenz war auch Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa. Im Rah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode men der deutschen G20-Präsidentschaft hat die Bundesregierung den sogenannten Compact with Africa angestoßen, der die Verbesserung von Investitionsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen in Afrika vorsieht. Im Gegenzug sollen die beteiligten Länder wirtschaftliche Reformen anstrengen und entsprechende Fortschritte nachweisen (www.deutschlandfunk.de/g20-initiative-compact-withafrica -investitionen-fuer-afrika.1766.de.html?dram:article_id=431862). Ein Ende September 2018 an die Öffentlichkeit gelangtes Memorandum des ANC-Politikers und ehemaligen Präsidenten Südafrikas Thabo Mbeki äußert die Sorge, dass die derzeitige Debatte innerhalb der Regierungspartei ANC über Enteignungen ohne Kompensation dem Ansehen der Partei schaden könnte. Der Autor erklärt, dass die Partei zum ersten Mal in ihrer 106-jährigen Geschichte so eine Position diskutiert und fordert die maßgeblichen Politiker auf, zu erklären , wann und warum die Entscheidung getroffen wurde, von der bisherigen Linie abzuweichen. Verstünde man die Position des ANC wörtlich, würde dies eine Enteignung der einen Volksgruppe zum Vorteil einer anderen bedeuten, heißt es weiter (www.destinyman.com/2018/09/25/mbeki-foundation-details-landexpropriation -stance-leaked-memo/). Ein großer Teil der Immigranten in Südafrika ist von deutscher Herkunft (der deutsche Generalkonsul Roland Herrmann spricht im Kapland allein von rund 25 000 bis 50 000). Viele dieser Menschen haben sich Südafrika zum Altersruhesitz erkoren und dort auch in Immobilien investiert (www.kapstadtmagazin. de/interviews/interview-mit-dem-deutschen-generalkonsul-roland-herrmann-inkapstadt /146_22_19224). Laut einem Bericht des TV-Senders „RT“ planen einige Tausend südafrikanische Familien derzeit die Ausreise nach Russland. Die dortige Regierung hat den Mitgliedern von Buren-Familien Asyl und eine neue Heimat angeboten. Der TV-Bericht macht deutlich, dass die Auswanderungspläne der Buren-Familien in direktem Zusammenhang mit der akuten Bedrohungslage vor Ort stehen (www.youtube.com/watch?v=e8UexMrHKDA). Seit 2003 existiert in Südafrika ein Regierungsprogramm namens „Broad-Based Black Economic Empowerment“ (kurz B-BBEE oder BBBEE; deutsch etwa „Breit angelegte wirtschaftliche Stärkung von Schwarzen“), das als sogenanntes Affirmative Action-Programm die Interessen von schwarzen Bürgern Südafrikas stärken und fördern soll. Dieses Programm wurde seither mehrfach modifiziert , ist aber bis heute effektiv. Eine Vielzahl von Unternehmen setzt die Leitlinien des Programms bereits um – und hat die Einstellungskriterien von Mitarbeitern entsprechend angepasst. Kritiker bemängeln, dass das Programm zu einer massiven Abwanderung qualifizierter weißer Arbeiter geführt habe und besonders schwarze Eliten bevorteilt wurden, die Versprechen einer „breit angelegten “ Unterstützung von benachteiligten Schwarzen aber nicht eingelöst wurden (vgl. www.dti.gov.za/economic_empowerment/bee.jsp; www.kapstadt. de/suedafrika/wirtschaft/bee-black-economic-empowerment). Nach Medienberichten hat das oben genannte Programm zu einer Reihe von Verwerfungen und Ungerechtigkeiten geführt. Unter anderem soll es weißen Südafrikanern die Bewerbung für bestimmte Regierungsposten verwehren (vgl. www.rt.com/business/443221-white-south-africans-barred/). Der Fragile State Index des Fund for Peace gibt für Südafrika 2018 eine „erhöhte Warnung“ heraus. Zwischen 2008 und 2018 wird sogar von einer „signifikanten Verschlechterung“ der Lage gesprochen (vgl. http://fundforpeace.org/fsi/2018/ 04/24/fragile-states-index-2018-annual-report/). Anfang 2017 kam ein Skandal in Südafrika an die Öffentlichkeit, der eine Verstrickung des damaligen südafrikanischen Staatspräsidenten Jacob Zuma mit der PR-Beratungsfirma Bell Pottinger und einem Trio indischer Geschäftsmänner belegte. Die Dreiecksbeziehung zwischen dem Präsidenten, der Beratungsfirma und den indischen Industriellen gipfelte in einer „toxischen“ PR-Kampagne , die zum eigenen Vorteil und zum Schaden der Konkurrenz ein Narrativ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7391 verbreitete, nach dem „die Weißen in Südafrika Ressourcen und Reichtum an sich gerissen hatten, während sie Schwarzen Bildung und Arbeitsplätze vorenthielten “. Die Botschaft wurde durch die explosive Formulierung „Weißes Monopol -Kapital“ auf die Spitze getrieben. Der Skandal um Bell Pottinger führte zum völligen Zusammenbruch der etablierten PR-Firma und sorgte für langanhaltende Debatten in Südafrika. Kritiker warfen der PR-Firma und ihrer geheimen Kampagne vor, „ethnische Spannungen“ zu vertiefen und zum eigenen Vorteil zu nutzen (vgl. www.nytimes.com/2018/02/04/business/bell-pottingerguptas -zuma-south-africa.html; www.theguardian.com/media/2017/sep/05/ bell-pottingersouth-africa-pr-firm; https://en.wikipedia.org/wiki/Bell_Pottinger# Exposure_of_plans,_and_resulting_disgrace). Nach Bekanntwerden des Skandals erklärte der Director General der Public Relations and Communications Association (PRCA) und Chief Executive der International Communications Consultancy Organisation (ICCO): „Während meiner Jahre an der Spitze der PRCA habe ich niemals etwas schlimmeres gesehen , etwas, was damit vergleichbar wäre.“ Und weiter: „Diese Taten waren auf einer ganz neuen Skala der Verabscheuungswürdigkeit. Bell Pottinger hat die Rassenbeziehungen in Südafrika um 10 Jahre zurückgeworfen“ (vgl. www. nytimes.com/2018/02/04/business/bell-pottinger-guptas-zuma-south-africa.html). 1. Welche Erkenntnisse zu „Berichten über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) liegen der Bundesregierung konkret vor? a) Auf welchen Quellen basieren diese Erkenntnisse? Die Fragen 1 und 1a werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen Medienberichte sowie die jüngste Statistik der südafrikanischen Polizei für das südafrikanische Haushaltsjahr 2017/2018 vor (www. saps.gov.za/services/crimestats.php). Hinsichtlich ihres Inhalts wird auf die Antwort zu Frage 6 bis 6b verwiesen. b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen hinsichtlich ihrer Bewertung der Menschenrechtslage in Südafrika? Bei den kriminellen Übergriffen handelt es sich um Akte der Vermögens- und Gewaltkriminalität gegen Personen im Umfeld landwirtschaftlicher (Klein-)Betriebe ; diese sind im Gesamtkontext hoher Kriminalitätsraten in Südafrika zu sehen und zu bewerten. c) Hat die Bundesregierung die Berichte der „Heritage Protection Group“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in ihre Bewertung der Lage vor Ort einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 1a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung Inhalte und Ergebnisse der Gespräche im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und der Regierung Südafrikas am 27. März 2018 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) hinsichtlich der Themenfelder Menschenrechte und Landreform in Südafrika? a) Wurde im Rahmen dieses Menschenrechtsdialogs konkret über die sogenannten Farmmorde, Übergriffe extremistischer Gruppen auf Landwirte und die geplante Landreform in Südafrika gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs wurde unter anderem über die Gewährung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Menschenrechte in Südafrika und die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union (EU) und südafrikanischer Regierung in diesem Bereich gesprochen. b) Wer waren die Teilnehmer dieses Menschenrechtsdialogs? Welche staatlichen Stellen Südafrikas, welche Funktionäre und Politiker nahmen teil? Der Teilnehmerkreis umfasste Vertreterinnen und Vertreter des südafrikanischen Außenministeriums, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, Angehörige des Europäischen Auswärtigen Dienstes aus Brüssel sowie der EU-Delegation in Südafrika und Vertreterinnen und Vertreter von Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Südafrika. c) Wurden gemeinschaftliche Willenserklärungen bezüglich einer künftigen Zusammenarbeit abgegeben, und welche Verpflichtungen ergeben sich hieraus für die betroffenen Parteien? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2a verwiesen. 3. Wie ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Landreform in Südafrika „die sozialen Ungerechtigkeiten und die daraus folgende ungleiche Verteilung von Land“ beheben oder mindern kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die von der südafrikanischen Regierung geplante Landreform hat zum Ziel, die sozialen Ungerechtigkeiten und die daraus folgende ungleiche Verteilung von Land, die durch das Apartheidregime und seine benachteiligende Exklusionspolitik entstanden sind, zu beheben. Dazu gehört die Vertreibung ganzer Bevölkerungsgruppen aus ihren traditionellen Siedlungsgebieten mit den Landgesetzgebungen von 1913 und den Folgejahren. a) Auf welcher Faktengrundlage beruht diese Bewertung der Landreform in Südafrika? Die Bundesregierung steht zum Thema Landreform im Dialog mit der südafrikanischen Regierung und landwirtschaftlichen Interessenverbänden. Sie hat ferner Kenntnis von relevanten Daten zu diesem Thema, unter anderem des Statistikamts Südafrikas (StatsSA), der Landwirtschaftskammer (Agbiz), der Ministerien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7391 für ländliche Entwicklung und Landreform („Department of Rural Development and Land Reform“, DRDLR), für Landwirtschaft („Department of Agriculture , Forestry and Fisheries“, DAFF) sowie von Bauernverbänden (Agri-SA, Agri Limpopo, Agri Western Cape, AFASA) und der staatlichen Landbank. b) Sieht die Bundesregierung bei dem Vorhaben der südafrikanischen Regierung auch mögliche Schwierigkeiten und Gefahren? Wenn ja, welche? Die südafrikanische Regierung hat für die Umsetzung der Landreform klare Parameter gesetzt, darunter die Förderung der Agrarproduktion, der Erhalt der Ernährungssicherheit und die Stärkung des Agrarsektors sowie die Wahrung der verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte. Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit der Transformation Südafrikas an. Dabei unterstreicht sie die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Verfahren und der Einhaltung der Menschenrechte. c) Sieht die Bundesregierung das Vorhaben einer Landreform auch politisch motiviert? Die Bemühungen der südafrikanischen Regierung um eine Landreform reichen bis zum demokratischen Umbruch in Südafrika im Jahr 1994 zurück und sind ein wichtiger Teilbereich der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Transformation Südafrikas. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. d) Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Landreform die Gefahr ethnischer Konflikte in Südafrika? Es kann vor dem Hintergrund der ethnischen Diversität der südafrikanischen Gesellschaft und der großen sozialen Ungleichheit im Land nicht ausgeschlossen werden, dass politische Bewegungen ethnische oder soziale Aspekte thematisieren , um daraus politisches Kapital zu schlagen. e) Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Parteien in Südafrika, die ein Interesse am Schüren ethnischer bzw. sozialer Konflikte haben könnten? Es gibt politische Bewegungen in Südafrika, die eine sachlich geführte Debatte über die Landreform immer wieder zu polemisieren versuchen. f) Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik oppositioneller Gruppen und Parteien an einer möglichen Enteignung südafrikanischer Landwirte ohne Entschädigung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung nimmt in der Beobachtung des politischen Lebens in Südafrika Aussagen aller politischen Lager wahr. Oppositionsnahe Gruppen und Oppositionsparteien leisten im Rahmen der demokratischen Verfassungsordnung ihren Beitrag zur Debatte über die Landreform. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Hat die Bundesregierung hinsichtlich der in Südafrika diskutierten Enteignungen rechtliche bzw. verfassungsrechtliche Bedenken? Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. Die südafrikanische Regierung hat mehrfach – auch öffentlich – versichert, dass Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit Richtschnur bei der Umsetzung der Landreform sein werden. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung des Landbesitzes in Südafrika vor? a) Existiert aus Sicht der Bundesregierung in Südafrika derzeit eine ungerechte Verteilung von Land bzw. existieren dort ungerechte Besitzverhältnisse ? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Rund 30 Prozent der südafrikanischen Landesfläche befinden sich in Staatsbesitz. Knapp 80 Prozent der Gesamtfläche Südafrikas sind landwirtschaftlich nutzbar. Eine durch die südafrikanische Regierung in Auftrag gegebene Studie sowie eine weitere, durch den Dachverband der kommerziellen Landwirte (Agri-SA) erstellte Studie zu Landbesitzverhältnissen kommen nahezu übereinstimmend zu folgenden Ergebnissen: Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Unrechtsregimes der Apartheid gehören rund 70 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen in Südafrika, die sich in Privatbesitz befinden, Angehörigen der weißen Minderheit. Diese machen nach Angaben des südafrikanischen Statistikamts (StatsSA) rund 8 Prozent der südafrikanischen Gesamtbevölkerung aus. Knapp 30 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen in Privatbesitz befinden sich in der Hand der Mehrheitsbevölkerung. b) Wie viel Land ist in Südafrika nach Kenntnis der Bundesregierung in staatlichem, wie viel in privatem und wie viel im Besitz von Banken und Konzernen? Der Bundesregierung liegen keine verlässlichen Daten zum Landbesitz von Banken und Konzernen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 4a verwiesen. c) Liegen der Bundesregierung auch Erkenntnisse darüber vor, wie viel Land verschiedene ethnische Gruppen prozentual besitzen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 4a verwiesen. Eine darüber hinaus gehende Aufschlüsselung nach ethnischen Gruppen liegt der Bundesregierung nicht vor. d) Ist der Bundesregierung bekannt, über welche Arten von Bodenschätzen Südafrika verfügt bzw. wo diese Bodenschätze liegen und ob diese bereits erschlossen und gefördert werden? Zu den wichtigsten mineralischen Rohstoffen Südafrikas gehören Gold, Diamanten , Platin, Mangan, Vanadium und Chrom. Zudem verfügt Südafrika über große Vorkommen an Kohle, Eisenerz, Uran, Kupfer, Nickel, Zinn und Silber. Da der Bergbau in Südafrika bereits seit mehreren Jahrzehnten intensiv betrieben wird, sind die meisten Lagerstätten bereits erschlossen und werden gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7391 e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Verzicht auf Enteignung ohne Kompensation bisher immer zum Programm der Regierungspartei ANC gehörte? f) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Wandel des ANC in dieser Frage? Die Fragen 4e und 4f werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die politischen Entwicklungen in Südafrika aufmerksam . Die Regierungspartei „African National Congress“ (ANC) beschloss auf ihrem nationalen Parteitag im Dezember 2017 eine Neuformulierung ihrer Haltung im Bereich der Landreform. Die Notwendigkeit einer Landreform ist in Südafrika breiter gesellschaftlicher Konsens, der auch zahlreiche landwirtschaftliche Interessenverbände einschließt. 5. Was meint die Bundesregierung, wenn sie von der „Notwendigkeit der Transformation Südafrikas“ spricht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wie genau begründet sich diese „Notwendigkeit“ aus Sicht der Bundesregierung ? b) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Regierung Südafrikas bei dieser notwendigen „Transformation“? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Als Folge des Unrechtsregimes der Apartheid und einer jahrzehntelangen Exklusionspolitik ist die südafrikanische Gesellschaft auch mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende der Apartheid von massiver sozialer Ungleichheit und mangelnder Chancengleichheit geprägt. Dies begründet die Notwendigkeit der Transformation . 6. Wie erklärt die Bundesregierung, dass ihr laut Bundestagsdrucksache 19/4139 „keine eigenen Erkenntnisse zu Mordstraftaten auf landwirtschaftlichen Betrieben“ vorliegen, sie laut Bundestagsdrucksache 19/1759 aber offenbar doch „Kenntnis von Berichten über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika“ hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, und welche nicht? b) Welche „Berichte über kriminelle Übergriffe gegen Farmer in Südafrika“ sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen Medienberichte sowie die jüngste Kriminalitätsstatistik der südafrikanischen Polizei vor, die für das südafrikanische Haushaltsjahr 2017/2018 erstmals seit 2007 wieder die Zahl der Gewaltstraftaten im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe und Kleinbetriebe („farms“ und „smallholdings“) gesondert ausweist. Für den Zeitraum des südafrikanischen Haushaltsjahres vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 werden 62 Morde im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe (Gesamtzahl in diesem Zeitraum 20 366 landesweit), 33 Raubüberfälle, sechs versuchte Morde (Gesamtzahl 18 233 landesweit), zwei Vergewaltigungen (Gesamtzahl 40 033 landesweit), zwei Diebstähle, ein bewaffneter Raubüberfall, ein Autoraub („Carjacking“) und eine Entführung aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie bewertet die Bundesregierung die ihr bekannten Berichte? d) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für diese Übergriffe ? Die Fragen 6c und 6d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. 7. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass eine „regelmäßige Veröffentlichung“ der Zahlen über sogenannte Farmmorde „durch die südafrikanische Regierung […] derzeit nicht [erfolgt]“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wird die Bundesregierung auf eine Veröffentlichung solcher Zahlen hinwirken , diese selbst abfragen oder auf andere Weise zur Aufklärung der tatsächlichen Zahlen beitragen (bitte begründen)? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Die südafrikanische Regierung veröffentlicht seit dem Jahr 2018 wieder Statistiken zu Straftaten im Umfeld landwirtschaftlicher (Klein-)Betriebe. b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Regierung Südafrikas ein eigenes Interesse an der korrekten Darstellung, Aufklärung und Aufarbeitung der sogenannten Farmmorde und Übergriffe auf Landwirte hat? Die Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf fehlendes Interesse der südafrikanischen Regierung an einer korrekten Darstellung, Aufklärung sowie Aufarbeitung hindeuten. c) Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die sogenannte Heritage Protection Group bei der Dokumentation sogenannter Farmmorde? Zur Rolle der „Heritage Protection Group“ liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Sind der Bundesregierung außerhalb bilateraler Gespräche „burenfeindliche Aussagen führender Politiker der Parteien African National Congress (ANC) und Economic Freedom Fighters (EFF)“ bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4139)? a) Wenn ja, welche Aussagen sind der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt ? b) Wie bewertet die Bundesregierung solche Aussagen genannter Politiker, die sich gegen eine afrikanische Bevölkerungsgruppe richten? c) Sind der Bundesregierung burenfeindliche Haltungen, Aussagen und Maßnahmen aus südafrikanischen Medien bekannt? d) Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Aussagen des EFF- Politikers Julius Malema? Die Fragen 8 bis 8d werden gemeinsam beantwortet. Südafrikanische Medien greifen polarisierende, polemische sowie rassistische Äußerungen südafrikanischer Politiker regelmäßig auf, die sich für ganz unterschiedliche Gesellschaftsgruppen verwenden oder sich gegen sie wenden. Auch Äußerungen des Vorsitzenden der Oppositionspartei „Economic Freedom Fighters “, Julius Malema, werden aufgegriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7391 Die Bundesregierung unterstreicht in ihren Gesprächen mit der südafrikanischen Seite die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit sowie der Einhaltung der Menschenrechte und verurteilt rassistische Äußerungen jeglicher Art. e) Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Aussagen des Präsidenten Cyril Ramaphosa zum Thema Landreform und Enteignung (www. crisisgroup.org/africa/southern-africa/south-africa/land-reform-southafrica -fact-and-fiction)? Die Bundesregierung begrüßt Staatspräsident Cyril Ramaphosas öffentlich gemachte Zusage einer rechtstaatlichen und verfassungsmäßigen Umsetzung der Landreform sowie seine Zusicherung von Investitionssicherheit und des Schutzes von privatem Eigentum in Südafrika. f) Sind der Bundesregierung Aussagen hochrangiger Politiker Südafrikas in Regierung und Opposition bekannt, die „den Eindruck vermitteln, dass Enteignungen rassistisch motiviert sein und wenn nötig mittels Gewalt umgesetzt werden“ könnten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3e und 8 bis 8d verwiesen. 9. Da der Bundesregierung nach eigenem Bekunden viel daran liegt, „die Ursachen für die Gewaltkriminalität zu bekämpfen“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen dieser Gewalt? a) Wie genau will die Bundesregierung diese Ursachen bekämpfen? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Ursachen der Gewaltkriminalität in Südafrika liegen aus Sicht der Bundesregierung unter anderem in der großen sozialen Ungleichheit als Folge der jahrzehntelangen Exklusionspolitik durch das Unrechtsregime der Apartheid begründet. Die Bundesregierung unterstützt die Herstellung von Chancengleichheit in Südafrika, um auf diese Weise zu einer Verminderung der sozialen Ungleichheit und damit verbundener sozialer Spannungen beizutragen. b) Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass insbesondere weiße Farmer „unabhängig von ihrer Ethnie häufig Opfer von Gewalttaten werden“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900189.pdf)? c) Wie belegt die Bundesregierung ihre Einschätzung, nach der die Gewaltkriminalität gegen Landwirte und Bauern nicht systematisch und unabhängig von der Ethnie stattfindet? d) Wie viele Übergriffe auf Landwirte und Farmer nicht-weißer Hautfarbe in Südafrika sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 9b bis 9d werden gemeinsam beantwortet. Die südafrikanische Polizeistatistik schlüsselt Gewaltkriminalität im Umfeld landwirtschaftlicher (Klein-)Betriebe nicht nach Ethnien/Berufsgruppen auf, sodass auf Landwirte keine Rückschlüsse gezogen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Was waren Inhalte, Ergebnisse und Ziele der Gespräche mit Vertretern der Regierung Südafrikas am 20. und 21. Februar 2018 im Rahmen des Besuchs des Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amtes? a) Wurde im Rahmen dieses Treffens über die sogenannten Farmmorde und die Frage der Menschenrechte gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? b) Wurde im Rahmen dieses Treffens über die geplante Landreform und mögliche Enteignungen gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Gespräche des Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara- Afrika und Sahel dienten der Vertiefung der bilateralen Beziehungen unmittelbar nach dem Regierungswechsel in Südafrika am 14. Februar 2018 sowie einem Austausch zur außenpolitischen Rolle Südafrikas in der Region. In den Gesprächen wurde die innenpolitische Lage thematisiert, darunter auch der Bereich Landreform. Der Regionalbeauftragte unterstrich in seinen Begegnungen die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit, demokratischen Verfahren und der Einhaltung der Menschenrechte. 11. Hat die durch die Regierung Südafrikas eingerichtete Kommission zur Beratung der Landreform wie angekündigt zum 30. August 2018 „dem Parlament die Ergebnisse vorgelegt“? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Die Ergebnisse der Kommission wurden in der 46. Kalenderwoche 2018 vorgelegt ; in der 49. Kalenderwoche 2018 stimmten Parlament und Provinzialrat der inhaltlichen Empfehlung einer möglichen Verfassungsänderung zur kompensationslosen Enteignung zu. 12. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Landreform in Simbabwe ? a) War die Landreform in Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung ein Erfolg ? Die Landreform sollte das durch die Landnahme der weißen Landwirte zu Kolonialzeiten entstandene Unrecht beenden, indem schwarze Simbabwer Zugang zu fruchtbarem Land erhielten. Dieses Ziel war bereits in der sogenannten „Lancaster House“-Vereinbarung von 1979 zwischen Großbritannien und Simbabwe vereinbart worden. Großbritannien sagte zu, sich mit 50 Prozent an Landverkäufen zu beteiligen, solange diese auf freiwilliger Basis geschähen. Ende der 1990er Jahre beendete die britische Regierung allerdings dieses Programm. Da fruchtbares Land nach wie vor größtenteils im Besitz weißer Landwirte war, führte Simbabwe die Landreform durch. Das politische Ziel einer gerechteren Verteilung des Landes wurde erreicht. Die Landreform führte allerdings zu einem deutlichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7391 Einbruch der landwirtschaftlichen Produktion und des Exports. Da die Landreform teilweise mit Gewalt durchgeführt und den enteigneten weißen Landwirten keine Entschädigung zugesprochen wurde, kam es zu einer internationalen Isolation des Landes. b) Welche ökonomischen und sozialen Folgen hatte die Landreform in Simbabwe aus Sicht der Bundesregierung? Nachdem die landwirtschaftlichen Erträge zunächst stark einbrachen, erholten sich diese in den vergangenen Jahren. Der Grundbesitz von vormals etwa 4 000 weißen Landwirten wurde auf etwa 250 000 Haushalte und damit sozial gerechter verteilt als vor der Landreform. Armut und Mangelernährung traten auf dem Lande auch vor der Landreform auf. Beides verschärfte sich danach allerdings. Die Lage hat sich in den letzten Jahren insgesamt wieder verbessert, obwohl Dürreperioden negative Auswirkungen hatten und haben. c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Landreform in Simbabwe teilweise rückgängig gemacht wurde? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass die Landreform in Simbabwe teilweise rückgängig gemacht wurde. Der am 24. November 2017 vereidigte neue Präsident Simbabwes, Emmerson Mnangagwa, verkündete in seiner Antrittsrede, dass die Landreform unvermeidbar gewesen und irreversibel sei. Er betonte gleichzeitig, dass die früheren Landbesitzer gemäß der im Jahre 2013 in Kraft getretenen Verfassung entschädigt werden müssten. d) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass eine Landreform in Südafrika ähnlich negative Folgen haben könnte wie in Simbabwe? Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung . 13. Existiert aus Sicht der Bundesregierung in Südafrika ein „Feindbild“ des weißen Farmers? a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für dieses Feindbild ? b) Wie wirkt sich dieses Feindbild politisch und gesellschaftlich aus? c) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Feindbild politisch benutzt bzw. instrumentalisiert? Wenn ja, von wem, und wie? Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet. Die südafrikanische Gesellschaft ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Unrechtsregimes der Apartheid durch die Folgen der systematischen Exklusionspolitik des Apartheidregimes gekennzeichnet. Stereotype sowohl von allen als auch gegenüber allen Bevölkerungsgruppen spielen in gesellschaftlichen Debatten oftmals noch eine Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Debatte in Südafrika über Enteignungen ohne Entschädigung die Attraktivität des Standortes Südafrika und mögliche Investitionen gefährdet? Die Debatte über eine Landreform hat internationale Investoren beschäftigt. Die südafrikanische Regierung hat – öffentlich und auch gegenüber Vertretern der Bundesregierung – mehrfach versichert, dass die Eigentumsrechte internationaler Investoren nicht verletzt würden. Zu der hypothetischen Frage, ob und inwiefern die Debatte die Attraktivität des Standorts Südafrika beeinträchtigen könnte, äußert sich die Bundesregierung nicht. a) Hat die Bundesregierung angesichts der entschädigungslosen Enteignungen die Interessen der Auslandsdeutschen in bilateralen Gesprächen thematisiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? b) Setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der Interessen dieser Auslandsdeutschen in Südafrika ein? Die Fragen 14a und 14b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der südafrikanischen Regierung zum Thema Landreform und unterstreicht in all ihren Gesprächen die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Eigentumsrechte. c) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Auslandsdeutsche von Übergriffen und Gewalt oder von Enteignung betroffen waren bzw. sind? Fälle von Enteignungen deutscher Staatsangehöriger in Südafrika sind der Bundesregierung nicht bekannt. Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein, die gelegentlich auch deutsche Staatsangehörige betreffen, die sich zu touristischen Zwecken oder dauerhaft in Südafrika aufhalten. Es steht jedem deutschen Staatsangehörigen frei, sich in derartigen Fällen an die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika zu wenden; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. 15. Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des Oppositionspolitikers Mosiuosa Lekota, der die Landreform als Gefahr für die Nahrungsmittelversorgung ansieht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verfolgt die Debatte über die Landreform aufmerksam. Dies schließt Äußerungen von Oppositionspolitikern ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 16. Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des Oppositionspolitikers Mosiuosa Lekota, der Enteignungen ohne Kompensation als Wiederholung der „Verbrechen der Apartheid“ bezeichnete? Die südafrikanische Regierung hat mehrfach – auch öffentlich – bekräftigt, dass die verfassungsrechtlichen Regeln Maßstab und Richtschnur bei der Umsetzung der Landreform sein werden. Dazu gehört das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, in all seinen materiell-rechtlichen und prozeduralen Ausprägungen. Die Bundesregierung macht sich Vergleiche des Apartheid-Regimes mit dem freien und demokratischen Südafrika seit 1994 ausdrücklich nicht zu eigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7391 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über Verbote der südafrikanischen Regierung bezüglich des öffentlichen Vortragens von burenfeindlichen Liedern und Gesängen (www.reuters.com/article/ozatp-safricaracism -20100330-idAFJOE62T0IM20100330)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum die geltenden Verbote eingeführt wurden? b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen gegen das Verbot verstoßen und evtl. Verstöße geahndet wurden? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Der „Promotion of Equality and Prevention of Unfair Discrimination Act“ aus dem Jahr 2000 bzw. seit 2018 die neue „Hate Crimes and Hate Speech Bill“ bilden die Grundlage für eine Ahndung diskriminierender, hasserfüllter Sprache. 2011 ist es auf dieser gesetzlichen Grundlage zum Verbot der Verbreitung eines Liedes gekommen. Zur Frage, inwiefern Verstöße gegen dieses Verbot geahndet wurden, liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 18. Was waren Inhalte und Ergebnisse der Gespräche mit dem Präsidenten Südafrikas Cyril Ramaphosa im Rahmen der Afrika-Konferenz Ende Oktober in Berlin? a) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Konferenz mit Ramaphosa konkret über die sogenannten Farmmorde und die Menschenrechtslage der Buren gesprochen? Mit welchem Ergebnis? b) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Konferenz mit Ramaphosa über das Thema der Landreform gesprochen? Mit welchem Ergebnis? c) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Konferenz mit den afrikanischen Staats- und Regierungschefs auf die möglichen Auswirkungen einer Landreform für Wirtschaft und Investitionen hingewiesen? Die Fragen 18a bis 18c werden gemeinsam beantwortet. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mit Staatspräsident Cyril Ramaphosa im Rahmen der Afrika-Konferenz Ende Oktober 2018 unter anderem zum „Compact with Africa“-Prozess, zur politischen und wirtschaftlichen Lage in Südafrika und in der Region gesprochen. Zu inhaltlichen Einzelheiten vertraulicher Gespräche macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. d) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Investitions- und Partnerschaftsprogramm „Compact with Africa“ bereits Investitionen in Südafrika zugesagt oder getätigt? Wenn ja, welche Konditionen liegen diesen Investitionen zugrunde? Als G20-Mitglied hat Südafrika neben Deutschland den Ko-Vorsitz der für den „Compact with Africa“ (CwA) zuständigen G20-Arbeitsgruppe („Africa Advisory Group“) inne. In dieser Funktion nahm Südafrika an der G20-CwA-Konferenz der Bundeskanzlerin am 30. Oktober 2018 teil. Südafrika hat selbst kein Investitions - und Partnerschaftsprogramm im Rahmen des CwA abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Sind der Bundesregierung die Pläne der Regierung der Russischen Föderation bekannt, Buren aus Südafrika in Russland anzusiedeln bzw. Südafrikanern Asyl zu gewähren? a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen und Hintergründe dieser Pläne vor? b) Hat die Bundesregierung bereits mit der Regierung Russlands über das Thema Asyl für bedrohte Südafrikaner gesprochen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Russlands, dass insbesondere die Buren in Südafrika einer akuten Bedrohungslage ausgesetzt sind? Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet. Über Presseberichte hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu Ansiedlungsplänen von Buren in der Russischen Föderation vor. Öffentliche Äußerungen von russischer Regierungsseite hierzu sind ebenfalls nicht bekannt . Das Thema Asyl für bedrohte Südafrikanerinnen und Südafrikaner war bisher nicht Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der Regierung der Russischen Föderation. Eine offizielle Einschätzung der Regierung der Russischen Föderation zur Lage der Buren in Südafrika ist der Bundesregierung nicht bekannt. 20. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 bereits Asylanträge südafrikanischer Bürger in Deutschland? Im Zeitraum von Januar 2017 bis November 2018 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 30 Asylanträge von Staatsangehörigen aus Südafrika gestellt. a) Mit welcher Begründung baten die Bürger Südafrikas um Asyl in Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Asylstatistik des BAMF weist vorgetragene Gründe für das Stellen eines Asylantrags nicht aus. b) Wie wurde mit den Asylanträgen dieser Menschen in Deutschland verfahren ? Wie viele wurden abgelehnt, wie vielen wurde zugestimmt, wie viele befinden sich noch in Bearbeitung? Im genannten Zeitraum hat das BAMF ausschließlich ablehnende Entscheidungen getroffen. Zum 30. November 2018 waren noch neun Asylverfahren von Staatsangehörigen aus Südafrika anhängig. c) Wie viele Bürger Südafrikas sind seit Anfang 2017 insgesamt nach Deutschland ausgewandert? Ausweislich der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes sind im Jahr 2017 insgesamt 1 128 südafrikanische Staatsangehörige aus dem Ausland nach Deutschland zugezogen. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Angaben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7391 d) Wie viele Bürger Südafrikas haben seit Anfang 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt oder erhalten? Nach der jährlichen Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahre 2017 insgesamt 154 Personen aus Südafrika eingebürgert. Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Statistische Erhebungen über die Anzahl der gestellten Einbürgerungsanträge werden nicht geführt. 21. Wie viele Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Südafrika? 22. Wie viele Bürger in Südafrika haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen deutschen Migrationshintergrund? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Es gibt keine Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die sich in Südafrika aufhalten, oder für südafrikanische Staatsangehörige mit deutschem Migrationshintergrund bei den deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine verifizierbaren Daten vor. Schätzungen gehen von rund 50 000 deutschen Staatsangehörigen sowie 50 000 südafrikanischen Staatsangehörigen mit deutschem Migrationshintergrund aus, die sich dauerhaft in Südafrika aufhalten. 23. Haben die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika seit Anfang 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte über sogenannte Farmmorde bzw. Gewalttaten gegen südafrikanische Landwirte erhalten? Es gehen gelegentlich Bürger- oder Presseanfragen zu aktuellen politischen Fragen bei den deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika ein, die unter anderem auch Gewalttaten betreffen. 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über das seit 2003 in Südafrika implementierte und bis heute aktive Programm mit dem Namen „Broad-Based Black Economic Empowerment“ (BBBEP)? a) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ziele und Mittel des Programms ? Wie sollen „Schwarze“ in Südafrika wirtschaftlich gestärkt werden? Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet. Ziel des sogenannten „Broad Based Black Economic Empowerment“ (B-BBEE) ist es, wirtschaftliche Chancengleichheit für die durch das Unrechtsregime der Apartheid benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu schaffen sowie deren Teilhabe an und Integration in die südafrikanische Wirtschaft zu verbessern. Der bereits mit dem Ende der Apartheid im Jahre 1994 eingeleitete Transformationsprozess im Bereich wirtschaftlicher Aktivitäten wurde im Jahr 2003 in einem Strategiepapier der Regierung verschriftlicht, das erstmals konkrete Ziele definierte , so unter anderem besser Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für und stärkere Besetzung von Top-Management-Positionen und Aufsichtsräten durch Angehörige benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Erhöhung des Anteils an Immobilieneigentum und Eigentum an Produktionsfaktoren. Gesetzlich wurden diese Ziele im „Broad-Based Black Economic Empowerment Act“ verankert, der die entscheidende Grundlage für weitere Richtlinien darstellte , die über die Jahre hinweg – teils sektorspezifisch – festgelegt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7391 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie bewertet die Bundesregierung diese auf eine bestimmte ethnische Gruppe konzentrierten Maßnahmen? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge des Programms? Die Fragen 24b und 24c werden gemeinsam beantwortet. Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen strukturellen Diskriminierung der schwarzen Mehrheitsbevölkerung durch das Unrechtsregime der Apartheid sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch mit den Mitteln der Gesetzgebung soziale und ökonomische Ungleichgewichte in der südafrikanischen Gesellschaft zu überwinden. d) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass diese Maßnahmen zum Nachteil für andere ethnische Gruppen werden könnten, bzw. hat die Bundesregierung seit Beginn des Programms 2003 Kenntnis von der Benachteiligung nicht-schwarzer Bürger in Südafrika erhalten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. e) Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen von Kritikern (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die das Programm für einen sogenannten Braindrain von nicht-schwarzen Arbeitern verantwortlich machen? Laut Angaben des Statistikamts Südafrikas (StatsSA) haben in den Jahren 2011 bis 2016 rund 108 000 Südafrikanerinnen und Südafrikaner das Land verlassen. Für den Zeitraum 2016 bis 2021 prognostiziert StatsSA ähnliche Zahlen. Zum Ausbildungsstand der südafrikanischen Auswanderer liegen der Bundesregierung keine verifizierbaren Daten vor. f) Werden aus Sicht der Bundesregierung durch das Programm auf ungerechte Art und Weise Bürger des Landes nach ethnischen Gesichtspunkten benachteiligt bzw. gefördert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 24 bis 24c verwiesen. 25. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sicht des Fund for Peace, welcher in seinem jährlichen Fragile State Index, Südafrika mittlerweile zu den Ländern zählt, die von Instabilität bedroht sind, und welche Gründe können hierbei nach Auffassung der Bundesregierung Ursache dieser Einschätzung sein? a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Fund for Peace zu? b) Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung der Entwicklung Südafrikas besonders abträglich? Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Die Bewertung der Entwicklung Südafrikas durch den „Fund for Peace“ im Rahmen des „Fragile State Index“ spiegelt aus Sicht der Bundesregierung die politischen , wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen wider, mit denen Südafrika konfrontiert ist. Vor allem die Überwindung von Armut, Ungleichheit und Arbeitslosigkeit ist zentral für eine gedeihliche Entwicklung des Landes. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die neue südafrikanische Regierung mit den von ihr eingeleiteten Reformen, der Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung und der Bekämpfung der Korruption richtige Akzente setzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7391 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Skandal der Beratungsfirma Bell Pottinger in Südafrika vor? a) Wer waren die Beteiligten des Skandals? Was waren ihre Ziele und Mittel? b) Wie gelangte der Skandal nach Kenntnis der Bundesregierung an die Öffentlichkeit ? c) War das Ziel der PR-Kampagne aus Sicht der Bundesregierung die Erzeugung „ethnischer Spannungen“ in Südafrika? Ist dies gelungen? d) Welche Folgen hatten die Kampagne und der folgende Skandal um die Kampagne nach Kenntnis der Bundesregierung in der südafrikanischen Öffentlichkeit? Die Fragen 26 bis 26d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat die Debatte in Südafrika rund um die Aktivitäten des britischen PR-Unternehmens Bell Pottinger, die unter anderem zum Rücktritt des CEO von Bell Pottinger, zum Ausschluss der Firma aus dem Branchenverband in Großbritannien und zu ihrer Zahlungsunfähigkeit geführt hat, aufmerksam verfolgt . Die südafrikanische Presse berichtete im Jahr 2017, dass Mitarbeiter des PR-Unternehmens Bell Pottinger in Südafrika bemüht waren, in der südafrikanischen Öffentlichkeit unter dem Stichwort „White Monopoly Capital“ rassistische Narrative zu prägen. In Südafrika hat die Berichterstattung über den Skandal zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über das Erbe der Apartheid, die Diversität der Gesellschaft und ein verantwortungsvolles Miteinander geführt. e) Haben die Bundesregierung oder eines ihrer Bundesministerien jemals mit der PR-Firma Bell Pottinger zusammengearbeitet? Eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der PR-Firma Bell Pottinger hat nach verfügbaren Informationen nicht stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333