Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7399 19. Wahlperiode 29.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6698 – Mutmaßliche Korruptionsfälle in deutschen Auslandsvertretungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bericht (www.spiegel.de/panorama/justiz/irak-mitarbeiter-in-deutschemgeneralkonsulat -sollen-visa-verkauft-haben-a-1240327.html) über Korruptionsfälle bei der Vergabe von Visa im deutschen Generalkonsulat in Erbil hat deutlich gemacht, dass deutsche Auslandsvertretungen nach wie vor anfällig für Manipulationen bei der Vergabe von Visa bzw. Terminen zur Visavergabe sind. Nach Ansicht der Fragesteller sind korrekte und korruptionsfreie Abläufe an deutschen Auslandsvertretungen für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Land von höchster Bedeutung. Dies ist auch im Sinne der Antragsstellerinnen und Antragssteller, für die verlässliche Einreisedokumente von großer Bedeutung sind. Die an vielen deutschen Auslandsvertretungen langen Wartezeiten für die Visa- bzw. Terminvergabe bei oft gegebener persönlicher Gefährdungslage erhöhen die Versuchung, auf illegale Angebote für die Beschleunigung der Vorgänge einzugehen. Nach den Berichten über Unregelmäßigkeiten in den Auslandsvertretungen in Teheran, Ankara und Beirut fragten die Fragesteller bereits in Mai 2018 nach Konsequenzen und möglichen weiteren betroffenen Auslandsvertretungen (Bundestagsdrucksache 19/2799), erhielten zu letzterem Punkt aber keine zufriedenstellende Antwort. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist auf die Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799. Die im Bericht des Nachrichtenmagazins „SPIEGEL Online“ vom 26. November 2018 genannten Verdachtsfälle datieren aus dem Jahr 2017 und sind Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich angesichts der hohen Anzahl der Visumanträge weltweit – 2018 sind 1 870 822 Schengen-Visa und 300 945 nationale Visa erteilt worden – bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7399 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode diesen Verdachtsfällen um wenige Einzelfälle, die nicht auf generelle Probleme und Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Terminen zur Visumbeantragung hindeuten. Dessen ungeachtet nimmt das Auswärtige Amt jeden Hinweis auf mögliche Korruptionsfälle sehr ernst und geht diesem unverzüglich und insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei nach. 1. Wann und auf welche Weise wurde die Leitung des Generalkonsulats Erbil auf die Korruptionsfälle bei der Vergabe der Visa aufmerksam? Am 22. Dezember 2017 stellte sich in einem Visumverfahren heraus, dass eine gefälschte Vorabzustimmung des Landesaufnahmeprogramms Thüringen vorgelegt worden war. Das bereits erteilte Visum wurde umgehend zurückgenommen. 2. Wann wurden Berichte über die genannten Korruptionsfälle an die Zentrale des Auswärtigen Amts weitergeleitet? Diese Unstimmigkeit war im Generalkonsulat Erbil Anlass für eine Untersuchung weiterer Visaverfahren, bei denen ebenfalls gefälschte Dokumente entdeckt wurden . Hierüber wurde die Zentrale des Auswärtigen Amts mit Bericht vom 20. Januar 2018 informiert. 3. Wann und durch wen wurde die Bundespolizei über die Vorgänge unterrichtet ? Die Bundespolizei wurde vom Generalkonsulat in Erbil zeitgleich mit der Zentrale des Auswärtigen Amts informiert. Das Auswärtige Amt unterrichtete die Bundespolizei erneut mit gesonderter Mail am 24. Januar 2018. 4. Inwiefern ist die Bundespolizei regelmäßig an deutschen Auslandsvertretungen tätig, und inwiefern ist sie in Bemühungen zur Korruptionsprävention dort eingebunden? Zur fachlichen Beratung in Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Visumerteilung werden an deutschen Auslandsvertretungen regelmäßig Dokumentenund Visumberater der Bundespolizei eingesetzt. Bei Hinweisen auf Korruption geht die Bundespolizei diesen nach und informiert die zuständigen Stellen. 5. Welche organisatorischen Maßnahmen im Generalkonsulat Erbil wurden nach Bekanntwerden der Vorfälle durch das Auswärtige Amt ergriffen? Visaanträge der Länderaufnahmeprogramme werden nur noch von der Leitung der Visastelle nach direkter Kommunikation mit der Ausländerbehörde terminiert , bearbeitet und aufbewahrt. Die Antragsannahme erfolgt ebenfalls nur unter Aufsicht der Visastellenleitung. 6. Inwiefern hat das Auswärtige Amt aus den Vorfällen in Erbil auch Konsequenzen für andere Auslandsvertretungen gezogen? Andere Auslandsvertretungen mit vergleichbaren Länderaufnahmeprogrammen wurden umgehend informiert und für die bekannt gewordenen Risiken sensibilisiert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7399 7. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass, wie im in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Artikel erwähnt, die Information über die genannten Korruptionsfälle im Januar an die Bundespolizei übermittelt , aber erst im Sommer die Berliner Staatsanwaltschaft informiert wurde? 8. Wie erklärt die Bundesregierung die im Artikel benannte Verzögerung? 9. Gegen welche Personen und wegen welcher Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren eingeleitet? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Zu den bei den Staatsanwaltschaften der Länder anhängigen Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 10. Wann begann jeweils die interne Untersuchung der Vorgänge im Generalkonsulat und im Auswärtigen Amt, und inwiefern ist sie mittlerweile abgeschlossen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Untersuchungen sind erst mit Beendigung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens abgeschlossen. 11. Wie viele Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Bezahlung von Schmiergeld erlangt, und in welchem Zeitraum? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Unregelmäßigkeiten und Verdachtsfällen auf Korruption geht das Auswärtige Amt unverzüglich und insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei nach. Sofern sich ein Anfangsverdacht ergibt, werden die weiteren Ermittlungen von den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften in dortiger Verantwortung geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Inwiefern drohen den Menschen, die durch die Vermittlung der im Artikel genannten Schlepper nach Deutschland gekommen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung daraus Nachteile bei ihrem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwachsen? Die geltende Rechtslage sieht in § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel vor, dass kein Ausweisungsinteresse besteht. Ein Ausweisungsinteresse wiegt beispielsweise nach § 54 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG schwer in Fällen, in denen der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Wer für die Erteilung eines Visums als Voraussetzung für eine Einreise unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, kann sich gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar machen. Zu konkreten Einzelfällen kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7399 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Aus welchen Gründen wurden die Verdachtsfälle im Generalkonsulat Erbil, von denen das Auswärtige Amt ausweislich des oben zitierten Artikels bereits Ende 2017 Kenntnis hatte, in der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 nicht aufgeführt? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 verweist auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften der Bundesländer, die unabhängig und in eigener Zuständigkeit ermitteln. Zu den bei den Staatsanwaltschaften der Länder anhängigen Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 14. In welchem Sinne unterscheiden sich die Fälle in Erbil in „Wesen und Art des mutmaßlichen Vorgangs“ (vgl. Antwort zu Frage 5) von denen, die in der oben genannten Kleinen Anfrage behandelt wurden? Zu den bei den Staatsanwaltschaften der Länder anhängigen Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 15. An welchen anderen Auslandsvertretungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit interne Untersuchungen wegen Bestechung bzw. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Visa bzw. der Vergabe von Terminen zur Vorsprache bei der Visabeantragung anhängig? Aus ermittlungstaktischen Gründen und um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden, kann die Beantwortung dieser Frage nicht offen erfolgen. Die besonders schützenswerten Informationen werden als „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Bundestages gesondert übermittelt.* 16. Wurde die personelle Ausstattung der Visastelle des deutschen Generalkonsulats Erbil seit 2014 erhöht, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht? Die personelle Ausstattung der Visastelle am Generalkonsulat Erbil wurde sukzessive erhöht. Die weitere Beantwortung dieser Frage kann nicht öffentlich erfolgen , da ein Bekanntwerden dieser Informationen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle indirekt gefährden kann. Die Angaben werden als schützenswerte Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und separat übermittelt.** 17. Sind die Ermittlungen zu Korruptionsverdachtsfällen in den deutschen Auslandsvertretungen in Ankara, Beirut und Teheran, auf die in der oben genannten Kleinen Anfrage Bezug genommen wird, mittlerweile abgeschlossen , und wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung die Erkenntnisse aus dem Verfahren zum Anlass genommen „die Verfahren weiter zu optimieren“ (vgl. Antwort zu Frage 9)? Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Korruptionsverdachtsfällen in den deutschen Auslandsvertretungen in Ankara, Beirut und Teheran sind noch nicht abgeschlossen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. ** Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7399 Neue Erkenntnisse für eine weitere Optimierung der in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 beschriebenen allgemeinen Maßnahmen zur Korruptionsprävention haben sich hieraus bislang nicht ergeben. Hinweisen auf Verdachtsfälle wird sofort nachgegangen. 18. An welchen deutschen Auslandsvertretungen wurde in den Jahren 2017 und 2018 die personelle Ausstattung in den Visastellen erhöht, in welchen gesenkt (bitte nach Vertretungen und Umfang aufschlüsseln)? Die Beantwortung dieser Frage kann nicht öffentlich erfolgen, da ein Bekanntwerden dieser Informationen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle indirekt gefährden kann. Die Angaben werden als schützenswerte Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und separat übermittelt .* 19. Inwiefern spielt die im Vergleich zu ihren entsandten Kolleginnen und Kollegen niedrigere Entlohnung von Ortskräften an deutschen Auslandsvertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle für die Korruptionsanfälligkeit , und inwiefern fließen Erwägungen der Korruptionsresilienz in die Lohngestaltung von Ortskräften an deutschen Auslandsvertretungen ein? Im Auswärtigen Dienst arbeiten weltweit rund 5 600 lokal Beschäftigte. Die lokal Beschäftigten werden angemessen und ortsüblich vergütet. Die Beschäftigungsverhältnisse mit den lokal Beschäftigten stehen im Einklang mit den für die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland geltenden Geheimschutzund Sicherheitsstandards und den Vorgaben der Korruptionsprävention. 20. An welchen Auslandsvertretungen waren diejenigen unter den im Bericht 2017 zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung erwähnten, der Korruption verdächtigten 13 Beschäftigten tätig, gegen die weiterhin Verfahren anhängig sind (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/ korruptionspraevention-jahresbericht-2017.pdf?__blob=publicationFile &v=5, S. 19)? 21. An welchen Auslandsvertretungen waren diejenigen unter den im Bericht 2016 zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung erwähnten der Korruption verdächtigten 25 Beschäftigten tätig, gegen die weiterhin Verfahren anhängig sind (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/ korruptionspraevention-jahresbericht-2016.pdf?__blob=publicationFile &v=8)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Zu den bei den Staatsanwaltschaften der Länder anhängigen Verfahren äußert sich die Bundesregierung nicht. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333