Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7405 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6599 – Steinkohleimporte aus Kolumbien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Deutschland wurden im Jahr 2017 über 40 Millionen Tonnen Steinkohle importiert. Neben Russland und den USA ist Kolumbien der wichtigste Lieferant von Kraftwerkskohle. Laut kolumbianischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen kommt es beim Steinkohleabbau in Kolumbien zu schweren Menschenrechtsverletzungen und gravierender Umweltzerstörung. Es kommt zu massenhaften Vertreibungen und Gewaltakten gegen die Zivilbevölkerung sowie gegen Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten und Kritikerinnen und Kritiker der sozialen und ökologischen Ausbeutung. Steinkohlebergbau wird weiterhin in Regionen betrieben, die besonders vom bewaffneten Konflikt Kolumbiens betroffen waren und sind. Es werden Enteignungen ohne Entschädigungszahlungen durchgeführt, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Konsultation der indigenen und afrokolumbianischen Bevölkerung werden nicht oder nur mangelhaft durchgeführt. Die Bauern und Bäuerinnen sowie Angehörige indigener Völker verlieren ihr Land und ihre Lebensgrundlage. In den Minen werden Arbeitsschutzrichtlinien nicht eingehalten, mit der Folge schwerer Erkrankungen für die Minenarbeiterinnen und Minenarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner. 1. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft der importierten Steinkohle, jeweils unterschieden nach Kraftwerks - und Kokskohle, die von deutschen Unternehmen verwendet wird, und wie werden diese Importe statistisch erfasst? Die Informationen der Bundesregierung basieren auf den statistischen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Rechtsgrundlage der Erhebungen ist das Energiestatistikgesetz (EnStatG). Erhoben werden die Tatbestände zu § 6 EnStatG – Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einen Überblick über die deutschen Importe von Kraftwerks- und Kokskohle aus den wichtigsten Lieferländern im Zeitraum 2015 bis 2017 gibt nachfolgende Tabelle (Angaben in 1 000 t): 2015 2016 2017 Kraftwerks - kohle Kokskohle Kraftwerks - kohle Kokskohle Kraftwerks - kohle Kokskohle Russische Föderation 13.659 0 15.029 0 15.282 14 Vereinigte Staaten 5.186 1.701 6.182 873 5.846 885 Kolumbien 6.846 0 8.054 0 4.670 0 Australien 2.831 2.892 4.068 2.210 2.619 2.224 Südafrika 2.603 0 1.251 0 977 0 Quelle: Statistisches Bundesamt a) Inwiefern kontrolliert die Bundesregierung die minenspezifische Herkunft ? Eine derartige Kontrolle führt die Bundesregierung nicht durch. b) Wie hat sich die Einfuhrmenge seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den lateinamerikanischen Staaten Peru und Kolumbien (und inzwischen auch Ecuador) im Jahr 2013 entwickelt? Nach verfügbaren Angaben von EUROSTAT haben sich die Einfuhrmengen an Steinkohle in die EU aus Kolumbien seit 2013 wie folgt entwickelt (Angaben in 1 000 t): 2013 2014 2015 2016 Anthrazit 0 87 30 21 Kokskohle 352 212 188 0 Bituminöse Kohlen 50.402 48.008 50.759 43.490 50.754 48.307 50.977 43.511 Quelle: EUROSTAT 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverstöße und Umweltverschmutzung bzw. -zerstörung im kolumbianischen Steinkohleabbau (bitte einzeln nach Region bzw. Kohlemine und konkretem Missstand aufschlüsseln)? Nach einer Studie des Nationalen Instituts Kolumbiens für Natürliche Ressourcen (Inderena) kommt es beim Steinkohleabbau in Kolumbien zu erheblichen Umweltbelastungen , die sich auf Wasserhaushalt, geologische Strukturen, Fauna und Flora, Atmosphäre und Sozioökonomie auswirken. Das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz gilt als große Problematik des Bergbaus in Kolumbien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7405 3. Welche deutschen Unternehmen verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre Produktion Steinkohle aus dem Ausland, und um welche Mengen handelt es sich dabei, jeweils unterschieden nach Kraftwerks- und Kokskohle , und welche dieser Unternehmen wurden im Rahmen des derzeitigen Monitorings des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte über die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten befragt, und mit welchem Ergebnis? Unternehmensspezifische Daten zur Verwendung von Steinkohle aus dem Ausland durch deutsche Unternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Auswahl der Unternehmen für die explorative Phase des Monitorings im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte NAP im Herbst 2018 wurde von einem mit der Durchführung des Monitorings beauftragten Konsortium nach dem im „Inception Report“ beschriebenen Vorgehen getroffen . Die Namen der Unternehmen sind ausschließlich dem Konsortium bekannt. Der komplette „Inception Report“ ist über den Internetauftritt des Auswärtigen Amtes abrufbar: www.auswaertiges-amt.de/blob/2157394/02003601ca02bde792 c73b18522069b3/180918-inception-report-data.pdf. Das Ergebnis der sogenannten explorativen Phase, im Rahmen derer 30 Unternehmen befragt wurden, wird voraussichtlich im März 2019 vorliegen. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung der CO2- Ausstoß, der durch den Transport von Steinkohle von Kolumbien nach Deutschland entsteht, und werden diese Emissionen statistisch als deutsche oder kolumbianische Emissionen erfasst? Oder erfolgt die Erfassung auf andere Weise? Beim Schiffstransport von Kohle aus Kolumbien nach Deutschland kann von CO2-Emissionen in Höhe von etwa 8 g pro Tonne transportierter Kohle und Kilometer ausgegangen werden (Quelle: International Chamber of Shipping, www. ics-shipping.org/shipping-facts/environmental-performance/comparison-of-co2- emissions-by-different-modes-of-transport). Die Länge der Schiffspassage beträgt etwa 9500 km. Mit dieser Annahme werden bei einem Transportvolumen von 30 000 t Kohle etwa 2 280 t CO2 verursacht. Nach den gegenwärtig durch Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und des Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vorgegebenen Regeln erfolgt die Erfassung wie folgt: Die Emissionen werden grundsätzlich dem Land zugeordnet, in dem der Verkauf des Brenn- bzw. Kraftstoffes erfolgt. Emissionen des internationalen Verkehrs (hier: des Seeverkehrs) werden zwar berechnet, aber nicht dem jeweiligen nationalen Inventar hinzugerechnet. Sie werden als nachrichtliche Angaben (sogenannte MEMO-items) als Zusatzinformation außerhalb des Inventars bereitgestellt. Ursache hierfür ist der Umstand, dass internationale Verkehrsemissionen nur sehr begrenzt durch einzelstaatliche Maßnahmen beeinflusst oder begrenzt werden können. Aus diesem Grund erarbeitet die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) für den Seeverkehr entsprechende global wirkende Maßnahmen und Minderungsstrategien. So hat die IMO bereits im April 2018 eine Auftaktstrategie zur Reduktion von CO2-Emissionen der internationalen Seeschifffahrt beschlossen und mit ambitionierten sektorspezifischen Zielen das Ende der Ära der fossilen Brennstoffe für den Sektor eingeleitet. Das IMO-Gremium hat sich darauf geeinigt, einen Emissionsminderungspfad bis zum Jahr 2050 festzulegen. Dieser sieht im Verhältnis zu 2008 eine Reduktion von mindestens 50 Prozent vor, im Idealfall soll sogar eine vollständige Dekarbonisierung bis 2100 erreicht werden. Zur Umsetzung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auftaktstrategie haben die Mitgliedstaaten der IMO im Oktober 2018 einen Aktionsplan beschlossen. 5. Zu welchen Anteilen beziehen diese Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Steinkohle aus welchen Herkunftsländern (bitte für jedes Unternehmen die jeweiligen Herkunftsländer aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Warum besteht für deutsche Unternehmen keine Pflicht zur Offenlegung, aus welchen Minen sie ihre Steinkohle beziehen, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dies zu ändern (bitte begründen)? Es ist nicht beabsichtigt, den Steinkohle importierenden Unternehmen im nationalen Rahmen aufwendige Nachweis- und Berichtspflichten aufzuerlegen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2518 verwiesen . 7. Wie haben sich die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelten Grenzübergangspreise für den Import von Steinkohle und Kokskohle seit 2010 entwickelt? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ermittelt auf der Grundlage von Meldungen der Steinkohlebezieher (Kraftwerksbetreiber und Stahlerzeuger) die Drittlandskohlepreise frei deutsche Grenze für Steinkohle. Die Einfuhrpreise für Kraftwerkskohle werden monatlich erhoben sowie vierteljährlich und jährlich veröffentlicht. Aus den Meldungen der Kraftwerksbetreiber ergeben sich folgende durchschnittliche Preise frei deutsche Grenze für Kraftwerkssteinkohle ab dem Jahr 2010 (Angaben in Euro je Tonne Steinkohleeinheit): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 3. Quartal 2018 85,33 106,97 93,02 79,12 72,94 67,90 67,07 91,82 100,79 Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Der durchschnittliche Preis für das Jahr 2018 wird im März 2019 veröffentlicht. 8. Welche Unternehmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien Steinkohlebergbau für den Export, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob diese Unternehmen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte anerkennen und anwenden? Der Bundesregierung liegen lediglich vom kolumbianischen Bergbau- und Energieministerium veröffentlichte Angaben vor. Nach einem Bericht vom Februar 2018 machte die Kohleproduktion der Departements César und La Guajira im Jahr 2017 92 Prozent der Gesamtproduktion von knapp 90 Millionen Tonnen aus. Weitere kleinere Produktionsstätten gibt es in den Departements Boyacá, Norte de Santander und Cundinamarca. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7405 Die größten im Departement César ansässigen Unternehmen sind nach kolumbianischen Angaben: Drummond-El Descanso (18 822 110 t), Drummond-La Loma (13 659 650 t), C.I. Prodeco S.A (9 851 790 t), Colombian Natural Resources I SAS (La Francia y GAK) (2 973 410 t), La Jagua Coal Company (2 618,43 t) und Consorcio Minero Unido (2 157 110 t). Als größte im Departement La Guajira ansässige Unternehmen werden angegeben : Zona Norte (16 977 460 t), Area Oreganal (6 153 900 t), Carbones del Cerrejón Area Comunidad (5 199 530 t) und Area Patilla (3 830 460 t). Nach Medienberichten sind folgende internationale Unternehmen im Kohlebergbau in Kolumbien engagiert: Intercon, Glencore XStra, BHP Billiton, Anglo American, Drummond, Prodeco. Darüber hinausgehende unternehmensspezifische Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. In der Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4605 vom 15. Februar 2011 formulierte die damalige Bundesregierung eine klare Erwartungshaltung an die Steinkohle importierenden Unternehmen ; entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte forderte die Bundesregierung von diesen Unternehmen, ihre menschenrechtliche Verantwortung innerhalb ihrer Einflusssphäre wahrzunehmen und entsprechende Monitoringsysteme einzurichten, ist dies aus Sicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße geschehen, bzw. wo sieht die Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der unternehmerischen Verantwortung und Sorgfaltspflicht bezüglich der Kohlelieferkette? Der NAP legt fest, dass Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen , die in Kapitel III des NAP zur Umsetzung der fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beschrieben werden, nicht umsetzen, darlegen können, warum dies nicht geschehen ist. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Kriterien, wie dieser „Comply or Explain“-Mechanismus in den Erhebungen konkret angewendet wird und wie solche Erklärungen („explain“) bewertet werden . Mithilfe formeller, im Interministeriellen Ausschuss abgestimmter Qualitätsmerkmale soll gewährleistet werden, dass die Erklärungen ein Qualitätsniveau haben, das im Hinblick auf die Anforderungen des NAP und ggf. der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte ausreichend ist, um als schlüssige Begründung für die Nichtumsetzung des jeweiligen Bewertungskriteriums angesehen werden zu können. In diesem Zusammenhang liegt die „Beweislast“ bei den Unternehmen (Inception Report, S. 19). 10. Welche dieser Unternehmen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung Steinkohlebergbau in den Regionen Cesar, La Guajira und Magdalena, die besonders vom bewaffneten Konflikt betroffen waren und sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem wasserintensiven Kohleabbau in der Region La Guajira und dem Hungertot von 38 Kleinkindern in der Region, sowie der Mangelernährung der lokalen Bevölkerung (https://amerika21.de/2018/10/214101/kolumbien-hunger-kindertote -guajira)? Zu der Todesursache in den genannten Einzelfällen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bekannt ist, dass die Menschen in der sehr niederschlagsarmen Region La Guajira unter den Folgen von Dürre und Wassermangel leiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Niederschläge sollen in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen sein, hinzu kommen die periodisch auftretenden negativen Auswirkungen des Wetterphänomens El Niño. Der Wassermangel wird insbesondere durch den größten Kohletagebau in Lateinamerika, El Cerrejón in der Region La Guajira, verstärkt. 12. Welche gesetzlichen Auflagen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche Kohlekraftwerksbetreiber, die Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards in den Abbaugebieten der importierten Steinkohle zu kontrollieren, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf, und falls ja, welchen? a) Welche Verstöße gegen die einheimischen Umwelt- und Sozialstandards sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art und Ort der Verstöße für die letzten fünf Jahre auflisten)? b) Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Derartige Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche in Kolumbien Steinkohlebergbau betreibenden Unternehmen Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte im Sinne des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten durchführen? Wenn ja, nach welchen Kriterien und Vorbildern sind diese Verfahren ausgestaltet ? Wenn nein, wirkt die Bundesregierung auf deutsche Unternehmen ein, solche Verfahren einzurichten? Zur Frage der in Kolumbien tätigen Unternehmen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zu den Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte im Sinne des NAP entlang ihrer Lieferketten können nur die jeweiligen Unternehmen selbst Auskunft geben. Der NAP enthält die Erwartung an deutsche Unternehmen, die fünf Kernelemente umzusetzen, und legt Verfahren und Maßnahmen dafür fest (siehe Kapitel III des NAP zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht). Die Umsetzung wird in den Jahren 2019 und 2020 durch eine Erhebung aus der Grundgesamtheit aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf der Grundlage statistisch repräsentativer Stichproben überprüft. Die Namen der ermittelten Unternehmen bleiben anonym. 14. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund des Kohleabbaus aus ihrer Heimat vertrieben worden (bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln)? Berichten des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zufolge ist Kolumbien aktuell das Land mit den meisten Binnenvertriebenen weltweit. Insgesamt mussten rund 7,7 Millionen Menschen aufgrund der seit Jahrzehnten anhaltenden Gewalt ihre Heimat verlassen (UNHCR, 2017). Für die Vertreibung gibt es zahlreiche unterschiedliche Gründe. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie viele der Binnenvertriebenen aufgrund von Kohleabbau ihre Heimat verlassen mussten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7405 15. Wie viele Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien getötet (bitte nach Jahren und Regionen aufschlüsseln )? Detaillierte Informationen hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Umfassend dokumentiert die kolumbianische Ombudsbehörde Gewalttaten gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger und soziale Führungspersönlichkeiten , wozu auch Personen zählen, die sich für Umweltbelange einsetzen. Diese Behörde hat für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 431 Mordfälle registriert, die diesen Personenkreis umfassen. 16. Sind diese Vertreibungen und Tötungen Teil bilateraler Gespräche zwischen Kolumbien und Deutschland? a) Wenn ja, welcher Gespräche (bitte nach Format, Datum und Teilnehmerinnen und Teilnehmern auflisten)? b) Und mit welchem Ergebnis? c) Wenn nein, warum nicht? Gewalttaten gegen politische und soziale Führungspersönlichkeiten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sind ausdrücklich Bestandteil des politischen Dialoges der Bundesregierung mit kolumbianischen Gesprächspartnern , wie zuletzt im Rahmen der bilateralen Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit am 22. und 23. November 2018. Die Bundesregierung hat dabei ihre Sorge hinsichtlich der Menschenrechtssituation und der Bedrohung und Verfolgung von sozialen Aktivisten zum Ausdruck gebracht. Die kolumbianische Regierung hat versichert, sich umfassend zu engagieren, um die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und sozialen Aktivistinnen und Aktivisten zu garantieren. Der Kohleabbau und -export in die EU berührt Handelsfragen, die in der Zuständigkeit der EU liegen. Daher werden Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang von der EU in Kolumbien mit deutscher und Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten regelmäßig angesprochen. 17. Welche Rolle spielen paramilitärische Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung im Kohleabbau in Kolumbien? Der illegale (oder auch informelle) Bergbau gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen bewaffneter Gruppen in Kolumbien. Nach Angaben der kolumbianischen Staatsanwaltschaft erfolgen 70 Prozent der im Land ausgeübten Bergbauaktivitäten illegal, allerdings betrifft dies vor allem den illegalen Abbau von Gold. Demgegenüber wird Kohlebergbau in den großen Tagebaubetrieben auf legaler Grundlage betrieben. Es gibt unter anderem Berichte von Nichtregierungsorganisationen , nach denen paramilitärische Gruppen an Vertreibungen und Morden in vom Kohlebergbau betroffenen Gebieten beteiligt sein sollen. Inwieweit diese Berichte durch die kolumbianische Regierung verifiziert wurden, ist nicht bekannt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Ist vor dem Hintergrund der mit dem Abbau verbundenen Menschenrechtsverletzungen Steinkohle nach Auffassung der Bundesregierung ein Konfliktrohstoff (bitte begründen)? Kein Rohstoff ist per se Konfliktrohstoff. Viele Rohstoffe werden aber in Regionen gewonnen, die als Konflikt- und Hochrisikogebiete einzustufen sind bzw. in denen vermehrt Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Im Übrigen ist im NAP vom 21. Dezember 2016 die Erwartungshaltung der Bundesregierung verankert, dass alle Unternehmen die im NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in angemessener Weise einführen. 19. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, im Rahmen der Schwerpunkte „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen “ sowie „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum“, um die Gewalt gegen die einheimische Bevölkerung und insbesondere gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zu reduzieren , und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? Anhand welcher Indikatoren werden sie bewertet? Im Rahmen des Vorhabens zur Unterstützung der Friedensentwicklung in Kolumbien (ProPaz), Teil des Schwerpunktes „Friedensförderung und Konfliktprävention “ der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, berät die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivistinnen und Aktivisten in Kolumbien zu Fragen des Selbstschutzes. Zu diesem Zweck unterstützt ProPaz die zivilgesellschaftliche Dachorganisation Redprodepaz bei der Erarbeitung von Selbstschutz- und Sicherheitsplänen. Vertreter der Mitgliedsorganisationen werden darin geschult, soziale Organisationen in Sicherheitsfragen weiterzubilden. Zudem unterstützt ProPaz die Generalstaatsanwaltschaft bei der Auswertung der existierenden Ermittlungen gegen zivile Dritte, die verdächtigt werden, illegale Gewaltakteure finanziert oder unterstützt zu haben. Das Vorhaben ProPaz verwendet u.a. folgende Indikatoren: 1. In je einem Fall in Meta und Norte de Santander hat die Generalstaatsanwaltschaft national erstellte Konzepte zur Beschleunigung der Fallbearbeitungszeit angewendet. 2. In ausgewählten Gemeinden werden 16 Maßnahmen zur Reduzierung der Gewalt gegen benachteiligte Gruppen (z.B. Frauen, Kinder, Indigene, Afro- Kolumbianerinnen und -Kolumbianern) unter Einbeziehung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure, darunter zwei gender-relevante Interessengruppen , umgesetzt. 20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Konsequenzen deutsche Unternehmen, die Kohle importieren, aus den Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen ziehen? Derartige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7405 21. Erachtet die Bundesregierung die Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte sowie Sozial- und Umweltstandards für den Abbau von Steinkohle in Kolumbien als ausreichend? Falls ja, warum? Falls nein, setzt sich die Bundesregierung für eine Verschärfung der Standards ein? Angesichts fortbestehender Missstände setzt sich die Bundesregierung in verschiedenen multilateralen Formaten für eine Verschärfung der entsprechenden Standards ein, die auch internationale Handelsfragen berühren. Bei gemeinsamen Besuchen der Ständigen Vertreterin der Europäischen Union in Kolumbien und Botschaftern von EU-Mitgliedstaaten in vom Kohleabbau betroffenen Gemeinden in La Guajira und César sowie Folgetreffen mit Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen wurde die Menschenrechts- und Umweltsituation im Kontext des Kohleabbaus thematisiert und anschließend mit kolumbianischen Behörden aufgenommen. Ebenso wurde in den letzten fünf Jahren im EU-Rahmen auf Grundlage von Kapitel IX (Handel und nachhaltige Entwicklung) des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kolumbien ein Dialog mit der kolumbianischen Regierung über Arbeitsstandards und Arbeitnehmerrechte etabliert. Ein Artikel des Abkommens regelt dabei den durch die EU unterstützten Dialog zwischen Zivilgesellschaft und Regierung in Kolumbien sowohl zum Umwelt- als auch Arbeitsschutz . Ein weiteres multilaterales Forum bieten die Gremien der OECD, in denen insbesondere auch Arbeits- und Umweltschutz eine entscheidende Rolle spielen . 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Kohleabbaus in Kolumbien auf a) die Wasserverschmutzung, b) Bodenbelastung, c) die Rechte indigener Völker, d) Land- und Viehwirtschaft und e) Gesundheit der lokalen Bevölkerung? Es wird auf die Studie „Menschenrechtsrisiken im kolumbianischen Rohstoffsektor – Ein Überblick“, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hrsg., 2016) verwiesen, abrufbar unter: www.bgr.bund.de/DE/Themen/Zusammenarbeit/ TechnZusammenarbeit/Downloads/2041_Andenlaender_Menschenrechte.html. Weitere belastbare Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie profitieren die Bürgerinnen und Kolumbiens nach Kenntnis der Bundesregierung von den Erlösen des Kohleabbaus? In Kolumbien verwaltet eine staatliche Regulierungsbehörde (Sistema General de Regalías) die gesamten staatlichen Einnahmen aus der Förderung nicht erneuerbarer Ressourcen. Diese Einnahmen werden nach einem festen Schlüssel an die Gebietskörperschaften, in denen eine Förderung stattfindet, verteilt. Die Mittel sind für prioritäre soziale Projekte im Bereich Gesundheit, Bildung, kommunaler Umweltschutz und Trinkwasserversorgung bestimmt. Über die Regulierungsbehörde wurden den Regionen im Jahr 2018 mehr als 37 Mrd. Pesos (rd. 10,2 Mio. Euro) zugeteilt. Davon waren 58,44 Prozent für den Bildungsbereich, 23,98 Prozent für den Gesundheitssektor und ca. 5,23 Prozent für die Trinkwasserversorgung vorgesehen. 24. Inwiefern hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass Kolumbien gerade einmal 19 Prozent seines Energiebedarfs mit Kohle deckt (https:// blog.misereor.de/2017/04/05/kohlebergbau-in-kolumbien/), den Kohleabbau entwicklungspolitisch für sinnvoll? Gemäß des Berichts der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ist im Sinne einer anspruchsvollen Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung der Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung prioritär. Die kolumbianische Wirtschaft basiert zu einem großen Teil auf extraktiven Rohstoffen. Eine Änderung der Wirtschaftsgrundlage erfordert Jahrzehnte . Umweltschutz, Arbeitssicherheit und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen sind im extraktiven Sektor von entscheidender Bedeutung. 25. Von welchen Förderkosten ohne Transportkosten je Tonne geförderter Steinkohle in Kolumbien geht die Bundesregierung aus? Zu den Förderkosten je Tonne geförderter Steinkohle in Kolumbien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Auftrag des kolumbianischen Bergbauministeriums setzt die Bergbauplanungsbehörde UPME per Beschluss in jedem Quartal die Produktionspreise je nach Region und Qualität für den internen Verbrauch oder Export fest. Diese Preise werden teilweise auch durch den internationalen Kohlepreis bestimmt. So wird z. B. der Preis für die Kohle zur Wärmeerzeugung (carbón térmico) mit Hilfe des in Amsterdam geltenden internationalen Preisindizes API2 (Argus Price Index ) festgelegt. Dieser Preis abzüglich der Transport- und Handlingkosten – umgerechnet im Verhältnis US-Dollar zu kolumbianischen Peso – bestimmt den inländischen Kohle- bzw. den Kohleexportpreis je nach Qualität. Die Kohlepreise im Inland dürfen per Gesetz die Exportpreise nicht übersteigen und dienen als Grundlage für die Berechnung der Steuereinnahmen (sogeannte „regalías“). Auf dieser Grundlage wird der Netto-Verkaufspreis der Kohle ab Kolumbien aktuell auf durchschnittlich ca. 87 US-Dollar pro Tonne geschätzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7405 26. Inwiefern hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der entwicklungspolitischen Schwerpunkte „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ sowie „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum“ und den Konflikten rund um den Kohleabbau eine umfassende Landreform in Kolumbien für notwendig? a) Inwiefern berät die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bezüglich einer möglichen Landreform? b) Hat sich die neue kolumbianische Regierung unter Präsident Iván Duque nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer möglichen Landreform geäußert ? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen ? Die Bundesregierung berät die kolumbianische Regierung nicht spezifisch zu einer möglichen Landreform. Die Bundesregierung hat jedoch im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen am 22. und 23. November 2018 empfohlen, den Prozess der Landrückgabe zu beschleunigen. Die kolumbianische Regierung hat mitgeteilt, ein nationales Kataster aufzubauen. Die Bundesregierung hat dies begrüßt und darauf hingewiesen, dass dieses zur Beschleunigung der Landrückgabe beitragen könne sowie die Grundlage für eine umfassende Landreform bilde. Zu einer solchen Landreform hat sich die kolumbianische Regierung während der Regierungsverhandlungen nicht geäußert. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Aufbau des Katasters im Rahmen einer Sektorbudgetfinanzierung zu begleiten. Im Rahmen eines laufenden Vorhabens zur Unterstützung der Friedensentwicklung in Kolumbien (ProPaz) unterstützt die Bundesregierung die zuständigen Behörden und die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von partizipativen territorialen Entwicklungsplänen (Programas de Desarrollo con Enfoque territorial; PDET). Diese sind ein wichtiger Bestandteil der im Friedensvertrag mit den FARC vorgesehenen umfassenden ländlichen Reform. Zudem berät das Vorhaben die Regierung bei der partizipativen und effizienten Umsetzung der Landrückgabe an Opfer des bewaffneten Konflikts. Als Teil der Übergangsjustiz dient diese Politik dazu, Opfer des Konflikts zu entschädigen. 27. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Unternehmen im Steinkohlebergbausektor im Friedensprozess Kolumbiens ein? In den großen Steinkohle-Tagebaubetrieben nehmen die Unternehmen für sich in Anspruch, Umsiedlungen auf gesicherter Rechtsgrundlage durchzuführen und den Betroffenen Häuser in besserer Qualität zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber weisen Beschwerden aus betroffenen Gemeinden darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang auch zu Menschenrechtsverletzungen kommt, die aus paramilitärischen Strukturen hervorgegangenen bewaffneten Gruppen zur Last gelegt werden. Dies trägt zu einer sozialen und wirtschaftlichen Destabilisierung in betroffenen Gemeinden bei, die auch den Fortgang des Friedensprozesses negativ beeinflusst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Aufklärungsmaßnahmen und Untersuchungen durch Bergbauunternehmen zur eigenen Rolle im bewaffneten Konflikt (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 29. Wie schätzt die Bundesregierung die Sorgfaltspflicht und Verantwortung deutscher Energiekonzerne ein, welche Kohle aus Kolumbien importieren, und welche Gespräche gab es dazu mit den deutschen Energiekonzernen mit welchem Inhalt seit dem Jahr 2013? Über die vertraglichen Lieferbedingungen der deutschen Energieversorger, welche Kohle aus Kolumbien importieren, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass die deutschen Energieversorger , die sich der Bettercoal-Initiative angeschlossen haben, auch über ihre Handelsaktivitäten direkt vor Ort ihre Verantwortung wahrnehmen und die vereinbarten Standards durchsetzen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 34 verwiesen. 30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Rolle international operierender Banken bei der Finanzierung des Steinkohleabbaus in Kolumbien vor? Die Weltbank und die Interamerikanische Entwicklungsbank finanzieren keine Steinkohle-Vorhaben in Kolumbien. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 31. Hat die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung auf Missstände im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsschutzstandards in der Vergangenheit hingewiesen, und wenn ja, in welcher Form (bitte einzeln aufschlüsseln)? Missstände im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsschutzstandards werden von der Bundesregierung regelmäßig im politischen Dialog mit der kolumbianischen Regierung angesprochen. Die jährlich stattfindenden deutschkolumbianischen Regierungsverhandlungen bzw. -konsultationen sind ein zentrales Element dieses Dialogs. Auf entsprechende Hinweise in den vorangegangen Antworten wird verwiesen. Der Umweltschutz in Kolumbien ist eines von drei Schwerpunktthemen der deutschen bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (EZ) mit Kolumbien. Im Rahmen der Regierungsverhandlungen/-konsultationen sowie der Vorhabenbearbeitung werden Herausforderungen im Umweltschutz, z. B. die Entwaldung, angesprochen und bearbeitet. Gleiches gilt für den klima- und umweltpolitischen Dialog der beiden Umweltministerien und für die Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Kolumbien. Menschenrechte sind ein Hauptthema des politischen Dialogs mit der kolumbianischen Regierung, insbesondere werden verbesserte Schutzmaßnahmen für kommunale Führungspersönlichkeiten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern immer wieder angemahnt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7405 Arbeitsschutzstandards werden darüber hinaus in multilateralen Formaten, wie z. B. im Zusammenhang mit dem kolumbianischen Beitrittsverfahren zur OECD oder der Umsetzung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien , regelmäßig thematisiert. Im Rahmen des Beitrittsprozesses Kolumbiens zur OECD hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19. Februar 2018 zu einem bilateralen Dialogforum nach Berlin eingeladen. Im Mittelpunkt des Dialogs standen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gewerkschaftsrechte in Kolumbien und ihre Umsetzung. An dem Dialog teilgenommen hatten die kolumbianische Arbeitsministerin und die Ministerin für Handel und Tourismus, hochrangige kolumbianische Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von TUAC, BIAC und der ILO. Von deutscher Seite waren neben Vertreterinnen und Vertretern der Regierung ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter des DGB, der BDA und des Deutschen Richterbundes sowie der Beauftragte der Bundesregierung für den Friedensprozess in Kolumbien , Tom Koenigs, anwesend. Einig waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass es im Bereich des Menschenrechtsschutzes, der Freiheit der kollektiven Betätigung sowie des Sozialdialogs und der Durchsetzung des Arbeitsrechts zwar Fortschritte, aber immer noch spürbare Defizite in Kolumbien gäbe. Aufbauend auf den Ergebnissen des Dialogforums war die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dem Beitritt Kolumbiens zur OECD zuzustimmen, mit der Maßgabe, dass Kolumbien im Rahmen eines achtjährigen Post Accession Monitoring nach dem OECD-Beitritt detailliert über Fortschritte, etwa bei der Implementierung der ILO-Kernarbeitsnormen, berichten soll. 32. Gibt es Pläne für eine deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit bezüglich der Verbesserung von staatlichen Strukturen zur Kontrolle der Kohleproduzenten und zur Bekämpfung der Korruption im Land? Die Bundesregierung wurde bislang im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht um eine Kooperation zur Verbesserung von staatlichen Strukturen zur Kontrolle der Kohleproduzenten in Kolumbien angefragt. Im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen am 22. und 23. November 2018 wurde die Bekämpfung von Korruption als Querschnittsthema der Zusammenarbeit definiert. Im Rahmen eines Vorhabens der EZ fördert die Bundesregierung die Kapazitätsstärkung der Obersten Schutzbehörde der Grund- und Menschenrechte zur Prävention von Intransparenz und Korruption. 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Bettercoal-Initiative (Zusammenschluss von Steinkohleunternehmen – siehe https://bettercoal.org/), und sind der Bundesregierung weitere Selbstverpflichtungen von Unternehmen bekannt , die den Schutz von Umwelt und Mensch beim Kohleabbau im Ausland umfasst, und als wie wirksam bewertet sie diese? 34. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Energieversorger allein durch die Mitgliedschaft bei Bettercoal ihrer Lieferkettenverantwortung gerecht werden können (bitte begründen)? Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Das selbsterklärte Ziel der in 2012 ins Leben gerufenen Bettercoal-Initiative besteht darin, die Arbeits- und Umweltbedingungen entlang der Kohlelieferkette zu verbessern und somit der Lieferkettenverantwortung der Kohleverbraucher ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7405 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode recht zu werden. Der Bettercoal-Code beschreibt soziale, ökologische und ethische Anforderungen, die bei der Kohleförderung beachtet werden müssen. Ausweislich der eigenen Darstellung (https://bettercoal.org/) hat die Initiative ihren Code mehrfach modifiziert und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Zwischenzeitlich konnte eine Reihe von Kohle produzierenden und exportierenden Unternehmen, darunter drei maßgebliche Kohleproduzenten Kolumbiens, für eine Mitarbeit in der Initiative gewonnen werden. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung diese Initiative, der sich zwischenzeitlich 13 ordentliche und vier assoziierte Mitglieder angeschlossen haben. Weitere Selbstverpflichtungen von Unternehmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333