Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7407 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6880 – Notruf-App für Menschen mit Behinderungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ausgehend von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes, § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes und Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention ist die unkomplizierte Nutzung eines Notrufsystems für alle Menschen in Gefahrensituationen , Konflikten und bei Naturkatastrophen unabdingbar. Dazu gehören auch Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren und Menschen, deren Muttersprache nicht dem Land entspricht, in dem sie leben. Diesen anspruchsvollen Anforderungen wird durch die Bundesregierung bisher kaum Rechnung getragen. So ist derzeit festzustellen, dass es keinen umfassend und vollständig barrierefreien Direktnotruf (110, 112) gibt, für diese Zwecke lediglich der Fax-Notruf und in einigen Bundesländern ein Notruf per SMS angeboten wird. Stattdessen gibt es einen Vermittlungsdienst (Tess-Relay-Dienste), der Notrufdaten telefonisch übermittelt. Ein Dialog ist hier nicht möglich. Darüber hinaus ist für alle Notrufe von mobilen Endgeräten eine direkte Übermittlung der genauen Standortdaten an die 528 Notrufabfragestellen (Bundestagsdrucksache 18/9341, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Hubert Hüppe) nicht möglich. Die Leitstellen können lediglich den ungefähren Standort anhand einer Funkzellenortung über die Netzbetreiber ermitteln, was zur Verzögerung der Rettungsmaßnahmen führen kann. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat bereits im März 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands seine Besorgnis hinsichtlich des Zugangs zum nationalen Notrufsystem geäußert und Deutschland empfohlen, „einheitliche Notfall-Leitstellen einzurichten, einschließlich moderner Kommunikationsprotokolle für hörbeeinträchtigte Menschen“ (siehe www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/ user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumen-te/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7407 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereits im Jahr 2013 beschäftigte sich die nationale Expertengruppe Notrufe (EGN), ein Gremium der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), mit einer Notruf-App. Sie sollte auch und insbesondere den Belangen von Bürgerinnen und Bürgern mit Sprach-, Hör- oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen Rechnung tragen. Zur Marktreife kam die App jedoch nie (www.notfall-telefax112.de/notruf-app-2012.html). Zurzeit wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Entwicklung eines Prototyps einer neuen Notruf-App gefördert. Allerdings gab es seit einer Pressemitteilung im Februar 2018 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Pressemitteilungen/2018/20180209-zypries-digitalisierung-des-notrufs-bringtmehr -sicherheit-fuer-alle.html) keine weiteren Informationen zur Entwicklung der Anwendung. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1620 erklärt die Bundesregierung : „Die Kommunikation mit der Leitstelle erfolgt anhand eines textbasierten Chatsystems (…)“. Eine Sprachkommunikation ist demzufolge offenbar nicht möglich. Dies deutet darauf hin, dass der Schwerpunkt der App- Entwicklung nur auf Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigungen gelegt wird. Der Beschreibung ist nicht zu entnehmen, inwiefern eine Übermittlung des Notruferstandorts an die Leitstellen möglich ist – andere App-Anbieter sehen dies vor. Somit stellt sich die Frage, wie entsprechend Grundgesetz, Artikel 3, und der UN-Behindertenrechtskonvention blinde Menschen, Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie bspw. Epileptikerinnen und Epileptiker oder MS-Patientinnen und -Patienten und viele andere die Notruf-App nutzen sollen. Darüber hinaus fordert sowohl § 108 Telekommunikationsgesetz die Einrichtung einer staatlichen Notruf-App als auch der EU Accessbility Act eine Verbesserung der Notrufsysteme durch die EU- Mitgliedstaaten. Es gibt ein Notruf-System, das die o. g. Anforderungen bereits weitestgehend erfüllt (www.notfall-telefax112.de/notrufplus.html). Dieses wurde an der Technischen Hochschule Brandenburg gemeinsam mit der BSN BürgerServiceNetz UG und in Zusammenarbeit mit Behindertenvertreterinnen und Behindertenvertreter entwickelt und wird seit August 2017 mit der Rettungsleitstelle Brandenburg als Pilotprojekt erfolgreich getestet (https://notruf.plus/). 1. Wer entwickelt die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1620 beschriebene App, die im Rahmen der Strategie „Intelligente Vernetzung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert wird? Der beschriebene Prototyp einer Notruf-App wurde von der bevuta IT GmbH entwickelt . 2. Gibt es inzwischen einen Zeitplan für die Entwicklung und die Bereitstellung der Notruf-App, und wenn ja, wie sieht er konkret aus, wann werden welche Meilensteine erreicht, und wann wird die App zur breiten Nutzung zur Verfügung stehen? Das Förderprojekt hatte eine Laufzeit vom 1. Oktober 2017 bis 31. Juli 2018. Wesentlicher Bestandteil war die Entwicklung eines Prototypen einer Notruf-App, des Web-Frontends zur Bearbeitung der eingehenden Notrufe in den Leitstellen sowie des zentralen Systems, das die Notrufe in Abhängigkeit von ihrem örtlichen Ursprung dem Zuständigkeitsbereich einer Leitstelle eindeutig zuordnet, sowie die anschließende modellhafte Erprobung in ausgewählten Leitstellen. Das Förderprojekt wurde erfolgreich beendet. Eine Bereitstellung einer derartigen App Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7407 für die Öffentlichkeit kann aufgrund ihrer Zuständigkeit für Polizei, Rettungsdienst , Feuerwehr und Katastrophenbewältigung ausschließlich durch die Länder bzw. Städte und Gemeinden erfolgen. 3. Wie hoch ist die Fördersumme? Die Fördersumme betrug 198 051 Euro. 4. Welches Geschäftsmodell ist für die App vorgesehen? a) Welche Kosten werden von den Nutzerinnen und Nutzern getragen werden müssen? b) Wer trägt die restlichen Kosten? Etwaige Geschäftsmodelle waren nicht Gegenstand des Förderprojektes. 5. Für welche Betriebssysteme wird die App bereitgestellt? Im Rahmen des Förderprojektes wurden als Prototypen Mobile Anwendungen (Mobile Apps) für iOS und Android entwickelt. Die Entscheidung über die tatsächliche Einführung einer App obliegt, wie dargelegt, den Ländern bzw. Städten und Gemeinden. 6. Auf welchen Technologien basiert die App? Im Rahmen des Förderprojektes wurden keine Anforderungen hinsichtlich der Nutzung von bestimmten Technologien, sondern an Funktionalitäten gestellt. 7. Für welche zukünftigen Technologien ist eine Anpassung vorgesehen? Das Förderprojekt hatte keine Anpassungen an mögliche zukünftige Technologien zum Gegenstand. Es ging vielmehr um die Entwicklung eines Prototypen und die anschließende modellhafte Erprobung mit ausgewählten Leitstellen, um die Machbarkeit einer solchen Notrufmöglichkeit in Deutschland zu demonstrieren . 8. Welche Funktionalitäten hat die App? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 13 verwiesen. 9. Ist die App gemäß europäischer Norm EN 301549 V2.1.2 und Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. barrierefrei? Bei der Entwicklung des Prototypen im Rahmen des Förderprojektes ging es in erster Linie um die Demonstration der technischen Machbarkeit einer alternativen Möglichkeit zum Sprachnotruf, um einen Notruf abzusetzen. Dabei wurde der Fokus auch auf die Barrierefreiheit gelegt, um diese besonders im Fokus stehende potenzielle Benutzergruppe angemessen zu berücksichtigen. Die konkrete Forderung der Erfüllung der genannten Normen und Richtlinien hätte die Entwicklungs - und anschließende Erprobungsphase entscheidend verlängert, einen höheren finanziellen Aufwand bedeutet und war für die Demonstration der technischen Machbarkeit nicht notwendig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7407 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie erfolgt das Routing zur zuständigen Leitstelle, und wie wird ausgeschlossen , dass eine räumlich nicht zuständige Leitstelle kontaktiert wird, z. B. an Funkzellen- oder Landesgrenzen? Bei dem entwickelten Prototypen wird bei dem Absetzen des Notrufs zunächst die genaue Position des Endgeräts bestimmt. Zusätzlich erhält der Nutzer die Möglichkeit, einen hiervon abweichenden Ereignisort zu wählen. Anhand des Ereignisortes wird die für diese geografische Position eindeutig zuständige Leitstelle anhand der im zentralen Serversystem vorgehaltenen Daten (Amtlicher Gemeindeschlüssel Notruf) ermittelt und der Notruf dorthin geroutet. 11. Wie erfolgt die Annahme des Notrufs in der Leitstelle? Der Notruf wird in der Leitstelle akustisch und optisch signalisiert. Über ein Web- Frontend kann der Notruf dort von dem zuständigen Disponenten bearbeitet werden . 12. Welche Daten werden an die Leitstelle übermittelt? Neben der Position des Gerätes, von dem der Notruf ausgeht, und dem Ereignisort (sofern hiervon abweichend) werden der vom Nutzer eingegebene Name sowie das Ergebnis eines beantworteten kurzen Fragenkatalogs zum Geschehen und – falls vorher vom Nutzer hinterlegt – Angaben zu möglichen Behinderungen oder Grunderkrankungen an die Leitstelle übermittelt. 13. Wie erfolgt die Kommunikation (Sprache, Daten) zwischen der Leitstelle und dem oder der Notrufenden? Die Kommunikation im Rahmen der Bearbeitung des Notrufs, der über den entwickelten Prototypen der App eingeht, erfolgt textbasiert, vergleichbar mit der Bedienung eines üblichen Messengersystems. 14. Kann über die Bundes-App ein Notruf auch bei Aufenthalt im Ausland ausgelöst werden? Wenn ja, welcher Prozess läuft dabei konkret ab? Wenn nein, warum nicht? Es war nicht Gegenstand des Förderprojektes, dass ein Notruf auch bei einem Aufenthalt im Ausland ausgelöst werden kann. Die Zuständigkeit der Länder, Städte und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Polizei, Feuerwehr , Rettungsdienst und Katastrophenbewältigung erstreckt sich auf das Bundesgebiet . 15. Entspricht das Verfahren dem Telekommunikationsgesetz und der technischen Richtlinie Notrufverbindungen? Wenn nein, ist eine Änderung vorgesehen, und welche? Bei der Notruf-App handelt es sich um einen von den Notrufträgern angebotenen Dienst, über den die Leitstelle direkt erreicht werden kann. Die Vorgaben im Telekommunikationsgesetz , der Verordnung über Notrufverbindungen und der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen stellen Anforderungen an die Betreiber von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, wie sie mit Notrufverbindungen umzugehen haben, damit diese die Leitstellen erreichen. Da es sich bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7407 einer derartigen Notruf-App potenziell um einen Dienst handelt, der von den Notrufträgern direkt angeboten wird, ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz nicht notwendig. 16. Ist es geplant, Telefonvermittlungsdienste und die Notruf-App in § 108 Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen? Wenn nein, wieso nicht? Im Rahmen der zeitnah anstehenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sowie des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit, dessen Veröffentlichung zeitnah erwartet wird, wird die Bundesregierung die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Änderung des Telekommunikationsgesetzes prüfen. 17. Sind weitere Anpassungen der gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Notruf und der Verordnung über Notrufverbindungen geplant? Wenn nein, wieso nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Wie, und wann wurde bzw. wird die Öffentlichkeit regelmäßig über das Projekt informiert? Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit etwa mit Pressemitteilungen, z. B. am 9. Februar 2018 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180209- zypries-digitalisierung-des-notrufs-bringt-mehr-sicherheit-fuer-alle.html) und am 22. September 2017, (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/ 20170922-zypries-startschuss-fuer-bundesweite-notruf-app-ist-wichtiger-schrittzu -mehr-sicherheit-und-digitalisierung.html) über das Projekt informiert. Zudem steht die Bundesregierung mit der Fachöffentlichkeit, vor allem den Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen, in einem konstruktiven und kontinuierlichen Austausch. 19. Ist der Expertengruppe Notrufe das Pilotprojekt NotrufPlus der Technischen Hochschule Brandenburg und der BSN BürgerServiceNetz UG bekannt, und wie wird es bewertet? Da die Expertengruppe Leitstellen und Notrufe ein Gremium der Innenministerkonferenz der Länder ist, kann diese Frage von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. 20. Wie erfolgt die Entscheidungsfindung zum breiten Einsatz eines Notruf-Systems ? Eine derartige Entscheidungsfindung war nicht Gegenstand des Förderprojektes. In der Annahme, dass hier die Bereitstellung einer Notruf-App für die Öffentlichkeit gemeint ist, beantwortet die Bundesregierung die Frage wie folgt: Für die bundesweite Einführung sind aufgrund ihrer Zuständigkeiten ausschließlich die Länder, Städte und Gemeinden zuständig. Dies betrifft auch ein etwaiges Auswahlverfahren sowie die Festlegung der Anforderungen an ein derartiges System. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7407 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Ist eine Ausschreibung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Bei dem Förderprojekt handelt es sich um ein mit einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln des Bundes gefördertes Projekt im Rahmen der Strategie „Intelligente Vernetzung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 22. Ist die Bundes-App für eine europäische Lösung prädestiniert? Der Fokus des Förderprojektes lag nicht auf der Erstellung einer „Europäischen Lösung“, sondern auf der Demonstration der technischen Machbarkeit einer zum Sprachnotruf alternativen Notrufmöglichkeit, die die Strukturen der Notrufbearbeitung in Deutschland berücksichtigt. 23. Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland in Gremien für eine europäische Notruf-Entwicklung? Wenn ja, in welchen, und wenn nein, warum nicht? Deutschland ist in den relevanten Gremien der Europäischen Standardisierungsorganisation European Telecommunications Standards Institute ETSI und des Electronic Communications Committee ECC der Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications CEPT vertreten. 24. Warum sieht die Bundesregierung davon ab, SMS ins Telekommunikationsgesetz aufzunehmen, was auf diesem Weg, wie beispielsweise in Österreich, England, Slowenien oder Irland, Notrufe ermöglichen würde? Bei dem Absenden einer SMS erfolgt keine geografische Zuordnung zum Aufenthaltsort des Nutzers. Somit kann eine Notruf SMS nicht der örtlich zuständigen Leitstelle zugeordnet werden. Da Notrufe in Deutschland dezentral in ca. 500 Leitstellen angenommen werden, ist eine direkte Zuordnung eines Notrufs in Abhängigkeit seines örtlichen Ursprungs zu der zuständigen Leitstelle zwingend erforderlich. 25. Wie will die Bundesregierung mit der Bundes-App dem Problem der Funklöcher begegnen? Eine Anforderung an die Erstellung des Prototypen der Notruf App war, dass bereits eine geringe Bandbreite (EDGE) ausreicht, um einen Notruf abzusetzen. Somit wäre das Absetzen eines Notrufs in der Regel immer dann möglich, wenn der mobile Sprachtelefondienst zur Verfügung steht. Darüber hinaus kann ein App- Notruf auch abgesetzt werden, wenn das Endgerät mit einem WLAN verbunden ist bzw. wäre auch mit Endgeräten möglich, die ausschließlich über eine WLAN- Schnittstelle verfügen (z. B. Tablets). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7407 26. Ist geplant, sensible Daten in der Notruf-App zu speichern, wie z. B. Allergien , Behinderungen oder Erkrankungen? Wenn ja, welche sensiblen Daten sollen in der Bundes-App gespeichert werden ? Bei der Entwicklung des Prototypen wurde eine Möglichkeit vorgesehen, dass freiwillig einige wenige Daten in der Notruf-App gespeichert werden können. Hierbei handelt es sich um Angaben zur Person (Geschlecht, Name, Rufnummer), etwaigen Behinderungen, die einen wichtigen Hinweis für die Leitstelle darstellen , um den Notruf optimal bearbeiten zu können und ob Grunderkrankungen vorliegen (z. B. Diabetes mit Insulintherapie, Bluthochdruck, Allergienotfallkit, Asthma/COPD, Epilepsie, implantierter Defibrillator). 27. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um diese Daten besonders zu schützen? Die Eingabe der Daten, auf die die Antwort zu Frage 26 Bezug nimmt, ist grundsätzlich freiwillig und für das Absetzen eines Notrufs nicht erforderlich. Sie werden ausschließlich in der App auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert und nur im Falle eines Notrufs an die Leitstelle übermittelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333