Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7408 19. Wahlperiode 28.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Eva-Maria Schreiber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6883 – Stopp von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Ermordung des regimekritischen Journalisten Jamal Khashoggi in der Botschaft von Saudi-Arabien in Istanbul hat die Bundesregierung Rüstungsexporte an das Land infrage gestellt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Tat „in aller Schärfe“ verurteilt und gesagt: „Was Rüstungsexporte anbelangt , kann das nicht stattfinden, in dem Zustand, in dem wir im Augenblick sind“. Auch Bundesaußenminister Heiko Maaß sagte, es gebe aktuell keine Grundlage für positive Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Norbert Röttgen, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag , brachte auch einen Stopp bereits genehmigter Lieferungen ins Spiel, wenn Riad nicht „ganz kurzfristig“ Konsequenzen ziehe. Die Bundesregierung hat dann laut Medienberichten Ende November 2018 einen Exportstopp verhängt, demzufolge Rüstungsgüter im Wert von 2,5 Mrd. Euro nicht geliefert werden sollen. Dabei handelt es sich aber laut „Tagesschau“ (www.tagesschau.de/inland/lieferstopp-saudi-arabien-101.html) nur um eine Bitte der Bundesregierung an die entsprechenden Unternehmen. Zudem sollen Rüstungslieferungen lediglich für den Zeitraum von zwei Monaten ausgesetzt werden. „Tagesschau.de“ berichtet weiter, „nach Abstimmung der beteiligten Ministerien habe man sich gegen einen Widerruf von bereits erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte entschieden“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7408 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung beobachtet und bewertet fortlaufend die Lage mit Blick auf Saudi-Arabien und die Region. Dabei wird sie sich mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern, eng abstimmen. Die Bundesregierung strebt dabei eine gemeinsame europäische Linie an. Die entsprechenden Bewertungs-, Abstimmung- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung . Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt Auskünfte zu laufenden Entscheidungsprozessen und möglichen zukünftigen Entscheidungen, sowie zu abgelehnten Genehmigungsanträgen oder möglichen Suspendierungen von erteilten Genehmigungen ein. Da Maßnahmen zur Unterbindung von Ausfuhrvorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die vertraglichen Beziehungen der betroffenen Unternehmen haben, kommt dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hierbei eine besondere Stellung zu. 1. Welches Bundesministerium hat den Exportstopp verhängt? 2. Wie wurden die betroffenen Unternehmen informiert – per Brief oder mündlich oder auf welchem Wege? 3. Was wurde den betroffenen Unternehmen genau mitgeteilt (bitte Wortlaut angeben)? 4. Inwiefern stimmt es, dass es sich dabei um einen Lieferstopp für bereits genehmigte Rüstungsexporte handelt? 5. Welche Rüstungsgüter können jetzt wegen des Lieferstopps nicht ausgeliefert werden (bitte tabellarisch mit Name, Hersteller, Stückzahl und Geschäftsvolumen auflisten)? 6. Inwiefern stimmt es, dass der Lieferstopp nur für zwei Monate gelten soll? Wenn ja, warum diese zeitliche Begrenzung? 7. Warum läuft der Lieferstopp automatisch aus? Warum hat die Bundesregierung keine inhaltlichen Bedingungen gestellt, die Saudi-Arabien erfüllen müsste für eine Wiederaufnahme von Rüstungslieferungen ? 8. Hat die Bundesregierung, wie in den Medien berichtet, eine Stillhalte-Anordnung erlassen? Wenn ja, was ist eine Stillhalte-Anordnung, welche juristischen Grundlagen hat sie? 9. Warum ist diese Stillhalte-Anordnung unverbindlich, wie die Medien berichten ? Die Fragen 1 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7408 10. Was passiert, wenn Unternehmen sich nicht daran halten? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, bereits genehmigte Rüstungslieferungen zu stoppen? Bestehende Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und nach dem Außenwirtschaftsrecht können widerrufen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzung dafür vorliegen. Es wird ferner auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. 11. Warum hat sich die Bundesregierung laut „tagesschau.de“ nach Abstimmung der beteiligten Bundesministerien gegen einen Widerruf von bereits erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte entschieden? 12. Welche Bundesministerien waren an dieser Entscheidungsfindung beteiligt, welche Bundesministerinnen, Bundesminister oder Bundesministerien vertraten welche Positionen? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Peene- Werft Kurzarbeit angemeldet hat, weil sie die von Saudi-Arabien bestellten Patrouillenboote möglicherweise nicht ausliefern kann? Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, andere Käufer zu finden? Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Unternehmens zur Anmeldung der Kurzarbeit zur Kenntnis genommen. Etwaige alternative Veräußerungspläne sind unternehmerische Entscheidungen. 14. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Umstellung der Produktion auf zivile Güter zu fördern, damit die Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden können? Mit den betroffenen Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften steht die Bundesregierung im ständigen Dialog zu allen Fragen der Verteidigungsindustrie . 15. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben des saudischen Staatsunternehmens Saudi Arabian Military Industries (Sami), sich in Rheinmetall Denel Munition (RDM), eine südafrikanische Tochterfirma von Rheinmetall , einzukaufen (Reuters, 9. November 2018)? 16. Inwiefern sind nach Ansicht der Bundesregierung solche Firmenübernahmen und Firmenzusammenschlüsse ein Problem für die deutsche Rüstungsexportkontrolle ? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine eigene über entsprechende Presseberichterstattung hinausgehende Kenntnis über diesen Vorgang. Sofern zutreffend, handelt es sich um unternehmerische Entscheidungen eines saudi-arabischen Unternehmens . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7408 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ausfuhr von Rüstungsgütern sowie der Transfer von Rüstungstechnologie aus Deutschland ins Ausland sind nach den Regelungen im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) genehmigungspflichtig (§ 8 Absatz 1 AWV i. V. m. der Ausfuhrliste zur AWV). Darüber hinaus gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Genehmigungspflichten für technische Unterstützung (§§ 49 ff. AWV), die im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Rechts zu erfolgen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333