Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7441 19. Wahlperiode 30.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Braun und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6690 – Asylmissbrauch aufgrund gekaufter Konsulatsleistungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Internetportal „SPIEGEL ONLINE“ berichtete am 28. November 2018 darüber, dass Mitarbeiter deutscher Botschaften und Konsulate immer häufiger damit auffallen, dass sie Visa an Unberechtigte verkaufen und gegen Geld auch sonstige Leistungen verkaufen (Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz/ deutschland-auslandsvertretungen-visa-gegen-bakschisch-a-1240330.html). Weiter wird berichtet, dass diese Personenkreise damit unberechtigt die Einreise durch einen Flug nach Deutschland antreten könnten, um missbräuchlich Asyl beantragen zu können; des Weiteren, dass offenbar vergeblich versucht wurde, Kontrollmechanismen einzurichten, um diese Missbräuche abzustellen und dass dies offenbar auch an den herrschenden Mentalitäten der Mitarbeiter der jeweiligen Konsulate und Botschaften liegen würde. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller getroffenen Aussagen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland nicht zu eigen. Im Auswärtigen Dienst arbeiten weltweit rund 5 600 lokal Beschäftigte. Diese sind gut ausgebildet, verfügen über unentbehrliche Sprachkenntnisse und über wertvolle Einblicke in die Eigenheiten der jeweiligen Länder und Gesellschaften, die für die entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes außerordentlich hilfreich sind. Ohne die lokal Beschäftigten könnten gerade im Konsularbereich Leistungen nicht im derzeit nachgefragten und stetig steigenden Umfang erbracht werden. Die Beschäftigungsverhältnisse mit den lokal Beschäftigten stehen im Einklang mit den für die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland geltenden Geheimschutz- und Sicherheits-standards und den Vorgaben der Korruptionsprävention . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7441 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Fälle gekaufter oder sonst unberechtigt gewährter Konsulatsleistungen wurden im Zeitraum 2010 bis heute bisher bekannt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Die deutschen Auslandsvertretungen bieten ein sehr breites und differenziertes Spektrum an konsularischen Leistungen gemäß den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an. Allein die Zahl bearbeiteter Visumanträge weltweit beläuft sich für das Jahr 2018 auf 2 171 767. Eine statistische Aufschlüsselung findet daher nicht statt. Es wird zudem auf die Jahresberichte der Bundesregierung zur „Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ verwiesen. Diese umfassen auch einen Bericht über die Korruptionsverdachtsfälle, die sich in dem jeweiligen Berichtsjahr in den Bundesbehörden und damit auch in deutschen Auslandsvertretungen ereignet haben . Die Berichte sind einsehbar unter www.bmi.bund.de/DE/themen/moderneverwaltung /integritaet-der-verwaltung/korruptionspraevention/korruptionspraeventionnode .html. Für das Jahr 2017 meldete das Auswärtige Amt hier zehn Korruptionsfälle gegen insgesamt 13 Beschäftigte an deutschen Visastellen im Ausland. 2. Welcher Nationalität gehörten die Mitarbeiter (deutsches oder indigenes Personal ) in den jeweiligen Ländern an? Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung werden nicht vorgenommen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie viele Fälle von Asylbeantragungen sind aufgrund erschlichener oder gekaufter Visa im unter dem in Frage 1 genannten Zeitraum bekannt geworden ? 4. In wie vielen Fällen kam es in solchen Fällen zur Abschiebung bzw. zur Rückführung in die jeweiligen Heimatländer? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Auswertungen zu den Fragen 3 und 4 liegen nicht vor. 5. Welche Kontrollmaßnahmen wurden in welchen Ländern eingeführt, und warum haben diese die unberechtigte Vergabe bzw. Gewährung konsularischer Dienstleistungen zu unterbinden? Zu den Kontrollmaßnahmen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 verwiesen. Allen Hinweisen auf eine unberechtigte Vergabe bzw. Gewährung konsularischer Leistungen wird zeitnah und sorgfältig nachgegangen. 6. Wurden personalrechtliche Maßnahmen durchgeführt? Wenn ja, wie viele, und in welchen Ländern (bitte nach Jahren auflisten)? Die Bundesregierung geht allen Hinweisen auf eine unberechtigte Vergabe bzw. Gewährung konsularischer Leistungen zeitnah und sorgfältig nach. Das Auswärtige Amt trifft unmittelbar nach dem Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten und Verdachtsfällen auf Korruption notwendige Maßnahmen, um weiteren Missbrauch oder Schaden zu verhindern. Eine statistische Aufbereitung vorliegender Fälle erfolgt aufgrund der Diversität an Fällen und der entsprechend unterschiedlichen Maßnahmen nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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