Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7447 19. Wahlperiode 30.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6994 – Medienberichte über einen internen Qualitätskontrollbericht für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Onlineausgabe der „tageszeitung“ (taz) vom 2. Dezember 2018 berichtet bezugnehmend auf einen „internen Qualitätskontrollbericht“ über gravierende Mängel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Unter anderem heißt es in dem Artikel, Prüfer hätten „mangelnde Systeme beziehungsweise Prozesse zur Überprüfung der Mittelverwendung“ festgestellt. Bestimmte Ausgaben würden in deutschen Entwicklungshilfeprojekten demnach nur selten überprüft, obwohl zum Teil erhebliche Kosten anfielen. Darüber hinaus heißt es in dem Artikel weiter, dass Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ihre eigenen Beiträge oftmals zu gering oder gar nicht einzahlten, ohne dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH entsprechend reagiere und die Gelder einfordere. Auch die Korruption in den Partnerländern behindere die Entwicklungszusammenarbeit . Die „taz“ zitiert eine GIZ-Sprecherin, die Korruption sei „ein gefährliches Entwicklungshemmnis, vielleicht das wichtigste überhaupt“ (www.taz. de/!5547350/). Auf eine Kleine Anfrage in Bezug auf Korruption als Hemmnis in der Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine antwortete die Bundesregierung wie folgt: „Korruption ist ein Risiko, das in vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Durchführung von Vorhaben berücksichtigt werden muss. Bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sorgen die damit beauftragten Durchführungsorganisationen durch enge Begleitung, laufende Projektprüfungen, Evaluierungen und Revisionen dafür, die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, auch durch eigene Compliance-Abteilungen. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatzdurch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft.“ (Bundestagsdrucksache 19/5886). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7447 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem gebe es erhebliche Defizite bei der Kommunikation zwischen GIZ und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Probleme vor Ort würden in den GIZ-Berichten an die Bundesministerien kaum genannt. Die Berichte stellten „oftmals kein ausreichend nachvollziehbares Bild der Situation vor Ort“ dar. In zwei von neun untersuchten Projekten seien „erfolgskritische Risiken“ nicht früh genug an das BMZ kommuniziert worden. Die Möglichkeiten des Bundesministeriums, noch einzugreifen, seien dadurch begrenzt und die „Zielerreichung der Vorhaben“ gefährdet“, heißt es weiter. Ein weiteres Problem ist offenbar die Koordination zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind. Sie habe sich im Vergleich zu den Vorjahren sogar verschlechtert (www.taz. de/!5547350/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der genannte Artikel in der „taz“ trifft zum einen Aussagen zum angeblichen Umgang der GIZ mit Korruptionshinweisen und behandelt zum anderen die Externe Qualitätskontrolle der GIZ. Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von Zufallsstichproben überprüfen, ob die GIZ die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit (TZ) umsetzt. Die Externe Qualitätskontrolle dient damit der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Die Externe Qualitätskontrolle ist kein Instrument der Korruptionsbekämpfung und der Kontrolle einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Hierfür stehen andere Instrumente zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird regelmäßig u. a. von der Innenrevision der GIZ, von externen Wirtschaftsprüfern, der BMZ-Prüfgruppe, dem Bundesrechnungshof und dem Europäischen Rechnungshof überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5886 verwiesen. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die in den Medien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) geäußerten Vorwürfe gegenüber dem BMZ und der GIZ? Die Bundesregierung teilt die im zitierten Artikel gezogenen Schlussfolgerungen ausdrücklich nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie oft werden solche „internen Qualitätskontrollberichte“ über die Entwicklungszusammenarbeit erstellt? Die Berichte der Externen Qualitätskontrolle der GIZ werden jährlich erstellt. 3. Wer ist mit der Erstellung solcher „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit beauftragt? Derzeit ist die Gutachterfirma Syspons GmbH mit der Qualitätskontrolle und Erstellung der Berichte beauftragt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7447 4. Wem sind diese „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit alles zugänglich? Die Berichte sind dem BMZ, der GIZ und dem Bundesrechnungshof zugänglich. Zudem wurde der letzte Bericht am 11. Dezember 2018 an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages übermittelt. 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft solche „internen Qualitätskontrollberichte “ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugänglich zu machen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie wertet die Bundesregierung üblicherweise solche „internen Qualitätskontrollberichte “ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit aus? Das BMZ bewertet die Ergebnisse und Empfehlungen hausintern und holt zusätzlich eine Stellungnahme der GIZ ein. Ziel der Auswertung ist, die notwendigen Schritte zur besseren Einhaltung von Vorgaben des BMZ zu identifizieren und diese anschließend umzusetzen. 7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Artikel in der „taz“ zitierten Vorwürfen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Wurden in den „internen Qualitätskontrollberichten“ in der Vergangenheit bereits ähnliche Qualitätsmängel in der Entwicklungszusammenarbeit erwähnt ? Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen? Die jährliche Externe Qualitätskontrolle identifiziert regelmäßig Verbesserungsmöglichkeiten . Entsprechende Berichtsempfehlungen werden von BMZ und GIZ aufgegriffen. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit einzelne Verfahren der Qualitätssicherung der GIZ verbessert und Verfahrensvorschriften des BMZ präziser formuliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Würde die Bundesregierung die Frage nach Veröffentlichung des Berichts in der „taz“ wieder so beantworten wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5886? Falls ja, bewertet die Bundesregierung ihre Korruptionskontrollen als ausreichend ? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7447 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie bewertet die Bundesregierung den in der „taz“ zitierten Kritikpunkt, wonach von den Prüfern „mangelnde Systeme beziehungsweise Prozesse zur Überprüfung der Mittelverwendung“ in der Entwicklungszusammenarbeit festgestellt worden seien? Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Fragestellung, ob die GIZ bei der Mittelverwendung in den Vorhaben auch Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt. Der Bericht stellt fest, dass einzelne Vorhaben nicht über ausreichende Systeme bzw. Prozesse verfügen, um dies durchgehend nachhalten zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den im „taz“-Artikel geäußerten Vorwurf der mangelhaften Kontrolle durch die GIZ in Bezug auf die vereinbarten Finanzbeiträge der Partnerländer? Bei Partnerbeiträgen handelt es sich in der Regel um die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal. Die Externe Qualitätskontrolle 2017 stellte fest, dass die Partnerbeiträge in zwei von zehn vor Ort untersuchten Vorhaben nicht in der vereinbarten Höhe geleistet wurden. Das BMZ verpflichtet daher die GIZ nun, die geleisteten Partnerbeiträge in die jährliche Berichterstattung an das BMZ aufzunehmen . 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kommunikation zwischen dem BMZ und der GIZ? Beiden Institutionen stehen im regelmäßigen, intensiven und konstruktiven Austausch miteinander. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage im „taz“-Artikel, wonach die Koordination zwischen den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen sich verschlechtere? Die Bundesregierung teilt die Aussage des taz-Artikels nicht. Sie entspricht auch nicht der zusammenfassenden Bewertung der Externen Qualitätskontrolle. 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Koordination zwischen den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Erwägt die Bundesregierung, die Zahl der deutschen Entwicklungshilfeorganisationen , die sich an Projekten des BMZ beteiligen, zu verkleinern? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Zahl der Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verringern. Jede der bestehenden Durchführungsorganisationen erfüllt ihren spezifischen Zweck. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333